Europäische Union

Beschluss 2011/166/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

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Quellenkennung: 32012D0166. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en betreffenden Vertragsstaaten weitere Besuche ihrer in Betrieb befindlichen Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen sowie ihrer derzeit in Bau befindlichen Anlagen stattfinden werden, bis die Vernichtung abgeschlossen ist. Projekt IV:   Wissenschaft und Technik Projektziel: Der Generaldirektor der OVCW soll in die Lage versetzt werden, die Konferenz der Vertragsstaaten, den Exekutivrat der OVCW oder die Vertragsstaaten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, zu beraten und Empfehlungen abzugeben. Projektzwecke: — Zweck der Sitzungen der vorübergehend eingesetzten Arbeitsgruppen des Wissenschaftlichen Beirats: Der Generaldirektor soll in die Lage versetzt werden, den Beschlussfassungsgremien der OVCW und den Vertragsstaaten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das Chemiewaffenübereinkommen relevant sind, fachliche Beratung zu erteilen. — Zweck des internationalen OVCW/IUPAC-Workshops für Wissenschaft und Technik: Der Wissenschaftliche Beirat soll bei der Ausarbeitung seines Berichts für die Dritte Überprüfungskonferenz unterstützt werden. Projektergebnisse: — Projektergebnis 1 — Die Vertragsstaaten erhalten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, Beratung und Empfehlungen seitens des Wissenschaftlichen Beirats. — Projektergebnis 2 — Die Vertragsstaaten sind auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, auf dem neuesten Stand und besser informiert. — Projektergebnis 3 — Die Vertragsstaaten werden dabei unterstützt, die potenziellen Auswirkungen von wissenschaftlichen und technischen Fortschritten auf die Durchführung des CWÜ zu beurteilen. Maßnahmen:   Arbeitsgruppentreffen des Wissenschaftlichen Beirats: 2012-2013 werden zwei Sitzungen der zeitweiligen Arbeitsgruppe zur Annäherung von Chemie und Biologie und zwei Sitzungen einer zeitweiligen Arbeitsgruppe zu Bildung und Kontaktmaßnahmen durchgeführt. Ziel der Arbeitsgruppe zur Annäherung von Chemie und Biologie ist es, entsprechend den Empfehlungen, die der Wissenschaftliche Beirat auf seiner 16. Tagung abgegeben hat, die Annäherung von Chemie und Biologie sowie deren mögliche Auswirkungen auf das CWÜ weiter zu untersuchen. Die Arbeitsgruppe wird diese Auswirkungen bewerten und Empfehlungen an den Wissenschaftlichen Beirat richten. Dieser wird die Bewertung und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in seinem Bericht für die Dritte Überprüfungskonferenz verwenden. In den Sitzungen der noch einzusetzenden zeitweiligen Arbeitsgruppe zu Bildung und Kontaktmaßnahmen wird es in erster Linie darum gehen, wie die Wissenschaftsgemeinschaft erreicht werden kann und wie die Beziehungen zwischen der OVCW und der Wissenschaftsgemeinschaft entwickelt und intensiviert werden können.   Kofinanzierung eines internationalen Workshops für Wissenschaft und Technik der OVCW und der IUPAC: Ziel dieses Workshops ist es, die Trends und Fortschritte in der Chemie, der Chemietechnik, den Biowissenschaften und damit verbundenen Disziplinen zu überprüfen, um einzuschätzen, wie diese die Durchführung des CWÜ beeinflussen. Der vom Workshop zu erstellende Bericht wird vom Wissenschaftlichen Beirat zur Erarbeitung seines eigenen Berichts herangezogen werden, in dem er die Auswirkungen von Entwicklungen in Wissenschaft und Technik auf die Funktionsweise des CWÜ bewerten wird. Dieser Bericht wird als Beitrag des Generaldirektors auf der Dritten Überprüfungskonferenz des CWÜ, die voraussichtlich 2013 stattfinden wird, vorgestellt werden. Der internationale Workshop für Wissenschaft und Technik der OVCW und der IUPAC wird einen wertvollen Beitrag zur Ausarbeitung des Berichts des Wissenschaftlichen Beirats für die Dritte Überprüfungskonferenz leisten. Projekt V:   Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge Projektziel: Es soll ein Beitrag zur Entwicklung der Fähigkeit der Vertragsstaaten zur Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Bezug auf Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, und zur Verbesserung ihrer Antwort auf Ersuchen um Hilfeleistung im Falle eines Einsatzes oder angedrohten Einsatzes von Chemiewaffen geleistet werden. Projektzwecke: — Zweck der regionalen Workshops: — Projektzweck 