Europäische Union

2002/244/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen — Sache Nr. COMP/M.1663 — Alcan/Alusuisse (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 694)

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Quellenkennung: 32002D0244. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nde Märkte bieten mehr Anreize für Parallelverhalten als Märkte mit hohen Wachstumsraten, da Letztere für neue Anbieter attraktiver sind und vorhandene Anbieter eher die Neigung verspüren, um mehr Marktanteile zu kämpfen. Auf dem Markt für Lithobleche hingegen kann ein Hersteller seine Abnehmerbasis lediglich auf Kosten der Konkurrenz erweitern, so dass die Wettbewerbsbereitschaft wesentlich geringer ist. Einmal mehr ist festzuhalten, dass Wettbewerb auf diesem Markt nur über den Preis möglich ist. (97) Zusätzlich beeinträchtigt werden die Wettbewerbsvoraussetzungen noch durch die strukturelle Verbindung zwischen den beiden größten Anbietern im Norfer Gemeinschaftsunternehmen. Die Existenz des Norfer Werks wird die Wettbewerbsbereitschaft der Gründerunternehmen erheblich beeinträchtigen. Vor allem VAW dürfte es für rentabler halten, einer Preiserhöhung des fusionierten Unternehmens zu folgen. Da kaum ausreichende Konkurrenz durch andere einheimische Anbieter oder Einfuhren zu befürchten ist, würden die Parteien und VAW mit einer parallel vollzogenen Preisanhebung ihre Gewinne maximieren können. Wie im Kapital über das Norfer Gemeinschafsunternehmen dargelegt, macht die Notwendigkeit für beide Unternehmen, den Produktmix in Norf zu optimieren und die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, eine Zusammenarbeit unvermeidlich. Investitionen oder Änderungen des Produktmix werden gemeinsam entschieden werden müssen. Mit anderen Worten: über den Ausstoß des Norfer Werks beschließen die beiden Gründerunternehmen gemeinsam. Außerdem wird VAW kein Interesse verspüren, dem Partner durch Preiswettbewerb Kunden abzunehmen. Dazu müsste VAW nämlich, wie oben ausgeführt, ihre Kapazitäten in Norf ausweiten, was durch das fusionierte Unternehmen verhindert werden könnte. Auch könnte Letzteres glaubwürdig mit Sanktionen drohen, falls VAW am Markt aggressiv werden sollte. Es könnte z. B. die Kosten von VAW in Norf erhöhen und ihr damit die Wettbewerbsfähigkeit nehmen. Nach Berechnungen der Parteien würde schon eine einfache Reorganisation ihres Produktmix in Norf dazu führen, dass VAW Mehrkosten von [%]* im Vergleich zum neuen Unternehmen hätte. Sollten das fusionierte Unternehmen und VAW Norf auch weiterhin gemeinsam kontrollieren, könnte VAW nicht als ausreichend starker wirklicher Wettbewerber betrachtet werden, der in der Lage wäre, einer Preiserhöhung bei Lithoband über das Wettbewerbsniveau hinaus erfolgreich zu begegnen. (98) Einziger wirklicher Konkurrent ist Alcoa. Das Unternehmen verfügt im EWR jedoch nur über beschränkte Produktionskapazitäten. Da Alcoa nur einen Marktanteil von 9 % erreicht, müsste das Unternehmen entweder einen Großteil seines derzeitigen Produktmix auf Lithobleche umstellen (und die entsprechenden Opportunitätskosten in Kauf nehmen) oder seine Kapazitäten erhöhen, wenn es einer Preiserhöhung begegnen wollte. Die Nachfrage alleine reicht aber nicht aus, um ein Unternehmen zu einer Kapazitätsausweitung zu veranlassen. Für diese sind vielmehr große Investitionen erforderlich. Sie müssen ins Unternehmenssystem passen und beruhen auf umfassenderen strategischen Erwägungen, die nicht durch