Europäische Union

2003/814/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2003 über die staatliche Beihilfe C 61/2002, die das Vereinigte Königreich für die Errichtung einer Wiederaufbereitungsanlage für Zeitungsdruckpapier im Rahmen des WRAP-Programms durchführen will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2010) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0814. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wonnenem Papier seit 1991 um 144 % zugenommen habe. Der Markt für Zeitungsdruckpapier ist der zweitgrößte Sektor, der rückgewonnenes Papier verwendet. 65 % des Marktes entfallen auf Einfuhren, und das Vereinigte Königreich hat den größten Zeitungsdruckpapiermarkt in Europa. Trotz des erheblichen offensichtlichen Investitionspotenzials wurde jedoch im vergangenen Jahrzehnt lediglich eine Zeitungsdruckpapiermaschine mit staatlichen Fördermitteln im Vereinigten Königreich gebaut. Den Angaben des britischen Papierverbands zufolge zeigt dies, dass hier ein eindeutiges Marktversagen vorliegt. Der britischen Papierverband stellt ferner fest, dass sich die Zeitungsverleger im Vereinigten Königreich und die britischen Hersteller von Zeitungsdruckpapier mit der Regierung über bestimmte Zielmarken für den Gehalt von Zeitungen an rückgewonnenen Fasern geeinigt hätten (z. B. 60 % bis Ende 2001). Die Zielmarke für das Jahr 2001 wurde zwar erreicht, doch nicht durch die Erhöhung des Volumens der von den britischen Herstellern von Zeitungsdruckpapier verwendeten rückgewonnene Fasern. Dies war vielmehr die Folge einer Zunahme der Einfuhren nicht mehr intakter Fasern, die im Vergleich mit frischen Holzfasern schneller verwendet werden müssen. Umweltnutzen des Projekts (68) Die Beteiligten erwähnen unter Punkt 65 die Tatsache, dass die Investition in die Shotton-Anlage Deponien um 1,6 Mio. Tonnen Altpapier entlasten wird. Infolgedessen werden der CO2-Ausstoß und die Methanemissionen um 352000 Tonnen verringert. Die Umstellung auf Altpapier als Rohstoff für Zeitungsdruckpapier wird Einsparungen bei frischen Holzfasern ermöglichen. Für die Environmental Industries Commission sind die WRAP-Fördermittel für die Investition in Shotton ein gutes Beispiel dafür, wie eine Branche neue Technologien verwenden kann, um wichtigen Umweltherausforderungen, wie z. B. eine effizientere Nutzung der Ressourcen, zu begegnen. Die Entlastung der Deponien um 1,6 Mio. Tonnen Altpapier wird zu einer Erhöhung der britischen Recycling-Quote um 7 % führen. (69) Die neue Investition wird zur Stilllegung der vorhandenen energieintensiven thermomechanischen Zellstoffanlage führen. Infolgedessen werden die Emissionen fluechtiger organischer Verbindungen um 53 Tonnen jährlich sinken. Die Emissionen sind auf die Holzbestandteile zurückzuführen und enthalten Harzsäuren aus den verwendeten Weichhölzern. Im Rahmen des Shotton-Projekts wird der Austritt dieser toxischen Verbindungen sowohl in fluechtiger Form als auch in Form von Abwassereinleitungen verhindert. (70) Das Projekt wird es ferner ermöglichen, den Lkw-Verkehr um 6500 Lastwagenfahrten zu verringern. Die betriebsinterne Wiederverwendung von Wasser wird um 500000 m3/Jahr zunehmen. Dadurch wird es möglich sein, die strategische Bedeutung knapper Wasserressourcen andernorts in der Region aufzuwerten. Nach Auskunft von Albion Water Limited wird die Umstellung von Shotton auf 100 %ig rückgewonnene Fasern es ermöglichen, Zielwerte für den Wasserverbrauch festzulegen, mit denen 500000 m3 Prozesswasser jährlich eingespart werden können. (71) Die Zunahme des Recyclings von Altpapier und die langfristige Verpflichtung von Shotton, dieses Altpapier zu übernehmen, werden es der Region ermöglichen, eine verbesserte Infrastruktur für die Sammlung aufzubauen. Die Beihilfe für Shotton wird als notwendig erachtet, um Investitionen in den Aufbau eines umfassenden Sammlungssystems an den Bürgersteigen zu ermöglichen, die sich positiv auf die Erfuellung der britischen Umweltverpflichtungen niederschlagen werden. 5. BEMERKUNGEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS Einleitung (72) Nach Auffassung des Vereinigten Königreichs fügt sich das Projekt in die allgemeine Umweltpolitik der Gemeinschaft, konkret in die Abfallwirtschaftspolitik, ein und sollte im Rahmen von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) genehmigt werden. Mit dem Projekt soll ein unmittelbarer Nutzen für die Umwelt erzielt werden, nämlich die Schaffung einer langfristigen Nachfrage nach Altpapier. Das Vereinigte Königreich betont, es sei auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips berechtigt, die bestmöglichen Verfahren zu wählen, um die Umweltziele zu erreichen. Es sei nicht Aufgabe der Kommission zu entscheiden, wie das Vereinigte Königreich eine Senkung des Abfallaufkommens in den Deponien bewerkstelligen sollte. Begriff der Beihilfe (73) Das Vereinigte Königreich betont, dass Shotton ein durch und durch rentables und modernes Papierwerk ist und sich durch eine hohe Kapitalrendite auszeichnet. Shotton verwendet gegenwärtig zwei unterschiedliche Rohstoffe (frische Holzfasern und Abfälle von Zeitungen), was nach der 100 %igen Umstellung auf Altpapier nicht mehr möglich sein wird. Dies bedingt eine geringere Flexibilität. Shotton wird ferner den Qualitätsvorteil verlieren, der im Hinblick auf die Festigkeitsmerkmale des Papiers mit der gegenwärtigen Zellstoffmischung verbunden ist. (74) Das Vereinigte Königreich stellt fest, dass die Ausschreibungsbedingungen nicht unangemessen sind, sondern den Kern des Umweltprojektes ausmachen, mit dem das Recycling von Abfällen von Zeitungen im Vereinigten Königreich gefördert werden soll. Mit diesem Projekt im Rahmen von WRAP sollte dem spezifischen Marktversagen im Vereinigten Königreich begegnet werden, das in Bezug auf die Recycling-Kapazitäten, jedoch nicht bei der Abfallsammlung besteht. Die Ausschreibungsbedingung, dass der erfolgreiche Bieter seinen Standort im Vereinigten Königreich haben sollte, trägt dem Umstand Rechnung, dass das spezifische Marktversagen im Vereinigten Königreich vorliegt. Die Konzentration auf Zeitungsdruckpapier kann dadurch erklärt werden, dass es einen großen Anteil an den Haushaltsabfällen ausmacht und dass Zeitungsdruckpapier die höchste Papiergüte ist, bei der Abfälle von Zeitungen und Zeitschriften verwendet werden können. Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit oder den Standort. (75) Was die Beeinträchtigung des Wettbewerbs angeht, wird diese auf ein Mindestmaß reduziert, da im Rahmen des WRAP sichergestellt wird, dass der Empfänger staatlicher Beihilfen einige Maßnahmen ergreift, um mögliche Auswirkungen auf dem Markt zu minimieren. Darüber hinaus interveniert das Vereinigte Königreich an dem Punkt in der Lieferkette, an dem die kleinstmögliche staatliche Beihilfe mit dem größtmöglichen Umweltnutzen einhergeht. (76) Das Vereinigte Königreich betont ferner, dass auf der britischen Insel eine spezielle Situation vorherrscht, da es ein großes Defizit an Recycling-Kapazitäten ohne stabile Nachfrage gibt. Shotton hat sich verpflichtet, ausschließlich aus Deponien rückgewonnenes Altpapier zu verwenden. Das bedeutet, dass der Wettbewerb im Bereich Altpapier, das bereits heute für Recyclingzwecke gesammelt wird, nicht verschärft wird. Selbst wenn das Shotton-Projekt Erfolg hat, wird die britische Recycling-Quote weiterhin deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Eine Subventionierung der Sammlung von Altpapier durch das Vereinigte Königreich würde weitreichendere Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Gäbe es mehr Altpapier auf dem Markt, würden die Preise sinken, ohne dass gewährleistet wäre, dass ein Ausbau der Recycling-Kapazitäten gefördert würde, um die Lage erneut zu stabilisieren. (77) Nach Auffassung des Vereinigten Königreichs wird der Markt für Zellstoff aus frischen Holzfasern nicht beeinträchtigt werden, da Shotton Holzfaser von der State Forestry Commission und anderen privaten Forstbesitzern verwendet. Der Markt für Zeitungsdruckpapier (nachgelagerter Markt) wird von der Beihilfe ebenso wenig beeinträchtigt, da der bei