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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/3003

3.12.2024

BESCHLUSS 2024/3003 DES RATES

vom 2. Dezember 2024

zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 19. November 2018 hat der Rat die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden — Bürgerinnen und Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen. Die SALW-Strategie der EU verpflichtet die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, die Stärkung der Strafverfolgungskapazitäten zu unterstützen, um illegale Handelsnetze zu ermitteln, zu zerschlagen und zu unterbinden sowie zu verhindern, dass Feuerwaffen über den illegalen Markt an Terroristen und Straftäter gelangen, unter anderem, indem die unerlaubte Finanzierung und Beförderung von Waffen verhindert werden und die Rolle der Grenzpolizei, der Zollbehörden und der Hafenbehörden bei der Bekämpfung der Verbringung unerlaubter Waffen auf dem Seeweg gestärkt wird.

(2)

Am 2. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2009 (1) zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) angenommen. In der Folge hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2276 (2), den Beschluss (GASP) 2024/330 (3) und den Beschluss (GASP) 2024/1805 (4) angenommen, um den Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2019/2009 bis 21. Januar 2025 zu verlängern.

(3)

Am 2. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2133 (5) zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa angenommen.

(4)

Die beispiellosen Sicherheitsherausforderungen, die eine Folge des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 sind, haben das Risiko des Handels und der Verbreitung von Waffen, Munition und Explosivstoffen in der Ukraine erheblich erhöht. Langfristig stellt dies möglicherweise eine wesentliche Sicherheitsbedrohung sowohl für die Union als auch für die Ukraine dar. Die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Ukraine in dieser Frage ist daher im beiderseitigen Interesse.

(5)

Die Durchführung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 hat dessen Wirksamkeit unter Beweis gestellt und die Notwendigkeit einer andauernden und erweiterten Unterstützung hervorgehoben.

(6)

Die ukrainischen Behörden haben das Sekretariat der OSZE im Februar 2024 ersucht, die Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten weiterhin zu unterstützen.

(7)

In den Gemeinsamen Sicherheitszusagen der Europäischen Union und der Ukraine vom 27. Juni 2024 wird Folgendes festgestellt:

—

Die Union und die Ukraine werden ihre Zusammenarbeit intensivieren, um die Umlenkung von Feuerwaffen und SALW, dazugehöriger Munition und von Explosivstoffen zu verhindern und zu bekämpfen.

—

Die Union wird die Ukraine weiterhin beim Aufbau robuster Kapazitäten zur Überwachung der Bestände, des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen und SALW sowie zur Untersuchung und Verfolgung ihres illegalen Besitzes und des illegalen Handels unterstützen und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich unterstützen.

—

Die Union wird die Ausweisung und den Aufbau geeigneter Strukturen unterstützen, die auf eine wirksame Kontrolle und Entsorgung von Feuerwaffen und SALW abzielen.

—

Die Union und die Ukraine werden die Informationsmanipulation Russlands in diesem Bereich aktiv aufdecken und dagegen vorgehen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Mit diesem Beschluss sollen die Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels — in die und aus der Ukraine — mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten gestärkt werden.

(2)   Mit diesem Beschluss werden folgende Ziele verfolgt:

a)

Verbesserung der Überwachungskapazitäten des ukrainischen Innenministeriums in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen;

b)

Verbesserung der operativen Kapazitäten der nationalen Polizei der Ukraine, des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine, des staatlichen Zolldienstes der Ukraine und des Sicherheitsdienstes der Ukraine in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen.

(3)   Die Union unterstützt die in Absatz 2 festgelegten Ziele mittels folgender Maßnahmen:

a)

Verbesserung des einschlägigen normativen und rechtlichen Rahmens, einschließlich Unterstützung bei der Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines nationalen Aktionsplans für Kleinwaffen und leichte Waffen;

b)

Weiterentwicklung der Funktionalität des einheitlichen Waffenregisters der Ukraine (Unified Weapons Register);

c)

Ausbau der Kapazitäten der einschlägigen Einrichtungen durch Schulungen zu und die Beschaffung von Spezialausrüstung und -infrastruktur;

d)

Verbesserung der Koordinierung zwischen den nationalen Behörden sowie der regionalen und internationalen Zusammenarbeit und des regionalen und internationalen Informationsaustauschs, insbesondere durch den Ausbau der Betriebsbereitschaft des Koordinierungszentrums für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, deren Teilen und Komponenten und Munition (Coordination Center for Combating Illicit Trafficking of Firearms, their Parts and Components, and Ammunition);

e)

Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit.

(4)   Hauptbegünstigte dieses Beschlusses sind die in Absatz 2 genannten nationalen Behörden der Ukraine. Andere zuständige nationale Behörden werden fallweise eingebunden, sofern dies für die Zwecke dieses Beschlusses erforderlich ist.

(5)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Sekretariat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (im Folgenden „OSZE-Sekretariat“).

