|
24.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 87/49 |
BESCHLUSS 2011/166/GASP DES RATES
vom 23. März 2012
zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2, in Erwägung nachstehender
Gründe:
|
(1) |
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „EU-Strategie“) angenommen, in deren Kapitel III eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen aufgeführt ist. |
|
(2) |
In der EU-Strategie wird die maßgebliche Rolle hervorgehoben, die dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) bei der Schaffung einer Welt ohne Chemiewaffen zukommt. Im Rahmen der EU-Strategie hat sich die EU verpflichtet, für eine weltweite Anwendung der wichtigsten Verträge und Übereinkommen im Bereich der Abrüstung und der Nichtverbreitung, einschließlich des CWÜ, einzutreten. Die Ziele der EU-Strategie ergänzen die Ziele, die von der OVCW im Rahmen der Zuständigkeit Letzterer für die Durchführung des CWÜ verfolgt werden. |
|
(3) |
Der Rat hat am 22. November 2004 die Gemeinsame Aktion 2004/797/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (1) angenommen, auf die nach Ablauf der Geltungsdauer die Gemeinsame Aktion 2005/913/GASP (2) folgte, auf die wiederum die Gemeinsame Aktion 2007/185/GASP (3) folgte. Der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP folgte der Beschluss 2009/569/GASP (4), der bis zum 3. Dezember 2011 gilt. |
|
(4) |
Im Rahmen der aktiven Umsetzung des Kapitels III der EU-Strategie ist eine Fortführung dieser intensiven und gezielten Unterstützung der Union für die OVCW erforderlich. Weitere Maßnahmen zur Förderung der vollständigen Umsetzung des CWÜ sind nötig, ebenso wie Maßnahmen, durch die die Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten des CWÜ (im Folgenden „Vertragsstaaten“) zur Verhütung von Anschlägen mit toxischen Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Tätigkeiten auf chemischem Gebiet sowie die Fähigkeit der OVCW zur Anpassung an wissenschaftliche und technische Entwicklungen verbessert werden. Die Maßnahmen mit Blick auf die Universalisierung des CWÜ sollten fortgesetzt und an die sinkende Zahl der Staaten, die nicht Vertragspartei des CWÜ sind, angepasst und auf sie zugeschnitten werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Im Hinblick auf die sofortige praktische Anwendung einiger Bestandteile der EU-Strategie unterstützt die Union die Maßnahmen der OVCW und verfolgt dabei folgende Ziele:
|
— |
Verbesserung der Fähigkeiten der Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem CWÜ zu erfüllen; |
|
— |
Verbesserung der Bereitschaft der Vertragsstaaten Anschläge mit toxischen Chemikalien zu verhüten und auf solche Anschläge zu reagieren; |
|
— |
Ausbau der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf Tätigkeiten auf chemischem Gebiet; |
|
— |
Unterstützung der Fähigkeit der OVCW zur Anpassung an wissenschaftliche und technische Entwicklungen; |
|
— |
Förderung der Universalität, indem Nichtvertragsstaaten dazu ermutigt werden, dem CWÜ beizutreten. |
(2) Bei den von der Union unterstützten Projekten der OVCW, die im Einklang mit den Maßnahmen der EU-Strategie sind, handelt es sich in diesem Kontext um die nachstehend aufgeführten:
|
|
Projekt I: Umsetzung auf nationaler Ebene, Verifikation und Universalität Maßnahmen:
|
|
|
Projekt II: Internationale Zusammenarbeit Maßnahmen:
|
|
|
Projekt III: Besuche von Vertretern des Exekutivrats und Beobachtern in Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen Maßnahme:
|
|
|
Projekt IV: Wissenschaft und Technik Maßnahmen:
|
|
|
Projekt V: Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge Maßnahmen:
|
|
|
Projekt VI: Afrika-Programm Maßnahmen:
Eine ausführliche Beschreibung der oben genannten von der Union unterstützten Maßnahmen der OVCW ist im Anhang enthalten. |
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte obliegt dem Technischen Sekretariat der OVCW (im Folgenden „Technisches Sekretariat“). Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung und Aufsicht des Hohen Vertreters war. Dazu trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Technischen Sekretariat.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 2 140 000 EUR.
