Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/289 der Kommission vom 8. Juni 2015 über die staatliche Beihilfe SA.37792 (2014/C) (ex 2013/N), die Slowenien zugunsten der Cimos-Gruppe gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3770) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D0289. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

4.3.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 59/168 BESCHLUSS (EU) 2016/289 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2015 über die staatliche Beihilfe SA.37792 (2014/C) (ex 2013/N), die Slowenien zugunsten der Cimos-Gruppe gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3770) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1 (1), gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich der Beihilfe SA.37792 (2013/N) (2), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (3) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 21. November 2013 meldete Slowenien bei der Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe an, die zugunsten der Cimos-Gruppe (4) (im Folgenden „Cimos“ oder das „Unternehmen“) gewährt werden sollte. Vor der Anmeldung dieser Maßnahme war eine Rettungsbeihilfe gewährt worden, die von der Kommission am 2. Juli 2013 genehmigt wurde (5). (2) Mit Schreiben vom 9. April 2014 setzte die Kommission Slowenien von ihrem Beschluss in Kenntnis, hinsichtlich der Beihilfe das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“). Slowenien nahm mit Schreiben vom 10. Juni 2014 zu diesem Beschluss Stellung. Mit Schreiben vom 24. September 2014 und 3. Oktober 2014 übermittelte Slowenien zusätzliche Informationen. Am 4. November 2014 fand ein Treffen der Kommission mit den slowenischen Behörden statt. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 bat die Kommission um weitere Auskünfte, die Slowenien in seiner Antwort vom 30. Januar 2015 erteilte. (3) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (6) veröffentlicht. Die Beteiligten wurden von der Kommission zur Stellungnahme aufgefordert. (4) Bei der Kommission ging die Stellungnahme eines Beteiligten ein. Diese wurde Slowenien zugeleitet, dem Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern. Slowenien hat auf die Stellungnahme des Beteiligten nicht geantwortet. (5) Mit Schreiben vom 27. Januar 2015 verzichtete Slowenien auf sein Recht nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 1/1958 (7), dass dieser Beschluss in slowenischer Sprache erlassen wird, und erklärte sich damit einverstanden, dass Englisch die verbindliche Sprache dieses Beschlusses sein wird. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   BEIHILFEEMPFÄNGER (6) Cimos ist ein slowenischer Hersteller von Automobilkomponenten, eines der größten Industrieunternehmen in Slowenien und ein wichtiger Arbeitgeber. Das Unternehmen meldete zuletzt einen Jahresumsatz von über 400 Mio. EUR und beschäftigte 6 855 Mitarbeiter (8), davon über 2 500 in Slowenien. (7) Neben seinem Kerngeschäft war das Unternehmen durch seine Sparten Maschinen- und Werkzeugbau (im Folgenden „Maschinen“) sowie Energie und Landmaschinen (im Folgenden „Landwirtschaft“) auch in anderen Sektoren tätig. Diese Sparten wurden kürzlich verkauft bzw. in den Bereich Automobiltechnik eingegliedert, bei dem es sich nun um den einzigen Geschäftsbereich des Unternehmens handelt. (8) Schätzungen Sloweniens zufolge liegt der Anteil von Cimos am europäischen Markt bei den meisten Produktfamilien unter 15 %, mit Ausnahme von Mittelgehäusen und Düsenringen für Turbosysteme, bei denen er schätzungsweise 17 % bzw. 21 % beträgt. Zu den wichtigsten Wettbewerbern von Cimos zählen Edscha und FlexNGate, Le Bélier, Streit und NWS. (9) Zum 31. August 2014 bestand Cimos aus der Muttergesellschaft Cimos d.d. und 21 Tochtergesellschaften mit Betrieben in Slowenien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Serbien, Bosnien und Russland. Die Organisationsstruktur von Cimos ist in der