Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/288 der Kommission vom 27. März 2015 über die vom Vereinigten Königreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.34775 (13/C) (ex 12/NN) — Granulatabgabe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2141) (Text von Bedeutung für den EWR)

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ür die sonstiges Felsgestein nicht oder nur in geringerem Umfang verfügbar sei (z. B. zum Abdichten der Basis und der Oberseite von Deponien oder zum Abdichten von Teichen und Kanälen). Diese Verwendungen von Ton und Schiefer entsprächen der Verwendung von Granulat für Filterschichten und für Küstenschutzanlagen; insoweit sei eine Verwendung als Granulat gegeben. Schiefer werde zwar als Nebenprodukt von Ton und Kohle gewonnen; im Vereinigten Königreich gebe es aber auch sehr ausgedehnte Gebiete, in denen härterer, älterer Schiefer in Wechsellagerung mit Sandstein vorkomme. (284) Dieser härtere Schiefer sei — ähnlich wie hartes Felsgestein — schon immer als Granulat verwendet worden, auch bereits vor Einführung der AGL. Als Beispiel nannte die BAA einen Schiefer-Steinbruch, der seit 1981 in Betrieb sei und Bausteine, Steine für Steingärten und Natursteinplatten sowie in gewissem Umfang Schüttgut herstelle. (285) Die BAA legte eine Liste mit 20 Tonschiefer- und Schiefersteinbrüchen aus dem BGS Directory of Mines and Quarries 2010 vor, die nach Darstellung der BAA Material ausschließlich zur Herstellung von Granulat abbauen. (286) Einige im BGS Directory of Mines and Quarries als „Sandstein“-Steinbrüche eingestufte Steinbrüche seien tatsächlich Abbaustellen in den Schiefervorkommen des schottischen Distrikts Caithness. (287) Viele Steinbrüche mit Material von gemischter geologischer Beschaffenheit, in denen unter anderem auch Schiefer vorkomme, seien von der Abgabe befreit, obwohl das Material hauptsächlich aus Schiefer bestehe; Schiefer sei im Vereinigten Königreich nämlich weit verbreitet und komme häufig in Wechsellagerung mit anderem Felsgestein vor. Als Beispiel nennt die BAA einen Steinbruch, in dem ausschließlich Granulat hergestellt werde, und der aufgrund dieses Zusammenhangs von der Abgabe befreit sei. (288) Dem Vereinigten Königreich lägen die Namen von Steinbrüchen vor, die von der AGL befreit seien, weil sie ausschließlich oder hauptsächlich Tonschiefer oder Schiefer abbauen. Aus Gründen der Vertraulichkeit hätten die entsprechenden Informationen aber nicht der BAA übermittelt werden können. b)   Am 17. Januar 2014 eingegangene Stellungnahmen von Robert Durward (BAA) (289) In Anbetracht des Umweltziels der AGL kann bei Ton und Schiefer zur Herstellung von Keramikprodukten und Gips nach Auffassung der BAA keine andere Situation angenommen werden als bei Material, das der AGL unterlegt. Diese Materialien seien mit Felsgestein, Sand oder Kies zur Verwendung im Bausektor vergleichbar; sie würden nämlich ebenfalls für Bauzwecke gewonnen, und Ton und Schiefer seien als Felsgestein einzustufen. Offenbar würden große Mengen an Ton und Schiefer zur Herstellung keramischer Bauprodukte verwendet. Der Abbau von Ton zur Herstellung von Ziegeln könne durch die Verwendung von Bauprodukten aus Beton reduziert werden, die unter Einsatz von häufig abgabepflichtigen Bergbauabfällen/Nebenprodukten erzeugt würden. Der BAA zufolge läuft die Befreiung von Ton und Schiefer zur Verwendung für keramische Bauprodukte den Zielen der AGL zuwider. c)   Am 17. Januar 2014 eingegangene