Europäische Union

2014/791/EU: Beschluss der Kommission vom 25. Juni 2014 über die staatliche Beihilfe SA.20350 — (C 17/08) (ex NN 1/06) gewährt von der Tschechischen Republik an mehrere regionale Busunternehmen im Bezirk Ústí (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4081) Text von Bedeutung für den EWR

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brachte DPÚK weiterhin Verkehrsdienste, erhielt jedoch keinen Ausgleich für diesen Zeitraum; daher stellte DPÚK seine Dienstleistungen im Bezirk Ústí am 1. August 2006 ein. Da ČSAD Česká Lípa zu diesem Termin nicht in der Lage war, den Betrieb der Linien ohne Unterbrechung zu übernehmen, erlegten die Behörden auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 dem Unternehmen DPÚK einseitig die Verpflichtung auf, im Zeitraum 8. August bis 8. September 2006 weiterhin Verkehrsdienste zu erbringen. DPÚK erhielt eine Vorauszahlung zur Deckung der Verluste, die aus der Erfüllung dieser auferlegten Verpflichtung entstehen würden. 2.3.   AUSGLEICHSLEISTUNGEN FÜR DIE ERFÜLLUNG GEMEINWIRTSCHAFTLICHER VERPFLICHTUNGEN IM ZEITRAUM 9. SEPTEMBER 2006 BIS 2. JUNI 2007 (34) Am 8. September 2006 stellte DPÚK seine Verkehrsdienste im Bezirk Ústí endgültig ein. Am 9. September 2006 sollte ČSAD Česká Lípa den Betrieb auf den bisher von DPÚK bedienten Linien aufnehmen, kam dieser Aufgabe jedoch nicht nach, weshalb die Behörden im Bezirk Ústí beschlossen, Verträge für die Erbringung dieser Dienstleistungen mit den Betreibern abzuschließen, deren Angebote im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl eines Ersatzes für die Dienstleistungen von DPÚK nicht ausgewählt worden waren. Die Auswahl dieser Betreiber erfolgte auf Grundlage des zweitgünstigsten Angebots (bestes nach dem von ČSAD Česká Lípa eingereichten Angebot). Dies war in neun von insgesamt fünfzehn Landkreisen möglich, in denen ČSAD Česká Lípa zuvor vom Bezirk Ústí als Ersatz für DPÚK ausgewählt worden war. (35) In Tabelle 6 sind die Betreiber aufgeführt, mit denen der Bezirk Ústí öffentliche Dienstleistungsverträge für die Erbringung regionaler Busverkehrsdienste auf den vorher von DPÚK bedienten Linien geschlossen hat, sowie die Parameter, anhand derer die Höhe der Vergütung auf Grundlage der objektiven Schätzung der nachweisbaren Verluste ermittelt wurde, die den Unternehmen aus der Erbringung dieser Dienstleistungen im Zeitraum 9. September 2006 bis 2. Juni 2007 entstanden. Tabelle 6 Überblick über die Verträge im Zeitraum September 2006 bis Juni 2007  (16) (Berichtigte Werte, die von der Tschechischen Republik im Anschluss an die Eröffnungsentscheidung vorgelegt wurden) 9. September 2006 bis 2. Juni 2007 Anzahl Kilometer Erwarteter Preis der Verkehrsdienste in CZK/km Erwarteter Gesamtpreis der Verkehrsdienste in CZK Vorgesehene Einnahmen in CZK/km Vorgesehene Gesamteinnahmen in CZK Nachweisbare Verluste in CZK/km Nachweisbare Gesamtverluste in CZK ZDAR, a.s. 391 462,00 31,50 12 331 053,00 16,10 6 300 903,59 15,40 6 030 149,41 DP Most 453 962,00 29,80 13 528 067,60 9,40 4 269 395,10 20,40 9 258 672,50 DP Most 646 065,00 29,80 19 252 737,00 11,13 7 192 416,86 18,67 12 060 320,14 Autobusy Kavka, a.s. 569 514,00 27,85 15 860 964,90 13,62 7 755 780,81 14,23 8 105 184,09 Autobusy Karlovy Vary, a.s. 334 582,00 32,30 10 806 998,60 14,68 4 911 462,09 17,62 5 895 536,51 Autobusy Karlovy Vary, a.s. 199 218,50 32,70 6 514 444,95 12,44 2 479 