Europäische Union

1999/153/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Mai 1998 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache IV/M.993 - Bertelsmann/Kirch/Premiere) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1439) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31999D0153. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ogie als Verschlüsselungstechnologie bei der Verbreitung von Programmen im Kabel und der Übertragung per Satellit zu verwenden. Um die Nutzung der Beta-Zugangstechnologie durch Premiere und Telekom strukturell abzusichern, werden sich CLT-UFA und Telekom an BetaResearch, die über die Rechte an dem Verschlüsselungs- und dem Decodersystem verfügt, beteiligen. 2. Markt für Pay-TV a) Marktbeherrschung (29) Der beabsichtigte Zusammenschluß wird zur Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung von Premiere auf dem Markt für Pay-TV in Deutschland führen. i) Premiere wird praktisch eine Alleinstellung als Veranstalter von Pay-TV erlangen (30) Gegenwärtig sind Premiere und DF1 im wesentlichen die einzigen Veranstalter von Pay-TV in Deutschland. Zwar ist auch Canal+ mit dem Programmbouquet "Multithématiques", bestehend aus drei Pay-TV-Spartenprogrammen, in Deutschland tätig. Das Bouquet wird jedoch derzeit über die Plattform von DF1 ausgestrahlt. Premiere hat ca. 1,5 Mio. Abonnenten (Stand: November 1997), davon sind ca. 100 000 Abonnenten von Premiere Digital (Stand: Dezember 1997). DF1 hat ca. 100 000 Abonnenten für sein digitales Programmbouquet (Stand: November 1997). Diese Zahlen deuten darauf hin, daß Premiere bereits gegenwärtig eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Pay-TV hat. Diese Stellung ist allerdings bislang nicht unangreifbar. Denn Kirch verfügt über umfangreiche und bedeutende Film- und Sportrechte, und Premiere ist insbesondere von den bei Kirch befindlichen Pay-TV-Ausstrahlungsrechten abhängig. Auch wenn Kirch, wie unter Randnummer 12 dargelegt, in Premiere gemeinsame Kontrolle ausüben konnte, bestand bisher zwischen Premiere und DF1 ein intensives Wettbewerbsverhältnis. Ungeachtet seiner Gesellschafterstellung in Premiere begann Kirch 1996 mit DF1, eine digitale Pay-TV-Plattform in Konkurrenz zu Premiere zu errichten. Dieses Vorgehen löste einen heftigen Wettbewerb zwischen Premiere und DF1 aus und hatte zahlreiche Gerichtsverfahren zur Folge. Dieser Wettbewerb kam u. a. auch dadurch zum Ausdruck, daß bis zu der im Juni 1997 erfolgten Einigung über den beabsichtigten Zusammenschluß Kirch und Premiere jeweils unterschiedliche Decoderprojekte verfolgten. Mit dem beabsichtigten Zusammenschluß wird dieser Wettbewerb entfallen und es praktisch nur noch einen Veranstalter von Pay-TV geben, der die Programmressourcen von CLT-UFA und Kirch auf sich vereint. ii) Premiere wird die einzige Programmplattform für digitales Pay-TV sein (31) Gegenwärtig bietet Premiere einen analogen Pay-TV-Kanal an, der vor allem auf Premium-Filmen (Erstausstrahlungen aktueller Kinofilme) und Sportereignissen aufbaut. Daneben bietet Premiere Digital zwei weitere Kanäle an, die das analoge Programm zeitversetzt ausstrahlen. Weiterhin gehören zum digitalen Angebot Kinofilme im Pay-Per-View-Verfahren. DF1 bietet ein Basispaket mit 20 Kanälen an (einschließlich einiger ausländischer Free-TV-Kanäle und dem Pay-Kanal Planet von Canal+). Daneben bietet DF1 drei Zusatzpakete (Film, Sport und Science Fiction), vier Spartenkanäle, die auch gesondert abonniert werden können (darunter zwei von Canal+), und Kinofilme im Pay-Per-View an. (32) Die Umwandlung von Premiere in ein paritätisches Gemeinschaftsunternehmen von CLT-UFA und Kirch und die Einstellung der Tätigkeit von DF1 als eigenständigem Pay-TV-Anbieter führt dazu, daß Premiere auf absehbare Zeit die einzige Pay-TV-Programm- und Vermarktungsplattform in Deutschland sein wird. Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird Premiere wesentliche Vermögensteile [. . .] übernehmen. Danach wird der Sende- und sonstige Geschäftsbetrieb von DF1 eingestellt werden. Taurus Film wird darüber hinaus die [. . .] auf Premiere übertragen. Premiere wird ferner den Sportsender DSF erwerben, der künftig digitale Sportkanäle für das Programm-Bouquet von Premiere zuliefern und einen zusätzlichen Free-TV-Sportkanal betreiben soll. Im übrigen übernimmt Premiere [ PLATZ FÜR EINE TABELLE> Es ist davon auszugehen, daß CLT-UFA bei den Sendern, an denen eine Minderheitsbeteiligung besteht, gemeinsame Kontrolle ausübt. (79) Kirch hält folgende Beteiligungen an Free-TV-Sendern in Deutschland: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (Der beabsichtigte Erwerb weiterer 16 % an SAT 1 ist beim Bundeskartellamt angemeldet.) Auch hier ist davon auszugehen, daß Kirch derzeit an SAT 1 zumindest gemeinsame Kontrolle ausübt. (80) Darüber hinaus hält Herr Thomas Kirch, der Sohn des Eigentümers Kirch, folgende Beteiligungen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Zwischen PRO 7 und Kirch gibt es Vereinbindungen nicht nur über die verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem jeweiligen Eigentümer bzw. Mehrheitsgesellschafter. Es bestehen vielmehr auch langjährige geschäftliche Beziehungen, da PRO 7 schätzungsweise bis zu [40 60] % seines Programmbedarfs bei Kirch deckt. ii) Zuschaueranteile (81) Die deutschen Free-TV-Sender hielten 1996 folgende Zuschaueranteile: Öffentlich-rechtliche Sender: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Sender im Einflußbereich von CLT-UFA: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Sender im Einflußbereich von Kirch: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (82) Danach entfallen auf die öffentlich-rechtlichen Sender ca. 40 % der Zuschaueranteile und auf die privaten Sender ca. 60 %. Der Bereich der privaten Sender ist fast vollständig auf die beiden Senderfamilien von CLT-UFA und Kirch aufgeteilt, die jeweils eine gleich starke Position innehaben. iii) Marktanteile auf dem Fernsehwerbemarkt (83) Auf dem deutschen Markt für Werbung im Fernsehen erreichten die einzelnen Sender nach Angaben der Parteien auf der Grundlage der Bruttowerbeumsätze folgende Marktanteile: Öffentlich-rechtliche Sender: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Sender im Einflußbereich von CLT-UFA: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Sender im Einflußbereich von Kirch: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (Eine Marktanteilsübersicht auf der Grundlage der Netto-Werbeeinnahmen ergibt mit einigen geringfügigen Abweichungen das gleiche Bild.) (84) Diese Marktanteilsverteilung zeigt für die öffentlich-rechtlichen Sender eine völlig andere Situation als bei den Zuschaueranteilen. Während die Zuschaueranteile der öffentlich-rechtlichen Sender ca. 40 % betragen, liegen ihre Marktanteile bei der Fernsehwerbung unter 10 %. Der Grund für dieses Phänomen dürfte vor allem darin liegen, daß die öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund medienrechtlicher Regelungen in den ihnen zustehenden Werbezeiten auf 20 Minuten pro