Europäische Union

2009/158/EG: Beschluss der Kommission vom 23. Februar 2009 zur Annahme des Arbeitsplans 2009 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms ((Text von Bedeutung für den EWR))

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Quellenkennung: 32009D0158. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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t im Bereich der Gesundheit — finanziert werden. Der Richtwert wird auf insgesamt höchstens 2 300 000 EUR veranschlagt (etwa 5 % des operationellen Haushalts). Gemäß Artikel 12 des Programmbeschlusses sollten Beziehungen zu internationalen Organisationen und die Zusammenarbeit mit diesen gefördert werden. Dafür kommen diejenigen internationalen Organisationen in Frage, welche über die nötigen Kapazitäten verfügen, um die im Jahresarbeitsplan genannten Gesundheitsprioritäten der Europäischen Union in Angriff zu nehmen. Fördermittel für Maßnahmen in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen werden gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe f der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung einer bestimmten Art von Einrichtungen aufgrund ihrer Fachkompetenz, ihres hohen Spezialisierungsgrads oder ihrer Verwaltungsbefugnis durch Finanzhilfevereinbarungen ohne vorherige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen gewährt. Die betreffenden Organisationen verfügen über bestimmte Kompetenzen im Zusammenhang mit ihren spezifischen Aufträgen und Zuständigkeiten, aufgrund deren sie sich besonders für die Durchführung einiger der in diesem Arbeitsplan festgelegten Maßnahmen eignen und für welche Vereinbarungen über direkte Finanzhilfen als das geeignetste Verfahren gelten. Vereinbarungen über direkte Finanzhilfen werden die Synergien und die Interaktion zwischen der Europäischen Kommission und internationalen Organisationen überall dort verbessern, wo Maßnahmen gemeinsam durchgeführt werden. Der finanzielle Beitrag kann je Organisation bis zu 60 % der förderfähigen Kosten für die betreffende Maßnahme betragen. Die Kommission wird den zu gewährenden Höchstprozentsatz in jedem Einzelfall festlegen. Im Jahr 2009 können folgende Organisationen Fördermittel für die Durchführung der unter den Nummern 3.2, 3.3 und 3.4 genannten Maßnahmen erhalten: — die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), — die Weltgesundheitsorganisation (WHO), — das Europäische Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik, — das gemeinsame UN-Programm für HIV/Aids (UNAIDS), — der Europarat. 2.7.   Wissenschaftliche Ausschüsse Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Ausschüsse im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten aus der Haushaltslinie 17 03 06 — Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit — finanziert werden. Ein Betrag von 270 000 EUR ist vorgesehen für die Zahlung von Reisekosten und Tagegeldern an Sitzungsteilnehmer im Zusammenhang mit der Arbeit der wissenschaftlichen Ausschüsse und der Berichterstatter für die Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen im Rahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse (5). Diese Kosten umfassen alle Bereiche, die für das zweite Gesundheitsprogramm relevant sind, d. h. 100 % der Kosten für den Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ und voraussichtlich 50 % der Kosten für den Wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ sowie für Koordinierung. 2.8.   Weiterübertragung von Aufgaben an die GD Regionalpolitik Die Artikel 51 und 59 der Haushaltsordnung und die Artikel 6 bis 8 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften (6) enthalten die Bedingungen und Vorschriften für die Übertragung von Aufgaben. An die Generaldirektion Regionalpolitik werden Aufgaben bis zu einem Höchstwert von 200 000 EUR aus der Haushaltslinie 17 03 06 — Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit — weiterübertragen, und zwar zur Unterstützung der URBAN-Audit-Meinungsumfrage, die mittels spezifischer Verträge innerhalb eines Rahmenvertrags der GD COMM organisiert wird. In diesem Fall werden die Verfahren der GD Regionalpolitik angewendet. 