1 — Die Vertragsstaaten sollen dafür sensibilisiert werden, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen. — Projektzweck 2 — Die Vertragsstaaten sollen stärker dazu beitragen, dass die OVCW darauf vorbereitet ist, auf Ersuchen um Hilfeleistung zu reagieren. — Projektzweck 3 — Die Vertragsstaaten in den Regionen oder Subregionen sollen ermutigt werden, die Einrichtung regionaler Netze zu fördern, um besser abgestimmt auf Chemiewaffennotfälle reagieren zu können. — Zweck der Planübungen und des Übungsmoduls: — Projektzweck 1 — Als weitere Schritte zur Erhöhung des Bereitschaftsniveaus sollen die einzelstaatliche Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Bezug auf Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, beübt und beurteilt und das Bewusstsein geschärft werden. — Projektzweck 2 — Die Koordinierung der Prävention und der Reaktion in Bezug auf Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, durch die internationale Gemeinschaft soll beübt und beurteilt werden. Ferner soll ermittelt werden, ob Lücken in der Unterstützung bestehen, die die Vertragsstaaten von der OVCW und anderen internationalen Organisationen bei ihren Vorsorgemaßnahmen gegen Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, erhalten. — Zweck der OVCW als Plattform für die Erhöhung der Sicherheit von chemischen Anlagen: — Projektzweck 1 — Die Regierungen und die Verbände der chemischen Industrie der begünstigten Vertragsstaaten sollen bei der Sensibilisierung für die chemische Sicherheit und bei deren Verbesserung durch die Annahme von bewährten Verfahren unterstützt werden. — Projektzweck 2 — Die chemische Sicherheit in den an dem Prozess beteiligten begünstigten Vertragsstaaten soll erhöht werden, indem die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren, einschließlich der nationalen Behörden, der chemischen Industrie und ihren Verbänden, der Wissenschaftsgemeinschaft und Nichtregierungsorganisationen, gefördert wird. — Projektzweck 3 — Die Vertragsstaaten werden umfassend über neue Entwicklungen im Bereich der chemischen Sicherheit und bewährte Verfahren der chemischen Gefahrenabwehr unterrichtet. Projektergebnisse: — Ergebnisse der regionalen Workshops: — Projektergebnis 1 — Die Vertragsstaaten sind dafür sensibilisiert, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen. — Projektergebnis 2 — Die Vertragsstaaten sind besser in der Lage, auf ein Ersuchen um Hilfeleistung mit Hilfsangeboten an die OVCW zu reagieren. — Projektergebnis 3 — Die Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern werden stärker dafür sensibilisiert, dass die Zusammenarbeit in Bezug auf Chemiewaffennotfälle nach Anschlägen gefördert werden muss. — Ergebnisse der Planübung und der Übungsmodule: — Projektergebnis 1 — Es wurde ein Modul für die Vorbereitung und Durchführung von Planübungen entwickelt, das flexibel ist und an die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Vertragsstaaten angepasst werden kann. — Projektergebnis 2 — Der Bereitschaftstand bei der Prävention und Reaktion in Bezug auf Terroranschläge unter Einsatz von Chemiewaffen, die von dem die Planübung ausrichtenden Vertragsstaat bestimmt wurden, wurde verbessert. — Projektergebnis 3 — Der Bereitschaftstand bei der Prävention und Reaktion in Bezug auf Terroranschläge unter Einsatz von Chemiewaffen, die von anderen an der Planübung beteiligten Vertragsparteien bestimmt wurden, wurde verbessert. — Projektergebnis 4 — Die teilnehmenden Organisationen verstehen jetzt besser, in welchen Bereichen durch eine bessere Koordinierung Defizite beseitigt und neue Aktivitäten eingeleitet werden können. — Ergebnisse der OVCW als Plattform für die Erhöhung der Sicherheit von chemischen Anlagen: — Projektergebnis 1 — Die Begünstigten sind stärker für die Anforderungen und die bewährten Verfahren im Bereich der chemischen Sicherheit sensibilisiert. — Projektergebnis 2 — Unter den begünstigten Vertragsstaaten, ihren Wirtschaftsverbänden und anderen Akteuren wurden bewährte Verfahren im Bereich der chemischen Sicherheit verbreitet. — Projektergebnis 3 — Mit Hilfe von Schulungsmaterial wurde ein Konzeptpapier zu möglichen Folgemaßnahmen hinsichtlich bewährter Verfahren im Bereich der chemischen Sicherheit unter Beteiligung der nationalen Behörden sowie von Wissenschaftlern, Laborleitern und der chemischen Industrie erarbeitet. — Projektergebnis 4 — Es wurden Publikationen zur chemischen