Europäische Union

2014/166/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 21. März 2014 zur Änderung des Beschlusses 2005/381/EG in Bezug auf den Fragebogen für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1726) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32014D0166. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gkeit und interne Konsistenz kontrolliert wurden %   Anteil der Emissionsberichte, die auf Konsistenz mit dem Monitoringkonzept kontrolliert wurden %   Anteil der Emissionsberichte, die einer Gegenkontrolle anhand der Zuteilungsdaten unterzogen wurden %   Anteil der Emissionsberichte, die einer Gegenkontrolle anhand sonstiger Daten unterzogen wurden Angaben darüber, anhand welcher Daten Gegenkontrollen durchgeführt wurden, bitte in der dritten Spalte eintragen. %   Anteil der Emissionsberichte, die ausführlich analysiert wurden Bitte Informationen über die Kriterien für die Auswahl von Emissionsberichten für eine ausführliche Analyse in der dritten Spalte angeben (36). %   Anzahl der Anlagenkontrollen, die in Form von Standortbegehungen von der zuständigen Behörde durchgeführt wurden     Anzahl geprüfter Emissionsberichte, die aufgrund von Verstößen gegen Verordnung (EU) Nr. 601/2012 abgelehnt wurden     Anzahl geprüfter Emissionsberichte, die aus anderen Gründen abgelehnt wurden Bitte die Gründe für die Ablehnung der Emissionsberichte in der dritten Spalte angeben.     Maßnahmen, die infolge der Ablehnung geprüfter Emissionsberichte durchgeführt wurden   Sonstige Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Emissionsberichte durchgeführt wurden   6.6. Wurde bei Anlagen mit Emissionen über 25 000 Tonnen CO2(Äq)/Jahr auf Standortbegehungen verzichtet? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der Anlagen angeben, bei denen unter einer bestimmten Voraussetzung auf eine Standortbegehung verzichtet wurde. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Voraussetzung für den Verzicht auf die Standortbegehung (37) Haupttätigkeit gemäß Anhang I Anzahl der Anlagen       Wurde bei Anlagen mit geringen Emissionen gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 auf Standortbegehungen verzichtet? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der Anlagen angeben, bei denen auf eine Standortbegehung verzichtet wurde. Gesamtzahl verzichteter Standortbegehungen bei Anlagen mit geringen Emissionen   6.C.   Luftfahrzeugbetreiber 6.7. Für welche Luftfahrzeugbetreiber hat die zuständige Behörde gemäß Artikel 70 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 eine konservative Schätzung der Emissionen vorgenommen? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Luftfahrzeugbetreiber-Kennung (38) Jährliche Gesamtemissionen des Luftfahrzeugbetreibers (t CO2(Äq)) Grund für konservative Schätzung (39) Konservativ geschätzter Anteil der Emissionen des Luftfahrzeugbetreibers (%) Methode für die konservative Schätzung der Emissionen Durchgeführte oder vorgeschlagene Folgemaßnahmen (40)             6.8. Enthielt ein Prüfbericht Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfvermerk führten, Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 601/2012 oder Verbesserungsvorschläge? Ja/Nein Wenn ja, in den nachstehenden Tabellen bitte Informationen über Emissionen bzw. die Tonnenkilometerdaten angeben. Tabelle für Angaben zu Emissionsberichten Art des festgestellten Problems (41) Anzahl der Luftfahrzeugbetreiber Wichtigste Gründe für das festgestellte Problem/die festgestellten Probleme (generell) (42) Prozentualer Anteil geprüfter Emissionsberichte, die zu einer konservativen Schätzung der Emissionen durch die zuständige Behörde geführt haben         Tabelle für Angaben zu Tonnenkilometerberichten Art des festgestellten Problems (43) Anzahl der Luftfahrzeugbetreiber Wichtigste Gründe für das festgestellte Problem/die festgestellten Probleme (generell) (44)       6.9. Hat die zuständige Behörde Kontrollen der geprüften Emissionsberichte durchgeführt? Ja/Nein Wenn ja, in den nachstehenden Tabellen bitte angeben, welche Kontrollen in Bezug auf Emissions- bzw. Tonnenkilometerdaten durchgeführt wurden. Tabelle für Angaben zu Emissionsberichten Kontrollen der geprüften Emissionsberichte Anteil der Emissionsberichte, die auf Vollständigkeit und interne Konsistenz kontrolliert wurden %   Anteil der Emissionsberichte, die auf Konsistenz mit dem Monitoringkonzept kontrolliert wurden %   Anteil der Emissionsberichte, die einer Gegenkontrolle anhand sonstiger Daten unterzogen wurden