Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/289 der Kommission vom 8. Juni 2015 über die staatliche Beihilfe SA.37792 (2014/C) (ex 2013/N), die Slowenien zugunsten der Cimos-Gruppe gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3770) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0289. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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skosten und Gemeinkosten der Gruppe als ursprünglich vorgesehen haben, mit dem Ziel, möglichst früh einen Nettogewinn und Cashflow zu erwirtschaften. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die geänderten Maßnahmen angesichts des höheren als zunächst angenommen erwarteten Umsatzrückgangs und eines Anstiegs der Instandhaltungskosten höhere Kosteneinsparungen als ursprünglich vorgesehen erzielen. (50) Der Auftragsbestand des Unternehmens wird mit der Zeit abnehmen, da drei Viertel der laufenden Projekte voraussichtlich bis 2019 abgeschlossen sein werden. Ein Rückgang der bestehenden Geschäfte muss durch neue Projekte ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck wird das Unternehmen Maßnahmen im Vertrieb durchführen, darunter an erster Stelle die Bindung langjähriger Kunden durch Zusammenarbeit mit ihnen schon im Stadium der Produktentwicklung, die Erschließung neuer Märkte mit den bestehenden Produkten und die Entwicklung neuer Produkte für die bestehenden und neue Märkte. Der Umsatzerlös wird den Prognosen zufolge zwischen 2015 und 2018 rückläufig sein und ab 2019 steigen. Durch die Maßnahmen werden voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten entstehen. (51) Cimos plant, die Mitarbeiterzahl von 6 855 Mitarbeitern im Mai 2014 auf […] (*1) Mitarbeiter im […] zu senken, wodurch sich jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von […] EUR ergeben dürften. Die damit verbundenen Abfindungskosten werden schätzungsweise […] EUR betragen und im […] anfallen. (52) Das Unternehmen hat beschlossen, die Anzahl der Werke in den Jahren 2014 bis 2016 von 20 auf 13 zu verringern, um die Produktionskapazität zu konsolidieren und zu konzentrieren. Die Veräußerungserlöse werden sich voraussichtlich auf 5,1 Mio. EUR belaufen und die Liquidität verbessern. Darüber hinaus verkaufte Cimos in den Jahren 2013 und 2014 seine Tochtergesellschaften TPS Labin, TPS Novi Knezevac (Sparte Landwirtschaft), Litostroj Power (Sparte Energie) und Cimos Titan (Sparte Maschinen), wodurch Gesamterlöse in Höhe von ca. 25 Mio. EUR erzielt wurden. (53) Der Plan sieht Qualitätsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe, wie beispielsweise Materialfluss, interne Verpackung, Handhabung von Schneidwerkzeugen und Bestandsverwaltung, vor. Zudem werden Maßnahmen zur Verbesserung der Herstellungsverfahren durchgeführt, darunter die Umgestaltung und Verlagerung bestimmter Produktionslinien, die Ersetzung oder Aufgabe bestimmter Eingangsmaterialien und die Erneuerung, Reparatur und Ersetzung von Arbeitsmitteln. Der jährliche Nutzen der Durchführung dieser Maßnahmen wird den Erwartungen zufolge von 0,9 Mio. EUR 2015 auf 5 Mio. EUR nach 2017 steigen. (54) Im Bereich der Lieferkette beabsichtigt das Unternehmen, die Anzahl der […] zu verringern, die Sonderfrachtkosten durch Verringerung des Produktionsrückstands bei bekannten Kunden zu senken, die Materialflüsse zwischen den Werken zu vereinfachen