Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/288 der Kommission vom 27. März 2015 über die vom Vereinigten Königreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.34775 (13/C) (ex 12/NN) — Granulatabgabe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2141) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0288. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r stellt die Kommission fest, dass bei Material, das vollständig oder teilweise aus Schiefer besteht, der eigens zur Verwendung als Granulat abgebaut wurde, dieselbe tatsächliche und rechtliche Situation wie bei anderen Granulaten gegeben ist, die nach dem Normalbesteuerungsprinzip und entsprechend dem Umweltziel der AGL mit der Abgabe belegt werden; dies gilt auch für als Nebenprodukt des Abbaus anderer frischer abgabepflichtiger Materialien. Insoweit ist diese Befreiung faktisch als selektiv einzustufen. 5.6.2.5.3.   Kohle (367) Das gemeinsame Vorbringen des Vereinigten Königreichs und der BAA sowie weitere Informationen des Vereinigten Königreichs bestätigen, dass Kohle nicht als Granulat verwendet wird und dass eine Verwendung als Granulat auch nicht möglich ist. Daher ist bei Kohle nicht die gleiche rechtliche und tatsächliche Situation gegeben wie bei Material, das gemäß dem Ziel der AGL der Abgabe unterliegt. Entsprechendes gilt für Material, das hauptsächlich aus Kohle besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass die geförderte Kohle nicht in geologisch reiner Form vorliegt. 5.6.2.5.4.   Braunkohle (368) Das gemeinsame Vorbringen des Vereinigten Königreichs und der BAA sowie weitere Informationen des Vereinigten Königreichs bestätigen, dass Braunkohle nicht als Granulat verwendet wird und dass eine Verwendung als Granulat auch nicht möglich ist. Daher ist bei Braunkohle nicht die gleiche rechtliche und tatsächliche Situation gegeben wie bei Material, das gemäß dem Ziel der AGL der Abgabe unterliegt. Entsprechendes gilt für Material, das hauptsächlich aus Braunkohle besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass die geförderte Braunkohle nicht in geologisch reiner Form vorliegt. 5.6.3.   BEFREIUNG VON GRANULATEN, DIE VOLLSTÄNDIG AUS ABRAUM, ABFALL ODER SONSTIGEN NEBENPRODUKTEN MIT AUSNAHME DES HANGENDEN BESTEHEN, DIE BEIM ABBAU ODER INFOLGE SONSTIGER TÄTIGKEITEN ZUR ABTRENNUNG VON PORZELLANERDE- ODER BALL-CLAY-GRANULAT ANFALLEN (PARAGRAF 17 ABSATZ 3 BUCHSTABE e UND PARAGRAF 17 ABSATZ 3 BUCHSTABE f ZIFFER ii) (369) In seinen vor dem Einleitungsbeschluss an die Kommission übermittelten Vorbringen hatte das Vereinigte Königreich erläutert, Porzellanerde (74) und Ball Clay (75) seien wertvolle Minerale. Diese würden in der Regel nicht zur Verwendung als Granulat abgebaut. Abraum aus Felsgestein und Sand sei ein unvermeidliches Nebenprodukt der Abbautätigkeit. Porzellanerde-Abfälle können zur Befestigung von Böschungen sowie allgemein als Schüttgut und zur Herstellung von mit Bitumen gebundenen Materialien im Straßenbau verwendet werden; außerdem könne das Material bei der Herstellung von Beton als Substitut für sonstiges feines Granulat dienen. Ball-Clay-Abfall könne in der Bauwirtschaft als Granulat verkauft werden. (370) Da Abraum bereits unmittelbar beim Abbau von Porzellanerde und von Ball Clay anfalle, und da dieser Abraum ein Ersatz für verschiedene Produkte aus Sand, Kies und Felsgestein sein könne, die eigens zur Verwendung als Granulat abgebaut würden, hatte das Vereinigte Königreich betont, dass