Bitte Angaben darüber, anhand welcher Daten Gegenkontrollen durchgeführt wurden, in der dritten Spalte eintragen. %   Anteil der Emissionsberichte, die ausführlich analysiert wurden Bitte Informationen über die Kriterien für die Auswahl von Emissionsberichten für eine ausführliche Analyse in der dritten Spalte angeben (45). %   Anzahl der bei Luftfahrzeugbetreibern durchgeführten Kontrollen     Anzahl geprüfter Emissionsberichte, die aufgrund von Verstößen gegen Verordnung (EU) Nr. 601/2012 abgelehnt wurden     Anzahl geprüfter Emissionsberichte, die aus anderen Gründen abgelehnt wurden Bitte die Gründe für die Ablehnung der Emissionsberichte in der dritten Spalte angeben.     Maßnahmen, die infolge der Ablehnung geprüfter Emissionsberichte durchgeführt wurden   Sonstige Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Emissionsberichte durchgeführt wurden   Tabelle für Angaben zu Tonnenkilometerberichten Kontrollen von Tonnenkilometerberichten Anteil der Tonnenkilometerberichte, die auf Vollständigkeit und interne Konsistenz kontrolliert wurden %   Anteil der Tonnenkilometerberichte, die auf Konsistenz mit dem Monitoringkonzept kontrolliert wurden %   Anteil der Tonnenkilometerberichte, die einer Gegenkontrolle anhand sonstiger Daten unterzogen wurden Angaben darüber, anhand welcher Daten Gegenkontrollen durchgeführt wurden, bitte in der dritten Spalte eintragen. %   Anteil der Tonnenkilometerberichte, die ausführlich analysiert wurden Informationen über die Kriterien für die Auswahl von Tonnenkilometerberichten für eine ausführliche Analyse bitte in der dritten Spalte angeben. (46) %   Anzahl der bei Luftfahrzeugbetreibern durchgeführten Kontrollen     Anzahl geprüfter Tonnenkilometerberichte, die aufgrund von Verstößen gegen Verordnung (EU) Nr. 601/2012 abgelehnt wurden     Anzahl geprüfter Tonnenkilometerberichte, die aus anderen Gründen abgelehnt wurden Die Gründe für die Ablehnung der Tonnenkilometerberichte bitte in der dritten Spalte angeben.     Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Tonnenkilometerberichte durchgeführt wurden   6.10. Wurde bei Kleinemittenten gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 auf Standortbegehungen verzichtet? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der Kleinemittenten angeben, bei denen auf eine Standortbegehung verzichtet wurde. Gesamtzahl verzichteter Standortbegehungen bei Kleinemittenten   7.   Register 7.1. Bitte eine Kopie Ihrer mitgliedstaatenspezifischen Bedingungen beifügen, die von den Kontoinhabern zu unterzeichnen sind. 7.2. Für alle Fälle, in denen ein Konto geschlossen wurde, weil billigerweise nicht zu erwarten steht, dass der Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiber weitere Zertifikate abgibt, bitte erläutern, warum diese Aussicht nicht besteht, und den Umfang der ausstehenden Zertifikate angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Anlagen-/Luftfahrzeugbetreiber-Kennung (47) Name des Betreibers Anlagenname Anzahl der ausstehenden Zertifikate Grund, warum diese Aussicht billigerweise nicht besteht                     7.3. Wie häufig haben Luftfahrzeugbetreiber im Berichtsjahr eine Beauftragung gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission (48) genutzt? Bitte nachstehend die Anzahl der entsprechenden Fälle angeben. Anzahl der Fälle, in denen eine Beauftragung im Berichtszeitraum genutzt wurde   Welche Luftfahrzeugbetreiber nutzten im Berichtszeitraum eine Beauftragung gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 389/2013? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Luftfahrzeugbetreiber-Kennung (49) Name des Luftfahrzeugbetreibers     8.   Zuteilung 8.1. In der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der Änderungen angeben, die bei Anlagen und ihren Zuteilungen seit Beginn des dritten Handelszeitraums und während des Berichtszeitraums erfolgt sind.   