Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/494 der Kommission vom 9. Juli 2014 über die von Slowenien durchgeführten Maßnahmen SA.32715 (2012/C) (ex 2012/NN) (ex 2011/CP) zugunsten von Adria Airways d.d. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4543) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32015D0494. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ie PDP die verbleibenden 80 % des Kapitals aufbrachte. Die privaten Touristikagenturen und PDP nahmen zu den gleichen Bedingungen teil und zeichneten die Aktien am selben Tag. Außerdem erfolgten die private Beteiligung und die von PDP über Barmittelzuführungen. In ihrem Eröffnungsbeschluss hatte die Kommission betont, dass die private Beteiligung in Höhe von 20 % grundsätzlich als Anzeichen dafür gewertet werden könne, dass die fragliche Investition durch den Markt unterstützt wurde, obwohl die Transaktion im allgemeinen Zusammenhang der Lage von Adria zum damaligen Zeitpunkt und der Tatsache zu sehen ist, dass Maßnahme 3 die dritte Kapitalerhöhung innerhalb eines Zeitraums von ungefähr 3,5 Jahren war. (83) Die Kommission stellt zunächst fest, dass Slowenien den Nachweise erbracht hat, dass es sich bei Kompas d.d. und Palma d.o.o. um zu 100 % in privatem Eigentum befindliche Unternehmen handelt, in denen der Staat keinerlei Kontrolle oder Einfluss ausübte. Zudem handelte es sich bei den Maßnahmen 1 und 2, wie in Erwägungsgrund 79 bereits festgestellt, um keine staatliche Beihilfe. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anlageentscheidungen, die ein privater Kapitalgeber getroffen hätte, die Entscheidung der privaten Touristikagenturen, sich an Adria zu beteiligen, beeinflusst hätte. Die Kommission stellt außerdem fest, dass die privaten Touristikagenturen ihre Adria-Aktien am selben Tag wie PDP gezeichnet, den gleichen Preis gezahlt und ihre Investition zu denselben Bedingungen und Konditionen getätigt haben und die Kapitalzuführung sowohl der PDP als auch der privaten Touristikagenturen durch Barmittel erfolgte. (84) Auf jeden Fall könnte im Sinne der ständigen Rechtsprechung (30) eine private Beteiligung in Höhe von 20 % selbst dann, wenn die Kommission zu dem Ergebnis käme, dass die PDP-Beteiligung öffentliche Mittel beinhalte und dem Staat zuzuschreiben sei (siehe in diesem Sinne die Erwägungsgründe 89 bis 91), nicht als im Vergleich zu der öffentlichen Intervention unerheblich angesehen werden. Außerdem kann die Kommission in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen nicht zu dem Schluss gelangen, dass die Entscheidung der privaten Touristikagenturen, sich an Adria zu beteiligen, durch das Verhalten von PDP beeinflusst wurde. An diesem Ergebnis ändert auch die Tatsache nichts, dass Adria 2010 als Unternehmen in Schwierigkeiten angesehen worden ist (siehe Abschnitt 7.1). (85) Zudem lassen die von Slowenien übermittelten Unterlagen nicht darauf schließen, dass die privaten Touristikagenturen bei ihrer Entscheidung, sich an Adria zu beteiligen, von anderen Beweggründen geleitet wurden als Gewinnstreben. Hierzu verweist die Kommission auf den von Slowenien eingereichten Bericht über die strategischen Orientierungen von Adria für den Zeitraum 2009-2014, der den Kapitalgebern zum Zeitpunkt ihrer Beteiligungsentscheidung offenbar vorgelegen hat. Dem Bericht zufolge wurde erwartet, dass Adria zwischen 2010 und 2014 aufgrund einer Kapitalzuführung in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR und der Umsetzung bestimmter