272,62 20,26 4 035 172,33 Autobusy Karlovy Vary, a.s. 740 074,00 31,50 23 312 331,00 13,94 10 319 904,50 17,56 12 992 426,50 ČSAD Slaný a.s. 374 460,00 27,90 10 447 434,00 12,36 4 628 845,79 15,54 5 818 588,21 ČSAD Slaný a.s. 798 764,50 28,40 22 684 911,80 13,77 11 002 327,62 14,63 11 682 584,18 ZDAR, a.s. 536 733,00 31,50 16 907 089,50 13,70 7 352 493,40 17,80 9 554 596,10 (36) Tabelle 7 zeigt, dass die tatsächlichen Zahlungen an diese Betreiber nicht die Beträge überschritten, die als objektive Schätzung der nachweisbaren Verluste festgelegt wurden. Tabelle 7 Tatsächliche Ausgleichszahlungen für Verluste im Rahmen der Verträge für den Zeitraum 9. September 2006 bis 2. Juni 2007 Betreiber CZK ZDAR, a.s. 3 485 619,00 DP Most 4 300 909,19 DP Most 5 802 759,25 Autobusy Kavka, a.s. 4 893 192,50 Autobusy Karlovy Vary, a.s. 2 857 950,00 Autobusy Karlovy Vary, a.s. 2 042 809,00 Autobusy Karlovy Vary, a.s. 6 653 077,00 ČSAD Slaný a.s. 2 443 620,50 ČSAD Slaný a.s. 5 059 228,25 ZDAR, a.s. 2 613 935,34 2.4.   AUSGLEICHSLEISTUNGEN FÜR DIE ERFÜLLUNG GEMEINWIRTSCHAFTLICHER VERPFLICHTUNGEN IM ZEITRAUM 9. SEPTEMBER 2006 BIS 31. DEZEMBER 2006 (37) In sechs der fünfzehn Landkreise, in denen sich ČSAD Česká Lípa zuvor bereit erklärt hatte, die Dienstleistungen von DPÚK zu übernehmen, gab es keinen zweitplatzierten Bieter, mit dem der Bezirk Ústí einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag schließen konnte. Für diese Landkreise leitete der Bezirk Ústí eine zweite Ausschreibungsrunde zur Konzessionsvergabe ein, an der sich jedoch nur ein Bieter beteiligte. Infolgedessen wurden Betreiber zur Bedienung dieser Strecken im Rahmen von Verhandlungsverfahren ausgewählt; die mit diesen Betreibern geschlossenen Verträge galten ausschließlich für den Zeitraum nach der Einstellung des Betriebs durch DPÚK und dem anschließendem Versäumnis seitens ČSAD Česká Lípa, eine reibungslose Fortsetzung des Betriebs zu gewährleisten (17), d. h. bis Ende 2006, um angemessene Verkehrsdienste für die Einwohner des Bezirks sicherzustellen (18). (38) In Tabelle 8 sind die weiteren Betreiber aufgeführt, mit denen der Bezirk Ústí Verträge geschlossen hat, sowie die Parameter, auf deren Grundlage die Höhe der nachweisbaren Verluste geschätzt wurde: Tabelle 8 Überblick über die Verträge im Zeitraum 9. September 2006 bis 31. Dezember 2006  (19) (Berichtigte Werte, die von der Tschechischen Republik im Anschluss an die Eröffnungsentscheidung vorgelegt wurden) 9. September bis 31. Dezember 2006 Anzahl Kilometer Erwarteter Preis der Verkehrsdienste in CZK/km Erwarteter Gesamtpreis der Verkehrsdienste in CZK Vorgesehene Einnahmen in CZK/km Vorgesehene Gesamteinnahmen in CZK Nachweisbare Verluste in CZK/km Nachweisbare Gesamtverluste in CZK ČSAD Semily, a.s. 359 299,00 32,00 11 497 568,00 12,58 4 518 992,15 19,42 6 978 575,85 DP Děčín 20 572,00 32,90 676 818,80 8,87 182 496,40 24,03 494 322,40 ČSAD Střední Čechy, spol. sr.o. 82 189,00 32,00 2 630 048,00 7,18 590 203,09 24,82 2 039 844,91 DP Teplice 70 240,60 34,54 2 426 110,32 16,11 1 131 576,06 18,43 1 294 534,26 DP Ústí 22 654,00 38,17 864 703,18 16,72 378 774,88 21,45 485 928,30 DP Chomutov 35 443,00 31,34 1 110 783,62 6,10 216 070,92 25,24 894 712,70 Dopravní podnik Mladá Boleslav, s.r.o. 86 360,00 33,00 2 849 880,00 7,20 622 061,90 25,80 2 227 818,10 (39) Tabelle 9 zeigt, dass die tatsächliche Vergütung, die diese Betreiber erhielten, niedriger war als die objektive Schätzung der nachweisbaren Verluste. Tabelle 9 Tatsächliche Ausgleichszahlungen für Verluste im Rahmen der Verträge für den Zeitraum 9. September 2006 bis 31. Dezember 2006 Betreiber CZK ČSAD Semily, a.s. 5 253 038,00 DP Děčín 484 084,00 ČSAD Střední Čechy, spol. sr.o. 1 726 387,00 DP Teplice 921 868,68 DP Ústí 437 498,00 DP Chomutov 823 855,10 Dopravní podnik Mladá Boleslav, s.r.o. 2 227 818,00 2.5.   