Europäische Union

2004/206/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/C.37.671 — Geschmacksverstärker) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 5091)

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Vertretern Takedas und Ajinomotos aufgesucht. Während dieser Besuche wurden die gleichen Themen besprochen, so z. B. die Zusammenarbeit mit den "großen Drei" und die Weltmarktpreise(76). (114) In Seoul und Tokio wurden weitere Treffen organisiert, und es fanden zwischen den Parteien regelmäßige telefonische Kontaktaufnahmen statt (z. B. Treffen zwischen Takeda und Cheil am 7. und 26. Mai 1993 und 30. August 1993; Treffen zwischen Ajinomoto, Takeda, Cheil und Miwon am 7. Juli 1993). Bei den meisten dieser Kontaktaufnahmen ging es entweder um die Durchführung der Vereinbarungen über Kompensationsgeschäfte (z. B. Preise und Mengen) oder um Beschwerden über die Nichteinhaltung der Zielpreise durch einen der (koreanischen) Teilnehmer. (115) Die Preise für bestimmte Abnehmer wurden ebenfalls besprochen: Bei dem Treffen am 13. September 1993 beispielsweise rief Takeda Cheil an, um das Unternehmen über die Preise zu informieren, die den drei großen europäischen Abnehmern ([...]*, [...]* und [...]*) angeboten werden sollten. Außerdem wurde das Verhältnis der Preise für IMP, GMP und I& G besprochen (siehe Erklärung von Cheil). (116) Am 25. Januar 1994 wurde zwischen Cheil und Takeda ein Treffen organisiert, bei dem die Verlängerung der Vereinbarung über Kompensationsgeschäfte besprochen wurde. Man kam überein, Menge und Preis gegenüber 1993 unverändert zu lassen. Laut Cheil beschwerte sich Takeda darüber, dass Cheil die für Europa, [...]* und [...]* bestehenden Vereinbarungen nicht einhielte. So soll sich Takeda gegenüber Cheil z. B. darüber beschwert haben, dass [...]* Takeda ersucht hatte, den Preis für IMP auf 16,5 USD/kg zu senken, nachdem Cheil [...]* ein Angebot auf diesem Preisniveau unterbreitet hatte. (117) Cheil trägt vor, dass aus dem bei diesem Treffen geführten Protokoll klar hervorgehe, dass die japanischen Erzeuger die führende Rolle spielten. Nach Gesprächen zwischen Cheil und Takeda betreffend die "Kompensationskäufe" durch die japanische Industrie soll Takeda gesagt haben, dass die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bei einer Zusammenkunft zwischen Ajinomoto und Takeda fallen würde(77). (118) Am 25. August 1994(78) fand in Tokio ein Treffen statt. Aus den Unterlagen von Cheil und Miwon über dieses Treffen geht hervor, dass bei diesem Treffen die internationalen Markt- & Verkaufspreise für Nucleotide besprochen wurden. Die Parteien tauschten ihre Meinung über die anzubietenden neuen Zielpreise aus. Die Japaner wollten die internationalen Preise erhöhen. Laut dem Bericht Cheils über diese Sitzung(79) schlug Takeda vor, dass die Parteien den Preis schlagartig auf 30 USD/kg erhöhen, während die anderen die Preise schrittweise um 1-2 USD/kg anheben wollten. Cheil trägt vor, dass sich die Japaner über die mangelnde Einhaltung durch die koreanischen Unternehmen beschwerten. (119) Schließlich besprachen die Parteien ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die drei großen europäischen Abnehmer. Insbesondere wurden Cheil und Daesang von Ajinomoto aufgefordert, nicht an [...]