Europäische Union

2004/206/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/C.37.671 — Geschmacksverstärker) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 5091)

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Quellenkennung: 32004D0206. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r tatsächlich so, dass japanische Unternehmen die Waren von ihren koreanischen Gegenspielern kauften, weil diese sich verpflichtet hatten, ihre Erzeugnisse nicht an bestimmte Abnehmer zu liefern(27). Aufgrund der Tatsache, dass diese Abnehmer nicht auf jenen Märkten beheimatet waren, auf denen die Kompensationsgeschäfte abgeschlossen wurden, kann von einer wirksamen Aufteilung der Märkte gesprochen werden (siehe z. B. Randnummern 81-82, 85, 94-95, 100-102, 110, 112, 122, 124, 134). (71) Takeda bestätigt, dass ein wesentlicher Teil der Kartellmodalitäten "die Aufteilung der jährlichen Nucleotidkaufverträge betroffen habe, die mit den drei großen gewerblichen Nucleotidverbrauchern in der Gemeinschaft, nämlich, [...]*, [...]* und [...]*, abgeschlossen wurden". UMSETZUNG (72) Die Abhaltung regelmäßiger und häufiger Treffen zwischen den Adressaten dieser Entscheidung war ein Schlüsselmerkmal der Organisation des Kartells. Zwischen 1989 und 1998 sind über 20 multilaterale Treffen (an denen alle Kartellmitglieder teilnahmen) ermittelt worden. Außerdem hielten die Parteien in diesem Zeitraum regelmäßig bilaterale Treffen ab (es sind über 35 solcher Kontaktaufnahmen festgestellt worden). Bei diesen Treffen ging es beispielsweise um die Vorbereitung der jeweiligen Positionen der Unternehmen für die multilateralen Treffen. Ferner kam es gelegentlich zu telefonischen Kontaktaufnahmen (es sind an die zehn Telefongespräche nachgewiesen worden). (73) Die Kartelltreffen wurden zeitlich gewöhnlich knapp vor den jährlichen Vertragsverhandlungen mit den drei "großen europäischen Abnehmern" angesetzt, damit sowohl die Zielpreise, die genannt werden sollten, als auch die Aufteilung jener Verträge vereinbart werden konnten(28). Die Parteien hielten auch Treffen ab, um die Umsetzung der Zielpreise während der Verkaufsverhandlungen zu überprüfen(29), auch wenn die Überwachung vergangener Zielpreise und die Gespräche über neue Zielpreise oft bei ein- und demselben Treffen abgehandelt wurden (siehe z. B. Randnummern 93-94, 96, 103, 109, 118, 125-126, 130-131, 141). (74) Die Teilnehmer tauschten auch Verkaufspreise und Verkaufsmengen aus, die für ihre Gespräche über die Festsetzung der festzulegenden Zielpreise üblicherweise als Grundlage dienten(30) (siehe z. B. Randnummern 80, 96, 98, 103, 115, 133). 3. ERSTE KONTAKTAUFNAHMEN (75) Cheil gibt zu, dass zwischen den Wettbewerbern ab Juli 1988 bestimmte Treffen stattgefunden hätten, obwohl es zunächst sagte, dass die Treffen zwischen 1988 und 1991 nicht den EWR betroffen hätten, sondern sich vielmehr auf den japanischen Markt und die asiatischen Märkte konzentriert hätten(31). (76) In einem Geschäftsreisebericht von Cheil, der das Datum 16.