Europäische Union

Beschluss 2013/768/GASP des Rates vom 16. Dezember 2013 über Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0768. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ermittelten Informationen und vorgelegten Berichte stützt und mit der Ratsarbeitsgruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ und gegebenenfalls mit den Delegationen der Union in den begünstigten Ländern sowie mit anderen maßgeblichen Interessenträgern zusammenarbeitet. In Bezug auf die Länder, die im Rahmen eines spezifischen Hilfsprogramms unterstützt wurden, sollte bei der Folgenabschätzung ein besonderes Augenmerk auf die Zahl der Länder, die den Vertrag über den Waffenhandel ratifiziert haben, und auf die Entwicklung ihrer Kapazitäten für die Kontrolle von Waffentransfers gerichtet werden. Bei der Bewertung der Kapazitäten der begünstigten Länder zur Kontrolle von Waffentransfers sollte insbesondere die Ausarbeitung und der Erlass einschlägiger nationaler Rechtsvorschriften, die Fähigkeit zur Meldung von Waffeneinfuhren und -ausfuhren und die Befugnisausstattung der maßgeblichen, für die Waffentransferkontrollen zuständigen Behörde berücksichtigt werden. 9.   Berichterstattung Die Durchführungsstelle wird regelmäßig und nach Abschluss jeder der beschriebenen Maßnahmen einen Bericht vorlegen. Die Berichte sollten dem Hohen Vertreter spätestens sechs Wochen nach Abschluss der betreffenden Maßnahmen übermittelt werden. (1)  Siehe Beschluss 2010/336/GASP, Beschluss 2013/43/GASP; Beschluss 2009/1012/GASP und Beschluss 2012/711/GASP.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.