* zu verkaufen. Abschließend wurde bei dem Treffen vereinbart, sich Mitte September 1994 zu einem weiteren Treffen in Seoul einzufinden, bei dem vor allem die folgenden Fragen zur Sprache kommen würden: a) Preiserhöhung: Festsetzung des Zielpreises bei 30 USD/kg, b) Cheil und Miwon würden ihre Haltung gegenüber den großen Drei (insbesondere gegenüber [...]*) darlegen(80). (120) Bereits vorher, nämlich am 7. und 8. Juli 1994, hatte ein Treffen zwischen den japanischen und koreanischen Erzeugern stattgefunden, bei dem es um die Preisangebote für Europa für das Jahr 1995 ging. Aus Cheils Protokoll des Treffens ergibt sich, dass die japanischen Erzeuger nachhaltig darauf bestanden, die Preise 1995 anzuheben. Die koreanischen Erzeuger wurden ersucht, einen Preis anzubieten, der um 2 USD/kg unter dem Preis der japanischen Erzeugnisse liegen würde. Das Protokoll wird mit einem internen Memo fortgesetzt, das eine klare Botschaft enthält: "Bitte versucht, den Preis aufgrund der geringen Zahl koreanischer Erzeuger und der Aufwertung des Yen zu erhöhen."(81) (121) Laut Cheil fand am 6. Oktober 1994 zwischen Ajinomoto, Takeda und Cheil im Hotel Lotte in Seoul ein weiteres Treffen statt, bei dem die Zusammenarbeit mit den Koreanern in Bezug auf die "großen Drei" in Europa besprochen wurde. Zu den weiteren Tagesordnungspunkten zählten die koreanische Zusammenarbeit auf dem [...]* Markt und ein Überblick über den [...]* Markt (einschließlich der Verkäufe von Cheil an einen [...]* Kunden, der bereits Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Cheil und den japanischen Herstellern war). Cheil trägt vor, dass es sich bei diesem Treffen auf nichts habe festlegen lassen, mit der Ausrede, dass Miwon nicht anwesend sei(82). (122) In einem internen Fax von Ajinomoto, das mit 17. Oktober 1994 datiert ist, wird von einem Telefongespräch zwischen Miwon, Cheil und Ajinomoto berichtet, aus dem hervorgeht, dass Ajinomoto eine Woche vor dem eigenen Angebot an [...]* Europe Cheil um ein Angebot an dasselbe Unternehmen ersuchte. Cheil antwortete, dass man diesem Ersuchen nachkommen werde, vorausgesetzt, dass Miwon vorher seine Zustimmung gäbe. In Bezug auf das Preisangebot sagte Cheil, dass Cheil seine Leute anweisen würde, ein Angebot mit 49,50 DEM/kg zu unterbreiten, dass Cheil ein Angebot zu einem Preis von 50 DEM/kg jedoch ablehne. Miwon forderte Ajinomoto auf, eine zusätzliche Warenmenge von Miwon zu kaufen; unter dieser Bedingung sei Miwon bereit, der Aufforderung Ajinomotos nachzukommen und [...]* ein Angebot zu einem hohen Preis zu legen. (123) Takeda und Miwon trafen sich am 6. Februar 1995(83) in Seoul, um sowohl die Weltpreise für Nucleotide als auch die Bedingungen für die Kompensationsgeschäfte zu besprechen. (124) Am 16. und 17. Oktober 1995 fand in Takedas Zentrale in Tokio ein Treffen statt. Es waren Ajinomoto, Takeda, Cheil und Daesang vertreten. Laut Daesang wurden bei diesem Treffen die Nucleotidweltmärkte und die Situation betreffend die "großen Drei" besprochen. Es wurden die in verschiedenen Ländern und Regionen (einschließlich Europa) gültigen Preise besprochen, um zu sehen, ob die Zielpreise eingehalten wurden oder angepasst werden sollten. Ajinomoto nannte Preise, die die anderen Erzeuger [...]* anbieten sollten, und die anderen Erzeuger stimmten zu. Takeda soll dasselbe in Bezug auf [...]* und [...]