Europäische Union

97/310/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 1997 über Zusatzfristen, die Portugal für die Umsetzung der Richtlinien 90/388/EWG und 96/2/EG der Kommission in bezug auf den vollständigen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten eingeräumt werden (Nur der portugiesische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31997D0310. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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senkungen plant. Realistischer wäre es, davon auszugehen, daß die Nachfrage nach Kapazität in den nächsten drei Jahren um bis zu 50 % abnehmen könnte. Damit würden höchstens 3,7 Mrd. PTE jährlich an Umsatz verlorengehen (weniger als 1 % des jährlichen Umsatzes). Würde Portugal Telecom ihre Preise anpassen, so wäre die Abnahme natürlich noch geringer, und es könnte sogar zu einer vollständigen Kompensation kommen, wenn die Mobilfunkbetreiber dadurch veranlaßt würden, zusätzliche Basisstationen einzurichten. - Ein Umsatzverlust stellt keine Gewinnschmälerung in gleicher Höhe dar, da für Portugal Telecom auch die mit der Bereitstellung der Mietleitungen verbundenen Aufwendungen wegfallen würden. Nur die entsprechende Gewinnspanne würde entfallen. Hierzu hat Portugal keine Angaben geliefert. Wir könnten von einer Gewinnspanne von bis zu 50 % ausgehen, was bereits - falls dieser Hoechstwert zutrifft - eine unfaire Preisgestaltung im Sinne von Artikel 86 Buchstabe c) EG-Vertrag - sowie einen Verstoß gegen die Kostenorientierungsverpflichtung nach Richtlinie 92/44/EWG - darstellen könnte, da dies mehr als doppelt so hoch wäre wie die im Telekommunikationssektor übliche Gewinnspanne. Selbst wenn man dies zugrundelegt, betrüge der entgangene Gewinn weniger als 1,8 Mrd. PTE. - Wie bereits erwähnt, ist einer der beiden GSM-Betreiber, nämlich TMN, zu 100 % eine Tochtergesellschaft des Portugal-Telecom-Konzerns. Portugal vertritt die Auffassung (13), TMN werde ungeachtet dieser Verbindung sich ebenfalls für eine eigene Infrastruktur entscheiden, um ihre Infrastrukturkosten um 50 % zu verringern. In diesem Fall aber würde der Gewinn von TMN entsprechend zunehmen und in der konsolidierten Rechnungslegung des Portugal-Telecom-Konzerns den negativen Effekt zur Hälfte kompensieren, den die Aufhebung der Beschränkungen für Mobilfunkbetreiber hinsichtlich der Nutzung einer eigenen Infrastruktur mit sich bringen würde. Dementsprechend würde der Effekt unter dem Strich nur 0,9 Mrd. PTE pro Jahr ausmachen. - Die portugiesische Argumentation beruht auf einer statischen Sicht. Mit der Liberalisierung des Mobilfunkmarktes aufgrund der Richtlinie 96/2/EG dürften Neubetreiber bald von der portugiesischen Regierung die Zulassung zum Tätigwerden auf den DCS-1800-Frequenzbändern erhalten, so daß sich Portugal Telecom gezwungen sehen wird, ihre Netzentwicklung zu beschleunigen, um mit den beiden gegenwärtigen GSM-Betreibern konkurrieren zu können. Durch diese neue Nachfrage wird der bereits sehr begrenzte Effekt der Kündigung einiger Leitungsmieten durch die GSM-Betreiber mehr als wettgemacht. Hervorzuheben ist, daß die Verzögerungen, die bei der Ausschreibung für die DCS 1800- und ERMES-Dienste durch die portugiesische Regierung eingetreten sind, Portugal Telecom größere Mietleitungseinnahmenverluste verursachen, als es die sofortige Durchführung von Artikel 3c der Richtlinie 90/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/2/EG täte. Auch dürfte die Liberalisierung des Sprachdienstes für geschlossene