Europäische Union

85/206/EWG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1984 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/26.870 - Aluminiumeinfuhren aus Osteuropa) (Nur der deutsche, englische, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich)

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äusserst wenig für jeden, der nur die in den laufenden Vereinbarungen vorgesehenen Mengen abnimmt, und wenn Kasse gegen Dokumente verlangt wird, so wird die Belastung noch grösser. Solche Preisnachlässe und Kreditbedingungen dürften dem Ostblock einen satten Gewinn von annähernd 24 c/lb aus seinen Metallverkäufen einbringen, was ganz gewiß weit über dem liegt, was wir und wahrscheinlich andere westliche Hersteller erzielen können" (3). In einem weiteren Schreiben der Aluminium Company of Canada an Alcan UK Ltd vom 23. März 1970 wurde auf das vorgenannte Schreiben folgendermassen Bezug genommen: "In einem meiner früheren Schreiben wies ich darauf hin, daß 13/4 c als Nachlaß auf den britischen Listenpreis in Verbindung mit Kasse gegen Dokumente zumindest als Belastung zu bezeichnen wäre, und wir einen bedeutend niedrigeren Preis durchsetzen sollten." 4.12.6. In sämtlichen Unterlagen, die von Swiß Aluminium für die Konferenz von Brno (7. und 8. September 1973) und von PUK für die Konferenz von Kopenhagen (Dezember 1974) vorbereitet wurden, wird versucht darzustellen, daß die im Rahmen der Brandeis-Vereinbarungen erhobenen Preise im allgemeinen über den Marktpreisen lagen, aber diese Unterlagen sollten den östlichen Aussenhandelsorganisationen vorgelegt werden und waren im Hinblick darauf so abgefasst, daß sie sie überzeugten (4). 4.13. Andere Preisvergleiche 4.13.1. Es kam auch vor, insbesondere 1972 und 1973, daß der Brandeispreis über dem gesetzlich kontrollierten Listenpreis des Vereinigten Königreichs und Italiens lag. Es gibt auch Anhaltspunkte dafür, daß die norwegischen Erzeuger in Deutschland Hüttenaluminium unter dem Brandeispreis verkauften. 4.13.2. Darüber hinaus geht aus Unterlagen, die BICC bei der mündlichen Anhörung vorlegte, klar hervor, daß diese Firma beträchtliche Verluste erlitt, wenn (1) Eine zum erstenmal im 9. Jahrhundert in England erhobene Steuer zum Schutz Englands gegen die Dänen. Unter Ethelred the Redeleß (978-1016) "war es üblich, sich von den Dänen loszukaufen" - G.M. TREVELYAN - A Shortened History of England. (2) Bei der Beurteilung der Beweiskraft sollte man nicht übersehen, daß sich hier die betreffenden Unternehmen mit dem UK Board of Trade auseinander zu setzen hatten. Bei den Dokumenten, die die Unternehmen untereinander austauschten, bestand nicht die Absicht, sie jemand ausserhalb der Unternehmen zugänglich zu machen. (3) In dieser Zeit waren die Einfuhren von Ostmetall in das Vereinigte Königreich nicht mit Einfuhrzöllen belastet. (4) Das Dokument von Swiß Aluminium verglich die Brandeispreise mit den im Metal Bulletin unter "Certain other transactions" genannten Preisen. Letztere geben einen von Händlern oft bei kleinen Mengen genannten Durchschnitt von Preisen an der Grenze der Rentabilität wieder. Deswegen wurde von den westlichen Produzenten geltend gemacht, daß der Preis für "einige andere Geschäfte" kein zutreffendes Bild des tatsächlichen Marktpreises vermitteln. 