Shotton hergestellte Zellstoff nicht an Dritte verkauft wird und die Kapazitäten und die Nutzungsdauer der Anlage unverändert bleiben. Die finanziellen Vorteile sind nicht nennenswert, und es wird erwartet, dass der Kundenstamm von Shotton unverändert bleibt. Es wird keine Netto-Erhöhung der Umsatzerlöse von Shotton geben. Daher wird seine Marktstellung nicht gestärkt werden, und es besteht keine Gefahr, dass der Wettbewerb verfälscht wird. (78) Die Beeinträchtigung des Handels wird als minimal angesehen. Die Kunden stammen aus der unmittelbaren Umgebung, alle Holz-Rohstoffe werden aus dem Nordwesten von England und Wales bezogen, das Altpapier wird im Umkreis von 70-100 Meilen des Unternehmens gesammelt und Shotton beabsichtigt, bis 2005 praktisch alle seine Produkte an Kunden im Vereinigten Königreich zu liefern. Altpapier-Ausfuhren aus dem Vereinigten Königreich haben vornehmlich im Südosten des Landes außerhalb des primären Einzugsgebiets von Shotton ihren Ursprung. (79) In Bezug auf das Argument, mit der Investition werde lediglich die gängige Praxis realisiert, räumt das Vereinigte Königreich zwar ein, dass dies zutreffend sei, doch sei die Beihilfe unbedingt erforderlich, um die vom Vereinigten Königreich angestrebten Umweltziele zu erreichen. Selbst wenn ein neues Werk unmittelbar in eine Papiermaschine investieren würde, die allein mit rückgewonnenen Fasern betrieben würde, gäbe es keine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Umrüstung einer bestehenden Papiermaschine, die noch über eine lange Nutzungsdauer verfügt. Die bestehende Papiermaschine wird stillgelegt werden. Ohne die Beihilfe würde die Investition aufgrund der technischen Risiken und der niedrigen Rendite nicht getätigt werden. Bei der Investition handelt es sich folglich nicht um eine betriebswirtschaftliche Investition, sondern vielmehr um eine umweltspezifische Investition. Im vorliegenden Fall vertritt das Vereinigte Königreich die Ansicht, dass die geplante Beihilfe gemessen am angestrebten Umweltnutzen verhältnismäßig ist und dass dieser Nutzen schwerer wiegt als mögliche wettbewerbsverfälschende Folgen der Beihilfe. Anwendbarkeit des Umweltschutzbeihilferahmens (80) Was die Anwendbarkeit des Umweltschutzbeihilferahmens angeht, sieht das Vereinigte Königreich keinen Grund, dessen Anwendbarkeit auf die durch den Begünstigten verursachte Verschmutzung zu begrenzen, wie dies in dem Beschluss der Kommission über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens festgestellt wurde. Die Investition ist geeignet, die breit gefassten Zielsetzungen des Umweltschutzbeihilferahmens zu verwirklichen. Da es darüber hinaus keine für das Unternehmen verbindlichen Gemeinschaftsnormen gibt, ist Punkt 29 des Umweltschutzbeihilferahmens auf den vorliegenden Fall anwendbar. Das Vereinigte Königreich macht ferner geltend, dass die Beihilfe unmittelbare Umweltauswirkungen nach sich ziehen werde, nämlich die Entlastung von Deponien und die Verringerung der Verschmutzung. Das Vereinigte Königreich verweist ferner auf die effiziente Ressourcenverwendung (Holz und Wasser). Der Umweltnutzen ist eine Voraussetzung für die Gewährung der in der Ausschreibung genannten Beihilfe und wird von unabhängigen WRAP-Experten überwacht werden. (81) Der Umweltschutzbeihilferahmen sieht ferner vor, dass Beihilfen gewährt werden können, die über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist, um dem Unternehmen zu helfen, die bereits bestehenden Gemeinschaftsvorschriften zu erfuellen. Es ist nicht verboten, Beihilfen zu gewähren, die es Unternehmen ermöglichen, die Mitgliedstaaten bei der Erfuellung von deren Verpflichtungen im Rahmen des Gemeinschaftsrechts zu unterstützen. (82) Das Vereinigte Königreich zeigt auf, dass das Projekt sich in die allgemeine Umweltpolitik von UPM-Kymmene einfügt. Shotton verfügt über ein "lokales Papiermaschinen-Konzept"; dies bedeutet, dass die Abfälle von Zeitungen bezogen auf Shotton in einem Umkreis von 100 Meilen (später 70 Meilen) gesammelt werden. Zeitungsdruckpapier wird bezogen auf das Papierwerk