Während des Berichtszeitraums Seit Beginn des dritten Handelszeitraums Grund für die Änderung der Zuteilung Anzahl der Änderungen im Berichtszeitraum Menge der Emissionszertifikate, die den gesamten Änderungen im Berichtszeitraum entspricht Anzahl der Änderungen seit Beginn des dritten Handelszeitraums Menge der Emissionszertifikate, die den gesamten Änderungen seit Beginn des dritten Handelszeitraums entspricht Zuteilung an neue Anlagen oder Anlagenteile gemäß Artikel 19 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission (ABl. L 130 vom 17.5.2011, S. 1)         Wesentliche Kapazitätserweiterungen gemäß Artikel 20 des Beschlusses 2011/278/EU         Betriebseinstellungen gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben a bis d des Beschlusses 2011/278/EU         Betriebseinstellungen gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe e des Beschlusses 2011/278/EU         Wesentliche Kapazitätsverringerungen gemäß Artikel 21 des Beschlusses 2011/278/EU         Teilweise Betriebseinstellungen gemäß Artikel 23 des Beschlusses 2011/278/EU         8.2. Gab es geplante oder tatsächliche Änderungen der Kapazität, der Aktivitätsrate und des Betriebs einer Anlage, die der zuständigen Behörde nicht gemäß Artikel 24 des Beschlusses 2011/278/EU mitgeteilt wurden? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte angeben, wie viele Anlagen betroffen waren und wie diese Änderungen ermittelt wurden. Anzahl der Anlagen, die geplante oder tatsächliche Änderungen nicht mitgeteilt haben Wie wurden die geplanten oder tatsächlichen Änderungen ermittelt?     8.3. Haben Sie Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG angewandt? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Gesamtzahl der gemäß Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG im Berichtszeitraum zugeteilten Zertifikate und den Gesamtwert der gemäß dem genannten Artikel getätigten Investitionen angeben.   Im Berichtszeitraum Gesamtzahl der gemäß Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG zugeteilten Emissionszertifikate   Gesamtwert der gemäß Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG getätigten Investitionen   9.   Verwendung von Emissionsreduktionseinheiten (ERU) und zertifizierten Emissionsrechten (CER) im Gemeinschaftssystem Frage 9.1 ist in dem bis zum 30. Juni 2014 einzureichenden Bericht sowie in nachfolgenden Berichten zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen erfolgt sind. 9.1. Welche Maßnahmen wurden vor Ausstellung eines Genehmigungsschreibens für ein Projekt durchgeführt, um sicherzustellen, dass die einschlägigen internationalen Kriterien und Leitlinien, einschließlich der im Schlussbericht 2000 der Weltstaudammkonferenz (WCD) genannten Kriterien, bei der Entwicklung von Projekten zur Stromerzeugung aus Wasserkraft mit einer Kapazität von über 20 MW beachtet werden? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die einschlägigen internationalen Kriterien und Leitlinien, einschließlich jener im Schlussbericht der WCD, beachtet wurden Ja/Nein Anmerkungen Die Projektteilnehmer sind gesetzlich zur Befolgung einschlägiger internationaler Kriterien und Leitlinien verpflichtet, einschließlich der im Bericht November 2000 der Weltstaudammkonferenz ‚Staudämme und Entwicklung: ein neuer Rahmen zur Entscheidungsfindung‘ genannten Kriterien.     Die Befolgung einschlägiger internationaler Kriterien und Leitlinien wird geprüft, einschließlich der im Bericht November 2000 der Weltstaudammkonferenz ‚Staudämme und Entwicklung: ein neuer Rahmen zur Entscheidungsfindung‘ genannten Kriterien. Wenn ja, in der Spalte ‚Anmerkungen‘ bitte den Namen der betreffenden Behörde, z. B. der zuständigen Behörde oder der bezeichneten nationalen Behörde, angeben.     Bei der Genehmigung von Projektmaßnahmen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft mit einer Erzeugungskapazität von über 20 MW muss die bezeichnete nationale Behörde oder eine andere betreffende Behörde eine Reihe harmonisierter Leitlinien für die Anwendung von Artikel 11b Absatz 6 der Richtlinie 2003/87/EG befolgen, die die Mitgliedstaaten im Ausschuss für Klimaänderung vereinbart haben.     Projektbefürworter müssen gemäß den harmonisierten Leitlinien einen validierten Bericht über die Einhaltung von Artikel 11b Absatz 6 vorlegen. Wenn ja, in der Spalte ‚Anmerkungen‘ bitte die einschlägigen Dokumente oder Weblinks angeben.     Andere Gremien als die als Designated Operational Entities (DOE) bezeichneten Prüfstellen sind ebenfalls befugt, den Bericht über die Einhaltung von Artikel 11b Absatz 6 zu validieren. Wenn ja, in der Spalte ‚Anmerkungen‘ bitte angeben, wer diese Stellen sind.     Die Genehmigung von Projektmaßnahmen erfolgt gemäß den harmonisierten Leitlinien. Wenn ja, in der Spalte ‚Anmerkungen‘ bitte die Anzahl der genehmigten Projektmaßnahmen angeben.     Die Öffentlichkeit hat Zugang zu Informationen über Projektmaßnahmen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft, die in Ihrem Land gemäß Artikel 11b Absatz 6 der Richtlinie 2003/87/EG genehmigt wurden. Wenn ja, in der Spalte ‚Anmerkungen‘ bitte Informationen über diesen Zugriff, gegebenenfalls einschließlich Weblinks, angeben.     