Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/654 des Rates vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen

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Quellenkennung: 32023D0654. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Wissen über die Umsetzung der UNSCR 1540 (2004) zu verbessern und ein Engagement für deren Umsetzung aufzubauen. Es werden zwei regionale Outreach-Konferenzen organisiert, um politische Entscheidungsträger und Vertreter der Zivilgesellschaft für die Bedeutung der Umsetzung der UNSCR 1540 (2004) zu sensibilisieren, einschließlich der Unterstützung von Frauen im Hinblick auf ihre systematischere und intensivere Beteiligung zur Gewährleistung ihrer umfassenden Teilnahme an der Umsetzung der UNSCR 1540 (2004). Die Tätigkeit soll das Bewusstsein der politischen Entscheidungsträger schärfen, die Rolle der Zivilgesellschaft stärken und dazu beitragen, Kernfragen anzugehen, vielfältige Perspektiven zu bieten, die umfassende Beteiligung von Frauen an der Umsetzung der UNSCR 1540 (2004) zu praktizieren und die subregionale und regionale Zusammenarbeit bei der Umsetzung der UNSCR 1540 (2004) zu verstärken. Tätigkeit 3B: Wissensgenerierung und -verbreitung. Beschreibung: Es werden zwei wissensgenerierende Ergebnisse angestrebt, darunter Veröffentlichungen und thematische Webinare, um die Thematik der UNSCR 1540 (2004) eingehend zu behandeln. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, wie wichtig es ist, Erfahrungen und wirksame Vorgehensweisen zusammenzutragen, über einschlägige Fortschritte auf dem Laufenden zu bleiben und ein besseres Verständnis des Zusammenspiels zwischen der UNSCR 1540 (2004) und den Bereichen, in denen weitere Forschungsarbeiten, Dialoge und politische Maßnahmen erforderlich sein könnten, zu vermitteln. Die Tätigkeit wird die Kenntnisse der Interessenträger darüber verbessern, wie die Verpflichtungen aus der UNSCR 1540 (2004) am besten erfüllt werden können und wie die einschlägigen potenziellen und neu auftretenden Bedrohungen bewältigt werden können; ferner geht es darum, wie wirksame Vorgehensweisen ausgetauscht werden können, die der Arbeit des Ausschusses zugutekommen werden. Die Themen der Wissensprodukte werden sich auf die beobachteten Umsetzungstrends, -defizite und -erfordernisse stützen, einschließlich derjenigen, die in der umfassenden Überprüfung 2022 erfasst wurden. Dazu gehören unter anderem immaterielle Technologietransfers, Berichterstattung und legislative Ansätze. 5.    KOORDINIERUNGSMECHANISMUS UND AUFGABEN Das UNODA wird als Durchführungsorganisation fungieren, die das Projekt mit dem 1540-Ausschuss und dessen Expertengruppe verbindet und gleichzeitig die Führung übernimmt, wenn es darum geht, die Einberufungsbefugnis der Vereinten Nationen für die Organisation von Tätigkeiten zu nutzen. Als Durchführungsorganisation wird das UNODA die Kommunikation mit dem Geber straffen, Koordinierungssitzungen veranstalten, regelmäßige Geberberichte erstellen und seine Durchführungspartner politisch und organisatorisch unterstützen. Die Projektmittel werden im Einklang mit den Regeln und Vorschriften der Vereinten Nationen ausgezahlt und verwaltet. Das UNODA wird mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bei Projekten, die in ihren Teilnehmerstaaten durchgeführt werden, partnerschaftlich zusammenarbeiten, um die Synergien aus der starken Präsenz der teilnehmenden Organisationen und den engen Beziehungen zu ihren Teilnehmerstaaten, dem technischen Fachwissen und der Erfahrung mit der Bereitstellung von Hilfe in der Region zu maximieren. Die operativen Fähigkeiten des UNODA und der OSZE ergänzen sich, und das UNODA wird die regelmäßige Berichterstattung koordinieren, die in Form eines Jahresberichts über die finanziellen und sachbezogenen Fortschritte des Projekts vorgelegt wird. Die Berichte werden durch informelle Aktualisierungen mittels E-Mail-Nachrichten, Anrufen per Videokonferenz und erforderlichenfalls zusätzlicher Ad-hoc-Sitzungen ergänzt. Das UNODA wird mit den Durchführungsstellen anderer einschlägiger Programme und Projekte, die von der Europäischen Union finanziert werden, insbesondere der EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren und dem P2P-Ausfuhrkontrollprogramm der Europäischen Kommission für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, sowie mit Projekten im Rahmen der folgenden Ratsbeschlüsse in Verbindung stehen und sich mit ihnen abstimmen: — Beschluss (GASP) 2019/97 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen; — Beschluss (GASP) 2019/1296 des Rates vom 31. Juli 