2.9.   Sonstige Tätigkeiten Sonstige Tätigkeiten wie — die Organisation von Workshops und Sachverständigensitzungen, einschließlich Seminaren, die auf nationaler Ebene unter Sachverständigengruppen veranstaltet werden, um Know-how in den Bereichen des Jahresarbeitsplans auszutauschen, und — Veröffentlichungen und verschiedene Kommunikationsinitiativen zur PR-Förderung für das zweite Gesundheitsprogramm werden hauptsächlich mittels Ausschreibungen aus der Haushaltslinie 17 01 04 02 — „Verwaltungsausgaben des Programms“ finanziert. Für bestimmte technische Angelegenheiten, wie in Kapitel 3 beschrieben, sind Verwaltungsvereinbarungen mit der Gemeinsamen Forschungsstelle vorgesehen, die aus der Haushaltslinie 17 03 06 — Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit — finanziert werden. 3.   PRIORITÄTEN FÜR 2009 Die vorrangigen Maßnahmen für 2009 wurden im Einklang mit dem Programmbeschluss ausgewählt. Diese Prioritäten sollten vor dem Hintergrund der Maßnahmen betrachtet werden, die bereits im Rahmen des vorangegangenen Programms (7) gefördert wurden, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den späteren Jahren der Programmlaufzeit weitere Prioritäten festgelegt werden. Das Gesundheitsprogramm soll Synergien mit anderen Gemeinschaftsprogrammen fördern, ohne dass sich die Arbeiten mit diesen überschneiden. Die dritte Maßnahme des Themas Gesundheit im 7. Forschungsrahmenprogramm mit dem Titel „Optimierung der Gesundheitsfürsorge für die europäischen Bürger“ ergänzt die Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheit in Bezug auf alle Ziele des zweiten Gesundheitsprogramms. Man wird sich bemühen, Überschneidungen bzw. Doppelarbeiten zwischen erfolgreichen Vorschlägen im Rahmen des Gesundheitsprogramms und Projekten des 7. Rahmenprogramms, die bisher zur Förderung ausgewählt worden sind, festzustellen und zu vermeiden. Die Vorschläge für das Gesundheitsprogramm müssen uneingeschränkt mit den im Programmbeschluss festgelegten Zielen und Verfahren im Einklang stehen. Insbesondere sollten die Vorschläge keine wesentlichen Bestandteile enthalten, die die Forschung betreffen. In allen Vorschlägen muss gegebenenfalls der Nachweis geführt werden, dass Synergien mit den relevanten Forschungsaktivitäten hergestellt werden können, die im Rahmen der Aktivitäten zur wissenschaftlichen Unterstützung von Gemeinschaftspolitiken des 6. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung (8) sowie im Rahmen des Themas Gesundheit und verwandter Themen des 7. Forschungsrahmenprogramms finanziert werden. Insbesondere ist in den für den Arbeitsplan 2009 vorgelegten Vorschlägen nachzuweisen, dass Überschneidungen bzw. Doppelarbeiten mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm vermieden werden. 3.1.   Themen von strategischer Bedeutung Im Einklang mit den in Artikel 2 Absatz 2 des Programmbeschlusses genannten Aktionen und der aus der gesundheitspolitischen Strategie der EU (9) erwachsenden Verpflichtung, sektorübergreifend zu arbeiten, um die Gesundheit zu verbessern, wird Maßnahmen der Vorzug gegeben, die einen erheblichen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene in folgenden Bereichen erbringen: — Beitrag zu — der Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürger, möglichst gemessen anhand geeigneter Indikatoren wie dem Indikator „gesunde Lebensjahre“; — dem Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten in und zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Regionen; — dem Aufbau der Kapazitäten für Entwicklung und Durchführung wirksamer gesundheitspolitischer Strategien, insbesondere in Gebieten, in denen hoher Bedarf besteht; — Beteiligung neuer (nicht traditioneller) Akteure im Gesundheitsbereich an nachhaltigen, kooperativen und ethisch unbedenklichen Maßnahmen, sowohl auf regionaler oder lokaler Ebene als auch über beteiligte Länder hinweg. Dies umfasst den öffentlichen Dienst, die Privatwirtschaft und Beteiligte aus der Zivilgesellschaft