Tag und dies in der Zeit vor 20.00 Uhr beschränkt sind. Die privaten Fernsehanstalten dürfen demgegenüber bis zu 15 % der täglichen Sendezeit mit Werbung ausfuellen. Sie können insbesondere auch in der "Prime Time" nach 20.00 Uhr Werbung ausstrahlen. (85) Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich daher im wesentlichen durch Gebühreneinnahmen, die sich auf etwa 7 Mrd. DEM jährlich belaufen. Diese Summe entspricht in etwa den Netto-Werbeumsätzen, die von allen Fernsehveranstaltern 1996 auf dem deutschen Fernsehwerbemarkt erzielt wurden. (86) Die beiden Senderfamilien von CLT-UFA und Kirch erzielen zusammen ca. 90 % aller Werbeeinnahmen im deutschen Fernsehen, wobei die Position von Kirch mit ca. 50 % etwas stärker als die von CLT-UFA mit ca. 40 % ist. Die Werbeeinnahmen konzentrieren sich dabei auf den Marktführer RTL sowie die Sender SAT 1 und PRO 7. Diese drei Sender erreichen zusammen einen Marktanteil von 76 %. 2) Weitere Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Premiere im Pay-TV (87) Pay-TV und Free-TV stellen, wie bereits dargelegt, zwei unterschiedliche Märkte dar. Gleichwohl besteht zwischen diesen Märkten eine Wechselbeziehung. Je vielfältiger und attraktiver das Programmangebot der freien Sender ist, desto geringer ist der Anreiz für die Zuschauer, zusätzlich Pay-TV zu abonnieren. Diese Wechselbeziehung wird belegt durch die im Vergleich mit Frankreich oder dem Vereinigten Königreich langsame Entwicklung von Pay-TV in Deutschland, die in erster Linie auf das vielfältigere Free-TV-Angebot in Deutschland zurückzuführen sein dürfte. (88) Die Attraktivität eines Senders hängt entscheidend von den Programmrechten ab, die ihm zur Verfügung stehen. Hat ein Fernsehveranstalter eine führende Position im Pay-TV und im Free-TV und hält er zugleich die wichtigsten Programmrechte für Free-TV und Pay-TV, so ist er in der Lage, die Wechselbeziehung zwischen Free-TV und Pay-TV zu steuern. Nach dem beabsichtigten Zusammenschluß werden sich CLT-UFA und Kirch in dieser Position befinden. i) Es ist zu erwarten, daß CLT-UFA und Kirch jeweils einen kombinierten Einkauf von Pay-TV- und Free-TV-Rechten anstreben werden (89) Die Parteien haben während des Verfahrens erklärt, daß der Einkauf von Pay-TV- und Free-TV-Rechten grundsätzlich getrennt erfolgen werde. Während Premiere für den Einkauf der Pay-TV-Rechte zuständig sei, sei die Einkaufstätigkeit von CLT-UFA und Kirch auf den Free-TV-Bereich beschränkt. Nur in Ausnahmefällen würden Pay-TV- und Free-TV-Rechte von einem der Beteiligten zusammen erworben. (90) Nach einer Presseveröffentlichung, die unter Berufung auf interne Unterlagen von Bertelsmann über eine beabsichtigte Koordinierung von Pay-TV und Free-TV berichtete, hat Bertelsmann die ursprünglichen Erklärungen modifiziert. In einer öffentlichen Stellungnahme hat Bertelsmann eingeräumt, daß eine Kooperation zwischen Free-TV-Sendern aus dem Bereich CLT-UFA und Premiere als unternehmerisch sinnvoll angestrebt wird. Dabei wird auch der Rechteeinkauf mit einbezogen. Ebenso hat wenig später Herr Dr. Dornemann, für den Fernsehbereich zuständiges Vorstandsmitglied von Bertelsmann, in einem Interview (14) die Vorteile eines kombinierten Einkaufs von Free-TV- und Pay-TV-Rechten herausgestellt. (91) Eine koordinierte Vorgehensweise von CLT-UFA und Premiere beim Einkauf von Programmrechten erscheint in der Tat als die vom unternehmerischen Standpunkt wahrscheinlichste Strategie. CLT-UFA verfügt mit Premiere und den Free-TV-Sendern seiner Senderfamilie