1971 jedoch betrachtete Alcan und BACO den Preis des Metal Bulletin als einen verläßlichen Preisindikator im Vereinigten Königreich für Aluminium aus Osteuropa. sie Teile ihrer im Rahmen der Brandeis-Vereinbarung übernommene Quote auf dem freien Markt wiederverkaufte. 1972 belief sich der Verlust auf bis zu 20 % des Brandeispreises und 1975 betrug der durchschnittliche Verlust etwa 11 %. Überaus bemerkenswert ist, daß BICC bei Verkäufen von Ostmetall an RTZ, seinen Partner innerhalb von Anglesey Aluminium, der auch eine Quote Ostmetall im Rahmen der Brandeis-Vereinbarungen abnahm, einen Verlust von 20 % des Brandeispreises hinnehmen musste. 4.13.3. In einem Schreiben vom 17. Februar 1971 an das Department of Trade and Industry erklärte Alcan: "Uns liegen Berichte vor, daß die rumänischen Aluminiumverkäufe und -angebote auf einem Preisniveau von 20/21 Cents/lb (für Masseln von 99,5 %) liegen - das sind etwa 190 Pfund Sterling je Tonne. Dieser Preis wird vom Metal Bulletin als gegenwärtig Index für "bestimmte andere Transaktionen" angegeben, und wir sehen in diesen Berichten eine Bestätigung dafür, daß das Metal Bulletin immer noch zuverlässige Angaben über den britischen Ostmetallpreis macht." Der Alcan-Listenpreis belief sich zu jener Zeit auf 27,85 Cents/lb, so daß das rumänische Metall zu einem offensichtlichen Rabatt von 25 bis 28 % veräussert wurde (1). Wären 99,5 % ige Aluminiummasseln aus anderen Ostblockländern als Rumänien und Jugoslawien im Vereinigten Königreich oder in anderen Ländern Westeuropas und der Gemeinschaft auf dem freien Markt verkauft worden, so dürften sie wohl kaum teurer gewesen sein als rumänisches Metall. Die westlichen Erzeuger waren sich darüber im klaren, daß die Aussenhandelsorganisationen preislich mit rumänischem Metall konkurrieren konnten. Nach Aussage des "Board of Trade" soll der Alcan-Vertreter auf einer Sitzung am 3. September 1970 erklärt haben, daß "die Rumänen sich hinter dem Vertrag verstecken, und die Russen, die dies mit der Begründung ablehnten, sie seien - sofern sie frei Hand hätten - dem rumänischen Wettbewerb mehr als gewachsen, könnten dies als schwerwiegendes Argument gegen den Abschluß einer weiteren Vereinbarung anführen." Auch erklärte BACO, den rumänischen Lieferanten sei es dadurch, daß die Brandeis-Vereinbarungen ihnen die osteuropäischen Konkurrenten ferngehalten hätten, ermöglicht worden, ihre Preise zu erhöhen. 5. Auswirkungen der Vereinbarungen 5.1. Die Technologie der Aluminiumherstellung 5.1.1. In dem gewerblichen Herstellungsverfahren durchläuft das Hüttenaluminium drei Phasen vom Erz zum Metall, d.h. Bauxit, Aluminiumoxid und Hüttenaluminium. Hüttenaluminium wird anschließend zu einer Vielzahl von Halbfertigerzeugnissen und schließlich zu Endprodukten weiterverarbeitet. Schrott aus diesen Herstellungsverfahren kann, wenn er nicht übermässig verunreinigt ist, von Hüttenaluminiumherstellern als reiner Produktionsschrott bei der Herstellung von Hüttenaluminium wiederverwandt werden. In anderen Fällen, wie beim Recycling von Aluminiumerzeugnissen, wird der Schrott zur Herstellung von Umschmelzmetall benutzt. Umschmelzaluminium, das notwendigerweise einen geringeren Reinheitsgrad als Hüttenaluminium aufweist, wird insbesondere bei der Herstellung von Gußlegierungen verwandt. Es ist für solche Legierungen typisch, daß sie etwa 85 bis 90 % Aluminium enthalten. 