(2) Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit dem Technischen Sekretariat. In diesem Abkommen wird festgehalten, dass das Technische Sekretariat zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(4) Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach dem 23. März 2012 zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Abkommen geschlossen wird.
Artikel 4
Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, vom Technischen Sekretariat erstellter Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Die Berichte des Hohen Vertreters bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Beschlusses, falls das Finanzierungsabkommen nicht bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 23. März 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 63.
(2) ABl. L 331 vom 17.12.2005, S. 34.
ANHANG
Unterstützung der Union für Maßnahmen der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Projekt I: Umsetzung auf nationaler Ebene, Verifikation und Universalität
Projektziel:
Ziel des Projekts ist es, die Fähigkeiten der Vertragsstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem CWÜ zu verbessern und die Nichtvertragsstaaten des CWÜ besser darüber zu informieren, welche Vorteile sie davon haben, wenn sie dem CWÜ beitreten und sich verstärkt an den Maßnahmen der OVCW beteiligen.
Projektzwecke:
|
— |
Projektzweck 1 — Die Vertragsstaaten sollen Fortschritte machen im Hinblick auf
|
|
— |
Projektzweck 2 — Nichtvertragsstaaten des CWÜ sollen verstärkt in die Maßnahmen der OVCW einbezogen werden und besser über das CWÜ und die damit verbundenen Vorteile informiert werden. |
Projektergebnisse:
|
— |
Projektergebnis 1
|
|
— |
Projektergebnis 2
|
Maßnahmen:
|
|
Auf bilateraler Ebene durchgeführte Entsendungen zur technischen Unterstützung: Die Unterstützung von Vertragsstaaten erfolgt über Entsendungen zur technischen Unterstützung, die auf jeden Einzelfall zugeschnitten werden, damit auf den in den Ersuchen der Vertragsstaaten dargelegten Bedarf gezielt eingegangen werden kann. Die Unterstützung umfasst Sensibilisierungsmaßnahmen und Kontaktarbeit im Rahmen von nationalen Workshops zur Schärfung des Bewusstseins, spezielle Schulungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen und dazugehöriger Maßnahmen sowie die Behandlung von Themen im Zusammenhang mit industriellen Tätigkeiten nach Artikel VI des CWÜ. Je nach Zielsetzung umfassen diese Entsendungen auch koordinierte Arbeit, in die bei Bedarf die Unterabteilung für die Unterstützung der Umsetzung, das Büro des Rechtsberaters, die Unterabteilung für Meldungen sowie die Unterabteilung für die Verifikation der Industrie des Technischen Sekretariats einbezogen werden. |
|
|
Schulung von Zollbeamten im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des CWÜ: Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2005/913/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP und des Beschlusses 2009/569/GASP wurden Unterstützungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt. Gestützt auf die dabei gesammelten Erfahrungen werden den Zollbeamten Lehrgänge angeboten, deren Ziel es ist, die Erfassung der Daten zur Ein- und Ausfuhr von gelisteten Chemikalien und die Weiterleitung dieser Daten an die nationalen Behörden zu verbessern. Die auf regionaler und subregionaler Ebene durchgeführten Lehrgänge beinhalten praktische Vorführungen und Übungen. Ein regionaler Lehrgang wird in der Region Lateinamerika/Karibik und ein subregionaler Lehrgang in der Region Asien stattfinden. Die Lehrgänge werden von der Unterabteilung für die Unterstützung der Umsetzung durchgeführt, die von der Unterabteilung für Meldungen technisch beraten wird. |
|
|
