Europäische Union

2011/676/: Beschluss der Kommission vom 20. April 2011 über die mutmaßliche Beihilfe C 4/10 (ex NN 64/09) der Französischen Republik für das Unternehmen Trèves (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2585) Text von Bedeutung für den EWR

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19.10.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 274/1 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. April 2011 über die mutmaßliche Beihilfe C 4/10 (ex NN 64/09) der Französischen Republik für das Unternehmen Trèves (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2585) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/676/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Aus verschiedenen Presseartikeln erfuhr die Kommission im Frühjahr 2009, dass der Fonds de Modernisation des Equipementiers Automobiles (im Folgenden „FMEA“) 55 Mio. EUR in das Unternehmen Trèves investiert haben soll. Mit Schreiben vom 5. Mai 2009, 11. Juni 2009, 10. Juli 2009 und 4. November 2009 sandte die Kommission Auskunftsersuchen in dieser Sache an die französische Regierung. Die französische Regierung beantwortete diese mit Schreiben (oder E-Mail) vom 5. Juni 2009, 23. Juni 2009, 18. August 2009, 18. November 2009 und 23. Dezember 2009. (2) Im Übrigen fand auf Verlangen der französischen Regierung am 8. Januar 2010 eine Zusammenkunft in den Räumen der Kommission statt. Im Anschluss daran übermittelte die französische Regierung mit E-Mail vom 15. Januar 2010 ergänzende Auskünfte. (3) Mit Schreiben vom 29. Januar 2010 setzte die Kommission Frankreich von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen der Investition des FMEA sowie wegen des Plans zur Umschuldung von Steuer- und Sozialschulden (im Folgenden auch „Tilgungsplan“), den die französische Verwaltung Trèves gewährt hatte, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) zu eröffnen. Am 25. März 2010 übermittelte Frankreich seine Stellungnahme zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens. (4) Der Beschluss der Kommission zur Eröffnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2). Die Kommission forderte die Beteiligten auf, sich zu den in Rede stehenden Maßnahmen zu äußern. (5) Bei der Kommission gingen in dieser Sache Stellungnahmen von mehreren Beteiligten ein, und zwar von der Italienischen Republik, vom Unternehmen Trèves, von der Gruppe PSA Peugeot Citroën, von der Gruppe Renault, von einem Mitbewerber von Trèves, der nicht genannt werden möchte, und vom FMEA (3). Die Kommission leitete diese Äußerungen zur Stellungnahme an Frankreich weiter, das sich mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 dazu äußerte. Am 18. November 2010 fand eine erneute Zusammenkunft mit der französischen Regierung statt. Schließlich wurden der Kommission mit E-Mail vom 21. Dezember 2010 und 22. Februar 2011 ergänzende Informationen übermittelt. II.   BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN MASSNAHMEN (6) Vor den geprüften Maßnahmen sollen zunächst der Fonds Stratégique d’Investissement (im Folgenden „FSI“), der FMEA, die Verwaltungsgesellschaft des FMEA, CDC Entreprises (Abschnitt II.1), und das Unternehmen Trèves sowie die diesem gegenüber getroffenen Maßnahmen (Abschnitt II.2) beschrieben werden. Anschließend werden die Gründe, die zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens wegen der Investition des FMEA und des Plans zur Umschuldung der Steuer- und Sozialschulden geführt haben, dargelegt (Abschnitt II.3). II.1   FSI, FMEA, CDC Entreprises (7) Als Folge der 2008 ausgebrochenen Krise hat Frankreich zur Stützung seiner Wirtschaft den Fonds Stratégique d’Investissement (im Folgenden „FSI“) eingerichtet. Kurze Zeit später gründete der FSI gemeinsam mit der Gruppe PSA Peugeot Citroën (im Folgenden „PSA“) und der Gruppe Renault (im Folgenden „Renault“) den FMEA. Während der FSI branchenunabhängig bei allen Unternehmen eingreifen soll, interveniert der FMEA