5.1.2. Die etablierten integrierten Hersteller von Hüttenaluminium haben stets einen grossen Teil der Weltkapazität von Bauxit kontrolliert. 1977 besassen sechs Gesellschaften 57,7 % der Weltkapazität unter Ausschluß der UdSSR, Ungarns, Rumäniens und der Volksrepublik China. Die Herstellung von Hüttenaluminium kontrollierten auch einen grossen Teil der Aluminiumkapazität der westlichen Welt. 1975 verfügten dieselben sechs Gesellschaften über 63,3 % der Kapazität der westlichen Welt. 5.1.3. Hüttenaluminium wird durch das Verfahren der elektrolytischen Reduktion von Aluminium gewonnen. Bei der elektrolytischen Reduktion werden riesige Mengen an Elektrizität verbraucht. So verbrauchte zum Beispiel die Aluminiumindustrie der Vereinigten Staaten 1974/75 über 4 % der gesamten Elektrizität der Vereinigten Staaten. Ein Schmelzofen mit einer Jahreskapazität von 100 000 Tonnen verbraucht etwa dieselbe Menge Elektrizität wie eine Stadt mit 400 000 Einwohnern. Es ist nicht erstaunlich, daß der Standort von Hüttenaluminiumschmelzöfen weitgehend von dem Vorhandensein billiger und reichlich vorhandener Elektrizität abhängt. Einer allgemeinen Regel zufolge ist hydrölektrische Energie die billigste Quelle elektrischen Stroms und Elektrizität aus mit Öl betriebenen Kraftwerken die aufwendigste (insbesondere seit 1973). Tabelle 14 zeigt die anteilmässige Verwendung der verschiedenen Erdölquellen in einigen Ländern im Jahre 1974. 5.1.4. Die Energiekosten der verschiedenen Aluminiumhersteller sind sehr unterschiedlich. 1973 schätzte die ÖCD die Kosten pro kWh zwischen 0,2 US-Cents bis etwas 0,7 US-Cents. 1977 wurde die Spanne auf 0,4 US-Cents bis 1,8 US-Cents geschätzt. Bei einem Elektrizitätsverbrauch zwischen etwa 17 000 kWh pro metric ton in älteren Schmelzöfen und etwa 13 000 kWh in moderneren Anlagen bedeutet der Unterschied von 0,1 US-Cents bei den Energiekosten eine Differenz von 17 $ bei den endgültigen Kosten für Hüttenaluminium. (1) Der Brandeispreis betrug danach 566 US $/t, ein Discount von 7,8 %. 5.1.5. Aus einem 1976 von einem führenden kanadischen Finanzsachverständigen (1) erstellten Bericht ergibt sich, daß die von Alcan in Kanada zu tragenden Energiekosten die niedrigsten der westlichen Welt sind: "Die Energiekosten von Alcan in Kanada liegen zwischen 1 und 20 Cents pro Pfund unter verschiedenen weltweit im Wettbewerb stehenden Erzeugern, ein Vorteil, der sich in den kommenden Jahren noch vergrössern wird ...". Dies ist hauptsächlich der Grund, warum Alcan preislich den besten Platz unter den westlichen Produzenten einnimmt. 5.1.6. Erster Hüttenaluminiumhersteller in Westeuropa war PUK, gefolgt von Swiß Aluminium und BACO. VAW nahm die Produktion kurz danach auf, gefolgt von Montedison. Seit der Aufnahme der Produktion waren diese Produzenten voll integriert, d.h. jeder hat seine eigene Bauxit- und Aluminiumproduktion. 5.1.7. Seit dem zweiten Weltkrieg gab es kein Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Hüttenaluminium in Westeuropa ohne Partnerschaft oder Assoziierung mit den etablierten Produzenten verlegte, in Form einer Joint Venture oder auf andere Weise oder irgendeine Vereinbarung, um sich den Zugang zum Bauxit oder zum Aluminium zu sichern. Eine Reihe neuhinzugekommener Produzenten haben sich aus der Partnerschaft wieder zurückgezogen, die sie bei der Herstellung von Hüttenaluminium eingegangen waren, und überließen das Feld den Partnern mit integrierter Erzeugung. 