Europäische Union

2007/214/EG: Beschluss der Kommission vom 3. April 2007 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Pentaerythritol mit Ursprung in der Volksrepublik China, Russland, der Türkei, der Ukraine und den Vereinigten Staaten von Amerika

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Quellenkennung: 32007D0214. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wider. Das Ergebnis war ein Rückgang des Marktanteils von 78 % im Jahr 2002 auf 75 % im UZ. Die durchschnittlichen Stückpreise sanken im Bezugszeitraum um 11 %, was nicht dem Anstieg der Rohstoffkosten im selben Zeitraum entsprach. Wenn der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft nicht noch mehr Marktanteile verlieren und seine Produktion aufrechterhalten wollte, hatte er keine andere Möglichkeit, als seine Preise an die der gedumpten Einfuhren anzupassen. Das hatte den Rentabilitätseinbruch im UZ zur Folge. (116) Die meisten anderen Schadensindikatoren bestätigen die negative Situation des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft. Kapitalrendite und Cashflow waren negativ, die Produktivität war rückläufig. Bei den Investitionen war der Trend indessen positiv. Die Investitionen, die im UZ getätigt wurden, das heißt in dem Jahr, in dem der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft Verluste erwirtschaftete, dienten indessen der Beseitigung von Engpässen und der Anpassung der Anlagen an Umweltauflagen, nicht etwa der Beschaffung neuer Produktionsanlagen. Der geringfügige Anstieg der Beschäftigtenzahl war das Ergebnis einer Umstrukturierung bei einem Hersteller; sie war jedoch nicht mit der Einstellung neuer Mitarbeiter verbunden, da sich zu dieser Zeit die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechterte. (117) Aus dieser Analyse kann der Schluss gezogen werden, dass der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft eine bedeutende Schädigung im Sinne des Artikels 3 Absatz 6 der Grundverordnung erlitt. E.   SCHADENSURSACHE 1.   Vorbemerkung (118) Gemäß Artikel 3 Absätze 6 und 7 der Grundverordnung wurde geprüft, ob die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in den betroffenen Ländern den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft in einem solchen Ausmaß schädigten, dass diese Schädigung als bedeutend bezeichnet werden kann. Andere bekannte Faktoren als die gedumpten Einfuhren, die gleichzeitig zu einer Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft geführt haben könnten, wurden ebenfalls geprüft, um sicherzustellen, dass eine etwaige durch diese anderen Faktoren verursachte Schädigung nicht den gedumpten Einfuhren zugerechnet wurde. 2.   Auswirkungen der gedumpten Einfuhren (119) Es sei daran erinnert, dass die ermittelte Dumpingspanne für die Türkei, deren Marktanteil sich im UZ auf 8,6 % belief, unter der Geringfügigkeitsschwelle lag. Deshalb wurden die Einfuhren aus der Türkei bei der Analyse der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft nicht berücksichtigt. Die vier verbleibenden Länder hatten im UZ zusammen einen Marktanteil von 9 %. (120) Die Einfuhren aus der VR China, Russland und der Ukraine stiegen im Bezugszeitraum sowohl absolut als auch gemessen am Marktanteil erheblich an. So waren die Einfuhrmengen 2002 mit insgesamt nur 1 235 t noch fast zu vernachlässigen, erhöhten sich jedoch im Bezugszeitraum um 316 % auf 5 136 t im UZ. Ihr Marktanteil insgesamt erhöhte sich im selben Zeitraum von 1 % auf 7 %. Der gewogene durchschnittliche Einfuhrpreis sank um 13 %, was zu einer klaren Preisunterbietung im UZ führte. Die starke Zunahme der Einfuhrmengen mit Ursprung in den drei betroffenen Ländern und ihr Marktanteilsgewinn im Bezugszeitraum zu Preisen, die deutlich unter denen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft lagen, fiel also zeitlich mit der deutlichen Verschlechterung der Finanzlage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zusammen. (121) Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft brachte vor, dass die gedumpten Einfuhren trotz des geringen Marktanteils aufgrund der Besonderheiten des Penta-Geschäfts zu ernsthaften Marktstörungen führten. Penta sei ein Grunderzeugnis, und der niedrigste auf dem Markt angebotene Preis bestimme weitgehend den Marktpreis, nach dem sich andere Hersteller richten müssten, wenn sie keine Aufträge verlieren wollten. Das lasse sich daran ablesen, dass die Verkaufspreise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft im Bezugszeitraum rückläufig gewesen seien, obwohl sich der Preis für den Hauptrohstoff Methanol deutlich erhöht habe. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft führte an, er sei aufgrund des starken Preisdrucks durch die gedumpten Einfuhren nicht in der Lage gewesen, den Anstieg der Rohstoffkosten an seine Kunden weiterzugeben. Dies habe zu einer drastischen Verschlechterung von Rentabilität, Kapitalrendite und Cashflow geführt. (122) Betrachtet man die Entwicklung jedoch eingehender, so zeigt sich, dass die drastische Verschlechterung der finanziellen Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft erst im UZ eintrat. Vor dem UZ stiegen die Einfuhren aus der VR China, Russland und der Ukraine massiv von 1 235 t im Jahr 2002 auf 4 752 t im Jahr 2004 an, was einer Zunahme um 285 % entspricht, gleichzeitig sanken die Preise der Einfuhren aus diesen Ländern um 9 %. Der drastische Anstieg dieser Einfuhren hatte dennoch keine dramatischen Auswirkungen auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft, zwar gingen die Verkaufsmengen um 9 % und die Preise um 1 % zurück, es wurden aber 2004 angemessene Gewinne erzielt (5,7 %). Im UZ fiel der Rückgang der Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft um 7 % mit einem weiteren Anstieg der Einfuhren aus den betroffenen Ländern um 8 % zusammen, was im Vergleich zu den Zuwächsen in den beiden vorangegangenen Jahren ein relativ geringer Anstieg war. Zu einem drastischen Rentabilitätseinbruch auf – 11,5 % und einer dramatischen Verschlechterung der finanziellen Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft kam es jedoch erst im UZ. (123) Auf den gesamten Bezugszeitraum bezogen ist mithin ein gewisser Zusammenhang zwischen der Entwicklung der gedumpten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft festzustellen. Die gedumpten Einfuhren allein scheinen jedoch den drastischen Rentabilitätseinbruch des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft im UZ nicht erklären zu können. Es kann daher nicht der Schluss gezogen werden, dass die gedumpten Einfuhren an der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft, die im UZ ihren Höhepunkt erreichte, einen entscheidenden Anteil hatten. 3.   Auswirkungen anderer Faktoren a)   Rückgang des Gemeinschaftsverbrauchs (124) Der Verbrauch an Penta in der Gemeinschaft ging im Bezugszeitraum um 12 % zurück. Dieser rückläufige Trend hängt offenbar mit der gesunkenen Nachfrage nach Alkydharzen in der Farbenindustrie zusammen, auf die etwa 70 % der Endverwendung von Penta auf dem Gemeinschaftsmarkt entfallen. Ein Besuch bei einem gewerblichen Verwender von Penta, der Alkydharze für die Farbenindustrie herstellt, ergab, dass die Nachfrage nach Alkyden künftig voraussichtlich noch stärker zurückgehen wird, und zwar aufgrund der zu erwartenden Änderungen des Umweltrechts in Richtung einer Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Bau- und Industriefarben. Da Alkydharze in dieser Hinsicht weniger umweltfreundlich sind als andere Technologien, wird erwartet, dass ihre Verwendung in Farben zurückgeht. (125) Die Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft gingen zwischen 2002 und dem UZ mengenmäßig um 16 % zurück, und ihr Marktanteil verringerte sich um 3 Prozentpunkte von 78 % auf 75 %. Die Einfuhren aus der VR China, Russland und der Ukraine stiegen mengenmäßig im Bezugszeitraum um 316 % an, was eine Erhöhung ihres Marktanteils von 1 % auf 7 % zur Folge hatte, das heißt sie absorbierten die Marktanteile, die der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft einbüßte. Die rückläufige Nachfrage nach Penta in der Gemeinschaft als solche