* getan haben, und die anderen, einschließlich Ajinomoto, waren einverstanden(84). (125) Vor dieser Zusammenkunft fanden zwischen den Parteien bilaterale Zusammenkünfte und zwischen den vier Erzeugern verschiedene andere Treffen statt. Daesang trägt vor, dass es zwischen April 1995 und 16. Oktober 1995 in Mitras Zentrale in Seoul an etwa 3 oder 4 Treffen mit Ajinomoto und in den gleichen Räumlichkeiten an etwa 1 oder 2 Treffen mit Takeda teilgenommen habe. In einem Konferenzraum des Lotte-Hotels fanden etwa 2 oder 3 Treffen statt, an denen alle vier Erzeuger teilnahmen. Bei jedem dieser Treffen überprüften die Parteien die Preise in verschiedenen Regionen, um zu sehen, ob die vorher vereinbarten Zielpreise eingehalten wurden oder aufrechterhalten, gesenkt oder erhöht werden sollten. Einige Richtpreise wurden erhöht (der Zielpreis für [...]* wurde z. B. aufrechterhalten, obwohl er sich nicht mehr auf Kilogramm, sondern auf Pfund bezog). Die Parteien diskutierten und vereinbarten ferner ein Konzept, das als Voraussetzung für die Anhebung der Preise für die drei großen europäischen Abnehmer die Anhebung der Marktpreise in verschiedenen Regionen vorsah, ein Konzept, das auch angenommen wurde(85). (126) Die Kartellteilnehmer trafen sich im Dezember in Seoul, um die Zusammenarbeit im Jahr 1995 zu überprüfen. Laut dem Sitzungsbericht(86) leitete Ajinomoto die Sitzung und dankte allen für ihre Zusammenarbeit im Jahr 1995, die zu einer wirksamen Umsetzung der Nucleotidpreiserhöhungen geführt habe, und ersuchte alle, die Zusammenarbeit 1996 fortzusetzen, damit die Nucleotidpreise weiter erhöht werden könnten. Herr C.H. Kim von Daesang soll diese Zusammenarbeit zugesagt haben, die anderen Teilnehmer "brachten ihre Zustimmung durch Kopfnicken oder entsprechende Bemerkungen zum Ausdruck". (127) Laut Erklärung von Daesang(87) trafen sich die vier Erzeuger (Takeda, Ajinomoto, Daesang und Cheil) am 7. März 1996 in Seoul, um den Zielpreis 1996 für die Verkäufe an die "großen Drei" festzusetzen. Ajinomoto schlug einen internationalen Zielpreis von 35 USD/kg vor. Was den europäischen Markt im Allgemeinen betrifft, schlug Takeda vor, bis Ende August 1996 einen neuen Preis anzuwenden. Ajinomoto meinte, dass dieser Preis mit 51 DEM/kg festgesetzt werden sollte. Takeda legte der Kommission eine Kopie seines Berichts über dieses Treffen vor(88). (128) Laut diesem Sitzungsmemo herrschte unter den Teilnehmern allgemeines Einverständnis, was die Durchführung einer Preiserhöhung im Jahr 1996 betraf. Jedes Unternehmen bestätigte, dass es die laufenden Liefermengen nicht ändern würde, und war damit einverstanden, dass die Preiserhöhung Priorität genießen würde. Aus dem Memo über das Treffen geht hervor, dass die Teilnehmer die Preiserhöhungen für 1996 besprachen, wobei sie bereits den Preisplan für die drei großen (europäischen) Abnehmer für 1997 im Sinne hatten. Man kam überein, den Zielpreis für die drei großen Unternehmen mit 35 USD/kg auf USD-Basis festzusetzen (eine Erhöhung von etwa 10 %). Um diesen Preis zu erzielen, würden die Nucleotiderzeuger einen Preiserhöhungsplan für die allgemeinen Marktpreise ausarbeiten, die bis September/Oktober [1996] ein Niveau von 35 USD/kg erreichen sollten. (129) Am 21. Mai 1996 wandte sich Ajinomoto um ein Treffen an Miwon, das Ajinomoto gewährt wurde und bei dem es um die Verkäufe von Miwon in Europa ging, die zu einem niedrigen Preis erfolgt waren. Was Europa betraf, teilte Ajinomoto Miwon mit, dass der Preis für die zweite Hälfte 1996 mit den europäischen Abnehmern gerade ausgehandelt werde, dass eine Preiserhöhung