einen plötzlichen Preisanstieg auf einem einzelnen Produktmarkt wie dem für Lithobleche bestimmt werden. Wollte Alcoa die Kosten einer Expansion vermeiden, müsste es Material aus seinen US-Walzwerken einführen. Die Transportkosten und Einfuhrzölle würden den Preisvorteil der eingeführten Bleche jedoch aufzehren. Für Alcoa dürfte es unter diesen Umständen rentabler erscheinen, die Preiserhöhung nachzuvollziehen und damit die eigenen Gewinne bei gleichbleibender Verkaufsmenge zu steigern. (99) Elval schließlich ist der kleinste der vorhandenen Anbieter. Seit 1990 versucht das Unternehmen, auf dem Markt für Lithoband und -bleche Fuß zu fassen, sieht sich jedoch bis heute außerstande, gleichbleibende Qualität zu produzieren und zu liefern. Elval hat versuchsweise Lithographieband produziert. Die ersten Lieferungen von Probematerial (500 t) erfolgten 1993 - d. h. drei Jahre nach dem Beschluss des Marktzutritts. Das Zulassungsverfahren bei den EWR-Abnehmern ist noch nicht abgeschlossen; nach Auffassung von Elval sind weitere Investitionen in Geld und Zeit erforderlich, bis die Kunden das Material uneingeschränkt akzeptieren. Elval kann daher nicht als bedrohlicher Konkurrent auf dem EWR-Markt für Lithographieband und -bleche gelten. (100) Am Beispiel von Elval werden auch die erheblichen Marktzutrittsschranken deutlich. Zusätzlich zu den 10-20 Mio. EUR für den Aufbau einer Veredelungsanlage müssen Walzwerke, die bisher kein Lithoband produzierten, in großem Umfang Zeit und Ressourcen aufwenden, um von den Abnehmern akzeptiert zu werden. Ihr Wettbewerbspotenzial würde sich erst langfristig nach einer Vorlaufzeit von fünf Jahren oder mehr bemerkbar machen. (101) Hoogovens, einer der größten Aluminiumproduzenten und zurzeit Teil des Corus-Konzerns (British Steel und Hoogovens), hat Lithoband hergestellt, aber vor kurzem den Markt verlassen. Nach eigenen Angaben war Hoogovens nicht mehr in der Lage, den steigenden Qualitätsanforderungen der Abnehmer gerecht zu werden, aber auch nicht gewillt, 20 Mio. EUR zu investieren, um wie die größeren Konkurrenten auf die Herstellung von Lithoband zugeschnittene Spezialmaschinen anzuschaffen. (102) Daher gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Marktmacht des neuen Unternehmens nach dem Zusammenschluss weder durch tatsächlichen noch durch potenziellen Wettbewerb gefährdet wäre. (103) Die Parteien haben angeführt, dass es sich bei den Abnehmern um große Fototechnik-Konzerne handele, deren Branche einen genauso hohen Konzentrationsgrad aufweise wie die Aluminiumindustrie. (104) Die Marktanalyse der Kommission hat jedoch ergeben, dass damit nicht zwangsläufig eine ausgleichende Nachfragemacht verbunden ist. Beide Branchen wiesen einen hohen Konzentrationsgrad auf. Vor dem Zusammenschluss bestanden jedoch keine Anhaltspunkte für eine Marktmacht der Abnehmer. Nach dem Zusammenschluss wird der Konzentrationsgrad auf der Seite der Anbieter von Lithoblechen und -band erheblich zunehmen. Angesichts der Auswirkungen von Norf auf das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens und VAWs und der geringen Aussicht auf Elval als künftigen Wettbewerber wird die Zahl der EWR-Anbieter von Lithoblechen von vier auf zwei zurückgehen, wobei Alcoa der erheblich kleinere Anbieter ist. Die Zusammenführung des größten mit dem effizientesten Anbieter aus der Zeit vor dem Zusammenschluss wird das bestehende Gleichgewicht mit Blick auf die Nachfragemacht nachteilig beeinflussen. Zusätzlich wird die