Europäische Union

2005/106/EG: Beschluss des rates vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

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Quellenkennung: 32005D0106. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES, IT, UK und SE: Einschlägige Qualifikation und drei Jahre Berufserfahrung. IT, UK: Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. EL: Einschlägige Qualifikation und fünf Jahre Berufserfahrung. Ungebunden, außer für BE, DE, DK, ES, EL, IT, LU, LV, UK und SE wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   b) Marktforschung und Erhebung der öffentlichen Meinung (CPC 864) 1), 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist. 1), 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben, unter den genannten Bedingungen und mit folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000 EUR liegt. Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   c) Managementberatung (CPC 865) 1), 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist. 1), 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK, ES, EE, IT, LU, LV, UK und SE wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben und mit folgenden besonderen Beschränkungen: IT, UK: Ungebunden, außer für Manager und höhere Berater: Universitätsabschluss und drei Jahre Berufserfahrung. BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. EE, LV: Ungebunden, außer für Fachkräfte, für die Universitätsabschluss und fünf Jahre Berufserfahrung in einem verwandten Bereich vorgeschrieben sind. SE: Universitätsabschluss und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. IT, UK: Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. Ungebunden, außer für BE, DE, DK, ES, EE, IT, LU, LV, UK und SE wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   d) Mit der Managementberatung verwandte Leistungen (CPC 866) 1), 2), 3) HU: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: HU: Ungebunden. 1), 2), 3) HU: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: HU: Ungebunden.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK, ES, EE, IT, LU, LV, UK und SE wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben und mit folgenden besonderen Beschränkungen: IT, UK: Ungebunden, außer für Manager und höhere Berater: Universitätsabschluss und drei Jahre Berufserfahrung. EE, LV: Ungebunden, außer für Fachkräfte, für die Universitätsabschluss und fünf Jahre Berufserfahrung in einem verwandten Bereich vorgeschrieben sind. BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. SE: Universitätsabschluss und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. IT, UK: Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. Ungebunden, außer für BE, DE, DK, ES, EE, IT, LU, LV, UK und SE wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   e) Technische Tests und Analysen (CPC 8676) 1) IT: Ungebunden für die Berufe Biologe und chemischer Analytiker. CY, CZ, MT, PL, SK, SE: Ungebunden. 2) CY, CZ, MT, PL, SK, SE: Ungebunden. 1) IT: Ungebunden für die Berufe Biologe und chemischer Analytiker. CY, CZ, MT, PL, SK, SE: Ungebunden. 2) CY, CZ, MT, PL, SK, SE: Ungebunden.     3) ES: Der Zugang zum Bereich chemische Analyse wird nur natürlichen Personen gewährt. IT: Der Zugang zu den Berufen Biologe und chemischer Analytiker wird nur natürlichen Personen gewährt. Beruflicher Zusammenschluss (keine Gründung einer juristischen Person) zwischen natürlichen Personen zulässig. PT: Der Zugang zu den Berufen Biologe und chemischer Analytiker wird nur natürlichen Personen gewährt. CY, CZ, MT, PL, SK, SE: Ungebunden. 3) CY, CZ, MT, PL, SK, SE: Ungebunden.     4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: CY, CZ, MT, PL, SK, SE: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: IT, PT: Wohnsitzerfordernis für Biologen und chemische Analytiker. CY, CZ, MT, PL, SK: Ungebunden.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK, EE, ES, SE, LU, UK und SE wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben und mit folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES und SE: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. EE: Ungebunden, außer für Fachkräfte, für die Universitätsabschluss und fünf Jahre Berufserfahrung in einem verwandten Bereich vorgeschrieben sind. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000 EUR liegt. UK: Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. Ungebunden, außer für BE, DE, DK, EE, ES, LU, UK und SE wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben:   f) Beratung im Bereich Landwirtschaft, Jagd und Forsten (SE: außer Jagd) HU: Teil von CPC 881 LV, LT, PL: Leistungen im Zusammenhang mit Landwirtschaft, Jagd und Forsten (CPC 881) 1) IT: Ungebunden für die Agronomen und „periti agrari“ vorbehaltenen Tätigkeiten. 2) Keine. 3) ES: Der Zugang zu den Berufen Agronom und Forstingenieur wird nur natürlichen Personen gewährt. PT: Der Zugang zum Beruf Agronom wird nur natürlichen Personen gewährt. 1) IT: Ungebunden für die Agronomen und „periti agrari“ vorbehaltenen Tätigkeiten. 2) Keine. 3) Keine.     IT: Der Zugang zu den Berufen Agronom und „periti agrari“ wird nur natürlichen Personen gewährt. Beruflicher Zusammenschluss (keine Gründung einer juristischen Person) zwischen natürlichen Personen zulässig.       4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: IT, PT: Wohnsitzerfordernis für Agronomen.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben, unter den genannten Bedingungen und mit folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000 EUR liegt. Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   g) Beratung im Bereich Fischerei 1), 2), 3) CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 1), 2), 3) CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben, unter den genannten Bedingungen und mit folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000 EUR liegt. Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   h) Leistungen im Bereich Bergbau 1) Keine. 2) Keine. 3) ES, PT: Zugang für Bergbauingenieure wird nur natürlichen Personen gewährt. LT: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: FI: Das Recht, Lagerstätten zu suchen, zu beanspruchen und auszubeuten, ist auf natürliche Personen mit Wohnsitz im EWR beschränkt. Ausnahmen von Wohnsitzerfordernis werden vom Ministerium für Handel und Industrie gewährt. LT: Ungebunden. 1) Keine. 2) Keine. 3) LT: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: PT: Wohnsitzerfordernis. LT: Ungebunden.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben, unter den genannten Bedingungen und mit folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000 EUR liegt. FI: Das Recht, Lagerstätten zu suchen, zu beanspruchen und auszubeuten, ist auf natürliche Personen mit Wohnsitz im EWR beschränkt. Ausnahmen von Wohnsitzerfordernis werden vom Ministerium für Handel und Industrie gewährt. Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   i) Dienstleistungen im Bereich industrielle Produktion EE: Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit industrieller Produktion (Teil von CPC 884 und Teil von 885 außer 88442) HU: Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit industrieller Produktion (Teil von CPC 884 und Teil von CPC 885) 1) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine. 2) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine. 3) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine Beschränkungen sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ nicht anders angegeben. 1) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine 2) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine 3) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU: Ungebunden. EE, HU: Keine Beschränkungen sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ nicht anders angegeben.   j) Dienstleistungen im Bereich Energieversorgung (LV: CPC 887. HU: nur Beratungsdienstleistungen, ex CPC 887) 1), 2), 3) Alle Mitgliedstaaten außer HU, LV, LT und SI: Ungebunden. HU, LV, LT, SI: Keine. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: Alle Mitgliedstaaten außer HU, LV, LT und SI: Ungebunden. HU, LT und SI: Keine Beschränkungen sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ nicht anders angegeben. 1), 2), 3) Alle Mitgliedstaaten außer HU, LV, LT und SI: Ungebunden. HU, LV, LT, SI: Keine. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: Alle Mitgliedstaaten außer HU, LV, LT und SI: Ungebunden. HU, LT, LV, SI: Keine Beschränkungen sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ nicht anders angegeben. LV: Keine.   