(3)   Das OSZE-Sekretariat nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem OSZE-Sekretariat.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 5 000 000 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit dem OSZE-Sekretariat. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das OSZE-Sekretariat zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte des OSZE-Sekretariats über die Durchführung dieses Beschlusses.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Dieser Beschluss endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb dieses Zeitraums keine solche Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

NAGY M.


(1)  Beschluss (GASP) 2019/2009 des Rates vom 2. Dezember 2019 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 42).

(2)  Beschluss (GASP) 2022/2276 des Rates vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 300 vom 21.11.2022, S. 42).

(3)  Beschluss (GASP) 2024/330 des Rates vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L, 2024/330, 17.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/330/oj).

(4)  Beschluss (GASP) 2024/1805 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L, 2024/1805, 25.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1805/oj).

(5)  Beschluss (GASP) 2021/2133 des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa (ABl. L 432 vom 3.12.2021, S. 36).


ANHANG

PROJEKTDOKUMENT

UMFASSENDES PROGRAMM DER OSZE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ANSTRENGUNGEN DER UKRAINE BEI DER BEKÄMPFUNG DES UNERLAUBTEN HANDELS MIT WAFFEN, MUNITION UND EXPLOSIVSTOFFEN UNTER ALLEN ASPEKTEN — Phase II

1.   Hintergrund

Die derzeitigen, beispiellosen Sicherheitsherausforderungen, die eine Folge des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sind, haben das Risiko des Handels und der Verbreitung von Waffen, Munition und Explosivstoffen (WME) in der Ukraine erheblich erhöht. Die gegenwärtige Situation hat sich negativ auf die Verfügbarkeit personeller, technischer, analytischer, politischer und weiterer Ressourcen für die ukrainischen Behörden ausgewirkt, die die Kontrollen im Bereich der WME durchführen.

Durch den Krieg hat sich das generelle Umfeld in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung des Handels und die Verbreitung von WME verändert. Im Sektor der Rüstungskontrolle und Abrüstung besteht eine unbestreitbare Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Waffenregistrierung und Rechenschaftspflicht einzuführen, wie beispielsweise die ordnungsgemäße Registrierung und Buchführung in Bezug auf Waffenbestände für militärische, zivile und Strafverfolgungszwecke, Import- und Exportkontrollen sowie Kontrollen der Weitergabe von Waffen und Munition an die ukrainischen Behörden nach der Lieferung.

Der Krieg hat zudem Auswirkungen auf die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität; dies betrifft in erheblichem Maße regionale illegale Wirtschaftstätigkeiten und kriminelle Netze. Schmuggelrouten und -drehkreuze wurden durch die Front unterbrochen, zugleich sind aber auch außerhalb der Ukraine neue illegale Märkte entstanden.

Durch die Sicherheitslage in der Ukraine hat sich die Dringlichkeit anhaltender Unterstützung und Hilfe erhöht, wenn es darum geht, auf die Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) im Land sowie auf den sich wandelnden Bedarf der Region zu reagieren.

Die Lage in der Ukraine gibt nach wie vor Anlass zur Sorge und stellt in der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) eine wichtige Herausforderung dar. In der SALW-Strategie der EU heißt es: „Die derzeitige Instabilität in Osteuropa hat den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen in verschiedenen Ländern der Region, wie beispielsweise der Ukraine, wachsen lassen. Dies stellt langfristig eine erhebliche Sicherheitsbedrohung sowohl für die Ukraine als auch für die EU dar. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in dieser Frage ist somit im beiderseitigen Interesse. Die EU setzt ihre bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine und anderen Ländern der Region fort und behandelt die Frage der Bekämpfung unerlaubter SALW systematisch im Rahmen eines jeden Dialogs über Sicherheitsfragen mit den Partnerländern der Nachbarschaft.“

So sind im Rahmen der SALW-Strategie der EU für die Östliche Nachbarschaft im Allgemeinen und die Ukraine im Besonderen folgende Maßnahmen vorgesehen:

„—

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen/SALW im Rahmen des Dialogs über Sicherheitsfragen mit Partnerländern der Nachbarschaft wie der Ukraine behandeln;

—

die EU und ihre Mitgliedstaaten werden Kanäle für die Kommunikation zwischen Experten der EU und der Ukraine einrichten, eine Kontaktstelle benennen, die für eine reibungslose Zusammenarbeit sorgt, Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, bewährte Verfahren und Fachwissen austauschen und den Bedarf an Schulungs- und anderen Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Ukraine in diesem Bereich ermitteln; und

—

die EU und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin im Rahmen des ständigen Runden Tisches mit der Ukraine zusammenarbeiten, um das drängende Problem des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und der damit verbundenen Risiken, wenn diese Waffen in die Hände von Terroristen und organisierten kriminellen Gruppen gelangen, anzugehen.“