Maßnahmen (u. a. der Durchsetzung von höheren Durchschnittseinnahmen je Fluggast und Kostensenkungen) Gewinne erwirtschaften würde. Der Bericht könnte als zusätzlicher Anhaltspunkt dafür angesehen werden, dass die privaten Touristikagenturen von der Rentabilität ihrer Anlage tatsächlich überzeugt waren. (86) Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die Entscheidung der privaten Touristikagenturen zur Beteiligung an Adria pari passu mit der der PDP erfolgte und es sich um eine erhebliche Beteiligung handelt. Auch besteht für die Kommission kein Grund, daran zu zweifeln, dass der Entscheidung der privaten Touristikagenturen andere Beweggründe zugrunde gelegen haben als Gewinnstreben. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Maßnahme 3 Adria keinen ungerechtfertigten Vorteil verschafft hat, und schließt daher das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe aus, wobei nicht weiter geprüft werden muss, ob die übrigen Bedingungen von Artikel 107 Absatz 1 AEUV erfüllt wären. 7.2.3.   Maßnahme 4: Kapitalerhöhung von 2011 (87) Am 30. September 2011 zeichnete Slowenien 70 % (49,5 Mio. EUR) der 2011 erfolgten Erhöhung des Kapitals von Adria in bar. Die Zuführung dieses Betrags erfolgte über die Agentur zur Verwaltung des Staatseigentums Sloweniens (AUKN). Außerdem wurde von der PDP in bar zusätzlich 1 % (0,5 Mio. EUR) gezeichnet. Der verbleibende Teil der Kapitalerhöhung (d. h. 19,7 Mio. EUR) in Form eines Schulden-Swaps entfiel auf mehrere Banken: 20 % auf die NLB, 5 % auf die Abanka Vipa d.d., 2 % auf die Unicredit Bank of Slovenia d.d. und 2 % auf die Hypo Alpe-Adria Bank d.d. (88) Die AUKN wurde gemäß dem Gesetz der Republik Slowenien über die Corporate Governance von Kapitalanlagen (31) errichtet und ihr Vorstand von der Nationalversammlung bestellt, sie konnte unmittelbar auf Haushaltsmittel der Republik Slowenien zugreifen und ihr Personal bestand aus öffentlich Bediensteten (32). Damit ist klar, dass die Maßnahmen der AUKN dem Staat zuzurechnen waren und sie öffentliche Mittel beinhalteten, was von Slowenien auch nicht in Abrede gestellt wird. Als zusätzlichen Anhaltspunkt verweist die Kommission auf eine Presseerklärung des Amts des Premierministers Sloweniens vom 23. Juni 2011: „Auf ihrer heutigen Sitzung hat die Regierung […] beschlossen, dass sich [die AUKN] mit 49,5 Mio. EUR an Adria Airways d. d. beteiligt und dass die Aktiengesellschaft [PDP] 500 000 EUR einzahlt […]. Mit ihrem aktiven Engagement in diesem Prozess möchte die Republik Slowenien auch in Zukunft ihre Interessen auf dem Gebiet der von einer Fluggesellschaft mit Sitz in Slowenien erbrachten Linienflugverkehrsleistungen wahren.“  (33). (89) In Bezug auf die PDP ist die Kommission der Auffassung, dass mehrere Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung in der Rechtssache Stardust Marine (34) vorliegen, die den Schluss nahelegen, dass die PDP zum Zweck der Umsetzung von Initiativen der slowenischen Behörden errichtet wurde und ihre Entscheidung, sich an Maßnahme 4 zu beteiligen, dem Staat zurechenbar ist und staatliche Mittel beinhaltet. Zunächst stellt die Kommission fest, dass sich die PDP (über KAD, SOD und DSU) zu 100 % im Eigentum des slowenischen Staates befindet. In diesem Sinne erinnert die Kommission an ihre Entscheidung in der Beihilfesache ELAN (35), in der sie zu dem Ergebnis kam, dass die Maßnahmen von KAD und DSU, zwei der Eigentümer von PDP, dem Staat zuzurechnen seien. Darüber hinaus verfügt der Staat über sämtliche