Europäische Union

80/182/EWG: Entscheidung der Kommission vom 28. November 1979 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/29.672 - FLORAL) (Nur der französische und deutsche Text sind verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31980D0182. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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desrepublik Deutschland stellt seit dem 10. Mai 1968 eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dar. Artikel 2 Die mit der Anmeldung vom 10. Juli 1978 begehrte Freistellung nach Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages wird verweigert. Artikel 3 Die in Artikel 6 genannten Unternehmen sind verpflichtet, die in Artikel 1 festgestellte Zuwiderhandlung abzustellen. Artikel 4 Es werden folgende Geldbussen festgesetzt: 1. gegen die Générale des Engrais S.A. in Höhe von fünfundachtzigtausend (85 000,-) Europäischen Rechnungseinheiten, das sind 493 944,35 französische Franken, 2. gegen die Compagnie Française de l'Azote S.A. in Höhe von fünfundachtzigtausend (85 000,-) Europäischen Rechnungseinheiten, das sind 493 944,35 französische Franken, 3. gegen die Société Chimique des Charbonnages S.A. in Höhe von fünfundachtzigtausend (85 000,-) Europäischen Rechnungseinheiten, das sind 493 944,35 französische Franken. Der Betrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Zustellung dieser Entscheidung an die betroffenen Unternehmen, auf das nachfolgende Konto der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einzuzahlen : Société Générale, Direction de l'Étranger, Boîte Postale 317-09, 75454 Paris Cedex 09, Konto Nr. 5 770 006 5. Artikel 5 Die Entscheidung ist ein vollstreckbarer Titel im Sinne von Artikel 192 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Artikel 6 Die Entscheidung ist an die nachstehenden Unternehmen gerichtet: 1. Compagnie Française de l'Azote S.A. 4, avenü Vélasquez Boîte Postale 198-08 F 75361 Paris Cedex 08; 2. Générale des Engrais S.A. 47, rü de Villiers F 92527 Neuilly-sur-Seine; 3. CdF Chimie Société Chimique des Charbonnages S.A. Tour Aurore Place des Reflets, Cedex 5 F 92080 Paris Défense 2; 4. Herrn Franz Schiffer Am Güterbahnhof D 6601 Hanweiler; 5. FLORAL Düngemittelverkaufsgesellschaft mbH D 6601 Kleinblittersdorf 2. Brüssel, den 28. November 1979. Für die Kommission Raymond VOÜL Mitglied der Kommission ANLAGE I >PIC FILE= "T0012737"> ANLAGE II >PIC FILE= "T0012738"> ANLAGE III >PIC FILE= "T0012739"> ANLAGE IV >PIC FILE= "T0012740"> ANLAGE V >PIC FILE= "T0012741">

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.