-28. Juli 1988 trägt und als Anhang 5 der Erklärung Cheils aus dem Jahr 2001 beigeheftet wurde, wird erwähnt, dass "Takeda sagte, dass sie für die Nucleotide ein P-Treffen(32) veranstalteten, um den starken Wettbewerb, der durch Miwons [Daesangs] Markteintritt gegeben wäre, abzuwenden, und ersuchte uns, das P-Treffen zu unterstützen und daran teilzunehmen". (77) Takeda seinerseits setzt den Beginn der Treffen zwischen den Wettbewerbern hingegen mit 1989 an(33). (78) Andererseits hat Kyowa angegeben, dass die Treffen zwischen den japanischen Nucleotiderzeugern spätestens 1986 begonnen hätten, dass aber "[...] sogar schon früher Treffen stattgefunden haben können"(34). Kyowa führt außerdem aus, dass seiner Ansicht nach "Takeda und Ajinomoto die treibenden Kräfte hinter den Treffen waren. Takeda war für Cheil und Ajinomoto für [Daesang] zuständig. Takeda war auch der Koordinator der Gruppe"(35). (79) Ajinomoto gibt zu, dass Vertreter von Ajinomoto sich ab 1988 von Zeit zu Zeit mit Cheil, Takeda, Kyowa und Yamasa getroffen hätten. Ursprünglich hatte Ajinomoto behauptet, dass es dem Unternehmen nicht möglich sei, für den Zeitraum 1988-1991 Informationen zum Thema dieser Sitzungen zu sammeln(36), in der Folge übergab Ajinomoto aber in seinem zusätzlichen Memorandum vom 17. Dezember 2001 verschiedene betriebsinterne Unterlagen über die Kontaktaufnahmen in dem betreffenden Zeitraum(37). (80) Aus einem von Ajinomoto übermittelten internen Memorandum geht hervor, dass am 8. und 10. November 1988 Zusammenkünfte der Vertreter der japanischen Nucleotiderzeuger (Takeda, Ajinomoto, Kyowa und Yamasa) stattfanden, bei denen sie Informationen über den europäischen Markt austauschten und die Preise, die den drei großen Endverbrauchern in Europa, nämlich [...]*, [...]* und [...]* angeboten werden sollten, sowie auch die Zielpreise für den allgemeinen europäischen Markt neben den "drei großen Abnehmern" für das Kalenderjahr 1989 besprachen bzw. vereinbarten(38). (81) Daesang stellt fest(39), dass es zuerst von den japanischen Herstellern kontaktiert worden sei, und zwar kurz nachdem es die Erzeugung von Nucleotiden 1987 aufgenommen hatte: Zwischen den japanischen Erzeugern (Daesang spricht von der "Vereinigung" japanischer Erzeuger) und den Vertretern von Miwon (heute Daesang) wurde am 5. Oktober 1988 in Tokio eine Zusammenkunft organisiert. Das Treffen verfolgte den Zweck, das Eindringen Miwons in den japanischen Markt zu beschränken und mit den koreanischen Erzeugern eine mögliche Zusammenarbeit zu besprechen. Die bei diesem Treffen geführten Gespräche führten am 19. Dezember 1988 zum Abschluss einer "Vereinbarung über Kompensationsgeschäfte" zwischen Ajinomoto und Miwon. Obwohl als "Liefervertrag" dargestellt, gibt Daesang zu, dass die mündlich vereinbarte Bedingung für diesen Vertrag darin bestanden habe, dass Miwon seinen Absatz in Japan nicht erhöhen und die Zusammenarbeit der japanischen Erzeuger, was die Weltpreise betraf, nicht behindern sollte(40) (82) Dies wird durch ein internes Fax von Miwon vom 9. November 1988 bestätigt, in dem auf die Verhandlungen über den Liefervertrag mit Ajinomoto Bezug genommen und festgehalten wird, dass "der Vertrag eine Klausel über das Verbot neuer Verkäufe enthält". Daesang stellt fest, dass damit gemeint war, dass Ajinomoto zum Kauf der Erzeugnisse von Miwon nur bereit war, wenn Miwon seinen Absatz in Japan nicht erhöhte(41). (83) Darüber hinaus argumentiert Daesang, dass Ajinomoto bei diesem Treffen am 5. Oktober 1988 klargestellt habe, dass die Kompensationsgeschäfte mit Miwon durch Ajinomoto erfolgen würden, während die Kompensationsgeschäfte mit Cheil durch Takeda abgewickelt würden. Ajinomoto kaufte bei Miwon über Takedas Vertriebsgesellschaft, die sie als Deckmantel verwendete(42). (84) In diesem Zusammenhang weist Daesang darauf hin, dass die Initiative für die Vereinbarung von den japanischen Erzeugern ausgegangen sei(43), was Kyowas oben erwähnte Feststellungen bestätigt ("Takeda und Ajinomoto waren die treibenden Kräfte hinter den Treffen. [...] Takeda war auch der Koordinator der Gruppe."