Europäische Union

Beschluss 2012/281/GASP des Rates vom 29. Mai 2012 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten

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30.5.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 140/68 BESCHLUSS 2012/281/GASP DES RATES vom 29. Mai 2012 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Weltraumtätigkeiten weiten sich aus und sind von entscheidender Bedeutung. Der Weltraum ist eine Ressource für alle Länder der Welt. Auch Länder, die bislang noch nicht im Weltraum aktiv sind, werden dies künftig sein. Deshalb ist die Union der Auffassung, dass die Erhöhung der Sicherheit der Weltraumtätigkeiten ein wichtiges Ziel ist, das zur Entwicklung und zur Sicherheit der Staaten beiträgt. Dieses Ziel ist Bestandteil der Raumfahrtpolitik der Union. (2) Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet, in der globale Herausforderungen und Bedrohungen benannt werden und eine regelbasierte Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus und gut funktionierender internationaler Institutionen gefordert wird. (3) In der Europäischen Sicherheitsstrategie wird anerkannt, dass die Charta der Vereinten Nationen den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen bildet; ferner enthält die Strategie die Zielsetzung, die Vereinten Nationen zu stärken und sie mit den Mitteln auszustatten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für ein effizientes Handeln erforderlich sind. Die Union setzt sich für ein hohes Maß an Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen ein, unter anderem um nach Maßgabe der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen den Frieden zu wahren, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu stärken. (4) Die Union tritt dafür ein, dass transparenzschaffende und vertrauensbildende Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden, durch die mehr Sicherheit im Weltraum erreicht werden kann. Die Union ist zudem besonders stark für die Gefahren sensibilisiert, die von Weltraumschrott gleich welcher Herkunft ausgehen, wodurch gegenwärtige und künftige Weltraumtätigkeiten beeinträchtigt werden. (5) Die Union hat am 18. September 2007 in ihrer Reaktion auf die Resolution 61/75 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 6. Dezember 2006 herausgestellt, dass freiwillige „Verkehrsregeln“ für Weltraumtätigkeiten, in denen vorbildliche Verfahrensweisen zwischen den Raumfahrtakteuren festgeschrieben würden, zur Verwirklichung des genannten Ziels beitragen würden. (6) In seinen Schlussfolgerungen vom 8./9. Dezember 2008 unterstützte der Rat den ersten Entwurf für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten — dem sich die Staaten auf freiwilliger Basis anschließen können und der transparenzschaffende und vertrauensbildende Maßnahmen umfasst — als Grundlage für Konsultationen mit wichtigen Drittländern, die im Weltraum aktiv sind oder weltraumbezogene Interessen verfolgen, mit dem Ziel, zu einem Text zu gelangen, der für eine möglichst große Zahl von Staaten annehmbar ist. (7) Die Union hat unter Berücksichtigung der Konsultationen mit den wichtigsten Raumfahrtnationen einen überarbeiteten Entwurf des Verhaltenskodex erstellt; der Rat hat am 27. September 2010 den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beauftragt, auf dieser Grundlage weitere und umfassendere Konsultationen durchzuführen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Zur Unterstützung ihres Vorschlags für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten verfolgt die Union folgende Ziele: — Konsultationen mit Staaten — unabhängig davon, ob diese bereits im Weltraum aktiv sind oder nicht —, um den Vorschlag zu erörtern und ihre Meinung einzuholen; — Einholen von Expertenhilfe für die Erarbeitung eines Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten. Artikel 2 (1)   In diesem Zusammenhang unterstützt die Union Projekte, die folgende spezifische Aktivitäten umfassen: a) Einbeziehung von Drittstaaten (Outreach): Förderung des Vorschlags für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten; b) Veranstaltung von bis zu drei multilateralen Expertentagungen, auf denen der Vorschlag für einen Internationalen Verhaltenskodex erörtert werden soll; c) Koordinierung einer aus nichtstaatlichen Experten gebildeten Arbeitsgemeinschaft. (2)   Diese Projekte und spezifischen Aktivitäten sind im Anhang näher beschrieben. Artikel 3 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die fachlich-technische Durchführung der in Artikel 2 genannten Projekte erfolgt durch das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung („UNIDIR“). UNIDIR nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNIDIR. Artikel 4 