die Befreiung dazu beitrage, den Abbau von Sand, Kies und Felsgestein speziell zur Verwendung als Granulat zu reduzieren; insgesamt trage die Befreiung somit zur Verringerung der Umweltbelastung durch den Abbau von Granulaten bei. Das Vereinigte Königreich hatte Informationen über die Abfälle aufgrund des Abbaus von Porzellanerde und Ball Clay und über die entstandenen Abfallhalden übermittelt. (371) In Erwägungsgrund 106 des Einleitungsbeschlusses hatte die Kommission die Frage aufgeworfen, ob bei diesem Material nicht eine vergleichbare Situation wie bei befreiten Granulaten gegeben sei; allerdings hatte die Kommission auch festgestellt, dass insoweit ein Unterschied zwischen dem befreiten Material und abgabepflichtigem Material bestehen könnte, als das befreite Material aus dem bei der Gewinnung von Porzellanerde und Ball Clay anfallenden Abraum bestehe. Der Abfall ist ein unvermeidliches Nebenprodukt dieser Abbautätigkeit, die nicht zwangsläufig zur Gewinnung von Granulaten, sondern im Allgemeinen zur Gewinnung von Porzellanerde und Ball Clay erfolgt. Sowohl Porzellanerde als auch Ball Clay weisen spezifische Merkmale auf, die nicht immer nachgebildet werden können. (372) In Erwägungsgrund 107 des Einleitungsbeschlusses hat die Kommission die Frage gestellt, ob dieser Unterschied ein hinreichender Beleg dafür sei, dass die Steuerbefreiung durch die Natur und die Logik der AGL gerechtfertigt sei; daher hat die Kommission um weitere diesbezügliche Informationen gebeten. (373) Nach der Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses sind diesbezüglich zahlreiche Vorbringen mehrerer Beteiligter bei der Kommission eingegangen. 5.6.3.1.    Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen a)   Am 16. Januar 2014 eingegangene Stellungnahmen von Sibelco Europe (374) Sibelco ist nach eigenen Angaben im Abbau, in der Verarbeitung und im Vertrieb von Porzellanerde und Ball Clay tätig. Zum größten Teil (80-90 %) werden Ball Clay und Porzellanerde exportiert. Hauptzweck des Abbaus in den eigenen Steinbrüchen sei die Gewinnung von Ball Clay und Porzellanerde. Andere Materialien, die zwangsläufig ebenfalls abgebaut würden, seien als Sekundärmaterialien zu betrachten, die je nach Zusammensetzung und Verarbeitungsmöglichkeiten nur teilweise zur Verwendung als Granulat geeignet seien. (375) Porzellanerde und Ball Clay sowie die aus diesem Material hergestellten Produkte könnten nicht als Granulate verwendet werden. Es handele sich um spezielle Industrieminerale für Einsatzzwecke und Endanwendungen, bei denen das Material ausnahmslos nicht als Granulat diene. Porzellanerde und Ball Clay hätten aufgrund ihrer speziellen physikalischen und chemischen Merkmale und ihrer Seltenheit eine Sonderstellung und seien daher sehr wertvoll. (376) Sibelco zufolge wird der beim Abbau dieser Minerale entstehende Abraum nicht eigens zur Verwendung als Granulat gewonnen. Der Abraum falle bei der Gewinnung von Porzellanerde und Ball Clay zwangsläufig an. Die Nebenprodukte unterschieden sich grundsätzlich von Porzellanerde und Ball Clay; sie würden nicht für die gleichen Zwecke eingesetzt und seien in keiner Weise austauschbar. Ohne den Abbau von Ball Clay und Porzellanerde in diesen Steinbrüchen wären zudem keine potenziell als Granulat zu verwendenden Materialien auf dem Markt verfügbar, da die Steinbrüche nur aufgrund des Abbaus von Ball Clay und Porzellanerde wirtschaftlich betrieben werden könnten. Der Verkaufswert von Porzellanerde