Benutzergruppen die Mietleitungsnachfrage erheblich erhöhen, nämlich für komplementäre Festnetz-Telekommunikationsdienste; damit ist also sicherlich eine alternative Ansatzmöglichkeit für die von den GSM-Betreibern freigesetzte Übertragungskapazität gegeben. Infolge dieses zu erwartenden Wachstums des Leitungsmietmarktes ist es durchaus möglich, daß Portugal Telecom selbst dann, wenn sie weitere Mengenrabatte gewährt, ihr Gewinniveau in diesem Bereich hält. Mit einer solchen Rabattgewährung hätten die Mobilfunkbetreiber sogar noch geringere Anreize, eine eigene Infrastruktur aufzubauen. Einer der Stellungnahmen zufolge bietet Portugal Telecom der mit ihr verbundenen Gesellschaft TV Cabo Portugal bereits jetzt Glasfaserleitungen zu einem Mietpreis an, der in einigen Fällen um das Fünfzigfache niedriger liegt als der Mobilfunkbetreibern berechnete Mietpreis. Schließlich muß im Zusammenhang mit der Beurteilung der Auswirkungen, die eine sofortige Umsetzung von Artikel 3c der Richtlinie 90/388/EWG auf den Portugal-Telecom-Konzern hätte, auch Artikel 3a letzter Absatz berücksichtigt werden. Nach dieser Vorschrift dürfen "Mitgliedstaaten, denen eine zusätzliche Übergangsfrist zur Aufhebung der Beschränkungen für Infrastruktur gemäß Artikel 3c eingeräumt wurde (. . .) während dieser Frist keine weiteren Mobilkommunikations- oder Personal-Kommunikations-Lizenzen an Fernmeldeorganisationen oder mit diesen verbundene Organisationen erteilen. Soweit Fernmeldeorganisationen nicht oder nicht mehr über ausschließliche Rechte oder besondere Rechte gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b) und c) in bezug auf den Aufbau und die Bereitstellung der öffentlichen Netzinfrastruktur verfügen, dürfen sie nicht von vorneherein von diesen Lizenzverfahren ausgeschlossen werden." Da TMN dementsprechend während der gesamten von der portugiesischen Regierung beantragten Zusatzfrist an keiner Ausschreibung für DCS 1800 teilnehmen dürfte, würden TMN in dieser Hypothese möglicherweise Gewinne auf diesem neuen Marktsegment entgehen, so daß diese auch von dem oben erwähnten Gewinnminderungsbetrag abzuziehen wären, welcher sich aus der Kündigung der Leitungsmietverträge durch die GSM-Betreiber ergeben würde. Was die Auswirkungen der Liberalisierung des Sprachdienstes für geschlossene Benutzergruppen anbetrifft, so stellt die Kommission fest, daß sie aufgrund der Richtlinie 90/388/EWG bis zum 31. Dezember 1990 hätte umgesetzt sein müssen. Entwicklung des Handelsverkehrs (23) Da es, wie obige Ausführungen zeigen, keine Rechtfertigungsgründe dafür gibt, nach Artikel 4 der Richtlinie 96/2/EG eine Ausnahme von der Verpflichtung zu gewähren, Beschränkungen für Mobilfunkbetreiber hinsichtlich des Aufbaus einer eigenen Infrastruktur und der Nutzung der Infrastruktur dritter Beteiligter sofort aufzuheben, brauchen die Auswirkungen einer solchen Ausnahmeregelung auf den Handelsverkehr und ihre mögliche Vereinbarkeit mit den Interessen der Gemeinschaft nicht geprüft zu werden. Schlußfolgerung (24) Da nichts dafür spricht, daß Portugal Telecom die Gewinne aus der Vermietung von Leitungen an Mobilfunkbetreibern benötigt, um die gebotenen Strukturanpassungen zu gewährleisten, und darüber hinaus davon auszugehen ist, daß der Portugal-Telecom-Konzern insgesamt seine Einnahmen erhöht, wenn keine Ausnahme von der sofortigen Anwendung von Artikel 3c der Richtlinie 90/388/EWG gewährt wird, ist es nicht gerechtfertigt, Portugal Telecom die beantragte Zusatzfrist zu gewähren. III. Antrag auf eine