Abbildung unten dargestellt. Organisationsstruktur von Cimos (10) Der slowenische Staat hält indirekt — durch staatliche Unternehmen oder Kommunen — mehr als 39 % der Anteile von Cimos. Zum 31. August 2014 sah die Eigentums- und Kontrollstruktur wie folgt aus: Tabelle 1 Eigentumsstruktur von Cimos Anteilseigner Anteil (%) Kontrolle Modra Zavarovalnica d.d. 21,4 Öffentlich Banka Koper d.d. 20,4 Privat Cimos d.d. 13,3 Privat Kovinoplastika Lož d.d. 13,1 Privat D.S.U. d.o.o. 6,9 Öffentlich Sonstige 24,9 Öffentlich und privat Quelle: Umstrukturierungsplan. (11) In den letzten Jahren befindet sich das Unternehmen in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Nachdem in den Jahren 2010 und 2011 geringe Gewinne erwirtschaftet wurden, wies Cimos 2012 und 2013 beträchtliche Nettoverluste in Höhe von 97,9 EUR bzw. 122 Mio. EUR aus. Infolgedessen wurde das Nettovermögen negativ und sank auf -103,3 Mio. EUR im Jahr 2013. Die Schulden (langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten), die bereits in früheren Jahren hoch waren, nahmen 2013 weiter zu, und aufgrund des abnehmenden Nettovermögens stieg der Verschuldungsgrad rasant an. Die Liquiditätssituation verschlechterte sich, als das Verhältnis der kurzfristigen Vermögenswerte zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten von 0,85 im Jahr 2010 auf 0,5 im Jahr 2013 fiel. Ausgewählte Finanzdaten des Unternehmens sind in Tabelle 2 angegeben. Tabelle 2 Ausgewählte Finanzdaten der Cimos-Gruppe von 2010 bis 2013 (in Mio. EUR)   2013 2012 2011 2010 Umsatzerlös 409,2 445,6 480,7 444,8 Nettoergebnis – 122,0 – 97,9 3,4 4,1 Nettovermögen – 103,3 22,5 139,3 133,1 Verbindlichkeiten 610,4 569,3 581,6 594,2 Verhältnis kurzfristige Vermögenswerte/Verbindlichkeiten 0,5 0,54 0,85 0,85 Quelle: Konsolidierte Jahresabschlüsse für die Jahre 2013, 2012, 2011 und 2010. (12) Die Schwierigkeiten von Cimos sind hauptsächlich auf schwerwiegende Liquiditätsprobleme und Überschuldung zurückzuführen. Zwischen 2000 und 2008 wuchs das Unternehmen schnell, was in erster Linie durch externe Anleihen finanziert wurde. Hierauf folgten ein Nachfragerückgang aufgrund der Wirtschaftskrise in Verbindung mit schlechten Investitionsentscheidungen und Missmanagement. Infolgedessen hat das Unternehmen beträchtliche Schulden angehäuft und war nicht in der Lage, seine Finanzverbindlichkeiten zu refinanzieren oder zu tilgen. (13) Cimos hat zudem beträchtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, wodurch es zu Störungen der Lieferkette kommt und sogar die Existenz des Unternehmens bedroht wird, sollten die Lieferanten Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Risiken ergreifen. 2.2.   UMSCHULDUNGSPROZESS (14) Im Juni 2012 unterzeichnete Cimos eine Umstrukturierungsvereinbarung mit seinen Banken, um die Tilgung der Schulden zu verschieben. Die Vereinbarung wurde mehrmals verlängert, aber das Unternehmen schaffte es nicht, aus eigener Kraft wieder liquide zu werden, und musste im April 2013 eine Rettungsbeihilfe des Staates beantragen, um die Insolvenz abzuwenden. (15) Daraufhin handelte das Unternehmen mit dem Konsortium der Gläubigerbanken (im Folgenden „Club-Banken“) eine umfassende Rahmenvereinbarung über die Umstrukturierung (Master Restructuring Agreement, im Folgenden „MRA-Vereinbarung“) aus, in der die Bedingungen einer freiwilligen Umschuldung festgelegt werden sollten. Die freiwillige Umschuldung war das Hauptelement des Umstrukturierungsplans, den Slowenien im November 2013 anmeldete. Cimos ging davon aus, dass die MRA bis Ende 2013 unterzeichnet würde. (16) Im Februar 2014 jedoch erkannte die Geschäftsleitung von Cimos nach dem Erhalt eines Auditberichts, dass Cimos nach slowenischem Recht die Voraussetzungen für eine Insolvenz aufgrund unzureichender Kapitalausstattung erfüllte. Die Club-Banken hatten zunehmend Bedenken, ob die freiwillige Umstrukturierung und die MRA-Vereinbarung erreicht werden könnten. Insbesondere fürchteten