Sonstiges (bitte angeben):     10.   Gebühren und Abgaben Die Fragen 10.1, 10.2 und 10.3 sind in dem bis zum 30. Juni 2014 einzureichenden Bericht sowie in nachfolgenden Berichten nur zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen erfolgt sind. 10.A.   Anlagen 10.1. Haben die Betreiber Gebühren zu entrichten? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte Einzelheiten zu den für die Erteilung und Aktualisierung von Genehmigungen sowie die Genehmigung und Aktualisierung von Monitoringkonzepten erhobenen Gebühren angeben. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag (EUR) Erteilung von Genehmigungen/Genehmigung von Monitoringkonzepten   Aktualisierung von Genehmigungen   Übertragung von Genehmigungen   Abgabe von Genehmigungen   Antrag auf Zertifikate aus der Reserve für neue Marktteilnehmer   Sonstiges (bitte angeben):   Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte nähere Angaben zu den jährlichen allgemeinen Verwaltungsgebühren vornehmen. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag (EUR) Jährliche allgemeine Verwaltungsgebühr   Sonstige (bitte angeben)   10.B.   Luftfahrzeugbetreiber 10.2. Haben die Luftfahrzeugbetreiber Gebühren zu entrichten? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte nähere Angaben zu den für die Genehmigung und Aktualisierung von Monitoringkonzepten erhobenen Gebühren vornehmen. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag (EUR) Genehmigung des Monitoringkonzepts für Emissionen   Genehmigung von Änderungen des Monitoringkonzepts für Emissionen   Genehmigung des Monitoringkonzepts für Tonnenkilometerdaten   Genehmigung von Änderungen des Monitoringkonzepts für Tonnenkilometerdaten   Übertragung des Monitoringkonzepts   Abgabe des Monitoringkonzepts   Sonstige (bitte angeben)   Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte nähere Angaben zu den jährlichen allgemeinen Verwaltungsgebühren vornehmen. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag (EUR) Jährliche allgemeine Verwaltungsgebühr   Sonstige (bitte angeben)   10.C.   Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber 10.3. In den nachstehenden Tabellen bitte die einmaligen und die jährlichen Gebühren angeben, die von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreibern im Zusammenhang mit Registerkonten zu entrichten sind. Tabelle für Angaben zu einmaligen Gebühren Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag (EUR)         Tabelle für Angaben zu jährlichen Gebühren Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag (EUR)         11.   Fragen betreffend die Einhaltung der EHS-Richtlinie 11.A.   Anlagen Die Fragen 11.1 und 11.2 sind in dem bis zum 30. Juni 2014 einzureichenden Bericht sowie in nachfolgenden Berichten zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen erfolgt sind. 11.1. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, durch welche Maßnahmen sichergestellt wurde, dass die Betreiber die Genehmigungsauflagen, die Verordnung (EU) Nr. 601/2012 sowie die Verordnung (EU) Nr. 600/2012 einhalten. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen Ja/Nein Stichprobenkontrollen und sonstige Kontrollen der Anwendung und Einhaltung des Monitoringkonzepts und der Verordnungen (EU) Nr. 601/2012 und (EU) Nr. 600/2012 in den Anlagen   Regelmäßige Sitzungen mit Industrie und/oder Prüfstellen   Sicherstellung, dass der Verkauf von Emissionszertifikaten bei Unregelmäßigkeiten untersagt wird   Veröffentlichung der Namen von Betreibern, die gegen die Verordnung (EU) Nr. 601/2012 verstoßen   Sonstiges (bitte angeben): 11.2. In der nachstehenden Tabelle bitte die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 601/2012, die Verordnung (EU) Nr. 600/2012 und die nationalen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Bußgelder (EUR) Haft (Monate) Sonstiges Min. Max. Min. Max.   