Nachfragemacht dadurch beeinträchtigt, dass alternative Materialien nicht zur Verfügung stehen und potenzielle neue Anbieter für den Aufbau ihres Geschäfts, den Erwerb von Knowhow und die Zulassung viel Zeit benötigen. Einfuhren aus Japan oder den USA erhöhen die Betriebskosten der Abnehmer und beeinträchtigen ihre Rentabilität. Einfuhren stellen somit keine glaubwürdige Bedrohung für lokale Anbieter dar. Nach dem Zusammenschluss werden die Abnehmer deswegen keine ausreichende nachfrageseitige Gegenmacht ausüben können. Schlussfolgerung (105) Auf der Grundlage dieser Erwägungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss zur Gründung einem beherrschenden Duopol des fusionierten Unternehmens und VAWs auf dem Markt für Lithographieband und -bleche führen wird. 3.1.3. MÄRKTE FÜR VERPACKUNGEN 3.1.3.1. HALBSTARRE VERPACKUNGEN Sachlich relevanter Markt (106) Halbstarre Aluminiumschalen werden für die Verpackung von Tierfutter, Tiefkühlkost, Fertigmenüs, Bordverpflegung und dergleichen eingesetzt. Sie sind entweder beschichtet oder unbeschichtet. Nach Auffassung der Parteien sind beide Verpackungssorten sowie Verpackungen aus anderen Materialien wie Mehrschicht-Kunststoff, Stahl oder Beutel dem gleichen Produktmarkt zuzurechnen. Die Marktuntersuchung hat dies jedoch nicht bestätigt. Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite (107) Sämtliche kontaktierten Abnehmer rechnen beschichtete und unbeschichtete Aluschalen getrennten Produktmärkten zu. Unbeschichtete Schalen können nicht versiegelt, sondern nur mit einem Aluminiumdeckel oder metallisiertem Karton verschlossen werden. Sie werden für Tiefkühlkost sowie zahlreiche Back- und Bordverpflegungeprodukte verwendet, wo Verpackungen nicht lange halten müssen. Sämtliche Nahrungsmittel in feuchtem Zustand müssen jedoch in sterilen, versiegelten Behältern verpackt werden, um Sicherheit, Hygiene und lange Lagerzeit zu garantieren. Beschichtetes Aluminium erlaubt die erforderliche Hitzebeständigkeit (129°) für die Sterilisation, weil nur beschichtete Schalen jenen Siegelrand haben, auf den ein Deckel gesiegelt werden kann und der dann eine Lagerzeit von mehr als zwei Jahren bringt. Diese unterschiedlichen Eigenschaften schlagen sich in einem erheblich höheren Preis für beschichtete Schalen nieder, der eine Größenordnung von 25-50 % erreichen kann. (108) Nach Auffassung der Parteien stellen Mehrschicht-Kunststoffverpackungen eine tragfähige Alternative zum beschichteten Alubehälter dar. Solche Kunststoffverpackungen halten jedoch lediglich etwa sechs Monate; das entspricht einem Viertel der Haltbarkeitszeit von beschichteten Alubehältern. Kunststoffbehälter weisen somit einen erheblichen Nachteil auf. Mehr als 60 % der beschichteten halbstarren Alubehälter werden zur Verpackung von Tierfutter verwendet, weitere 10-15 % für sterilisierte Nahrungsmittel für den menschlichen Gebrauch. Da somit für mehr als 70 % der beschichteten Behälter eine lange Lagerzeit garantiert ist, ist die Lieferkette gänzlich anders organisiert. Steril verpackte Nahrungsmittel gelangen daher oft erst Wochen oder Monate nach ihrer Herstellung in die Regale. (109) Auch unter Vermarktungsgesichtspunkten weisen Kunststoffbehälter Nachteile auf. Nach Angaben der Parteien verwendet Mars in den USA Mehrschicht-Kunststoffverpackungen. Obwohl diese um 20 % billiger sind, werden sie von Mars in Europa bezeichnenderweise nicht verwendet. Kunststoff passt nicht zu Qualitätsmarken, die deswegen in Aluminium