(44)). Die Ansicht, dass das Kartell von den japanischen Erzeugern geführt wurde, teilt auch Cheil, die feststellt, dass "der allgemeine geschäftliche Hintergrund für die Ereignisse darin besteht, dass einer der führenden Akteure ein wirksames Duopol vor dem sich herausbildenden Wettbewerb schützen will"(45). (85) Ajinomoto stellt in dieser Hinsicht fest(46), dass seine Rolle im Vergleich zu Takeda als untergeordnet zu betrachten sei, von dem es heißt, dass es die Kartellmaßnahmen initiiert und inszeniert habe: "Angesichts der Tatsache, dass Takeda im EWR über kein gut organisiertes Absatznetz verfügte [...] und zusätzlicher Wettbewerb von Seiten koreanischer Unternehmen ins Haus stand, war Takeda daran interessiert, seine führende Stellung gegenüber [...]* und [...* durch die Zuweisung der Abnehmer und die Festsetzung der Preise zu schützen. Die Treffen zwischen den Wettbewerbern wurden von [Vertreter von Takeda]* initiiert. [Vertreter von Takeda]* übernahm bei den Treffen den Vorsitz und hielt die Eröffnungs- und Schlussrede. Während der Treffen leitete er üblicherweise die Diskussion und zeichnete Netzkarten an eine weiße Tafel. Takeda beschwerte sich immer lautstark, wenn ihm zu Ohren kam, dass andere Unternehmen den vorher für [...]* und [...]* festgelegten Preis unterschritten hatten."(47) (86) Laut Daesang wurde Anfang März 1989 ein weiterer Vertrag über Kompensationsgeschäfte zwischen Takeda und Miwon abgeschlossen. Nach Aussage von Daesang war dieser Vertrag von Ajinomoto im Namen von Miwon ausgehandelt worden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Ajinomoto in seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestreitet, mit Takeda über einen Vertrag zugunsten von Miwon verhandelt zu haben. Zu den Bedingungen dieses Vertrags mit Takeda gehörte, dass Miwon (nunmehr Daesang) seinen Absatz in Japan nicht erhöhen sollte, dass Miwon mit den japanischen Erzeugern bei der Erhöhung der Weltpreise für Nucleotide mitmachen sollte und dass Miwon mit den "großen Drei" ([...]*, [...]* und [...]*) zusammenarbeiten (d. h. auf den Verkauf an sie verzichten) sollte. 4. FUNKTIONIEREN DER KARTELLVEREINBARUNG (87) Aus einem Bericht über eine Geschäftsreise(48) geht hervor, dass es zwischen dem 7. und 23. März 1989 zwischen den Nucleotiderzeugern zu einem Treffen (an dem Cheil teilnahm) kam. Aus dem gleichen Bericht geht hervor, dass die Teilnehmer vereinbarten, sich erneut am 7. Juni 1989 in Kyung Ju, Korea, zu treffen (laut Daesang handelt es sich dabei um das Treffen, bei dem die Zielpreise für 1989 vereinbart wurden). (88) In einem internen Fax von Miwon Japan an Mitra(49), das mit 30. Mai 1989(50) datiert ist, wird neben der Lieferung der Erzeugnisse an Ajinomoto auch ein bevorstehendes, für den 6. und 7. Juni 1989 in Kyung Ju, Korea, angesetztes Treffen des Nucleotiderzeugers mit den Wettbewerbern erwähnt, an dem Vertreter Takedas, Ajinomotos, Miwons sowie Vertreter von zwei anderen Erzeugern teilnehmen sollten. (89) Daesang stellt fest, dass die Zielpreise für 1989 nach seiner Ansicht bei diesem Erzeugertreffen am 6. und 7. Juni 1989 festgelegt worden seien(51). (90) In einem internen Fax von Ajinomoto, das mit 9. Juni 1989 datiert ist, wird dieses Treffen bestätigt und festgestellt, dass "bei einem Treffen, das vorgestern in Korea stattfand, Takeda den Koreanern sagte, dass [...]