Europäische Union

Beschluss (Euratom) 2025/492 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Billigung einer Verordnung der Kommission über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D0492. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eiten. 7. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 8. Item ID/Posten-ID: Eindeutige Kennung eines Kernmaterialpostens. 9. Waste type/Abfallart: Die Art des Abfalls vor jeglicher Konditionierung. Es sind die Materialformcodes (für Schrott, festen Abfall oder flüssigen Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 10. Conditioned form/Konditionierte Form: Derzeitige konditionierte Form des Abfalls. Es sind die Materialformcodes (für konditionierten Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 11. Number of items/Anzahl der Posten: Anzahl der Posten, z. B. Glasbehälter oder Zementblöcke, die bei ein und derselben Aufbereitungskampagne eingesetzt werden. 12. Plutonium weight/Plutoniumgewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen Plutoniums in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 13. HEU weight/HEU-Gewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen hochangereicherten Urans in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 14. U233 weight/U233-Gewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen Urans-233 in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 15. Storage location/Lagerort: In der Spalte „Ort“ sind Name und Anschrift der Anlage anzugeben sowie der Ort, an dem sich der Abfall zum Zeitpunkt der Vorausmeldung befindet. Die Anschrift muss hinreichend detailliert sein, um die geografische Position des Ortes im Verhältnis zu anderen in dieser oder anderen Meldungen/Erklärungen angegebenen Orten anzuzeigen, und — falls ein Zugang notwendig ist — Angaben darüber enthalten, wie der Ort erreicht werden kann. Befindet sich ein Ort am Standort einer Nuklearanlage, ist in der Spalte für den Ort der Anlagencode anzugeben. 16. Processing location/Ort der Aufbereitung: Ort, an dem die geplante Aufbereitung erfolgen soll. 17. Processing start date/Datum des Beginns der Aufbereitung Datum, an dem die Kampagne der weiteren Aufbereitung voraussichtlich beginnt. 18. Processing end date/Datum des Endes der Aufbereitung Datum, an dem die Kampagne der weiteren Aufbereitung voraussichtlich endet. 19. Processing purpose/Zweck der Aufbereitung: Das angestrebte Ergebnis der Aufbereitung, z. B. Plutoniumrückgewinnung oder Abtrennung bestimmter Spaltprodukte. 20. Previous report/Vorheriger Bericht: Verweis auf einen früheren Bericht, dessen Angaben mit dem aktuellen Eintrag ergänzt oder aktualisiert werden. 21. Previous line/Vorherige Zeile: Verweis auf die Angaben in einer Zeile des in Feld 20 genannten Berichts, die mit dem aktuellen Eintrag ergänzt oder aktualisiert werden. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. Dieses Formular ist für Vorausmeldungen bei einer geplanten weiteren Aufbereitung von Abfall nach Artikel 34 zu verwenden. Etwaige spätere Änderungen der Aufbereitungstermine oder -orte sind ebenfalls mitzuteilen. Für jede Kampagne der weiteren Aufbereitung außer dem Umpacken des Abfalls oder seiner weiteren Konditionierung ohne Trennung der Elemente, zur Lagerung oder Entsorgung ist ein gesonderter Eintrag vorzunehmen. 2. Es sind gegebenenfalls alle angeforderten Angaben zu übermitteln. 3. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 4. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 5. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 6. Die Berichte sind im XML-Format unter Verwendung der von der Kommission über eine spezielle Plattform bereitgestellten Vorlage zu erstellen. 7. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und (möglichst digital) unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung. ANHANG XIII JAHRESBERICHT ÜBER DIE AUSFUHR/DEN VERSAND VON KONDITIONIERTEM ABFALL Kopf Kennsatz/ Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Shipping installation Zeichen (256) Kontaktdaten der versendenden Anlage 1 Shipper MBA Zeichen (4) MBA-Code der versendenden Anlage 2 Report type Zeichen (4) Für diese Berichtsart ist „CWXS“ anzugeben 3 Start report Datum (TTMMJJJJ) Erster Tag des Berichtszeitraums 4 End report Datum (TTMMJJJJ) Letzter Tag des Berichtszeitraums 5 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 6 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 7 Report number Zahl Eindeutige Referenznummer 8 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 9 Date of dispatch Datum (TTMMJJJJ) Datum der einzelnen Ausfuhren/Versendungen 10 Receiving installation Zeichen (256) Kontaktdaten der empfangenden Anlage 11 Receiver MBA Zeichen (4) MBA-Code der empfangenden Anlage 12 Conditioned form Zeichen (2) Die konditionierte Form des Abfalls 13 Plutonium weight Zahl (24,3 ) Plutoniumgewicht 14 U235 weight Zahl (24,3 ) U235-Gewicht 15 Uranium weight Zahl (24,3 ) Urangewicht 16 Thorium weight Zahl (24,3 ) Thoriumgewicht 17 Comment Zeichen (256) Zusätzliche Bemerkungen 18 Erläuterungen 1. Shipping installation/Versendende Anlage: Name und Anschrift der versendenden Anlage. 2. Shipper MBA/Versender-MBA: MBA-Code der berichterstattenden Materialbilanzzone. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 3. Report type/Berichtsart: Für diese Berichtsart ist „CWXS“ anzugeben. 4. Start report/Berichtsbeginn: Erster Tag des Berichtszeitraums 5. End report/Berichtsende: Letzter Tag des Berichtszeitraums 6. Report date/Berichtsdatum: Datum der Fertigstellung des Berichts. 7. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 8. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer (lückenlos) für den Jahresbericht über die Ausfuhr/den Versand von konditioniertem Abfall. 9. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 10. Date of dispatch/Versanddatum: Datum der einzelnen Ausfuhren/Versendungen. 11. Receiving installation/Empfangende Anlage: Name und Anschrift der empfangenden Anlage. 12. Receiver MBA/Empfänger-MBA: MBA-Code der empfangenden Anlage; auszufüllen bei Versand an Anlagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. 13. Conditioned form/Konditionierte Form: Die konditionierte Form des Abfalls. Es sind die Materialformcodes (für konditionierten Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 14. Plutonium weight/Plutoniumgewicht: Für das Plutoniumgewicht können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der ausgeführten/versendeten Posten ist nicht erforderlich. 15. U235 weight/U235-Gewicht: Für das Uran-235-Gewicht können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der ausgeführten/versendeten Posten ist nicht erforderlich. 16. Uranium weight/Urangewicht: Für das Gesamtgewicht des Urans können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der ausgeführten/versendeten Posten ist nicht erforderlich. 17. Thorium weight/Thoriumgewicht: Für das Thoriumgewicht können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der ausgeführten/versendeten Posten ist nicht erforderlich. 18. Comment/Bemerkungen: Es können fakultative Bemerkungen hinzugefügt werden. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. In diesem Bericht sind alle Ausfuhren und Versendungen von konditioniertem Abfall während des Berichtszeitraums zu Anlagen innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten anzugeben. 2. Es sind gegebenenfalls alle angeforderten Angaben zu übermitteln. 3. Im Fall einer Weitergabe innerhalb der EU hat der Versender dem Empfänger alle notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen. 4. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 5. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 6. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 7. Die Berichte sind im XML-Format unter Verwendung der von der Kommission über eine spezielle Plattform bereitgestellten Vorlage zu erstellen. 8. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und (möglichst digital) unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung. ANHANG XIV JAHRESBERICHT ÜBER EINFUHREN/EINGÄNGE VON KONDITIONIERTEM ABFALL Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Receiving installation Zeichen (256) Kontaktdaten der empfangenden Anlage 1 Receiver MBA Zeichen (4) MBA-Code der empfangenden Anlage 2 Report type Zeichen (4) Für diese Berichtsart ist „CWIR“ anzugeben 3 Start report Datum (TTMMJJJJ) Erster Tag des Berichtszeitraums 4 End report Datum (TTMMJJJJ) Letzter Tag des Berichtszeitraums 5 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 6 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 7 Report number Zahl Eindeutige Referenznummer 8 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 9 Date of arrival Datum (TTMMJJJJ) Datum der Ankunft des konditionierten Abfalls 10 Shipping installation Zeichen (256) Kontaktdaten der versendenden Anlage 11 Shipper MBA Zeichen (4) MBA-Code der versendenden Anlage 12 Conditioned form Zeichen (2) Die konditionierte Form des Abfalls 13 Plutonium weight Zahl (24,3 ) Plutoniumgewicht 14 U235 weight Zahl (24,3 ) U235-Gewicht 15 Uranium weight Zahl (24,3 ) Urangewicht 16 Thorium weight Zahl (24,3 ) Thoriumgewicht 17 Comment Zeichen (256) Zusätzliche Bemerkungen 18 Erläuterungen 1. Receiving installation/Empfangende Anlage: Name und Anschrift der empfangenden Anlage. 2. Receiver MBA/Empfänger-MBA: MBA-Code der empfangenden Anlage. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 3. Report type/Berichtsart: Für diese Berichtsart ist „CWIR“ anzugeben. 4. Start report/Berichtsbeginn: Erster Tag des Berichtszeitraums 5. End report/Berichtsende: Letzter Tag des Berichtszeitraums 6. Report date/Berichtsdatum: Datum der Fertigstellung des Berichts. 7. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 8. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer (lückenlos) für den Jahresbericht über Einfuhren/Eingänge von konditioniertem Abfall. 9. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 10. Date of arrival/Ankunftsdatum: Datum der Ankunft des konditionierten Abfalls. 11. Shipping installation/Versendende Anlage: Name und Anschrift der versendenden Anlage. 12. Shipper MBA/Versender-MBA: MBA-Code der versendenden Anlage; auszufüllen bei Eingängen von Anlagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. 13. Conditioned form/Konditionierte Form: Die konditionierte Form des Abfalls. Es sind die Materialformcodes (für konditionierten Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 14. Plutonium weight/Plutoniumgewicht: Für das Plutoniumgewicht können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der eingeführten/eingegangenen Posten ist nicht erforderlich. 15. U235 weight/U235-Gewicht: Für das Uran-235-Gewicht können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der eingeführten/eingegangenen Posten ist nicht erforderlich. 16. Uranium weight/Urangewicht: Für das Gesamtgewicht des Urans können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der eingeführten/eingegangenen Posten ist nicht erforderlich. 17. Thorium weight/Thoriumgewicht: Für das Thoriumgewicht können die in der Anlage aufgezeichneten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der eingeführten/eingegangenen Posten ist nicht erforderlich. 18. Comment/Bemerkungen: Es können fakultative Bemerkungen hinzugefügt werden. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. In diesem Bericht sind alle Einfuhren und Eingänge von konditioniertem Abfall während des Berichtszeitraums zu Anlagen innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten anzugeben. 2. Es sind gegebenenfalls alle angeforderten Angaben zu übermitteln. 3. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 4. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 5. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 6. Die Berichte sind im XML-Format unter Verwendung der von der Kommission über eine spezielle Plattform bereitgestellten Vorlage zu erstellen. 7. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und (möglichst digital) unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung. ANHANG XV JAHRESBERICHT ÜBER ORTSVERÄNDERUNGEN BEI KONDITIONIERTEM ABFALL Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden Anlage 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist „CWLOC“ anzugeben 2 Installation Zeichen (256) Name der berichterstattenden Anlage 3 Report number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 4 Start report Datum (TTMMJJJJ) Erster Tag des Berichtszeitraums 5 End report Datum (TTMMJJJJ) Letzter Tag des Berichtszeitraums 6 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 7 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 8 