in einem Umkreis von 70 Meilen verkauft. Shotton hat mit den lokalen Behörden langfristige Verträge geschlossen, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten und Anreize für Investitionen in das Recycling von Zeitungen und Zeitschriften zu schaffen. Diese Verträge haben eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren, und die Preise sind in der Regel für einen fünf- bis siebenjährigen Zeitraum festgesetzt. Shotton bietet den Ankauf jeder anfallenden Tonne Altpapier an und trägt zur Schaffung einer "Recycling-Kultur" in den Gemeinden vor Ort bei. Shotton unterstützt die lokalen Behörden bei der Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Sammlung von Abfällen von Zeitungen und hat diesbezüglich lokale Initiativen in die Wege geleitet. All diese Maßnahmen werden ausschließlich von Shotton ohne jegliche staatliche Beihilfe finanziert. (83) Was die von Papierhersteller B zwingend vorgeschriebene Nutzung der besten verfügbaren technischen Hilfsmittel betrifft, ist das Vereinigte Königreich der Ansicht, dass sich aus dieser Vorschrift für Hersteller von Zeitungsdruckpapier keine Verpflichtung ergebe, Recycling-Papier als Rohstoff zu verwenden, da andernfalls Shotton schon lange gegen diese Verpflichtung verstoßen hätte. Darüber hinaus stellt das Vereinigte Königreich fest, dass die Verwendung von Zellstoff aus Recycling-Papier in der Zellstoff- und Papierindustrie nicht zu den "besten verfügbaren technischen Hilfsmitteln" gezählt werde. Es gibt auch keinen wirtschaftlichen Grund für eine Umstellung auf die Verwendung von Altpapier. Berechnung der beihilfefähigen Kosten (84) Sämtliche beihilfefähigen Kosten fallen notwendigerweise an, wenn die genannten Vorteile verwirklicht werden sollen. Was die Höhe der Vorteile während der ersten fünf Jahre angeht, verweist das Vereinigte Königreich auf die Erläuterungen bezüglich dieser Vorteile, die in der Notifizierung und im nachfolgenden Schriftverkehr gegeben wurden; darin wurde aufgezeigt, dass die Vorteile im Zusammenhang mit der Umstellung auf die 100 %ige Verwendung von Altpapier zu sehen seien. Das Vereinigte Königreich würde jedoch der Berufung eines unabhängigen technischen Experten zustimmen, um die Nettovorteile abzuschätzen, und verpflichtet sich außerdem, durch eine Überwachung von Shotton zu gewährleisten, dass das Unternehmen über die im geführten Schriftverkehr genannten Vorteile hinaus(16) keine weiteren finanziellen Vorteile aus dem bezuschussten Projekt zieht. Das Vereinigte Königreich fügt hinzu, dass sich aus der verstärkten Verwendung von rückgewonnenen Fasern für Shotton keine Größenvorteile ergeben. Dass die Erträge extrem niedrig erscheinen, ist unter Umständen auf mangelndes Verständnis der gegenwärtigen Effizienz der vorhandenen Zellstoffmaschinen und der Papieranlage zurückzuführen. Die derzeitige Verwendung frischer Holzfasern durch Shotton ist extrem kosteneffizient. (85) Es gibt darüber hinaus weitere Kosten im Zusammenhang mit der Investition, die nicht zu den beihilfefähigen Kosten gerechnet wurden: eine zusätzliche Wickelmaschine, Kapitalaufwendungen in Höhe von [...](17) auf der Basis eines mehrgliedrigen Abfalltrennungssystems (wheeled bin scheme) und Kosten für die Schaffung und den Betrieb der Sammlungssysteme für Abfälle von Zeitungen durch zahlreiche lokale Behörden. Es ist davon auszugehen, dass letztgenannte Kosten weitaus höher sind als der Betrag der Beihilfe im Laufe von zwei Jahren. Ein weiterer Beitrag in Höhe von [...] in Form von Initialfinanzierung wird zur Förderung von Sammlungsinitiativen geleistet. (86) Das Vereinigte Königreich betont ferner, dass es sich bei der Beihilfe um eine Investitionsbeihilfe und nicht um eine Betriebsbeihilfe handele. Die Beihilfe wird für eine einmalige Investition zur Stilllegung der thermomechanischen Zellstoffmaschine und zur Errichtung einer Anlage gewährt, die zu 100 % rückgewonnene Fasern verwenden kann. Daher handelt es sich bei der Investition eindeutig um eine Erstinvestition. 