Europäische Union

2012/373/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0373. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

dlage landwirtschaftlicher Konzessionsverträge geschlagen wird, fällt ebenfalls unter das LAS. Zurückgelassenes Holz wird nach seiner Versteigerung von dem System erfasst, wenn der neue Eigentümer feststeht. Derzeit kann Holz, das aufgrund von Rechtsverstößen beschlagnahmt wurde, dem System nicht zugeführt werden. Bestimmungen über den Umgang mit beschlagnahmtem Holz und dessen Überführung in das LAS sollen innerhalb von zwei Jahren und noch vor Beginn der Anwendung des FLEGT-Genehmigungssystems ausgearbeitet werden. Alle in Anhang I genannten Holzprodukte, die eingeführt werden, unterliegen ebenfalls der Kontrolle durch das LAS. Weitere Einzelheiten enthält Abschnitt 5.9. 2.2.   Produkte Die folgenden Produkte unterliegen der Kontrolle durch das LAS: — Rundholz — Hackschnitzel — Bahnschwellen — Schnittholz — Furnier — Sperrholz — Parkett — Holzrahmen — Kisten/Kistchen — Tischlerarbeiten — Möbel In Anhang I sind die unter dieses Abkommen fallenden Produkte und ihre für die Warenklassifizierung im internationalen Handel verwendeten Codes des Harmonisierten Systems (HS) aufgeführt. Im Zuge der Umsetzung des Abkommens wird Liberia die Aufnahme weiterer Produkte, einschließlich Holzkohle, in den Anwendungsbereich des LAS in Erwägung ziehen. 2.3.   Bestimmungsmärkte Die Überprüfung der Legalität betrifft sowohl Holzprodukte, die auf dem Inlandsmarkt verkauft werden sollen, als auch Holzprodukte, die ausgeführt werden sollen, unabhängig vom Bestimmungsland. Die Kontrolle der Produkte, die auf dem Inlandsmarkt verkauft werden, läuft nach einem Stufenplan an, der von der Umsetzung des Gesetzes über die Rechte lokaler Gemeinschaften und der Verordnung über den motormanuellen Holzeinschlag abhängen wird; außerdem wird den regionalen ECOWAS-Handelsübereinkünften Rechnung getragen, deren Anforderungen im Rahmen des LAS zu berücksichtigen sind. 3.   ZUSTÄNDIGE STRUKTUREN Für die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Legalitätsdefinition (LD) und die Anwendung des COCS richtet die Forstentwicklungsbehörde (FDA) eine neue Abteilung (Liberia Verification Department — LVD) ein. In den ersten fünf Jahren wird ein Dienstleister auf BOT-Basis (Build — Operate — Transfer) damit beauftragt, die erforderliche Prüfmethodik zu entwickeln und in den an der Anwendung des LAS beteiligten FDA-Abteilungen und Unterabteilungen die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen. Die LVD wird mit anderen Abteilungen und Unterabteilungen der FDA sowie mit der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency — EPA), dem Handels- und Industrieministerium, dem Finanzministerium, dem Arbeitsministerium und anderen einschlägigen staatlichen Stellen, die für bestimmte Aspekte der Regulierung des Forstsektors zuständig sind, zusammenarbeiten. Diese staatlichen Stellen haben der LVD gegenüber zu belegen, dass die Wirtschaftsbeteiligten die Anforderungen der Legalitätsdefinition erfüllen. Außerdem wird ein Kommunikationsweg für zivilgesellschaftliche Organisationen eingerichtet, damit sie der LVD und den anderen zuständigen Behörden Daten zukommen lassen können, anhand deren kontrolliert werden kann, ob die Wirtschaftsbeteiligten die LAS-Anforderungen erfüllen. Für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen für Holzprodukte, die ausgeführt werden sollen, richtet die FDA eine neue Abteilung (Liberia Licensing Department — LLD) ein. Anträge von Ausführern auf Erteilung einer FLEGT-Genehmigung sind an die LLD zu richten (siehe Schaubild 1). Schaubild 1.   