Europäische Union

Beschluss 2024/3003 des Rates vom 2. Dezember 2024 zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D3003. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/3003 3.12.2024 BESCHLUSS 2024/3003 DES RATES vom 2. Dezember 2024 zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 19. November 2018 hat der Rat die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden — Bürgerinnen und Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen. Die SALW-Strategie der EU verpflichtet die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, die Stärkung der Strafverfolgungskapazitäten zu unterstützen, um illegale Handelsnetze zu ermitteln, zu zerschlagen und zu unterbinden sowie zu verhindern, dass Feuerwaffen über den illegalen Markt an Terroristen und Straftäter gelangen, unter anderem, indem die unerlaubte Finanzierung und Beförderung von Waffen verhindert werden und die Rolle der Grenzpolizei, der Zollbehörden und der Hafenbehörden bei der Bekämpfung der Verbringung unerlaubter Waffen auf dem Seeweg gestärkt wird. (2) Am 2. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2009 (1) zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) angenommen. In der Folge hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2276 (2), den Beschluss (GASP) 2024/330 (3) und den Beschluss (GASP) 2024/1805 (4) angenommen, um den Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2019/2009 bis 21. Januar 2025 zu verlängern. (3) Am 2. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2133 (5) zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa angenommen. (4) Die beispiellosen Sicherheitsherausforderungen, die eine Folge des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 sind, haben das Risiko des Handels und der Verbreitung von Waffen, Munition und Explosivstoffen in der Ukraine erheblich erhöht. Langfristig stellt dies möglicherweise eine wesentliche Sicherheitsbedrohung sowohl für die Union als auch für die Ukraine dar. Die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Ukraine in dieser Frage ist daher im beiderseitigen Interesse. (5) Die Durchführung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 hat dessen Wirksamkeit unter Beweis gestellt und die Notwendigkeit einer andauernden und erweiterten Unterstützung hervorgehoben. (6) Die ukrainischen Behörden haben das Sekretariat der OSZE im Februar 2024 ersucht, die Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten weiterhin zu unterstützen. (7) In den Gemeinsamen Sicherheitszusagen der Europäischen Union und der Ukraine vom 27. Juni 2024 wird Folgendes festgestellt: — Die Union und die Ukraine werden ihre Zusammenarbeit intensivieren, um die Umlenkung von Feuerwaffen und SALW, dazugehöriger Munition und von Explosivstoffen zu verhindern und zu bekämpfen. — Die Union wird die Ukraine weiterhin beim Aufbau robuster Kapazitäten zur Überwachung der Bestände, des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen und SALW sowie zur Untersuchung und Verfolgung ihres illegalen Besitzes und des illegalen Handels unterstützen und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich unterstützen. — Die Union wird die Ausweisung und den Aufbau geeigneter Strukturen unterstützen, die auf eine wirksame Kontrolle und Entsorgung von Feuerwaffen und SALW abzielen. — Die Union und die Ukraine werden die Informationsmanipulation Russlands in diesem Bereich aktiv aufdecken und dagegen vorgehen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Mit diesem Beschluss sollen die Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels — in die und aus der Ukraine — mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten gestärkt werden. (2)   Mit diesem Beschluss werden folgende Ziele verfolgt: a) Verbesserung der Überwachungskapazitäten des ukrainischen Innenministeriums in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen; b) Verbesserung der operativen Kapazitäten der nationalen Polizei der Ukraine, des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine, des staatlichen Zolldienstes der Ukraine und des Sicherheitsdienstes der Ukraine in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen. (3)   Die Union unterstützt die in Absatz 2 festgelegten Ziele mittels folgender Maßnahmen: a) Verbesserung des einschlägigen normativen und rechtlichen Rahmens, einschließlich Unterstützung bei der Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines nationalen Aktionsplans für Kleinwaffen und leichte Waffen; b) Weiterentwicklung der Funktionalität des einheitlichen Waffenregisters der Ukraine (Unified Weapons Register); c) Ausbau der Kapazitäten der einschlägigen Einrichtungen durch Schulungen zu und die Beschaffung von Spezialausrüstung und -infrastruktur; d) Verbesserung der Koordinierung zwischen den nationalen Behörden sowie der regionalen und internationalen Zusammenarbeit und des regionalen und internationalen