BÜRGSCHAFTEN FÜR UND ERHÖHUNG DES EIGENKAPITALS VON DP ÚSTÍ (40) Am 23. Juli 2004 und 11. April 2005 leistete die Stadt Ústí nad Labem für DP Ústí zwei Bürgschaften zur Sicherung von zwei Bankdarlehen in Höhe von 35 000 000 CZK bzw. 5 000 000 CZK. Diese Darlehen wurden von Komerční banka, a.s. (20) gewährt. Die tschechischen Behörden haben die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Bürgschaften über 100 % der Darlehen in Verbindung mit ausschließlich zum Bau einer O-Bus-Linie bestimmten Darlehen gewährt wurden, die den zwar kostengünstigeren, jedoch umweltschädlicheren herkömmlichen Busverkehr in der Stadt Ústí nad Labem ersetzen sollte. (41) Im Jahr 2006 erhöhte die Stadt Ústí nad Labem das Eigenkapital von DP Ústí um 160 000 000 CZK. Die Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Finanzierung des Baus einer O-Bus-Strecke (Ústí nad Labem — Střekov) durch DP Ústí im Einklang mit dem langfristigen strategischen Ziel der Stadt Ústí nad Labem, das in einer Elektrifizierung des Verkehrs bestand. Die Mittel aus dieser Kapitalerhöhung wurden auf einem separaten Konto gehalten. 3.   DIE ERÖFFNUNGSENTSCHEIDUNG (42) In der Eröffnungsentscheidung würdigte die Kommission die folgenden, vom Beschwerdeführer vorgebrachten Maßnahmen: a) bestimmten Verkehrsunternehmen gewährte Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (regionale Busverkehrsdienste) im Zeitraum 2005-2006; b) bestimmten Verkehrsunternehmen gewährte Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (regionale Busverkehrsdienste) im Zeitraum 9. September 2006 bis 2. Juni 2007; c) bestimmten Verkehrsunternehmen gewährte Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (regionale Busverkehrsdienste) im Zeitraum 9. September 2006 bis 31. Dezember 2006; d) zwei Bürgschaften zur Sicherung von Darlehen in Höhe von 35 Mio. CZK bzw. 5 Mio. CZK für DP Ústí; e) eine Erhöhung des Eigenkapitals von DP Ústí um 160 Mio. CZK; f) ein Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. CZK zugunsten von DP Chomutov; g) Beauftragung von DP Děčín mit dem Betrieb von Parkuhren; h) Vermietung von Fahrzeugen an DP Teplice (weitere Fahrzeuge ab 2006); i) bestimmten Verkehrsunternehmen gewährte Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (regionale Busverkehrsdienste) im Jahr 2004; j) eine Bürgschaft für DP Ústí in Höhe von 30 Mio. CZK; k) eine Bürgschaft für DP Chomutov in Höhe von 5,2 Mio. CZK; l) eine Subvention für DP Most in Höhe von 245 000 CZK; m) Vermietung eines Busbahnhofs an DP Děčín; n) eine Subvention für DP Teplice in Höhe von 13,7 Mio. CZK; o) Vermietung von Fahrzeugen an DP Teplice ab 2003; p) eine Subvention für DP Most in Höhe von 455 000 CZK. (43) Im Hinblick auf die in Erwägungsgrund 42 Buchstaben i bis o genannten Maßnahmen kam die Kommission in der Eröffnungsentscheidung zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen auf Verträgen beruhten, die vor dem 1. Mai 2004, d. h. vor dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union, geschlossen