Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 376

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Avis juridique important | 11985I376 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 376 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0135 ++++ Artikel 376 Abweichend von Artikel 60 des EGKS-Vertrags und seinen Durchführungsbestimmungen können die portugiesischen Stahlunternehmen in den autonomen Regionen Azoren und Madeira bis zum 31 . Dezember 1992 einen Preis cif Bestimmungshafen anwenden , der einem im festländischen Gebiet der Portugiesischen Republik geltenden Paritätspreis entspricht .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.