sie, dass ein zu großer Teil der Umstrukturierungslast den Hauptgläubigern aufgebürdet wurde und dass die erforderliche betriebliche Umstrukturierung im Umstrukturierungsplan nicht ausreichend behandelt wurde. (17) Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, beschlossen die Gläubigerbanken, den Abschluss der MRA-Vereinbarung nicht weiter zu verfolgen, sondern stattdessen ein Zwangsvergleichsverfahren (im Folgenden „ZV“) unter der Aufsicht eines Gerichts mit dem Ziel einzuleiten, eine breitere Gruppe von Interessenträgern, darunter Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger, stärker und mit festeren Verpflichtungen als im Rahmen des freiwilligen MRA-Verfahrens an der Umstrukturierung des Unternehmens zu beteiligen. Am 3. Juni 2014 erlegte das Gericht Cimos den ZV auf. Gleichzeitig nahmen die Gläubigerbanken Gespräche mit anderen Interessenträgern auf, um sich über ihren Beitrag zur Umstrukturierung zu einigen. (18) Da die ZV-Gläubiger (9) zu einer Entscheidung über die Bedingungen der Zwangsumschuldung gelangten und der Beitrag weiterer Interessenträger (Staat, Kunden, Lieferanten, Leasinggeber und Banken außerhalb des ZV) vereinbart wurde, musste der ursprünglich angemeldete Umstrukturierungsplan, der auf der MRA-Vereinbarung beruhte, entsprechend dem Ergebnis des ZV-Verfahrens aktualisiert werden. Daher reichte Slowenien am 3. Oktober 2014 den aktualisierten Umstrukturierungsplan ein (10). (19) Ein wichtiges Element des ZV nach slowenischem Recht ist der dem Gericht vorzulegende Plan für die finanzielle Umstrukturierung (im Folgenden „finanzieller Umstrukturierungsplan“), in dem die vereinbarten Bedingungen der Umstrukturierung dargelegt sind. Die ZV-Gläubiger reichten den finanziellen Umstrukturierungsplan am 3. November 2014 ein. Slowenien zufolge darf der finanzielle Umstrukturierungsplan nach seiner Vorlage nicht mehr geändert werden. Slowenien bestätigte, dass sich alle Interessengruppen zu dem finanziellen Umstrukturierungsplan verpflichtet haben. (20) Der finanzielle Umstrukturierungsplan wurde von einem unabhängigen zertifizierten Unternehmensgutachter geprüft, der entsprechend dem slowenischen Insolvenzrecht ein Gutachten erstellte, in dem bestätigt wurde, dass Cimos insolvent ist, dass eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % besteht, dass Cimos bei Durchführung des finanziellen Umstrukturierungsplans durch seine finanzielle Umstrukturierung kurz- und langfristig liquide und zahlungsfähig werden kann und dass eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % besteht, dass die Gläubiger von Cimos günstigere Bedingungen für die Rückzahlung ihrer Forderungen erhalten werden, als wenn das Unternehmen ein Konkursverfahren einleiten würde. Der Gutachter stellte fest, dass die nicht bevorrechtigten Finanzgläubiger im Falle eines Konkurses 3,88 % ihrer Forderungen zurückerhalten würden, während im Falle des Zwangsvergleichs 23,94 % ihrer Forderungen befriedigt würden. 2.3.   DIE ANGEMELDETEN MASSNAHMEN (21) Der aktualisierte Umstrukturierungsplan sieht die Durchführung der nachstehend zusammengefassten Maßnahmen vor. (22) Maßnahme 1: Eine Reduzierung um 60 % (21,7 Mio. EUR) der sich aus der staatlichen Garantie der Rettungsbeihilfe ergebenden Forderungen des Staates gegenüber Cimos durch einen Schuldenswap (d. h. Umwandlung der Forderungen in Aktien), wobei die verbleibenden 40 % (14,5 Mio. EUR) über einen Zeitraum von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 2,5 % über dem EURIBOR zu zahlen sind. (23) Maßnahme 2: Eine Reduzierung um 60 % (23,4 Mio. EUR) der sich aus anderen Garantien (11) ergebenden Forderungen des Staates gegenüber Cimos durch einen Schuldenswap (d. h. Umwandlung der Forderungen in Aktien), wobei die verbleibenden 40 % (15,6 Mio. EUR) über einen Zeitraum von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 2,5 % über dem EURIBOR zu zahlen sind. (24) Maßnahme 3: Eine Kombination aus einer Reduzierung um 60 % der Schuld (122 Mio. EUR) durch einen Schuldenswap der Verbindlichkeiten gegenüber Banken, bei einigen Banken einem Schuldenschnitt (35,7 Mio. EUR (12)) und einer Umschuldung des Restbetrags (99,5 Mio. EUR) über einen Zeitraum von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 2,5 % über dem EURIBOR. Tabelle 3 Übersicht der Maßnahmen 1 bis 3 (in Mio. EUR) Name des Gläubigers Ausstehender Betrag Schuldenswap Schuldenschnitt Restschuld Maßnahme 1 Finanzministerium 36,2 (21,7) — 14,5 Maßnahme 2 Republik Slowenien 39,0 (23,4) — 15,6 Maßnahme 3 DUTB 65,8 (39,5) — 26,3 SID Banka 47,5 (1,0) (27,5) 19 Banka Celje d.d. 42,4 (25,5) — 16,9 NLB 26,8 (16,1) — 10,7 Abanka Vipa d.d. 23,2 (13,9) — 9,3 Internationale Finanz-Corporation (IFC) 22,1 (13,3) — 8,8 Gorenjska Banka d.d. 15,5 (9,3) — 6,2 NKBM 5,7 (3,4) — 2,3 Maßnahme 3 insgesamt 249 (122) (27,5) 99,5 Quelle: Umstrukturierungsplan. (25) Maßnahme 4: Eine Neukredit-Fazilität in Höhe von 39,5 Mio. EUR, bestehend aus: i) einem besicherten Handelskredit von den Banken („Neukredit-Banken“ (13)) in Höhe von 20 Mio. EUR mit Jahreszinsen von 5 % über dem 6-Monats-EURIBOR und ii) einem unbesicherten zinslosen Kredit durch die Privatkunden des Unternehmens („Neukredit-Kunden“ (14)) in Höhe von 19,5 Mio. EUR. (26) Maßnahme 5: Eine freiwillige Umschuldung durch Lieferanten (15), die sich mit 21,8 Mio. EUR auswirkt. (27) Maßnahme 6: Eine freiwillige Umschuldung durch einen Leasinggeber (16), die sich mit 6 Mio. EUR auswirkt. (28) Maßnahme 7: Eine freiwillige Umschuldung durch die Banken außerhalb des ZV (17), die sich voraussichtlich mit 3 Mio. EUR auswirkt. (29) Maßnahme 8: Finanzierung von Investitionen durch die Kunden in Form eines Kredits in Höhe von 9,8 Mio. EUR. (30) Nach Ansicht Sloweniens stellt nur die Umwandlung der sich aus der staatlichen Garantie der Rettungsbeihilfe ergebenden Forderungen des Staates in Aktien in Höhe von 21,7 Mio. EUR (Teil von Maßnahme 1) eine staatliche Beihilfe dar. 3.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN (31) Wie in Erwägungsgrund 18 erläutert, wurde der ursprünglich angemeldete Umstrukturierungsplan entsprechend den im Rahmen des ZV vorgeschlagenen geänderten Bedingungen der Umstrukturierung aktualisiert. Die zentralen Punkte des aktualisierten Plans stimmen mit denen des ursprünglich angemeldeten Plans überein. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen in einer Erweiterung der finanziellen Umstrukturierungsmaßnahmen, um eine breitere Gruppe von Interessenträgern einzubeziehen, und in einer Verstärkung der betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen, um die Folgen des ZV zu berücksichtigen. (32) Dem Plan zufolge resultieren die Schwierigkeiten des Unternehmens aus der fremdfinanzierten Expansion, einer Abnahme der Betriebsleistung und einem durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise verursachten Geschäftsrückgang auf dem Automobilmarkt. (33) Das Umsatzwachstum in den Jahren 2000 und 2008 betrug durchschnittlich mehr als 20 % pro Jahr und wurde hauptsächlich durch externe Anleihen finanziert, in den meisten Fällen mit kurzfristigen Krediten, was zu einem Missverhältnis zwischen den langfristigen Vermögenswerten und den für die Finanzierung dieser Vermögenswerte verwendeten kurzfristigen Verbindlichkeiten führte. In diesem Zeitraum stieg die Nettoverschuldung des Unternehmens auf das Siebenfache und ist seither hoch geblieben. Das Unternehmen sah sich nicht in der Lage, diese Schulden zurückzuzahlen, geschweige denn, die notwendigen Investitionen zu finanzieren. Darüber hinaus häufte Cimos beträchtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an, da die Geschäfte größtenteils durch Verlängerung der Zahlungsfristen bei den Lieferanten finanziert wurden. Die ausbleibenden pünktlichen Zahlungen an die Lieferanten verschärften nicht nur die Liquiditätsprobleme, sondern störten auch den Geschäftsbetrieb, der in der Automobilbranche von bedarfsorientierten