LT: Abdeckung von Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung und Verteilung (gegen Gebühr) von Strom, Gas, Dampf und Warmwasser an Privathaushalte, gewerbliche und andere Verwender — CPC 887 (22) (SI: Leistungen im Bereich der Energieverteilung - nur für Gas (23) - Teil von CPC 887)       k) Vermittlung von Arbeitskräften und Versorgungsdienstleistungen. Suche von Führungskräften (CPC 87201) 1) AT, DE, ES, FI, IE, PT, SE, CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 2) AT, FI, CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 3) AT, DE, FI, PT, CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. ES: Staatliches Monopol. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 1) AT, DE, ES, FI, IE, PT, SE, CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 2) AT, FI, CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 3) AT, DE, FI, PT, CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden.   Vermittlung von Arbeitskräften (CPC 87202) 1) Alle Mitgliedstaaten außer HU: Ungebunden. HU: Keine. 2) AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, SK: Ungebunden. 3) AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, PT, SK: Ungebunden. DW: Vorbehaltlich eines Mandats, das dem Dienstleistungserbringer von der zuständigen Behörde erteilt wird. Das Mandat wird in Abhängigkeit von Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erteilt. BE, FR, ES, IT: Staatliches Monopol. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, SK: Ungebunden. 1) Alle Mitgliedstaaten außer HU: Ungebunden. HU: Keine. 2) AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, SK: Ungebunden. 3) AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, PT, SK: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: AT, CY, CZ, EE, FI, LV, LT, MT, PL, SK: Ungebunden.   Vermittlung von Büropersonal (CPC 87203) 1) AT DE, FR, IT, IE, NL, PT, SK: Ungebunden. 2) AT, FI, SK: Ungebunden. 3) AT, DE, FI, PT, SK: Ungebunden. IT: Staatliches Monopol. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: AT, FI, SK: Ungebunden. 1) AT, DE, FR, IT, IE, NL, PT, SK: Ungebunden. 2) AT, FI, SK: Ungebunden. 3) AT, DE, FI, PT, SK: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen: AT, FI, SK: Ungebunden.   l) Sicherheitsdienstleistungen (CPC 87302, 87303, 87304, 87305) 1) BE, CY, CZ, ES, EE, FR, IT, LV, LT, MT, PT, PL, SI, SK: Ungebunden. 2) CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SI, SK: Ungebunden. 3) CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SI, SK: Ungebunden. ES: Der Zugang wird nur Sociedades Anonimas, Sociedades de Responsabilidad Limitada, Sociedades Anonimas Laborales und Sociedades Cooperativas gewährt. Für den Zugang ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Bei der Erteilung der Genehmigung berücksichtigt der Ministerrat Voraussetzungen wie Kompetenz, berufliche Integrität und Unabhängigkeit sowie Angemessenheit der Sicherheit für Bevölkerung und öffentliche Ordnung. DK: Ungebunden für Wachdienste an Flughäfen. Nur für inländische juristische Personen. Für den Zugang ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Bei der Erteilung der Genehmigung berücksichtigt das Ministerium der Justiz Voraussetzungen wie Kompetenz, berufliche Integrität und Unabhängigkeit, Erfahrung und den guten Ruf des Unternehmens, das die Niederlassung beantragt. 1) BE, CY, CZ, ES, EE, FR, IT, LV, LT, MT, PT, PL, SI, SK: Ungebunden. 2) CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SI, SK: Ungebunden. 3) CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SI, SK: Ungebunden. DK: Wohnsitz- und Staatsangehörigkeitserfordernis für die Mehrheit der Vorstandsmitglieder und für Führungskräfte. Ungebunden für Wachdienste an Flughäfen.     4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: DK: Ungebunden für Wachdienste an Flughäfen. Staatsangehörigkeitserfordernis für Führungskräfte. FR: Staatsangehörigkeitserfordernis für Geschäftsführer und Direktoren. BE: Staatsangehörigkeitserfordernis für Führungskräfte. ES, PT: Staatsangehörigkeitserfordernis für Fachpersonal. IT: Staatsangehörigkeitserfordernis, um die erforderliche Genehmigung für Wachdienste und den Transport von Wertsachen zu erhalten. CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SI, SK: Ungebunden. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: DK: Ungebunden für Wachdienste an Flughäfen. Wohnsitzerfordernis für Führungskräfte. BE: Wohnsitzerfordernis für Führungskräfte. IT: Wohnsitzerfordernis, um die erforderliche Genehmigung für Wachdienste und den Transport von Wertsachen zu erhalten. CY, CZ, EE, LV, LT, MT, PL, SI, SK: Ungebunden.   m) Verwandte wissenschaftliche und technische Beratung (*7) (CPC 8675) 1) Keine, außer FR: Ungebunden für Explorationsdienstleistungen. 2) Keine. 1) FR: Ungebunden für Explorationsdienstleistungen. DE: Anwendung der nationalen Honorarordnung auf alle aus dem Ausland erbrachten Vermessungsdienstleistungen. 2) Keine.     3) FR: Vermessung: Der Zugang wird nur SEL (anonyme, à responsabilité limitée oder en commandite par actions) SCP, SA oder SARL gewährt. IT: Für bestimmte mit dem Bergbau zusammenhängende Explorationsdienstleistungen (Mineralien, Öl, Gas usw.) können ausschließliche Rechte bestehen. ES: Der Zugang zu den Berufen Vermesser und Geologe wird nur natürlichen Personen gewährt. PT: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt. IT: Der Zugang zu den Berufen Vermesser und Geologe wird nur natürlichen Personen gewährt. Beruflicher Zusammenschluss (keine Gründung einer juristischen Person) zwischen natürlichen Personen zulässig. 3) FR: Explorations- und Prospektionsdienstleistungen genehmigungspflichtig.     4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: DE: Staatsangehörigkeitserfordernis für öffentlich bestellte Vermesser. FR: Vermessung: Tätigkeiten zur Feststellung von Eigentumsrechten und im Bereich des Bodenrechts sind „experts-géomètres“ aus der Gemeinschaft vorbehalten. 4) Keine Beschränkungen außer den im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) aufgeführten Beschränkungen, vorbehaltlich der nachstehenden besonderen Beschränkungen: IT, PT: Wohnsitzerfordernis.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK, EE und ES wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben, unter den genannten Bedingungen und mit folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss und berufliche Qualifikation sowie drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. EE: Ungebunden außer für Fachkräfte, für die Universitätsabschluss und fünf Jahre Berufserfahrung in einem verwandten Bereich vorgeschrieben sind. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000 EUR liegt. DE: Staatsangehörigkeitserfordernis für öffentlich bestellte Vermesser. Ungebunden, außer für BE, DE, DK, EE und ES wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben und mit folgenden Bedingungen: DE: Anwendung der nationalen Honorarordnung auf alle aus dem Ausland erbrachten Dienstleistungen.   n) Wartung und Instandsetzung von Ausrüstungen (ohne Seeschiffe, Luftfahrzeuge oder andere Transportausrüstungen) (Alle Mitgliedstaaten außer EE, LT, LV: CPC 633, 8861, 8866. EE, LT, LV: 633, 8861-8866) 1), 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist. 1), 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist.     Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben und mit folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000 EUR liegt. Ungebunden, außer für BE, DE, DK und ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii) angegeben.   o) Gebäudereinigung (CPC 874) 1) Ungebunden (*8). 2) 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist. 1) Ungebunden (*8). 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist.   p) Fotografische Dienste (CPC 875. Alle Mitgliedstaaten außer CZ, EE, LV, PL: ohne Einzelhandel. PL: außer Luftfotografie) 1) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU, LV, LT und PL: Ungebunden, außer für Luftphotographie: Keine. EE, HU, LT, LV, PL: Keine. 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist. 1) Alle Mitgliedstaaten außer CZ, HU, LV, LT und PL: Ungebunden, außer für Luftfotografie: keine. CZ, HU, LV, LT, PL: Keine. 2), 3) Keine. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i) und ii) nichts anderes angegeben ist.     Un

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.