Finanzhilfen für staatliche Behörden: Die staatlichen Behörden in Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungsländern sind häufig nur bedingt in der Lage, ihren Verpflichtungen aus dem CWÜ uneingeschränkt nachzukommen, weil es ihnen an grundlegender Ausrüstung mangelt (PC, Drucker, Software, Kopierer usw.). Wird staatlichen Behörden eine Bürogrundausstattung zur Verfügung gestellt, so eröffnet sich ihnen die Möglichkeit, bei ihren Anstrengungen zur Umsetzung des CWÜ ein höheres Maß an Effizienz und Professionalität zu erreichen. Die Bereitstellung einer solchen Ausstattung wird auch als Anreiz genutzt, damit staatliche Behörden sich aktiver um die Umsetzung des CWÜ bemühen, und zwar insbesondere dann, wenn die Bereitstellung an das Erreichen bestimmter vorab festgelegter Ziele geknüpft wird. Festgelegt werden diese Ziele individuell und in Abstimmung mit den betreffenden Vertragsstaaten. |
|
|
E-Learning-Instrument für staatliche Behörden/einbezogene betroffene Parteien: Zur Maximierung der persönlichen Schulungsangebote werden die grundlegenden und allgemeinen Elemente der OVCW-Schulungen für staatliche Behörden den Vertragsstaaten in elektronischer Form in allen Amtssprachen der Organisation (Arabisch, Chinesisch, English, Französisch, Spanisch und Russisch) zur Verfügung gestellt. Entsprechend werden auf der Grundlage vorhandenen Materials des Technischen Sekretariats fünf E-Learning-Module durch einen gewerblichen Anbieter entwickelt. Die folgenden derzeit genutzten Materialien würden in E-Learning-Instrumente umgewandelt:
|
|
|
Kontaktaufnahme mit Nichtvertragsstaaten des CWÜ: Vertreter von Nichtvertragsstaaten des CWÜ, die aufgrund ihrer Stellung Einfluss auf die nationalen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Beitritt/einer Ratifizierung nehmen, und Personen, die direkt an Fragen mitwirken, die für das CWÜ von Bedeutung sind, erhalten Förderung, um an verschiedenen von der Abteilung für internationale Zusammenarbeit und Hilfeleistung (ICA — International Cooperation and Assistance Division) veranstalteten Programmen teilzunehmen. Diese Programme umfassen regionale Workshops für die nationalen Behörden von Vertragsstaaten und regionale Workshops für Zollbehörden. Im Bedarfsfall wird auch die Teilnahme von Mitarbeitern der für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Abteilung des Technischen Sekretariats an diesen Treffen gefördert, damit sie die notwendigen Kontakte zu Teilnehmern aus Nichtvertragsstaaten des CWÜ, deren Teilnahme gefördert wird, herstellen und für das nötige Zusammenwirken sorgen können. Im Rahmen dieser Maßnahmen zur Unterstützung von Nichtvertragsstaaten des CWÜ können zusätzlich und bedarfsabhängig auch auf diese Nichtvertragsstaaten des CWÜ zugeschnittene Besuche vereinbart und Absprachen getroffen werden. |
|
|
Übungen zu Untersuchungen von Fällen des mutmaßlichen Einsatzes: Seit dem Inkrafttreten des CWÜ hat das Technische Sekretariat — oftmals in Zusammenarbeit mit Vertragsstaaten — eine Reihe von Übungen in Bezug auf die Artikel IX und X des CWÜ durchgeführt, darunter auch Untersuchungen des mutmaßlichen Einsatzes und Verdachtsinspektionen. Obwohl viele Lehren, die aus Übungen zu Verdachtsinspektionen gezogen wurden, auch auf Untersuchungen des mutmaßlichen Einsatzes anwendbar sind, und umgekehrt, hat jedoch nie eine umfassende Auswertung stattgefunden. In einer solchen umfassenden Auswertung werden früher gezogene Lehren und Evaluierungsberichte von Übungen zu Untersuchungen des mutmaßlichen Einsatzes und Verdachtsinspektionen (sowohl Planübungen als auch Tests zu Übungszwecken) analysiert; zudem wird ein Workshop veranstaltet, bei dem an solchen Übungen beteiligte Experten zusammentreffen, um sich über bewährte Verfahren auszutauschen und Anregungen für künftige Übungen zu geben, vor allem im Hinblick auf Untersuchungen des mutmaßlichen Einsatzes. |
Projekt II: Internationale Zusammenarbeit
Projektziele:
|
— |
Durch das Projekt soll die wirtschaftliche und technische Entwicklung durch internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Chemie für Tätigkeiten zu Zwecken, die nach dem CWÜ nicht verboten sind, verbessert werden. |
|
— |