verpackt werden. Die Parteien wiesen ferner darauf hin, dass das schweizerische Unternehmen Säntis die größte Einzelhandelskette der Schweiz, Migros, mit Tierfutter in Kunststoffverpackungen beliefert hätte, nachdem die Meinung laut geworden war, das Aluverpackungen für die Umwelt schädlicher seien als Kunststoffverpackungen. Wie sich jedoch herausstellte, sind Mehrschicht-Kunststoffverpackungen schwieriger zu recyceln als Aluverpackungen. Migros kehrte deswegen 1997 wieder zu Aluminium zurück, und die Mehrschicht-Kunststoffverpackungen werden nicht mehr verwendet. (110) Als weitere Alternative hatten die Parteien Stahl angeführt. Fester Stahl ist jedoch deutlich schwerer als Aluminium und schon deswegen für 100-g-Einwegverpackungen ungeeignet. Stahl wird deswegen vornehmlich im Mehrweg-Segment für Verpackungen mit einem Nettogewicht ab 400 g verwendet. Nach Auskunft der Abnehmer weist Aluminium andere Marketingmerkmale auf als Stahl. Aluminiumverpackungen sind leichter zu öffnen und bieten gerade bei Qualitätsmarken ein ansprechenderes Erscheinungsbild. Darüber hinaus gibt es auch halbfeste Stahlverpackungen. Beschichtete halbfeste Stahlverpackungen sind jedoch laut Parteien um 15-20 % teurer. (111) Schließlich wiesen die Parteien noch auf den Standbeutel als Alternative hin. Standbeutel haben innen eine Aluminiumschicht von 6-9 µ Dicke und können versiegelt werden. Sie ermöglichen eine ähnlich lange Lagerzeit wie Verpackungen aus beschichtetem Aluminium und werden für 100-g-Einwegverpackungen verwendet. Standbeutel konnten in jüngster Zeit Marktanteile hinzugewinnen. Diese Gewinne gingen jedoch nicht auf Kosten von Aluschalen, sondern von Weißblechdosen. Ein Marktteilnehmer sagt für Standbeutel in den kommenden Jahren ein Wachstum von 20 %, für Aluverpackungen hingegen von 5 % und für Weißbleich Stagnation oder gar einen Rückgang voraus. Darin spiegelt sich die wachsende Nachfrage nach Einwegverpackungen wider, bei denen Weißblech kaum eine Rolle spielt. (112) Standbeutel enthalten überdies halbfluessige Einlagen wie in Bratensaft eingelegte Klöße, wohingegen beschichtete Verpackungen eher gelee- oder pastetenähnliche Artikel enthalten, die nicht in Standbeuteln verpackt werden können. Eine Umstellung auf Standbeutel setzt daher eine neue Formel für das Nahrungsmittelprodukt voraus. Deswegen werden Beutel nicht von allen Abnehmern als Alternative zu beschichteten Alubehältern angesehen. Für eine solche Umstellung wären überdies neue Abfuellanlagen und eine Werbekampagne erforderlich. Ein Abnehmer bezifferte diese Umstellungskosten auf 10 Mio. EUR. Von der Nachfrageseite aus betrachtet sind halbstarre beschichtete Aluschalen und Standbeutel somit nur begrenzt substituierbar. (113) Die Parteien machen geltend, dass zahlreiche Nahrungsmittel sowohl in Kunststoff als auch in halbstarren beschichteten Behältern verpackt sein können. Dies gelte z. B. für Einwegmarmeladen, Kaffeesahne oder Schmierkäse. Diese Produkte werden jedoch bei ihrer Verpackung in Aluminium nicht sterilisiert und haben nicht die gleiche Lagerzeit. Fertigmahlzeiten für den Verzehr an Bord von Flugzeugen werden ebenfalls in halbstarre Aluschalen verpackt, aber nicht sterilisiert. Für diese Produkte und Anwendungen gibt es daher eine nachfrageseitige Substituierbarkeit. Auf Anwendungen dieser Art entfällt jedoch lediglich weniger als ein Drittel der Nachfrage nach halbstarren Behältern. (114) Aus diesen Gründen scheint die nachfrageseitige Substituierbarkeit