in Deutschland und Spanien aber sehr schwierig sein würde. Ajinomoto stellte fest, dass das Preisniveau in Spanien bei 44-45 DEM/kg liege, dass es aber auf Grundlage des Preises vom Jahr 1995 bei 49 DEM/kg hätte liegen müssen. Es wurde ein europäischer Zielpreis in Höhe von 50 DEM ab Juni 1996 vereinbart, der jedoch nicht für Verkäufe an die "großen Drei" galt(89). (130) Am gleichen Tag kam es auch zu einem Treffen zwischen Ajinomoto und Cheil, um die Umsetzung der vereinbarten Preiserhöhungen zu besprechen. Cheil soll gesagt haben, dass derartige Preiserhöhungen in Europa nicht vor Juli 1996 möglich seien. Ajinomoto bestand auf der Umsetzung der vereinbarten Preiserhöhungen bis Ende August 1996(90). (131) Nach Daesangs ergänzender Darstellung(91) begannen die Gespräche über die Preise, die den "großen Drei" 1997 verrechnet werden sollten, während eines Treffens, das am 3. Juli 1996 stattfand. Takeda schlug einen neuen europäischen Zielpreis vor, und die anderen Partner gaben im Laufe des Treffens zu diesem Vorschlag ihre Meinungen ab. (132) Miwon und Takeda trafen am 9. Juli 1996 erneut in New Jersey, USA, zusammen und besprachen den weltweiten Marktpreis für Nucleotide. Takeda ersuchte Daesang um Zusammenarbeit bei der Preisgestaltung(92). (133) Irgendwann im Sommer 1996 kam es zu einem erneuten Treffen zwischen Ajinomoto, Takeda, Miwon und Cheil, bei dem die auf den Nucleotidmärkten herrschende Situation, einschließlich Europa, besprochen und Informationen über Verkaufspreise ausgetauscht wurden(93). (134) Bei einem Treffen am 29. August 1996 in Seoul informierte Takeda die anderen(94) über den Preis, den Takeda [...]* für 1997 anzubieten beabsichtigte, und ersuchte sie, zu einem höheren Preis anzubieten (54 DEM/kg). Takeda bat die anderen auch, von ihnen informiert zu werden, falls [...]* sie um ein Angebot ersuchte. Takeda schlug auch verschiedene Gründe vor, die den Abnehmern zur Rechtfertigung einer Preiserhöhung genannt werden könnten(95). (135) Weiterhin ist festzuhalten, dass auch bilaterale Treffen dazu dienten, das Ergebnis der "allgemeinen" Treffen der Wettbewerber zu beeinflussen. So hielten Ajinomoto und Miwon am 28. August 1996, also einen Tag vor dem eigentlichen Treffen der Wettbewerber, ein Treffen ab, bei dem Ajinomoto für eine Preiserhöhung beim Abnehmer [...]* für das Jahr 1997 eintrat. Laut Daesang wollte Ajinomoto vor dem eigentlichen Treffen der Wettbewerber die Unterstützung Miwons sicherstellen(96). (136) Takeda bringt in diesem Zusammenhang vor, dass Ajinomoto im Zuge der US-amerikanischen Ermittlungen über Ajinomotos Verwicklung in ein weltweites Lysinkartell (seit August 1996) den 4-Parteien-Treffen mit den anderen Nucleotiderzeugern auswich, obwohl das Unternehmen an den Nucleotidabmachungen weiterhin beteiligt war. Stattdessen hielt Ajinomoto gewöhnlich vor oder nach solchen Treffen direkte bilaterale Kontakte mit Takeda aufrecht. Laut Takeda erwartete Ajinomoto, dass Takeda die von Ajinomoto zur Verfügung gestellten Informationen als Grundlage für die Gespräche mit den koreanischen Erzeugern(97) verwenden würde. In der Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte teilt Ajinomoto mit, dass diese Anschuldigungen falsch seien und durch keinerlei Beweise erhärtet würden. Die genaue Dauer der Beteiligung Ajinomotos am Kartell wird nachstehend ausführlicher erörtert (siehe Abschnitt "Dauer des Verstoßes"). (137) Laut