und […] durch Auftragsvergabe über Ausschreibungen zu verringern. Die erwartete Senkung der Lieferkettenkosten wird schließlich ab 2018 jährlich 5,3 Mio. EUR betragen. Bis dahin dürften die Einsparungen allmählich steigen, von 1,8 Mio. EUR im Jahr 2015 auf 4,1 Mio. EUR im Jahr 2017. (55) Des Weiteren plant das Unternehmen eine Verbesserung des Einkaufsprozesses durch Aushandlung von Mengenrabatten mit seinen bestehenden Lieferanten […], um günstigere Preise zu sichern, sowie durch eine Zentralisierung des Einkaufs. Die gegenwärtigen Liquiditätsprobleme haben dazu geführt, dass sich viele Lieferanten weigerten, mit Cimos geschäftlich zu verkehren, wodurch seine Möglichkeit zur Kostenoptimierung durch den Wechsel von Lieferanten eingeschränkt war. Dies wird sich voraussichtlich nach dem Ende des ZV-Verfahrens ändern. Der Nutzen aus dem verbesserten Einkaufsprozess wird in den Jahren 2015 bis 2018 aller Voraussicht nach 11,3 Mio. EUR erreichen. (56) Die Maßnahmen zur Senkung der Gemeinkosten sind hauptsächlich darauf ausgerichtet, die Kosten von Dienstleistungen (Versorgung, IT, Telekommunikation, Reinigung und Sicherheit) sowie andere Betriebskosten (z. B. Bankgebühren, Mietkosten) zu senken und nicht-geschäftsbezogene Fördermaßnahmen (Spenden an die örtlichen Sportvereine) einzustellen. Die Maßnahmen dürften Einsparungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR im Jahr 2015 und 0,6 Mio. EUR pro Jahr in den Folgejahren erbringen. (57) Im Rahmen der Maßnahme zur Bestandsoptimierung plant Cimos, Altbestände besser zu kontrollieren, Konsignationslager einzuführen, die Häufigkeit der Lieferungen zu erhöhen, den Bestand an Rohstoffen zu verringern und den Bestand an Fertigwaren zu erhöhen. Ziel ist es, einen besseren Kundendienst zu erbringen. 3.3.   ÜBERSICHT DER UMSTRUKTURIERUNGSKOSTEN UND FINANZIERUNGSQUELLEN (58) Dem Umstrukturierungsplan zufolge belaufen sich die Umstrukturierungskosten insgesamt auf 350,7 Mio. EUR und sollen aus einem Eigenbeitrag in Höhe von 329 Mio. EUR und aus der staatlichen Beihilfe in Höhe von 21,7 Mio. EUR finanziert werden. Die Umstrukturierungskosten und die Finanzierungsquellen sind in Tabelle 4 zusammengefasst. Tabelle 4 Umstrukturierungskosten und Finanzierungsquelle (in Mio. EUR) Posten der Umstrukturierungskosten Finanzierungsquelle Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113,1 Angegebener Eigenbeitrag 329,0 Handelsverluste der Vergangenheit und von 2014 65,2 Investitionsaufwand 18,3 Angemeldete staatliche Beihilfe (in Aktien umgewandelte Rettungsbeihilfe) 21,7 Rückzahlung des kundenfinanzierten Capex 9,8 Verlust aus der Veräußerung von Litostroj Power 17,5     Verlust aus der Veräußerung von Cimos Titan 2,5     Rückzahlung der Schulden im Zusammenhang mit Litostroj Power 21,4     Abfindungszahlungen 8,4     Honorare für Umstrukturierungsberater 3,0     Leasingstrafzinsen und Standardrückzahlung 2,3     Begrenzter Spielraum bei Eigenkapital und Mindestbarmitteln 49,0     Zinsen auf die Rettungsbeihilfe 1,2     Rückzahlung des Neukredits 39,0     Kosten insgesamt 350,7 Finanzierungsquellen insgesamt 350,7 Quelle: Umstrukturierungsplan. (59) Der angegebene Eigenbeitrag macht 94 % der Gesamtumstrukturierungskosten aus. Umstrukturierungskosten (60) Aufgrund der eingeschränkten Liquidität hat Cimos beträchtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen angehäuft, die zurückgezahlt werden müssen, um weitere Lieferungen und die Geschäftsstabilität sicherzustellen. Vor der Einleitung des ZV hat das Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 20,5 Mio. EUR zurückgezahlt und muss weitere zu Beginn des ZV geschuldete 92,6 Mio. EUR zurückzahlen. Insgesamt beläuft sich die Rückzahlung auf 113,1 Mio. EUR. (61) 2014 betrugen die kumulierten Verluste des Unternehmens 211,4 Mio. EUR und das negative Eigenkapital – 155,6 Mio. EUR. Damit ein umstrukturiertes Unternehmen am Ende des ZV als rentabel angesehen wird, darf das Eigenkapital nach den ZV-Vorschriften nicht negativ sein. Daher müssen die kumulierten Verluste gedeckt werden. Der obige Betrag muss um die in Tabelle 4 separat ausgewiesenen Posten (Verluste aus Veräußerungen, Abfindungszahlungen, Honorare für Umstrukturierungsberater, Leasingstrafzinsen und Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) angepasst werden. Die Differenz beträgt 65,2 Mio. EUR und entspricht den Handelsverlusten der Vergangenheit, die während der Umstrukturierung zu decken sind. (62) Wie in Erwägungsgrund 45 dargelegt, war der Capex in den letzten Jahren aufgrund von Liquiditätsengpässen unzureichend. Dies führte häufig zu Verzögerungen in der Produktion und dazu, dass Cimos seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht einhalten konnte. Der im Plan vorgesehene Capex soll sicherstellen, dass Cimos seine künftigen vertraglichen Verpflichtungen erfüllen wird, und ist somit wesentlich für die Wiederherstellung der Rentabilität. (63) Ein Teil des Capex in Höhe von 9,8 Mio. EUR wird von Kunden in Form eines Kredits finanziert werden. Dieser Kredit muss von Cimos zurückgezahlt werden und ist somit den Umstrukturierungskosten zuzurechnen. (64) Beim Verkauf seiner Tochtergesellschaften Litostroj Power (Sparte Energie) und Cimos Titan (Sparte Maschinen) entstand Cimos ein Veräußerungsverlust von 20 Mio. EUR, durch den sich die in Erwägungsgrund 61 beschriebenen kumulierten Verluste erhöhen. (65) Den Erlös aus dem Verkauf von Litostroj Power in Höhe von 21,4 Mio. EUR verwendete Cimos wie in den Vereinbarungen über Finanzierungsfazilitäten vorgeschrieben für die Rückzahlung von Bankkrediten. (66) Durch die im Rahmen der betrieblichen Umstrukturierung geplanten Entlassungen werden Abfindungskosten in Höhe von 8,4 Mio. EUR entstehen. (67) Das Unternehmen hat Berater engagiert, um den Vorstand bei der Planung und Ausführung des Umstrukturierungsprozesses zu unterstützen. Die damit verbundenen Kosten der professionellen Dienstleistungen werden schätzungsweise […] EUR betragen. (68) Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Leasinggeber (siehe Erwägungsgrund 43) muss Cimos einem Teil seiner Verpflichtungen, einschließlich Strafzinsen, im Voraus nachkommen. (69) Um aus eigener Kraft auf dem Markt zu bestehen, reicht es nicht aus, dass Cimos die kumulierten Verluste deckt. In der Automobilbranche ist es üblich, dass die Kunden eine ausreichende Eigenkapitalüberdeckung verlangen, damit ein Bieter an Ausschreibungen teilnehmen kann. Damit Cimos Angebote abgeben kann, was notwendig ist, um die geplanten Umsatzziele zu erreichen und schließlich wieder rentabel zu werden, muss es beim Eigenkapital über einen Mindestspielraum von schätzungsweise 39 Mio. EUR verfügen. Darüber hinaus werden 10 Mio. EUR benötigt, um eine