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 2 genannten Projekte beträgt 1 490 000 EUR. (2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Ausführung des in Absatz 1 genannten Beitrags der Union. Hierfür schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit UNIDIR. In diesem Abkommen wird festgehalten, dass UNIDIR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (4)   Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird. Artikel 5 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, von UNIDIR zu erstellender Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. (2)   Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 2 genannten Projekte. Artikel 6 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 18 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 4 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach Annahme dieses Beschlusses, wenn innerhalb dieser Zeit kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde. Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2012. Im Namen des Rates Der Präsident N. WAMMEN ANHANG ZU DEM BESCHLUSS DES RATES ZUR UNTERSTÜTZUNG DES VORSCHLAGS DER UNION FÜR EINEN INTERNATIONALEN VERHALTENSKODEX FÜR WELTRAUMTÄTIGKEITEN 1.   Allgemeiner Rahmen und Zielsetzungen Die Weltraumtätigkeiten weiten sich aus und sind von entscheidender Bedeutung. Der Weltraum ist eine Ressource für alle Länder der Welt. Auch Länder, die bislang noch nicht im Weltraum aktiv sind, werden dies künftig sein. Die Union hält es daher für erforderlich, für mehr Sicherheit im Weltraum zu sorgen, und sie ist der Auffassung, dass ein pragmatischer und abgestufter Prozess zur Erreichung dieses Ziels beitragen kann. Die Union setzt sich dafür ein, dass transparenzschaffende und vertrauensbildende Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden, durch die mehr Sicherheit und Schutz im Weltraum erreicht werden kann. Die Union ist zudem besonders stark für die Gefahren sensibilisiert, die von Weltraumschrott ausgehen, wodurch gegenwärtige und künftige Weltraumtätigkeiten beeinträchtigt werden. Am 18. September 2007 hat die Union in ihrer Reaktion auf die Resolution 61/75 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 6. Dezember 2006 herausgestellt, dass freiwillige „Verkehrsregeln“ für Weltraumtätigkeiten, in denen vorbildliche Verfahrensweisen zwischen den Raumfahrtakteuren festgeschrieben würden, zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen würden. In seinen Schlussfolgerungen vom 8./9. Dezember 2008 unterstützte der Rat der Europäischen Union den ersten Entwurf für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten — dem sich die Staaten auf freiwilliger Basis anschließen können und der transparenzschaffende und vertrauensbildende Maßnahmen umfasst — als Grundlage für Konsultationen mit wichtigen Drittländern, die im Weltraum aktiv sind oder weltraumbezogene Interessen verfolgen, mit dem Ziel, zu einem Text zu gelangen, der für eine möglichst große Zahl von Staaten annehmbar ist. Die Union hat unter Berücksichtigung der Konsultationen mit den wichtigsten Raumfahrtnationen einen überarbeiteten Entwurf des Verhaltenskodex erstellt; der Rat der Europäischen Union hat am 27. September 2010 den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) beauftragt, auf dieser Grundlage weitere und umfassendere Konsultationen durchzuführen. Um ihren Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten zu unterstützen und das dem Hohen Vertreter erteilte Mandat zu erfüllen, verfolgt die Union folgende Ziele: — Konsultationen mit möglichst vielen Ländern, unabhängig davon, ob diese bereits im Weltraum aktiv sind oder nicht, um diesen Vorschlag zu erörtern und ihre Meinung einzuholen, insbesondere durch die Ausrichtung einer oder mehrerer (bis zu drei) multilateraler Expertentagungen, auf denen diese Initiative erörtert werden soll. — Einholen von Expertenhilfe für die Erarbeitung eines Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten. Das Tätigwerden der Union orientiert sich an folgenden Grundsätzen: a) Es ist anerkanntermaßen wichtig, ein von langfristiger Tragfähigkeit, Vorhersagbarkeit und größerer Sicherheit geprägtes Umfeld im Weltraum zu schaffen. b) Es müssen gemeinsame Vorstellungen entwickelt und Bereiche, in denen Gemeinsamkeiten bestehen, ermittelt werden. c) Es ist wichtig, den Akteuren auf nationaler und regionaler Ebene zu vermitteln, dass ein künftiger Internationaler Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten auch für sie von Interesse ist. 2.   Projekte 2.1.   Projekt 1: Einbeziehung von Drittstaaten (Outreach): Förderung des Vorschlags für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten 2.1.1.   