Für die Überprüfung und Genehmigungserteilung zuständige Strukturen Ausführer LLD LVD COC/Rückverfolgbarkeitssystem Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition Übermittlung der Monitoring-Daten Zivilgesellschaftliche Organisationen FDA-Abt. Umweltschutz- behörde Handelsministerium Informing verification bodies Arbeitsministerium Sonstige Finanzministerium 4.   ÜBERPRÜFUNG DER LEGALITÄT 4.1.   Legalitätsdefinition und Überprüfungsverfahren Die Legalitätsdefinition umfasst 11 Grundsätze, von denen sich jeder wiederum in verschiedene Indikatoren entsprechend den einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen gliedert. Für jeden Indikator gibt es Verifikatoren, anhand deren festgestellt werden kann, ob die Wirtschaftsbeteiligten und staatlichen Stellen die rechtlichen Anforderungen für den betreffenden Indikator erfüllen. Anlage A enthält die Legalitätsdefinition und beschreibt die Überprüfungsverfahren, damit das zuständige Ministerium, die zuständige staatliche Stelle und die LVD über eine Richtschnur für die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen verfügen. Dieser Überprüfungsrahmen umfasst im Einzelnen die folgenden Angaben: — Ziel: Beschreibung des Zwecks eines Überprüfungsverfahrens; — Rechtliche Kontrolle: normative und/oder rechtliche Anforderungen und Zuständigkeiten in Bezug auf einen bestimmten Indikator; — Überprüfungsmethode: Beschreibung der Überprüfung und Mittel zur Überprüfung (Prüfung der Unterlagen, Vor-Ort-Kontrollen, Bestätigung und/oder Konsultation); — Häufigkeit, mit der die LVD prüft, ob die mit einem Indikator oder bestimmten Teilaspekten eines Indikators verbundenen Anforderungen eingehalten werden. Im Zuge der Umsetzung des Abkommens sollen detailliertere Verfahren einschließlich Checklisten entwickelt werden, anhand deren die Einhaltung der Anforderungen der Legalitätsdefinition beurteilt werden soll. 4.2.   Datenverwaltung Die Ergebnisse der Überprüfung werden in ein Datenverwaltungssystem eingegeben, mit dessen Hilfe direkt kontrolliert werden kann, ob ein Wirtschaftsbeteiligter die Anforderungen der Legalitätsdefinition erfüllt. Die LVD ist für die Datenverwaltung zuständig, einschließlich der Aktualisierung der Daten in den nach den Überprüfungsverfahren vorgesehenen Zeitabständen. Das Informationssystem zur Kontrolle der Lieferkette (chain of custody information system — COCIS) enthält bestimmte Daten über die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, die erhoben werden, um die Übereinstimmung mit der Legalitätsdefinition entlang der Produktkette zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Aufzeichnungen kann jeweils zum nächsten Schritt in der Produktkette übergegangen werden, etwa Beginn der Ernte oder Weiterleitung des Holzes zur nächsten Stufe der Lieferkette. Das COCIS soll Bestandteil des für die Überprüfung erforderlichen Datenverwaltungssystems werden. Das Datenverwaltungssystem sollte einen Informationsaustausch in Echtzeit ermöglichen, damit verhindert werden kann, dass bei der Überprüfung entdecktes nichtkonformes Holz in der Lieferkette weitergelangt; in späteren Stadien der Lieferkette sind weitere Kontrollen vorgesehen. Der Aufbau und die technischen Spezifikationen des Datenverwaltungssystems sowie die detaillierten Verfahren der Datenverwaltung werden im Zuge der Umsetzung des Abkommens entwickelt. 