und Ball Clay sei erheblich höher als derjenige von als Nebenprodukt anfallenden Sekundär-Granulaten. Porzellanerde werde für einen […]- bis […]-mal und Ball Clay […]- bis […]-mal höheren Preis verkauft. Auf die abgebaute Porzellanerde komme die 8- bis 10-fache Menge an unvermeidlichem Abraum; beim Abbau Ball Clay könne aus sonstigen Materialien bestehender Abraum bis zum doppelten Volumen des geförderten Ball Clay anfallen. (377) Nach Auffassung von Sibelco würde angesichts der Standorte und der Verteilung der Porzellanerde- und Ball-Clay-Vorkommen, der spezifischen geologischen Bedingungen und der erforderlichen erheblichen Investitionen zur Einrichtung eines Steinbruchs in den betreffenden Regionen ohne den Abbau von Porzellanerde und Ball Clay in diesen Regionen auch kein Abraum anfallen. (378) Sämtlicher Absatz von Granulaten aus Nebenprodukten des Abbaus von Porzellanerde und Ball Clay führen zu einer unmittelbaren Verringerung der Mengen an Abraum, die an den Abbaustellen auf Halden und in Gruben deponiert werden müssten. (379) Nach den von Sibelco vorgelegten Informationen entsteht das Tonmineral (Porzellanerde) in Ball-Clay-Vorkommen durch die vollständige oder teilweise Zersetzung von Feldspat-Mineralen in Granit. Dieser Prozess wird als Kaolinisierung bezeichnet. Die Beschaffenheit der Porzellanerde ist zwar je nach Vorkommen unterschiedlich; in der Regel liegt der Gesamtertrag an Porzellanerde bezogen auf die Masse des jeweiligen Felsgesteins jedoch bei etwa 10 %. In gewissem Umfang kann der Abbau selektiv erfolgen; zum größten Teil muss das gesamte Felsgestein (Zwischenmittel) abgetragen werden, um an die Porzellanerde zu gelangen. Der Prozess der Abtrennung der Porzellanerde mithilfe von Wasser, durch Schwerkraft oder durch mehrstufiges Aussieben und Sortieren führt zur Entstehung von Nebenprodukten in Form von verwittertem und unverwittertem Granit, Abraum (Felsgestein), Quarz und Glimmer. Diese Nebenprodukte sind in der abgebauten Form zur Verwendung als Granulat nicht geeignet. Damit das Material zumindest zum Teil als Granulat eingesetzt werden kann, muss es weiter verarbeitet werden. (380) Sibelco erläutert, auch der Ton in Ball-Clay-Vorkommen bestehe im Wesentlichen aus einem Porzellanerde-Mineral; die Ablagerung sei jedoch durch geologische Sedimentierungsprozesse erfolgt, bei denen sich häufig klar abgegrenzte Schichten gebildet hätten. Diese Schichten enthielten neben dem zu gewinnenden Ball Clay auch trockenem Ball Clay und Sand als Zwischenmittel. Diese Zwischenmittel müssten abgebaut werden, um nach und nach an die Ball-Clay-Schichtungen zu gelangen. Die Ball-Clay-Schichtungen und auch die Zwischenmittel müssten sorgfältig ausgewählt werden, um sicherzustellen, dass der Ball Clay nicht durch sonstiges Material verunreinigt werde und dass es nicht zu einer ungeplanten Vermischung von Ball-Clay-Schichten unterschiedlicher Qualität komme. Die Zwischenmittel machten in der Regel mehr als 50 % des gesamten Abbauvolumens aus. Nach dem Abbau der Ball-Clay-Schichtungen werde das Material je nach Endanwendung in exakt definierten Verhältnissen gemischt. (381) Der Hauptunterschied zwischen Porzellanerde- und Ball-Clay-Gruben bestehe darin, dass die Abfall- oder Nebenprodukte in Steinbrüchen zur Herstellung von Granulaten weitgehend aus demselben Material bestünden. Bei Ball-Clay- und Porzellanerde-Gruben hingegen fielen von den als Primär-Mineralen gewünschten Tonsorten völlig verschiedene Nebenprodukte