Europäische Union

2013/9/EU: Beschluss der Kommission vom 25. Juli 2012 über die staatliche Beihilfe SA.33114 (2012/C) (ex 2011/NN) — Polen Mutmaßliche Beihilfe zugunsten von Crist Shipyard (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5057) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32013D0009. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rpfand über 100 % der Unternehmensanteile von Crist, eine Hypothek (auf einen Teil der Werft 2), ein Registerpfand auf verschiedene bewegliche Vermögensgegenstände der Werft 2, ein von Crist unterzeichneter Blankowechsel, eine Erklärung von Crist in Bezug auf seine freiwillige Vollstreckungsunterwerfung sowie Erklärungen aller Anteilseigner von Crist in Bezug auf ihre freiwillige Vollstreckungsunterwerfung. (40) Polen legte Sachverständigengutachten über die Unternehmensanteile von Crist vor, die von […] nach zwei Methoden durchgeführt wurden: am 29. Juli 2010 nach der auf den Vermögenswerten basierenden Methode (Methode des bereinigten Nettovermögens) und am 1. August 2010 nach der Ertragswertmethode (die den abgezinsten Cashflow mit einem bereinigten Kapitalwert zugrunde legt). Die Ergebnisse dieser beiden Gutachten wiesen erhebliche Abweichungen auf. Während bei Anwendung der ersten Methode ein Wert von […] Mio. PLN ermittelt wurde, lag der Wert bei der zweiten Methode bei fast […] Mio. PLN. Gleichzeitig habe […] in einem von den polnischen Behörden übermittelten separaten Dokument mit Datum vom 3. August 2010 aufgezeigt, dass der mit der Methode des bereinigten Nettovermögens ermittelte Wert näher am Liquidationswert des Unternehmens gelegen habe und nicht den realen Wert von Crist (insbesondere des Eigenkapitals) widerspiegele. […] kam zu dem Ergebnis, dass von einem realen Wert von […] Mio. PLN ausgegangen werden sollte. (41) Betreffend den Wert der zweiten Sicherheit, d. h. der Hypothek auf die Immobilien, legte Polen ein unabhängiges Sachverständigengutachten vom 4. März 2009 vor, in dem der Marktwert des Pakets an Vermögenswerten auf 169,5 Mio. PLN (bzw. 84,7 Mio. PLN bei einer Zwangsvollstreckung) geschätzt wurde. Zusätzlich verlangte die IDA nach der Transaktion im Januar 2011 ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das der Kommission übermittelt wurde und in dem der Wert der verpfändeten Immobilien mit […] Mio. PLN angegeben wurde. (42) Nachdem die Kommission Zweifel daran geäußert hatte, dass der von Crist in der dritten Ausschreibungsrunde für das Trockendock gebotene Preis (175 Mio. PLN) als Richtwert für den Wert dieser Sicherheit herangezogen werden könne, schlug Polen vor, die Summe von 166 Mio. PLN als Marktwert zugrunde zu legen, die damals vom anderen Bieterunternehmen, Patia, geboten worden war. (43) Außerdem machte Polen geltend, dass der Wert der Sicherheit dadurch weiter erhöht werde, dass die Besicherungselemente von unterschiedlicher Art sind (Immobilien, bewegliche Vermögensgegenstände und Finanzaktiva) und alle Elemente der Besicherung vor der Gewährung des Darlehens nicht belastet waren. (44) Zusammenfassend stellten die polnischen Behörden fest, dass den verschiedenen Bewertungen zufolge der Gesamtwert der Sicherheiten für das Darlehen in einer Größenordnung zwischen […] Mio. PLN und […] Mio. PLN lag (siehe Tabelle 5). Nach dem internen Rating der IDA sei die von Crist angebotene Besicherung als moderat eingestuft worden (siehe Tabelle 3). Unter Berufung auf die Bestimmungen der Mitteilung über Referenzzinssätze (siehe Tabelle 6) teilten die polnischen Behörden mit, dass der Gesamtwert der Sicherheiten entsprechend dem Marktwert […] Mio. PLN (10) betrage und […] % des gewährten Darlehens ausmache. Dieser Umfang der Besicherung übersteige die Höhe des Darlehensbetrags deutlich und entspreche der in der Mitteilung über Referenzzinssätze definierten Kategorie „hohe Besicherung“, da