4.3.   Legalitätsüberprüfung von Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen eines unabhängigen forstwirtschaftlichen Zertifizierungssystems tätig sind Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen eines unabhängigen, von der liberianischen Regierung genehmigten Zertifizierungssystems tätig sind, können die Erfüllung der Anforderungen der liberianischen Legalitätsdefinition belegen, indem sie der LVD und der LLD eine gültige Zertifizierungsbescheinigung vorlegen. Bevor die liberianische Regierung ein Zertifizierungssystem genehmigt, bewertet sie dessen Kohärenz, um sicherzustellen, dass alle Indikatoren der liberianischen Legalitätsdefinition im Zertifizierungssystem berücksichtigt sind, die Einhaltung dieser Anforderungen systematisch geprüft wird und der gesamte Zertifizierungsprozess zuverlässig ist. Nur Systeme, die als kohärent bewertet wurden, können in das LAS Liberias aufgenommen werden. Alle Wirtschaftsbeteiligten, auch diejenigen mit zertifizierten eigenen Systemen zur Kontrolle der Lieferkette, werden gemäß den liberianischen Rechtsvorschriften dem staatlichen System zur Kontrolle der Lieferkette unterliegen. 5.   SYSTEM ZUR KONTROLLE DER LIEFERKETTE 5.1.   Standardverfahren Es wurden eine Reihe von Standardverfahren (standard operating procedures — SOP) entwickelt, um zu regeln, a) wie Forstunternehmen ihre Lieferketten kontrollieren und b) wie diese Unternehmenstätigkeiten mit dem COCS überprüft werden: a) Das allgemeine Standardverfahren 01 (GSOP 01) liefert eine grundsätzliche Beschreibung, wie die Kontrolle und Überprüfung von Holz und Holzprodukten, die auf der Grundlage von TSC, FMC und PUP gewonnen wurden, durchzuführen sind. b) Details zu den einzelnen Tätigkeiten sind in verschiedenen SOP geregelt. c) Die GSOP und SOP werden jeweils angepasst, wenn sich Änderungen der Kontroll- und Überprüfungstätigkeiten ergeben, einschließlich der Erweiterung des COCS um neue Holzquellen. Die Kontrolle und Überprüfung von Holz aus den folgenden Quellen werden innerhalb von zwei Jahren ab der Unterzeichnung des Abkommens entwickelt: a) Wälder, die unter das Gesetz über die Rechte lokaler Gemeinschaften fallen, b) motormanueller Holzeinschlag durch kleinere Akteure, c) eingeführtes Holz, d) Holz im Durchfuhrverkehr, e) beschlagnahmtes Holz. In den folgenden Abschnitten und in Anlage B werden die wichtigsten Kontrollpunkte und Grundsätze des COCS beschrieben. 5.2.   Erntevorbereitung Für die Abgrenzung des Vertragsgebiets und der Einschlagsparzellen sowie die Nummerierung der Bäume (Bestandsaufnahme) ist der Vertragsnehmer zuständig. Die LVD überprüft die Korrektheit der Parzellenkarte und der Bestandsaufnahme und liefert der Handelsabteilung der FDA die Informationen, die sie zur Genehmigung der erstellten Parzellenkarte und Bestandsaufnahme und zur Erteilung der jährlichen Einschlagsbescheinigung (annual harvesting certificate — AHC) benötigt. Die FDA-Mitarbeiter überprüfen, ob die Parzellenkarte und die Bestandsaufnahme ordnungsgemäß angefertigt und die Formulare und Karten von den Vertragsnehmern korrekt ausgefüllt wurden. Hierbei handelt es sich um einen zweistufigen Prozess: erstens die Prüfung der Unterlagen, um sicherzustellen, dass keine verwaltungstechnischen Fehler vorliegen, und zweitens — sofern das Ergebnis der ersten Prüfung zufriedenstellend war — die Vor-Ort-Kontrolle einer Stichprobe