an. (382) Die gegenwärtige Befreiung für Granulatmaterialien, die als unvermeidliche Nebenprodukte beim Abbau von Porzellanerde und Ball Clay anfielen und nach einer geeigneten Verarbeitung verkauft würden, führe nicht zu einem verstärkten Abbau von Porzellanerde und Ball Clay. Die Entwicklung des Steinbruchs hänge vielmehr von der Nachfrage nach Porzellanerde und Ball Clay und dem entsprechenden Absatz ab. Einige Nebenprodukte des Abbaus von Porzellanerde und von Ball Clay wurden zwar anschließend verarbeitet und für Verwendungen als Granulat aufbereitet; die meisten entstehenden Nebenprodukte würden jedoch weiterhin zu Halden und Deponien befördert. Es bestehe nämlich (ungeachtet der gegenwärtigen Befreiung von der Abgabe) keine weitere Nachfrage nach Granulaten; trotzdem müsse der Abbau in den Steinbrüchen fortgesetzt werden, um die Nachfrage nach Porzellanerde und nach Ball Clay decken zu können. Die Menge an Abraum, Abfällen und Nebenprodukten in den Porzellanerde- und Ball-Clay-Gruben von Sibelco sei zurzeit fünfmal so groß wie die Menge des verkauften Granulats. Dies zeige, dass selbst die gegenwärtig geltende Abgabenbefreiung keinen Anreiz für einen weiteren Abbau von Material zur Verwendung als Granulat biete. Außerdem bestünden hinsichtlich des Absatzes von Ton und Granulaten völlig unterschiedliche Strukturen. Bei der Herstellung von Granulat beziehe sich eine Liefervereinbarung auf ein bestimmtes Projekt, und die Vereinbarung sei auf einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum befristet. Anbieter von Ball Clay und Porzellanerde müssten Keramikhersteller jedoch über viele Jahre mit einer gleichbleibenden Materialmischung versorgen. (383) Außerdem hat Sibelco der Kommission eine Übersicht über die geologische Beschaffenheit sowie über den Abbau und die Verarbeitung von Ball Clay und Porzellanerde vorgelegt. b)   Am 17. Januar 2014 eingegangene Stellungnahmen von Imerys Minerals Limited („IML“) (384) IML baut Porzellanerde und Ball Clay auf einer Fläche von über 5 000 ha in Cornwall, Devon and Dorset im Südwesten Englands ab. (385) Nach Darstellung von IML ist das Vereinigte Königreich ein weltweit führender Hersteller und Exporteur von hochwertigem Ball Clay; der Exportanteil liege bei über 80 %. Ball Clay werde vorwiegend als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Keramik (insbesondere von Sanitärkeramik, Wand- und Bodenfliesen und Geschirr) verwendet. Weitere Verwendungen seien die Herstellung von Emaillierungen und Glasuren sowie die Herstellung von Ziegeln, feuerfesten Materialien, Füllstoffen und Dichtmitteln. Aufgrund seiner Beschaffenheit sei Ball Clay zur Verwendung als Granulat nicht geeignet. Granulate müssten im Allgemeinen aus hartem, körnigem Material bestehen. Ball Clay hingegen sei weich und feinkörnig. Außerdem stehe der verhältnismäßig hohe Wert von Ball Clay einer Verwendung als Granulat entgegen. Das Material sei wichtig, aber relativ selten; die Preise ab Werk betrügen je nach Qualität und Nachfrage bis zu […] GBP/t. (386) IML zufolge ist das Vereinigte Königreich weltweit einer der größten Hersteller und Exporteure von Porzellanerde; über 90 % der gewonnenen Porzellanerde würden exportiert. (387) Der Wert von Porzellanerde beruhe auf der Weißheit des Materials sowie auf der feinen Körnung, der durch die flachen Partikel und die hohe Abriebfestigkeit gekennzeichneten Struktur und der chemischen Beständigkeit. In erster Linie werde Porzellanerde bei der