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 9 Waste type Zeichen (2) Abfallart vor Konditionierung 10 Conditioned form Zeichen (2) Die konditionierte Form des Abfalls 11 Number of items Zahl Anzahl der Posten 12 Plutonium weight Zahl (24,3 ) Plutoniumgewicht 13 HEU weight Zahl (24,3 ) Gewicht des hochangereicherten Urans 14 U233 weight Zahl (24,3 ) U233-Gewicht 15 Previous location Zeichen (256) Ort, an dem sich der Abfall vor der Ortsveränderung befindet 16 New location Zeichen (256) Ort, an dem sich der Abfall nach der Ortsveränderung befindet 17 Previous report Zahl Bericht, auf den sich der aktuelle Eintrag bezieht 18 Previous line Zahl Zeile des in Feld 18 angegebenen Berichts, auf die sich der aktuelle Eintrag bezieht 19 Erläuterungen 1. MBA: MBA-Code der berichterstattenden Anlage. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. Report type/Berichtsart: Für diese Berichtsart ist „CWLOC“ anzugeben. 3. Installation/Anlage: Name der berichterstattenden Anlage. 4. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer, lückenlos. 5. Start report/Berichtsbeginn: Erster Tag des Berichtszeitraums 6. End report/Berichtsende: Letzter Tag des Berichtszeitraums 7. Report date/Berichtsdatum: Datum der Fertigstellung des Berichts. 8. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 9. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 10. Waste type/Abfallart: Die Art des Abfalls vor jeglicher Konditionierung. Es sind die Materialformcodes (für Schrott, festen Abfall oder flüssigen Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 11. Conditioned form/Konditionierte Form: Die konditionierte Form des Abfalls. Es sind die Materialformcodes (für konditionierten Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 12. Number of items/Anzahl der Posten: Anzahl der Posten, z. B. Glasbehälter oder Zementblöcke, die bei ein und derselben Aufbereitungskampagne eingesetzt werden, oder Anzahl der Posten, die im Jahresverlauf von ein und demselben („vorherigen“) Herkunftsort zu ein und demselben neuen Ort transportiert wurden. 13. Plutonium weight/Plutoniumgewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen Plutoniums in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten, z. B. das Durchschnittsgewicht des Kernmaterials je Posten, zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 14. HEU weight/HEU-Gewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen hochangereicherten Urans in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten, z. B. das Durchschnittsgewicht des Kernmaterials je Posten, zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 15. U233 weight/U233-Gewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen Urans-233 in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten, z. B. das Durchschnittsgewicht des Kernmaterials je Posten, zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 16. Previous location/Vorheriger Ort: Ort, an dem sich der Abfall vor der Ortsveränderung befindet. 17. New location/Neuer Ort: Ort, an dem sich der Abfall nach der Ortsveränderung befindet. 18. Previous report/Vorheriger Bericht: Verweis auf einen früheren Bericht, dessen Angaben mit der aktuellen Zeile ergänzt oder aktualisiert werden. 19. Previous line/Vorherige Zeile: Verweis auf die Angaben in einer Zeile des in Feld 18 genannten Berichts, die mit der aktuellen Zeile ergänzt oder aktualisiert werden. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. Dieser Anhang ist für den Jahresbericht zur Erklärung aller Ortsveränderungen von Abfall zu verwenden, die unter Artikel 35 Buchstabe c fallen. Für jede Ortsveränderung im Jahresverlauf ist ein gesonderter Eintrag erforderlich. 2. Alle weitergegebenen Abfälle sind nach Abfallart (vor und nach der Konditionierung) und nach dem vorherigen Ort getrennt aufzuführen. 3. Es sind gegebenenfalls alle angeforderten Angaben zu übermitteln. 4. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 5. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 6. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 7. Die Berichte sind im XML-Format unter Verwendung der von der Kommission über eine spezielle Plattform bereitgestellten Vorlag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.