Stellungnahmen von Torrington Stone (290) Der Betreiber des Steinbruchs Torrington Stone erläutert, in einem seiner Steinbrüche werde Schiefer als Nebenprodukt des Abbaus von grobkörnigem Sandstein gewonnen. Das Material sei von guter Qualität und könne für Aufschüttungen verwendet werden. In einem weiteren Steinbruch werde hauptsächlich Schiefer abgebaut; Sandstein werde als abgabepflichtiges Nebenprodukt gewonnen. Offenbar verkauft der Betreiber von Torrington Stone Splitt, Unterbaumaterial, grobes Abfallmaterial und Schüttgut, und anscheinend können diese Produkte aus allen in seinen Steinbrüchen abgebauten Materialien erzeugt werden. (291) Nach der Einführung der AGL habe der Schieferpreis infolge der Marktentwicklung angezogen. (292) Der Betreiber von Torrington Stone hat auch Informationen über den Steinbruch Venn vorgelegt. Dort werde Schiefer als Nebenprodukt gewonnen, das sich ideal zur Befestigung von Böschungen eigne und mit einem abgabepflichtigen Nebenprodukt eines anderen Steinbruchs von Torrington Stone konkurriere. Schiefer als Nebenprodukt koste etwa 3,50 GBP, wobei 3,0 GBP auf den Transport entfielen. d)   Am 17. Januar 2014 eingegangene Stellungnahmen von Eunomia (293) Die Stellungnahmen von Eunomia wurden im Namen eines Konsortiums von im Vereinigten Königreich ansässigen Herstellern von Sekundär-Granulaten (Tonschiefer, Bergematerial und Bodenasche aus Verbrennungsanlagen) übermittelt. (294) Eunomia zufolge ist zur Aufbereitung geeignetes Bergematerial (in der Regel aus Schiefer bestehend) aus noch in Betrieb befindlichen und aus stillgelegten Bergwerken verfügbar. Das Bergematerial stammt aus dem Abbau von Kohle im Untertagebau. Die Beschaffenheit des Bergematerials unterscheidet sich je nach Steinbruch und je nach Abbauphase sowie je nach geologischer Beschaffenheit der Materialschichten zum Zeitpunkt des Abbaus erheblich. Wegen seiner uneinheitlichen Beschaffenheit sei das Bergematerial von sehr minderwertiger Qualität und auch für eine Aufbereitung sehr schlecht geeignet. (295) Eunomia erklärt, mit dem Verkauf von Bergematerial werde meist kein Gewinn erzielt. Wenn jedoch ein Abnehmer gefunden werde, könne der betreffende Steinbruch seinen Betrieb aufrechterhalten, indem er Haldenfläche gewinne. Ohne die Möglichkeit der kostenlosen Lieferung von Bergematerial bzw. der Lieferung zu einem angesichts der geringen Qualität des Materials wettbewerbsfähigen Preis bestünde keine Möglichkeit, den Schieferabraum wirtschaftlich zu entsorgen und weitere Lagermöglichkeiten zu erschließen. Bei Bergematerial lägen die Produktionskosten im Anschluss an den Abbau bei einer Lieferung im Umkreis von 5 km vom Steinbruch in der Regel bei […] GBP/t für produzierende Steinbrüche und für stillgelegte Steinbrüche bei […] GBP/t. Daher verursache eine AGL von 2 GBP/t […] Kosten, und es sei billiger, das beim Schieferabbau anfallende Bergematerial auf einer Deponie zu entsorgen. e)   Stellungnahmen des Vereinigten Königreichs (296) Nach Auffassung des Vereinigten Königreichs liegt der Befreiung von Schiefer die Vorstellung zugrunde, dass Schiefer zum überwiegenden Teil nicht als Granulat verwendet werde. Tatsächlich ist Schiefer im Allgemeinen in der Regel nicht zur Verwendung als Granulat geeignet. Hochwertiges Schiefermaterial werde zur Herstellung von Ziegeln genutzt; dieser keramische Prozess sei aber von der AGL befreit. Alle Nebenprodukte des Abbaus von Schiefer, die zur Herstellung von Ziegeln verwendet würden, seien somit ein Nebenprodukt eines Materials, das nicht zur Verwendung als Granulat abgebaut werde. (297) Das Vereinigte Königreich erklärt, Schiefer gehöre zur selben Familie von Felsgestein wie Ton. Ton sei in unterschiedlichen Qualitäten von weichem formbarem Material bis zu hartem Tonstein verfügbar. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften und die mineralogische Zusammensetzung des Materials seien entscheidend für die jeweils am besten geeignete Verwendung. Je nach Spaltbarkeit (65) könne es schwierig sein, zwischen Schiefer und Ton am einen Ende des Spektrums und Schiefer und Tonschiefer am anderen Ende zu unterscheiden. (298) Nach Auffassung des Vereinigten Königreichs steht Schiefer in engem Zusammenhang mit dem Abbau von Ton; außerdem fällt Schiefer im Kohlebergbau an. Ebenso wie Ton könne auch Schiefer zur Herstellung von Oberflächen, Bodenbelägen und Ziegeln (90 % des Ziegeltons würden zur Herstellung von Klinkern für den nationalen Wohnungsbaumarkt benötigt) sowie für Bedachungszwecke, für Verkleidungen und für Steinzeugrohre zu Filter- und Entwässerungszwecken verwendet werden. Zur Herstellung von Zement würden große Mengen an Material benötigt. Außerdem könne Schiefer zum Abdichten der Basis und der Oberfläche von Deponien, zum Abdichten von Teichen und Kanälen, zur Landschaftsgestaltung, zur Erzeugung leichter Granulate zur Herstellung von Blöcken und allgemein als Aufschüttung eingesetzt werden. (299) Dem Vereinigten Königreich zufolge kann Schiefer als minderwertiges Granulat genutzt werden, in der Regel als Schüttgut und als Straßenunterbau. In gewissem Umfang sei Schiefer auch zur Herstellung leichter Granulate geeignet; dazu müsse das Material aber erst einen Herstellungsprozess unter hoher Erwärmung durchlaufen haben. Unter gewissen Umständen hätten die geologischen Bedingungen (Druck und Hitzeeinwirkung) zur Bildung härterer Schieferschichten geführt, die zu eher zu quaderförmigen Granulaten zerkleinert werden könnten; dieses Material könne für manche Anwendungen verwendet werden, bei denen nur minderwertiges Granulat benötigt werde (beispielsweise für Aufschüttungen). (300) Da Schiefer und Ton geologisch ähnlich seien, würden sie in den staatlichen Statistiken des Vereinigten Königreichs zu einer einzigen Gruppe zusammengefasst. Im Jahr 2000 seien im Vereinigten Königreich 10 838 000 t Ton und Schiefer verkauft worden; davon seien 7 880 000 t zur Herstellung von Ziegeln, Rohrleitungen und Fliesen verwendet worden, und 2 958 000 t Ton und Schiefer seien für sonstige Zwecke eingesetzt worden. 2012 seien in Großbritannien 5 497 000 t Ton und Schiefer verkauft worden; davon seien 3 569 000 t zur Herstellung von Ziegeln, Rohrleitungen und Fliesen verwendet worden. Da der Abbau von Ton und Schiefer von 2000 bis 2012 um die Hälfte zurückgegangen sei und da der Absatz von Ton und Schiefer für andere Zwecke als für die Herstellung von Ziegeln, Rohrleitungen und Fliesen 2012 um 35 % geringer gewesen sei als 2002, sei es sehr unwahrscheinlich, dass die Einführung der Abgabe einen verstärkten Abbau von Schiefer speziell zur Verwendung als Granulat begünstigt hätte. (301) Beim Abbau von Kohle entstehende Schiefer-Abfälle seien ein Nebenprodukt und weder eigens hergestellt noch erwünscht. Im Allgemeinen könne das Material als einfache Aufschüttung nur im Straßenbau oder im Hochwasserschutz zur Befestigung von Böschungen verwendet werden; daher werde es für einen geringfügigen Preis verkauft. Das