Der EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) enthält unter anderem die Priorität 4: Ausbau der internationalen Zusammenarbeit insbesondere zwischen der EU und Nicht-EU-Partnern angesichts des hohen Risikos des illegalen Handels mit Feuerwaffen in Südosteuropa (worunter die Nicht-EU-Partner westliche Balkanstaaten, Ukraine und Moldau zu verstehen sind), der Besonderheiten seines geopolitischen Kontextes, der großen Zahl und der Art der beteiligten nationalen und internationalen Akteure und der derzeitigen Instabilität in Osteuropa. Im Aktionsplan wird auch betont, dass die Ukraine und die Republik Moldau in einen umfassenderen, kohärenten Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung gemeinsamer Bedrohungen durch den illegalen Handel mit Feuerwaffen in der gesamten Region einbezogen werden müssen. Damit wird auch der Aufforderung des Rates entsprochen, die Ukraine in die einschlägigen operativen Aktionspläne des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität einzubeziehen. In Bezug auf die Ukraine trägt der Aktionsplan der Unterstützung der EU für die Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE und der SEESAC Rechnung.

Der Rat hat am 2. Dezember 2019 den als Phase I ausgewiesenen Beschluss (GASP) 2019/2009 „zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE“ angenommen. Trotz des anhaltenden Krieges in der Ukraine wurden bemerkenswerte Erfolge hinsichtlich der erwarteten Ergebnisse erzielt, die auch durch ein Projekt unter Leitung der OSZE erleichtert wurden. Die ukrainischen Interessenträger haben ihre Fähigkeiten in verschiedenen kritischen Bereichen bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME ausgebaut (dies umfasst Risikoanalysen, kriminalistische Analysen, Aufdeckungs- und Untersuchungstechniken, legislative Maßnahmen, Sensibilisierungskampagnen, Kompetenzen betreffend den Einsatz von Diensthunden und die Entsorgung explosiver Kampfmittel sowie Koordinierung und internationale Zusammenarbeit). Die Projektintervention in der Ukraine im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/2009 des Rates, der anschließend bis Januar 2025 verlängert wurde (ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel), hat sich als wirksam erwiesen und die Notwendigkeit einer anhaltenden und erweiterten Unterstützung hervorgehoben. Die derzeitige Sicherheitslage in der Ukraine unterstreicht den dringenden Bedarf an anhaltender Unterstützung sowie die Bedeutung des Projekts im Hinblick auf die Bekämpfung der Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit SALW innerhalb des Landes und die Reaktion auf die dynamischen Erfordernisse der Region.

In den Gemeinsamen Sicherheitszusagen der Europäischen Union und der Ukraine vom 27. Juni 2024 wurde hervorgehoben, dass die Europäische Union und die Ukraine die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Feuerwaffen sowie Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW), der dazugehörigen Munition und von Explosivstoffen intensivieren werden. Die Europäische Union wird die Ukraine weiterhin beim Aufbau robuster Kapazitäten zur Überwachung der Bestände, des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen und SALW sowie zur Untersuchung und Verfolgung ihres illegalen Besitzes und des illegalen Handels unterstützen sowie die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung in diesem Bereich fördern. Die EU wird die Ausweisung und den Aufbau geeigneter Strukturen zur wirksamen Kontrolle und Entsorgung von Feuerwaffen und SALW unterstützen.

Angesichts der derzeitigen Herausforderungen und der Sicherheitslage in der Ukraine haben die jeweiligen Projektbegünstigten — das Innenministerium, die nationale Polizei, der staatliche Grenzschutz, der staatliche Zolldienst und der staatliche Sicherheitsdienst der Ukraine — Anfang 2024 offizielle Ersuchen um Fortsetzung der OSZE-Unterstützung eingereicht.

Als Reaktion auf diese Ersuchen hat die OSZE im März bis Juni 2024 eine Bedarfsermittlung zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten (im Folgenden „Bedarfsermittlung“) durchgeführt; in dieser umfassenden Untersuchung wurden die kritischen Lücken und Herausforderungen, mit denen die Zielgemeinschaften konfrontiert sind, eindeutig ermittelt, einschließlich der Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW). Dadurch wurde die Notwendigkeit, die entsprechende Unterstützung fortzusetzen und auszuweiten, zusätzlich gerechtfertigt. Darüber hinaus hat sich durch die derzeitige Sicherheitslage in der Ukraine die Dringlichkeit einer anhaltenden Unterstützung erhöht, wobei zugleich deutlich wurde, wie wichtig diese Unterstützung bei der Reaktion auf die Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit SALW im Land sowie auf den sich wandelnden Bedarf der Region ist.

2.   Gesamtziel

Unterstützung der ukrainischen Behörden bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten.

3.   Beschreibung der Maßnahme

Die Maßnahme gründet sich auf die Ergebnisse und Empfehlungen einer externen Evaluierung der derzeitigen OSZE-Projektintervention in der Ukraine und der vom OSZE-Sekretariat durchgeführten Bedarfsermittlung zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen unter allen Aspekten. In der Bedarfsermittlung wurde betont, dass für eine effiziente, effektive und wirkungsvolle Bewältigung dieses Problems ein ressortübergreifender Ansatz und die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung sind.