Daesang sei ihm von Takeda mitgeteilt worden, dass sich alle Parteien bei einem Golfspiel, das für Vertreter von Miwon und Takeda am 10. September 1996 in New Jersey organisiert wurde, auf die Preise für die "großen Drei" geeinigt hätten. (138) Gemäß einem von Takeda übermittelten Bericht fand im März 1997 ein Treffen zwischen Takeda, Cheil und Daesang statt, bei dem man sich auf Zielpreise in Höhe von 30 USD einigte(98). (139) Es schien schwierig, die für 1997 festgesetzten Zielpreise aufrechtzuerhalten. Zwischen dem 26. und 28. Mai 1997 wurde in Seoul ein Treffen organisiert. Laut Takedas Bericht über dieses Treffen(99) kam man überein, die laufenden Überseepreise für 1997 mit 25 USD/kg festzusetzen, "ein Preisniveau, das hinter dem im März 1997 bei einem Treffen festgesetzten Preis von 30 USD zurückblieb". Im Bericht heißt es weiter, dass "aufgrund der Einschätzung, dass Preiserhöhungen vor den für Herbst angesetzten Verhandlungen über die nächstjährigen Verträge mit den verschiedenen europäischen Unternehmen notwendig sind, von uns mit den zwei Unternehmen (Cheil und Daesang) ein Meinungsaustausch über das Ausmaß und den Zeitpunkt (Zeitpläne) der Preiserhöhung gepflegt wurde". (140) Schließlich einigten sie sich auf eine Preiserhöhung von bis zu 29-31 USD/kg für das folgende Jahr. Auch in Bezug auf [...]*, einen der europäischen Abnehmer, wurde eine Vereinbarung über die Festsetzung des Preises getroffen. Laut Takedas Bericht über dieses Treffen(100) lag der für [...]* vereinbarte Vertragspreis bei 48 DEM/kg bzw. 32 USD/kg. Man würde eine Erhöhung von etwa 6 % (51 DEM/kg) anstreben, Takeda räumte jedoch ein, dass eine solche Erhöhung schwierig durchzusetzen sei. (141) Am 3. Juni 1997 suchte Takeda Miwon in Amsterdam auf. Bei diesem Treffen wurden die folgenden Punkte besprochen: der Nucleotidmarkt in Europa, die Verkäufe von Miwon an [...]*, [...]* und [...]*. Ferner fand ein Informationsaustausch über die Preise in Europa und die Möglichkeit von Preiserhöhungen statt. Ein ähnliches Treffen fand am 9. Juni 1997 zwischen Takeda und Cheil in Frankfurt statt, bei dem es ebenfalls zu einem Informationsaustausch über die Preise in Europa und die Möglichkeit einer "Verbesserung" dieser Preise kam(101). (142) Erneute Treffen zwischen Takeda und Miwon fanden am 10. Juli 1997 und am 16. September 1997 in New Jersey, USA, statt, bei denen der Nucleotidmarkt im Allgemeinen besprochen wurde(102). (143) Gemäß Takedas Erklärung kam es am 25. Juli 1997 zum ersten Mal zu einem Treffen zwischen Takedas [...]* und dessen neuem Kollegen bei Ajinomoto. Bei diesem Treffen, das in einem Restaurant in Tokio stattfand, wurde darüber gesprochen, wie der Nucleotidmarkt in den vergangenen Jahren zwischen den Erzeugern organisiert gewesen sei und es kam zu einem Meinungsaustausch über die Haltung ihrer Unternehmen zur Preisstrategie. Ajinomoto stellt andererseits fest, dass bei diesem und späteren Treffen nach Ajinomotos bestem Wissen "europäische Zielpreise oder Abnehmer nicht zur Sprache kamen". (144) Die von Takeda in Bezug auf dieses Treffen und das im September 1997 abgehaltene Treffen gemachten Angaben ergeben ein etwas anderes Bild. So wird in Takedas Bericht über dieses Treffen(103) klar erwähnt, dass Ajinomoto Takeda u. a. darüber informiert habe, "dass Ajinomoto seinen Händlern für das nächste Jahr bereits eine Erhöhung von 10 % auf DEM-Basis (auf etwa 51 DEM?) vorgeschlagen hatte [...]". Takeda erwähnte gegenüber Ajinomoto, dass "sie bei der Erhöhung ihrer DEM-Preise bereits an eine Änderung der Dollarpreisgestaltung dachten, dass [dies] aber davon abhängig ist, wie dies den anderen Unternehmen, nämlich Takeda, Cheil und Miwon, vermittelt würde". Takeda teilte Ajinomoto auch mit, dass Takeda seine Preisgestaltung [...]