Betrieb der Anlage ohne Genehmigung           Nichteinhaltung der Genehmigungsauflagen           Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Monitoringkonzepts           Keine Vorlage von Belegen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Probenahmeplans           Keine Überwachung entsprechend dem genehmigten Monitoringkonzept und der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Unzureichende Qualitätssicherung der Messeinrichtungen, die nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 entspricht           Keine Umsetzung der in der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 geforderten Verfahren           Keine Mitteilung von Änderungen des Monitoringkonzepts und keine Aktualisierung des Monitoringkonzepts gemäß den Artikeln 14 bis 16 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Keine rechtzeitige Vorlage eines geprüften Emissionsberichts           Keine Vorlage eines oder mehrerer Verbesserungsberichte gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Keine Bereitstellung von Informationen für die Prüfstelle gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 600/2012           Feststellung, dass der geprüfte Emissionsbericht nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 entspricht           Keine Mitteilung geplanter oder tatsächlicher Änderungen der Kapazität, der Aktivitätsrate und des Betriebs einer Anlage gemäß Artikel 24 des Beschlusses 2011/278/EU bis zum 31. Dezember des Berichtszeitraums           Sonstiges (bitte angeben)           11.3. In der nachstehenden Tabelle bitte die im Berichtszeitraum festgestellten Verstöße und verhängten Sanktionen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Tatsächlich verhängte Sanktionen Gibt es im Zusammenhang mit der Sanktionsverhängung noch laufende Verfahren? Ja/Nein Wurde die Sanktion durchgeführt? Ja/Nein Bußgelder (EUR) Haft (Monate) Sonstiges Die Art des Verstoßes sollte aus der Liste in Frage 11.2 ausgewählt werden. Jede verhängte Sanktion sollte in einer getrennten Zeile angegeben werden.                       11.4. In der nachstehenden Tabelle bitte die Namen der Betreiber angeben, denen im Berichtszeitraum Sanktionen wegen Emissionsüberschreitungen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG auferlegt wurden. Anlagenkennung (50) Name des Betreibers     11.B.   Luftfahrzeugbetreiber Die Fragen 11.5, 11.6 und 11.9 sind in dem bis zum 30. Juni 2014 einzureichenden Bericht sowie in nachfolgenden Berichten zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen erfolgt sind. 11.5. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, durch welche Maßnahmen sichergestellt wurde, dass die Luftfahrzeugbetreiber die Genehmigungsauflagen, die Verordnung (EU) Nr. 601/2012 sowie die Verordnung (EU) Nr. 600/2012 einhalten. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Durchgeführte Maßnahmen Ja/Nein Stichprobenkontrollen und sonstige Kontrollen der Anwendung und Einhaltung des Monitoringkonzepts und der Verordnungen (EU) Nr. 601/2012 und Nr. 600/2012 seitens der Luftfahrzeugbetreiber   Regelmäßige Sitzungen mit Luftfahrzeugbetreibern und/oder Prüfstellen   Sicherstellung, dass der Verkauf von Emissionszertifikaten bei Unregelmäßigkeiten untersagt wird   Veröffentlichung der Namen von Luftfahrzeugbetreibern, die gegen die Verordnung (EU) Nr. 601/2012 verstoßen   Sonstiges (bitte angeben): 11.6. In der nachstehenden Tabelle bitte die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 601/2012, die Verordnung (EU) Nr. 600/2012 und die nationalen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Bußgelder (EUR) Haft (Monate) Sonstiges Min. Max. Min. Max.   Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Monitoringkonzepts           Keine Vorlage von Belegen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Keine Überwachung entsprechend dem genehmigten Monitoringkonzept und der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Keine Umsetzung der in der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 geforderten Verfahren           Keine Mitteilung von Änderungen des Monitoringkonzepts und keine Aktualisierung des Monitoringkonzepts gemäß den Artikeln 14 bis 16 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Keine Berichtigung von Diskrepanzen bei der berichteten Vollständigkeit von Flügen           Keine rechtzeitige Vorlage eines geprüften Emissionsberichts           Keine Vorlage eines oder mehrerer Verbesserungsberichte gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) Nr. 601/2012           Keine Bereitstellung von Informationen für die Prüfstelle gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 600/2012           Feststellung, dass der geprüfte Emissionsbericht nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 entspricht           Feststellung, dass der geprüfte Tonnenkilometerbericht nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 entspricht           Sonstiges (bitte angeben):           11.7. In der nachstehenden Tabelle bitte die im Berichtszeitraum festgestellten Verstöße und verhä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.