von beschichteten Aluschalen, Mehrschichtkunststoff- oder Stahlbehältern und Standbeuteln zur Verpackung steriler Nahrungsmittel sehr gering. Substituierbarkeit auf der Angebotsseite (115) Nach Auffassung der Parteien sind unbeschichtete und beschichtete Behälter auf der Angebotsseite hochgradig substituierbar. Beschichtete Behälter werden aus beschichteter Alufolie hergestellt, die auch als Schichtband bezeichnet wird. Dieses Schichtband wird in die Form eines Behälters gepresst; anschließend wird ein Deckelverschluss hinzugefügt. Bei dem Schichtband handelt es sich um Standardbehälterfolie, das auf einer Laminiermaschine mit einem Polypropylenband beschichtet wird. Für die Herstellung von Schichtband sind nach Angabe der Parteien nur wenig Knowhow und keinerlei geistige Eigentumsrechte erforderlich. Benötigt werde lediglich eine Beschichtungsmaschine, um das Polypropylenband auf das Aluband zu kleben; diese Maschine koste etwa [EUR]*. (116) Ein Hersteller von unbeschichteten Behältern kann beschichtete Behälter auf der gleichen Stanzmaschine herstellen, wenn Kapazitäten frei sind. Eine Behälterstanzmaschine mit einer Kapazität von 100 Millionen Schalen (5 % des Marktvolumens) kostet zwischen 160000 und 350000 EUR. Um jedoch tatsächlich beschichtete Schalen herstellen zu können, müsste ein Hersteller von unbeschichteten Behältern die maschinelle Bestückung seiner Anlage ändern. Die Kommission hat ermittelt, dass eine Presse für beschichtete Behälter bis 125000 EUR kosten kann. Da die Abnehmer in der Regel unterschiedliche Formen und Größen bestellen, sind mehrere Maschinenteile erforderlich, um dem Bedarf nachzukommen. Außerdem wäre eine Deckelstanzmaschine erforderlich, die einschließlich der Einbauteile rund 150000 EUR kostet. Ein Hersteller von unbeschichteten Behältern müsste somit insgesamt zwischen 1 und 2 Mio. EUR in neue Anlagen investieren. Die Gesamtinvestitionen für die Verarbeitung von Alufolie zu Schichtband und die Aufnahme der Produktion von beschichteten Schalen könnten damit 12 Mio. EUR erreichen. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass beschichtete und unbeschichtete Behälter nicht dem gleichen Produktmarkt zugehörig sind. Schlussfolgerung (117) Aus obigem Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass es für halbstarre beschichtete Aluminiumschalen zur Verpackung steriler Produkte einen separaten Markt gibt, wie sie schon in der Entscheidung der Kommission von 14. April 1993 in der Sache IV/M.322 - Alcan/Inespal(9) festgestellt hatte. Räumlich relevanter Markt (118) Nach Angaben der Parteien können halbstarre Aluminiumbehälter zu geringen Kosten durch ganz Europa befördert werden; auch die Preise seien in ganz Europa ähnlich. Folglich umfasse der relevante geografische Markt mindestens den EWR. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass Einfuhren nach Europa nur eine Randrolle spielen und logistische Erwägungen wie die zeitgerechte Anlieferung den Ausschlag geben. Für die Zwecke dieser Entscheidung wird der räumlich relevante Markt deshalb auf den EWR begrenzt. Wettbewerbsrechtliche Würdigung (119) Der Marktanteil der Parteien beläuft sich auf [50 %-60 %]*. Der Marktanteil von Alusuisse beträgt [%]*, der von Alcan [%]*. Andere Wettbewerber sind deSter ([10 %-20 %]*), Alupack ([5 %-15 %]*), Pluspack ([< 10 %]*) und Teich ([< 10 %]*). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (120) Nur ein Konkurrent ist vertikal integriert: Teich. Teich ist Teil der Teich/Constantia-Gruppe, die am österreichischen Kalt- und Warmwalzwerk AMAG beteiligt ist und auch Schichtband herstellt. Sämtliche übrigen Wettbewerber sind für die Belieferung mit Schichtband auf Dritte angewiesen. Nach Angaben der Marktteilnehmer beschränken sich diese nicht integrierten Hersteller wie Pluspack auf die Zurechtschneidung und Stanzung des Aluminiums in Schalenform, wohingegen die Technologie von den Lieferanten von Alufolie und Schichtband beigesteuert wird. Laut Parteien machen die Kosten für Alufolie und Schichtband [ >70 %]* des Endpreises beschichteter Behälter aus. (121) Die Parteien verfügen bei diesen Materialien über eine sehr starke Marktstellung, machen jedoch geltend, dass zahlreiche unabhängige Anbieter Schichtband liefern könnten. Abgesehen von VAW handelt es sich dabei jedoch um kleine Unternehmen mit geringen Kapazitäten wie Feron oder Omial. Nach Auffassung der Parteien könnte Feron seine Kapazitäten ohne weiteres durch eine Aufstockung der Schichtzahl oder Veränderungen seines Produktmix um [zwischen 2000 und 8000 Tonnen]* erhöhen. Das wurde jedoch von Feron verneint. Omial wiederum bietet nach Meinung der Abnehmer nicht die erforderliche Qualität. In einem von den Parteien vorgelegten Schreiben bittet Omial diese sogar um technische Zusammenarbeit. Zudem handelt es sich bei diesem unabhängigen Unternehmen lediglich um Veredelungsbetriebe, die Aluminiumfolie bei integrierten Herstellern wie VAW oder unmittelbaren Konkurrenten auf dem nachgelagerten Schichtbandmarkt erwerben. (122) Aber selbst das integrierte Unternehmen Teich sah sich bereits vor erhebliche Probleme gestellt. Vor einigen Jahren schwenkte die Nachfrage um auf Behälterdeckel, die in einem Strangpressverfahren beschichtet wurden. Teich verfügte im eigenen Unternehmen über keinerlei Strangpressanlagen. Die Parteien weigerten sich, Teich mit dieser Deckelsorte zu beliefern, und brachten ihren Konkurrenten damit in eine schwierige Lage. (123) Ferner wiesen die Parteien auf den hohen Konzentrationsgrad der Nachfrageseite hin. Auf den größten Abnehmer halbstarrer, beschichteter Schalen - Mars - entfallen jedoch lediglich 25 % der Nachfrage, wohingegen die Parteien einen Marktanteil von [%]* erzielen. Außerdem entfallen auf den größten Einzelabnehmer von Alcan lediglich [%]* des Unternehmensabsatzes, und bei Alusuisse sind es gar nur [%]*. Auf die drei größten Abnehmer von Alcan entfallen [ >50 %]* des Umsatzes, bei Alusuisse sind es [ >50 %]*. Großabnehmer wie Mars, Nestlé oder Saturn wiederum decken zwischen 90 % und 100 % ihres Bedarfs bei den fusionierenden Unternehmen. Zwischen diesen und den Abnehmern halbstarrer, beschichteter Aluminiumschalen für Tierfutterverpackungen besteht daher ein Verhandlungsungleichgewicht. (124) Die Parteien führen an, dass die Preise für diese Behälter in den letzten Jahren um 10-20 % gesunken seien. Die Preissenkung fand jedoch unter Marktbedingungen statt, die durch den Wettbewerb der zwei führenden Anbieter geprägt waren. Der geplante Zusammenschluss vereint die beiden größten Anbieter halbstarrer Aluschalen, die zusammen sechsmal größer sein werden als der stärkste Konkurrent. Es scheint zwar zuzutreffen, dass die Abnehmer auf andere Anbieter umstellen können, aber es dürfte mindestens ein Jahr dauern, bis sich Konkurrenten mit ausrechend Kapazitäten zur Deckung der Nachfrage finden. Käme es nach der Fusion zu einer Preiserhöhung, würde ein Unternehmen wie Mars einen Großteil seines Bedarfs bei den