ausreichende Sicherheitsmarge bei den Barmitteln sicherzustellen, die notwendig ist, um nach dem Ende des Insolvenzverfahrens die Liquidität zu stabilisieren und das Vertrauen auf dem Markt wiederzugewinnen. (70) Die bis zum 3. Juni 2014, d. h. zum Beginn des ZV, aufgelaufenen Zinsen auf den Betrag, den das Unternehmen dank der Garantie der Rettungsbeihilfe auf dem Markt aufgenommen hat, belaufen sich auf 1,2 Mio. EUR und müssen im Rahmen der Umstrukturierung zurückgezahlt werden. (71) Ferner wird Cimos die Verbindlichkeiten aus der in Erwägungsgrund 41 beschriebenen Neukredit-Fazilität zurückzahlen müssen. Die damit verbundenen Umstrukturierungskosten, die von Slowenien angemeldet wurden, belaufen sich auf 39 Mio. EUR. Finanzierungsquellen (72) Die angemeldeten Finanzierungsquellen für den Eigenbeitrag umfassen die Neukredit-Fazilität (siehe Erwägungsgrund 41), den von Cimos und von Kunden finanzierten Capex (siehe Erwägungsgrund 45), den Erlös aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft Litostroj Power (siehe Erwägungsgrund 52), den Nutzen der in Abschnitt 3.1 beschriebenen finanziellen Umstrukturierungsmaßnahmen und den Beitrag von Cimos zur Umschuldung bei den Lieferanten (siehe Erwägungsgrund 42). Die Quellen für den Eigenbeitrag werden in Abschnitt 8.8 ausführlich analysiert. (73) Die angemeldete staatliche Beihilfe besteht aus der Umwandlung der sich aus der staatlichen Garantie der Rettungsbeihilfe ergebenden Forderungen des Staates gegenüber Cimos in Aktien (Schuldenswap) in Höhe von 21,7 Mio. EUR. 3.4.   WIEDERHERSTELLUNG DER LANGFRISTIGEN RENTABILITÄT (74) Der Umstrukturierungsplan sieht vor, dass die Rentabilität dank der Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen in den Jahren 2014 bis 2016 nach dem realistischen Szenario im Jahr 2015 und nach dem pessimistischen Szenario im Jahr 2017 wiederhergestellt sein wird. Ausgewählte prognostizierte Finanzdaten nach dem realistischen Szenario sind in Tabelle 5 angegeben. Tabelle 5 Ausgewählte prognostizierte Finanzdaten nach dem realistischen Szenario (Zahlen in Mio. EUR)   2014 2015 2016 2017 2018 2019 Nettoumsatz 370,4 358,1 327,2 321,8 316,0 345,0 EBIT – 7,7 10,1 10,7 11,6 12,1 18,8 Nettogewinn/-verlust – 77,8 2,1 2,9 4,2 5,0 11,1 Operativer Cashflow 2,9 19,0 32,1 40,5 34,1 27,6 Eigenkapital – 155,6 53,2 56,2 60,4 65,4 76,4 Kapitalrendite — 3,9 % 5,2 % 7,0 % 7,6 % 14,5 % Quelle: Umstrukturierungsplan. 3.5.   AUSGLEICHSMASSNAHMEN (75) Als Ausgleichsmaßnahme schlägt Cimos die Veräußerung von drei Geschäftseinheiten im Automobilbereich, seinem Kerngeschäft, und zwar der Werke in […], vor. Die Werke waren rentabel und machten vor der Umstrukturierung rund 4 % der Gesamteinnahmen von Cimos aus. (76) Außerdem hat das Unternehmen drei Geschäftsbereiche außerhalb des Kerngeschäfts veräußert, und zwar seine Sparten Landwirtschaft, Energie und Maschinen, die vor der Umstrukturierung rund 20 % der Gesamteinnahmen von Cimos ausmachten und rentabel waren. Tabelle 6 Geschäftsergebnis der veräußerten Geschäftsbereiche vor der Umstrukturierung   2011 2012 2013   Anteil an Einnahmen von Cimos (%) Bruttogewinn, Mio. EUR Anteil an Einnahmen von Cimos (%) Bruttogewinn, Mio. EUR Anteil an Einnahmen von Cimos (%) Bruttogewinn, Mio. EUR (…) 1,1 2,3 1,0 1,5 1,0 1,2 (…) 0,9 0,9 0,8 0,8 1,0 1,0 (…) 1,6 1,9 1,4 1,5 2,0 2,2 Kerngeschäft insgesamt 3,6 5,1 3,2 3,8 4,0 4,4 Landwirtschaft 0,9 1,5 1,2 2,7 0,9 1,2 Energie 11,4 22,6 12,2 28,1 9,7 14,4 Maschinen 5,0 5,3 6,8 6,6 8,5 6,3 Nicht-Kerngeschäft insgesamt 17,3 29,4 20,2 37,4 19,1 21,9 Quelle: Antwort auf das Auskunftsersuchen vom 30. Januar 2015. (77) Nach den oben genannten Veräußerungen wird die Sparte Automobiltechnik, das Kerngeschäft, der einzige verbleibende Geschäftsbereich von Cimos sein. 3.6.   