Daher hat die OSZE in enger Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden ein Projekt entwickelt, das auf verschiedene Aspekte ihrer Mandate zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten ausgerichtet ist, um die Sicherheit in der Ukraine insgesamt zu verbessern. Mit diesem Beschluss des Rates wird die Kernfinanzierung für dieses Projekt bereitgestellt; darüber hinaus koordiniert die OSZE die Finanz- und Sachbeiträge anderer internationaler Geber, die die Verwirklichung der Ziele dieses Projekts zusätzlich unterstützen werden. Diese Maßnahmen werden mit anderen Maßnahmen in der Region abgestimmt und koordiniert, beispielsweise mit dem Beschluss (GASP) 2021/2133 des Rates zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa.

Mit dieser vorgeschlagenen mehrjährigen Projektintervention sollen die ukrainischen Behörden — das Innenministerium, die nationale Polizei, der staatliche Grenzschutz, der staatliche Zolldienst und der staatliche Sicherheitsdienst der Ukraine — bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten weiter unterstützt werden.

Dabei wurden Unterstützungsersuchen geprüft und der Bedarf an Unterstützung durch die OSZE bestätigt, nämlich die Stärkung der Fähigkeiten der beauftragten Behörden in folgenden Bereichen:

—

Die Verbesserung der Überwachungskapazitäten des Innenministeriums der Ukraine für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen durch die Verbesserung der Funktionalität des einheitlichen Waffenregisters (Unified Registry of Weapons), die Verbesserung legislativer Mechanismen, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie die Verbesserung der Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und der Zusammenarbeit mit den internationalen Akteuren;

—

die Verbesserung der operativen Kapazitäten der nationalen Polizei der Ukraine für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen;

—

die Verbesserung der Fähigkeiten des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen;

—

die Verbesserung der Fähigkeiten des staatlichen Zolldienstes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen;

—

die Verbesserung der Fähigkeiten des Sicherheitsdienstes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen.

4.   Voraussichtliche Projektergebnisse

4.1   Ergebnis 1: Ausbau der Überwachungskapazitäten des ukrainischen Innenministeriums für die Verhütung und Bekämpfung von unerlaubtem Handel mit WME

Das ukrainische Innenministerium ist eine zentrale nationale Behörde der Ukraine, die nicht nur die staatliche Politik erarbeitet und den Einsatz von WME reguliert und kontrolliert, sondern auch — entweder direkt oder durch ihre untergeordneten Stellen — operative und Koordinierungsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten ausführt.

Dieses Ergebnis zielt darauf ab, die Überwachungskapazität des Innenministeriums zu verbessern, um dem unerlaubten Handel mit WME vorzubeugen und ihn zu bekämpfen. Es umfasst die Förderung und Übertragung internationaler Normen und bewährter Verfahren für die Kontrolle der Herstellung, Kennzeichnung und Registrierung von WME in der Ukraine, die Verbesserung der legislativen Mechanismen für die Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die WME-Kontrolle. Die Tragweite der Maßnahmen im Rahmen dieses Ergebnisses wird die Rolle des Innenministeriums stärken, wenn es darum geht, die Koordinierung zwischen den nationalen Behörden in der Ukraine und die Zusammenarbeit mit den internationalen Akteuren zu ermöglichen und zu erleichtern sowie strategische Ansätze zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten zu verbessern.

4.1.1.   Projektmaßnahmen

4.1.1.1   Förderung und Übertragung internationaler Normen und bewährter Verfahren für die Kontrolle der Herstellung, Kennzeichnung und Registrierung von WME in der Ukraine

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Vereinfachung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch Konsultationen mit Experten und die Teilnahme an internationalen fachlichen Foren und Besuchen zu Koordinierungszwecken;

—

die Bereitstellung technischer Ausrüstung und Software zur Modernisierung und Verbesserung der Funktionalität des einheitlichen Waffenregisters und zur besseren und umfangreicheren Nutzung dieses Registers;

—

die Bereitstellung technischer Ausrüstung und Software zur besseren und umfangreicheren Nutzung und Integrierbarkeit des automatisierten ballistischen Identifikationssystems (Ballistics Identification System — BIS) in die Systeme der EU;

—

die Bereitstellung von rechtlicher Unterstützung und Schulungen zur besseren und umfangreicheren Nutzung des einheitlichen Waffenregisters und des automatisierten ballistischen Identifikationssystems.

4.1.1.2   Verbesserung der legislativen Mechanismen für die Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und des Einsatzes von WME und deren Umsetzung sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Risiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von WME sowie dem unerlaubten Handel damit

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Vereinfachung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch Konsultationen mit Experten, die Teilnahme an internationalen fachlichen Foren und Studienbesuche für Gesetzgeber, Entscheidungsträger und führende Experten der ukrainischen Regierungsbehörden zu Fragen zur Regulierung und Kontrolle des Verkehrs und Einsatzes von WME und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die WME-Kontrolle in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium;

—

die Umsetzung von nationalen öffentlichen Meinungsumfragen und Studien zu den Hintergründen und Beweggründen der verschiedenen Aspekte der WME-Kontrolle;

—

die Umsetzung von Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagnen zu Risiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von WME sowie dem unerlaubten Handel damit, einschließlich einer Folgenabschätzung;

—

Gender-Bewusstseinsbildung zur Förderung eines allgemeinen Verständnisses der geschlechtsspezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der WME-Kontrolle.