Lieferungen abhängig ist. (34) Zu den Hauptgründen für die Abnahme der Betriebsleistung des Unternehmens gehören schlechte Qualität, hohe Ausschussraten, minderwertiger Kundendienst, Überkapazität mit dem Ergebnis hoher Gemeinkosten, Unfähigkeit zur Kostensenkung mit dem Ergebnis einer Verschlechterung der Margen und Lieferengpässe aufgrund von Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen von Lieferanten. (35) Durch die weltweite Wirtschaftskrise und Kreditknappheit sanken die Nachfrage nach Neufahrzeugen und die damit verbundene Nachfrage nach Automobilkomponenten. Der Umsatzerlös von Cimos war 2008 und 2009 rückläufig, stieg 2010 und 2011 kurz an und ging 2012 und 2013 erneut zurück. Da es dem Unternehmen nicht gelang, die Kosten zu senken, wurde es unrentabel und konnte aus eigener Kraft keine ausreichenden Cashflows erzeugen, um die Schulden zu tilgen. (36) Um die Ursachen für die Schwierigkeiten anzugehen, hat Cimos einen Umstrukturierungsplan ausgearbeitet, der die Durchführung der nachstehend beschriebenen finanziellen und betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen vorsieht. (37) Der Umstrukturierungszeitraum ist im Umstrukturierungsplan nicht ausdrücklich festgelegt. Der Plan sieht vor, dass die Umstrukturierung im Februar 2014 effektiv begann, dass die Umstrukturierungsmaßnahmen bis 2016 durchgeführt sein müssen und dass ihre Wirkung sich bis 2018 in vollem Umfang entfalten soll (laut den Prognosen dauert es zwei bis drei Jahre, bis der Nutzen einiger Maßnahmen zum Tragen kommt). Angesichts dessen und ausgehend davon, dass das Unternehmen den Prognosen zufolge bei allen Szenarios bis 2017 zu langfristiger Rentabilität zurückkehren wird, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Umstrukturierungszeitraum von Februar 2014 bis Ende 2017 dauert. 3.1.   FINANZIELLE UMSTRUKTURIERUNG (38) Im ursprünglich angemeldeten Umstrukturierungsplan war vorgesehen, dass der Staat die sich aus der staatlichen Garantie der Rettungsbeihilfe ergebende Forderung in Höhe von 35 Mio. EUR in Aktien umwandelt und dass zwei öffentliche Anteilseigner von Cimos, Modra Zavarovalnica d.d. und D.S.U. d.o.o., zusätzliches Grundkapital in Höhe von 6,5 Mio. EUR zeichnen. Darüber hinaus sah der ursprünglich angemeldete Plan die Umwandlung und Umschuldung der Verbindlichkeiten von Cimos gegenüber Banken in Höhe von ca. 250 bis 270 Mio. EUR vor. (39) Nach dem aktualisierten Plan bleibt die Umstrukturierung der Forderung des Staates und der Verbindlichkeiten gegenüber den Banken ein zentrales Element der finanziellen Umstrukturierung, wird jedoch zu im Rahmen des ZV vereinbarten geänderten Bedingungen durchgeführt. Zudem werden weitere Interessenträger, darunter Kunden, Lieferanten, der Leasinggeber und Banken außerhalb des ZV, einen freiwilligen Beitrag zu der finanziellen Umstrukturierung in Form einer Verringerung ihrer Forderungen oder der Bereitstellung von Finanzmitteln leisten. Die beiden öffentlichen Anteilseigner werden jedoch kein Kapital mehr zuführen, wie im ursprünglich angemeldeten Plan vorgesehen war. (40) Die Finanzverbindlichkeiten von Cimos bestehen aus einer Forderung des Staates gegenüber dem Unternehmen in Bezug auf die Garantie der Rettungsbeihilfe in Höhe von 36,2 Mio. EUR (einschließlich aufgelaufener Zinsen), der Forderung des Staates gegenüber dem Unternehmen in Höhe von insgesamt 39 Mio. EUR in Bezug auf andere Garantien (18) und verschiedenen Krediten bei einer Reihe von Banken. Der Staat und die ZV-Banken einigten sich darauf, diese Schulden durch eine Kombination aus Schuldenswap (d. h. Umwandlung der Forderungen in Aktien), Schuldenschnitt und Umschuldung zu den in den Erwägungsgründen 22 bis 24 beschriebenen Bedingungen umzustrukturieren. Dadurch sollen die Verbindlichkeiten des Unternehmens auf ein tragbares und tilgbares Niveau gebracht werden. Zudem werden Barmittel frei, die notwendig sind, um den Betrieb zu finanzieren und die Kreditwürdigkeit