nur bei Automobilzulieferern. FSI (8) Der Fonds Stratégique d’Investissement wurde von der französischen Regierung im Dezember 2008 eingerichtet, um den Eigenkapitalbedarf von Unternehmen zu decken, die als Motor für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der französischen Wirtschaft angesehen werden. Der Fonds ist mit 20 Mrd. EUR ausgestattet. Nach Angaben seiner Führungskräfte investiert der FSI nur in Unternehmen, die gute Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeitsprognosen für die französische Wirtschaft aufweisen. (9) Der FSI wird zu 49 % vom französischen Staat und zu 51 % von der Förderbank Caisse des Dépôts et Consignation (im Folgenden „CDC“) gehalten. Die CDC „und ihre Tochtergesellschaften bilden einen öffentlichen Verbund zum Wohl des öffentlichen Interesses und der wirtschaftlichen Entwicklung“ Frankreichs (4); ihre Führungskräfte werden per Dekret ernannt. (10) Den Vorsitz im Verwaltungsrat des FSI führt der Generaldirektor der CDC; der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, darunter einem Vertreter der CDC, zwei Vertretern des Staates (der Generaldirektor für staatliche Beteiligungen und der Generaldirektor für Unternehmen) und drei Mitgliedern, die die Interessen der Unternehmen vertreten (Führungskräfte der Unternehmen SCOR, Essilor und Artémis). FMEA (11) Der FMEA ist ein Risikokapitalfonds mit der Zielsetzung, wettbewerbsfähige Automobilzulieferer zu fördern, die in der Lage sind, ihren Kunden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und eine verstärkte internationale Begleitung zu bieten. Der Fonds tätigt allein oder gemeinsam mit anderen privaten Kapitalgebern oder Fonds Investitionen von bis zu 60 Mio. EUR zum ausschließlichen Nutzen der Zeichner. (12) Der FMEA wurde am 25. März 2009 im Rahmen des Stützungsplans für die Automobilbranche gegründet, der vom Präsidenten der Französischen Republik am 4. Dezember 2008 angekündigt worden war. Er ist mit 600 Mio. EUR ausgestattet, die vom FSI (200 Mio. EUR), von PSA (200 Mio. EUR) und von Renault (200 Mio. EUR) kommen. (13) Der FMEA wird von CDC Entreprises verwaltet, einer Tochtergesellschaft der CDC. Die Investitionsentscheidungen werden somit von CDC Entreprises getroffen. (14) Der FMEA umfasst einen Auswahlausschuss und einen Investitionsausschuss, die die Entscheidungsvorlagen ausarbeiten, bevor die Fondsverwaltungsgesellschaft CDC Entreprises die Investition tätigt. Die drei Kapitalgeber — PSA, Renault und der FSI — sind in diesen Ausschüssen gleich stark vertreten. (15) Nach den Organisationsvorschriften des FMEA muss der Auswahlausschuss von der Verwaltungsgesellschaft zum strategischen Charakter der Investitionsvorhaben gehört werden. Seine Empfehlungen sind für die Verwaltungsgesellschaft nicht bindend. Sie werden mit Zweidrittelmehrheit abgegeben. (16) Der Investitionsausschuss muss vor jeder Investition oder Desinvestition oder bei Ausnahmen von den Kriterien und Regeln der Investitionspolitik gehört werden. Seine Empfehlungen zu einem Investitions- oder Desinvestitionsvorhaben werden ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit abgegeben und sind für die Fondsverwaltungsgesellschaft nicht bindend. Stimmt allerdings einer der drei Investoren dagegen, wird die Empfehlung als Ablehnung betrachtet. In diesem Fall wird das Investitions- oder Desinvestitionsvorhaben in den Auswahlausschuss zurückverwiesen. CDC Entreprises (17) CDC Entreprises ist einer der größten Marktteilnehmer des französischen Risikokapitalmarkts. Sie ist verpflichtet, alle Vorschriften der französischen Finanzmarktaufsicht im Bereich der Verwaltung im Auftrag Dritter und insbesondere die Vorschriften für die Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu beachten. CDC Entreprises verwaltet unter anderem die Investitionen des FSI in nicht börsennotierte KMU sowie Investitionen im Auftrag der CDC und anderer Investoren. (18) CDC Entreprises ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der