zusätzliche Umsetzungsfrist in bezug auf den Sprachtelefondienst und die dazugehörige Netzinfrastruktur Zu den Auswirkungen einer Aufhebung der ausschließlichen Rechte, über die Portugal Telecom zur Zeit verfügt Die Argumentation der portugiesischen Regierung (25) Für die Beantragung der Ausnahmeregelung gibt die portugiesische Regierung folgende Gründe an: - Portugal Telecom muß ihre Tarife in erheblichem Maße umgestalten; - die Anschlußdichte ist niedrig. Standpunkt der Kommission (26) Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen zusätzliche Umsetzungsfristen strikt den von der portugiesischen Regierung erwähnten Erfordernissen der Strukturanpassung im Hinblick auf die Einführung eines uneingeschränkten Wettbewerbs entsprechen; hierbei geht es um eine weitere Anpassung von Portugal Telecoms Tarifen, die in den meisten Fällen zu hoch erscheinen, sowie um den Umstand, daß die Anschlußdichte zu niedrig erscheint (rund 37 Hauptanschlüsse je 100 Einwohner bei einem EG-Durchschnitt von 48 im Jahre 1995) und die Durchschnittsausgaben je Hauptanschluß gering sind (1995 lagen sie je 100 Einwohner bei 20,720 ECU gegenüber 33,275 ECU im Vereinigten Königreich). (27) Die Kommission stellt fest, daß Portugal Telecom mit der Netzmodernisierung bereits weit vorangekommen ist. 1995 war die Vermittlung bei Portugal Telecom zu 70 % digitalisiert, das Fernnetz zu 100 % und das Auslandsnetz zu 89 %. Bei der Ortsgesprächvermittlung soll die Digitalisierung nach Auskunft der portugiesischen Regierung 1998 97 % erreichen und damit weitaus höher liegen als bei anderen Telekommunikationsorganisationen in der Gemeinschaft, wie z. B. Deutsche Telekom und Telecom Italia. Beim Sprachtelefondienst ist die Anschlußdichte im Vergleich zu den übrigen EG-Ländern in Portugal jedoch immer noch sehr niedrig. a) Tarifreform (28) Die portugiesische Regierung macht geltend, daß von 1989 bis 1996 alle Gebühren, außer auf Orts- und Regionalgespräche, real gesenkt worden sind. Trotzdem seien die Tarife größtenteils immer noch zu hoch und weit von denen anderer EG-Telekommunikationsorganisationen entfernt. Auch aus diesem Grunde sei es weiterhin erforderlich, die Gebühren so anzupassen, daß der Preis sich weiter den zugrundeliegenden Kosten annähert. Bei der Neugestaltung der Tarife geht Portugal stufenweise und flexibel vor und achtet auf zumutbare Preise und angemessene Leistung für die Verbraucher. Jede Telekommunikationsorganisation in der Gemeinschaft führt eine Tarifreform durch oder hat dies getan. Für Portugal stellt sich die Frage, wie schnell diese vonstatten gehen soll. Wegen der Vorgaben der vorgesehenen Preiskappungsregelung benötige Portugal Telecom noch etwa fünf Jahre, um die Fern- und Auslandsgesprächsgebühren zu senken und die Anschluß- und Grundgebühren zu erhöhen (d. h. die Jahre 1996 bis 2000). (29) Nachstehende Tabelle - beruhend auf im Besitz der Kommission befindlichen Unterlagen (14) - stützt die Auffassung der portugiesischen Regierung; in der Tabelle werden bestimmte Telefontarife von Portugal Telecom den entsprechenden Werten einer Telekommunikationsorganisation gegenübergestellt, die bereits ihre Tarife umgestaltet hat (15): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Bei diesem Vergleich ist insofern Vorsicht angebracht, als die Ortstarifzonen in Portugal (mit einem Radius von 5 km) weitaus kleiner sind als im Vereinigten Königreich (mit einem Radius von mehr als 30 km). Für viele Nahgespräche werden in Portugal daher Regionalgesprächsgebühren erhoben, so