erklärt mithin nicht die Verschlechterung der Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft im Bezugszeitraum. (126) Die jährliche Verbrauchsentwicklung zeigt jedoch, dass der Verbrauchsrückgang von 2004 zum UZ sehr viel deutlicher ausfiel mit einem Minus von 9 % gegenüber den Vorjahren. Der Verkauf war nämlich von 2003 auf 2004 stabil, nachdem er sich von 2002 auf 2003 um 3 % erhöht hatte. Da der Verbrauchsrückgang mit dem Zeitraum zusammenfällt, in dem der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft in die Verlustzone geriet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die rückläufige Nachfrage nach Penta auf dem Gemeinschaftsmarkt zur Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft beigetragen hat. b)   Einfuhren aus anderen Drittländern (127) Einfuhren aus (den fünf größten) anderen Drittländern:   2002 2003 2004 UZ Chile Menge (in t) 1 600 536 1 032 1 384 Index 100 34 65 87 Preis (EUR/t) 1 141 1 245 1 128 981 Index 100 109 99 86 Indien Menge (in t) 0 119 390 551 Index 0 100 328 141 Preis (EUR/t) 0 1 167 1 085 1 253 Index 0 100 87 84 Taiwan Menge (in t) 343 657 1 840 863 Index 100 192 536 252 Preis (EUR/t) 1 071 1 060 1 003 1 004 Index 100 99 94 94 Türkei Menge (in t) 6 300 7 065 8 957 6 730 Index 100 112 142 107 Preis (EUR/t) 1 292 1 339 1 277 1 097 Index 100 104 99 85 Japan Menge (in t) 0 20 58 65 Index 0 100 290 112 Preis (EUR/t) 0 3 905 3 334 2 731 Index 0 100 85 82 (128) Den Daten von Eurostat und den im Zuge der Untersuchung erhobenen Informationen zufolge sind Chile, Indien und Taiwan die wichtigsten übrigen Drittländer für Einfuhren von Penta. Rechnet man die Einfuhren aus der Türkei zu den Einfuhren aus anderen Drittländern hinzu, so ergibt sich für die aus anderen Drittländern eingeführte Menge ein Anstieg um 12 % von 8 586 t im Jahr 2002 auf 9 636 t im UZ. Das entspricht einer Zunahme des Gesamtmarktanteils dieser Einfuhren von 10 % auf 13 %. Die Preise der Einfuhren aus Drittländern lagen während des gesamten Bezugszeitraums deutlich über denen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft. Der Marktanteil der Einfuhren aus anderen Drittländern, die mit den gedumpten Einfuhren konkurrierten, konnte also um 3 Prozentpunkte gesteigert werden, zu Preisen, die über denen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft lagen. (129) Zu beachten ist jedoch, dass sich die Einfuhren aus anderen Drittländern insofern anders entwickelten als die gedumpten Einfuhren, als die Einfuhren aus anderen Drittländern ihren Höchststand 2004 erreichten, während sie im UZ, dem Jahr also, in dem der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft mit Verlust arbeitete, gegenüber dem Vorjahr wieder um 22 % zurückgingen. Auch ihr Durchschnittspreis ging im selben Zeitraum um 11 % zurück, und ihr Marktanteil verringerte sich um 2 Prozentpunkte. Das scheint darauf hinzuweisen, dass auch Hersteller in anderen Drittländern ab 2004 Schwierigkeiten aufgrund der niedrigen Marktpreise hatten. Ihre Preise lagen jedoch weiterhin, auch im UZ, über denen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft. c)   Ausfuhrleistung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft (130) Es wurde auch geprüft, ob die Ausfuhren des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft in Drittländer zur Schädigung im Bezugszeitraum beigetragen haben könnten. Die Ausfuhren an unabhängige Abnehmer in Ländern außerhalb der Gemeinschaft machten fast die Hälfte der Verkäufe der gleichartigen Ware des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft im Bezugszeitraum aus. Das Ausfuhrvolumen erhöhte sich zwischen 2002 und dem UZ um 3 %, während der durchschnittliche Ausfuhrpreis um 7 % zurückging.   