Europäische Union
Beschluss (EU) 2016/1790 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierungsdatum: 2016-10-11
Quellenkennung: 32016D1790. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
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