von Cimos in den Augen der Kunden, Lieferanten und Finanzgläubiger zu verbessern. (41) Cimos wird zusätzliche Mittel benötigen, um sein Betriebskapital zu finanzieren und die sich aus der Umschuldung ergebenden Verbindlichkeiten zurückzuzahlen, was für eine Rückkehr zu Zahlungsfähigkeit und Rentabilität unerlässlich ist. In diesem Sinne hat sich Cimos mit seinen Banken und wichtigen Kunden darauf geeinigt, dass sie 39,5 Mio. EUR in Form der Neukredit-Fazilität zu den in Erwägungsgrund 25 beschriebenen Bedingungen bereitstellen. (42) Außerdem hat das Unternehmen Vereinbarungen mit seinen Lieferanten über die freiwillige Umstrukturierung der normalen betrieblichen Forderungen aufgrund der Lieferverträge geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Lieferanten ihre Forderungen durch eine Kombination aus einer einmaligen Rückzahlung eines Teils ihrer Forderungen sowie einer Umschuldung und eines Erlasses der Restschuld umstrukturieren. Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme in Höhe von 21,8 Mio. EUR entsprechen dem Betrag der erlassenen Verbindlichkeiten von Cimos. (43) Cimos hat mit Hypo Leasing d.o.o. (nunmehr firmierend als Heta Asset Resolution d.o.o.), einem Leasinggeber, eine Vereinbarung über die freiwillige Umstrukturierung der sich aus Finanzleasingverträgen ergebenden Forderungen getroffen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wird der Leasinggeber eine einmalige Rückzahlung (einschließlich Strafzinsen) in Höhe von 2,3 Mio. EUR erhalten, 6 Mio. EUR erlassen, was die angegebene finanzielle Auswirkung dieser Maßnahme ist, und die Restschuld über 4 Jahre mit einem 1-jährigen Tilgungsaufschub umzuschulden. (44) Außerhalb des ZV hat Cimos zweiseitige Umschuldungsvereinbarungen mit den nicht-slowenischen Banken des Unternehmens geschlossen oder befindet sich in der letzten Verhandlungsphase für einen solchen Abschluss. Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme, die eine Verlängerung der Kreditlaufzeiten, Zinsänderungen und ein Tilgungsmoratorium umfasst, werden auf 3 Mio. EUR geschätzt. (45) Der Investitionsaufwand (im Folgenden „Capex“) wurde in den letzten Jahren aufgrund begrenzter verfügbarer Barmittel reduziert, was unzureichende Investitionen und eine schlechte Instandhaltung der Ausrüstung zur Folge hatte. Cimos hat die Absicht, den Capex auf das für die Durchführung der Umstrukturierung erforderliche Niveau anzuheben. Dies wird zum Teil von Kunden und zum Teil von Cimos finanziert werden. Die Kunden haben zugestimmt, den Aufwand für kundenspezifische Werkzeuge und Maschinen in Form eines Kredits für Cimos in Höhe von 9,8 Mio. EUR zu finanzieren. Die übrigen notwendigen Investitionen wird Cimos aus eigenen Mitteln finanzieren. (46) Zur weiteren Verbesserung der Liquidität einigte sich Cimos mit Kunden darauf, bis Juni 2015 die Zahlungsfrist von 30 bis 60 Tagen auf eine Woche zu verkürzen. Durch diese Maßnahme wird die Liquidität schätzungsweise um ca. 10 Mio. EUR verbessert werden. (47) Schließlich plant Cimos, Kredite in Höhe von 25 Mio. EUR zu Marktbedingungen aufzunehmen, um nach dem Ende des Umstrukturierungszeitraums 2018 und 2019 den Betrieb zu finanzieren. 3.2.   BETRIEBLICHE UMSTRUKTURIERUNG (48) Was die betriebliche Umstrukturierung betrifft, sah der ursprünglich angemeldete Umstrukturierungsplan die Umsetzung eines schlanken Managements, Konsolidierung von Produktionsmöglichkeiten, Erweiterung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Geschäftsbereiche, Verbesserung der Beschaffung, Bestandsoptimierung und personelle Umstrukturierung vor. Diese Maßnahmen werden durchgeführt, wurden im Rahmen des aktualisierten Plans jedoch verstärkt und erweitert, um die geschäftlichen Auswirkungen des ZV zu berücksichtigen. (49) Insbesondere die betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen werden stärkere Auswirkungen auf die Mitarbeiterzahl, Arbeit

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.