worden waren. Die Kommission entschied daher, dass die Würdigung dieser Maßnahmen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Darüber hinaus befand die Kommission, dass die in Erwägungsgrund 42 Buchstabe p genannte Maßnahme im Rahmen einer bestehenden Beihilferegelung gewährt worden war. (44) Die in Erwägungsgrund 42 Buchstabe f genannte Maßnahme (Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. CZK zugunsten von DP Chomutov) stellt nach Auffassung der Kommission keine staatliche Beihilfe dar. (45) Betreffend die in Erwägungsgrund 42 Buchstabe g genannte Maßnahme kam die Kommission zu dem Schluss, dass etwaige mit dem Betrieb von Parkuhren durch DP Děčín verbundene Vorteile nicht zu Wettbewerbsverfälschungen führen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beinträchtigen können, da diese Maßnahme die Bedingungen für „De-minimis“-Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission (21) erfüllt. (46) In Bezug auf die in Erwägungsgrund 42 Buchstabe h genannte Maßnahme schloss die Kommission, dass die Würdigung der Vermietung von O-Bussen durch die Stadt Teplice an DP Teplice auf Grundlage des Originalvertrags vom 10. Dezember 2003 nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Da dieser Mietvertrag jedoch aufgrund der Vermietung weiterer O-Busse zweimal — am 5. Mai 2006 und am 18. Oktober 2006 — geändert wurde, konnte die Kommission die aus diesen Änderungen hervorgegangenen Vermietungen würdigen. In der Eröffnungsentscheidung erklärte die Kommission, dass alle aus dem Mietvertrag entstehenden Kosten als Bestandteil des Ausgleichs für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen betrachtet werden sollten, da die Fahrzeuge lediglich zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen eingesetzt wurden. Wie jedoch Erwägungsgrund 27 zu entnehmen ist, standen diese O-Busse ausschließlich mit dem städtischen Personenverkehr in der Stadt Teplice in Verbindung, so dass diese Maßnahmen nicht mit den vom Bezirk Ústí für die Erbringung regionaler Busverkehrsdienste geleisteten Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in Verbindung stehen, klar von diesen getrennt sind und somit auch nicht mit den im Rahmen dieses Beschlusses geprüften Maßnahmen in Verbindung stehen. (47) Was die Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen angeht, die bestimmten Verkehrsunternehmen für die in Erwägungsgrund 42 Buchstaben a bis c aufgeführten Zeiträume gewährt wurden, prüfte die Kommission in der Eröffnungsentscheidung, ob es sich bei diesen Maßnahmen um staatliche Beihilfen entsprechend den Voraussetzungen des Altmark-Urteils (22) des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften handelte. Da die Kommission bezweifelte, dass die zweite, dritte und vierte Voraussetzung des Altmark-Urteils erfüllt ist, war ihrer Auffassung nach nicht auszuschließen, dass es sich bei den Ausgleichszahlungen um staatliche Beihilfen im Sinne des AEUV handelt. (48) Im Hinblick auf die in Erwägungsgrund 42 Buchstaben d und e genannten Maßnahmen prüfte die Kommission, ob die Bürgschaften für und die Erhöhung des Eigenkapitals von DP Ústí staatliche Beihilfen darstellen und insbesondere, ob sie im Einklang mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers stehen. In der Eröffnungsentscheidung kam die Kommission zu dem Schluss, dass nicht auszuschließen sei, dass diese Maßnahmen nicht mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers in Einklang stehen und es sich daher um staatliche Beihilfen im Sinne des AEUV handeln könnte. (49) Die Kommission prüfte dann, ob die in Erwägungsgrund 42 Buchstaben a bis e genannten Maßnahmen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. (50) In Bezug auf die in Erwägungsgrund 42 Buchstaben a bis c genannten Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bemerkte die Kommission, dass sie zum Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung nicht abschließend feststellen könne, dass diese Ausgleichszahlungen die durch die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen tatsächlich verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen nicht überstiegen. (51) Insbesondere äußerte die Kommission Zweifel am Begriff der unvorhersehbaren Kosten und der zu deren Berechnung verwendeten Methode, vor allem da dies zu Zahlungen geführt hatte, die die erwartete Obergrenze der Vergütung für DP Teplice und DP Ústí in den Jahren 2005 und 2006 überschritten hatten. Des Weiteren äußerte die Kommission Zweifel bezüglich der zur Prüfung der Tatsache angewandten Methode, ob die von den Betreibern erwarteten Preisniveaus mit den Besonderheiten der erbrachten Dienstleistungen in Einklang standen. In dieser Hinsicht stellte die Kommission ferner in Frage, ob die Preise einen als angemessen zu betrachtenden Gewinn beinhalteten. (52) Im Lichte vorstehender Ausführungen war nach Auffassung der Kommission zu bezweifeln, dass die Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen mit dem AEUV vereinbar waren. Die Kommission forderte weitere Informationen an, insbesondere zur Methode für die Berechnung der Ausgleichszahlungen (Festlegung des Niveaus der erwarteten Preise, Berechnung eines angemessenen Gewinns und Begriff der unvorhersehbaren Kosten). (53) Hinsichtlich der in Erwägungsgrund 42 Buchstaben d und e genannten Maßnahmen erklärte die Kommission in der Eröffnungsentscheidung, dass die tschechischen Behörden ihr keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hatten, die einen Schluss darüber zuließen, ob die Erhöhung des Eigenkapitals und die beiden Bürgschaften notwendig und verhältnismäßig waren, um ein Ziel von gemeinsamem Interesse zu erreichen, und an sich keine übermäßigen Wettbewerbsverfälschungen nach sich gezogen hatten. Die Kommission äußerte daher Zweifel daran, dass diese Maßnahmen als mit dem AEUV vereinbar zu erachten sind. 4.   STELLUNGNAHME DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK (54) Zusammen mit ihrer Stellungnahme zur Eröffnungsentscheidung übermittelten die tschechischen Behörden die drei folgenden Dokumente: eine Stellungnahme des Bezirks Ústí, eine Stellungnahme der Stadt Teplice und eine Stellungnahme von DP Ústí (einem der mutmaßlichen Begünstigten). Sie nutzten außerdem die Gelegenheit, die in den Tabellen 1, 3, 6 und 7 der Eröffnungsentscheidung angegebenen Informationen zu berichtigen. Die Fehler in diesen Tabellen waren auf die Tatsache, dass bestimmte Verkehrsdienste nicht berücksichtigt wurden, sowie auf eine fehlerhafte Datenübernahme zurückzuführen. Die berichtigten Daten sind nun den vorstehenden Tabellen 1, 3, 6 und 8 zu entnehmen. 4.1.   