5.1.8. Die Stellung der führenden Hüttenaluminiumproduzenten untereinander innerhalb der EG und Westeuropas ist in Tabelle 15 dargestellt. Sieben Produzenten, nämlich Swiß Aluminium, PUK, Alcan, VAW, BACO, Montedison/Alumetal und ASV stellten in dem untersuchten Zeitraum etwa 75 % der Hüttenaluminiumproduktion in Westeuropa her. 5.1.9. Anfang 1960 traten auf dem Aluminiummarkt der Welt neuerdings produzierende Staaten wie Griechenland, Ghana, Island, die Niederlande und Kamerun auf und verringerten den Anteil am Welthandel der Vereinigten Staaten, Kanadas, Norwegens und Frankreichs, die bis dahin praktisch die einzigen westlichen Exporteure von Hüttenaluminium waren. Ein beträchtlicher Anteil des Handels mit Hüttenaluminium findet in Form von Lieferungen der Produzenten an ihre integrierte Tochtergesellschaften in anderen Staaten statt. Die Ausfuhren von Griechenland und Kamerun gehen hauptsächlich nach Frankreich ; PUK besitzt eine Aktienmehrheit, die ihr die Kontrolle der Schmelzöfen für Hüttenaluminium in diesen Staaten gestattet. Die Ausfuhren aus Ghana (Kaiser 90 %, Reynolds 10 %) gehen nach Japan, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich. 5.1.10. Die führenden Exporteure der Welt von Hüttenaluminium sind Kanada, Norwegen und die UdSSR. Der führende Produzent der Welt von Hüttenaluminium, die Vereinigten Staaten, war in den letzten Jahren Nettoimporteur von Hüttenaluminium. Die EWG war lange Zeit ein Nettoimporteur von Hüttenaluminium, wo Frankreich und die Niederlande innerhalb der Gemeinschaft Nettöxporteure waren. 5.1.11. Praktisch befasst sich jeder Hersteller von Hüttenaluminium auch mit der Herstellung von Halbzeug, während viele Enderzeugnisse herstellen und neuen und alten Schrott für die Herstellung von Umschmelzaluminium verwenden. Die Unternehmen, die die ursprünglichen Masseln aus Hüttenaluminium herstellen, verwenden den grössten Teil des Hüttenaluminiums selbst zur Weiterverarbeitung. Anfang der 1970er Jahre hatten einige Mitglieder der Industrie den Eindruck, daß die vertikale Integration bei etwa 80 % lag. Diese Schätzungen betreffen die gesamte Industrie. Einzelnen Unternehmen sind stärker oder weniger stark integriert als andere. Ausserdem stellen die Schätzungen einen Durchschnitt für alle Gruppen von Aluminiumerzeugnissen dar, während einige Gruppen von Erzeugnissen durch einen höheren Grad vertikaler Integration als andere gekennzeichnet sind. Der Bereich der Walzerzeugnisse (Flacherzeugnisse, Bleche, Bänder und Folien) ist im allgemeinen stärker integriert als der Bereich der strangepressten Erzeugnisse (Drahtwaren, Profile, Röhren und Draht), der seinerseits wieder stärker integriert ist als der Bereich der Gussteile. 5.1.12. Der hohe Grad vertikaler Integration hat zwei wichtige wirtschaftliche Auswirkungen. Erstens, daß unabhängige Hersteller von Halbfertigerzeugnissen und Fertigerzeugnissen auf die Lieferungen von Produzenten angewiesen sind, die auch ihre Konkurrenten bei der Herstellung dieser Erzeugnisse sind, wenn sie nicht Zugang zu anderen Quellen haben. Zweitens, daß es entweder überhaupt keinen Markt für Erzeugnisse wie Bauxit, Aluminium und Hüttenaluminium gibt oder daß dieser im Vergleich mit dem Markt für Halbfertigerzeugnisse oder Fertigerzeugnisse kaum eine Rolle spielt. Es ist daher schwierig, einen Marktpreis zu ermitteln, zu dem diese Zwischenerzeugnisse tatsächlich gehandelt werden. Der am wenigsten stark integrierte Bereich der Gussteile hängt besonders stark von Umschmelzaluminiumlieferungen (zum Beispiel Schrott) oder Masseln ab und deswegen werden in diesem Sektor Masseln mit dem verhältnismässig niedrigen Reinheitsgrad von 99,5 % benötigt. 