CDC. Der Vorsitzende und der Generaldirektor von CDC Entreprises werden von deren Verwaltungsrat ernannt; dessen Mitglieder wiederum werden von der CDC ernannt. (19) CDC Entreprises hat mit dem FSI einen Unterstützungs- und Beratervertrag geschlossen, in dessen Rahmen ein spezielles Team des FSI CDC Entreprises bei der Vorauswahl von Investitionsvorhaben (u. a. Durchführbarkeitsstudien und Risikobewertung, Prüfung und Hilfe bei der Durchführung dieser Investitionen) und bei der anschließenden Investmentüberwachung unterstützt. (20) Aufgrund der Organisation und Arbeitsweise der Ausschüsse des FMEA ist allein CDC Entreprises befähigt, verbindlich für den FMEA zu handeln. Die Entscheidungen der Ausschüsse sind für die Fondsverwaltungsgesellschaft nicht bindend (außer bei Ausnahmen von den Kriterien und Regeln der Investitionspolitik und beim Umgang mit Interessenkonflikten, die jedoch in der vorliegenden Sache nicht relevant sind). Nach Angaben der französischen Regierung hat CDC Entreprises es bislang nie für zweckmäßig gehalten, sich bei Investitionen gegen die Ausschüsse zu stellen. (21) Die folgende Grafik 1 enthält eine Übersicht über die Beziehungen zwischen dem französischen Staat, der CDC, CDC Entreprises, dem FSI, dem FMEA, PSA und Renault. Grafik 1 Beziehungen zwischen dem französischen Staat, der CDC, CDC Entreprises, dem FSI, dem FMEA, PSA und Renault Caisse des dépôts (CDC) Französischer Staat 51 % 49 % 100 % FSI Renault PSA 20 Mrd. EUR CDC Entreprises 1/3 1/3 1/3 Verwaltung FMEA 600 Mio. EUR Automobilzulieferer wie Trèves II.2   Das Unternehmen Trèves und die ihm gegenüber ergriffenen Maßnahmen (22) Das Unternehmen Trèves hat sich auf bestimmte Kfz-Innenausstattungsteile spezialisiert. Vor der Umsetzung des aktuellen Umstrukturierungsplans beschäftigte Trèves rund 6 500 Mitarbeiter (der Umstrukturierungsplan betrifft 1 300 Mitarbeiter). Das Unternehmen umfasst drei Arbeitsgebiete: Akustik (5), Sitze und Komponenten und Textil. Das Unternehmen besaß neun Werke (von denen jetzt zwei geschlossen sind) und ist in 14 Ländern niedergelassen (unter anderem in Spanien, im Vereinigten Königreich, in Portugal, in Slowenien und in der Tschechischen Republik). 40 % des Umsatzes werden in Frankreich erwirtschaftet. Die größten Kunden sind Renault, Peugeot SA, Volkswagen, Nissan und Toyota. (23) Kurz vor der Krise im Jahr 2008 zeigten sich die ersten positiven Auswirkungen eines ersten, 2005 eingeleiteten Umstrukturierungsplans, der den Abbau von Personal und die Rationalisierung der Produktionskapazitäten vorsah. Nach dem Ausbruch der Krise beschloss Trèves, seinen Umstrukturierungsplan zu ändern und wollte im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens Gespräche mit den Kreditgebern führen (6). (24) So wurde am 25. Mai 2009 zwischen dem Alleinaktionär von Trèves (der Holding „Severt“), den Gesellschaften der Trèves-Gruppe, den Kreditgebern (d. h. den Banken) und dem FMEA eine Schlichtungsvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung beruht auf der Umsetzung eines Umstrukturierungsplans (dieser Plan wird in Abschnitt V1.1 beschrieben). (25) Die Finanzierung des Umstrukturierungsplans wurde auf [110-140] (*1) Mio. EUR geschätzt. Dabei gingen die einzelnen Parteien die in der Vereinbarung vom 25. Mai 2009 beschriebenen Verpflichtungen ein. Beitrag des Unternehmens, seiner Banken und seiner Kunden (26) Die Hersteller Peugeot und Renault verpflichteten sich, im Rahmen der Finanzierung 33,3 Mio. EUR einzubringen […]. (27) Die Trèves-Gruppe verpflichtete sich, alles daran zu setzen, um 2009 einen Betrag in Höhe von [5-20] des Kapitalbedarfs, d. h. [5-30] Mio. EUR, zu erwirtschaften. (28) Die Banken bewilligten einen weiteren Kredit von [10-30] Mio. EUR. Darüber hinaus gewährten die Banken einen Konsolidierungskredit in Höhe von [30-60] Mio. EUR zur Rückzahlung der bestehenden kurzfristigen ([0-20] Mio. EUR) und mittelfristigen Kredite ([30-40] Mio. EUR). Der