6. WÜRDIGUNG DER BEIHILFE 6.1. Vorliegen einer Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag (87) Im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag "sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen". (88) Im vorliegenden Fall wird die Maßnahme durch Mittel finanziert, die vom Staat im Rahmen des WRAP-Programms über dessen Tochter WREB gewährt werden. Die Beihilfe wird einem Einzelbegünstigten, Shotton, für die Anpassung und Umstellung der bestehenden Anlage gewährt. Das Vergabeverfahren (89) Im vorliegenden Fall wurden die Fördermittel im Rahmen einer offenen Ausschreibung gewährt. Daher vertreten das Vereinigte Königreich und Shotton die Ansicht, es handele sich nicht um eine Beihilfe, da mit der Ausschreibung die Zahlung des Marktpreises gewährleistet sei. (90) Selbst wenn mit einer Ausschreibung gewährleistet wird, dass die Beihilfe auf das Mindestmaß reduziert wird, so wird doch dem erfolgreichen Bieter ein Vorteil eingeräumt. Zum Begriff des Vorteils ist anzumerken, dass Vorteile in der Regel als Maßnahmen definiert werden, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, welche ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat(18). Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Shotton durch die Beihilfe begünstigt wird, da es Mittel für neue Anlagen erhält, die über eine längere Nutzungsdauer als die vorhandenen Anlagen verfügen. (91) Im Falle einer offenen Ausschreibung sollte ferner berücksichtigt werden, ob der Abschluss von Verträgen durch den Staat eine normale Geschäftstransaktion ist, bei der der Staat als Marktteilnehmer handelt. Andernfalls kann der Vertrag Elemente staatlicher Beihilfe enthalten. Gemäß der ständigen Rechtsprechung wird in Artikel 87 Absatz 1 hinsichtlich der Begründung oder der Zielsetzung der fraglichen Beihilfe kein Unterschied gemacht; vielmehr wird die Beihilfe in Bezug auf ihre Folgen definiert. (92) Im vorliegenden Fall wurde eine offene Ausschreibung durchgeführt, bei der das Vereinigte Königreich einen Hersteller von Zeitungsdruckpapier verpflichtete, gegen Entgelt eine bestimmte Altpapiermenge für die Herstellung von Zeitungsdruckpapier zu verwenden. Die von den britischen Behörden getroffene Entscheidung, das Recycling von Altpapier zu subventionieren, ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Herausnahme von Altpapier aus dem kommunalen Abfallaufkommen zu einer erheblichen Verringerung der in Deponien entsorgten Abfallmenge führt; dies würde dem Vereinigten Königreich helfen, seine Verpflichtungen im Rahmen der EG-Richtlinie über Abfalldeponien zu erfuellen(19). (93) Auf der Grundlage vorstehender Erwägungen ist die Kommission der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich nicht als privater Marktinvestor gehandelt hat, sondern als öffentliche Behörde, die von umweltspezifischen Überlegungen geleitet wurde. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme dem Staat zuzuschreiben ist und nicht als kommerzielle Transaktion angesehen werden kann. Einstufung als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (94) Shotton vertritt die Ansicht, dass es das Vereinigte Königreich dabei unterstützt, die Erfuellung von dessen Umweltnormen zu erreichen und ein spezifisches Marktversagen zu beheben. In diesem Fall würde Shotton eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen. (95) In ihrem Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens äußerte die Kommission Zweifel an den Ausschreibungsbedingungen und stufte sie als unangemessen ein. Insbesondere die Anforderungen, dass der erfolgreiche Bieter seinen Standort im Vereinigten Königreich haben und eine festgelegte Altpapiermenge für die Herstellung von Zeitungsdruckpapier verwenden sollte, wurden als unangemessen angesehen. (96) Die Zweifel der Kommission wurden von Papierhersteller A und B bestätigt. Das Vereinigte Königreich und Shotton legten in ihren Stellungnahmen dar, dass die Ausschreibungsbedingungen für das Erreichen der Umweltziele von entscheidender Bedeutung seien: Den Angaben des Vereinigten Königreichs zufolge macht Zeitungsdruckpapier einen großen Anteil der