* das Ersuchen geäußert habe, den CIF-Preis von 27,50 USD auf den herrschenden Marktpreis herabzusetzen"(52). (91) Aus einem internen Fax von Ajinomoto, das mit 13. Juli 1989 datiert ist, geht hervor, dass Ajinomotos europäisches Verkaufsbüro gebeten wurde, Informationen über den Nucleotidverkaufspreis von Takeda für [...]* und [...]* nachzugehen und Angaben zu einem niedrigen Verkaufspreis und den Absatzmengen von Takeda und anderen Erzeugern in Westdeutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Spanien im Vorfeld zu einem für den 7. August 1989 in Taiwan geplanten Treffen zwischen 4 japanischen und 2 koreanischen Nucleotiderzeugern zu bestätigen. Zur Frage, ob dieses Treffen am 7. August 1989 tatsächlich stattgefunden hat, liegen keine Informationen vor. (92) Am 5. Oktober 1989 trafen sich Vertreter von Takeda, Ajinomoto, Cheil, Miwon und zwei anderen Erzeugern im ANA-Hotel in Tokio, um die Preise für die bevorstehenden Verhandlungen mit den Großabnehmern, einschließlich des europäischen Markts für 1990, zu besprechen und die Umsetzung der Vereinbarung über die Festsetzung der Preise aus dem Jahr 1989 zu überprüfen(53). (93) Es sollte jedoch festgestellt werden, dass das Treffen vom 5. Oktober 1989 laut Daesang tatsächlich aus verschiedenen Treffen bestand. So wurden die Preise für die europäischen Abnehmer für 1989 und 1990 bilateral zwischen Takeda und Miwon bzw. Takeda und Cheil besprochen. Miwon wurde von Takeda informiert, dass "Cheil sich grundsätzlich beteiligt, was darauf hinweist, dass Takeda mit Cheil zu einem früheren Zeitpunkt zusammengetroffen war"(54). Am selben Tag fand um 17 Uhr noch ein Abschlusstreffen statt, bei dem es aber im Wesentlichen um Fragen betreffend den [...]* Markt ging. (94) Es wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass zwischen dem Zielpreis und dem tatsächlichen Nucleotidpreis ein großer Unterschied bestanden haben muss. Die Zielpreise (einschließlich Europa) für 1990 wurden auf der Grundlage der "Richtlinien für die Festsetzung der Preise auf dem europäischen Markt im Jahr 1990" diskutiert, die von Takeda übermittelt worden waren und je nach der vom Abnehmer georderten Menge drei Zielpreise vorsahen (Großabnehmer, mittlere oder kleine Abnehmer). Darüber hinaus stellt Daesang fest, dass angesichts eines erwarteten Besuchs eines Einkäufers von [...]* Takeda Miwon anwies, [...]* einen Preis im Einklang mit den Richtlinien anzubieten (Wiedergabe dieser Richtlinien s. u.). (A) Markt Europa - (1) für 1990 vorgeschlagene Richtlinien >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Anhänge J & L zu Ergänzender Darstellung von Daesang. (95) Während des Treffens am 5. Oktober 1989 stellte Takeda auch fest, dass "Europa Takeda-Land ist"(55). (96) Bei Anhang M zur Ergänzenden Darstellung von Daesang(56) handelt es sich um ein internes Fax von Miwon, das als Follow-up zum Treffen vom 5. Oktober 1989 versendet wurde und in dem es heißt, dass die Grundposition der Zentrale (von Miwon) darin bestehe, dass man dem grundlegenden Kooperationsrahmen der japanischen Unternehmen zu folgen versuche. Es wird ferner festgestellt, dass "die japanischen Erzeuger (1989) auf dem europäischen Markt [...] zu einem Preis verkauften, der weit unter dem Zielpreis liegt. Es ist daher fraglich, ob die obige Preisrichtlinie während des Vertragszeitraums 1990 von den japanischen Unternehmen eingehalten wird". (97) Die oben genannten Richtlinien werden durch ein