von mindestens 5 % des betreffenden Waldgebiets, um Standort, Durchmesser, Art und Höhe der Bäume zu überprüfen. Mit dem COCIS wird automatisch überprüft, a) ob Vertragsgebietreferenz und Vertragsnehmeridentifizierungsnummer zusammenpassen, b) ob alle vier Ecken der Parzellenkarte innerhalb des Vertragsgebiets liegen, c) ob die Kennnummern der Bäume dem Vertragsnehmer zur Nutzung in diesem Vertragsgebiet auf den Baumetiketten zugewiesen wurden. Die Parzellenkarte wird anschließend vom COC-Mitarbeiter vor Ort daraufhin kontrolliert, ob a) die Vertragsgebietreferenz und die Vertragsnehmeridentifikationsnummer mit den Angaben in den vorgelegten Bestandsaufnahmeformularen übereinstimmen, b) ob die bei der Bestandsaufnahme ermittelten Daten mit den Daten in den Bestandsaufnahmeformularen übereinstimmen, c) ob die geografischen UTM-Koordinaten (Universal Transverse Mercator) mit denjenigen in den Bestandsaufnahmeformularen übereinstimmen, d) ob der Maßstab auf der Karte korrekt angegeben ist, die Entfernung zwischen den Abschnitten korrekt ist und die Entfernungen auf der Karte korrekt angegeben sind, e) ob die Grundlinie in der richtigen Richtung verläuft und die Ausrichtung des Nordpfeils im Verhältnis zur Grundlinie korrekt ist, f) ob die in der Bestandsaufnahme erfassten Linien und Entfernungen korrekt angegeben sind, g) ob die auf der Parzellenkarte eingezeichnete Parzellengrenze mit der Vertragsgebietskarte übereinstimmt und innerhalb der Grenzen des Vertragsgebiets liegt, h) ob die Baumnummern auf der Karte entsprechend den Bestandaufnahmeformularen in den richtigen Abschnitten eingetragen sind, i) ob die Baumartcodes korrekt sind. Der COC-Mitarbeiter vor Ort füllt das Standard-COCIS-Formular durch Ankreuzen aus und leitet es an den Dateneingeber oder COCIS-Mitarbeiter zwecks Eingabe in COCIS weiter. Werden bei diesen Kontrollen der Bestandsaufnahmeformulare oder der angefertigten Parzellenkarten Fehler festgestellt, druckt der COCIS-Mitarbeiter die betreffenden Formulare/Karten aus. Der Leiter der COC-Dateneingabe übermittelt sie dem Vertragsnehmer zur Korrektur und der Vorgang wird mit den berichtigten Daten wiederholt. 5.3.   Ernte In diesem Abschnitt werden die Etikettierungs-, Vermessungs- und Erfassungsverfahren beschrieben, die von den Vertragsnehmern bei der Fällung zu befolgen sind. Die Stämme/Stammstücke und Stümpfe müssen vermessen und nummeriert werden, damit die ursprünglichen (bei der Bestandsaufnahme vergebenen) Baumnummern dem aus dem Einschlag resultierenden Holz und den im Wald verbleibenden Stümpfen zugeordnet werden können und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Nach Erteilung der jährlichen Einschlagsbescheinigung erhält der Vertragsnehmer Strichcode-Etiketten sowie die Erlaubnis, mit der Ernte an den auf der Parzellenkarte angegebenen Standorten zu beginnen: a) Vor dem Fällen des Baums erfasst der Holzvermesser des Vertragsnehmers die bei der Bestandsaufnahme zugewiesene Baumkennnummer. b) Nach dem Fällen des Baums bringt der Vermesser ein neues Etikett am unteren Stammende und ein weiteres Etikett am Stumpf an. Der Stamm wird vermessen: Durchmesser am unteren und oberen Ende sowie Länge bis zum Wipfel (auf 10 cm genau). Der Vermesser erfasst die Daten mit Hilfe eines PDA (Personal Digital Assistant) oder trägt sie auf dem entsprechenden Formular ein. Anschließend wiederholt der Vermesser diesen Vorgang beim nächsten Baum, der gefällt wird. Die gesammelten Daten werden einem COC-Dateneingeber übermittelt, von diesem verarbeitet und in COCIS eingegeben. 