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen; — Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen; — Beschluss GASP 2020/732 des Rates vom 2. Juni 2020 zur Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen oder Toxinwaffen; — Beschluss (GASP) 2021/2072 des Rates vom 25. November 2021 zur Stärkung der Resilienz im Bereich der Biosicherheit durch das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen. Mit der Resolution 1977 (2011) forderte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den 1540-Ausschuss nachdrücklich auf, mit den Staaten sowie den zuständigen internationalen, regionalen und subregionalen Organisationen auch weiterhin aktiv zusammenzuwirken, um den Austausch von Erfahrungen, Erkenntnissen und wirksamen Praktiken auf den von der Resolution 1540 (2004) erfassten Gebieten zu fördern. In diesem Zusammenhang unterhält das UNODA enge Beziehungen zu seinen regionalen Zentren und anderen internationalen und regionalen Organisationen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die vollständige Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution angemessen unterstützt werden. Um die betreffenden Bemühungen weiter zu verstärken, hat das UNODA regionale Koordinatoren für die UNSCR 1540 (2004) in Addis Abeba und Bangkok eingesetzt. Die regionalen Koordinatoren konzentrieren sich darauf, die Bemühungen des UNODA um die Bereitstellung und Erleichterung der Unterstützung von Staaten und die Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen in den jeweiligen Regionen zu verstärken. Darüber hinaus wird durch eine enge Koordinierung zwischen dem UNODA, seinen regionalen Zentren und den Partnerorganisationen sichergestellt, dass bei den gemeinsamen Anstrengungen Doppelarbeiten vermieden und die Möglichkeiten für Synergien maximiert werden. 6.    PERSONALAUSSTATTUNG Die Durchführung dieses Ratsbeschlusses erfordert die Präsenz von Personal, um die koordinierte und gestraffte Durchführung aller Tätigkeiten zu gewährleisten. Daher wird vorgeschlagen, folgende Funktionen zu besetzen: — ein für politische Angelegenheiten zuständiger Bediensteter mit Sitz in New York City (USA): Die 1540-Unterstützungseinheit des UNODA im Rahmen der Abteilung für Massenvernichtungswaffen wird die Federführung bei der Umsetzung des Projekts übernehmen. Der Bedienstete für politische Angelegenheiten der Einheit ist für die Programmüberwachung, die Projektdurchführung — einschließlich der Abstimmung mit der OSZE —, die Projektüberwachung und -evaluierung, die Berichterstattung und die Koordinierung der Kommunikation mit dem Geber zuständig. — ein regionaler Koordinator mit Sitz in Addis Abeba (Äthiopien): Der Bedienstete (ein Mitglied des Personals des UNODA) wird für Folgendes zuständig sein: die stärkere Sensibilisierung der afrikanischen Staaten für die Anforderungen der UNSCR (2004); die Mittel zur Organisation behördenübergreifender Anstrengungen zur Bewältigung dieser Anforderungen auf nationaler Ebene, ferner dafür, dass Staaten, die bereits über Durchführungskapazitäten verfügen, die UNSCR 1540 (2004) besser kennen und verstehen, auch in Bezug auf die Frage, wie nationale Umsetzungslücken geschlossen werden können. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, wird der regionale Koordinator eng mit dem Afrika-Koordinator für das BWÜ mit Sitz in Addis Abeba zusammenarbeiten. — Das UNODA wird bestrebt sein, die Geschlechtergleichstellung im Einstellungsverfahren für die Unterstützung der begünstigten Länder des Projekts sicherzustellen, und die Empfängerländer ermutigen, Frauen in allen Phasen des Projekts umfassend einzubeziehen. Besondere Anstrengungen werden stets unternommen, um eine Geschlechterperspektive einzubeziehen und Frauen in den Mittelpunkt der zu erörternden Themen zu stellen. 7.    LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung des Projekts wird mit insgesamt 36 Monaten veranschlagt. 8.    ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU Das UNODA ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die durchgeführten Maßnahmen von der Union finanziert wurden. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU durchgeführt. Das UNODA wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der vorliegende Beschluss zustande kam und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Tätigkeiten nach diesem Beschluss erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. 9.    BEGÜNSTIGTE Die Begünstigten des Projekts werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sein. (1)  Gemeinsame Aktionen 2006/419/GASP und 2008/368/GASP sowie Beschlüsse 2013/391/GASP und (GASP) 2017/809 des Rates.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.