Papierherstellung als Füllstoff und Streichpigment eingesetzt; außerdem werde Porzellanerde zur Herstellung von Sanitärware und Geschirr benötigt. Spezialanwendungen seien der Einsatz als Füllstoff in Lacken, Klebstoffen, Kunststoffen, Gummi und Dichtmitteln sowie die Verwendung bei der Herstellung von Glasfasern und Arzneimitteln. (388) Aufgrund seiner Beschaffenheit sei Porzellanerde zur Verwendung als Granulat nicht geeignet. Außerdem stehe der verhältnismäßig hohe Wert von Porzellanerde einer Verwendung als Granulat entgegen. Porzellanerde sei ein sehr seltenes Produkt sowohl im Vereinigten Königreich als auch international. Aufgrund der Seltenheit und der Bedeutung von Porzellanerde werde angesichts der Nachfrage in bestimmten Branchen mit diesem Material ein verhältnismäßig hoher Preis erzielt. In weniger hochwertiger Qualität für einfachere Anwendungen werde Porzellanerde für etwa […] GBP ab Werk verkauft; hochwertig raffinierte Spezial-Porzellanerde für technische Anwendungen erziele über […] GBP/t. (389) IML erhält nach eigenen Angaben eine geringe Gebühr von durchschnittlich etwa […] GBP pro Tonne Material, das als Sekundär-Granulat verkauft wird. Ball Clay und Porzellanerde würden in jedem Fall abgebaut und die Entstehung von Abfallprodukten sei unvermeidlich. Die Verwendung dieser Abfallprodukte als Granulat sei für die Umwelt wesentlich vorteilhafter als der Einsatz von Material, das eigens zur Verwendung als Primär-Granulat abgebaut werde. Ohne einen stabilen Markt für Abfallprodukte müsse mehr Material deponiert werden. (390) IML zufolge sind von den insgesamt abgebauten 8,47 Mio. t ca. 6,5 Mio. t als potenzielles Granulat einzustufen. Brekzien, zerkleinertes Gestein, Kies, Zwischenmittel; Felsgestein und Abraum könnten zu zerkleinerten Granulaten verarbeitet werden; die herzustellenden Granulattypen reichten von Splitt mit einheitlicher Körnung bis zu Unterbau-/Aufschüttmaterial. Beim Zerkleinern entstünden auch Kies und Sandprodukte. Außerdem falle Sand beim Fördern von Porzellanerde mit Schaufelrädern an. Die 6,5 Mio. t Abfallmaterial könnten nicht vollständig zu verkaufsfähigen Sekundär-Granulaten verarbeitet werden; außerdem seien die Abfallmengen je nach Abbaugebiet unterschiedlich. Ein Verarbeiter von Porzellanerde-Abfällen betrachte einen Ertrag von 65 % als typisch; aus den 6,5 Mio. t jährlichem Granulatabfall könnten also 4 Mio. t verkaufsfähiges Granulat gewonnen werden. (391) Nach Darstellung von IML werden „trocken gesiebter“ Betonsand für durchschnittlich […] GBP ab Werk und zerkleinertes Material (Granulat) für durchschnittlich […] GBP ab Werk verkauft. Den Verkauf führe aber nicht IML, sondern der Verarbeiter der Porzellanerde-Abfälle durch. (392) Nach Auffassung von IML kann die Befreiung von der AGL in keiner Weise dazu beitragen, dass verstärkt Ball Clay/Porzellanerde abgebaut wird, um mehr von der Abgabe befreites Material zu gewinnen. IML deponiere ohnehin bereits mehr Abfall als es zur Verarbeitung zu Granulat liefere; dies zeige, dass der Umfang, in dem Material abgebaut werde, ausschließlich von der Nachfrage nach Porzellanerde/Ball Clay als Primärmineral abhänge. (393) Bereits im Abbauprozess entstehe mehr Abfall als gegenwärtig verkauft werden könne; daher wäre es widersinnig, mehr Porzellanerde/Ball Clay abzubauen, um Sekundär-Granulat als Nebenprodukt zu gewinnen. (394) Für die Herstellung von verkaufsfähigen Granulaten seien zusätzliche Verarbeitungsschritte erforderlich. Eine