5.4.   Holzlagerplatz im Wald In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie der Vertragsnehmer die gefällten Bäume vermisst und kennzeichnet, nachdem sie zum Holzlagerplatz verbracht und quergeschnitten wurden. Dieser Vorgang wird wiederholt, wenn später das Holz erneut in kleinere Teile quergeschnitten oder abgelängt wird (d. h. die Enden werden im Hinblick auf den Verkauf oder Export aus optischen Gründen gekappt). Grundsätzlich gilt, dass an jedem neuen Teil ein Kennzeichnungsetikett angebracht werden muss, um die Rückverfolgbarkeit bis zu Stammstück, Baum und Parzelle, von denen das Teil ursprünglich stammte, zu ermöglichen. Die COCS-Holzvermesser prüfen anhand einer Stichprobe, ob die Holzstücke vom Vertragsnehmer korrekt gekennzeichnet und vermessen wurden. Holzart, Durchmesser und Länge werden in COCIS eingegeben und automatisch mit den Angaben des Vertragsnehmers abgeglichen. 5.5.   Beförderung des aufgearbeiteten oder verarbeiteten Holzes In diesem Abschnitt wird das Verfahren beschrieben, das bei der Verladung von Rundholz und/oder anderen Holzprodukten im Wald auf Lkws, bei der Verladung von außerhalb des Hafens gelagertem Rundholz und bei der Verladung von Schnittholzprodukten vor der Verbringung zum Hafen und bei deren anschließendem Transport zu befolgen ist. Da das COCS in Echtzeit Daten darüber liefern soll, wo sich Rundholz und andere Holzprodukte in der Lieferkette jeweils befinden, werden die folgenden Maßnahmen angewandt: a) Ist eine Sendung zum Verladen bereit, füllen die Mitarbeiter des Unternehmens (d. h. Holzvermesser oder Kennzeichungskontrolleur des Sägewerks) ein Frachtbrief-Formular aus, indem sie — die entsprechenden Felder (Strichcode, Holzart, Durchmesser und Länge) ausfüllen, — die Strichcode-Aufkleber an die entsprechenden Stellen des Frachtbriefs kleben, — die Nummern aller Strichcode-Etiketten, die an den Holzprodukten der Ladung angebracht sind, auflisten (die Nummern müssen von Hand eingetragen werden), — den Frachtbrief datieren und unterzeichnen. b) Das Rundholz und die anderen Holzerzeugnisse müssen so verladen werden, dass die Strichcodes von einem PDA-Scanner gelesen werden können, ohne dass der Lkw abgeladen werden muss. Daher muss entweder zwischen dem Ende der Holzstücke und dem Vorderteil des Lkws (je nach Lkw-Typ) ein Zwischenraum gelassen werden oder alle Holzstücke müssen so verladen werden, dass die Etiketten sich hinten befinden und deutlich sichtbar sind. Dadurch können die COCS-Holzvermesser und die FDA die Nummern unterwegs leichter überprüfen. Die LVD überprüft sämtliche Frachtbriefe und Lieferscheine, die ausgestellt werden und eingehen, und verfügt über mobile Vermessung- und Kontrollteams, die alle beförderten Ladungen stichprobenweise untersuchen. Holzart, Durchmesser und Länge werden aufgezeichnet. Gleichzeitig überprüft die liberianische Polizei, ob bei allen Ladungen, die die Kontrollpunkte passieren, die vorgeschriebenen Frachtbriefe mitgeführt werden. 5.6.   