Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 13. Juni 2024 zur Anweisung des Zentralverwalters, Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Deutschlands, Österreichs, Rumäniens und Finnlands im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2024/5013 13.8.2024 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Juni 2024 zur Anweisung des Zentralverwalters, Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Deutschlands, Österreichs, Rumäniens und Finnlands im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen (C/2024/5013) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission vom 2. Mai 2013 zur Festlegung eines Unionsregisters gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Entscheidungen Nr. 280/2004/EG und Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 920/2010 und (EU) Nr. 1193/2011 der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 52 Absatz 2 Unterabsatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 27. April 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/278/EU (2) zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3). Gemäß Artikel 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission (4) ist der Beschluss 2011/278/EU weiterhin auf Zuteilungen in Bezug auf den Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 anwendbar. Alle im vorliegenden Beschluss genannten mitgeteilten Zuteilungen beziehen sich auf die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2013–2020. (2) Am 5. September 2013 erließ die Kommission den Beschluss 2013/448/EU (5) über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten für den Zeitraum 2013–2020 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG. (3) Mit dem Beschluss 2014/9/EU (6) änderte die Kommission die Beschlüsse 2010/2/EU (7) und 2011/278/EU hinsichtlich der Liste der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind (im Folgenden „Carbon-Leakage-Liste“). (4) Mit den Beschlüssen C(2013) 9281 (8), C(2014) 123 (9), C(2014) 674 (10) und C(2014) 1167 (11) wies die Kommission den Zentralverwalter an, die nationalen Zuteilungstabellen bzw. die geänderten nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Zyperns, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen. (5) Im Einklang mit Artikel 52 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 teilte Deutschland der Kommission mit Schreiben vom 16. Mai 2024 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate wegen teilweiser Einstellungen von Tätigkeiten und der späteren Erholung der Aktivitätsraten mit. (6) Im Einklang mit Artikel 52 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 teilte Österreich der Kommission mit Schreiben vom 13. Mai 2024 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate wegen teilweiser Einstellungen von Tätigkeiten und der späteren Erholung der Aktivitätsraten mit. (7) Im Einklang mit Artikel 52 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 teilte Rumänien der Kommission mit Schreiben vom 20. Mai 2024 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate wegen teilweiser Einstellungen von Tätigkeiten und der späteren Erholung der Aktivitätsraten mit. (8) Im Einklang mit Artikel 52 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 teilte Finnland der Kommission mit Schreiben vom 17. Mai 2024 Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle zwecks Zuteilung kostenloser Zertifikate wegen teilweiser Einstellungen von Tätigkeiten, der späteren Erholung der Aktivitätsraten und Änderungen der Carbon-Leakage-Liste mit. (9) Die mitgeteilten Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Deutschlands, Österreichs, Rumäniens und Finnlands sind mit dem Beschluss 2011/278/EU vereinbar. Der Zentralverwalter sollte daher angewiesen werden, diese Änderungen im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen — BESCHLIEẞT: Einziger Artikel Der Zentralverwalter erfasst die im Anhang aufgeführten Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen Deutschlands, Österreichs, Rumäniens und Finnlands im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union. Brüssel, den 13. Juni 2024 Für die Kommission Wopke HOEKSTRA Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 122 vom 3.5.2013, S. 1. (2)  Beschluss 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 130 vom 17.5.2011, S. 1). (3)  Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32). (4)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 59 vom 27.2.2019, S. 8). (5)  Beschluss 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240 vom 7.9.2013, S. 27). (6)  Beschluss 2014/9/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Änderung der Beschlüsse 2010/2/EU und 2011/278/EU hinsichtlich der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind (ABl. L 9 vom 14.1.2014, S. 9). (7)  Beschluss 2010/2/EU der Kommission vom 24. Dezember 