im weiteren Sinne, deren primäre Ziele sich nicht auf die öffentliche Gesundheit beschränken (beispielsweise in den Bereichen Jugend, ethnische Gruppen und anderen Bereichen des öffentlichen Interesses wie Umwelt und Sport). Die Vorschläge sollten nach Möglichkeit auch die faktengesicherte Grundlage und die Fähigkeit, messbare Ergebnisse zu produzieren, darlegen. Vorschläge, die die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, können als außergewöhnlich zweckdienlich betrachtet werden. Die Antragsteller müssen aufzeigen können, wie die vorgeschlagene Maßnahme zur Erfüllung der oben genannten Kriterien beiträgt. Die Prioritäten werden in Abschnitten aufgelistet, die den Aktionsbereichen des Programmbeschlusses entsprechen. 3.2.   Vorrangige Maßnahmen des ersten Aktionsbereichs „Besserer Gesundheitsschutz der Bürger“ 3.2.1.   Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen 1. Die Maßnahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit 2008-2013 zum Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen tragen zur Durchführung der EU-Strategien und -Initiativen zur Abwehr von Gesundheitsbedrohungen im Sinne der Entscheidung zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Überwachungsnetzes (10) bei. Ziel ist es, Strategien und Mechanismen zu entwickeln, um auf Gesundheitsbedrohungen und Krisenfälle reagieren zu können, und das Risikomanagement im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten auf der Grundlage einer vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) durchgeführten Risikobewertung zu unterstützen (11). 2. Zudem wird die Ermittlung weiterer Gesundheitsbedrohungen, etwa physikalischer und chemischer Art, Gegenstand des Programms sein. Maßnahmen zur Koordinierung und Unterstützung der Bereitschaftsplanung und Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitssicherheit mit Blick auf Angriffe durch biologische, chemische und radiologische Waffen werden vom Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) (12) erarbeitet. 3. Die WHO betrachtet die Grippepandemie als eine der schwersten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit. Ein Pandemievirus könnte sich aus Vogelgrippeviren entwickeln, die derzeit in vielen Teilen der Welt bei Geflügel und Wildvögeln zirkulieren. Die Kommission gehört zu den wichtigsten Gebern, die zur globalen Reaktion auf die Vogelgrippe beitragen, und unterstützt das Konzept „One World One Health“, in dem die Gesundheit von Mensch und Tier miteinander verknüpft werden soll (13). Im Bereich der Gesundheitssicherheit sollten die Vorschläge — die Europäische Nachbarschaftspolitik zur Verstärkung der Kohärenz und der Partnerschaft berücksichtigen; — die Beteiligung von Kandidatenländern als assoziierte Partner und als Partner für die Zusammenarbeit generell nach Möglichkeit unterstützen; — die Interoperabilität zwischen Mechanismen, Gesundheitssystemen, Plänen und Strategien thematisieren, und zwar unter besonderer Berücksichtigung sektorübergreifender Maßnahmen, einschließlich solcher, die auf Gesundheitsrisiken und Krankheiten an der Schnittstelle zwischen der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und Ökosystemen abzielen; — die Projekte sollten außerdem die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen quantifizieren sowie weitere mögliche positive oder negative Auswirkungen (externe Effekte) der Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit nennen. 3.2.1.1.   