STELLUNGNAHME ZUM VORLIEGEN EINER BEIHILFE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSGLEICHSZAHLUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG ÖFFENTLICHER DIENSTLEISTUNGEN (55) Nach Angaben der tschechischen Behörden erfüllen die Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die der Bezirk Ústí den in Erwägungsgrund 42 Buchstaben a bis c aufgeführten regionalen Verkehrsunternehmen gewährt hat, die vier Voraussetzungen des Altmark-Urteils und stellen daher keine staatliche Beihilfe dar. (56) In Bezug auf die erste Voraussetzung des Altmark-Urteils erklärten die tschechischen Behörden, dass die Kommission bereits in der Eröffnungsentscheidung zu dem Schluss gekommen war, dass alle in Rede stehenden öffentlichen Dienstleistungsverträge diese Voraussetzung erfüllten. (57) Hinsichtlich der zweiten Voraussetzung des Altmark-Urteils erklärten die tschechischen Behörden, dass der Bezirk Ústí bei allen in Rede stehenden öffentlichen Dienstleistungsverträgen die nachweisbaren Verluste der Betreiber abgedeckt habe, die als Differenz zwischen a) den Kosten für die Verkehrsdienste auf Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsvertrags und b) den Einnahmen des Verkehrsunternehmens berechnet wurden. Die Kosten für die Verkehrsdienste beinhalteten i) die Kosten des Verkehrsunternehmens im Einklang mit den Kosten eines typischen Unternehmens und ii) einen angemessenen Gewinn. Diese Kriterien wurden im Vorfeld transparent und objektiv aufgestellt; dabei wurde die Obergrenze der Ausgleichsleistung von Beginn an durch das Sachverständigengutachten festgelegt. Die regionalen Behörden hatten außerdem die Möglichkeit, die Korrektheit der für die Schätzungen herangezogenen Daten zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese der Situation des jeweiligen Betreibers angemessen waren. (58) In Bezug auf die unterschiedlichen Kilometerpreise, die für die einzelnen Betreiber angewandt wurden, und bezüglich derer die Kommission in der Eröffnungsentscheidung Zweifel geäußert hatte, erwiderten die tschechischen Behörden, dass diese Preise an die Kosten der einzelnen Busunternehmen, die jeweilige Linie und den Betriebszeitraum sowie andere Besonderheiten der jeweiligen Linien gekoppelt waren. Als weiteres Argument führten die tschechischen Behörden Ergebnisse der langfristigen Standardkonzessionen an, bei denen der angebotene Preis zwischen 25,48 CZK/km in ländlichen Gebieten und 45,79 CZK/km in städtischen Gebieten variierte. (59) Die tschechischen Behörden sind daher der Auffassung, dass die zweite Voraussetzung des Altmark-Urteils im Hinblick auf alle in Rede stehenden öffentlichen Dienstleistungsverträge erfüllt ist. (60) Im Zusammenhang mit der dritten Voraussetzung des Altmark-Urteils erinnerten die tschechischen Behörden daran, dass die vom Bezirk Ústí geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsverträge eine vorläufige objektive Schätzung der nachweisbaren Verluste vorsahen. Gemäß § 19b Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Bezirk die nachweisbaren Verluste bis zu einem die objektive Schätzung nicht übersteigenden Höchstbetrag erstatten, der lediglich um die unvorhersehbaren Kosten erhöht werden darf. Wenn also die tatsächlichen Verluste im fraglichen Zeitraum die vorläufige Schätzung überschreiten, erstattet der Bezirk Ústí diese Verluste mit Ausnahme der unvorhersehbaren Kosten nur in Höhe dieser Schätzung. (61) Hierzu bemerkten die tschechischen Behörden, dass in den Jahren 2005 und 2006 kein Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen für grundlegende Verkehrsdienste erhalten