Abfallprodukt werde in der Regel auf verdichteten Abfallhalden deponiert oder als zusätzliches Schüttgut verwendet, wenn in der Umgebung Rohstoffe im Tagebau abgebaut würden. Die eigentliche Kohle werde für etwa 50 GBP/t verkauft; für Schiefer hingegen werde in der Regel ein sehr geringer Preis (durchschnittlich höchstens 1 bis 2 GBP/t) erzielt, wenn eine entsprechende Nachfrage in der Umgebung des Steinbruchs bestehe. Die Produktionskosten werden auf 0,5 bis 2 GBP/t geschätzt. Der Schiefer werde gelegentlich auch kostenlos abgegeben, wenn die Interessenten das Material selbst abtransportierten. (302) Dies gelte auch für sonstiges Bergematerial, das im Allgemeinen nur als minderwertiges Granulat verwendet werden könne, sofern in der Umgebung des Steinbruchs ein entsprechender Bedarf bestehe. (303) Zum Teil könne der als Nebenprodukt sonstiger Abbautätigkeiten anfallende Schiefer als Granulat verkauft werden; angesichts der Transportkosten sei die Verwendung von Schiefer als Granulat in der Regel aber nur dann wirtschaftlich, wenn eine entsprechende Nachfrage in der näheren Umgebung des jeweiligen Steinbruchs bestehe. Da dieses Schiefermaterial nicht zur gewerblichen Verwertung als Granulat abgebaut worden sei und da das Material zu einem Rückgang der Nachfrage nach frisch abgebautem Granulat beitrage, stehe die Befreiung dieses Materials im Einklang mit dem Umweltziel, der Natur und der Logik der AGL. (304) Ton und Schiefer würden im BGS sowie in der jährlichen Datensammlung des United Kingdom Minerals Yearbook als eine einzige Materialkategorie behandelt. Der durchschnittliche Verkaufspreis betrage nach Angaben des nationalen statistischen Amtes (Office for National Statistics) zwischen 2,52 und 2,88 GBP/t. 2012 hätten die Preise zwischen 3,34 und 4,44 GBP/t gelegen. (305) Das Vereinigte Königreich hat Informationen über einen Steinbruch vorgelegt, der grobkörnigen Sandstein zur Herstellung von Asphalt für Straßenbeläge abbaut. Außerdem erzeuge und verkaufe der Steinbruch Schiefer, der in Wechsellagerung mit dem Sandstein vorkomme. Nach Schätzungen des Steinbruchs liegen die Kosten für die Erzeugung seiner Schieferprodukte bei 6,31 GBP/t. (306) Das Vereinigte Königreich übermittelte auch Informationen der Vereinigung der britischen Keramikhersteller (British Ceramic Confederation, BCC). Diesen Informationen zufolge unterscheiden sich die Produktionskosten bei Schiefer beträchtlich; der Preis hänge von mehreren Faktoren ab. Im Allgemeinen werden die Abbaukosten mit […] bis […] GBP/t angegeben. (307) Nach Schätzungen der BCC liegt der Verkaufspreis von Schiefer zur Verwendung als Granulat bei […] bis […] GBP/t. Schiefer werde auch mit Verlust verkauft, um auf den Halden höherwertiges und zur Herstellung von Ziegeln geeignetes Material freizulegen. (308) Außerdem weist die BCC darauf hin, dass Ziegel größtenteils an Standorten hergestellt würden, die mit den Steinbrüchen verbunden seien; daher werde für das Material kein Preis angegeben. Die BCC schätzt die Kosten beim Verkauf an einen Dritten jedoch auf […] bis […] GBP/t zuzüglich der Transportkosten. Der Verkaufspreis des Schiefers sei allerdings geringer als der Preis für hochwertiges Tonmaterial. (309) Im Zusammenhang Materialien, die hauptsächlich aus Kohle, Braunkohle, Tonschiefer und Schiefer bestehen, erläutert das Vereinigte Königreich, dass die Befreiung erforderlich sei, da natürlich vorkommende Minerale nicht zu 100 % rein seien. (310) Das Vereinigte Königreich ist