Holzverarbeitung In den ersten drei Jahren der Umsetzung des Abkommens werden die detaillierten Verfahren für die Bewertung der Holzverarbeitung in Sägewerken und anderer Verarbeitungsvorgänge entwickelt. Grundsätzlich decken die betriebliche Kontrolle durch das Unternehmen und die Überprüfung durch das COCS Folgendes ab: i) Eingang des Rohmaterials im Sägewerk, ii) Lagerung des Rohmaterials, iii) Verarbeitung, iv) Lagerung der verarbeiteten Produkte und v) Abtransport der Produkte vom Sägewerk. Die folgenden Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen werden angewandt: a) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über das gesamte Rohmaterial auf, das beim Sägewerk eingeht, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. b) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über das gesamte Rohmaterial auf, das im Sägewerk gelagert wird, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. Das Unternehmen muss ein Bestandsverwaltungssystem zur Erfassung des Rohmaterials verwenden, das die Lagerplätze erreicht oder verlässt. c) Die Mitarbeiter des Unternehmens erfassen das der Verarbeitung zugeführte Rohmaterial und alle Produkte daraus durch Eintrag der Daten in Standardformulare. Dies liefert die Basisdaten für die Bemessung der Ausbeute (beim Sägen wäre dies das erzeugte Schnittholzvolumen als Prozentsatz des Volumens des eingesetzten Rundholzes; in anderen Fällen könnte es sich um das schlichte Umwandlungsverhältnis handeln, z. B. x m3 Schnittholz entsprechen y Einheiten Stuhlbeine usw.). d) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über alle verarbeiteten Holzprodukte auf, die im Sägewerk gelagert werden, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. Das Unternehmen muss ein Bestandsverwaltungssystem verwenden, das für jedes Lager den Ein- und Ausgang von Rohmaterial erfasst. e) Das Unternehmen bewahrt Aufzeichnungen über das gesamte Rohmaterial auf, das das Sägewerk verlässt, und lädt die entsprechenden Daten in COCIS hoch. f) Wenn das Sägewerk zur Aufnahme des Betriebs bereit ist, müssen die LVD-Mitarbeiter stichprobenmäßig einen gesamten Verarbeitungsvorgang (beispielsweise eine Arbeitsschicht im Sägewerk) überwachen. Auf dieser Grundlage wird das „genehmigte Umwandlungsverhältnis“ festgelegt. g) Die LVD-Mitarbeiter überprüfen nach dem Zufallsprinzip regelmäßig das „genehmigte Umwandlungsverhältnis“. Die Besuche beim Verarbeitungsbetrieb sollten ohne Ankündigung erfolgen. h) Über das COCIS wird das Umwandlungsverhältnis, das sich aus den vom Unternehmen übermittelten Standardformularen ergibt, mit dem „genehmigten Umwandlungsverhältnis“ abgeglichen. Signifikante Abweichungen haben weitere Untersuchungen und/oder eine Fehlermeldung zur Folge. i) Die LVD nimmt Zufallskontrollen aller Arbeitsabläufe und vom Unternehmen benutzten Buchhaltungssysteme vor, um die Bewegungen des Rohmaterials und der Verarbeitungserzeugnisse im Sägewerk zu überwachen. 5.7.   Ausfuhr In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie die Produkte, für die von der LVD bereits eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, zum Hafen verbracht und anschließend aufs Schiff verladen werden. Am Ausfuhrort werden durch das COCS sämtliche Etikettennummern und Produktspezifikationen in COCIS überprüft und die auszuführende Ladung wird stichprobenweise einer Beschau unterzogen. Der Ausführer hat dem COCS zu melden, wenn das Schiff zum Verladen bereit ist, so dass ein COCS-Team entsandt werden kann, um die Beladung des Schiffs zu überwachen. Beim Verladen der einzelnen Rundhölzer oder Holzbündel auf das Schiff nimmt der COCS-Kontrolleur einen Abgleich mit den Spezifikationen vor, damit sichergestellt ist, dass für das Holz eine gültige FLEGT-Genehmigung vorliegt; ferner speichert er die Angaben auf einem PDA oder trägt sie auf dem entsprechenden Formular ein. Die Aufzeichnungen werden in das COCIS hochgeladen und mit den zuvor gespeicherten Produktspezifikationen abgeglichen, um festzuhalten, welche Produkte tatsächlich ausgeführt wurden. 