2002 2003 2004 UZ Verkaufsvolumen auf Märkten außerhalb der Gemeinschaft (in t) 44 333 35 376 46 460 45 587 Index 100 80 105 103 Durchschnittlicher Verkaufspreis auf Märkten außerhalb der Gemeinschaft (EUR/t) 1 034 1 090 1 001 958 Index 100 105 97 93 (131) Obwohl die Ausfuhrverkäufe sich mengenmäßig leicht erhöhten, hatte die Tatsache, dass die durchschnittlichen Ausfuhrpreise während des gesamten Bezugszeitraums unter den durchschnittlichen Verkaufspreisen auf dem Gemeinschaftsmarkt und sogar unter den Produktionsstückkosten lagen, zweifellos negative Auswirkungen auf die allgemeine Finanzlage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft, auch wenn sie die Rentabilität auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht direkt beeinträchtigte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft indirekt auch durch die negative Rentabilitätsentwicklung auf den Ausfuhrmärkten bedingt war, da diese beispielsweise die Fähigkeit des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zu neuen Investitionen oder zur Einstellung neuer Mitarbeiter beeinflussen dürfte. d)   Andere Gemeinschaftshersteller (132) Die Verkaufsmengen des nicht antragstellenden Gemeinschaftsherstellers, der Daten für den gesamten Bezugszeitraum vorlegte, gingen sogar noch drastischer zurück als die des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft. Dieser Hersteller ist also offenbar in einer ähnlichen Lage wie die antragstellenden Gemeinschaftshersteller. Es liegt folglich auf der Hand, dass dieser Hersteller nicht zur Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft beitrug. e)   Anstieg der Rohstoffpreise (133) Der Preis des Hauptrohstoffs Methanol stieg im Bezugszeitraum beträchtlich an. Laut Statistiken auf der Website von Methanex, dem weltgrößten Hersteller und Vermarkter von Methanol, erhöhte sich der europäische Vertragspreis von 125 EUR/t im Januar 2002 auf 235 EUR/t im Dezember 2005. Das trug zum 10 %igen Anstieg der Produktionsstückkosten im Bezugszeitraum und damit zum Rentabilitätsrückgang bei, da der Verkaufsstückpreis im selben Zeitraum um 13 % zurückging. (134) Die steigenden Rohstoffpreise als solche können nicht als Faktor gelten, der den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft schädigte. Die negative Rentabilitätsentwicklung war vielmehr darauf zurückzuführen, dass die Gemeinschaftshersteller aufgrund des niedrigen Preisniveaus auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht in der Lage waren, diese höheren Rohstoffkosten in Form einer Erhöhung ihrer Verkaufspreise an ihre Kunden weiterzugeben. Während sich der Methanolpreis im Bezugszeitraum um 88 % erhöhte, betrug der Anstieg im UZ lediglich 2 %. Selbst wenn der Marktpreis für Penta im UZ niedrig war, kann also die Preisentwicklung beim Hauptrohstoff Methanol im selben Zeitraum nicht erklären, warum der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft im UZ so hohe Verluste machte. 4.   Schlussfolgerung zur Schadensursache (135) Die verfügbaren Daten lassen darauf schließen, dass die gedumpten Einfuhren aus der VR China, Russland und der Ukraine trotz eines geringen Marktanteils Preisdruck auf den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft ausübten. Bei eingehender Analyse lässt sich jedoch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verschlechterung der finanziellen Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft und der Entwicklung der gedumpten Einfuhren herstellen. (136) Der deutliche Rückgang der Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft und die drastische Verschlechterung seiner allgemeinen finanziellen Lage erfolgten zwischen 2004 und dem UZ, als sich das Volumen der gedumpten Einfuhren nur um 8 % erhöhte, während es in den drei vorangegangenen Jahren, als der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft noch Gewinne erzielte, um 285 % gestiegen war. Außerdem fiel der Rückgang der Nachfrage nach Penta auf dem Gemeinschaftsmarkt mit der Verschlechterung der finanziellen Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zusammen. Ferner war der Preisanstieg beim Hauptrohstoff Methanol im UZ sehr viel weniger ausgeprägt als in den Jahren davor und kann daher nicht den plötzlichen dramatischen Rentabilitätsrückgang im UZ erklären. (137) Dass der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft fast die Hälfte seiner Produktion zu nicht kostendeckenden Preisen ausführt, muss ebenfalls