die erwartete Höhe des Verlusts bei einem Ausfall der Darlehensrückzahlung, also die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default – LGD), bei null liege. Tabelle 5 Wert der Sicherheiten, abhängig von der angewandten Bewertungsmethode     Sicherheiten und Bewertungsmethode Unternehmens-anteile von Crist Vermögenswert-methode (Methode des bereinigten Nettovermögens) Unternehmens-anteile von Crist Ertragswertmethode (Bereinigter Kapitalwert) Wert (PLN) […] […] Sicher-heiten und Bewer-tungs-methode Werft 2 169 471 000 GESAMT: GESAMT: Marktwertmethode (auf der Basis des Ertragswerts) […] […] Werft 2 84 735 500 GESAMT: GESAMT: Wert bei Zwangs-vollstreckung […] […] Werft 2 180 439 000 GESAMT: GESAMT: Marktwertmethode (auf der Basis des Ertragswerts) […] […] Werft 2 166 000 000 GESAMT: GESAMT: Wert des letzten Gegenangebots […] […] (45) Die polnischen Behörden übermittelten außerdem einen Bericht von […], der im Mai 2012, also nach Durchführung der Transaktion, erstellt wurde. Darin werden unter anderem die […] Bewertungen geprüft, die der IDA zum Zeitpunkt der Transaktion vorlagen. Polen verweist auf die Kritik, die an der Bewertung des Nettovermögens geäußert wurde: […] hat keine Bewertung der immateriellen Vermögenswerte vorgenommen, wie z. B. des Auftragsbestands, der Kundenbeziehungen und der Belegschaft, die von beträchtlichem Wert sein können und die sich positiv auf die Bewertungsergebnisse ausgewirkt hätten. […] vertritt die Auffassung, dass der Wert des Eigenkapitals von Crist deutlich zu gering eingeschätzt wird. In Bezug auf die Ertragswertmethode stellt Polen fest, dass […] ähnliche Werte ermittelt hat wie […] (nämlich ca. […] Mio. PLN). Der Zinssatz (46) Im Zuge der Kreditvergabe bewertete die IDA sowohl das Kreditrisiko des Unternehmens als auch den Umfang der angebotenen Besicherung als moderat. Folglich wurde das Darlehen von der IDA zu einem Zinssatz von 6,81 % gewährt, errechnet aus der Summe des Basiszinssatzes (3-Monats-WIBOR von 3,81 % plus 1,2 %) und der Zinsmarge, die nach der in Tabelle 3 dargestellten Matrix bei 1,8 % liegt. (47) Neben den Berechnungen, die von der IDA nach ihren internen Regelungen vorgenommen wurden, übermittelte Polen weitere Erläuterungen zur angewandten Methode für die Ermittlung eines Richtwerts, die in der Mitteilung über Referenzzinssätze beschrieben wird (siehe Tabelle 6). Tabelle 6 Darlehensmargen in Basispunkten nach der Mitteilung über Referenzzinssätze   Besicherung Ratingkategorie Hoch Normal Gering Sehr gut (AAA-A) 60 75 100 Gut (BBB) 75 100 220 Zufriedenstellend (BB) 100 220 400 Schwach (B) 220 400 650 Schlecht/Finanzielle Schwierigkeiten (CCC und darunter) 400 650 1 000 (48) Polen führte aus, dass der Zinssatz für das Darlehen unter Berücksichtigung des von der Kommission angegebenen Referenzsatzes für Polen (4,49 %), der Ratingkategorie von Crist (BB) und des hohen Umfangs der Besicherung (siehe Erwägungsgrund 44) bei mindestens 5,49 % liegen sollte. Vor diesem Hintergrund unterstrich Polen, dass der von der IDA festgelegte Zinssatz von 6,81 % um 132 Basispunkte höher sei als der in der Mitteilung über Referenzzinssätze definierte Referenzzinssatz von 5,49 %. (49) Im Bericht von […], der von Polen übermittelt wurde, wird das Kreditrating von Crist zum Zeitpunkt der Transaktion, basierend auf zwei unterschiedlichen Ansätzen der Sachverständigen, ausführlich erläutert. Die Ratingmodelle seien von […] anhand von Punkte-/Ratingmodellen entwickelt worden, wie sie von Geschäftsbanken verwendet werden. Im Bericht wird davon ausgegangen, dass das Rating von Crist im Bereich BB-B liegen werde. […] betrachtete den Zinssatz angesichts des hohen Werts der Sicherheiten, die zusammengenommen eine hohe Besicherung ergaben, dennoch als ausreichend. 2.   