Informationsaustauschs, insbesondere durch den Ausbau der Betriebsbereitschaft des Koordinierungszentrums für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, deren Teilen und Komponenten und Munition (Coordination Center for Combating Illicit Trafficking of Firearms, their Parts and Components, and Ammunition); e) Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit. (4)   Hauptbegünstigte dieses Beschlusses sind die in Absatz 2 genannten nationalen Behörden der Ukraine. Andere zuständige nationale Behörden werden fallweise eingebunden, sofern dies für die Zwecke dieses Beschlusses erforderlich ist. (5)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Sekretariat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (im Folgenden „OSZE-Sekretariat“). (3)   Das OSZE-Sekretariat nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem OSZE-Sekretariat. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 5 000 000 EUR. (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit dem OSZE-Sekretariat. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das OSZE-Sekretariat zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte des OSZE-Sekretariats über die Durchführung dieses Beschlusses. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Dieser Beschluss endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb dieses Zeitraums keine solche Vereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2024. Im Namen des Rates Der Präsident NAGY M. (1)  Beschluss (GASP) 2019/2009 des Rates vom 2. Dezember 2019 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 42). (2)  Beschluss (GASP) 2022/2276 des Rates vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 300 vom 21.11.2022, S. 42). (3)  Beschluss (GASP) 2024/330 des Rates vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L, 2024/330, 17.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/330/oj). (4)  Beschluss (GASP) 2024/1805 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L, 2024/1805, 25.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1805/oj). (5)  Beschluss (GASP) 2021/2133 des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa (ABl. L 432 vom 3.12.2021, S. 36). ANHANG PROJEKTDOKUMENT UMFASSENDES PROGRAMM DER OSZE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ANSTRENGUNGEN DER UKRAINE BEI DER BEKÄMPFUNG DES UNERLAUBTEN HANDELS MIT WAFFEN, MUNITION UND EXPLOSIVSTOFFEN UNTER ALLEN ASPEKTEN — Phase II 1.   Hintergrund Die derzeitigen, beispiellosen Sicherheitsherausforderungen, die eine Folge des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sind, haben das Risiko des Handels und der Verbreitung von Waffen, Munition und Explosivstoffen (WME) in der Ukraine erheblich erhöht. Die gegenwärtige Situation hat sich negativ auf die Verfügbarkeit personeller, technischer, analytischer, politischer und weiterer Ressourcen für die ukrainischen Behörden ausgewirkt, die die Kontrollen im Bereich der WME durchführen. Durch den Krieg hat sich das generelle Umfeld in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung des Handels und die Verbreitung von WME verändert. Im Sektor der Rüstungskontrolle und Abrüstung besteht eine unbestreitbare Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Waffenregistrierung und Rechenschaftspflicht einzuführen, wie beispielsweise die ordnungsgemäße Registrierung und Buchführung in Bezug auf Waffenbestände für militärische, zivile und Strafverfolgungszwecke, Import- und Exportkontrollen sowie Kontrollen der Weitergabe von Waffen und Munition an die ukrainischen Behörden nach der Lieferung. Der Krieg hat zudem Auswirkungen auf die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität; dies betrifft in erheblichem Maße regionale illegale Wirtschaftstätigkeiten und kriminelle Netze. Schmuggelrouten und -drehkreuze wurden durch die Front unterbrochen, zugleich sind aber auch außerhalb der Ukraine neue illegale Märkte entstanden. Durch die Sicherheitslage in der Ukraine hat sich die Dringlichkeit anhaltender Unterstützung und Hilfe erhöht, wenn es darum geht, auf die Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) im Land sowie auf den sich wandelnden Bedarf der Region zu reagieren. Die Lage in der Ukraine gibt nach wie vor Anlass zur Sorge und stellt in der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) eine wichtige Herausforderung dar. In der SALW-Strategie der EU heißt es: „Die derzeitige Instabilität in Osteuropa hat den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen in verschiedenen Ländern der Region, wie beispielsweise der Ukraine, wachsen lassen. Dies stellt langfristig eine erhebliche Sicherheitsbedrohung sowohl für die Ukraine als auch für die EU dar. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in dieser Frage ist somit im beiderseitigen Interesse. Die EU setzt ihre bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine und anderen Ländern der Region fort und behandelt die Frage der Bekämpfung unerlaubter SALW systematisch im Rahmen eines jeden Dialogs über Sicherheitsfragen mit den Partnerländern der Nachbarschaft.