Außerdem sollen die Arbeit der OVCW und die Ziele des CWÜ durch eine stärkere Beteiligung der Vertragsstaaten an Initiativen zur internationalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Chemie gefördert werden. |
Projektzwecke:
|
— |
Projektzweck 1 — In den Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern soll die Kapazität der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien verbessert werden, damit das CWÜ im Bereich der friedlichen Nutzung der Chemie umgesetzt werden kann. |
|
— |
Projektzweck 2 — Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sollen dabei unterstützt werden, Managementkonzepte hinsichtlich der Sicherheit in der Chemie in kleineren und mittleren Chemieunternehmen zu verbessern. |
Projektergebnisse:
|
— |
Projektergebnis 1 — In Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern verfügen die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien über bessere Fachkompetenz zur Analyse von Chemikalien im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Durchführung des CWÜ und im Rahmen der friedlichen Nutzung der Chemie, da sie moderne Analyseverfahren anwenden, insbesondere die Gaschromatografie (GC) und die Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung (GC-MS). |
|
— |
Projektergebnis 2 — In Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern entwickeln die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen, die Vertreter von Industrieverbänden und die nationalen Behörden oder Regierungseinrichtungen bessere Kompetenzen und ein besseres Verständnis im Hinblick auf die Managementpraktiken zur Verfahrenssicherheit. |
Maßnahmen:
|
|
Lehrgang zur Verbesserung der Analysefähigkeiten: Während des zweiwöchigen Lehrgangs erhalten die Teilnehmer eine theoretische Ausbildung in Gaschromatografie und in Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung und führen praktische Übungen durch. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Hardware, Validierung und Optimierung von Systemen, Störungsbeseitigung, Präparation von Umweltproben und Analyse dieser Proben durch Gaschromatografie bzw. Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung in Bezug auf unter das CWÜ fallende Chemikalien. Die Teilnehmer erhalten auch eine intensive praktische Schulung in der Vorbereitung verschiedener Probematrizen, die durch Gaschromatografie mit elementselektiven Detektoren und durch Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung mit Elektronenstoßionisation und mit chemischer Ionisation analysiert werden sollen. Ferner werden die Teilnehmer mit einer Reihe von Extraktions-, Clean-up- und Derivatisierungsverfahren vertraut gemacht. Der Lehrgang wird mit Unterstützung des VERIFIN durchgeführt, eines renommierten Instituts, das in einem transparenten Bieterverfahren ausgewählt wurde und mit dem die OVCW eine Vereinbarung mit fünfjähriger Laufzeit geschlossen hat. |
|
|
Kontaktaufnahme mit der Industrie — Workshop zum Thema CWÜ und Verfahrenssicherheit in der Chemie: Dieser Workshop ist für eineinhalb Tage ausgelegt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Sicherheits- und Schutzbelange in der chemischen Industrie, Strategien für das Chemikalienmanagement, Managementkonzepte hinsichtlich der Verfahrenssicherheit in der Chemie, bewährte Industrieverfahren sowie eine Einführung in das Programm „Responsible Care®“. Im Eröffnungsteil wird auch ein Überblick über das CWÜ und die Programme zur internationalen Zusammenarbeit gegeben. Ein regionales Seminar, bei dem im Bedarfsfall eine Übersetzung ins Spanische angeboten wird, wird in der Region Lateinamerika/Karibik stattfinden. |
Projekt III: Besuche von Vertretern des Exekutivrats und Beobachtern bei Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen
Projektziel:
Ziel des Projekts ist es, die Beseitigung von Beständen an chemischen Waffen und von Einrichtungen zur Herstellung von chemischen Waffen entsprechend den im CWÜ festgelegten Verifikationsmaßnahmen voranzutreiben und zu gewährleisten.