über die gesamte Verwertungskette von Programmrechten, d. h. Pay-Per-View, Pay-TV, Free-TV-Erstverwertung, Free-TV-Zweitverwertung. Es ist daher naheliegend, die Rechte auch für die gesamte Verwertungskette zu erwerben. Damit wird CLT-UFA in die Lage versetzt, die Rechte strategisch optimal zu verwerten. So können zum Beispiel Sportrechte so verwertet werden, daß die wichtigsten Ereignisse im Pay-TV ausgestrahlt werden (z. B. Endspiele bei Fußballweltmeisterschaften), weniger wichtige Ereignisse dagegen im Free-TV zu sehen sind. Bei Filmrechten kann etwa der zeitliche Abstand zwischen der Ausstrahlung im Pay-TV und den Fenstern für eine Erst- und Zweitverwertung im Free-TV im Sinne einer einheitlichen Strategie festgelegt werden. (92) Zwar werden derzeit insbesondere Filmrechte der Hollywood-Majors nur teilweise in einem alle Verwertungsstufen umfassenden Rechtepaket verkauft. Dies könnte sich jedoch ändern, wenn ihnen Nachfrager gegenüberstehen, die die gesamte Verwertungskette realisieren können. Darüber hinaus könnte die gesamte Nachfragemacht, die sich aus der Kombination des hohen Programmbedarfs eines digitalen Premiere-Bouquets mit den Free-TV-Sendern von CLT-UFA ergibt, die Rechteanbieter zum Verkauf von Pay-TV und Free-TV umfassenden Paketen veranlassen. (93) Wenn somit die Erklärungen von Bertelsmann zum kombinierten Einkauf von Pay-TV- und Free-TV-Rechten plausibel erscheinen, so ist kein Grund ersichtlich, warum Kirch nicht die gleiche Strategie verfolgen sollte. Kirch verfügt ebenso wie CLT-UFA über eine Senderfamilie und nach dem Zusammenschluß als der andere mitkontrollierende Gesellschafter von Premiere über die alleinige Pay-TV-Plattform in Deutschland. Es ist daher zu erwarten, daß auch Kirch einen komibinierten Einkauf von Pay-TV- und Free-TV-Rechten anstreben wird. (94) Der Preis für Pay-TV-Rechte wird normalerweise auf der Grundlage der Zahl der Abonnenten festgelegt, wobei eine bestimmte Abonnentenzahl als Minimum garantiert wird. Mit steigenden Abonnentenzahlen von Premiere wächst daher die wirtschaftliche Bedeutung der Pay-TV-Rechte gegenüber den Free-TV-Rechten. Zugleich wächst auch ihre strategische Bedeutung für das Fernsehgeschäft von CLT-UFA und Kirch insgesamt. Da aber Premiere von CLT-UFA und Kirch gemeinsam betrieben wird, wäre es kaum sinnvoll, wenn CLT-UFA und Kirch auch dann noch Pay-TV- und Free-TV-Rechte in jedem Fall getrennt einkaufen würden, wenn dem Pay-TV-Geschäft gegenüber dem Free-TV-Geschäft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Dies ist aber zumindest nach dem Businessplan für Premiere, der in dem Konsortialvertrag vereinbart wurde, der Fall. Danach soll der Netto-Umsatz von Premiere, [. . .]. ii) CLT-UFA und Kirch sind in der Lage, über ihre Free-TV-Sender Programmstrategien zu verfolgen, um Pay-TV-Abonnenten für Premiere Digital zu gewinnen (95) Die Parteien haben wiederholt erklärt, daß der Ausbau von Premiere zur Plattform für digitales Pay-TV ganz erhebliche Investitionen erfordern werde. In dem bereits erwähnten Interview (15) mit der Süddeutschen Zeitung hat das Bertelsmann-Vorstandsmitglied Herr Dr. Dornemann insoweit eine Investitionssumme bis zum Jahr 2007 von 13,5 Mrd. DEM und Anlaufverluste von 2,5 Mrd. DEM genannt. Es liegt auf der Hand, daß CLT-UFA und Kirch daher ein fundamentales Interesse daran haben, eine maximale Steigerung der Abonnentenzahlen von Premiere zu erreichen. Angesichts der dargelegten Wechselbeziehung zwischen Pay-TV und Free-TV kann eine Abstimmung der