der Auffassung, dass Schiefer nicht ausschließlich zur Verwendung als Granulat abgebaut wird; anlässlich der Verfahren vor den Unionsgerichten habe das Vereinigte Königreich die diesbezüglichen ursprünglichen Darstellungen der BAA geprüft. Das Vereinigte Königreich habe festgestellt, dass Schiefer weiterhin als Nebenprodukt sonstiger Abbautätigkeiten anfalle (insbesondere beim Abbau von Ton, Kohle und Kalkstein). Aus keinem der Dokumente, die die BAA den Unionsgerichten oder der Kommission vor Annahme des Einleitungsbeschlusses vorgelegt habe, gehe hervor, dass in Steinbrüchen Schiefer und Ton hauptsächlich zur Verwendung als Granulat abgebaut würden. (311) Das Vereinigte Königreich sei von der Kommission aufgefordert worden, Informationen über die Produkte von vier im Vorbringen eines Beteiligten genannten Steinbrüchen vorzulegen, die von der Abgabe befreit seien und Aufträge im Wege von Ausschreibungen nur aufgrund dieser Befreiungen erhalten hätten und in denen derselbe Typ von Produkten erzeugt werde, der auch in ihren abgabepflichtigen Steinbrüchen erzeugt werden könne. Einer der Steinbrüche habe die Genehmigung zur Verwertung von Schiefer erhalten. Das Vereinigte Königreich hat festgestellt, dass alle vier Steinbrüche als abgabepflichtig registriert worden waren und die Abgabe auch seit Einführung der AGL im Jahr 2002 entrichteten. Offenbar verkaufen die Steinbrüche (66) abgebautes Steinmaterial sowie Sand, Kies, Granulat einschließlich aufbereiteter Erzeugnisse und Betonerzeugnissen, belastbares Steingranulat, Granulate und Schüttgut, Bauprodukte, Dekor-Granulate, Sandsteinplatten, Sand, Kies und sonstige Granulate. Es seien keine Anhaltspunkte dafür gefunden worden, dass einem der Steinbrüche eine Befreiung für Schiefer gewährt worden wäre. (312) Außerdem hat das Vereinigte Königreich acht Steinbrüche geprüft, die in der BGS-Datenbank als Steinbrüche geführt werden, in denen Schiefer eigens zur Verwendung als Granulat abgebaut werde. Mindestens einige dieser Steinbrüche bauten aber auch andere Produkte ab. Insoweit sei es offenbar nicht möglich, zweifelsfrei Steinbrüche zu bestimmen, die Schiefer tatsächlich ausschließlich zur Verwendung als Granulat abbauten. (313) Nach Auffassung des Vereinigten Königreichs sollte eine Befreiung auch dann gewährt werden, wenn Schiefer als Nebenprodukt abgabepflichtiger Granulate anfalle: Beispielsweise könne Schiefer beim Abbau von Kalkstein oder von grobkörnigem Sandstein als unvermeidliches Nebenprodukt entstehen. Schiefer sei weniger hochwertig als Kalkstein und für zahlreiche Verwendungen als Granulat nicht geeignet. In diesem Zusammenhang als Nebenprodukt anfallender Schiefer solle entsprechend dem Umweltziel der Abgabe von der AGL befreit werden, damit Steinbrüche, die Schiefer als Nebenprodukt erzeugten, das Material für die wenigen Verwendungen, für die dieser Schiefer in Betracht komme, anstelle von frisch abgebautem Granulat verkaufen könnten. Wenn die Abgabe für das Material ursprünglich zusammen mit dem Kalkstein hätte entrichtet werden müssen, hätten die Steinbrüche den Schiefer-Abfall nicht verkaufen können. (314) Da Schiefer im Allgemeinen nur für begrenzte und spezifische Verwendungen als Granulat geeignet sei und da die Verwendung von Schiefer als Granulat in der Regel nur dann wirtschaftlich sei, wenn eine entsprechende Nachfrage in der Nähe der Abbaustelle bestehe, sei sehr unwahrscheinlich, dass in der näheren Umgebung eines Steinbruchs, der hauptsächlich