Der referenzwert (50) Die polnischen Behörden teilen der Kommission mit, dass die endgültige Festlegung des Zinssatzes für Crist nicht allein auf der Grundlage des Darlehens der […] Bank erfolgt sei, sondern für die Entscheidung vor allem das interne Bewertungssystem maßgeblich gewesen sei. Unabhängig von der Unterschiedlichkeit der Darlehen seien beide Einrichtungen, die IDA und die […] Bank, im Hinblick auf die Zinssätze zu ähnlichen Ergebnissen gelangt, so die polnischen Behörden. (51) Polen erklärte zudem, dass wegen der Höhe der betreffenden Darlehenssumme (150 Mio. PLN) auf dem polnischen Markt praktisch kein geeigneter Referenzwert für das Darlehen an Crist vorhanden sei. Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-296/97, Kommission/Alitalia, machte Polen geltend, dass ein möglicher Vorteil für Crist anhand eines ähnlichen, nicht eines identischen Darlehens zu messen sei. (52) Polen legte einen Vergleich der beiden Kredite vor (siehe Tabelle 7 unten) und erinnerte daran, dass beide Darlehen 2010 gewährt worden, der Zinssatz der […] Bank sogar geringer gewesen (6,68 % im Vergleich zum Zinssatz der IDA von 6,81 %) und die Kreditentscheidung der […] Bank mit einem höheren Risiko verbunden gewesen seien. Folglich seien diese Transaktion von den polnischen Behörden als wertvolle Orientierungshilfe betrachtet worden. Tabelle 7 Vergleich der Darlehen der […] Bank und der IDA an Crist   Darlehen der […] Bank Darlehen der IDA Betrag […] PLN 150 000 000 PLN Datum der Gewährung 18.2.2010 14.9.2010 Kreditlaufzeit 3 Jahre 10 Monate 5 Jahre 3 Monate Zinssatz 6,62  % 6,81  % Wert der Sicherheiten […] PLN […] PLN Entwicklungsperspektiven  (11) […] PLN […] PLN Zusätzliche Risiken Unsicherheit, ob der Erwerb des Trockendocks (Werft 2) durchgeführt und die Produktionslinie ergänzt wird. Darlehen für den Erwerb des Trockendocks (Werft 2), durch das die Produktionslinie ergänzt wird. (53) Hinsichtlich des Kreditrisikos verwies Polen darauf, dass die […] Bank und die IDA ihre Entscheidungen auf der Grundlage desselben Geschäftsplans getroffen hätten, der den Erwerb der Werften 1 und 2 vorsah. Daher sei das Risiko in Bezug auf die Ergänzung der Betriebsanlage vor der ersten Transaktion, die Crist ursprünglich durch Eigenmittel finanziert hatte höher gewesen (auch wenn die […] Bank lediglich die Transaktion refinanziert habe. Die Kreditentscheidung der IDA habe den Erwerb der Werft 2 ermöglicht und so die vollständige Umsetzung der neuen Unternehmensstrategie von Crist sichergestellt, die auf eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vom traditionellen Schiffbau auf den Offshore-Sektor der erneuerbaren Energien abzielte. Weiter machte Polen darauf aufmerksam, dass der Kredit der […] Bank an Crist vor dem Abschluss eines äußerst lukrativen Vertrag zwischen Crist und Beluga Hochtief gewährt worden sei, der dem Unternehmen den höchsten Auftragswert in seiner Geschichte ([…] Mio. EUR) beschert und die Kreditwürdigkeit von Crist zum Zeitpunkt der Kreditentscheidung der IDA weiter erhöht habe. (54) Die polnischen Behörden hoben ferner hervor, dass zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung zusätzliche Informationen vorgelegen hätten, die von der IDA sehr sorgfältig geprüft worden seien. Polen verwies zum Beispiel darauf, dass Crist neben der IDA und der […] Bank mit mehreren anderen Finanzinstituten gute und langjährige Beziehungen unterhalten habe, die Finanzmittel für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens bereitstellten (12). Dies macht deutlich, dass Crist in der Lage gewesen sei, zum Zeitpunkt der Kreditentscheidung Finanzmittel auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Zu diesem Zweck habe Polen eine Liste der Höchstgrenzen für Kredite und Bürgschaften übermittelt, die für Crist zum Zeitpunkt der Transaktion bei einzelnen Finanzinstituten bestanden. (55) Abschließend verwiesen die polnischen Behörden die Kommission auf die Zinssatztabelle der polnischen Nationalbank vom September 2010, die eine regelmäßig veröffentlichte Liste der durchschnittlichen Zinssätze für neue Unternehmensdarlehen in der Landeswährung beinhaltete. Aus dieser Tabelle gehe hervor, dass für Kredite über 4 Mio. PLN mit einem variablen Zinssatz für höchstens 3 Monate (wie im Falle von Crist) der durchschnittliche Zinssatz bei 5,4 % und damit unter dem Zinssatz lag, den die IDA für Crist festgelegt hatte. 