4.1.1.3   Verbesserung der Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und der Zusammenarbeit mit den internationalen Akteuren sowie Förderung strategischer Ansätze zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Vereinfachung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch Konsultationen mit Experten, die Teilnahme an internationalen fachlichen Foren und Studienbesuche für Entscheidungsträger und führende Experten für den Betrieb von Koordinationszentren für die WME-Kontrolle;

—

die Bereitstellung von technischer Hilfe und Schulungen zur Verbesserung der operativen und analytischen Fähigkeiten des Koordinationszentrums für Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition (Coordination Center for Counteracting the Illicit Trafficking of Firearms, Its Parts, Components, and Ammunition);

—

die Förderung der Zusammenarbeit mit den internationalen Akteuren und des Informationsaustausches innerhalb der Matrix von internationalen Partnern zur Unterstützung der Anstrengungen zur Kontrolle von SALW in der Ukraine; die Organisation jährlicher nationaler Konferenzen zum Fortschritt bei der Umsetzung von Initiativen und den Herausforderungen in Bereich der WME;

—

die Unterstützung bei der Ausarbeitung der nationalen Strategie und des Aktionsplans zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

4.1.1.4   Vereinfachung der Verwaltung und Koordinierung von Projekten

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Organisation von regelmäßigen halbjährlichen Sitzungen der Leitungsausschüsse und der Lenkungsgruppe des Projekts.

4.2   Ergebnis 2: Ausbau der operativen Kapazitäten der nationalen Polizei der Ukraine für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME

Die nationale Polizei der Ukraine (NPU) spielt eine entscheidende Rolle bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME unter allen Aspekten im Zusammenhang mit der nationalen und öffentlichen Sicherheit sowie der Rechtsstaatlichkeit im Land, einschließlich durch Strategien und die Zusammenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Das Ergebnis wird durch ein umfassendes Maßnahmenpaket im Rahmen des Projekts erreicht, das in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Polizei umgesetzt wird. Durch diesen kooperativen Ansatz sollen die bestehenden komplexen Sachverhalte und Herausforderungen, denen die Einheiten zur Kampfmittelbeseitigung (Explosive Ordnance Disposal — EOD), für den Einsatz von Spürhunden (canine K9), zu kriminalpolizeilichen Ermittlungen (Criminal Investigation — CI) und zur Kontrolle von Waffen (Weapons Control — WC) bei ihren Einsätzen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME täglich gegenüberstehen, angegangen werden. Der Schwerpunkt des Projekts wird auf der Verbesserung von Schulungen, technischen Fähigkeiten und der operativen Effizienz dieser Spezialeinheiten liegen. Dies wird Programme zum Kapazitätsaufbau, zu technischen und operativen Verbesserungen, zur Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden umfassen.

4.2.1.   Projektmaßnahmen

4.2.1.1   Bereitstellung von beratender Unterstützung, technischer Ausrüstung und Lehrmaterial für den Dienst der Kampfmittelbeseitigung

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Vereinfachung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch Konsultationen mit Experten, die Teilnahme an internationalen Fachveranstaltungen und Studienbesuche für Entscheidungsträger und führende Experten der Einheit für Kampfmittelbeseitigung;

—

die Entwicklung von Schulungsfähigkeiten zur Verhütung und Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME durch die Bereitstellung von IT-Übungsräumen und weiterer Bildungsinfrastruktur;

—

die Organisation der Ausbildung von Ausbildern zur Verbesserung der Fähigkeiten der NPU-Ausbilder der Einheit für Kampfmittelbeseitigung zur Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME;

—

die Verbesserung der operativen Fähigkeiten der Einheit für Kampfmittelbeseitigung zur Verhütung und Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME durch die Bereitstellung von Unterstützung durch Experten und Beratung sowie technischer Ausrüstung.

4.2.1.2   Förderung von bewährten Verfahren, Wissenstransfer und Unterstützung bei der Ausrüstung für die Einheiten für kriminalpolizeiliche Ermittlungen (Criminal Investigation Units — CIU) bei der Untersuchung des unerlaubten Handels mit WME

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Vereinfachung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch Konsultationen mit Experten, die Teilnahme an internationalen Fachveranstaltungen und Studienbesuche für Entscheidungsträger und führende Experten der Einheiten für kriminalpolizeiliche Ermittlungen;

—

die Entwicklung von Schulungsfähigkeiten zur Verhütung und Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME durch die Bereitstellung von IT-Übungsräumen und anderer Schulungsinfrastruktur sowie die Organisation der Ausbildung von Ausbildern für Beamte der Einheiten für kriminalpolizeiliche Ermittlungen und der nationalen Polizei der Ukraine;

—

die Verbesserung der operativen Fähigkeiten der Einheiten für kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Verhütung und Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME durch die entsprechende Ausstattung vorübergehender Kontrollpunkte sowie mobiler und analytischer Gruppen.