daß "Ortsgespräche" nur rund 7 % der Einnahmen von Portugal Telecom ausmachen. (30) Da wegen des technischen Fortschritts im Netz die Kosten immer weniger von der Entfernung abhängen, bedingt eine Kostenausrichtung der Tarife im allgemeinen eine Anpassung der Preise, bei der die Kosten durch die Einnahmen ausgeglichen werden; dies bedeutet folgendes: - die Einnahmen aus Anschluß- und Grundgebühren decken die Fixkosten (plus Standardgewinnspanne); - die Einnahmen aus Ortsgesprächen decken deren Kosten (plus Standardgewinnspanne); - die Einnahmen aus Ferngesprächen decken deren Kosten (plus Standardgewinnspanne); und - die Einnahmen aus Auslandsgesprächen decken deren Kosten (plus Standardgewinnspanne). Infolgedessen würden die Telekommunikationsorganisationen in der Regel die Zweimonatsgrundgebühr und den Ortstarif erhöhen (oder dürfen sie zumindest nicht senken) und den Ferntarif herabsetzen. Offensichtlich sind aber, wie bereits erwähnt, die Ortstarife von Portugal Telecom im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten bereits hoch, so daß das Unternehmen nicht in der Lage ist, durch ihre Erhöhung Tarifsenkungen bei Fern- und Auslandsgesprächen auszugleichen. (31) Angesichts der bereits vollzogenen Tarifanpassungen und der festen Zusagen, bis zum Jahre 2000 die Tarifreform durch Senkung der Fern- und Auslandsgesprächstarife abzuschließen, kann die Fortsetzung des stufenweisen Vorgehens bei der weiteren Senkung der Tarife als gerechtfertigt gelten, da die zur Erhöhung der Anschlußdichte in den kommenden Jahren erforderlichen Ressourcen nicht geschmälert werden dürfen. b) Anschlußdichte (32) Bei der Erhöhung der Anschlußdichte konnte sich Portugal Telecom in den vergangenen fünf Jahren in die Zuwachsraten-Spitzengruppe innerhalb der Gemeinschaft einreihen (1991: 24 Hauptanschlüsse je 100 Einwohner, 1995: 37). Trotzdem hat Portugal immer noch die zweitniedrigste Anschlußdichte in der Gemeinschaft (nach Irland). Nach portugiesischen Angaben haben 26 % der portugiesischen privaten Haushalte noch kein Telefon; dies liege hauptsächlich daran, daß das Netz noch nicht genügend ausgebaut sei. (33) In einigen Stellungnahmen wird zutreffend hervorgehoben, daß sich mit der Einführung des Wettbewerbs die Anschlußdichte erhöhen wird. Man kann jedoch davon ausgehen, daß neu auf den Markt tretende Akteure sich in einer ersten Phase auf Großkunden konzentrieren würden, um eine ausreichende Rentabilität zu erzielen, bevor sie sich neuen Kunden zuwenden. Dem Argument der portugiesischen Regierung, es liege im Interesse der Allgemeinheit, wenn Portugal Telecom in die Lage versetzt wird, sein Ausbauprogramm zur weiteren Erhöhung der Telefondienste fortzusetzen, kann man deshalb zustimmen, selbst wenn die Portugal Telecom eingeräumte Zusatzfrist das Unternehmen in die Lage versetzen sollte, seine Marktstellung durch eine Erhöhung seiner Effizienz zu stärken. Der Ausbau würde zu einem bestimmten Maße auch zukünftigen neuen Marktteilnehmern nutzen: Je mehr Teilnehmer das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, desto mehr Gespräche werden geführt, und diese entfallen sowohl auf Portugal Telecom als auch auf neu hinzukommende Unternehmen. (34) Allerdings geht aus den Angaben der portugiesischen Regierung nicht nur hervor, daß die Anschlußdichte in Portugal immer noch niedrig ist, sondern auch, daß die unbefriedigte Nachfrage begrenzt ist. So zeigt sich beispielsweise, daß die durchschnittliche Wartefrist für Neuanschlüsse stark abgenommen hat, nämlich von zehn