Stimmen im Gesellschafterausschuss, der wiederum die Unternehmensleitung bestellt. Gemäß Artikel 19 der Satzung von PDP muss die Unternehmensleitung den Erwerb von Anteilsrechten genehmigen, wenn der Wert der betreffenden Transaktion 500 000 EUR übersteigt. (90) Die Kommission erinnert ihrem Eröffnungsbeschluss entsprechend auch an die Erklärung, die der frühere slowenische Finanzminister am 28. Oktober 2011, also am Ende seiner Amtszeit (d. h. nach Abschluss von Maßnahme 4), abgegeben hatte: „Mit Errichtung der besonderen Umstrukturierungsgesellschaft (PDP) gaben wir den slowenischen Unternehmen neue Finanzierungsquellen, Knowhow und Sachverstand auf der Grundlage empfehlenswerter Praktiken zur Firmenumstrukturierung an die Hand. Adria Airways und Unior sind definitiv die durchschlagendsten Erfolge.“  (36). Diese Erklärung kann als indirekter Beleg für die Zurechenbarkeit an den Staat im Sinne der Rechtsprechung in der Rechtssache Stardust Marine gewertet werden. Die von Slowenien vorgebrachten Argumente, wonach diese Erklärung im politischen Kontext der auslaufenden Amtszeit des Finanzministers als „mutig und hinreichend einfach, um erfolgreich über die Medien kommuniziert zu werden [die Erklärung]“, angesehen werden sollte, überzeugen nicht. Und schließlich führt die Kommission als zusätzlichen indirekten Beleg noch die Presseerklärung des Amtes des Premierministers Sloweniens vom 23. Juni 2011 an (siehe Erwägungsgrund 88), wonach die slowenische Regierung beschlossen habe, dass PDP zu der Kapitalerhöhung von 2011 0,5 Mio. EUR beisteuern würde. (91) Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die Beteiligung von PDP an der Kapitalerhöhung von 2010 öffentliche Mittel beinhaltete und die Maßnahmen von PDP dem Staat zuzurechnen sind. (92) In Bezug auf die Banken stellt die Kommission ihrem Eröffnungsbeschluss entsprechend fest, dass die Abanka Vipa d.d., die Unicredit Bank of Slovenia d.d. und die Hypo Alpe-Adria Bank d.d. uneingeschränkt private Einrichtungen sind. Die NLB befand sich zum Zeitpunkt der Umsetzung von Maßnahme 4 mehrheitlich in Staatseigentum, und zwar entweder unmittelbar (45,62 % der Aktien) oder mittelbar über SOD (4,07 %) und KAD (4,03 %) (37), wobei die KBC Bank der einzige andere Anteilseigner von Belang (25 %) war. Die Mehrheitsbeteiligung des Staates an der NLB, die die Stimmenmehrheit in Vorstand und Aufsichtsrat nach sich zieht, ist ein Anhaltspunkt dafür, dass die Maßnahmen dem Staat zuzurechnen sind. Aus den Bestimmungen der NLB-Satzung kann die Kommission jedoch nicht mit Sicherheit schließen, dass ihre Entscheidung, sich an Adria zu beteiligen, dem Staat zuzurechnen war. Auch konnte die Kommission aus der Leitungsstruktur der NLB kein Eingreifen vonseiten der öffentlichen Behörden ableiten. Die Kommission fand hierzu auch keine indirekten Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung in der Rechtssache Stardust Marine. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Entscheidung der NLB, sich an Maßnahme 4 zu beteiligen, Slowenien nicht zuzurechnen ist. (93) Nachdem klargestellt ist, dass die Maßnahmen von AUKN und PDP dem Staat zurechenbar sind, hat die Kommission zu prüfen, ob sie Adria einen ungerechtfertigten selektiven Vorteil verschafft haben. (94) Slowenien behauptet zunächst, der Entschluss der Banken, sich an Adria zu beteiligen, sei gleichzeitig mit der Entscheidung des Staates erfolgt, was per se das Vorliegen eines Vorteils ausschließe. (95) Die Kommission erinnert an ihre