andere Granulate (z. B. grobkörnigen Sandstein) abbaue, eine so große Nachfrage bestehe, dass ein Anreiz bestehe, zusätzlich abgabepflichtiges Granulat abzubauen, um an den als Nebenprodukt von der Abgabe befreiten Schiefer zu gelangen. Dem Vereinigten Königreich sei kein Fall bekannt, in dem dies vorgekommen oder in Zukunft als wahrscheinlich anzunehmen wäre. (315) Nach einem Vorbringen eines Beteiligten an die Kommission, dem zufolge in dem (im Eigentum von Torrington Stone stehenden) Steinbruch Vyse in North Devon primär Tonstein und Schiefer zur Verwendung als Granulat abgebaut werde und als Nebenprodukt unreiner Sandstein anfalle, stellt das Vereinigte Königreich infrage, ob in diesem Steinbruch tatsächlich primär Schiefer abgebaut werde; auf der Website des Steinbruchs würden nämlich hochwertige Sandsteinprodukte beschrieben, und es werde erläutert: „Braunton Aggregates, das wegen der hervorragenden Haltbarkeit und Qualität seiner Produkte weithin bekannt ist, liefert unterschiedliche Sandsteinerzeugnisse, von individuell geformten Sandsteinen und Steinen für Steinmauern über Garten-Splitt und Steinmaterial für Steingärten bis hin zu Filtermaterial und zu Granulat für Aufschüttungen.“ Im von British Geological Survey erstellten Directory of Mines and Quarries 2010 wird als Erzeugnis des Steinbruchs Beam „Sandstein, kohlenstoffhaltig, aus der Bude-Formation“ genannt. Der Steinbruch Vyse könne daher nicht als Beleg dafür betrachtet werden, dass Schiefer eigens zur Gewinnung von Granulat abgebaut werde. (316) HMRC lege das im Bericht beschriebene Kriterium zugrunde, nach dem das Material „leicht (mit einem Taschenmesser) in millimeterstarke Scheiben zu spalten“ sein müsse. Material, das in kleine Quader mit einer Kantenlänge von 1 cm zerfalle (und daher eher zur Verwendung als Granulat) geeignet sei, werde als Tonstein eingestuft und besteuert. In ihren Vorbringen erklärt die BAA, einige Steinbrüche bauten ausschließlich Material ab, das für die Zwecke der Abgabe als Schiefer eingestuft werde, um dieses Material dann als Granulat zu verkaufen. Das Vereinigte Königreich hat allerdings nachgewiesen, dass HMRC zur Bekämpfung von möglichem Steuerbetrug Fällen nachgeht, in denen es ernsthafte Anhaltspunkte dafür gab, dass Felsgestein in diesem Sinne fälschlich als Schiefer bezeichnet wurde, um eine Befreiung von der AGL zu erwirken. (317) Dem Vereinigten Königreich zufolge beruhen Aktivitäten von HMRC grundsätzlich auf einer Risikoabschätzung. Bei HMRC registrierte Unternehmen würden also nur dann überprüft, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben gegenüber HMRC bestünden. Dem Vereinigten Königreich sei bewusst, dass die Gefahr einer unrechtmäßigen Abgabenbefreiung von Steinbrüchen bestehe, wenn die Steinbrüche die erzeugten Materialien falsch deklarierten. HMRC nehme Prüfungen vor, um sicherzustellen, dass die AGL ordnungsgemäß umgesetzt werde; bei Anhaltspunkten dafür, dass Materialien falsch deklariert worden sein könnten, werde eine Untersuchung durchgeführt. (318) Das Vereinigte Königreich hat vertrauliche Steuerunterlagen und öffentlich zugängliche Informationen im Zusammenhang mit den einzelnen Steinbrüchen geprüft, die nach Darstellung der BAA Ton und Tonschiefer ausschließlich zur Verwendung als Granulat herstellten oder die ihre Produkte angeblich fälschlicherweise als Tonschiefer deklariert hätten, um eine Befreiung zu bewirken. Die Ergebnisse der Prüfungen der einzelnen Steinbrüche wurden der Kommission