Projektzwecke:
|
— |
Projektzweck 1 — Die Vertragsstaaten sollen in der Lage sein, die Fortschritte im Hinblick auf eine vollständige Vernichtung der Bestände an chemischen Waffen zu überwachen, und bereits zu einem frühen Zeitpunkt die bei der Vernichtung anfallenden Probleme feststellen und bewältigen können. |
|
— |
Projektzweck 2 — Die Vertragsstaaten sollen verstärkt davon überzeugt werden, dass die Eigner greifbare und konkrete Maßnahmen zur vollständigen Vernichtung der Bestände an chemischen Waffen ergreifen. |
Projektergebnisse:
|
— |
Projektergebnis 1 — Die Vertragsstaaten haben ein besseres Verständnis der im Zusammenhang mit der Vernichtung von chemischen Waffen auftretenden Probleme und technischen Schwierigkeiten. |
|
— |
Projektergebnis 2 — Die Vertragsstaaten vertrauen stärker darauf, dass greifbare und konkrete Maßnahmen zur vollständigen Vernichtung der Bestände an chemischen Waffen ergriffen werden. |
Maßnahme:
Besuche von Chemiewaffen - Vernichtungsanlagen:Bisher haben fünf Besuche stattgefunden: drei in den Vereinigten Staaten von Amerika in den Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen in Anniston (Alabama, im Oktober 2007), in Pueblo (Colorado) und Umatilla (Oregon, im Mai/Juni 2009) sowie in Tooele und Pueblo (im Februar/März 2011) sowie zwei Besuche in der Russischen Föderation in den Anlagen von Schtschutschje (Region Kurgansk, im September 2008) und in Potschep (Brjanskaja Oblast, im September 2010). Diese bisher durchgeführten Besuche haben sich als hilfreich dabei erwiesen, bestehende Fragen oder Bedenken hinsichtlich des Programms auszuräumen, das der jeweilige Eigner-Vertragsstaat für sich aufgestellt hat, um seinen Verpflichtungen zur Vernichtung seiner chemischen Waffen innerhalb der gebilligten Fristverlängerung nachzukommen. Sollte die letzte Fristverlängerung für die Vernichtung nicht eingehalten werden, so wird nach einem neuen Beschluss der Konferenz der Vertragsstaaten erwartet, dass in den betreffenden Vertragsstaaten weitere Besuche ihrer in Betrieb befindlichen Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen sowie ihrer derzeit in Bau befindlichen Anlagen stattfinden werden, bis die Vernichtung abgeschlossen ist.
Projekt IV: Wissenschaft und Technik
Projektziel:
Der Generaldirektor der OVCW soll in die Lage versetzt werden, die Konferenz der Vertragsstaaten, den Exekutivrat der OVCW oder die Vertragsstaaten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, zu beraten und Empfehlungen abzugeben.
Projektzwecke:
|
— |
Zweck der Sitzungen der vorübergehend eingesetzten Arbeitsgruppen des Wissenschaftlichen Beirats: Der Generaldirektor soll in die Lage versetzt werden, den Beschlussfassungsgremien der OVCW und den Vertragsstaaten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das Chemiewaffenübereinkommen relevant sind, fachliche Beratung zu erteilen. |
|
— |
Zweck des internationalen OVCW/IUPAC-Workshops für Wissenschaft und Technik: Der Wissenschaftliche Beirat soll bei der Ausarbeitung seines Berichts für die Dritte Überprüfungskonferenz unterstützt werden. |
Projektergebnisse:
|
— |
Projektergebnis 1 — Die Vertragsstaaten erhalten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, Beratung und Empfehlungen seitens des Wissenschaftlichen Beirats. |
|
— |
Projektergebnis 2 — Die Vertragsstaaten sind auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, auf dem neuesten Stand und besser informiert. |
|
— |
Projektergebnis 3 — Die Vertragsstaaten werden dabei unterstützt, die potenziellen Auswirkungen von wissenschaftlichen und technischen Fortschritten auf die Durchführung des CWÜ zu beurteilen. |
Maßnahmen:
|
|