DER EINLEITUNGSBESCHLUSS (78) Am 9. April 2014 leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren ein. Im Einleitungsbeschluss äußerte die Kommission Zweifel in Bezug auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität, die Ausgleichsmaßnahmen und den Eigenbeitrag. (79) Die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität schien fraglich. Nach der Finanzprognose im ursprünglich angemeldeten Umstrukturierungsplan würde das Unternehmen voraussichtlich auch nach der Umstrukturierung noch Nettoverluste und negative Cashflows erwirtschaften. Darüber hinaus hing die Eignung des ursprünglich angemeldeten Umstrukturierungsplans zur Wiederherstellung der Rentabilität von Cimos in hohem Maße vom Abschluss der Vereinbarung über die freiwillige Umschuldung ab. Da bis zum Einleitungsbeschluss keine Einigung erzielt worden war, wurde diese Annahme als nicht realistisch betrachtet. Dies wurde durch die späteren Ereignisse bestätigt. Die Parteien konnten keine Einigung über die freiwillige Umschuldung erzielen und die Gläubiger leiteten stattdessen das ZV-Verfahren ein. (80) Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen, die im Verkauf der Sparten Landwirtschaft, Maschinen und Energie bestanden, schienen den Hauptmarkt des Unternehmens nicht zu betreffen und es gab keine Nachweise dafür, dass alle aufzugebenden Geschäftsbereiche vor der Umstrukturierung nicht defizitär waren, wie es unter Randnummer 40 der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen (19) (im Folgenden „Leitlinien“) vorgeschrieben ist. (81) Schließlich schienen die Rekapitalisierung von Cimos durch zwei öffentliche Anteilseigner und die erwarteten Geldleistungen aus der Umstrukturierung der Verbindlichkeiten gegenüber Banken, darunter größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Banken, die ursprünglich als Finanzierungsquellen für den Eigenbeitrag angemeldet wurden, staatliche Beihilfen zu beinhalten. Wenn sich dies bewahrheitete, würden sie nicht den Leitlinien entsprechen, in denen vorgesehen ist, dass die Eigenleistung kein Beihilfeelement enthalten darf. Die einzige Finanzierungsquelle, die zur Zeit des Einleitungsbeschlusses als Eigenbeitrag anzusehen war, nämlich der Erlös aus dem Verkauf der Landwirtschaftssparte, machte lediglich 0,5 % der Umstrukturierungskosten aus und lag damit weit unter dem vorgeschriebenen Satz von 50 %. 4.   STELLUNGNAHME SLOWENIENS (82) In seiner Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss teilte Slowenien der Kommission mit, dass der Inhalt des angemeldeten Umstrukturierungsplans entsprechend dem Ergebnis des am 3. Juni 2014 eingeleiteten ZV-Verfahrens aktualisiert würde. (83) Da die Verhandlungen über den ZV im Gange waren, machte Slowenien keine näheren Angaben zu den Änderungen, bestätigte jedoch, dass die Rekapitalisierung von Cimos durch zwei öffentliche Anteilseigner nicht mehr in Erwägung gezogen werde. Betreffend die anderen ursprünglich