Haushaltsabfälle aus. Zeitungsdruckpapier ist die höchste Papiergüte, bei der Abfälle von Zeitungen und Zeitschriften verwendet werden können. Die Bedingung, dass der erfolgreiche Bieter seinen Standort im Vereinigten Königreich haben müsse, war eine Reaktion auf das in diesem Land vorliegende spezifische Marktversagen. (97) Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sollten allen Bürgern zur Verfügung stehen und für diese auch von Nutzen sein(20). Dies wäre bei einer Dienstleistung der Fall, deren Gegenstand die Sammlung von Altpapier ist. Doch dieser Fall liegt hier nicht vor, da die Ausschreibung selbst nicht auf die Sammlung von Altpapier abzielte, sondern auf die Übernahme einer festgelegten Altpapiermenge für die Wiederaufbereitung zu Zeitungsdruckpapier. (98) Die Realisierung einer Infrastruktur, die wirtschaftlich unrentabel ist, könnte eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen, sofern dadurch nicht ein spezifisches Unternehmen begünstigt wird, sofern es erforderlich ist, eine Dienstleistung zu erbringen, die in der Regel der Staat erbringen sollte, und dabei eine Beschränkung auf den Bedarf für diese Dienstleistung erfolgt, oder wenn die Dienstleistung von den Marktkräften unter keinen Umständen zu denselben Bedingungen realisiert werden könnte(21). Den Angaben der Kommission zufolge findet eine missbräuchliche Verwendung des Begriffs Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse statt, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit im Vergleich zu anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten keine spezifischen Merkmale aufweist, oder wenn die in Rede stehende wirtschaftliche Tätigkeit bereits in zufrieden stellender Weise vom Markt durchgeführt wird(22). (99) Im vorliegenden Fall begünstigt die Investitionsbeihilfe ein einzelnes Unternehmen, und die fragliche Dienstleistung, bei der es sich nicht lediglich um das Recycling von Altpapier, sondern um die Herstellung von Zeitungsdruckpapier auf der Grundlage einer definierten Altpapiermenge handelt, ist keine Dienstleistung, die normalerweise vom Staat erbracht werden sollte. Darüber hinaus ist es unwahrscheinlich, dass der Markt nicht in der Lage sein sollte, die Dienstleistung zu denselben Bedingungen zu erbringen, nur weil ein eindeutiges Marktversagen vorliegt. Die von Hersteller A und B eingereichten Stellungnahmen zeigen klar auf, dass es auf dem Markt für Recycling von Altpapier kein echtes Marktversagen gibt. Altpapier ist ein knappes Gut und entsprechend der gängigen Praxis der Rohstoff für die Herstellung von Zeitungsdruckpapier. Wenn ein Marktversagen vorliegt, dann wäre dieses bei der Sammlung von Altpapier zu suchen und in der zyklischen Natur der Preise. Die Ausschreibung wurde jedoch nicht in dieser Weise ausgearbeitet: Sie zielte auf die Herstellung von Zeitungsdruckpapier ab, und der erfolgreiche Bieter musste seinen Standort im Vereinigten Königreich haben. (100) Schließlich ist anzumerken, dass sich das Vereinigte Königreich selbst nicht auf den Begriff der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse berufen hat. (101) Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die betreffende Dienstleistung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellt und Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag nicht auf diesen Fall anwendbar ist. Verfälschung des Wettbewerbs (102) Um als Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag eingestuft zu werden, sollte die Maßnahme den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen. (103) Die mögliche Verfälschung des Wettbewerbs wurde von den Papierherstellern A und B hervorgehoben. Hersteller A stellt fest, dass Shotton im Vergleich zu anderen Wettbewerbern einen Kostenvorteil erzielen werde, da es nicht alle Investitionskosten im Zusammenhang mit der Zellstoff-De-inking-Anlage tragen müsse. Die Marktposition von Shotton wird zulasten der Wettbewerber, die keine Beihilfen zur Modernisierung oder Ersetzung ihrer Anlagen erhalten, ver

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.