Arbeitsgruppentreffen des Wissenschaftlichen Beirats: 2012-2013 werden zwei Sitzungen der zeitweiligen Arbeitsgruppe zur Annäherung von Chemie und Biologie und zwei Sitzungen einer zeitweiligen Arbeitsgruppe zu Bildung und Kontaktmaßnahmen durchgeführt. Ziel der Arbeitsgruppe zur Annäherung von Chemie und Biologie ist es, entsprechend den Empfehlungen, die der Wissenschaftliche Beirat auf seiner 16. Tagung abgegeben hat, die Annäherung von Chemie und Biologie sowie deren mögliche Auswirkungen auf das CWÜ weiter zu untersuchen. Die Arbeitsgruppe wird diese Auswirkungen bewerten und Empfehlungen an den Wissenschaftlichen Beirat richten. Dieser wird die Bewertung und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in seinem Bericht für die Dritte Überprüfungskonferenz verwenden. In den Sitzungen der noch einzusetzenden zeitweiligen Arbeitsgruppe zu Bildung und Kontaktmaßnahmen wird es in erster Linie darum gehen, wie die Wissenschaftsgemeinschaft erreicht werden kann und wie die Beziehungen zwischen der OVCW und der Wissenschaftsgemeinschaft entwickelt und intensiviert werden können. |
|
|
Kofinanzierung eines internationalen Workshops für Wissenschaft und Technik der OVCW und der IUPAC: Ziel dieses Workshops ist es, die Trends und Fortschritte in der Chemie, der Chemietechnik, den Biowissenschaften und damit verbundenen Disziplinen zu überprüfen, um einzuschätzen, wie diese die Durchführung des CWÜ beeinflussen. Der vom Workshop zu erstellende Bericht wird vom Wissenschaftlichen Beirat zur Erarbeitung seines eigenen Berichts herangezogen werden, in dem er die Auswirkungen von Entwicklungen in Wissenschaft und Technik auf die Funktionsweise des CWÜ bewerten wird. Dieser Bericht wird als Beitrag des Generaldirektors auf der Dritten Überprüfungskonferenz des CWÜ, die voraussichtlich 2013 stattfinden wird, vorgestellt werden. Der internationale Workshop für Wissenschaft und Technik der OVCW und der IUPAC wird einen wertvollen Beitrag zur Ausarbeitung des Berichts des Wissenschaftlichen Beirats für die Dritte Überprüfungskonferenz leisten. |
Projekt V: Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge
Projektziel:
Es soll ein Beitrag zur Entwicklung der Fähigkeit der Vertragsstaaten zur Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Bezug auf Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, und zur Verbesserung ihrer Antwort auf Ersuchen um Hilfeleistung im Falle eines Einsatzes oder angedrohten Einsatzes von Chemiewaffen geleistet werden.
Projektzwecke:
|
— |
Zweck der regionalen Workshops:
|
|
— |
Zweck der Planübungen und des Übungsmoduls:
|
|
— |
Zweck der OVCW als Plattform für die Erhöhung der Sicherheit von chemischen Anlagen:
|
Projektergebnisse:
|
— |
Ergebnisse der regionalen Workshops:
|
|
— |
Ergebnisse der Planübung und der Übungsmodule:
|
|
— |
Ergebnisse der OVCW als Plattform für die Erhöhung der Sicherheit von chemischen Anlagen:
|
Maßnahmen:
|
|
Regionale Workshops — Artikel X des CWÜ und Fragen der regionalen Zusammenarbeit im Bereich von Hilfeleistung und Notfallmaßnahmen:Die regionalen Workshops sollen Gelegenheit bieten, verstärkt verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Hilfeleistung und Schutz zu erörtern und zu analysieren; zu den Schwerpunktthemen zählen dabei die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten nach Artikel X des CWÜ, die Meldung von Schutzprogrammen, die Bedeutung von Hilfsangeboten der Vertragsstaaten und die Analyse der Schwächen und Probleme von Artikel X des CWÜ sowie ein Überblick über die Hilfs- und Schutzmaßnahmen in der Region. Die Vertragsstaaten werden Vorträge halten, um Erfahrungen und Erfahrungswerte weiterzugeben. Zwei kurzfristige regionale Workshops finden in der Region Asien und in der Region Lateinamerika/Karibik statt; sie werden von der Unterabteilung für Hilfeleistung und Schutz ausgerichtet. |
|
|
Planübungen und Übungsmodul: Mit diesen Maßnahmen sollen die Fähigkeiten der Vertragsstaaten im Bereich der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Bezug auf Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, entwickelt werden. Das grundlegende Szenario der Planübungen wird ein Terroranschlag auf ein Chemiewerk, eine Chemieanlage oder einen Chemietransport sein, bei dem toxische Chemikalien freigesetzt werden. Die Einzelheiten des für die jeweilige Planübung zu verwendenden Szenarios werden an die Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Vertragsstaates, der die Planübung ausrichtet, angepasst. Dies schließt eine Bestandsaufnahme der nationalen Zuständigkeiten, einen Überblick über die bestehenden Verfahren und eine Übung ein, in der das Szenario in der ausgewählten Übungsanlage/-einrichtung auf nationaler Ebene durchgegangen