Programmgestaltung in Premiere und den Free-TV-Senderfamilien von CLT-UFA und Kirch einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. (96) Dies bezieht sich zunächst auf eine Komplementärprogrammierung von Premiere und den Free-TV-Sendern. So kann etwa, wie bereits dargelegt, die Ausstrahlung von Sportereignissen so abgestimmt werden, daß zunächst mit weniger wichtigen Ereignissen im Free-TV das Interesse der Zuschauer geweckt wird (z. B. Vorrundenspiele im Fußball), um dann die Höhepunkte (Endspiel) im Pay-TV oder Pay-Per-View auszustrahlen. Soweit die Fernsehaktivitäten von Bertelsmann betroffen sind, ist eine solche Komplementärprogrammierung nach dem 1997 erfolgten Zusammenschluß von CLT und UFA erleichtert worden. Denn nunmehr sind alle Fernsehaktivitäten unter dem Dach von CLT-UFA zusammengefaßt, die jetzt eine Mehrheitsbeteiligung an dem wichtigsten Free-TV-Sender RTL hält. (97) Darüber hinaus besteht zumindest mittelfristig - bei zunehmender Bedeutung des Pay-TV - ein Interesse von CLT-UFA und Kirch, die Attraktivität der Free-TV-Sender zu begrenzen, um möglichst viele Zuschauer zu einem Abonnement von Pay-TV zu veranlassen. Einer solchen Strategie würde allerdings normalerweise die Gefahr entgegenstehen, daß eine Steigerung der Abonnentenzahl mit einem Verlust an Werbeeinnahmen erkauft würde. Diese Gefahr ist jedoch im vorliegenden Fall nur in begrenztem Ausmaß gegeben. Wie oben dargelegt, ist der Bereich der privaten Free-TV-Sender fast vollständig auf die beiden Senderfamilien von CLT-UFA und Kirch aufgeteilt (zusammen ca. 92 % der Zuschaueranteile im privaten Fernsehen). Eine abgestimmte Strategie von CLT-UFA und Kirch zur Verringerung der Attraktivität des Free-TV könnte daher nur zu Verlagerungen von Werbeumsätzen auf die öffentlich-rechtlichen Sender führen. Da diese Sender jedoch aufgrund der ihnen auferlegten Werbebeschränkungen ihre Werbezeit nicht ausdehnen können und insbesondere zur "Prime Time" keine Werbung ausstrahlen dürfen, ist die Möglichkeit einer Verlagerung von Werbeumsätzen auf die öffentlich-rechtlichen Sender äußerst begrenzt. (98) Bei einer gemeinsamen Verringerung der Attraktivität der Free-TV-Sender von CLT-UFA und Kirch ist ein erheblicher Verlust von Werbeeinnahmen daher nur dann zu erwarten, wenn die werbungstreibende Wirtschaft bei sinkenden Zuschauerzahlen in erheblichem Umfang Werbeetats aus dem Fernsehen in andere Medien, vor allem Printmedien, verlagert. Dies kann allerdings nur bei einer dramatischen Abnahme der Zuschauerzahlen erwartet werden. Die täglichen Zuschauerminuten für private Sender in Deutschland haben von 1993 bis 1996 um ca. 15 % zugenommen. In der gleichen Zeit sind die Werbeumsätze in Preisen von 1993 um 35 % gestiegen. Dies belegt, daß Zuschauerzahlen und Intensität der Fernsehwerbung nicht notwendigerweise in derselben Relation stehen. Zudem ist zu berücksichtigen, daß einem Verlust an Werbeeinnahmen bei CLT-UFA und Kirch ein Gewinn im lukrativen Pay-TV gegenüberstuende. 3) Ergebnis (99) Der zu erwartende kombinierte Erwerb von Pay-TV- und Free-TV-Rechten und die zu erwartende Komplementärprogrammierung führen zu einer weiteren Verstärkung der beherrschenden Stellung von Premiere auf dem Markt für Pay-TV. d) Ergebnis (100) Aus den vorgenannten Gründen ist zu erwarten, daß der beabsichtigte Zusammenschluß zu einer auf Dauer angelegten marktbeherrschenden Stellung von Premiere auf dem Markt für Pay-TV in Deutschland führen wird. Der zu erwartende kombinierte Erwerb von Pay-TV- und Free-TV-Rechten