3.   Der geschäftsplan (56) Die polnischen Behörden legten der Kommission den Geschäftsplan von Crist vor (im Folgenden „der Geschäftsplan“). Polen unterrichtete die Kommission darüber, dass die IDA vor der Gewährung des Darlehens an Crist Auskünfte bei den Geschäftspartnern des Unternehmens ([…] und […]) sowie von privaten Banken eingeholt habe und die übermittelten Informationen die finanzielle Stabilität von Crist bestätigt hätten. Diese Bestätigungsschreiben von privaten Banken seien der Kommission von den polnischen Behörden vorgelegt worden, ebenso wie eine Analyse von […] über die Umsetzung der Unternehmensstrategie von Crist im Zeitraum vor der Entscheidung der IDA über die Darlehensgewährung. (57) Im Geschäftsplan wird von einem voraussichtlichen Kapitalwert des Investitionsprojekts von […] Mio. PLN ([…] Mio. EUR) und einem internen Zinsfuß von […] % ausgegangen. Diese Schätzungen basierten auf der Annahme, dass das Unternehmen 150 Mio. PLN für den Erwerb des Trockendocks aufwenden muss. Als Antwort auf die Anmerkung der Kommission im Eröffnungsbeschluss, dass der tatsächliche Kaufpreis 175 Mio. PLN betragen hat, übermittelte Polen eine Analyse von […]. Diese Analyse habe auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Transaktion vorliegenden Informationen einen Kapitalwert und einen internen Zinsfuß der Investition von […] Mio. PLN bzw. […] % ergeben. […] fügt hinzu, dass sich der Kapitalwert und der interne Zinsfuß nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auf […] Mio. PLN bzw. […] % beliefen. (58) Der erwähnte Bericht gibt einen Überblick über die Marktsituation und die Entwicklungsperspektiven von Crist. Es wird erläutert, dass Crist sein Produktionsprofil vom traditionellen Schiffbau auf die kundenspezifische Produktion von Schiffen, Plattformen und Bauelementen für Anlagen auf See verlagert habe. Diese Unternehmensstrategie verschaffe Crist eine Nischenposition, von der aus sich das Unternehmen an geplanten Offshore-Projekten in der Nordsee beteiligen könne, und die vielfältige Möglichkeiten für ein dynamisches Wachstum biete. […] kommt zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen in einem Sektor mit erheblichem Wachstumspotenzial tätig sei. (59) Polen führte aus, dass die IDA nach der Sachverständigenanalyse des Geschäftsplans zu dem Schluss gelangt sei, dass das Unternehmen trotz der seit 2008 andauernden Wirtschaftskrise in den zurückliegenden drei Jahren positive Finanzergebnisse habe vorweisen können, der Wert der unterzeichneten und ausgehandelten Verträge eine rasche Unternehmensentwicklung erwarten lasse, die finanziellen Prognosen positiv bewertet worden seien und zeigten, dass das Unternehmen zur Rückzahlung des Darlehens in der Lage sei. (60) Abschließend stellten die polnischen Behörden fest, dass das Unternehmen mit einem Nettogewinn von 12,6 Mio. PLN (2,8 Mio. EUR) im Jahr 2010 und 31,6 Mio. PLN (7,03 Mio. EUR) im Jahr 2011 ein Nettoergebnis erwirtschaftet habe, das die im Geschäftsplan vorgesehenen Zahlen um das […]-fache übersteige. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Bilanzsumme des Unternehmens zum Ende des Jahres 2011 rund […] % höher gewesen sei als erwartet. 4.   