und durchgesprochen wird, bevor die Planübung mit regionaler und internationaler Beteiligung durchgeführt wird. Bei der Planübung werden regierungsübergreifende Entscheidungsprozesse sowie der Informationsaustausch und die Hilfeleistung zwischen den einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen überprüft. Es werden zwei Planübungen in zwei verschiedenen Regionen durchgeführt. Außerdem wird ein detailliertes Modul für die Vorbereitung und Durchführung von Planübungen zu Anschlägen mit toxischen Chemikalien mit Beteiligung von nationalen, regionalen und internationalen Einrichtungen ausgearbeitet. Diese Maßnahme wird vom Büro für Sondervorhaben organisiert und koordiniert. |
|
|
OVCW als Plattform für die Verbesserung der Sicherheit von chemischen Anlagen: In der ersten Phase dieser Maßnahme wird eine Analyse der möglichen Rollen und Funktionen der OVCW und ihrer Synergien mit den betroffenen Parteien auf dem Gebiet der chemischen Sicherheit erstellt werden. Ferner wird eine Veranstaltung stattfinden, auf der bewährte Verfahren im Bereich der chemischen Gefahrenabwehr und Sicherheit erörtert und verbreitet werden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, praktische Fragen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Sicherheit in chemischen Anlagen eingehender zu erörtern und zu analysieren. Die Erfahrungen anderer internationaler Partner bei der Förderung der chemischen Sicherheit und -allgemeiner - bei der Unterstützung von Staaten dabei, ihre Fähigkeiten im Bereich der Prävention und Abwehrbereitschaft hinsichtlich Bedrohungen durch Massenvernichtungswaffen und dazugehöriges Material zu verstärken, werden den Begünstigten zugänglich gemacht. Außerdem soll auf der Veranstaltung bestimmt werden, welche Möglichkeiten und Erfordernisse bestehen, um zum einen mit Folgemaßnahmen, den Prozess für mehr chemische Sicherheit voranzubringen und zum anderen die OVCW zu einer Plattform für den Austausch über dieses Thema zu machen. Als ein Ergebnis des Projekts soll eine Reihe praktischer Vorschläge dazu unterbreitet werden, wie die OVCW zu einer Plattform für Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der chemischen Sicherheit weiterentwickelt werden kann. Diese Maßnahme wird vom Büro für Sondervorhaben organisiert und koordiniert. |
Projekt VI: Afrika-Programm
Projektziel:
Die Fähigkeit der Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem CWÜ zu erfüllen, soll verbessert werden.
Projektzwecke:
|
|
Projektzweck 1 — Die afrikanischen Vertragsstaaten sollen Fortschritte machen
|
|
|
Projektzweck 2
|
|
|
Projektzweck 3
|
Projektergebnisse:
|
— |
Projektergebnis 1 Die nationalen Behörden in afrikanischen Vertragsstaaten haben ihre Fähigkeit zur Ausarbeitung innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen verbessert und können Rechtsvorschriften zur Annahme vorlegen.
|
|
— |
Projektergebnis 2
|
|
— |
Projektergebnis 3
|
Maßnahmen:
|
|
Auf bilateraler Ebene durchgeführte Entsendungen zur technischen Unterstützung: Die Unterstützung der afrikanischen Vertragsstaaten erfolgt über Entsendungen zur technischen Unterstützung, die auf den Einzelfall zugeschnitten werden, damit dem in den Ersuchen der afrikanischen Vertragsstaaten dargelegten Bedarf gezielt entsprochen werden kann. Die Unterstützung umfasst Sensibilisierungsmaßnahmen und Kontaktarbeit im Rahmen von nationalen Workshops zur Schärfung des Bewusstseins, spezielle Schulungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen und dazugehöriger Maßnahmen sowie die Behandlung von Themen im Zusammenhang mit industriellen Tätigkeiten nach Artikel VI des CWÜ. Je nach Zielsetzung umfassen diese Entsendungen auch koordinierte Arbeit, in die bei Bedarf die Unterabteilung für die Unterstützung der Umsetzung, das Büro des Rechtsberaters, die Unterabteilung für Meldungen sowie die Unterabteilung für die Verifikation der Industrie des Technischen Sekretariats einbezogen werden. |
|
|