internes, mit 6. Oktober 1989 datiertes Fax von Ajinomoto bestätigt, aus dem hervorgeht, dass die genannten Richtlinien den koreanischen Erzeugern übergeben wurden. Für die japanischen Erzeuger wurden jedoch eigene Richtlinien für die für 1990 anzubietenden "Richtlinienpreise" ausgetauscht: 28 USD/kg (52,20 DEM/kg) für die Großabnehmer und 30 USD/kg (55,80 DEM/kg) für die anderen Abnehmer (Großkunden auf dem allgemeinen Markt)(57). (98) In einem internen Fax von Ajinomoto vom 19. Dezember 1989 wird von einem Treffen berichtet, das am gleichen Tag zwischen den japanischen Erzeugern zum Thema Nucleotidpreise in Europa für 1990 stattgefunden habe. Laut diesem Fax habe Takeda verlauten lassen, dass die Verhandlungen mit [...]* und [...]* im Laufe von zwei vor kurzer Zeit stattgefundenen Europareisen aufgenommen worden seien, dass es jedoch zu keiner Einigung gekommen sei. Takeda habe [...]* ein Angebot in Höhe von 27,50 USD/kg unterbreitet, wolle dieses Angebot jedoch revidieren und auf 26 USD/kg abändern. Takedas Verhandlungen mit [...]* seien noch nicht abgeschlossen(58). (99) Wie bereits erwähnt, setzten sich die Kartellmitglieder gelegentlich auch auf bilateraler Basis in Verbindung. Die in den Anhängen N und O der Ergänzenden Darstellung Daesangs enthaltenen Unterlagen sind hierfür gute Beispiele. (100) In Anhang N von Daesangs Ergänzender Darstellung(59) ist ein internes Fax von Mitra an Miwon Japan, datiert mit 22. November 1989, enthalten, in dem ausdrücklich ein Vorschlag Takedas festgehalten wird, wonach Takeda im Rahmen der Vereinbarung über Kompensationsgeschäfte von Miwon eine geringere Qualität der Erzeugnisse in Kauf nehmen würde, wenn Miwon seinen Verkauf an [...]* und [...]* beschränken würde. (101) Anhang O von Daesangs Ergänzender Darstellung(60) betrifft ein mit 28. November 1989 datiertes Telex von Takeda, das nur ein paar Tage später bei Miwon einging, in dem Takeda die Bedingungen auflistet, zu denen von Miwon 1990 gekauft wird, und auch das an Miwon gerichtete Ersuchen enthält, [...]* und [...]* einen bestimmten Preis anzubieten und in der Folge die Erfuellung dieser Bitte zu bestätigen. (102) Nach Darstellung von Daesang sei Daesang 1991 zu einer weiteren Mitarbeit bei der Preisfestsetzung für [...]* und [...]* nur unter der Bedingung bereit gewesen, dass Takeda einem Kauf einer Nucleotidmenge von mindestens 20 t zustimmt, außerdem habe Daesang in Bezug auf [...]* nur dann auf eine Zusammenarbeit bei der Preisfestsetzung Wert gelegt, wenn Takeda mit einem Kauf von insgesamt 40 t einverstanden sein würde. In seinem Fax vom 10. November 1990(61) heißt es, dass diese Angelegenheit mit [...]* von Takeda anlässlich dessen Besuchs bei Mitra, der am 7. November 1990 erfolgte, besprochen worden sei. Es wird erwähnt, dass "Mitra völlig einverstanden ist, mitzumachen, um den Marktpreis [weltweit] in die Höhe zu treiben". "In Zukunft müsste das Unternehmen jedoch einige Abnehmer frei nach Europa beliefern können und werde daher 1991 nur in Bezug auf [...]* und [...] mitmachen". "Außerdem ersuchen [...]* und andere Abnehmer dauernd um Angebote und wollen Verträge nach Möglichkeit fixieren. Wenn wir Takedas Ersuchen [weiterhin] nachgeben und zu einem höheren Preis anbieten, dann steht fest, dass wir am Ende [überhaupt] ohne Verträge dastehen werden". Ein mit 19. November 1990(62) datiertes Fax betrifft dieselbe Frage. Die genauen Bedingungen der Vereinbarungen über Kompensationsgeschäfte waren auch das Hauptthema bei einem Treffen zwischen Ajinomoto, Takedas Vertriebsfirma und Miwon in Tokio am 1. Mai 1991(63). (103) Laut Kyowas Erklärung(64) gab der [...]