angemeldeten Maßnahmen machte Slowenien geltend, dass sie erst bewertet werden könnten, wenn sie im Rahmen des ZV hinreichend definiert seien. Dennoch nahm Slowenien zu einigen im Einleitungsbeschluss angesprochenen Punkten Stellung. (84) Bezüglich der Zweifel der Kommission wegen der Zurechenbarkeit der Maßnahmen staatlicher Banken an den Staat antwortete Slowenien, dass alle von ihnen nach kaufmännischen Grundsätzen auf dem Markt tätig seien. Ihre Entscheidungen über Cimos hätten auf rein wirtschaftlichen Interessen basiert, seien nicht von Regierungsstellen beeinflusst worden und seien parallel mit den privaten Gläubigern getroffen worden, die ebenfalls den ZV eingeleitet hätten. (85) Hinsichtlich DUTB machte Slowenien geltend, dass seine Beteiligung an der Umstrukturierung von Cimos frei von politischer Einflussnahme gewesen sei. Vier von sieben Vorstandsmitgliedern seien keine slowenischen Staatsbürger und verfügten über eine starke internationale Fachkompetenz und Glaubwürdigkeit. Kredit- und Vermögensverwaltungsentscheidungen würden in einer operativen Ausschussstruktur mit eindeutig definierten Vollmachten und Kompetenzen getroffen. (86) Die Beteiligung der SID Banka (im Folgenden „SID“) an der Umstrukturierung von Cimos würde unabhängig von der slowenischen Regierung erfolgen. Transaktionen oberhalb bestimmter Grenzen müssten vom Aufsichtsrat genehmigt werden, dessen Mitglieder zwar von der Regierung ernannt würden, aber von ihr unabhängig seien. Slowenien räumte ein, dass sich der Auftrag der SID als Entwicklungsbank von den Zielen von Geschäftsbanken (z. B. Gewinnmaximierung) unterscheide, machte jedoch geltend, dass die Corporate Governance der SID denselben Vorschriften wie bei den privaten Banken unterliege. (87) Slowenien nahm die Zweifel der Kommission hinsichtlich der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität zur Kenntnis und versicherte, dass diesen Zweifeln im aktualisierten Umstrukturierungsplan Rechnung getragen werden würde. (88) Was die Ausgleichsmaßnahmen betrifft, machte Slowenien geltend, dass die Umstrukturierungshilfe für Cimos ohne Ausgleichsmaßnahmen genehmigt werden könne, da der Marktanteil von Cimos gering bis vernachlässigbar sei und das Unternehmen seinen Standort in einem Fördergebiet habe. Außerdem wurde argumentiert, dass weder die Rechtsprechung noch die Leitlinien nahelegten, dass Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich auf den Hauptmärkten des Unternehmens nach der Umstrukturierung zu erfolgen hätten. Schließlich brachte Slowenien vor, dass die Veräußerung der Sparten Landwirtschaft, Maschinen und Energie die Wettbewerbsposition von Cimos im Automobilbereich erheblich beeinflussen würde, da Ressourcen eingeschränkt würden, die zuvor dank den durch die veräußerten Geschäftsbereiche erwirtschafteten Gewinnen verfügbar waren. (89) Bezüglich des Eigenbeitrags gab Slowenien an, dass die Umschuldung, soweit sie keine staatliche Beihilfe beinhalte, als Eigenbeitrag einzustufen sei. 5.   STELLUNGNAHME EINES BETEILIGTEN (90) Bei der Kommission ging die Stellungnahme eines Beteiligten, nämlich Cimos, ein. Cimos schloss sich den Bemerkungen Sloweniens in der Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss uneingeschränkt an. Zudem hob es die sozioökonomische Bedeutung des Unternehmens für das Land und die Region hervor und bekundete seine Zuversicht in Bezug auf die Wiederherstellung der Rentabilität. 