* und [...]* von der für Anfang Oktober geplanten europäischen Marktforschungsstudie abhängig machen würde(104). (145) Etwa einen Monat später traf Takeda Vertreter von Cheil und Miwon getrennt bei bilateralen Treffen, die zwischen 27. und 29. August 1997 stattfanden. Laut Takeda ging es bei den Treffen vor allem um die Vereinbarungen über die Kompensationsgeschäfte, es sei aber möglich, dass die Unternehmen bei diesem Treffen auch die bevorstehenden jährlichen Vertragsverhandlungen mit den drei großen Abnehmern erwähnten. Daesang trägt vor, dass es auch am 10. Juli 1997 und am 16. September 1997 mit Takeda zusammengetroffen sei und mit Takeda den Nucleotidmarkt im Allgemeinen besprochen habe(105). (146) Im September 1997 traf Takeda erneut mit Ajinomoto zusammen. Laut Takeda teilte Ajinomoto mit, dass Ajinomoto für 1998 eine Preiserhöhung von 15 %, mindestens jedoch eine Preiserhöhung im Ausmaß von 10 % anstrebte(106). In einem Dokument, das aus der gleichen Zeit stammt, von Takeda übergeben wurde und sich auf dieses Treffen bezieht(107), heißt es, dass "sich die Zentrale eines jeden Unternehmens [für] den von A[jinomoto], C[heil] und MW (Miwon/Daesang) dem [...]* und den von T[akeda] [...]* und [...]*angebotenen Preis für Vertragsverhandlungen für das nächste Jahr entschieden zu haben scheint. Wir gingen davon aus, dass die Erzeugnisse von C[heil] und MW (Miwon) in Europa unter die APS-Regelung fallen würden"(108). (147) Laut Daesang organisierte Miwon im Oktober 1997 ein Treffen mit Takeda, das in Seoul stattfand. Bei diesem Treffen kam es zu einer allgemeinen Diskussion über die weltweit sinkenden Nucleotidpreise(109). (148) Cheil trägt vor, dass Cheil mit Takeda am 24. und 26. März 1998 in Seoul zusammengetroffen sei und dass bei diesen Gelegenheiten(110) der weltweite Nucleotidmarkt und die Erzeugung erörtert worden seien. Ein weiteres Treffen zwischen Cheil und Takeda ist für den 2. Juni 1998 ermittelt worden, wobei Cheil vorträgt, dass es bei den besprochenen Punkten um den Preisrückgang bei Nucleotiden und Cheils Verkäufe auf dem japanischen Markt, der zu niedrigen Preisen erfolgte, gegangen sei. (149) Es sind keine weiteren, mit dem Kartell zusammenhängenden Treffen ermittelt worden. TEIL II - RECHTLICHE WÜRDIGUNG A. ZUSTÄNDIGKEIT (ANWENDUNG DES EG-VERTRAGS UND DES EWR-ABKOMMENS) 1. VERHÄLTNIS ZWISCHEN EG-VERTAG UND EWR-ABKOMMEN (150) Die vorstehend beschriebenen Vereinbarungen wurden in den meisten EG-Mitgliedstaaten und dem EWR (Norwegen und - vor dem Beitritt zur EG - Österreich) angewendet. (151) Das EWR-Abkommen, das analog zum EG-Vertrag Wettbewerbsvorschriften enthält, trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Diese Entscheidung umfasst daher auch die Anwendung dieser Vorschriften (in erster Linie Artikel 53 Absatz 1 EWR-Abkommen) ab diesem Datum auf die Vereinbarungen, gegen die Einwand erhoben wird. (152) Soweit die Kartellhandlungen Wettbewerb und Handel zwischen EG-Mitgliedstaaten betrafen, gelangt Artikel 81 EG-Vertrag zur Anwendung. Für die Fälle, in