und die zu erwartende Komplementärprogrammierung führen zu einer weiteren Verstärkung der beherrschenden Stellung von Premiere auf dem Markt für Pay-TV. (101) Eine auf Dauer angelegte marktbeherrschende Stellung für Premiere wäre ebenfalls zu erwarten, wenn von einem Markt für die Veranstaltung von Pay-TV auszugehen wäre, der den gesamten deutschsprachigen Raum umfaßt. Insoweit gelten im wesentlichen die gleichen Erwägungen wie für den deutschen Markt. Ein Unterschied besteht allerdings darin, daß etwa in Österreich - anders als in Deutschland - die Kabelnetze ausschließlich in der Hand von privaten Betreibern sind. Während in Deutschland aufgrund der Zersplitterung des deutschen Kabelfernsehnetzbetriebs und der Stellung der Telekom als praktisch alleinigem Betreiber von Zuführungsnetzen der Netzebene 3 private Kabelnetzbetreiber unabhängig von der Frage des Zugangs zu Premium-Inhalten keine alternative Programmplattform im Wettbewerb zu Premiere anbieten können, könnten in Österreich zumindest die größeren privaten Kabelnetzbetreiber theoretisch eine auf ihre Region beschränkte alternative Programmplattform schaffen. Da jedoch Premiere in Deutschland gegenüber der Telekom das Transportmodell im Kabelbereich durchgesetzt hat, ist zu erwarten, daß Premiere auch im übrigen deutschsprachigen Raum eine Vermarktung seiner Programme durch die Kabelbetreiber verweigern wird. Dies entspricht schon der bisherigen Strategie von Premiere bei ihrem analogen Programm. Premiere hat etwa bislang in Österreich eine direkte Vermarktung ihres Programms durch Kabelnetzbetreiber nicht zugelassen. Im Herbst 1997 rückte Premiere zwar von der Forderung einer eigenen Vermarktung ab und zeigte sich bereit, einem großen österreichischen Kabelnetzbetreiber das analoge Premiere-Programm zu überlassen. Kurz vor Vertragsabschluß zog Premiere jedoch dieses Angebot zurück. Es ist nach allem zu erwarten, daß Premiere nach dem Zusammenschluß die einzige Programm- und Vermarktungsplattform auch im deutschsprachigen Raum sein und bleiben wird, da kein anderes Unternehmen über die nötigen Programmressourcen zur Schaffung einer Programmplattform verfügen wird und Bertelsmann und Kirch die Decoderinfrastruktur kontrollieren. 3. Markt für technische Dienstleistungen für Pay-TV a) Alleinstellung von BetaDigital und Telekom (102) Durch den Zusammenschluß wird BetaDigital eine auf Dauer angelegte Alleinstellung für technische Dienstleistungen im Satellitenbereich erlangen. Infolge des parallelen Zusammenschlusses Deutsche Telekom/BetaResearch wird die Telekom eine Alleinstellung für die Abwicklung der Zugangskontrolle im Kabelbereich erlangen. (103) BetaDigital ist bereits derzeit der einzige Anbieter für technische Dienstleistungen für digitale Signalübertragung via Satellit. Zwar soll nach Angaben der Parteien auch Bertelsmann über die Cologne Broadcasting Center GmbH technische Dienstleistungen für Pay-TV in geringem Umfang erbringen. Nähere Angaben über diese Aktivitäten haben die Parteien jedoch nicht gemacht. (104) Auch Telekom wird nach dem Zusammenschluß der einzige Anbieter für technische Dienstleistungen für digitale Signalübertragung in den Kabelnetzen sein. CLT-UFA, Kirch und Telekom haben sich in der Vereinbarung zur Umstrukturierung von BetaResearch darauf verständigt, daß Telekom bei der Erbringung technischer Dienste für die Übertragung digitaler TV-Programme in ihren Breitbandkabelnetzen ausschließlich die Beta-Zugangstechnologie auf der Basis des d-box-Decoders verwenden