Monaten 1989 auf nur acht Tage 1995. (35) Die Notwendigkeit, die Anschlußdichte zu erhöhen, kann es deshalb rechtfertigen, daß Portugal Telecom für einen begrenzten Zeitraum die ausschließlichen Rechte behält. Daß die jährlichen Zuwachsraten bei der Anschlußdichte abnehmen (von 14,5 % 1990 auf 5 % 1995), zeigt, daß wegen verschiedener Faktoren - u. a. demographischer (16) und ökonomischer Art (zu erwähnen ist insbesondere das niedrigere portugiesische BIP, das sich in niedrigeren Durchschnittsausgaben je Anschluß niederschlägt: 560 ECU je Hauptanschluß 1995 gegenüber 605 ECU im Vereinigten Königreich) -, die für Portugal spezifisch sind, von den privaten Haushalten gar keine große Nachfrage nach Anschlüssen ausgeht. Ein zusätzliches Marktwachstum würde daher von niedrigeren Tarifen sowie dem Angebot neuer Dienste und zunehmender Geschäftstätigkeit bei den gewerblichen Kunden abhängen; eine solche Entwicklung könnte am besten durch die Einführung des Wettbewerbs beschleunigt werden und würde also keine zusätzlichen Umsetzungsfristen rechtfertigen. Entwicklung des Handelsverkehrs (36) Zwar würde der portugiesische Telekommunikationsmarkt mit der Gewährung einer Zusatzfrist für die Portugiesische Republik zwei Jahre lang abgeschottet, doch wären die damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die Entwicklung des Handelsverkehrs in der Gemeinschaft durch folgende Faktoren begrenzt: - Den begrenzten Umfang des portugiesischen Telekommunikationsmarktes, verglichen mit dem Markt der Gemeinschaft. Zu erwarten ist, daß ab dem 1. Januar 1998 umfangreiche Investitionen vor allem in Mitgliedstaaten wie Deutschland, den Niederlanden und Frankreich erfolgen, wo eine höhere Rentabilität zu erwarten ist. - Die Dauer der beantragten Fristverlängerung: Ein neuer öffentlicher Telefondienstbetreiber braucht eine längere Vorlaufzeit, um seinen Gewerbebetrieb aufzubauen. Der Nachteil, der eine Zusatzfrist von 24 Monaten für potentielle Investoren hätte, wäre dadurch begrenzt, daß sie in der Zwischenzeit ihre Investitionen vorausplanen könnten, um bereits vor dem 1. Januar 2000 betriebsbereit zu sein. (37) Darüber hinaus würden nachteilige Auswirkungen auf die folgenden Gegebenheiten begrenzt: - Portugal Telecom hat nicht vor, seinen Betrieb auf Mitgliedstaaten auszuweiten, die ihre Märkte bereits liberalisiert haben. Wäre dies der Fall so könnte die Fristverlängerung, mit der die Aufrechterhaltung höherer Preise auf dem Inlandsmarkt ermöglicht wird, nicht nur zur Vornahme der notwendigen Anpassungen, sondern auch zur Quersubventionierung der Tätigkeit auf Auslandsmärkten verwendet werden. Dadurch würde eindeutig der Wettbewerb zu Lasten der vorhandenen und hinzukommenden Telekommunikationsorganisationen in den anderen Mitgliedstaaten verfälscht, und dies würde dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderlaufen. - Die Aufhebung von Beschränkungen in bezug auf die Nutzung eigener oder fremder Infrastruktur gilt, wie nachstehend erwähnt, ab dem 1. Juli 1997. Dadurch sollen etwaige neue Marktteilnehmer von diesem Zeitpunkt an in die Lage versetzt werden, in Vorbereitung auf den vollständigen Wettbewerb über solche Infrastruktur bereits liberalisierte Telekommunikationsdienste anzubieten, insbesondere Sprachdienste über Unternehmensnetze und für geschlossene Benutzergruppen. - Vollständige Umsetzung der Richtlinie 90/388/EWG - unabhängig von der zur Zeit geltenden Ausnahmeregelung -, insbesondere Aufhebung der zur Zeit geltenden komplementären Lizenzregelungen: Damit können Anbieter liberalisierter Dienste, wie zum Beispiel Anbieter von Sprachdiensten für geschlossene Benutzergruppen, auf der Grundlage einer einfachen Erklärung diese Tätigkeit aufnehmen. - Unbeschadet der Folgenabschätzung nach Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 95/51/EG der Kommission (17) wird kurzfristig gewährleistet, daß TV Cabo als ein von Portugal Telecom unabhängiges Unternehmen geführt wird, solange TV Cabo dem Portugal-Telecom-Konzern angehört. Schlußfolgerung (38) Aus den dargelegten Gründen ist die Kommission der Auffassung, daß die Entwicklung des Handelsverkehrs, die mit der Einräumung einer zusätzlichen Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2000 anstatt zum 1. Januar 1998 für die Beseitigung der ausschließlichen Rechte von Portugal Telecom bei der Bereitstellung des Sprachtelefondienstes und der dazugehörigen öffentlichen Netzinfrastruktur verbunden wäre, nach Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 90/388/EWG mit dem Interesse der Gemeinschaft zu vereinbaren ist, sofern die erwähnten Voraussetzungen erfuellt werden. IV. Antrag auf eine zusätzliche Umsetzungsfrist in bezug auf die Aufhebung der Beschränkungen bei der Bereitstellung bereits liberalisierter Telekommunikationsdienste unter Nutzung eigener und alternativer Infrastruktur Zu den Auswirkungen einer sofortigen Aufhebung der Restriktionen Argumentation der Portugiesischen Republik (39) Für ihre Beantragung einer Ausnahmeregelung führt die Portugiesische Republik folgende Gründe an: Wegen verschiedener Faktoren, u. a. demographischer und ökonomischer Art (insbesondere das niedrigere portugiesische BIP, das sich in niedrigeren Durchschnittsausgaben je Anschluß niederschlägt), gibt es wenig Spielraum für eine Verbreiterung des Marktes für liberalisierte Dienstleistungen. (40) Zur Zeit erziele Portugal Telecom aus der Leitungsvermietung Einnahmen von über 23 Mrd. PTE (rund 6 % des Umsatzes). Eine Aufhebung der Beschränkungen bei der Nutzung fremder Infrastruktur vor dem 1. Juli 1999 würde nach Angaben der portugiesischen Regierung (18) bedeuten, daß Portugal Telecom bis zum Jahre 2000 jährlich Einnahmeverluste von rund 4 Mrd. PTE (d. h. rund 1 % des Umsatzes) entstehen, da die Anbieter liberalisierter Dienste anstelle von Mietleitungen (hauptsächlich zur Fernnetz-Zusammenschaltung) alternative Netzinfrastruktur nutzen würden. Würde Portugal Telecom in einem Alternativszenario die Leitungsmiete erheblich herabsetzen, um ihren Marktanteil bei schätzungsweise 80 % zu halten, dann würde sie - so die portugiesische Regierung - bis zum Jahre 2000 Einnahmen in Höhe von insgesamt 24 Mrd. PTE einbüßen. Standpunkt der Kommission (41) Dieser Darstellung kann nicht in Gänze gefolgt werden. Zwar trifft zu, daß Portugal Telecom aufgrund ihrer ausschließlichen Rechte zum Anbieten von Netzinfrastruktur garantierte Einnahmen aus Leitungsvermietung an Endverbraucher und Anbieter liberalisierter Telekommunikationsdienste bezieht. Doch verlangt Richtlinie 92/44/EWG, daß Leitungen auf kostenorientierter Basis zu vermieten sind. Da die Mitgliedstaaten dieser Verpflichtung nachzukommen haben, ist nicht davon auszugehen, daß durch ein alternatives Angebot die Marktposition von Telekommunikationsorganisationen in diesem Bereich erheblich beeinflußt wird. (42) Zwar trifft zu, daß die Leitungsmiettarife in Portugal noch nicht vollständig umgestaltet worden sind. Eine kostenorientierte Tarifreform könnte jedoch rasch eingeführt werden, durch die verhindert