6.   SONSTIGE STELLUNGNAHMEN (91) Zwischen September 2014 und März 2015 erhielt die Kommission mehrere Schreiben einer Privatperson, Frau Olga Filakovic, die das kanadische Unternehmen Hormess International Limited vertritt. In ihren Schreiben behauptet Frau Filakovic, dass die Bilanz von Cimos in betrügerischer Absicht um mindestens 20 Mio. EUR gewaschenes Geld erhöht worden sei, wodurch sich (mit aufgelaufenen Zinsen) die 35 Mio. EUR ergäben, die von Slowenien im Rahmen der Umstrukturierungsbeihilfe gewährt worden seien; dass ihr Unternehmen Anspruch auf die Zahlung von Schadensersatz habe und — als Gläubiger — von Cimos und Slowenien 60 Mio. EUR verlange, eine Forderung, die angeblich bereits beim Kreisgericht Koper angemeldet sei; und dass Cimos Finanzunterlagen gefälscht habe, um Schulden bei ihren Klienten im Zusammenhang mit einem Bürogebäude, das nicht Eigentum von Cimos gewesen, aber für 9,75 Mio. EUR von ihm verkauft worden sei, zu verbergen. (92) Die Kommission stellt fest, dass Drittbeteiligte mittels eines Hinweises, der zusammen mit dem Einleitungsbeschluss im Amtsblatt der EU am 23. Mai 2014 veröffentlicht wurde, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurden (20). Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am 23. Juni 2014. Auf Ersuchen von Frau Filakovic hat die Kommission die von ihr vorgelegten Informationen in der vorliegenden Untersuchung jedoch berücksichtigt. Die Behauptungen werden in Erwägungsgrund 160 beurteilt. 7.   STELLUNGNAHME SLOWENIENS ZU DEN STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN UND SONSTIGEN STELLUNGNAHMEN (93) Slowenien hat auf die Stellungnahme von Cimos nicht geantwortet. (94) In Bezug auf die Stellungnahme von Frau Filakovic hat Slowenien auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 18. Dezember 2014 hin sämtliche Behauptungen zurückgewiesen und für vollkommen falsch, nicht nachvollziehbar und durch keinerlei Beweise untermauert erklärt. Insbesondere stellte Slowenien klar, dass die Jahresabschlüsse von Cimos gemäß den verbindlichen Vorschriften des ZV-Verfahrens von einem unabhängigen Prüfer geprüft worden seien, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt habe. Was den angeblichen Schaden in Höhe von 60 Mio. EUR betrifft, versicherte Slowenien, dass Cimos keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Hormess International habe. Im Dezember 2014 hätten Hormess International und das slowenische Unternehmen SOF ING d.d. eine Forderung in Höhe von ca. 61 Mio. EUR bei dem im ZV-Verfahren über Cimos zuständigen Gericht angemeldet, die jedoch nicht in die Prüfung der Forderungen durch den Verwalter des ZV einbezogen worden sei und daher nicht im Rahmen des ZV-Verfahrens beim Kreisgericht in Koper angemeldet sei. In Bezug auf den Verkauf eines Bürogebäudes schließlich versicherte Slowenien, dass Cimos der Eigentümer des Gebäudes gewesen sei, das 2001 an das Unternehmen Berny Commerce d.o.o. verkauft worden sei, welches sich 2002 ordnungsgemäß im Grundbuch als Eigentümer habe eintragen lassen, und dass es keine entsprechende Forderung gegenüber Cimos gebe. 8.   BEIHILFERECHTLICHE WÜRDIGUNG 8.1.   VORLIEGEN EINER STAATLICHEN BEIHILFE (95) Nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewähr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.