Anlage zum Trockensieben von Sand koste etwa 0,75 Mio. GBP; die Kosten einer Zerkleinerungsanlage lägen bei etwa 2 Mio. GBP, und die Kosten einer Waschanlage zur Herstellung von Mörtelsand beliefen sich auf bis zu 1,5 Mio. GBP. Der durchschnittliche Verkaufspreis liege bei […] GBP pro Tonne Sand und bei […] GBP pro Tonne zerkleinertes Granulat bei typischen Produktionskosten in Höhe von 35 % (Sand) bzw. 50 % (zerkleinerte Granulate). (395) Wenn nicht zuerst die Porzellanerde abgetrennt werde, wäre der Abbau zur Gewinnung von Granulat nicht wirtschaftlich. Material, das zu Granulat verarbeitet werden könne, werde nur deshalb auf dem Markt angeboten, weil Porzellanerde und Ball Clay abgebaut würden; ansonsten könnten die Steinbrüche nicht wirtschaftlich betrieben werden. Angesichts der hohen Kosten des Abbaus dieser Minerale und der verhältnismäßig geringen Qualität der bei dieser Abbautätigkeit anfallenden Nebenprodukte im Vergleich zu Primär-Granulaten würden die Steinbrüche keinerlei Granulat herstellen, wenn nicht auch das jeweilige Primärmineral abgebaut werde. (396) Bei den Befreiungen von der AGL werde zwischen Abfallmaterialien, die als Nebenprodukt beim Abbau eines nicht als Granulat zu verwendenden und folglich befreiten Minerals anfielen (z. B. Abfälle beim Abbau von Porzellanerde/Ball Clay), und Abfällen unterschieden, die als Nebenprodukt beim Abbau von Granulaten entstünden (z. B. Kalksteinabfälle) und daher abgabepflichtig seien. (397) Nebenprodukte von Kalkstein und zerteilten Steinen würden eigens zur Herstellung von Granulaten und zur Verwendung dieser Granulate abgebaut; Nebenprodukte des Abbaus von Porzellanerde oder Ball Clay hingegen seien unvermeidlich mit dem Abbau der jeweiligen Minerale verbunden. (398) IML hat der Kommission eine in „Construction News“ veröffentliche Fallstudie über die Verwendung von aufbereitetem Granulat und von Sekundär-Granulat aus dem Abbau von Porzellanerde bei der Herstellung von Beton auf einer Großbaustelle in London übermittelt. c)   Am 17. Januar 2014 eingegangene Stellungnahmen der Kaolin and Ball Clay Association (399) Der Kaolin and Ball Clay Association zufolge können Materialien, die beim Abbau von Porzellanerde und Ball Clay zwangsläufig anfallen, als Sekundär-Materialien betrachtet werden; diese seien unter Umständen zur Verwendung als Granulat geeignet. Die gegenwärtigen Befreiungen dieser Sekundär-Materialien von der AGL seien eingeführt worden, um einen Anreiz für deren Verwendung zu schaffen und die Menge der als Deponieabfälle zu entsorgenden Materialien zu reduzieren. Porzellanerde und Ball Clay könnten nicht als Granulat verwendet werden und würden auch nie zur Verwendung als Granulat abgebaut. (400) Der Kaolin and Ball Clay Association zufolge wäre das beim Abbau von Porzellanerde und Ball Clay angefallene Granulatmaterial ohne den Abbau dieser Minerale nie auf den Markt gelangt. In Anbetracht der hohen Kosten der Trennung der Porzellanerde und des Ball Clay von den Granulaten und angesichts des geringen Wertes der Granulate wäre eine Vermarktung ansonsten völlig unwirtschaftlich gewesen. Der Verkaufspreis von Porzellanerde und Ball Clay sei erheblich höher als der Preis der Granulate; daher könnten diese beiden Materialien rentabel abgebaut werden. (401) Nach Auffassung der Kaolin and Ball Clay Association ist ein weiterer Beleg für diese Darstellung auch, dass zurzeit selbst ohne die Befreiung von der Aggregatabgabe nur etwa ein Drittel des