* von Takeda die Preise von Takeda für [...]* und [...]* Kyowa bei einem Treffen im Januar 1991 nach einem Telefongespräch, das er mit seinem Kollegen bei Kyowa führte, bekannt, der berichtete, dass Takeda diese Preise ab Oktober 1991 bis zu einem gewissen Niveau anheben wollte. (104) Ajinomoto legte ein internes Memorandum über Takedas Nucleotidverhandlungen für 1992 vor, das angeblich am 21. November 1991 geschrieben worden war. Laut diesem Memorandum wurde Ajinomoto von Takeda über den Vertrag für 1992 informiert, wonach "Takeda versuchte, den Preis um zwei Dollar auf USD-Basis zu erhöhen (auf 28,50 USD, die Verhandlungen aber sehr schwierig seien, weil die Preiserhöhung auf Basis Lokalwährung wegen des Wechselkurses sehr deutlich ausfallen würde". Außerdem beschwerte sich Takeda darüber, dass [...]* von Ajinomoto niedrigere Angebote erhielt (17,20 USD anstatt Takedas 17,70 US), und ersuchte Ajinomoto, 1992 um 18 USD zu verkaufen, ein Preis, der über dem Preis von Takeda liegen würde(65). (105) Um das Risiko, entdeckt zu werden, zu beschränken, waren die Treffen zwischen den Wettbewerbern manchmal nur auf ein paar Unternehmen beschränkt, die dann im Namen bestimmter anderer Wettbewerber handelten. Daesang stellt zum Beispiel fest(66), dass am 27. und 28. April 1992 zwischen den Präsidenten von Daesang, Cheil und Ajinomoto ein zweitägiges hochrangiges Treffen stattfand, bei dem Ajinomoto für andere japanische Erzeuger auftrat, weil, wie Ajinomoto feststellte, "es verdächtig wäre, wenn sämtliche japanische Erzeuger gemeinsam einen koreanischen Erholungsort aufsuchten". (106) Bei diesem Treffen wurde die Zusammenarbeit im Bereich der Nucleotide besprochen. Daesang vertritt die Ansicht, dass Ajinomoto dem Treffen auch im Namen der anderen japanischen Erzeuger beiwohnte, u. a. auch im Namen von Takeda(67). (107) Daesang hält fest, dass Vertreter von Miwon am 30. Juni 1992 bei einem Treffen in Korea auf Vertreter von Takeda trafen. Über das Thema der Sitzung liegen allerdings keine Informationen vor(68). (108) Die Zielpreise für 1993 wurden bei einem am 20. August 1992 in Tokio abgehaltenen Treffen besprochen. Laut der Erklärung von Daesang enthielt die Tagesordnung die folgenden Punkte: Zusammenarbeit bei der Festsetzung des internationalen Marktpreises für Nucleotide, "Kompensationsgeschäfte" und Absatzbeschränkungen für den [...]* Markt. Letztliches Ziel sollte nach den Worten Takedas ein einziger Weltpreis - einschließlich des japanischen Marktes - sein und der Anreiz, dass die japanischen Erzeuger den koreanischen Erzeugern umfangreiche Mengen abnehmen. Der bei dem Treffen genannte weltweite Zielpreis ([...]*) lag zwischen 30 und 32 USD. Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde über den weltweiten Zielpreis Einigung erzielt. Laut Daesang "war klar, dass die japanischen Unternehmen vor dem Treffen untereinander alle Fragen besprochen und sich auf eine einheitliche Linie geeinigt hatten"(69). Zur Unterstützung dieser Feststellung hat Daesang eine Kopie einer Zielpreisliste vorgelegt, die von Takeda im Hinblick auf das Treffen am 20. August 1992 vorbereitet worden war. Aus dieser Liste geht hervor, dass die Zielpreise für Europa für die drei großen Abnehmer 48 bzw. 45 DEM/kg betragen würden(70). Cheil zufolge äußerten die japanischen Erzeuger bei diesem