Zweck des Projekts Im Rahmen von Seminaren, die auf regionaler/subregionaler Ebene durchgeführt werden, soll der Dialog mit einem potenziellen Interessentenkreis aufgenommen werden, um vorhandenes Wissen zu erweitern und die grundsätzlichen Vorstellungen zum vorgeschlagenen Internationalen Verhaltenskodex zu konkretisieren. 2.1.2.   Angestrebte Projektergebnisse a) Verstärkte Sensibilisierung für den vorgeschlagenen Internationalen Verhaltenskodex und seine fortlaufende Weiterentwicklung sowie Verbesserung der diesbezüglichen Kenntnisse und Vorstellungen. b) Günstigeres Klima für politische Fortschritte. c) Aufseiten der interessierten Kreise besseres Verständnis bezüglich der Bereiche, in denen Einvernehmen über die Notwendigkeit größerer Sicherheit im Weltraum besteht, und Einigung über das weitere Vorgehen. d) Verbesserte Koordinierung zwischen den Beteiligten. e) Bedarfsermittlung in Bezug auf verstärkte nationale und regionale Aktivitäten als Beitrag zur Weiterentwicklung eines Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten. 2.1.3.   Projektbeschreibung a) Es sind bis zu sechs regionale oder subregionale Seminare für bis zu 30 Teilnehmer geplant, die gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit internationalen, regionalen oder nationalen Regierungsstellen oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden. b) Zusammenstellung und Übermittlung der Ergebnisse an die Union und sonstige interessierte Kreise, gegebenenfalls auch unter Einsatz elektronischer Mittel. 2.2.   Projekt 2: Hintergrundunterstützung für den Hohen Vertreter bei Treffen/Konsultationen mit Staaten 2.2.1.   Zweck des Projekts a) Bereitstellung — für die Union — von ausführlichen Informationen und Analysen zu den Auffassungen und zum Kurs der potenziell an dem internationalen Verhaltskodex interessierten Kreise. b) Durchführung einer Reihe aufeinander abgestimmter Einzelkonsultationen mit den wichtigsten Interessenträgern zur Unterstützung/Vorbereitung/Nachbereitung der Konsultationen des Hohen Vertreters. c) Teilnahme an den Konsultationen des Hohen Vertreters mit Blick auf die Auswertung der eingeholten Stellungnahmen. 2.2.2.   Angestrebte Projektergebnisse a) Schriftliche Einschätzungen, wie mit den potenziell an einem internationalen Verhaltenskodex interessierten Kreisen am besten zusammengearbeitet werden kann. b) Schriftliche Auswertungen der eingeholten Stellungnahmen und der Textänderungsvorschläge. c) Schriftliche Beiträge für die multilaterale(n) Expertentagung(en). 2.2.3.   Projektbeschreibung a) Erstellung einer Reihe von Arbeitsunterlagen/Hintergrundstudien zur Unterstützung/Vorbereitung/Nachbereitung der Konsultationen des Hohen Vertreters und der multilateralen Expertentagung(en). b) Durchführung einer Reihe aufeinander abgestimmter Einzelkonsultationen mit den wichtigsten Interessenträgern: — Bis zu 20 Einzeltreffen und Briefings. — Koordinierung der Beiträge, gegebenenfalls auch unter Einsatz elektronischer Mittel. — Die Auswahl der Staaten und Organisationen, mit denen eine derartige Koordinierung vorgenommen wird, erfolgt unter Berücksichtigung des Umfangs ihres Engagements für Fragen der Weltraumsicherheit, ihres bisherigen Engagements für den Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex und ihrer Rolle bei der Förderung diplomatischer Fortschritte auf regionaler oder internationaler Ebene insgesamt. c) Zusammenstellung und Übermittlung der Ergebnisse an den Hohen Vertreter und sonstige interessierte Kreise, gegebenenfalls auch unter Einsatz elektronischer Mittel. 2.3.   Projekt 3: Veranstaltung von bis zu drei multilateralen Expertentagungen, auf denen der Vorschlag für einen Internationalen Verhaltenskodex erörtert werden soll 2.3.1.   Zweck des Projekts Experten soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex gemeinsam zu erörtern. 2.3.2.   Angestrebte Projektergebnisse a) Schaffung eines Diskussionsforums für den Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex. b) Diplomatische Fortschritte durch Voranbringen der Beratungen über einen internationalen Verhaltenskodex. 2.3.3.   Projektbeschreibung Veranstaltung von bis zu drei multilateralen Expertentagungen für bis zu 160 Teilnehmer während der ersten 16 Monate der Projektlaufzeit. — Es wird angeregt, die erste dieser Tagungen möglicherweise in Europa und die beiden nächsten Tagungen außerhalb Europas zu veranstalten. Die Entscheidung darüber wird vom Hohen Vertreter getroffen, der sich dabei auf Vorschläge von UNIDIR stützt. — Die Entscheidung über Struktur, Tagesordnung und Teilnehmerkreis wird vom Hohen Vertreter getroffen, der sich dabei auf Vorschläge von UNIDIR stützt. 2.4.   Projekt 4: Koordinierung einer Arbeitsgemeinschaft aus nichtstaatlichen Experten 2.4.1.   