Bevorzugte behandlung des unternehmens (61) Zur angeblichen Vorzugsbehandlung von Crist durch die IDA stellten die polnischen Behörden zunächst klar, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Programm erfülle, da sich der Hauptsitz von Crist sowie zwei seiner wichtigsten Betriebsstätten in Danzig befänden. Die Investition in Gdingen, die ansonsten die Kriterien für eine solche Förderung nicht erfüllt, habe keine Verlagerung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, sondern eine geografische Ausweitung der Aktivitäten von Crist zur Folge gehabt. (62) Hinsichtlich des Umfangs der bereitgestellten Mittel bestätigte Polen, dass die Höhe der Finanzierung, die von der IDA für die Investition von Crist gewährt wurde, nicht über der im Programm vorgesehenen Obergrenze von 80 % liege. Polen teilte mit, dass sich die Gesamtausgaben für das geplante Investitionsprogramm des Unternehmens auf 188,2 Mio. PLN beliefen und nicht nur den Erwerb des Trockendocks (Werft 2), sondern auch des Geländes für die Montage der Schiffsrümpfe (Werft 1) einschlossen. Nach Auskunft Polens gehörten beide Investitionen zur selben Produktionslinie, die Crist den gezielten Vorstoß in die Märkte für erneuerbare Energien und den Bau von Offshore-Anlagen ermöglichte. Nur mit dem gesamten Investitionsprogramm habe Crist die Verlagerung seines Geschäftsmodells vom traditionellen Schiffbau hin zur kundenspezifischen Produktion von Schiffen, Plattformen und Bauelementen für Offshore-Windparks verwirklichen können. (63) Daher weise die gesamte Investition von Crist (213,2 Mio. PLN (13)) im Verhältnis zum Darlehen der IDA (150 Mio. PLN) eine Intensität von 70 % auf, die deutlich unter der im Programm festgelegten Höchstgrenze von 80 % liege. (64) Zuletzt machte Polen geltend, dass es sich bei dem Programm, aus dem das Darlehen für Crist finanziert wurde, um ein kommerzielles Programm und nicht um ein Beihilfeprogramm handele. Polen wies darauf hin, dass Entscheidungen der IDA zur Finanzierung bestimmter Projekte unter kommerziellen Gesichtspunkten von Sachverständigen bewertet werden, die Erfahrungen in den größten Finanzinstituten Polens gesammelt hätten. V.   WÜRDIGUNG 1.   Vorliegen einer staatlichen Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV (65) Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. (66) Eine nationale Maßnahme gilt als staatliche Beihilfe, wenn kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1) die Maßnahme gewährt einen Vorteil zulasten staatlicher Mittel, 2) der Vorteil ist selektiv, und 3) die Maßnahme verfälscht den Wettbewerb oder droht ihn zu verfälschen und ist geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. 1.1.   Vorliegen eines Vorteils (67) Um festzustellen, ob es sich bei der untersuchten Maßnahme um eine staatliche Beihilfe handelt, muss ermittelt werden, ob Crist einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat, den das Unternehmen unter marktüblichen Bedingungen, also unter Bedingungen, unter denen ein privater Kapitalgeber Finanzmittel für Crist bereitgestellt hätte, nicht erlangt hätte, Der Zinssatz (68) Um die Übereinstimmung der untersuchten Maßnahme mit dem Grundsatz des privaten Kapitalgebers festzustellen, prüfte die Kommission, ob ein privater Kreditgeber auf der Grundlage der Informationen, die der IDA zum Zeitpunkt der Entscheidung vorlagen, Crist einen ähnlichen Kredit gewährt hätte. (69) Wie in Erwägungsgrund 33 ff. ausgeführt, unterrichtete Polen die Kommission darüber, dass die IDA vor der Gewährung des Darlehens gemeinsam mit externen Sachverständigen eine ausführliche Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation von Crist durchgeführt hat, nach der das Rating für Crist festgelegt wurde. Basierend auf ihrem internen System vergab die IDA für Crist das Rating „moderat“, das Polen zufolge bei Anwendung der Mitteilung über die Referenzzinssätze mindestens der Ratingkategorie BB (zufriedenstellend) entsprach. (70) In Bezug auf die Besicherung übermittelte Polen