Schlussfolgerung, dass Adria im Jahr 2011, also zu der Zeit, da Maßnahme 4 gewährt wurde (siehe Erwägungsgrund 66), ein Unternehmen in Schwierigkeiten war. (96) Außerdem stellt die Kommission fest, dass die Beteiligung der Banken an der Kapitalzuführung von 2011 in Form einer Umwandlung von 26 % ihrer gegenüber Adria bestehenden Forderungen in Beteiligungskapital erfolgte. Der Staat und die PDP nahmen dagegen Barmittelzuführungen vor. Slowenien führt als Argument an, dass von den insgesamt 19,7 Mio. EUR, die in Eigenkapital umgewandelt wurden, [10-20] Mio. EUR einer Barmittelzuführung entsprochen hätten, da dieser Teil der Forderungen voll besichert gewesen sei. Die Banken seien mit der Umwandlung ein neues Risiko eingegangen, was einer Zuführung frischen Kapitals in Höhe von [10-20] Mio. EUR entspreche. (97) Nach Prüfung der von Slowenien übermittelten Informationen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass tatsächlich [10-20] Mio. EUR der in Eigenkapital umgewandelten 19,7 Mio. EUR vollständig und angemessen besichert waren, hauptsächlich mit Pfandrechten an Flugzeugen, die sich im Besitz von Adria befanden. Um den Wert dieser Flugzeuge zu ermitteln, berief sich Adria auf den „Aircraft Value Reference Report“, der im April 2011 von der unabhängigen Aircraft Value Analysis Company („AVAC“) veröffentlicht wurde. Diesem Bericht können der aktuelle und der künftige Wert wie auch die Leasingerlöse zahlreicher Flugzeugtypen (mit Ober- und Untergrenzen) entnommen werden. Bei der Bewertung der als Sicherheit begebenen Flugzeuge wurden Werte angesetzt, die erheblich unter den AVAC-Höchstwerten lagen. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Bericht in Anbetracht des unabhängigen Charakters von AVAC und der Tatsache, dass der Bericht im Sektor umfassende Verwendung findet, eine zuverlässige Grundlage für die Bestimmung des Werts der Flugzeuge liefert. (98) [0-10] Mio. EUR der Verbindlichkeiten, die in Eigenkapital umgewandelt wurden, waren jedoch nicht vollständig besichert. Für diesen Teil kann die Kommission nicht schlussfolgern, dass er gleichbedeutend mit einer Kapitalzuführung war und dass die Banken ein neues Risiko eingingen. Da der ausstehende (nicht umgewandelte) Teil der Verbindlichkeiten weiterhin das gleiche Besicherungsniveau aufwies wie vor der Umwandlung, verbesserten sich zudem die Konditionen der Restverbindlichkeiten, und das Gesamtrisiko ging stark zurück. Dieses verringerte sich noch weiter durch den Umstand, dass Adria als Voraussetzung für den Schulden-Swap […] musste. Darüber hinaus wurden in einigen Fällen die Bedingungen für die Restschuld (Zinssatz, Tilgungsplan usw.) […]. (99) Auf der anderen Seite ging Slowenien für mindestens 49,5 Mio. EUR ein volles Risiko ein, da es erst mit der Kapitalzuführung von 2011 Aktionär von Adria wurde. Die Banken gingen zwar ein neues Risiko ein, jedoch nicht in gleichem Maße wie der slowenische Staat, befanden sie sich doch nach dem Schulden-Swap in einer besseren Position als zuvor. Mithin scheint die Position der Banken bei ihrer Entscheidung, sich an Adria zu beteiligen, nicht mit der des Staates vergleichbar zu sein. (100) Auch lässt sich nicht ausschließen, dass die Entscheidung der Banken, sich an Adria zu beteiligen, durch das Vorgehen des Staates beeinflusst wurde. Im Jahresbericht 2011 von Adria heißt es, dass „die Regierung von […] Slowenien am 20. Januar 2011 unmissverständlich ihren Standpunkt formulierte und die Bedeutung von Adria Airways als nationale