Sicherheit für die nationalen Behörden und die chemische Industrie/Laborleiter und zu bewährten Verfahren im Bereich der chemischen Sicherheit und Gefahrenabwehr erstellt. Maßnahmen:   Regionale Workshops — Artikel X des CWÜ und Fragen der regionalen Zusammenarbeit im Bereich von Hilfeleistung und Notfallmaßnahmen:Die regionalen Workshops sollen Gelegenheit bieten, verstärkt verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Hilfeleistung und Schutz zu erörtern und zu analysieren; zu den Schwerpunktthemen zählen dabei die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten nach Artikel X des CWÜ, die Meldung von Schutzprogrammen, die Bedeutung von Hilfsangeboten der Vertragsstaaten und die Analyse der Schwächen und Probleme von Artikel X des CWÜ sowie ein Überblick über die Hilfs- und Schutzmaßnahmen in der Region. Die Vertragsstaaten werden Vorträge halten, um Erfahrungen und Erfahrungswerte weiterzugeben. Zwei kurzfristige regionale Workshops finden in der Region Asien und in der Region Lateinamerika/Karibik statt; sie werden von der Unterabteilung für Hilfeleistung und Schutz ausgerichtet.   Planübungen und Übungsmodul: Mit diesen Maßnahmen sollen die Fähigkeiten der Vertragsstaaten im Bereich der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Bezug auf Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, entwickelt werden. Das grundlegende Szenario der Planübungen wird ein Terroranschlag auf ein Chemiewerk, eine Chemieanlage oder einen Chemietransport sein, bei dem toxische Chemikalien freigesetzt werden. Die Einzelheiten des für die jeweilige Planübung zu verwendenden Szenarios werden an die Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Vertragsstaates, der die Planübung ausrichtet, angepasst. Dies schließt eine Bestandsaufnahme der nationalen Zuständigkeiten, einen Überblick über die bestehenden Verfahren und eine Übung ein, in der das Szenario in der ausgewählten Übungsanlage/-einrichtung auf nationaler Ebene durchgegangen und durchgesprochen wird, bevor die Planübung mit regionaler und internationaler Beteiligung durchgeführt wird. Bei der Planübung werden regierungsübergreifende Entscheidungsprozesse sowie der Informationsaustausch und die Hilfeleistung zwischen den einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen überprüft. Es werden zwei Planübungen in zwei verschiedenen Regionen durchgeführt. Außerdem wird ein detailliertes Modul für die Vorbereitung und Durchführung von Planübungen zu Anschlägen mit toxischen Chemikalien mit Beteiligung von nationalen, regionalen und internationalen Einrichtungen ausgearbeitet. Diese Maßnahme wird vom Büro für Sondervorhaben organisiert und koordiniert.   OVCW als Plattform für die Verbesserung der Sicherheit von chemischen Anlagen: In der ersten Phase dieser Maßnahme wird eine Analyse der möglichen Rollen und Funktionen der OVCW und ihrer Synergien mit den betroffenen Parteien auf dem Gebiet der chemischen Sicherheit erstellt werden. Ferner wird eine Veranstaltung stattfinden, auf der bewährte Verfahren im Bereich der chemischen Gefahrenabwehr und Sicherheit erörtert und verbreitet werden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, praktische Fragen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Sicherheit in chemischen Anlagen eingehender zu erörtern und zu analysieren. Die Erfahrungen anderer internationaler Partner bei der Förderung der chemischen Sicherheit und -allgemeiner - bei der Unterstützung von Staaten dabei, ihre Fähigkeiten im Bereich der Prävention und Abwehrbereitschaft hinsichtlich Bedrohungen durch Massenvernichtungswaffen und dazugehöriges Material zu verstärken, werden den Begünstigten zugänglich gemacht. Außerdem soll auf der Veranstaltung bestimmt werden, welche Möglichkeiten und Erfordernisse bestehen, um zum einen mit Folgemaßnahmen, den Prozess für mehr chemische Sicherheit voranzubringen und zum anderen die OVCW zu einer Plattform für den Austausch über dieses Thema zu machen. Als ein Ergebnis des Projekts soll eine Reihe praktischer Vorschläge dazu unterbreitet werden, wie die OVCW zu einer Plattform für Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der chemischen Sicherheit weiterentwickelt werden kann. Diese Maßnahme wird vom Büro für Sondervorhaben organisiert und koordiniert. Projekt VI:   Afrika-Programm Projektziel: Die Fähigkeit der Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem CWÜ zu erfüllen, soll verbessert werden. Projektzwecke:   Projektzweck 1 — Die afrikanischen Vertragsstaaten sollen Fortschritte machen — bei der Erfüllung der mit der innerstaatlichen Durchführung verbundenen Verpflichtungen nach Artikel VII des CWÜ, — bei der Einhaltung ihrer Meldepflichten und Inspektionsmeldepflichten nach Artikel VI des CWÜ.   