“ So sind im Rahmen der SALW-Strategie der EU für die Östliche Nachbarschaft im Allgemeinen und die Ukraine im Besonderen folgende Maßnahmen vorgesehen: „— Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen/SALW im Rahmen des Dialogs über Sicherheitsfragen mit Partnerländern der Nachbarschaft wie der Ukraine behandeln; — die EU und ihre Mitgliedstaaten werden Kanäle für die Kommunikation zwischen Experten der EU und der Ukraine einrichten, eine Kontaktstelle benennen, die für eine reibungslose Zusammenarbeit sorgt, Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, bewährte Verfahren und Fachwissen austauschen und den Bedarf an Schulungs- und anderen Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Ukraine in diesem Bereich ermitteln; und — die EU und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin im Rahmen des ständigen Runden Tisches mit der Ukraine zusammenarbeiten, um das drängende Problem des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und der damit verbundenen Risiken, wenn diese Waffen in die Hände von Terroristen und organisierten kriminellen Gruppen gelangen, anzugehen.“ Der EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) enthält unter anderem die Priorität 4: Ausbau der internationalen Zusammenarbeit insbesondere zwischen der EU und Nicht-EU-Partnern angesichts des hohen Risikos des illegalen Handels mit Feuerwaffen in Südosteuropa (worunter die Nicht-EU-Partner westliche Balkanstaaten, Ukraine und Moldau zu verstehen sind), der Besonderheiten seines geopolitischen Kontextes, der großen Zahl und der Art der beteiligten nationalen und internationalen Akteure und der derzeitigen Instabilität in Osteuropa. Im Aktionsplan wird auch betont, dass die Ukraine und die Republik Moldau in einen umfassenderen, kohärenten Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung gemeinsamer Bedrohungen durch den illegalen Handel mit Feuerwaffen in der gesamten Region einbezogen werden müssen. Damit wird auch der Aufforderung des Rates entsprochen, die Ukraine in die einschlägigen operativen Aktionspläne des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität einzubeziehen. In Bezug auf die Ukraine trägt der Aktionsplan der Unterstützung der EU für die Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE und der SEESAC Rechnung. Der Rat hat am 2. Dezember 2019 den als Phase I ausgewiesenen Beschluss (GASP) 2019/2009 „zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE“ angenommen. Trotz des anhaltenden Krieges in der Ukraine wurden bemerkenswerte Erfolge hinsichtlich der erwarteten Ergebnisse erzielt, die auch durch ein Projekt unter Leitung der OSZE erleichtert wurden. Die ukrainischen Interessenträger haben ihre Fähigkeiten in verschiedenen kritischen Bereichen bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME ausgebaut (dies umfasst Risikoanalysen, kriminalistische Analysen, Aufdeckungs- und Untersuchungstechniken, legislative Maßnahmen, Sensibilisierungskampagnen, Kompetenzen betreffend den Einsatz von Diensthunden und die Entsorgung explosiver Kampfmittel sowie Koordinierung und internationale Zusammenarbeit). Die Projektintervention in der Ukraine im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/2009 des Rates, der anschließend bis Januar 2025 verlängert wurde (ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel), hat sich als wirksam erwiesen und die Notwendigkeit einer anhaltenden und erweiterten Unterstützung hervorgehoben. Die derzeitige Sicherheitslage in der Ukraine unterstreicht den dringenden Bedarf an anhaltender Unterstützung sowie die Bedeutung des Projekts im Hinblick auf die Bekämpfung der Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit SALW innerhalb des Landes und die Reaktion auf die dynamischen Erfordernisse der Region. In den Gemeinsamen Sicherheitszusagen der Europäischen Union und der Ukraine vom 27. Juni 2024 wurde hervorgehoben, dass die Europäische Union und die Ukraine die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Feuerwaffen sowie Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW), der dazugehörigen Munition und von Explosivstoffen intensivieren werden. Die Europäische Union wird die Ukraine weiterhin beim Aufbau robuster Kapazitäten zur Überwachung der Bestände, des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen und SALW sowie zur Untersuchung und Verfolgung ihres illegalen Besitzes und des illegalen Handels unterstützen sowie die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung in diesem Bereich fördern. Die EU wird die Ausweisung und den Aufbau geeigneter Strukturen zur wirksamen Kontrolle und Entsorgung von Feuerwaffen und SALW unterstützen. Angesichts der derzeitigen Herausforderungen und der Sicherheitslage in der Ukraine haben die