Schulung von Zollbeamten im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des CWÜ: Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2005/913/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP und des Beschlusses 2009/569/GASP wurden Unterstützungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt. Gestützt auf die dabei gesammelten Erfahrungen werden den Zollbeamten Lehrgänge angeboten, deren Ziel es ist, die Erfassung der Daten zur Ein- und Ausfuhr von gelisteten Chemikalien und die Weiterleitung dieser Daten an die nationalen Behörden zu verbessern. Die in den afrikanischen Vertragsstaaten durchgeführten subregionalen Lehrgänge beinhalten praktische Vorführungen und Übungen. Diese Lehrgänge werden von der Unterabteilung für die Unterstützung der Umsetzung durchgeführt, die von der Unterabteilung für Meldungen technisch beraten wird. |
|
|
Kontaktaufnahme mit der Industrie — Workshop zum Thema CWÜ und Verfahrenssicherheit in der Chemie: Dieser Workshop ist für zweieinhalb Tage ausgelegt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Belange der Sicherheit und Gefahrenabwehr in der chemischen Industrie, Strategien für das Chemikalienmanagement, Managementkonzepte hinsichtlich der Verfahrenssicherheit in der Chemie, bewährte Industrieverfahren sowie eine Einführung in das Programm „Responsible Care®“. Im Eröffnungsteil wird auch ein Überblick über das CWÜ und die Programme zur internationalen Zusammenarbeit gegeben. Es wird eine Übersetzung ins Französische angeboten. |
|
|
Lehrgang zur Verbesserung der Analysefähigkeiten: Während des zweiwöchigen Lehrgangs erhalten die Teilnehmer aus den afrikanischen Vertragsstaaten eine theoretische Ausbildung in Gaschromatografie und in Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung und führen praktische Übungen durch. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Hardware, Systemvali-dierung und -optimierung, Störungsbehebung, Präparation von Umweltproben und Analyse dieser Proben durch Gaschromatografie bzw. Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung in Bezug auf unter das CWÜ fallende Chemikalien. Die Teilnehmer erhalten auch eine intensive praktische Schulung in der Vorbereitung verschiedener Probematrizen, die durch Gaschromatografie mit elementselektiven Detektoren und durch Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung mit Elektronenstoßionisation und mit chemischer Ionisation analysiert werden sollen. Ferner werden die Teilnehmer mit einer Reihe von Extraktions-, Clean-up- und Derivatisierungsverfahren vertraut gemacht. Der Lehrgang wird mit der Unterstützung des VERIFIN durchgeführt, eines renommierten Instituts, das in einem transparenten Bieterverfahren ausgewählt wurde und mit dem die OVCW eine Vereinbarung mit fünfjähriger Laufzeit geschlossen hat. Der Lehrgang wird in Englisch durchgeführt. |
|
|
Regionaler Workshop — Artikel X des CWÜ und Fragen der regionalen Zusammenarbeit im Bereich von Hilfeleistung und Notfallmaßnahmen: Der regionale Workshop für afrikanische Vertragsstaaten soll Gelegenheit bieten, verstärkt verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Hilfeleistung und Schutz zu erörtern und zu analysieren; zu den Schwerpunktthemen zählen dabei die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten nach Artikel X des CWÜ, die Meldung von Schutzprogrammen, die Bedeutung von Hilfsangeboten der Vertragsstaaten, die Analyse der Schwächen und Probleme von Artikel X des CWÜ sowie ein Überblick über die Hilfs- und Schutzmaßnahmen in der Region. Die Vertragsstaaten werden Vorträge halten, um Erfahrungen und Erfahrungswerte weiterzugeben. Die Maßnahme wird von der Unterabteilung für Hilfeleistung und Schutz organisiert. |
|
|
Regionales Projekt zum langfristigen Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hilfeleistung und Schutz: Das Hauptziel dieser Maßnahme besteht darin, ein nationales/regionales Notfallsystem gegen Chemiewaffen aufzubauen, Ausbilder für Ersthelfer und in diesem Bereich aktive Spezialisten zu schulen und ihnen zu helfen, ihr nationales/regionales Reaktionsteam zu bilden. Dieses Reaktionsteam wird Teil eines regionalen Netzes sein, das auf ein Notfallszenario reagieren kann. Es wird ein Projekt für afrikanische Vertragsstaaten zum langfristigen Kapazitätsaufbau in den Subregionen Südliches Afrika oder Zentralafrika (für Zentralafrika in Französisch, für das Südliche Afrika in Englisch) durchgeführt werden. |