Projektzweck 2 — Die Kapazität der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien der afrikanischen Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern soll verbessert werden, damit das CWÜ im Bereich der friedlichen Nutzung der Chemie umgesetzt werden kann. — Die Managementkonzepte hinsichtlich der chemischen Sicherheit in kleinen und mittleren Chemieunternehmen in afrikanischen Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sollen verbessert werden.   Projektzweck 3 — Bei den afrikanischen Vertragsstaaten ist das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen. — Die afrikanischen Vertragsstaaten sollen stärker dazu beitragen, dass die OVCW darauf vorbereitet ist, auf Ersuchen um Hilfeleistung zu reagieren. — Die afrikanischen Vertragsstaaten sollen dazu ermutigt werden, die Errichtung regionaler Netze in den Regionen oder Subregionen Afrikas zu fördern, um besser koordiniert auf Chemiewaffennotfälle reagieren zu können. — Die afrikanischen Vertragsstaaten sollen ermutigt werden, die Koordinierung und Zusammenarbeit der Subregionen bei der Reaktion auf Chemienotfälle zu entwickeln. Projektergebnisse: — Projektergebnis 1 Die nationalen Behörden in afrikanischen Vertragsstaaten haben ihre Fähigkeit zur Ausarbeitung innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen verbessert und können Rechtsvorschriften zur Annahme vorlegen. — Die Zollbeamten in den afrikanischen Vertragsstaaten haben ihre Fähigkeit verbessert, unter das CWÜ fallende Chemikalien zu identifizieren und den nationalen Behörden genaue Daten über die Weitergabe gelisteter Chemikalien zu übermitteln. — Projektergebnis 2 — In den afrikanischen Vertragsstaaten verfügen mit öffentlichen Mitteln finanzierte Laboratorien über mehr Fachkompetenz für die Analyse von Chemikalien im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Durchführung des CWÜ und im Rahmen der friedlichen Nutzung der Chemie, da sie moderne Analyseverfahren anwenden, insbesondere die Gaschromatographie und die Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung. — In den afrikanischen Vertragsstaaten haben die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen, die Vertreter von Industrieverbänden und die nationalen Behörden/Regierungseinrichtungen ihre Kompetenz und ihr Verständnis im Hinblick auf Managementpraktiken zur Verfahrenssicherheit erhöht. — Projektergebnis 3 — Die afrikanischen Vertragsstaaten sind dafür sensibilisiert, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen. — Die afrikanischen Vertragsstaaten sind besser in der Lage, als Reaktion auf ein Ersuchen um Hilfeleistung mit Hilfsangeboten an die OVCW zu reagieren. — Die afrikanischen Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sind stärker dafür sensibilisiert, dass die Zusammenarbeit in Bezug auf Chemiewaffennotfälle nach Anschlägen gefördert werden muss. — Es besteht ein Team von Ausbildern aus afrikanischen Vertragsstaaten, das durch die Schulung von Ersthelfern den Reaktionsplan für Chemienotfälle unterstützen kann. Maßnahmen:   Auf bilateraler Ebene durchgeführte Entsendungen zur technischen Unterstützung: Die Unterstützung der afrikanischen Vertragsstaaten erfolgt über Entsendungen zur technischen Unterstützung, die auf den Einzelfall zugeschnitten werden, damit dem in den Ersuchen der afrikanischen Vertragsstaaten dargelegten Bedarf gezielt entsprochen werden kann. Die Unterstützung umfasst Sensibilisierungsmaßnahmen und Kontaktarbeit im Rahmen von nationalen Workshops zur Schärfung des Bewusstseins, spezielle Schulungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen und dazugehöriger Maßnahmen sowie die Behandlung von Themen im Zusammenhang mit industriellen Tätigkeiten nach Artikel VI des CWÜ. Je nach Zielsetzung umfassen diese Entsendungen auch koordinierte Arbeit, in die bei Bedarf die Unterabteilung für die Unterstützung der Umsetzung, das Büro des Rechtsberaters, die Unterabteilung für Meldungen sowie die Unterabteilung für die Verifikation der Industrie des Technischen Sekretariats einbezogen werden.   