alle Sachverständigengutachten sowie ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Elementen der Besicherung für das Darlehen (siehe Erwägungsgründe 39-45). Anhand dieser Gutachten, nach denen sich der Wert der als Pfand hinterlegten Unternehmensanteile auf […] Mio. PLN und der Wert der Hypothek für das Trockendock auf […] Mio. PLN belief, und unter Berücksichtigung der Vorgabe des Programms, wonach die Besicherung mindestens 150 % des Darlehens abdecken sollte, stufte die IDA den Wert der Sicherheiten von Crist als moderat ein und bewertete die Absicherung des Kreditrisikos als gut. Polen vertrat die Auffassung, dass dies ein vorsichtiger Ansatz gewesen sei, und verwies darauf, dass die Bewertung der Besicherung durch unabhängige Sachverständige den hohen Wert der Sicherheiten belege. (71) Angesichts des moderaten Risikos und der moderaten Besicherung gewährte die IDA das Darlehen schließlich zu einem Zinssatz von 6,81 %, errechnet aus der Summe des Basiszinssatzes (3-Monats-WIBOR plus 1,2 %) und einer Zinsmarge von 1,8 % (siehe Tabelle 3). Polen argumentierte, dass dieser Zinssatz über dem Mindestzinssatz liege, den die Berechnung auf der Basis der Mitteilung über Referenzzinssätze ergeben würde (siehe Tabelle 6 und Erwägungsgründe 46-49). Die Kommission stellt fest, dass diese Aussage nicht nur dann gilt, wenn wie von Polen eine „hohe Besicherung“ als Berechnungsgrundlage verwendet wird, sondern auch, wenn die von der IDA zugrunde gelegte „moderate“ (oder normale) Besicherung als Basis verwendet wird: Basiszinssatz plus 220 Basispunkte oder 6,69 %. (72) Die Kommission weist darauf hin, dass ihre ursprünglichen Zweifel hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes, die sie im Eröffnungsbeschluss geäußert hatte, vor allem auf die unzureichenden Angaben über das Rating des Unternehmens und den Umfang der Besicherung zurückzuführen waren. In diesem Zusammenhang teilt die Kommission mit, dass Polen in seiner Antwort auf den Eröffnungsbeschluss die maßgeblichen Informationen übermittelte, die der IDA vor der Darlehensgewährung vorlagen. Darüber hinaus legte Polen eine Ex-post-Bewertung der verpfändeten Immobilien und einen Bericht von […] vor, der nach der Transaktion erstellt wurde, jedoch auf den Informationen basierte, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Darlehensgewährung verfügbar waren. (73) Die Kommission konzentrierte sich bei der Bewertung der Besicherung auf die Frage, ob die Sachverständigengutachten anhand konservativer Kriterien erstellt wurden, so dass ein privater Kapitalgeber die angebotenen Sicherheiten akzeptiert hätte. In diesem Zusammenhang führt die Kommission aus, dass die Bewertung der Unternehmensanteile von Crist abhängig von der angewandten Methode sehr unterschiedlich ausfällt (siehe Erwägungsgrund 40). Die Kommission verweist außerdem auf die Kritik von […] an der Bewertung des Nettovermögens mit […] Mio. PLN, bei der mehrere wichtige Faktoren (siehe Erwägungsgrund 45) außer Acht gelassen wurden und die daher zu einer Unterbewertung des Eigenkapitalwerts von Crist führte. Die Kommission stellt fest, dass die Bewertungen von […] und wie von […], bei denen das Verfahren des bereinigten Kapitalwerts angewandt wurde, dasselbe Ergebnis erbrachten (nämlich einen Wert von […] Mio. PLN) und dass die beiden unabhängigen Sachverständigen die Auffassung vertreten, dass dieses Verfahren als repräsentativer anzusehen ist. Polen übermittelte diese Bewertungen der Kommission und schlug vor, das in der dritten Ausschreibungsrunde von Patia vorgelegte Gegenangebot in Höhe von 166 Mio. PLN als Richtwert für den Wert der Sicherheit für das Trockendock heranzuziehen. Die Kommission merkt an, dass sich ein solcher Richtwert in der Größenordnung des Wertes bewegen dürfte, den ein Konk

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.