2009 zur Festlegung eines Verzeichnisses der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 1 vom 5.1.2010, S. 10). (8)  Beschluss C(2013) 9281 der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die nationalen Zuteilungstabellen Irlands, Griechenlands, Lettlands, der Niederlande, Österreichs, Portugals, Schwedens und des Vereinigten Königreichs im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen. (9)  Beschluss C(2014) 123 der Kommission vom 17. Januar 2014 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die nationalen Zuteilungstabellen der Tschechischen Republik, Dänemarks, Frankreichs, Litauens, Ungarns und der Slowakei im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen. (10)  Beschluss C(2014) 674 der Kommission vom 12. Februar 2014 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Deutschlands, Estlands, Luxemburgs, Sloweniens und Finnlands im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen. (11)  Beschluss C(2014) 1167 der Kommission vom 26. Februar 2014 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die nationalen Zuteilungstabellen Bulgariens, Spaniens, Kroatiens, Italiens, Zyperns, Lettlands, Polens, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen. ANHANG I Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2013–2020 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG (einzelstaatliche Durchführungsmaßnahmen, NIMs) Mitgliedstaat: Deutschland Geänderte Zuteilungen in der nationalen Zuteilungstabelle für die folgenden Anlagen: Kennung der Anlage (Neue Marktteilnehmer und Schließungen) Kennung der Anlage (Unionsregister) Name des Betreibers Name der Anlage Zuzuteilende Menge Gemäß den Daten zu neuen Marktteilnehmern und Schließungen geänderte zuzuteilende Menge je Anlage 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 DE000000000202346 202346 Linde Gas Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG Werk 956, Dormagen, SR 1 14 697 14 425 14 149 5 365 8 028 13 312 13 027 12 743 95 746 ANHANG II Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2013–2020 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG (einzelstaatliche Durchführungsmaßnahmen, NIMs) Mitgliedstaat: Österreich Geänderte Zuteilungen in der nationalen Zuteilungstabelle für die folgenden Anlagen: Kennung der Anlage (Neue Marktteilnehmer und Schließungen) Kennung der Anlage (Unionsregister) Name des Betreibers Name der Anlage Zuzuteilende Menge Gemäß den Daten zu neuen Marktteilnehmern und Schließungen geänderte zuzuteilende Menge je Anlage 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 AT000000000000079 79 Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH Energie AG Kraftwerk Riedersbach 8 994 7 468 3 595 2 695 1 935 3 195 2 628 2 081 32 591 ANHANG III Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2013–2020 gemäß Artikel 10a Absatz 7 der Richtlinie 2003/87/EG (Reserve für neue Marktteilnehmer, NER) Mitgliedstaat: Rumänien Kennung der Anlage (Neue Marktteilnehmer und Schließungen) Kennung der Anlage (Unionsregister) Name des Betreibers Name der Anlage Zuzuteilende Menge Aus der NER zuzuteilende Menge je Anlage 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 RO000000000000243 243 FABRICA DE ZAHAR PREMIUM LUDUS SA FABRICA DE ZAHAR PREMIUM LUDUS SA         16 720 20 092 10 808 19 325 66 945 Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2013–2020 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG (einzelstaatliche Durchführungsmaßnahmen, NIMs) Mitgliedstaat: Rumänien Geänderte Zuteilungen in der nationalen Zuteilungstabelle für die folgenden Anlagen: Kennung der Anlage (Neue Marktteilnehmer und Schließungen) Kennung der Anlage (Unionsregister) Name des Betreibers Name der Anlage Zuzuteilende Menge Gemäß den Daten zu neuen Marktteilnehmern und Schließungen geänderte zuzuteilende Menge je Anlage 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 RO000000000000243 243 FABRICA DE ZAHAR PREMIUM LUDUS SA FABRICA DE ZAHAR PREMIUM LUDUS SA 10 681 10 495 10 308 10 118 9 926 9 733 5 465 9 341 76 067 ANHANG IV Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2013–2020 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG (einzelstaatliche Durchführungsmaßnahmen, NIMs) Mitgliedstaat: Finnland Geänderte Zuteilungen in der nationalen Zuteilungstabelle für die folgenden Anlagen: Kennung der Anlage (Neue Marktteilnehmer und Schließungen) Kennung der Anlage (Unionsregister) Name des Betreibers Name der Anlage Zuzuteilende Menge Gemäß den Daten zu neuen Marktteilnehmern und Schließungen geänderte zuzuteilende Menge je Anlage 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 FI-existing-FI-64231104 351 Varkauden Aluelämpö Oy Hasintien lämpökeskus 447 400 355 310 267 113 46 74 2 012 ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5013/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.