5.1.13. Es besteht die Vermutung (sie wird auch von der Industrie geteilt), daß der nicht integrierte Anteil des Umschmelzaluminiums und Aluminiumhalbzeugmarktes 20 % des gesamten Verbrauch von Hüttenaluminium in Europa ausmacht. (1) Alcan bezeichnete den Greenshiels Bericht vom Februar 1976 als "fair und substantiell zutreffend". 5.2. Auswirkungen der Brandeis-Vereinbarungen auf den Markt 5.2.1. Die quantitativen Auswirkungen der verschiedenen Bestimmungen der Brandeis-Vereinbarungen sind in Tabelle 12 zusammengefasst. Hüttenaluminium 5.2.2. Die westlichen Produzenten zögerten, sämtliche Hüttenaluminiummasseln zu kaufen, deren Lieferung sich die Aussenhandelsorganisationen zutrauten. In der Tat haben sie das auch nicht getan. Praktisch jedes Mal, wenn eine neue Reihe Brandeis-Vereinbarungen ausgehandelt wurde, war die von den Aussenhandelsorganisationen angebotene Menge wesentlicher grösser als die, über die man sich schließlich einigte. Auf späteren Ostmetallkonferenzen wurden die vereinbarten Mengen auf Antrag der westlichen Produzenten häufig reduziert. Während der Ostmetallkonferenz von Budapest vom 28. und 29. Oktober 1971 erreichte die "Westliche Gruppe" eine Verringerung von 20 % der für 1972 vorgesehenen Liefermengen und, während der Brünner Konferenz von 6. bis 8. September 1973 wurde das Kontingent für die zweite Hälfte 1973 von 67 000 Tonnen auf 53 000 Tonnen verringert. Auch während der Ostmetallkonferenz in Venedig vom 15. und 16. Mai 1974 wurde das vertraglich vereinbarte Kontingent, das noch im Rahmen der Zuteilung für 1974 geliefert werden sollte (60 600 Tonnen) um ein Drittel verringert, und die westlichen Produzenten weigerten sich, den Aussenhandelsorganisationen zu gestatten, die Differenz auf westlichen Märkten zu verkaufen, auch wenn schließlich ein Kompromiß gefunden wurde, der den Aussenhandelsorganisationen lediglich den Verkauf an Japan und die Türkei gestattete. Die vertraglich festgelegten Mengen für das erste Halbjahr 1975 wurden erneut während der Ostmetallkonferenz in München vom 14. und 15. November 1974 um 30 % verringert. 5.2.3. Tabelle 13 enthält die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Mengen und den tatsächlich im Rahmen der Brandeis-Vereinbarungen verkauften Mengen. Die Tabelle veranschaulicht auch den Unterschied zwischen den ersten Angeboten der Aussenhandelsorganisationen und den tatsächlich verkauften Mengen. In beiden Fällen handelt es sich um beträchtliche Unterschiede. Zweifellos enthielten die ersten Angebote der Aussenhandelsorganisationen Elemente eines Basar-Handels, aber es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß die Aussenhandelsorganisationen nicht in der Lage gewesen wären, die zuerst angebotenen Mengen an Hüttenaluminium zu liefern. Insbesondere die Produktionskapazität der UdSSR und Ungarns wurde während den Brandeis-Vereinbarungen erheblich erhöht, wogegen die Erzeugung in der Tschechoslowakei und in der DDR anteilmässig zurückfiel. Die Weigerung der Regierungen der DDR und Polens, in den Jahren 1974 und 1975 einen Export zu gestatten, blieb ohne Auswirkung. Die für die westlichen Produzenten verfügbaren Vertragsmengen waren bereits grösser als ihr Bedarf, und sie gingen in harten Verhandlungen sogar so weit, pro Tonne einen höheren Preis zu zahlen, um die Einfuhren zu verringern und gleichzeitig sicher zu sein, daß die überschüssigen Mengen ihre Märkte nicht auf anderen Wegen erreichten. 