5.8.   Inlandsmarkt Die in den Abschnitten 5.2 bis 5.7 dieses Anhangs beschriebenen Kontroll- und Überprüfungsverfahren gelten für den Inlandsmarkt, wenn das Holz aus Produktionsgebieten stammt, für die FMC, TSC oder PUP erforderlich sind. Die Verfahren zur Kontrolle der Lieferketten für Holz, das aus motormanuellem Holzeinschlag stammt, werden innerhalb des in Anhang VII angegebenen Zeitraums entwickelt. 5.9.   Eingeführtes Holz Der Einführer muss nachweisen, dass das eingeführte Holz aus legalen Quellen stammt und nach liberianischem Recht ordnungsgemäß verzollt wurde. Die legale Gewinnung des Holzes im Ernteland kann durch Bescheinigungen belegt werden, die im Rahmen von Zertifizierungssystemen oder anderen Legalitätsüberprüfungssystemen ausgestellt wurden, welche von der liberianischen Regierung in Abstimmung mit den betreffenden Regierungen geprüft und gutgeheißen wurden. Eingeführtes Holz, das der Kontrolle durch das LAS eines anderen Landes unterliegt, welches auf der Grundlage eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens ein FLEGT-Genehmigungssystem anwendet, wird im Rahmen des liberianischen LAS als legal betrachtet. Eingeführtes Holz, dessen legale Herkunft nachgewiesen wurde, wird an der Grenze in das COCS aufgenommen und anschließend in gleicher Weise wie im Inland gewachsenes Holz kontrolliert und überprüft. 5.10.   Holz im Durchfuhrverkehr Holz im Durchfuhrverkehr ist von inländischem oder eingeführtem Holz physisch getrennt zu halten und wird unter zollamtlicher Überwachung der liberianischen Behörden durch Liberia durchgeführt. Holz im Durchfuhrverkehr wird nicht in das COCS aufgenommen und erfordert nicht die Erteilung einer liberianischen FLEGT-Genehmigung am Ausfuhrort. Ursprungs- und Ernteland müssen im Konnossement und den sonstigen Beförderungsdokumenten klar angegeben sein. Liberia wird noch genauer festlegen, welche Rechtsgrundlagen für Holz im Durchfuhrverkehr gelten und welche Zollkontrollen erforderlich sind. Die detaillierten Verfahren werden noch vor Beginn der Anwendung des Genehmigungssystems entwickelt. 5.11.   Rubberwood (Kautschukholz) Die SOP für die Kontrolle der Ernte, Beförderung, Zerkleinerung und Ausfuhr von Rubberwood-Produkten werden im Zuge der Umsetzung des Abkommens entwickelt. 5.12.   Datenabgleich Mit Hilfe von COCIS wird ein Abgleich quantitativer Daten entlang der Lieferkette sowohl von Stufe zu Stufe als auch innerhalb der einzelnen Stufen vorgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Holzmengen (nach Holzarten) und die Abmessungen entlang der gesamten Lieferkette kohärent sind; insbesondere soll nachgewiesen werden, dass die abgehenden Mengen nicht größer als die eingegangenen Mengen sind und dass bei der Verarbeitung die Menge des Rohmaterials im richtigen Verhältnis zur Menge der Verarbeitungserzeugnisse steht. Für den Abgleich der konsolidierten Daten verschiedener Lieferketten sollen Protokolle entwickelt werden, anhand deren im Laufe der Zeit die Legalität des gesamten Forstsektors auf regionaler oder nationaler Ebene belegt werden soll. Zusätzlich zum Abgleich der quantitativen Daten wird vom COCS anhand der LVD-Datenbank vor jedem Verkauf überprüft, ob die Anforderungen der Legalitätsdefinition i

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.