denen sich die Vereinbarungen auf den Handel zwischen EG- und EFTA-Ländern oder unter EFTA-Ländern auswirkten, die Unterzeichnerstaaten des EWR-Abkommens sind, gilt Artikel 53 EWR-Abkommen. (153) Wenn eine Vereinbarung oder Verhaltensweise nur den Handel zwischen EG-Mitgliedstaaten beeinträchtigt, ist die Kommission zuständig, und Artikel 81 gelangt Absatz 1 EG-Vertrag zur Anwendung. Beeinträchtigt dagegen eine Vereinbarung nur den Handel zwischen EFTA-/EWR-Staaten, ist ausschließlich die EFTA-Überwachungsbehörde zuständig und die Wettbewerbsvorschriften des EWR, insbesondere Artikel 53 Absatz 1 EWR-Abkommen, kommen zur Anwendung(111). (154) Im vorliegenden Fall ist die Kommission gemäß Artikel 56 EWR-Abkommen für die Anwendung von sowohl Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag als auch Artikel 53 Absatz 1 EWR-Abkommen zuständig, da sich das Kartell spürbar auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten ausgewirkt hat(112). B. ANWENDUNG VON ARTIKEL 81 EG-VERTRAG UND ARTIKEL 53 EWR-ABKOMMEN 1. ARTIKEL 81 ABSATZ 1 EG-VERTRAG UND ARTIKEL 53 ABSATZ 1 EWR-ABKOMMEN (155) Gemäß Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken, insbesondere die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen, die Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung und des Absatzes oder die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen. (156) Artikel 53 Absatz 1 EWR-Abkommen (der in Anlehnung an Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag formuliert wurde) enthält das gleiche Verbot betreffend Vereinbarungen usw., ersetzt die Formulierung a) Handel zwischen Mitgliedstaaten jedoch durch "Handel zwischen den Vertragsparteien" (in diesem Zusammenhang sind mit "Vertragsparteien" die Europäische Gemeinschaft und die einzelnen (damaligen) EFTA-Staaten gemeint), und b) Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes durch "im räumlichen Geltungsbereich dieses [EWR-]Abkommens". 2. VEREINBARUNGEN UND AUFEINANDER ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISEN (157) Laut Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen sind Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen verboten. (158) Eine Vereinbarung kann als bestehend betrachtet werden, wenn die Parteien einen gemeinsamen Plan verfolgen, der ihre individuelle kommerzielle Verhaltensweise einschränkt oder aller Wahrscheinlichkeit nach einschränkt, indem die Grenzen ihres gegenseitigen Aktionsradius oder der Verzicht auf Maßnahmen auf dem Markt festgelegt werden. Eine Vereinbarung bedarf nicht der Schriftform, es sind keine Formalitäten notwendig und es sind keine vertraglichen Sanktionen oder Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich. Die Tatsache der Vereinbarung kann aus der Verhaltensweise der Parteien ausdrücklich oder implizit abzulesen sein. (159) In dem Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-305/94 usw., Limburgse Vinyl Maatschappij N.V. u. a./Kommission (PVC II)(113), stellte das Gericht erster Instanz fest, dass "es nach ständiger Rechtsprechung für eine Vereinbarung im Sinne des Artikels [81 Absatz 1 EG-Vertrag] ausreicht, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in bestimmter Weise zu verhalten". (160) Eine "Vereinbarung" im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag erfordert nicht dieselbe Gewissheit, wie sie für die Du

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.