5.2.4. Von der Annahme (Punkt 5.1.3) ausgehend, daß der nichtintegrierte Teil des Umschmelz- und Halbzeugmarktes 20 % des gesamten Verbrauchs an Hüttenaluminium in Europa ausmacht, zeigt Tabelle 12 die Auswirkungen auf dem nichtintegrierten Markt. 5.2.5. 1971 beantragten Alcan und BACO bei den Behörden des Vereinigten Königreichs, rumänisches Aluminium mit Anti-Dumping-Abgaben zu belegen. Damals betrugen die rumänischen Exporte in das Vereinigte Königreich etwa 8 000 Tonnen bis 9 000 Tonnen jährlich entsprechend der Statistik der Metallgesellschaft. Der von Alcan unterstützte Antrag BACOs nahm auf die Tatsache bezug, daß "annähernd 90 % des britischen Marktes (mit einem Verbrauch von annähernd 400 000 Tonnen) durch finanzielle Abmachungen oder langfristige Verträge gebunden ist" und daß dementsprechend "die rumänischen Einfuhren im Verhältnis zu dem relativ begrenzten nichtintegrierten Markt eine wesentliche Menge darstellen". Die rumänischen Lieferungen stellten etwa 20 % des vertraglich nicht festgelegten Verbrauchs im Vereinigten Königreich dar. In dem Antrag von BACO hieß es, daß die Gesellschaft ohne diese Lieferungen "aller Wahrscheinlichkeit nach in der Lage gewesen wäre, pro metrischer Tonne 10 Pfund mehr zu erlösen, als dies gegenwärtig der Fall ist". Beim Verkauf an unabhängige Käufer erzielten BACO einen Durchschnittspreis von 236,85 Pfund pro Tonne, was einen Diskont von 8 % auf den Listenpreis von Alcan von 257,20 Pfund pro Tonne darstellt. Die rumänischen Lieferungen wirkten sich daher nach Auffassung von BACO in einer Preissenkung von 4,2 % aus. Zu dieser Zeit betrugen die britischen Einfuhren osteuropäischen Hüttenaluminiums im Rahmen der Brandeis-Vereinbarungen etwa 14 000 Tonnen jährlich. 5.2.6. Die Kommission befasst sich nicht mit den Auswirkungen auf die Preise im Vereinigten Königreich zu der Zeit. Man kann aber annehmen, daß das Ostmetall ohne die Brandeis-Bindung parallele Auswirkungen auf die damalige Gemeinschaft gehabt hätte. Die Zahlen lassen den Analogieschluß über die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Preise in der damaligen EWG zu, wenn die Brandeis-Mengen diesen Markt ohne die Brandeis-Einschränkungen erreicht hätten. Der Markt für Umschmelzaluminium und Schrott 5.2.7. Zwischen den Märkten für Hüttenaluminium und Umschmelzaluminium gibt es Zusammenhänge. Die Preisbewegungen für Hüttenaluminium beeinflussen die Preise für Umschmelzaluminium, da bei der Herstellung von Umschmelzaluminium bestimmte Mengen von Hüttenaluminium benötigt werden. Der Preis für Umschmelzaluminium wird ausserdem davon berührt, wieviel sein Hauptausgangsmaterial, nämlich Schrott, kostet und wieviel davon zur Verfügung steht. Die wichtigste Schrottart ist der "neue" oder "reine" Schrott, dessen Quelle weitgehend von den etablierten Aluminiumproduzenten kontrolliert wird, da dieses Material bei ihren Arbeitsvorgängen entsteht. Für die Lieferung ihres Hauptausgangsmaterials hängen die Umschmelzaluminiumhersteller