4.2.1.3   Förderung von bewährten Verfahren, Wissenstransfer und Unterstützung bei der Ausrüstung für den Dienst für den Einsatz von Spürhunden der nationalen Polizei der Ukraine im Hinblick auf die Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Vereinfachung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch Konsultationen mit Experten, die Teilnahme an internationalen Fachveranstaltungen und Studienbesuche für Entscheidungsträger und führende Experten des Dienstes für den Einsatz von Spürhunden der nationalen Polizei der Ukraine;

—

die Überprüfung und Aktualisierung von Schulungsmethoden und Standardeinsatzverfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Spürhunden im Bereich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME, wobei die besten internationalen Methoden und Taktiken für die Ausbildung von Diensthunden angewandt werden;

—

die Organisation der Ausbildung von Ausbildern zur Verbesserung der Fähigkeiten der NPU-Ausbilder des Dienstes für den Einsatz von Spürhunden zur Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME;

—

die Bereitstellung von technischer Ausrüstung für den Bedarf des Dienstes für den Einsatz von Spürhunden im Bereich der Aufdeckung des unerlaubten Handels mit WME.

4.2.1.4   Förderung von bewährten Verfahren, Wissenstransfer und Unterstützung bei der Ausrüstung für die Einheiten für die Kontrolle von Waffen bei der Rückverfolgung und Registrierung von Waffen und Munition

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Vereinfachung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch Konsultationen mit Experten, die Teilnahme an internationalen Fachveranstaltungen und Studienbesuche für Entscheidungsträger und führende Experten der Einheit für die Kontrolle von Waffen der nationalen Polizei der Ukraine;

—

Maßnahmen zur Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit zu Risiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von WME sowie dem unerlaubten Handel damit;

—

die Bereitstellung technischer Ausrüstung zur Verbesserung der Fähigkeiten der Beamten der Einheit für die Kontrolle von Waffen der nationalen Polizei der Ukraine zur wirksamen Nutzung des einheitlichen Waffenregisters durch die regionalen Abteilungen der nationalen Polizei der Ukraine.

4.3   Ergebnis 3: Die Fähigkeiten des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME werden ausgebaut

4.3.1.   Projektmaßnahmen

4.3.1.1.   Umfassende Schulungen und Wissenstransfer zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für das Personal des staatlichen Grenzschutzes

Dazu gehört Folgendes:

—

Austauschprogramme zum Kapazitätsaufbau für Experten des staatlichen Grenzschutzes für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

—

die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der speziellen Schulungsprogramme zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit WME für Grenzkontrollbeamte des staatlichen Grenzschutzes;

—

die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der speziellen Schulungsprogramme zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit WME für Beamte des staatlichen Grenzschutzes, die für Analysen zuständig sind;

—

die Organisation nationaler Runder Tische/Workshops zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

4.3.1.2.   die Bereitstellung von Ausrüstung und technologischer Unterstützung zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für den staatlichen Grenzschutz der Ukraine.

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Bereitstellung von technischer Ausrüstung für Grenzkontrolleinheiten und Schulungszentren des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine;

—

die Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Technologien für Einheiten des staatlichen Grenzschutzes, die für Analysen und operative Fahndungen zuständig sind;

4.3.1.3.   die Unterstützung des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine durch Diensthunde bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

Dazu gehört Folgendes:

—

Ein Austauschprogramm/Studienbesuch zum Ausbau von Diensthunde-Kapazitäten;

—

die Überprüfung und Aktualisierung von Methoden zur Hundeausbildung, operativen Verfahren und Nutzungstaktiken durch ein Mentoring-Programm mit Experten;

—

die Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungsmaterialien für die für Diensthunde zuständige Einheit des staatlichen Grenzschutzes zur Unterstützung von Schulungen und Einsätzen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

—

die Verbesserung der Infrastruktur zur Hundeausbildung beim Zentrum für Hundeausbildung des staatlichen Grenzschutzes.

4.4   Ergebnis 4: Die Fähigkeiten des staatlichen Zolldienstes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME werden ausgebaut

4.4.1.   Projektmaßnahmen

4.4.1.1.   Umfassende Schulungen und Wissenstransfer zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für das Personal des staatlichen Zolldienstes

Dazu gehört Folgendes:

—

Austauschprogramme zum Kapazitätsaufbau für Experten des staatlichen Zolldienstes für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

—

die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der speziellen Schulungsprogramme zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit WME für Personal des staatlichen Zolldienstes;

—

die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung des speziellen Moduls für die Ausbildung von Ausbildern zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit WME für den staatlichen Zolldienst;

—

die Organisation nationaler Runder Tische/Workshops zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

4.4.1.2.   die Bereitstellung von Ausrüstung und technologischer Unterstützung zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für den staatlichen Zolldienst der Ukraine.