neue Kredit und der Konsolidierungskredit sollen bis […] 2014 in voller Höhe zurückgezahlt sein. Beitrag des FMEA und staatlicher Beitrag (29) Der FMEA hat dem Unternehmen 55 Mio. EUR zugeführt. Davon wurden [40-50] Mio. EUR in Form von Schuldtiteln, die eine spätere Teilhabe am Gesellschaftskapital ermöglichen („ORAPA“ oder Wandelanleihen mit anpassbarer Parität), mit einer Festverzinsung von [> 8] % eingebracht. Gleichzeitig wurden [5-15] Mio. EUR im Wege einer Kapitalerhöhung (Zeichnung junger Stammaktien) zugeführt, durch die der FMEA eine Kapitalbeteiligung von [< 50] % an Trèves erwarb. (30) Die öffentlichen Gläubiger gewährten einen Tilgungsplan für die Steuer- und Sozialschulden im Umfang von 18,4 Mio. EUR […]. Dieser Plan besteht in einer Umschuldung der Steuer- und Sozialschulden von Trèves mit entsprechenden Säumniszuschlägen und Verzugszinsen. II.3   Gründe für die Eröffnung des Verfahrens (31) Der Umstrukturierungsplan von Trèves wurde durch Zuführung von frischem Kapital in Höhe von insgesamt [100-120] Mio. EUR (den Konsolidierungskredit nicht mitgerechnet) finanziert. Davon wurden 55 Mio. EUR vom FMEA eingebracht. Hinzu kommt der Tilgungsplan für die Steuer- und Sozialschulden in Höhe von 18,4 Mio. EUR. In ihrem Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens äußerte die Kommission Bedenken an der Einstufung der beiden zuletzt genannten Maßnahmen als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV. (32) Hinsichtlich der Investition des FMEA stellte die Kommission fest, dass mehrere Sachverhaltsmerkmale darauf schließen lassen, dass diese Investition staatlichen Ursprungs ist. Auf der ersten Blick hat es den Anschein, dass diese Investition aus staatlichen Mitteln getätigt worden und demzufolge dem Staat zuzurechnen ist (7). Die Bedenken der Kommission beruhen insbesondere auf der Feststellung der eingangs beschriebenen Arbeitsweise des FSI, des FMEA und von CDC Entreprises. (33) Darüber hinaus zweifelte die Kommission daran, dass diese Investition die Voraussetzung des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers erfüllt. Im Besonderen konnte die Kommission in Anbetracht der Lage des Automobilsektors einerseits und des Unternehmens, das sich in gewissen finanziellen Schwierigkeiten befand (8), andererseits nicht mit Sicherheit feststellen, dass erstens die Annahmen des Umstrukturierungsplans verlässlich, realistisch und vorsichtig waren, zweitens die Bewertung von Trèves vor der Investition vorsichtig war und drittens die Aussicht auf einen internen Zinsfuß (im Folgenden „IRR“ für „Internal Rate of Return“) von [> 12 %] (9) angesichts des vom FMEA eingegangenen Risikos als ausreichend betrachtet werden kann. (34) Im Hinblick auf den Tilgungsplan für die Steuer- und Sozialschulden fragte sich die Kommission, ob sich ein privater Gläubiger bei dem Versuch, ausstehende Forderungen einzubringen, unter den gleichen Umständen genauso verhalten hätte wie die französische Verwaltung. Die der Kommission vorliegenden Angaben reichten nicht aus, um festzustellen, ob die öffentlichen Gläubiger gemäß der Schlichtungsvereinbarung vom 25. Mai 2009 in einer mindestens ebenso günstigen Position waren wie die privaten Gläubiger von Trèves (d. h. die Banken), die ebenfalls einwilligten, ihre Forderungen umzuschulden und dazu einen Konsolidierungskredit zu gewähren. Die Kommission zweifelte daher daran, dass der Tilgungsplan für die Steuer- und Sozialschulden die Voraussetzung des marktwirtschaftlich handelnden privaten Gläubigers erfüllt. (35) Schließlich wies die Kommission in ihrem Eröffnungsbeschluss darauf hin, dass die Vereinbarkeit der beiden genannten Maßnahmen für den Fall, dass sie als staatliche Beihilfen einzustufen sind, auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten (10) (im Folgenden „Leitlinien“) geprüft werden könnte. Die Kommission teilte jedoch mit, beim damaligen Verfahrenstand nicht mit Gewissheit feststellen zu können, ob alle Voraussetzungen dieser Leitlinien erfüllt sind. III.   STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN Die Trèves-Gruppe (36) Mit Schreiben vom 2. Juli 2010 übermittelte die Trèves-Gruppe der Kommission ihre Stellungnahme. Ihrer Ansicht nach fallen die Modalitäten und Bedingungen der Investition des FMEA in die Trèves-Gruppe und die Anwendung des Umschuldungsplans für ihre Steuer- und Sozialschulden nicht unter Artikel 107 Absatz 1 AEUV. (37) Zum Ersten macht die Trèves-Gruppe geltend, dass die Behauptung, die Beihilfe sei dem Staat zuzurechnen, unbegründet sei, weil sich die Trèves-Gruppe — über den FMEA — für ein finanzielles Engagement von zwei weltumspannenden Automobilherstellern entschieden habe, auf die [50] % ihres Umsatzes entfielen. Im Übrigen bestreitet sie die Analyse der Kommission, das Unternehmen habe staatliche Mittel in Anspruch nehmen müssen, mit der Begründung, dass zum einen die Mittel des FMEA von privaten Marktteilnehmern kämen und zum anderen die Beteiligung weiterer privater Investoren (der Banken) an der Finanzierung des Unternehmens beweise, dass Trèves in der Lage sei, sich am Markt zu finanzieren. (38) Zum Zweiten weist die Trèves-Gruppe die Analyse der Kommission zur wirtschaftlichen Lage von Trèves zwischen 2005 und 2008 kategorisch zurück. Trèves zufolge verwechselt die Kommission die allgemeine Krise der Automobilbranche im Jahr 2008 mit der individuellen Situation des Unternehmens, dessen Umsatz zwischen 1999 ([500-700] Mio. EUR) und 2004 ([900-1 100] Mio. EUR) kontinuierlich und stark gestiegen sei. Dieser Anstieg sei durch die Krise, die die Automobilbranche im zweiten Halbjahr 2008 hart getroffen habe, gebremst worden. Ziel der Umstrukturierungspläne von 2005 und 2009 sei es nicht gewesen, finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden, sondern, die Produktionskapazitäten des Unternehmens zu rationalisieren, um dem Unternehmen in einer konjunkturell schwierigen Lage zum Wiederaufschwung zu verhelfen und nicht, um seinen Fortbestand zu sichern, wie der EBITDA (11) von Trèves zwischen 2005 und 2007 und die Erholung der Ergebnisse ab 2009 beweisen würden. (39) Im Übrigen bestreitet die Trèves-Gruppe die Bedeutung, die die Kommission der Aussage des französischen Industrieministers beimisst, dass Trèves ohne das Eingreifen des französischen Staates Konkurs angemeldet hätte. Eine subjektive politische Aussage vor einem angespannten gesellschaftlichen Hintergrund sei nicht relevant, wenn es darum gehe, die tatsächliche wirtschaftliche und finanzielle Lage eines Unternehmens einzuschätzen. (40) Dass die Investition des FMEA in das Unternehmen Trèves umsichtig gewesen sei, sei daher sowohl auf finanzieller als auch auf industrieller Ebene unbestritten. Das Unternehmen weist darauf hin, dass der FMEA nicht der einzige Investor sei, sondern mehrere andere potenzielle Investoren Interesse bekundet und auch private Partner sich an der Seite des FMEA engagiert hätten. Entgegen den offensichtlichen Annahmen der Kommission liege kein Widerspruch zwischen der finanziellen und der industriellen Logik der Investition des FMEA vor. Der Trèves-Gruppe zufolge ist es in der Automobilbranche gängige Praxis, dass ein Hersteller eine Beteiligung an einem seiner Zulieferer hält, um dadurch die industriellen Beziehungen zu stärken und von seinem Wachstum finanziell zu profitieren. (41) Zum Dritten weist die Trèves-Gruppe nachdrücklich darauf hin, dass der Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden umsichtigen Kapitalgebers gewahrt wurde. Denn die Bedingungen der Investition seien nicht nur sehr streng, sondern darüber hinaus für den FMEA vorteilhaft. Im Übrigen habe Trèves in den Jahren 2008-2009 wesentliche Vorteile aufgewiesen, die eine schnelle Wiederherstellung der Rentabilität sicherstellen würden (Niederlassung und Wachstum in Schwellenländern, Diversifizierung des Kundenportfolios, ausgeprägte Ausrichtung auf Forschung und Entwicklung). Unter