Fluggesellschaft für die slowenische Wirtschaft, die Bürger Sloweniens und Gäste aus dem Ausland anerkannte. In ihrer Entscheidung erläuterte die Regierung ihren Plan, wonach Adria Airways eine nationale slowenische Fluggesellschaft bleiben sollte […]“ . Da der Staat bereits sein großes Interesse an der Unterstützung von Adria bekundet hatte, könnte diese Entscheidung, die eine ganze Weile vor der Annahme des Umstrukturierungsplans im September 2011 getroffen wurde, den Banken ihre Investitionsentscheidung erleichtert haben (38). (101) Unter Berufung auf die vorstehenden Ausführungen weist die Kommission die Argumente Sloweniens zurück, die Bedingungen, zu denen der Staat und die Banken investiert hätten, seien pari passu gewesen. (102) Die Kommission hat jedoch zu untersuchen, ob die Beteiligung Sloweniens an Adria marktkonform war. Slowenien behauptet, es habe seine Entscheidung zur Teilnahme an Maßnahme 4 auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans vom September 2011 getroffen, sodass Konformität mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers bestanden habe. (103) Die Kommission stellt zunächst fest, dass — anders als bei den vorangegangenen Kapitalerhöhungen — die Kapitalerhöhung von 2011 vorgenommen wurde, ohne dass ein Bewertungsbericht vorgelegen hätte. Außerdem hätte ein privater Kapitalgeber, der die Rekapitalisierung eines hochverschuldeten Unternehmens in Betracht zieht, nach geltender Rechtsprechung einen Umstrukturierungsplan gefordert, der das Unternehmen rentabel machen könnte (39). Im vorliegenden Fall behaupten die slowenischen Behörden, sie hätten sich auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans von September 2011 zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung von 2011 entschlossen. (104) Die Kommission ist jedoch bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass Adria 2011 ein Unternehmen in Schwierigkeiten war (siehe Erwägungsgrund 66). Allein dieser Umstand macht es unwahrscheinlich, dass der Staat von Adria innerhalb angemessener Zeit eine normale Rentabilität des eingebrachten Kapitals erwarten konnte. Zudem hält die Kommission an ihrer bereits im Eröffnungsbeschluss vertretenen Auffassung fest, dass der Umstrukturierungsplan nicht als ausreichend angesehen werden kann, um die Kapitalerhöhung von 2011 mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers vereinbar zu machen. Zum einen hatte der Umstrukturierungsplan (in seiner ursprünglichen Fassung vom September 2011) für 2013 eine Existenzfähigkeit mit sehr niedrigen Gewinnspannen (EBT) vorausgesagt (im realistischen Szenario war mit Gewinnspannen von […] % 2013, […] % 2014 bzw. […] % 2015) gerechnet worden. Für eine unzureichende Rendite der Aktionäre spricht auch die Tatsache, dass in dem Plan für den genannten Zeitraum ein ausgesprochen niedriger Stand des Eigenkapitals prognostiziert wurde, und zwar zwischen […] EUR 2011 und […] EUR 2015. Das hätte bedeutet, dass das im September 2011 zugeführte Kapital in Höhe von 69,7 Mio. EUR während des Umstrukturierungszeitraums drastisch abgenommen und damit de facto überhaupt keine Rendite erbracht hätte. (105) Slowenien übermittelte mehrere von April bis September 2011 datierte Zwischenberichte, die von Airconomy und Adria verfasst worden (und damit dem Umstrukturierungsplan vom September 2011 vorausgegangen) waren, die die im Umstrukturierungsplan fehlenden Zahlenangaben enthalten sollten und die offenbar zum damaligen Zeitpunkt allen Adria-Aktionären und auch dem Staat vorgelegt wurden. Die Kommission stellt jedoch fest, dass die Zwischenberichte sich auf den Zeitraum 2011-2012 beziehen, der Umstrukturierungsplan dagegen Prognosen bis zum Jahr 2015 enthält […]. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die Zwischenberichte die fehlenden Informationen, die erforderlich gewesen wären, damit der Umstrukturierungsplan den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers erfüllt, nicht enthielten. (106) Die Kommission kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Kapitalerhöhung von 2011 Adria einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffte. Dieser Vorteil war selektiver Natur, da Adria sein einziger Begünstigter war. (107) Die Kommission muss außerdem prüfen, ob Maßnahme 4 geeignet war, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, indem sie Adria einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern einräumte, die keine öffentliche Unterstützung erhielten. Es ist offensichtlich, dass Maßnahme 4 den Handel und Wettbewerb in der EU beeinträchtigen konnte, da Adria mit anderen Fluggesellschaften aus der EU in Wettbewerb steht, was insbesondere seit Inkrafttreten der dritten Stufe der Liberalisierung des Luftverkehrs („drittes Liberalisierungspaket“) am 1. Januar 1993 gilt. Außerdem konkurriert der Luftverkehr bei relativ kurzen Entfernungen innerhalb der EU mit dem Straßen- und Schienenverkehr, so dass auch Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen betroffen sein könnten. (108) Maßnahme 4 versetzte Adria somit in die Lage, seinen Geschäftsbetrieb fortzusetzen, ohne, wie andere Wettbewerber, die Konsequenzen tragen zu müssen, die sich normalerweise aus seiner schwierigen Finanzlage ergeben hätten. (109) Auf der Grundlage der vorstehenden Darlegungen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass Maßnahme 4 eine staatliche Beihilfe zugunsten von Adria im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV beinhaltete. 7.2.4.   Maßnahme 5: Verkauf von AAT im Zeitraum 2010/2011 (110) In ihrem Eröffnungsbeschluss gelangte die Kommission aus den in den Erwägungsgründen 41 und 42 genannten Gründen zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass der Erwerb von AAT-Anteilen durch PDP und Aerodrom Ljubljana Adria einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffte. (111) In Anbetracht des unterschiedlichen Charakters der Beteiligung von PDP und Aerodrom Ljubljana (Kapitalzuführung bzw. Schulden-Swap) und unter Verweis auf die Darlegungen zu Maßnahme 4 (siehe Erwägungsgründe 94 bis 101) kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Pari-passu-Argumentation für Maßnahme 5 ausgeschlossen werden kann. (112) Die Kommission muss trotzdem prüfen, ob die Beteiligungsentscheidungen von PDP und Aerodrom Ljubljana wirtschaftlich vernünftig waren, indem ein umsichtig handelnder Marktteilnehmer unter vergleichbaren Bedingungen ebenso gehandelt hätte. Hierzu stellt die Kommission zunächst fest, dass sich der von Aerodrom Ljubljana und PDP gezahlte Gesamtpreis, d. h. 14,7 Mio. EUR, in der Spanne bewegte, die im Bewertungsbericht von AAT angesetzt worden war. Die Kommission meldete jedoch Zweifel an dem Bewertungsbericht an und machte geltend, dass der Wert von AAT (seinerzeit als Wartungsgesellschaft von Adria unter der Bezeichnung SVL tätig) unter Ausschluss gruppeninterner Synergien als gesonderte Einheit hätte bewertet werden müssen. Zudem machte die Kommission geltend, dass zwischen der Bewertung von AAT/SVL ([…]) und