jeweiligen Projektbegünstigten — das Innenministerium, die nationale Polizei, der staatliche Grenzschutz, der staatliche Zolldienst und der staatliche Sicherheitsdienst der Ukraine — Anfang 2024 offizielle Ersuchen um Fortsetzung der OSZE-Unterstützung eingereicht. Als Reaktion auf diese Ersuchen hat die OSZE im März bis Juni 2024 eine Bedarfsermittlung zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten (im Folgenden „Bedarfsermittlung“) durchgeführt; in dieser umfassenden Untersuchung wurden die kritischen Lücken und Herausforderungen, mit denen die Zielgemeinschaften konfrontiert sind, eindeutig ermittelt, einschließlich der Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW). Dadurch wurde die Notwendigkeit, die entsprechende Unterstützung fortzusetzen und auszuweiten, zusätzlich gerechtfertigt. Darüber hinaus hat sich durch die derzeitige Sicherheitslage in der Ukraine die Dringlichkeit einer anhaltenden Unterstützung erhöht, wobei zugleich deutlich wurde, wie wichtig diese Unterstützung bei der Reaktion auf die Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit SALW im Land sowie auf den sich wandelnden Bedarf der Region ist. 2.   Gesamtziel Unterstützung der ukrainischen Behörden bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten. 3.   Beschreibung der Maßnahme Die Maßnahme gründet sich auf die Ergebnisse und Empfehlungen einer externen Evaluierung der derzeitigen OSZE-Projektintervention in der Ukraine und der vom OSZE-Sekretariat durchgeführten Bedarfsermittlung zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten. In der Bedarfsermittlung wurde betont, dass für eine effiziente, effektive und wirkungsvolle Bewältigung dieses Problems ein ressortübergreifender Ansatz und die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung sind. Daher hat die OSZE in enger Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden ein Projekt entwickelt, das auf verschiedene Aspekte ihrer Mandate zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten ausgerichtet ist, um die Sicherheit in der Ukraine insgesamt zu verbessern. Mit diesem Beschluss des Rates wird die Kernfinanzierung für dieses Projekt bereitgestellt; darüber hinaus koordiniert die OSZE die Finanz- und Sachbeiträge anderer internationaler Geber, die die Verwirklichung der Ziele dieses Projekts zusätzlich unterstützen werden. Diese Maßnahmen werden mit anderen Maßnahmen in der Region abgestimmt und koordiniert, beispielsweise mit dem Beschluss (GASP) 2021/2133 des Rates zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa. Mit dieser vorgeschlagenen mehrjährigen Projektintervention sollen die ukrainischen Behörden — das Innenministerium, die nationale Polizei, der staatliche Grenzschutz, der staatliche Zolldienst und der staatliche Sicherheitsdienst der Ukraine — bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten weiter unterstützt werden. Dabei wurden Unterstützungsersuchen geprüft und der Bedarf an Unterstützung durch die OSZE bestätigt, nämlich die Stärkung der Fähigkeiten der beauftragten Behörden in folgenden Bereichen: — Die Verbesserung der Überwachungskapazitäten des Innenministeriums der Ukraine für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen durch die Verbesserung der Funktionalität des einheitlichen Waffenregisters (Unified Registry of Weapons), die Verbesserung legislativer Mechanismen, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie die Verbesserung der Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und der Zusammenarbeit mit den internationalen Akteuren; — die Verbesserung der operativen Kapazitäten der nationalen Polizei der Ukraine für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen; — die Verbesserung der Fähigkeiten des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen; — die Verbesserung der Fähigkeiten des staatlichen Zolldienstes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen; — die Verbesserung der Fähigkeiten des Sicherheitsdienstes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen. 4.   Voraussichtliche Projektergebnisse 4.1   Ergebnis 1: Ausbau der Überwachungskapazitäten des ukrainischen Innenministeriums für die Verhütung und Bekämpfung von unerlaubtem Handel mit WME Das ukrainische Innenministerium ist eine zentrale nationale Behörde der Ukraine, die nicht nur die staatliche Politik erarbeitet und den Einsatz von WME reguliert und kontrolliert, sondern auch — entweder direkt oder durch ihre untergeordneten Stellen — operative und Koordinierungsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten ausführt. Dieses Ergebnis zielt darauf ab, die Überwachungskapazität des Innenministeriums zu verbessern, um dem unerlaubten Handel mit WME vorzubeugen und ihn zu bekämpfen. Es umfasst die Förderung und Übertragung internationaler Normen und bewährter Verfahren für die Kontrolle der Herstellun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.