Schulung von Zollbeamten im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des CWÜ: Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2005/913/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP und des Beschlusses 2009/569/GASP wurden Unterstützungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt. Gestützt auf die dabei gesammelten Erfahrungen werden den Zollbeamten Lehrgänge angeboten, deren Ziel es ist, die Erfassung der Daten zur Ein- und Ausfuhr von gelisteten Chemikalien und die Weiterleitung dieser Daten an die nationalen Behörden zu verbessern. Die in den afrikanischen Vertragsstaaten durchgeführten subregionalen Lehrgänge beinhalten praktische Vorführungen und Übungen. Diese Lehrgänge werden von der Unterabteilung für die Unterstützung der Umsetzung durchgeführt, die von der Unterabteilung für Meldungen technisch beraten wird.   Kontaktaufnahme mit der Industrie — Workshop zum Thema CWÜ und Verfahrenssicherheit in der Chemie: Dieser Workshop ist für zweieinhalb Tage ausgelegt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Belange der Sicherheit und Gefahrenabwehr in der chemischen Industrie, Strategien für das Chemikalienmanagement, Managementkonzepte hinsichtlich der Verfahrenssicherheit in der Chemie, bewährte Industrieverfahren sowie eine Einführung in das Programm „Responsible Care®“. Im Eröffnungsteil wird auch ein Überblick über das CWÜ und die Programme zur internationalen Zusammenarbeit gegeben. Es wird eine Übersetzung ins Französische angeboten.   Lehrgang zur Verbesserung der Analysefähigkeiten: Während des zweiwöchigen Lehrgangs erhalten die Teilnehmer aus den afrikanischen Vertragsstaaten eine theoretische Ausbildung in Gaschromatografie und in Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung und führen praktische Übungen durch. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Hardware, Systemvali-dierung und -optimierung, Störungsbehebung, Präparation von Umweltproben und Analyse dieser Proben durch Gaschromatografie bzw. Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung in Bezug auf unter das CWÜ fallende Chemikalien. Die Teilnehmer erhalten auch eine intensive praktische Schulung in der Vorbereitung verschiedener Probematrizen, die durch Gaschromatografie mit elementselektiven Detektoren und durch Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung mit Elektronenstoßionisation und mit chemischer Ionisation analysiert werden sollen. Ferner werden die Teilnehmer mit einer Reihe von Extraktions-, Clean-up- und Derivatisierungsverfahren vertraut gemacht. Der Lehrgang wird mit der Unterstützung des VERIFIN durchgeführt, eines renommierten Instituts, das in einem transparenten Bieterverfahren ausgewählt wurde und mit dem die OVCW eine Vereinbarung mit fünfjähriger Laufzeit geschlossen hat. Der Lehrgang wird in Englisch durchgeführt.   Regionaler Workshop — Artikel X des CWÜ und Fragen der regionalen Zusammenarbeit im Bereich von Hilfeleistung und Notfallmaßnahmen: Der regionale Workshop für afrikanische Vertragsstaaten soll Gelegenheit bieten, verstärkt verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Hilfeleistung und Schutz zu erörtern und zu analysieren; zu den Schwerpunktthemen zählen dabei die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten nach Artikel X des CWÜ, die Meldung von Schutzprogrammen, die Bedeutung von Hilfsangeboten der Vertragsstaaten, die Analyse der Schwächen und Probleme von Artikel X des CWÜ sowie ein Überblick über die Hilfs- und Schutzmaßnahmen in der Region. Die Vertragsstaaten werden Vorträge halten, um Erfahrungen und Erfahrungswerte weiterzugeben. Die Maßnahme wird von der Unterabteilung für Hilfeleistung und Schutz organisiert.   Regionales Projekt zum langfristigen Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hilfeleistung und Schutz: Das Hauptziel dieser Maßnahme besteht darin, ein nationales/regionales Notfallsystem gegen Chemiewaffen aufzubauen, Ausbilder für Ersthelfer und in diesem Bereich aktive Spezialisten zu schulen und ihnen zu helfen, ihr nationales/regionales Reaktionsteam zu bilden. Dieses Reaktionsteam wird Teil eines regionalen Netzes sein, das auf ein Notfallszenario reagieren kann. Es wird ein Projekt für afrikanische Vertragsstaaten zum langfristigen Kapazitätsaufbau in den Subregionen Südliches Afrika oder Zentralafrika (für Zentralafrika in Französisch, für das Südliche Afrika in Englisch) durchgeführt werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.