wird. b) Dauerhaftigkeit der Marktbeherrschung (105) BetaDigital wird auf dem Markt für technische Dienstleistungen für digitale Datenübertragung im deutschsprachigen Raum jedenfalls für den Satellitenbereich eine auf Dauer angelegte Alleinstellung erlangen. Auch im Kabelbereich ist zu erwarten, daß Telekom der einzige Anbieter technischer Dienstleistungen für die Übertragung von Pay-TV in den Kabelnetzen in Deutschland bleiben wird und insoweit ebenfalls eine auf Dauer angelegte Alleinstellung erlangen wird. Diese Einschätzung beruht auf den nachfolgend dargestellten Erwägungen. i) Durch den Zusammenschluß wird die d-box-Technologie faktisch der digitale Standard im deutschsprachigen Raum (106) Die Veranstaltung von Pay-TV setzt eine spezielle technische Infrastruktur voraus. Dies kann entweder durch Pay-TV-Veranstalter oder aber auch durch Dritte, in erster Linie Kabelnetzbetreiber, geschaffen werden. Aufgrund der Struktur der Kabelnetze in Deutschland sind private Kabelnetzbetreiber allein nicht in der Lage, die technische Infrastruktur für die Übertragung von Pay-TV zu schaffen, da ihre Kabelinseln meist zu klein sind, um den Aufwand für die notwendigen Investitionen zu rechtfertigen, die mit einer eigenen Zugangskontrolle und alternativen Decoderbasis für Pay-TV verbunden wären. Zudem kontrollieren die privaten Kabelnetzbetreiber nur Teile der bei der Verbreitung von Kabelfernsehen betroffenen Netzebenen 3 und 4. Auf der Netzebene 3, die das Netz von der Kabelkopfstation, wo das digitale Programmsignal empfangen und in die Kabelnetze eingespeist wird, bis zur Grundstücksgrenze des jeweiligen Hauses umfaßt, sind der ganz überwiegende Teil der Netze Telekomkabelnetze. Deshalb könnten private Kabelnetzbetreiber eine alternative technische Infrastruktur für die Übertragung von Pay-TV ohnehin nur unter Einbindung der Telekom schaffen. (107) Nach dem Zusammenschluß wird Premiere digitales Fernsehen auf Grundlage der d-box-Technologie und des d-box-Decoders ausstrahlen. Telekom wird technische Dienstleistungen für Pay-TV im Kabelbereich auf Basis der Beta-Zugangstechnologie und des d-box-Decoders anbieten. Damit haben sich diejenigen Unternehmen, die jedes für sich prädestiniert wären, eine Infrastruktur für digitales Fernsehen zu schaffen und entsprechende Dienstleistungen zu erbringen, auf die Beta-Zugangstechnologie auf der Basis des d-box-Decoders festgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, daß es im deutschsprachigen Raum auf absehbare Zeit keine alternative Technikplattform für digitales Fernsehen geben wird. ii) Die Alleinstellung von Premiere als Programmplattform verhindert auf Dauer die Einführung einer anderen Technologie (108) Die Installierung einer alternativen technischen Infrastruktur für die Übertragung von Pay-TV würde einen hohen Investitionsbedarf erfordern. Dieser würde jedoch von anderen potentiellen Anbietern nur aufgebracht werden, wenn entsprechende Marktdurchdringungschancen bestuenden. Das würde voraussetzen, daß sich ein weiterer Pay-TV-Veranstalter in Deutschland etablieren könnte. Dieser könnte entweder selbst eine eigene technische Plattform auf der Grundlage einer alternativen Zugangstechnologie schaffen oder dritten Anbietern die Möglichkeit zum Aufbau einer technischen Infrastruktur geben. Wie jedoch bereits dargelegt, ist der Marktzutritt eines weiteren Pay-TV-Veranstalters angesichts der etablierten Stellung von Premiere im Hinblick auf Abonnentenstamm und

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