Berücksichtigung dieser Vorteile sei der Plan zur industriellen und finanziellen Umstrukturierung von Trèves nach einer gründlichen Prüfung der Unternehmenssituation auf der Grundlage vorsichtiger und vernünftiger Annahmen erarbeitet worden. Die guten Ergebnisse von Trèves in den Jahren 2009-2010 würden letztlich beweisen, dass die Investition umsichtig gewesen sei. (42) Schließlich vertritt die Trèves-Gruppe für den Fall, dass die Investition des FMEA in den Anwendungsbereich von Artikel 107 Absatz 1 AEUV fallen sollte, die Auffassung, dass diese Beihilfe mit den Leitlinien vereinbar ist, da die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens sichergestellt sei, die Umstrukturierung von Trèves den Wettbewerb nicht verfälsche und von Ausgleichsmaßnahmen flankiert werde, die teilweise bereits umgesetzt worden seien ([…], Verringerung der Produktionskapazitäten, Personalabbau), und schließlich der mutmaßlich aus staatlichen Mitteln stammende Anteil der Finanzierung der Umstrukturierung von Trèves auf das für die Umstrukturierung unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt gewesen sei. (43) Hinsichtlich des Plans zur Umschuldung der Steuer- und Sozialschulden vertritt die Trèves-Gruppe zunächst die Ansicht, dass dieser den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Gläubigers erfüllt. Die Kommission könne zudem nicht davon ausgehen, dass die Möglichkeit eines umsichtigen Umschuldungsplans der französischen Regierung durch eine mögliche Einstufung als Beihilfe ausgeschlossen werde. Der Umschuldungsplan sehe Säumniszuschläge und Verzugszinsen über dem gesetzlichen Zinssatz, auf den ein privater Gläubiger Anspruch habe, sowie erststellige Hypotheken vor […], und die französische Regierung hätte gemeinsam mit privaten Gläubigern eingegriffen. Der FMEA (44) Der FMEA übermittelte der Kommission seine Stellungnahme mit Schreiben vom 22. Juni 2010. Der FMEA weist die Einstufung seiner Investition in das Unternehmen Trèves als staatliche Beihilfe zurück und begründet dies zunächst mit der Unabhängigkeit seiner Investitionsentscheidungen und seiner Strategie zum Erreichen seiner Ziele. (45) Der FMEA weist mit Nachdruck darauf hin, dass er seine Interventionen vollkommen unabhängig beschlossen hat. Diese Unabhängigkeit ergebe sich nicht nur aus seiner Satzung, sondern auch aus seiner Führung und Verwaltung. Als Risikokapitalfonds besitze der FMEA eine Verwaltungsgesellschaft, die den Vorschriften für die Verwaltung im Auftrag Dritter unterliege. Die satzungsgemäße Unabhängigkeit der Fondsverwaltungsgesellschaft, die sich bei der Wahl ihrer Investitionen von den Vermögensinteressen der Zeichner leiten lasse, trage dazu bei, die Eigenständigkeit des FMEA in der Phase der Anlagenentscheidung zu gewährleisten. Was die beratenden Ausschüsse des FMEA, den Auswahlausschuss und den Investitionsausschuss, anbelange, so könnten deren Empfehlungen nur mit Billigung eines der beiden Hersteller abgegeben werden. Bislang sei die Verwaltungsgesellschaft, CDC Entreprises, nie von den Empfehlungen der Ausschüsse abgewichen. Die privaten Kapitalgeber, d. h. Renault und Peugeot, hätten daher bei der Auswahl und Festlegung der Investitionsvorhaben ausschlaggebend Einfluss. (46) Im Übrigen veranschauliche die Investition des FMEA in das Unternehmen Trèves die Investitionspolitik des FMEA, der hoch innovative Unternehmen mit starkem Wachstums- und Renditepotenzial in der Kfz-Zulieferbranche bevorzuge. Das Unternehmen Trèves sei nun ein großer europäischer Zulieferer, an dem im Übrigen auch […] andere private Fonds interessiert seien. Die deutliche Verbesserung der Unternehmensergebnisse seit 2010 zeige, dass der von Trèves vorgelegte Umstrukturierungsplan realistisch und stichhaltig gewesen sei. Die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise bedingten vorübergehenden Probleme des Unternehmens hätten es FMEA zudem ermöglicht, eine Investi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.