beiden kleineren Anbietern von Tierfutterbehältern - Teich und Alupack - beziehen wollen. Diese müssten dafür aber erst einmal investieren. Angesichts von Investitionen in neue Kapazitäten könnten die Parteien jedoch eine Strategie des Eintrittssperrenpreises verfolgen, so dass es für die kleineren Hersteller rentabler wäre, die Preiserhöhung der fusionierenden Unternehmen nachzuvollziehen. (125) Die Preiserhöhung könnte von Mars auf die Endabnehmer umgelegt werden, da das Unternehmen mit fast 50 % Marktanteil unbestrittener Branchenführer ist und kein anderer Anbieter auch nur in die Nähe dieses Anteils kommt. Mars ist der größte Anbieter von Qualitätsmarken. Nur ein anderer Tierfutterhersteller verfügt über ein ähnliches Markenangebot, wenn auch auf niedrigerem Niveau: Nestlé. Die Kosten für die Aluschalen machen 30 % des Tierfutter-Endpreises aus. Bei einer Erhöhung des Verpackungspreises um 5 % würde das Endprodukt um 1,5 % teurer; Mars hätte keine Schwierigkeiten, diese Preiserhöhung gegenüber dem Endverbraucher durchzusetzen. Die anderen Tierfutteranbieter wie Saturn und Arovit stellen Händlermarken her. Sie würden höchstwahrscheinlich dem Marktführer folgen, da der Preisabstand zwischen Markenprodukten und Händlermarken unverändert bliebe. Schlussfolgerung (126) Auf der Grundlage dieser Erwägungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss zur Gründung einer beherrschenden Stellung auf dem EWR-Markt für halbstarre beschichtete Behälter aus Aluminium führen wird. 4. VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN DER PARTEIEN (127) Am 22. Februar 2000 schlug das anmeldende Unternehmen die Übernahme bestimmter Verpflichtungen vor, um die von der Kommission in ihren Beschwerdepunkten ausgeführten Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Diese Verpflichtungen werden nachstehend erläutert, wobei - wie schon im vorstehenden Text - die Reihenfolge der Märkte eingehalten wird, in Bezug auf die die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte Einwände erhoben hatte. (128) Der vollständige Wortlaut der Verpflichtungserklärung ist als Anhang beigefügt und integraler Bestandteil dieser Entscheidung. 4.1.1.1. ALUMINIUMFEINSTHYDROXID (ATH) (129) Unter ATH-Geschäft im Sinne ihrer Verpflichtungserklärung verstehen die Parteien das von Algroup im deutschen Martinswerk betriebene ATH-Werk und sämtliche zugehörigen Humanressourcen, materiellen und immateriellen Aktiva. (130) Alcan verpflichtet sich, das ATH-Geschäft binnen neun Monaten ab dem Datum der Entscheidung zu veräußern, mit der die Kommission den Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt ("Entscheidungstermin"). Ist eine Veräußerung binnen dieser Frist nicht möglich, kann Alcan die Kommission ersuchen, die neun Monate um weitere drei Monate zu verlängern. Sollte das ATH-Geschäft bis zum Ende des erweiterten Zeitraums nicht veräußert sein, wird Alcan einem Treuhänder ein unwiderrufliches Mandat geben, den Verkauf innerhalb eines Zeitraums von weiteren drei Monaten und ohne Mindestpreis vorzunehmen. (131) Um die kommerzielle Attraktivität des ATH-Geschäfts für potenzielle Käufer zu erhöhen, wird Alcan dem Käufer alle zwischen dem Entscheidungstermin (22. Februar 2000) und dem Verkaufsdatum geschlossenen Kundenverträge sowie ausreichend Verkaufs- und Verwaltungspersonal und Produktion übertragen, um das Werk fortführen zu können. (132) Alcan hat ihrer Zusage eingehalten, wenn si

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.