wird, daß Portugal Telecom gegebenenfalls Einnahmen an alternative Infrastrukturbieter verliert, da die Kunden ein diversifiziertes Angebot wahrnehmen würden. Entsprechende Tarifsenkungen würden sich nicht so stark auf Portugal Telecom auswirken, wie von der portugiesischen Regierung dargestellt, und zwar aus folgenden Gründen: - Der Markt für liberalisierte Dienstleistungen (der Sprachdienst für geschlossene Benutzergruppen ist gerade erst 1996 liberalisiert worden) ist langfristig ein Wachstumsmarkt, auch wenn die Zuwächse in Portugal auf kürzere Sicht geringer sein könnten als in anderen Mitgliedstaaten. Selbst bei niedrigeren Tarifen könnten Einbußen nach einiger Zeit durch höhere Nachfrage nach Mietleitungen wettgemacht werden. - Ein vollständig getrenntes Grundnetz birgt erhebliche Risiken (z. B. im Falle von Störungen). Die Betreiber würden daher auf jeden Fall die Leitungen von Portugal Telecom oder dritter Anbieter weiter benutzen, um Auffangkapazität zu haben, mittels deren sie bei Störungen im eigenen Netz ihren Dienst aufrechterhalten könnten. - Sinkt der Umsatz, so sinkt der Gewinn nicht in gleicher Höhe, da auch die Aufwendungen für die Bereitstellung der Mietleitungen wegfallen. - Andere Gesellschaften des Portugal-Telecom-Konzerns würden ihre eigene Infrastruktur anbieten und dadurch ihren Gewinn entsprechend erhöhen, was etwaige negative Auswirkungen der Aufhebung der Beschränkungen für diese Gesellschaften in der konsolidierten Konzernrechnung wettmachen würde. Ferner berücksichtigt Portugal Telecom nicht die Einnahmen, die ihr durch die Erbringung von Zusammenschaltungsdienstleistungen an Konkurrenten entstehen. Normalerweise sind die Aufwendungen für die Zusammenschaltung der größte Kostenfaktor für neu auf den Markt tretende Akteure. Die Aufhebung der Beschränkungen führt also nicht nur zu keinen Einnahmeverlusten, sondern vielmehr nach einiger Zeit zu Zusatzeinnahmen. Entwicklung des Handelsverkehrs (43) Als Folge ihres Monopols bei der Bereitstellung der öffentlichen Telekommunikationsinfrastruktur ist Portugal Telecom einziger Anbieter von Mietleitungen und der Zusammenschaltung für Anbieter liberalisierter Dienste. Das Unternehmen legt damit weitgehend die Kosten für seine Konkurrenten bei den liberalisierten Diensten fest. Dies läßt sich u. a. an den erwähnten hohen Leitungsmiettarifen erkennen, durch die die Erbringung bestimmter liberalisierter Dienste unwirtschaftlich wird. Auch daß Portugal Telecom möglicherweise Kenntnis hat von den potentiellen Kosten für ihre Wettbewerber, wird den Handel zunehmend beeinträchtigen, wenn nämlich der öffentliche Diensteanbieter in Portugal sein eigenes Angebot an liberalisierten Diensten weiterentwickelt, auch wenn hier auf kürzere Sicht von einem langsamen Wachstum auszugehen ist. Während Portugal Telecom derartige Dienste mit eigener Infrastruktur anbieten könnte, wären ihre Wettbewerber, die globale liberalisierte Dienste wie VPN und Sprachdienste für geschlossene Benutzergruppen anbieten, gezwungen, Leitungen in Anspruch zu nehmen, die sie von dem Betreiber zu mieten haben, mit dem sie in Wettbewerb treten wollen. Dies würde sich um so gravierender auswirken, als Portugal Telecom - Stellungnahmen zufolge - seine Bücher nicht auf hinreichend transparente Weise führt, so daß ihre Tätigkeit im Monopolbereich nicht adäquat von ihrer Tätigkeit im liberalisierten Sektor unterschieden werden kann, und daß keine strukturelle betriebliche Trennung b

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.