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Technologien für den staatlichen Zolldienst der Ukraine;

4.4.1.3.   die Unterstützung des staatlichen Zolldienstes der Ukraine durch Diensthunde bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

Dazu gehört Folgendes:

—

Ein Austauschprogramm zum Ausbau von Diensthunde-Kapazitäten;

—

die Überprüfung und Aktualisierung von Methoden zur Hundeausbildung, operativen Verfahren und Nutzungstaktiken durch ein Mentoring-Programm mit Experten;

—

die Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungsmaterialien für die Einheit für Diensthunde des staatlichen Zolldienstes zur Unterstützung von Schulungen und Einsätzen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

—

die Verbesserung der Infrastruktur zur Hundeausbildung beim Zentrum für Hundeausbildung des staatlichen Zolldienstes.

4.5   Ergebnis 5: Die Fähigkeiten des staatlichen Sicherheitsdienstes der Ukraine zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME werden ausgebaut

4.5.1.   Projektmaßnahmen

4.5.1.1.   Umfassende Schulungen und Wissenstransfer zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für das Personal des staatlichen Sicherheitsdienstes der Ukraine

Dazu gehört Folgendes:

—

Austauschprogramme zum Kapazitätsaufbau für Experten des staatlichen Sicherheitsdienstes der Ukraine für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

—

die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der speziellen Schulungsprogramme zu Ermittlungen in Bezug auf WME für Personal des staatlichen Sicherheitsdienstes der Ukraine;

—

die Organisation nationaler Runder Tische/Workshops zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME;

4.5.1.2.   die Bereitstellung von Ausrüstung und technologischer Unterstützung bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME für den staatlichen Sicherheitsdienst der Ukraine.

Dazu gehört Folgendes:

—

Die Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Technologien für den staatlichen Sicherheitsdienst der Ukraine;

4.5.1.3.   die Unterstützung des staatlichen Sicherheitsdienstes der Ukraine durch Diensthunde bei der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

Dazu gehört Folgendes:

—

Ein Austauschprogramm/Studienbesuch zum Ausbau von Diensthunde-Kapazitäten;

—

die Überprüfung und Aktualisierung von Methoden zur Hundeausbildung und Nutzungstaktiken zur Aufdeckung von WME;

—

die Bereitstellung von Ausrüstung für die Einheit für Diensthunde des staatlichen Sicherheitsdienstes der Ukraine zur Unterstützung von Schulungen und Verfahren zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

5.   Projektmanagement und administrative Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahme

Die Organisationsstrukturen für die Projektverwaltung und -umsetzung werden durch ein Team für die Umsetzung des Projekts unter der Federführung des Konfliktpräventionszentrums der OSZE bzw. der Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation, mit Standorten in Wien und Kyjiw, durchgeführt.

Die Wirksamkeit des Teams für die Umsetzung des Projekts wird durch die Integration spezialisierter Unterstützungskomponenten in die Bereitstellung und die Vermögens- und Reiseverwaltung erhöht. Diese Komponenten werden fest in den entsprechenden Bereichen des OSZE-Sekretariats, insbesondere den Abteilungen für Verwaltung und Finanzen, verankert sein. Durch diese Struktur soll die operative Effizienz des Projekts und die Kapazität zur Zielerreichung, gestärkt werden, damit ein kohärenter und umfassender Ansatz bei der Projektverwaltung im Rahmen der operativen Mandate der OSZE sichergestellt wird.

Das speziell zuständige Personal wird folgende Aufgaben wahrnehmen:

—

Das Projektmanagement in sämtlichen Phasen des Projektzyklus;

—

die Wahrnehmung der laufenden finanziellen Aufsicht über die Projekte;

—

die Bereitstellung von technischem und juristischem Fachwissen zur Unterstützung der Auftragsvergabe für die Projekte;

—

den Kontakt und Koordinierung mit anderen internationalen Organisationen und Programmen;

—

die Wahrnehmung der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Ergebnisse der gebilligten Projekte;

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die Unterstützung der ukrainischen Behörden bei der Entwicklung neuer nationaler Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten und der kollektiven Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME.

6.   Geschlechterperspektive

Zur Verbesserung der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur WME-Kontrolle und um sicherzustellen, dass die Durchführung dieser Maßnahmen die Sicherheit für Frauen und Männer gleichermaßen verbessert, wird die Geschlechterperspektive in die mit diesem Beschluss unterstützten Maßnahmen integriert und durch technische Beratung und Fachkenntnisse sowie Ausarbeitung von Wissensprodukten und Schulungsmaßnahmen berücksichtigt. Darüber hinaus ist im Projekt die Einbeziehung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in die umfassende Sicherheit vorgesehen, wobei anerkannt wird, wie wichtig die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Dimensionen in den Projektmaßnahmen ist.