Materials, das zu Granulat verarbeitet werden könnte, tatsächlich verarbeitet werde. (402) Der Kaolin and Ball Clay Association zufolge steht außer Zweifel, dass der Absatz von Nebenprodukten zurückgeht, wenn diese gegenwärtig befreiten Minerale der Abgabe unterworfen werden; bei im April 2014 begonnenen Projekten gebe es bereits Anhaltspunkte für diese Entwicklung. d)   Am 17. Januar 2014 eingegangene Stellungnahmen der BCC (403) Der BCC zufolge besteht der Hauptzweck der Einrichtung von Porzellanerde- und Ball-Clay-Gruben im Abbau und in der Verarbeitung dieser Materialien als Spezialprodukte, die durch ihre Seltenheit und ihre besonderen physikalischen und chemischen Eigenschaften gekennzeichnet sind. Porzellanerde und Ball Clay sowie die aus diesen Materialien erzeugten Produkte könnten nicht als Granulat verwendet werden und würden auch nie zu diesem Zweck abgebaut. Andere beim Abbau zwangsläufig ebenfalls anfallende Materialien könnten als Sekundär-Materialien betrachtet werden; diese könnten zur Verwendung als Granulat geeignet sein. Nach Auffassung der BCC würden diese Materialien für sich genommen nicht zur Verwendung als Granulat abgebaut; sie fielen nur an, wenn Porzellanerde oder Ball Clay abgebaut werde. Ansonsten könnten die Gruben nicht wirtschaftlich betrieben werden. (404) Die Verkaufspreise seien bei Ball Clay um mindestens 5- bis 6-mal und bei Porzellanerde um mindestens 10- bis 12-mal höher als der Verkaufspreis des Nebenprodukts, das unter Umständen als Sekundär-Granulat vermarktet werden könne. Angesichts der gegebenen wirtschaftlichen und standortbedingten Beschränkungen sei nicht zu erwarten, dass im Bestreben, größere Mengen an Nebenprodukten zur Herstellung von Granulaten zu gewinnen, mehr Porzellanerde und Ball Clay abgebaut würden als der Markt aufnehmen könne. Ungeachtet der Befreiung würden die Nebenprodukte von Porzellanerde und Ball Clay weiterhin überwiegend (bis zur fünffachen Menge) nicht verkauft, sondern vor Ort deponiert. (405) Der BCC zufolge besteht ein erheblicher Unterschied zwischen befreiten und nicht befreiten Steinbrüchen. Nicht befreite Granulat-Steinbrüche bauten als Abfall- oder Nebenprodukte hauptsächlich das Material ab, das auch als Primärprodukt gewonnen werde. Bei Porzellanerde- und Ball-Clay-Gruben bestünden die Abfall- und Nebenprodukte aus anderem Material als die Primärprodukte. Letztere seien Feldspat-Minerale, während die Abfall- und Nebenprodukte vorwiegend aus Siliciumdioxid-Sand bestünden. (406) Nach Auffassung der BCC würde der Absatz von Nebenprodukten aus Porzellanerde- und Ball-Clay-Gruben zurückgehen, wenn die Nebenprodukte der Abgabe unterworfen würden. Um die Nachfrage zu decken, müsste dann zusätzlich frisches Granulat abgebaut werden. e)   Am 15. September 2014 eingegangene Stellungnahmen der BAA (407) Die BAA hat Informationen ihrer in Cornwall ansässigen Mitglieder bezüglich der Tatsache übermittelt, dass die Porzellanerde-Preise je nach Sorte und Qualität beträchtlich schwanken könnten (zwischen 50 und 5 000 GBP). f)   Stellungnahmen des Vereinigten Königreichs (408) Dem Vereinigten Königreich zufolge ist nicht nur aufgrund der Materialeigenschaften von Porzellanerde und Ball Clay ausgeschlossen, dass diese Materialien als Granulat verwendet werden; auch der verhältnismäßig hohe Wert von Porzellanerde und Ball Clay stehe einer derartigen Verwendung entgegen. Gegenwärtig würden Porzella

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.