Weiterentwicklung der Prävention (Anhang — Nummern 1.1.1-1.1.2) Erfahrungsaustausch über die Impfförderung in den Mitgliedstaaten (MS), insbesondere mit Blick auf schwer zu erreichende Bevölkerungsgruppen Unterstützung für politische Initiativen zur Impfung (Vorschlag für eine Empfehlung des Rates an die Mitgliedstaaten, einen 75-prozentigen Impfschutz gegen die saisonale Grippe bei Risikogruppen anzustreben, Vorschlag einer Empfehlung des Rates zur Verbesserung/Aufrechterhaltung einer hohen Impfrate gegen bestimmte Kinderkrankheiten). Spezifische Aktivitäten sollten sich auf Masern und Röteln (14), saisonale Grippe (15), HPV, Tetanus und neue Impfstoffe gegen die Pneumokokkenerkrankung konzentrieren. Bei der Förderung der Impfung sollte Folgendes berücksichtigt werden: — bestehende Wissensdefizite über Impfstoffe und Impffragen (16) bei ausgewählten und breiteren Bevölkerungsgruppen; — evidenzbasierte Maßnahmen zum Abbau der Hindernisse für die Einführung von Impfungen und zur Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz der Impfung (17); — evidenzbasierte und hoch wirksame Gesundheitsförderungsmaßnahmen zur Unterstützung der Impfung; — die Ergebnisse und laufenden Aktivitäten von Impfprojekten, insbesondere denjenigen, die von der Gemeinschaft im Rahmen des Gesundheitsprogramms (18) gefördert werden, und der Tagungsbericht über die „Tagung zur Impfstrategie“  (19) vom 13.-14. Februar 2008, die in Zusammenarbeit der Kommission und der Exekutivagentur für öffentliche Gesundheit organisiert wurde. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Ermittlung vorhandener Modellierungsinstrumente und deren Einsatz zur Bewältigung bestehender und neu entstehender Bedrohungen Die Erweiterung der Fähigkeiten zur Verwendung vorhandener Modellierungsinstrumente in den MS ist ein wichtiges Thema, das auf europäischer Ebene zu folgenden Zwecken erörtert werden muss: — effektive Messung der Kostenwirksamkeit der Strategien und ihrer Durchführung und Folgenabschätzung neuer Impfstoffe und anderer Präventionsmaßnahmen, — Folgenabschätzung von Erkrankungen, — Folgen des Klimawandels für das Gesundheitswesen, — Unterstützung der Entscheidungsfindung (mögliche Auswirkungen spezifischer Maßnahmen wie Quarantäne). [Ausschreibung durch Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS)] (20) 3.2.1.2.   Unterstützung der Bereitschaftsplanung (Anhang — Nummern 1.1.1-1.1.2-1.1.3-1.1.5) Informationsaustausch über Gesundheitsbedrohungen und Bereitschaftspläne Der Informationsaustausch über Bereitschaftspläne bezieht sich auf allgemeine und spezifische Bereitschaft (biologische, chemische, radiologische/nukleare und den Klimawandel betreffende Aspekte). Diese Informationen können sich auf Durchführungsmechanismen, Folgenabschätzung, sektorübergreifende Aspekte und die Kommunikation mit den Fachkreisen und der Öffentlichkeit beziehen. Die den Informationsaustausch betreffenden Maßnahmen könnten Folgendes umfassen: — die Ermittlung vorbildlicher Verfahren für das Krisenmanagement und die Analyse der Bedingungen für ihre Übertragung auf andere Bereiche wie Informationsmanagement, Kommunikation mit Fachleuten, Medien und der Öffentlichkeit, Leitlinien für das Krisenmanagement, logistische Aspekte einer Krise wie die Einsetzung eines Krisenstabs, Koordinierungsmechanismen, Personalschulung und -unterstützung beim Umgang mit unvorhersehbaren Ereignissen oder Lehrpläne (Art, Ziel, Inhalt der Schulung); — Informationsaustausch zwischen Sachverständigen und politischen Entscheidungsträgern sowie Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien; — die Verbreitung wichtiger Maßnahmen in den MS, wie sie in der globalen Initiative für Gesundheitssicherheit genannt wurden; dazu gehört die Erörterung von Maßnahmen zur Medienkommunikation und der Grippepandemie, laborrelevanter Themen oder medizinischer Gegenmaßnahmen in einem Workshop des EU-Netzes der Kommunikationsbeauftragten (21). [Ausschreibung] — die Beobachtung der Informationsaustauschmechanismen für das Krisenmanagement und die Verknüpfung mit internationalen Austauschinstrumenten, einschließlich besserer Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle bei entsprechenden Tätigkeiten und auf der Ebene der Globalen Aktionsgruppe für den Schutz vor Gesundheitsbedrohungen (22). [Angebot durch Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinsamen Forschungsstelle] Unterstützung der raschen Entwicklung pharmazeutischer Gegenmaßnahmen, einschließlich Impfstoffen, für neue und neu aufkommende Bedrohungen Die Wahrscheinlichkeit, dass neue Krankheitserreger in bisher nicht betroffenen Gebieten auftreten, steigt. Dies kann zur