Zweck des Projekts a) Bildung einer kleinen Arbeitsgemeinschaft aus bis zu zehn anerkannten Experten, die Beiträge zur Entwicklung eines internationalen Verhaltenskodex leisten soll. b) Aufbau von Online-Ressourcen für die Koordinierung dieser Arbeitsgemeinschaft. c) Bereitstellung der für die Einbeziehung von Drittstaaten erforderlichen Ressourcen, um den Kenntnisstand in Bezug auf den Verhaltenskodex zu verbessern; Unterstützung der Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte 1 und 2. 2.4.2.   Angestrebte Projektergebnisse a) Verstärkte Beiträge der wichtigsten internationalen, regionalen und nationalen Experten zu einem internationalen Verhaltenskodex. b) Schaffung eines virtuellen Forums für die Koordinierung der Expertenbeiträge sowie der Diskussionen. c) Schaffung eines virtuellen Forums zur Unterstützung der im Rahmen des Projekts 2 vorgesehenen multilateralen Tagungen. d) Ausarbeitung des für die Einbeziehung von Drittstaaten notwendigen virtuellen und sonstigen Materials. 2.4.3.   Projektbeschreibung a) Ermittlung geeigneter Experten für Weltraumsicherheit, Koordinierung und Einholen von Beiträgen dieser Experten: — Die Entscheidung über die Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft wird vom Hohen Vertreter getroffen, der sich dabei auf die ihm von UNIDIR unterbreiteten Vorschläge stützt. b) Schaffung eines neuen virtuellen Forums für die Koordinierung der Beiträge der Arbeitsgemeinschaft: — Bei diesem Forum sollen auch die Ressourcen zur Unterstützung von Projekt 2 angesiedelt sein. c) Veranstaltung von bis zu acht Treffen, um Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex und Beiträge der Arbeitsgemeinschaft zu erörtern, gegebenenfalls auch unter Einsatz von elektronischen Mitteln und von Video- und Telekonferenzen. d) Zusammenstellung und Übermittlung der Ergebnisse an den Hohen Vertreter und sonstige interessierte Kreise, gegebenenfalls auch unter Einsatz elektronischer Mittel. e) Entwicklung von Instrumenten für die Einbeziehung von Drittstaaten (Outreach). 3.   Verfahrensaspekte und Koordinierung Die Projektdurchführung wird von einem Lenkungsausschuss mit dem Ziel eingeleitet, die Verfahren und Modalitäten der Zusammenarbeit festzulegen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung der Projekte regelmäßig, mindestens einmal pro Halbjahr, und setzt hierfür auch elektronische Mittel und Video- und Telekonferenzen ein. Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters und Vertretern von UNIDIR zusammen. Die Einbeziehung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure in die multilateralen Expertentagungen wird durch UNIDIR koordiniert. Die Entscheidung über die Veranstaltungsorte und die strukturelle Zusammensetzung der im Rahmen dieses Projekts stattfindenden Seminare und Tagungen wird vom Hohen Vertreter getroffen, der sich dabei auf die Vorschläge stützt, die dem Lenkungsausschuss von UNIDIR vorgelegt werden. 4.   Berichterstattung und Bewertung UNIDIR legt dem Hohen Vertreter am Ende des ersten Projektjahres einen Verlaufs- und Finanzbericht vor, wobei UNIDIR bestrebt ist, die Berichtsvorlage auf den Berichtszyklus der Vereinten Nationen abzustimmen. UNIDIR legt dem Hohen Vertreter nach Beendigung des Projekts einen Abschlussbericht vor. Alle Fortschritts- und Lageberichte, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und Informationen von UNIDIR werden dem Hohen Vertreter und der Europäischen Kommission übermittelt, sobald sie herausgegeben werden. 5.   Laufzeit Die voraussichtliche Laufzeit dieses Projekts beträgt 18 Monate. Alle Projektkomponenten, die Tagungen betreffen, müssen drei Monate vor Projektende abgeschlossen sein, damit innerhalb der Laufzeit ausreichend Zeit für Analysen verbleibt. 6.   Zielgruppe Alle VN-Mitgliedstaaten, insbesondere Raumfahrtnationen. Nichtstaatliche Interessenträger einschließlich der Zivilgesellschaft und der Industrie. 7.   Vertreter von Dritten Zur Förderung der regionalen Verantwortung für den Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten kann im Rahmen dieses Beschlusses die Teilnahme von Experten von außerhalb der Union, einschließlich Experten einschlägiger regionaler und internationaler Organisationen, finanziert werden. Die Teilnahme von UNIDIR an allen im Zusammenhang mit diesem Beschluss stattfindenden Seminaren und Tagungen wird finanziert. 8.   Durchführungsstelle Mit der fachlich-technischen Durchführung dieses Ratsbeschlusses wird UNIDIR betraut. UNIDIR arbeitet gegebenenfalls auch mit Einrichtungen wie regionalen Organisationen, Reflexionsgruppen, NRO und der Wirtschaft zusammen. Zur Durchführung dieses Beschlusses wird zusätzliches Personal benötigt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.