vorgelegt. Danach gab es bei einem Steinbruch möglicherweise gewisse Probleme bei der Umsetzung der Regelung; das Vereinigte Königreich hat sich verpflichtet, diesen Steinbruch zu überprüfen. Bei den meisten Steinbrüchen, die tatsächlich eine Abbautätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, wurden keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass sie Schiefer oder Ton ausschließlich zur Verwendung als Granulat abbauen würden. Aus den der Kommission vorgelegten Informationen geht jedoch hervor, dass mindestens vier oder fünf (67) Steinbrüchen eine Befreiung gewährt wurde, obwohl sie hauptsächlich zerteilten Stein produzieren und zudem Schiefer abbauen. 5.6.2.3.    Kohle a)   Stellungnahmen des Vereinigten Königreichs (319) Das Vereinigte Königreich definiert Kohle als brennbares Sedimentgestein. Im Vereinigten Königreich abgebaute Kohle hat einen hohen Schwefelgehalt und wird fast ausschließlich in Kohlekraftwerken mit Rauchgasentschwefelung eingesetzt; in geringem Umfang wird Kohle auch in Haushalten verbraucht. Kokskohle (für Hochöfen zur Stahlherstellung) wird gegenwärtig ausnahmslos importiert. Zur Verwendung als Granulat ist Kohle nicht geeignet. (320) Das Vereinigte Königreich erklärt, bei der Kohleförderung im Tagebau würden das Hangende (68) und die Schichten zwischen den Kohleflözen getrennt von den Kohleflözen und den Fireclay-Schichten unmittelbar unter einigen Flözen abgetragen. Fireclay sei ein Nebenprodukt des Kohlebergbaus, das getrennt gefördert und für etwa ein Zehntel des Preises von Kohle verkauft werde; das Material werde vorwiegend als Färbemittel beim Brennen von Ziegeln eingesetzt. In jedem Fall würden das Hangende, verunreinigte Zwischenmittel und nach dem Verarbeiten der Minerale (beispielsweise zum Abtrennen des hohen Aschegehalts oder zum Entfernen sonstiger Verunreinigungen) verbliebene Rückstände zum Auffüllen der entstandenen Gruben und Hohlräume verwendet. (321) Alle Bergwerke, die Kohle im Untertagebau förderten, verarbeiteten die Kohle in einer Anlage zur Dichtetrennung. Der im Prozess entstehende Abraum werde im Allgemeinen deponiert und verdichtet. In der Vergangenheit entstandene Abfallhalden seien im Allgemeinen rekultiviert und bepflanzt worden, um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu verringern. Wenn in der näheren Umgebung Kohle und/oder sonstige Minerale im Tagebau gefördert würden, werde der Abfall gelegentlich auch als zusätzliches Aufschüttmaterial zur Auffüllung der entstandenen Gruben verwendet. (322) Dem Vereinigten Königreich zufolge können Abraum und Abfälle aus der Kohleförderung in gewissem Umfang als minderwertiges Granulat verwendet werden (beispielsweise als Aufschüttmaterial oder im Hochwasserschutz zur Befestigung von Böschungen). Der Abfall werde fein vermahlen und brauche keine technischen Anforderungen zu erfüllen, wenn er etwa im Hochbau zur Herstellung von Fundamenten eingesetzt werde. (323) Dem Vereinigten Königreich zufolge gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Steinbruch im Vereinigten Königreich Kohle ausschließlich zur Gewinnung von Granulat fördern würde. Die AGL solle sicherstellen, dass Material, das vollständig aus dem bei der Kohleförderung anfallenden Abraum bestehe, nicht mit der Abgabe belegt werde. Saubere Flöze mit Granulatmaterial, das beim Abtragen von Material bis zu den Kohle führenden Schichten gefördert werde, seien hingegen a

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.