Treffen den Wunsch, die Preise für Europa nur in lokalen Währungen anzubieten(71). (109) Am 28. Januar 1993 trafen sich die Teilnehmer erneut in Tokio, um die Umsetzungsbemühungen im Zusammenhang mit der Erzielung des am 20. August festgesetzten Zielpreises zu überprüfen. Während dieses Treffens wurde von den Parteien darüber entschieden, ob der 1992 festgesetzte Zielpreis angepasst werden sollte bzw. wie diese Anpassung vorzunehmen sei. Daesang trägt vor, dass eine Preiserhöhung von den zwei koreanischen Erzeugern als zu schwierig erachtet worden sei und sie ihre japanischen Kollegen um Erlaubnis gebeten hätten, unter dem Zielpreis verkaufen zu dürfen. Die japanischen Erzeuger hätten abgelehnt und unter anderem damit argumentiert, dass die Koreaner nach Europa deswegen zu einem niedrigeren Preis verkaufen könnten, weil sie aufgrund des allgemeinen Präferenzsystems der Gemeinschaft (APS) keinen Zoll zu zahlen hätten. Obwohl die Parteien offensichtlich keine Einigung darüber erreichten, wie der Zielpreis zu erreichen sei, wurde der Zielpreis erneut von allen bestätigt(72). (110) Darüber hinaus wurden regionale Preise besprochen, um zu sehen, ob die Unternehmen den am 20. August 1992 vereinbarten weltweiten Zielpreis einhielten. Konkret wurden die Preise in [...]*, [...]* und Europa besprochen. Es fand auch eine allgemeine Diskussion über die Zusammenarbeit in Bezug auf die drei großen europäischen Abnehmer statt(73). (111) Am 2. März 1993 kam es zwischen Ajinomoto, Takeda, Miwon und Cheil zu einem erneuten Treffen in Fukuoka (Japan). Bei diesem Treffen wurden die Zielpreise für die verschiedenen Regionen für 1993 angepasst. Außerdem wurden Gespräche zur Klärung der Vereinbarungen über Kompensationsgeschäfte geführt, da die Zusammenarbeit nicht immer so reibungslos klappte, wie sich die japanischen Erzeuger dies gewünscht hatten. Cheil stellt fest, dass der bei dem Treffen unternommene Versuch, den Preis in der Gemeinschaft festzulegen, scheiterte, weil die koreanischen Hersteller einen anderen Preis anbieten wollten, da sie Nutznießer des APS waren. Cheil kommt zu dem Schluss, das es "am Verhalten der koreanischen Unternehmen lag, dass die Modalitäten nicht wirksamer zur Entfaltung gelangten"(74). (112) Daesangs Protokoll dieses Treffens(75) ermöglicht jedoch einen ausführlicheren Einblick in die Ereignisse. Laut Daesang sei das Treffen anfänglich vom stellvertretenden Geschäftsführer von Ajinomoto geleitet worden; dieser drohte mit einer Beendigung der Vereinbarung über Kompensationsgeschäfte, wenn die Zusammenarbeit mit den koreanischen Unternehmen in Bezug auf die Großen Drei weiterhin zu wünschen übrig lässt und diese der Aufrechterhaltung des vereinbarten Weltpreises sowie der Einschränkung ihres Absatzes in Japan nicht nachkämen. Cheil und Daesang waren sich dahin gehend einig, dass die Kompensationsgeschäftspraxis aufrechterhalten werden musste, und so kamen sie in der Folge mit den japanischen Erzeugern überein, ihre Bemühungen zur Zusammenarbeit zu verbessern. Daesang hält fest, dass es sich in Bezug auf die Großen Drei zur Zusammenarbeit bereit erklärte, jedoch den Wunsch nach einer Erhöhung des von Ajinomoto und Takeda von Daesang gekauften Nucleotidvolumens äußerte. Schließlich wurde darüber gesprochen, wie die Zusammenarbeit umgesetzt, geregelt und durchgesetzt werden könnte. (113) Im Laufe der restlichen Monate des Jahres 1993 wurde Miwon mehrmals von

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.