Die Gleichstellung der Geschlechter bzw. die Stärkung der Rolle der Frau sind im Ergebnis 2 der Maßnahme 2.2 zu „Gender-Bewusstseinsbildung zur Förderung eines allgemeinen Verständnisses der geschlechtsspezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der WME-Kontrolle“ enthalten, die durch die Einbeziehung der Geschlechterperspektive und die Bewältigung spezifischer Herausforderungen in Bezug auf Geschlechternormen und -rollen sowie deren Auswirkungen auf die Kontrolle von Waffen und Munition zur Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Dimensionen im Projekt beiträgt. Zudem wird im Projekt anerkannt, wie wichtig die gleichberechtigte Teilhabe und Einbeziehung von Frauen im Rahmen des Programms, die Sicherstellung dessen, dass ihre Stimmen und Perspektiven vertreten sind sowie ein Aufbau der Kapazitäten mit Beschäftigten beider Geschlechter sind.

7.   Begünstigte

Direkt Begünstigte der Maßnahme werden die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit WME zuständigen nationalen Behörden der Ukraine sein. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende nationale Behörden: das Innenministerium, einschließlich seiner Experten- und Lizenzierungsdienste, die nationale Polizei der Ukraine, den staatlichen Grenzschutz, den staatlichen Zolldienst und den staatlichen Sicherheitsdienst. Begünstigte können beantragen, dass weitere Empfänger zur Unterstützung der Umsetzung der Projektmaßnahmen einbezogen werden, was durch Geber und ausführende Organe der Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation bestätigt werden muss. Das Innenministerium, die nationale Polizei der Ukraine, der staatliche Grenzschutz, der staatliche Zolldienst und der staatliche Sicherheitsdienst sollen als Mitglieder des Lenkungsausschusses in der Funktion von Projektbegünstigten/Kundenvertretern in die Projektverwaltung eingebunden werden.

Indirekt Begünstigte der Maßnahme sind die Bevölkerung in der Ukraine und ihren europäischen Nachbarländern, die durch den Einsatz unerlaubter WME bei kriminellen Aktivitäten und Terrorismus und durch den gewaltsamen Missbrauch von WME gefährdet sind.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind ebenfalls indirekt Begünstigte des Projekts, da ihnen die Rückmeldungen der ukrainischen Behörden über die ermittelten Schmuggelrouten für unerlaubte Waffen zugutekommen.

8.   Außenwirkung der Union

Die OSZE ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Maßnahme finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die OSZE wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. Zusätzlich werden mögliche spezielle Aktivitäten, wie Medieninterviews und Exkursionen von Gebergemeinschaften ausgearbeitet. Eine Fotogalerie und Kurzfilme über die Projektmaßnahmen werden entwickelt bzw. produziert und in den von der OSZE durchgeführten Sichtbarkeitsmaßnahmen verwendet werden.

9.   Dauer

Auf der Grundlage der bei der Durchführung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der großen Tragweite der Maßnahme, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Durchführung 36 Monate.

10.   Für die technische Durchführung zuständige Stelle

Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses wird das Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats betraut. Die OSZE wird die Tätigkeiten im Rahmen dieses Beschlusses in Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Agenturen durchführen, um insbesondere wirksame Synergien zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden.

11.   Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters, der Delegation der EU in Kyjiw und der in Nummer 6 dieses Anhangs genannten, für die Durchführung zuständigen Stelle zusammen. Die dabei vom Lenkungsausschuss unterstützte durchführende Stelle stellt sicher, dass die Durchführung des Projekts in Abstimmung mit der sonstigen diesbezüglichen Unterstützung der EU für die Ukraine erfolgt; zu nennen wären die Strategie für ein integriertes Grenzmanagement(unterstützt durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument der Kommission), die Strategie für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die von UNDP/SEESAC umgesetzte regionale Zusammenarbeit mit dem Westbalkan auf dem Gebiet der Kontrolle von SALW (unterstützt durch die Beschlüsse (GASP) 2019/2111 (1) und (GASP) 2022/2321 (2) des Rates), die Strafverfolgungszusammenarbeit zwischen EU und Ukraine auf dem Gebiet des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen (unterstützt durch die DG HOME der Kommission, Europol und die EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“), die Arbeit der Organisation „Conflict Armament Research“ in der Ukraine (unterstützt durch den Beschluss (GASP) 2023/387 des Rates (3)), die GSVP-Missionen der Union EUAM Ukraine und EUBAM Moldau/Ukraine und deren Tätigkeiten zur Unterstützung der Grenzkontrolle und die Arbeit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpfer (unterstützt durch das Stabilitäts- und Friedensinstrument der Kommission). Der Lenkungsausschuss wird regelmäßig Vertreter der staatlichen Partner aufseiten der Ukraine einladen. Der Lenkungsausschuss kann auch Vertreter von Einrichtungen einladen, die an Projekten in der Ukraine beteiligt sind, die ein ähnliches oder damit zusammenhängendes Ziel verfolgen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.


(1)  Beschluss (GASP) 2019/2111 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 147).

(2)  Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 149).

(3)  Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2023/387 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“) (ABl. L 73 vom 10.3.2023, S. 67).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3003/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)