als Faktor angesehen werden, der zu seiner insgesamt negativen Lage beigetragen hat, auch wenn dies die Rentabilität auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht unmittelbar beeinträchtigt. (138) Es kann daher nicht der Schluss gezogen werden, dass die gedumpten Einfuhren isoliert betrachtet eine bedeutende Schädigung verursachten. Die Prüfung anderer Faktoren gemäß Artikel 3 Absatz 7 der Grundverordnung hat vielmehr gezeigt, dass die Schädigung auch durch den Verbrauchsrückgang, die Exportleistung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft sowie Einfuhren aus anderen Drittländern verursacht wurde. 5.   Einfuhren aus den USA (139) Die aus den USA eingeführte Menge stieg von 169 t im Jahr 2002 auf 1 355 t im UZ. Das führte zu einem Anstieg des Marktanteils von 0,2 % auf 1,9 % im selben Zeitraum. (140) Der Durchschnittspreis der Einfuhren aus den USA war im Bezugszeitraum rückläufig, lag jedoch über dem der Hersteller in der VR China, Russland und der Ukraine:   2002 2003 2004 UZ Einfuhrpreis (EUR/t) 1 935 2 212 1 251 1 244 Index 100 114 65 64 (141) Die Preisunterbietungsspanne wurde nach dem unter Randnummer 93 dargestellten Verfahren ermittelt. Die gewogene durchschnittliche Preisunterbietungsspanne für die USA betrug im UZ – 19,5 %, das heißt der durchschnittliche Einfuhrpreis war bedeutend höher als der Preis, den der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft auf dem Gemeinschaftsmarkt in Rechnung stellte. Wie im Folgenden erläutert wird, übten die US-Einfuhren auch keinen Preisdruck aus. (142) Parallel zum Anstieg der Einfuhren aus den USA gingen im Bezugszeitraum unter anderem die Verkäufe, der Marktanteil und die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zurück, was zu der unter Randnummer 117 aufgeführten Schlussfolgerung führt, dass der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft eine bedeutende Schädigung erlitt. Die Preise der Einfuhren aus den USA lagen jedoch nicht unter denen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft, sondern deutlich darüber. Es wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Vergleich des Preises der Einfuhren aus den USA mit dem nicht schädigenden Preis der vom Wirtschaftszweig der Gemeinschaft auf dem Gemeinschaftsmarkt verkauften gleichartigen Ware angestellt. Der nicht schädigende Preis wurde ermittelt, indem der Verkaufspreis des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft auf dem Gemeinschaftsmarkt um eine Gewinnspanne berichtigt wurde, die der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft ohne schädigendes Dumping erzielen könnte. Dieser Vergleich ergab, dass die Zielpreisunterbietung unter der Geringfügigkeitsschwelle lag. Aus diesen Gründen wird der Schluss gezogen, dass diese Einfuhren nicht zur Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft beitrugen. F.   EINSTELLUNG DES VERFAHRENS (143) Angesichts des Fehlens eines klaren ursächlichen Zusammenhangs zwischen den gedumpten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft sollte dieses Antidumpingverfahren gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 3 der Grundverordnung eingestellt werden. (144) Der Antragsteller und die anderen interessierten Parteien wurden über die wichtigsten Tatsachen und Erwägungen unterrichtet, auf deren Grundlage die Kommission beabsichtigt, das Verfahren einzustellen. Die Antragsteller machten daraufhin ihren Standpunkt deutlich; die vorgebrachten Argumente konnten die Kommission jedoch nicht dazu veranlassen, die obigen Schlussfolgerungen zu ändern — BESCHLIESST: Artikel 1 Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Pentaerythritol des KN-Codes 2905 42 00 mit Ursprung in der Volksrepublik China, Russland, der Türkei, der Ukraine und den USA wird eingestellt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 3. April 2007 Für die Kommission Peter MANDELSON Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2117/2005 (ABl. L 340 vom 23.12.2005, S. 17). (2)   ABl. C 11 vom 17.1.2006, S. 4.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.