dem Verkauf von AAT (November 2010-März 2011) ein beträchtlicher Zeitraum lag. (113) Die Kommission stellt zunächst fest, dass der Bewertungsbericht von einem unabhängigen Sachverständigen (KPMG) erstellt wurde und kein Anlass zu der Annahme besteht, der Sachverständige sei seiner Aufgabe nicht absolut unabhängig nachgekommen. Zu der Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Bewertung und dem des Verkaufs der Aktien erläuterte Slowenien, dass sich der Bewertungsbericht auf die finanzielle Lage von Adria per 31. Dezember 2009 gestützt habe, d. h. den letzten Zeitpunkt, zu dem Daten eines externen Prüfers vorlagen. Die Kommission stellt fest, dass mit der Umsetzung von Maßnahme 5 im November 2010 begonnen wurde, d. h. weniger als ein Jahr nach dem Zeitpunkt der Bewertung von AAT gemäß Bewertungsbericht. Im AAT-Bewertungsbericht wird den negativen Prognosen für Adria Rechnung getragen, doch gelangt der Bewerter nach einer eingehenden Prüfung des Geschäftssegments Wartung, Instandhaltung und Wiederinstandsetzung zu dem Schluss, dass der für das Unternehmen zu konstatierende negative Trend für AAT nicht gelte und AAT eine rentabel wirtschaftende Einheit sei. Eine eingehende Prüfung des Bewertungsberichts macht zudem deutlich, dass AAT/SVL als gesonderte Geschäftseinheit bewertet wurde, ohne die potenziellen Synergien mit Adria zu berücksichtigen. Dementsprechend entsteht der Eindruck, dass der Bewertungsbericht zu einer Zeit erstellt wurde, als bereits bekannt war, dass AAT zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Wiederinstandsetzungsleistungen für externe Kunden übergehen würde, insbesondere für Spanair, die Adria letztlich als Hauptkunden von AAT ersetzen würde. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen sowie der Tatsache, dass der Bericht die aktuellsten geprüften Finanzdaten von AAT enthielt, er von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wurde und ihm alle relevanten Geschäftsaspekte nachvollziehbar zugrunde gelegt worden waren, kann seine Verwendung als Referenzdokument für die betreffende Maßnahme akzeptiert werden. Zwar war die Krise noch nicht vorüber, doch war 2009 das Jahr, in dem die slowenische Wirtschaft am stärksten betroffen war. Im November 2010, als PDP und Aerodrom Ljubljana sich zum Kauf von AAT entschlossen, wurden in den Prognosen des BIP-Wachstums Sloweniens für die Jahre 2010, 2011 und 2012 wieder positive Zahlen ausgewiesen (1,1 %, 1,9 % bzw. 2,6 %) (40). Unter diesen Umständen hätte ein privater Kapitalgeber nicht unbedingt eine neue Bewertung vornehmen lassen, da er davon ausgehen konnte, dass der Bewertungsbericht auf der Grundlage des Zahlenmaterials von 2009 ein zutreffendes Bild des Unternehmens vermittelte. (114) Vor allem aber hat Slowenien den Nachweis erbracht, dass AAT zu der Zeit, als Maßnahme 5 umgesetzt wurde, rentabel wirtschaftete, dass es keine Zahlungsrückstände hatte und Verbindlichkeiten vom Gewinn gedeckt waren. Außerdem übermittelte Slowenien Prognosen für AAT bis 2014, aus denen hervorging, dass AAT im Jahr 2010 einen Gewinn nach Steuern in Höhe von […] EUR erwirtschaftet, sich die Rentabilität des Unternehmens in der Folgezeit fortsetzt und das Unternehmen 2014 einen Gewinn von ca. […] EUR erzielt. Offenbar lagen diese Prognosen PDP und Aerodrom Ljubljana vor, als sie ihre Beteiligungsentscheidungen trafen. (115) Slowenien hat zudem den Nachweis erbracht, dass Aerodrom Ljubljana seine Ents

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.