demzufolge weitgehend von den Hüttenaluminiumherstellern ab. 5.2.8. Insgesamt waren die Jahreskontingente im Rahmen der Brandeis-Vereinbarungen für Umschmelzaluminium und Schrott: - 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1964 : frei von Beschränkungen, - 1. Juli 1964 bis 30. Juni 1965 : frei von Beschränkungen, - 1. Januar 1966 bis 31. Dezember 1967 : 25 400 Tonnen, - 1. Januar 1968 bis 31. Dezember 1970 : 15 240 Tonnen, - 1. Januar 1971 bis 30. Juni 1976 : 15 240 Tonnen. Tabelle 12 zeigt den Gesamtverbrauch von Umschmelzaluminium in den Mitgliedstaaten der EWG von 1966 bis 1976 und die Schrotteinfuhren der EWG-Staaten in den gleichen Jahren, (die Sechs bis Ende 1972 und die Neun von 1973 bis 1976). Man nimmt an, daß ein Teil der Brandeis-Kontingente wahrscheinlich seinen Weg insbesondere in das Vereinigte Königreich vor 1973 gefunden hätte. Schließt man das Vereinigte Königreich in den gesamten Zeitraum ein, so stellen die Brandeis-Mengen folgende Prozentsätze der Einfuhren dar: >PIC FILE= "T0027732"> Aluminiumhalbzeug 5.2.9. Die Kontingente im Rahmen der Brandeis-Vereinbarungen für den Verkauf durch die östlichen Handelsorganisationen (siehe Tabelle 12) waren: - 1. Juli 1963 bis 30. Juni 1964 : ohne Beschränkung, - 1. Juli 1964 bis 30. Juni 1965 : ohne Beschränkung, - 1. Januar 1966 bis 31. Dezember 1967 : 4 000 Tonnen, - 1. Januar 1968 bis 31. Dezember 1970 : 2 500 Tonnen, - 1. Januar 1971 bis 30. Juni 1976 : 2 540 Tonnen + 1 524 Tonnen Kabel. 5.2.10. Jeder an den Brandeis- und Eisen und Metall-Vereinbarungen beteiligte Hüttenaluminiumhersteller war auch Hersteller von Halbfertigerzeugnissen bzw. Mitglied einer vertikal integrierten Gruppe von Gesellschaften, die auch Halbfertigerzeugnisse herstellen. Die Herstellung von Halbfertigerzeugnissen (Bleche, Drahtbarren, Röhren, Draht, Profilen usw.) benötigt bei weitem den grössten Teil an Hüttenaluminium, während Umschmelzaluminium weitgehend bei der Herstellung von Gussteilen verwendet wird. Halbfertigerzeugnisse und Gussteile stellen über 90 % des Verbrauchs an Hütten- und Umschmelzaluminium in der EWG dar. 5.2.11. Für alle westlichen Hüttenaluminiumhersteller, die an diesem Verfahren beteiligt sind, ist der Verkauf von Halbfertigerzeugnissen der grösste und wertvollste Markt. Halbfertigerzeugnisse sind wesentlich wertvoller je Gewichtseinheit als Hüttenaluminium, da die Verarbeitung von Aluminium in Halbfertigerzeugnisse im Durchschnitt den Wert verdoppelt. Der bereits erwähnte Greenshieldsbericht zieht den Schluß, daß Alcan in der Lage war, seine Gewinne durch den Verkauf von Halbfertigerzeugnissen in den Jahren 1964 bis 1975 beträchtlich zu steigern. Halbfertigerzeugnisse waren für alle vertikal integrierten Gruppen ein grosses und einträgliches Geschäft. Es besteht keine Veranlassung, anzunehmen, daß Alcans Zahlen irgendwie untypisch wären. Es ist auch nicht sehr wahrscheinlich, daß Alcan derartige Preissteigerungen für Halbfertigerzeugnisse ohne die auf den von ihr belieferten Märkten geltenden Preise hätte erzielen können. 5.2.12. Die Sorge der westlichen Produzenten um den Schutz ihrer wertvollsten und einträglichsten Märkte spiegelt sich in den Bestimmungen der Brandeis- und Eisen- und Metall-Vereinbarungen. Wie aus Tabelle 14 zu ersehen ist, wurden Einfuhren von Halbfertiger

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.