weiten Verbreitung von Erkrankungen führen, begünstigt durch Faktoren wie Reisen, Klimawandel und andere Umweltveränderungen sowie die Weiterentwicklung des Erreger/Vektor/Reservoir-Verhältnisses. Die Herausforderung besteht darin, die rasche Entwicklung, Herstellung und Zulassung von Impfstoffen gegen neue und neu auftretende Erkrankungen zu ermöglichen, um die Bevölkerung innerhalb und außerhalb Europas zu schützen. Folgende Aktivitäten sind zu entwickeln: — ein Verfahren zur Beschleunigung der Freigabe von Impfstoffen zur Produktion bei dringendem Bedarf; — die Stärkung des Netzes klinischer Zentren zur Unterstützung extensiver Impfstoffentwicklung; — breit angelegte Plattformen für Impfstoffe. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Anpassung des Gesundheitswesens an die Folgen des Klimawandels Europa ist dabei, Maßnahmen zu treffen, um der globalen Erwärmung entgegenzuwirken und möglicherweise katastrophale Klimaveränderungen zu verhindern (23)  (24). Alle Bereiche der Gesundheitssysteme sind von der Anpassung an die Folgen des Klimawandels betroffen (Gesundheitsversorgung, Prävention und gesundheitliche Aufklärung, Gesundheitsbedrohungen, einschließlich der Folgen des Klimawandels für übertragbare Krankheiten, sowie sonstige gesundheitliche Störungen wie beispielsweise Atemwegserkrankungen). — Die in diesem Abschnitt genannten Maßnahmen könnten auf den Informationsaustausch sowie auf den Vergleich und die Analyse der Übertragbarkeit von Maßnahmen und Aktivitäten auf eine frühzeitige Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit abzielen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.2.1.3.   Verbesserung der Früherkennung und Abwehr von Gesundheitsbedrohungen, einschließlich übertragbarer Erkrankungen Aufbau von Handlungskompetenzen und Schulungen zur Tuberkulosebekämpfung (evidenzbasierte Standards) in Ländern mit hoher Prävalenz und Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko Die Europäische Kommission beauftragte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) im März 2007, einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Tuberkulosebekämpfung (Tb) in der EU (25) auszuarbeiten. Viele EU-Mitgliedstaaten weisen positive Entwicklungstendenzen in Bezug auf die Tuberkulose auf, die bei ihnen wahrscheinlich kurz vor der Ausrottung steht. Dennoch gibt es noch sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern (26), und die Bemühungen zur Tb-Bekämpfung stoßen auf Probleme wie arzneimittelresistente Tb und eine hohe Übertragungsrate bei Risikogruppen. — Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Tuberkulosebekämpfung, insbesondere in Ländern mit hoher Prävalenz. Der Aufbau von Handlungskompetenzen und Schulungsmaßnahmen würden zur Erstellung nationaler Pläne beitragen. Außerdem bedarf es der Entwicklung und Anpassung von Methoden zur Tb-Bekämpfung in Ländern mit geringer Prävalenz, in denen hauptsächlich schwer erreichbare Risikogruppen an Tb erkranken. — Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Leistung von Programmen zur Tb-Bekämpfung auf der Grundlage von Kohortenanalysen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Unterstützung von Sensibilisierung, Früherkennung, Prävention und Bekämpfung der Virushepatitis Verschiedene Arten der Virushepatitis sind schwere Infektionskrankheiten mit weitreichenden medizinischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen und möglicherweise schwerwiegenden langfristigen Folgeerkrankungen. Für die Überwachung solcher Erkrankungen ist das ECDC zuständig (27). Die Bevölkerung und die betreffenden Fachkreise müssen über die verfügbaren Maßnahmen zu ihrer Prävention, Linderung und Bekämpfung Bescheid wissen. — Schulung von Fachleuten, spezifische Informationen für die Öffentlichkeit und die Fachkreise sind Beispiele entsprechender Maßnahmen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Früherkennung von Gesundheitsbedrohungen und Bewertung der Auswirkungen von Zwischenfällen auf die Gesundheit Es zeigt sich wieder verstärktes Interesse an Syndromüberwachungsmethoden. Mehrere europäische Länder haben bereits eine breite Syndromüberwachung in verschiedenen Bereichen (Infektionskrankheiten, Umweltgesundheit, Veterinärmedizin) mit verschiedenen Datenquellen (Notaufnahmen, Sterblichkeit, Telefonhotlines) eingeführt und verwenden verschiedene Methoden (retrospektive oder prospektive Studien). — Es könnte eine Übersicht über die europäische Syndromüberwachung erarbeitet werden, die mehr Mitgliedstaaten einschließt und unter Berücksichtigung laufender Projekte einen gemeinsamen Ansatz festlegt. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.2.1.4.   Förderung des Aufbaus von Handlungskompetenzen (Anhang — Nummern 1.1.1-1.1.4) Unterstützung der Einführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in den MS Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (28) sind am 15. Juni 2007 eingeführt worden. Auf europäischer Ebene wurde die Entscheidung 2000/57/EG der Kommission (29) über ein Frühwarn- und Reaktionssystem für die Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten geändert, damit Meldungen über dieses System zur gleichen Zeit erfolgen wie durch das System der Internationalen Gesundheitsvorschriften (30). Folgende Maßnahmen sollen die Einführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften unterstützen: — Übersicht und Vergleich der nationalen Rechtsvorschriften der MS, die Sicherheits- oder Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Krisensituation im Bereich der öffentlichen Gesundheit betreffen; — Auswirkungen der Maßnahmen gegen gesundheitliche Krisensituationen auf andere Politikbereiche wie Mobilität, Einwanderung oder Schutz der Menschenrechte; — derzeitige Strategien und Verfahren zur Einführung der Kernkapazitäten gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften in den MS und ihr Verhältnis zu den EU-Rechtsvorschriften. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Unterstützung des Netzes chemischer, radiologischer und nuklearer Referenzlaboratorien und rasche Bewertung toxischer Industriechemikalien und radioaktiver Gefährdungen sowie Entwicklung wissenschaftlich validierter Gegenmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Die zu entwickelnden Maßnahmen sollen die Prioritäten des Gesundheitssicherheitsausschusses im Bereich chemischer und radionuklearer Fragen unterstützen. Im Jahr 2009 sollten folgende Maßnahmen Vorrang erhalten: — Bestandsaufnahme und Audit der „nationalen Referenzlaboratorien“ für chemische und radioaktive Stoffe, einschließlich eines Workshops zum Knowhow-Transfer und zur gemeinsamen Nutzung der Kapazitäten. — Aktualisierung der Bewertung toxischer Industriechemikalien — Entwicklung von Protokollen für unverzügliche Gefahren- und Risikoanalysen; — Aktualisierung der Bewertung radioaktiver Stoffe — Entwicklung von Protokollen für unverzügliche Gefahren- und Risikoanalysen. [Ausschreibung] 3.2.2.   Mehr Sicherheit für die Bürger (Anhang — Nummer 1.2) 3.2.2.1.   Verbesserung des rationellen Einsatzes von Antibiotika und Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle und antivirale Mittel (31) (Anhang — Nummer 1.2.3) Weiterentwicklung der Protokolle und Beobachtung des rationellen Antibiotikaeinsatzes Folgende Maßnahmen sollen entwickelt werden: — Antibiotikaeinsatz in der ambulanten und stationären Versorgung: Analyse und Berichterstattung, einschließlich einer Bewertung der Belastung durch Behandlungskosten für resistente Fälle, einschließlich der Schnittstellen zwischen Krankenhäusern, kommunaler Versorgung, Tiergesundheit und Lebensmitteln. Dies sollte auch Analysen der Auswirkungen auf die Gesundheit und eine Kosten-Nutzen-Analyse des verringerten Antibiotikaeinsatzes zur Behandlung menschlicher Erkrankungen umfassen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.2.2.2.   Verbesserung der Patientensicherheit durch qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung (Anhang — Nummer 1.2.3) — Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen den MS sowie For

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.