hat, die die vorläufige objektive Schätzung der nachweisbaren Verluste wie in den öffentlichen Dienstleistungsverträgen angegeben überschritten. Im Jahr 2006 hätten überdies die drei Verkehrsunternehmen, die fünf Landkreise im Bezirk Ústí bedienten, wirtschaftliche Verluste erlitten. Die von den tschechischen Behörden vorgelegten Dokumente zeigen, dass diese drei Unternehmen versucht hatten, weitere Ausgleichszahlungen vom Bezirk Ústí zu erhalten. Der Bezirk Ústí gewährte jedoch keine zusätzlichen Ausgleichszahlungen, so dass die betreffenden Verkehrsunternehmen gezwungen waren, das Geschäftsrisiko selbst zu tragen. Die tschechischen Behörden führten weiter aus, dass ein Verkehrsunternehmen nicht einseitig beschließen kann, die Erbringung von Verkehrsdiensten auf bestimmten Linien einzustellen oder den Umfang und die Häufigkeit der angebotenen Dienstleistungen zu beeinflussen. Hätte ein Verkehrsunternehmen die Erbringung der vertraglich vereinbarten grundlegenden Verkehrsdienste nicht gewährleistet, hätte der Bezirk Ústí das Recht gehabt, Vertragsstrafen zu verhängen. (62) Die tschechischen Behörden räumten allerdings ein, dass das Straßenverkehrsgesetz keine detailliertere Definition der unvorhersehbaren Kosten enthält, so dass die Definition des Begriffs dem jeweiligen Käufer von Verkehrsdiensten überlassen bleibt. Der Begriff der unvorhersehbaren Kosten wurde in den öffentlichen Dienstleistungsverträgen, die vom Bezirk Ústí mit den einzelnen Verkehrsunternehmen geschlossen wurden, näher erläutert. Unvorhersehbare Kosten können in Situationen anfallen, die vom Management der Unternehmen nicht beeinflusst werden können, wie etwa Naturkatastrophen, staatliche Preisinterventionen, Änderungen bei Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuer usw. Die tschechischen Behörden legten der Kommission die maßgeblichen Auszüge aus den öffentlichen Dienstleistungsverträgen vor. (63) In Bezug auf die vierte Voraussetzung des Altmark-Urteils unterschied sich die Argumentation der tschechischen Behörden betreffend die drei Ausgleichsmaßnahmen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen jeweils leicht und wird daher separat dargelegt. (64) In Bezug auf die öffentlichen Dienstleistungsverträge für die Jahre 2005 und 2006 (in Erwägungsgrund 42 Buchstabe a genannte Maßnahme) argumentierten die tschechischen Behörden, dass der Vergleich der Preise von Verkehrsdiensten im Bezirk Ústí im Jahr 2005 mit den im Rahmen der Ausschreibungsrunden zur Konzessionsvergabe aus dem Jahr 2007 und Folgejahren angebotenen Preisen nahelege, dass diese Verträge die betreffende Voraussetzung erfüllen. Da die Ausschreibungsrunden zur Konzessionsvergabe im Jahr 2007 transparent, offen und diskriminierungsfrei waren, handelte es sich bei den im Rahmen dieser Ausschreibungsrunden angebotenen Preise um Marktpreise, bei denen der Preis des Verkehrsdienstes sich nur aus den Kosten eines typischen marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsteilnehmers und einem angemessenen Gewinn zusammensetzte. Eine Analyse der Preisunterschiede zeigte, dass sich der Durchschnittspreis der Verkehrsdienste im Jahr 2005 auf 30,60 CZK/km und im Jahr 2007 auf 30,24 CZK/km belief. 2005 lagen die Preise für regionale Verkehrsdienste zwischen 21,50 CZK/km und 37,16 CZK/km. Nach Beendigung der Auswahlverfahren für langfristige Konzess

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.