Europäische Union

2001/677/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. August 2001 über einen Musterbericht zum Ausfüllen durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1999/94/EG Artikel 9 (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1883)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32001D0677. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 32001D0677 2001/677/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. August 2001 über einen Musterbericht zum Ausfüllen durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1999/94/EG Artikel 9 (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1883) Amtsblatt Nr. L 237 vom 06/09/2001 S. 0005 - 0015 Entscheidung der Kommission vom 10. August 2001 über einen Musterbericht zum Ausfuellen durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1999/94/EG Artikel 9 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1883) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/677/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und de Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen(1), insbesondere auf Artikel 9, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis zum 31. Dezember 2003 einen Bericht über die Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG für den Zeitraum vom 18. Januar 2001 bis 31. Dezember 2002 übermitteln. (2) Das Format dieses Berichts ist spätestens am 18. Januar 2001 festzulegen. (3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 10 der Richtlinie 1999/94/EG eingesetzten Ausschusses. (4) Die Antworten auf die Fragen im Musterbericht sollen im Musterbericht auf national gesammelten Daten und Informationen basieren, unter Anwendung geeigneter nationaler Methoden, und so umfassend wie möglich sein - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ihre gemäß Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG erstellten Berichte nach dem im Anhang beschriebenen Format. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 10. August 2001 Für die Kommission Margot Wallström Mitglied der Kommission (1) ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 16. ANHANG Musterbericht zum Ausfuellen durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG GLOSSAR Die folgenden Begriffsbestimmungen sind als Auslegungshilfe ausschließlich für die Zwecke dieses Berichts zu verstehen. Fahrzeugsystematik: Ein System zur Klassifizierung von Fahrzeugen z. B. nach Typ oder Klasse (etwa Familienfahrzeug, Mini, Compact, Limousine, Sportwagen oder sonstige Merkmale); Gewerblicher Verbraucher: Eine gewerbliche Einrichtung oder eine Privatperson, die ein Fahrzeug kauft oder least, das im Wesentlichen für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden soll; Verkäufer: Eine Person, die den Händler vertritt, über den der Verbraucher das Fahrzeug kauft oder least; Händler: Die gewerbliche Einrichtung, von der der Verbraucher das Fahrzeug kauft oder least; Vertragshändler mehrerer Hersteller: Ein Händler, der als Vertragshändler mehrerer Hersteller auftritt (d. h. der mehrere Fahrzeugfabrikate anbietet); Verkaufsort: Ein Ort wie z. B. der Ausstellungsraum oder ein Vorhof, wo neue Personenkraftwagen ausgestellt oder potenziellen Kunden zum Kauf oder Leasing angeboten werden; der Begriff schließt Handelsmessen ein, auf denen neue Personenkraftwagen der Öffentlichkeit vorgestellt werden; Privater Verbraucher: Eine Privatperson, die ein Fahrzeug kauft oder least, das nicht für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden soll; Vertragshändler eines einzelnen Herstellers: Ein Händler, der als Vertragshändler eines einzelnen Herstellers auftritt (d. h. der ein einziges Fahrzeugfabrikat anbietet). Abkürzungen: (O) Obligatorisch (F) Fakultativ A. DETAILLIERTE ANGABEN ZUR EINRICHTUNG (ZU DEN EINRICHTUNGEN), DIE DIESEN BERICHT VORLEGT (VORLEGEN)(1) ALLE OBLIGATORISCH 1. Name der ausfuellenden Person: 2. Offizieller Titel der ausfuellenden Person: 3. Name der Organisation oder Abteilung: 4. Art der Organisation: 5. Anschrift: 6. Telefon (mit Auslandsvorwahl): 7. Telefax (mit Auslandsvorwahl): 8. E-Mail: 9. Wurde diese Einrichtung gemäß Artikel 8 der Richtlinie benannt? B. HINTERGRUND DER UMSETZUNG 1. Beschreiben Sie eingehend die getroffenen Regulierungsmaßnahmen bzw. auf dem Markt vereinbarte Regelungen, die sich auf die Entscheidung für einen neuen Personenkraftwagen auswirken oder die in sonstiger Weise die Reaktion auf die in der Richtlinie genannten Informationen beeinflussen. (O) 1.1. Fassen Sie bitte kurz alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Verbindung mit Personenkraftwagen oder dem Kraftstoffverbrauch zusammen, die in Ihrem Mitgliedstaat getroffen wurden. Beschreiben Sie diese Maßnahmen jeweils detailliert und erläutern Sie, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden. Erklären Sie deutlich, ob und wie sich diese wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf gewerbliche Einrichtungen und private Verbraucher auswirken, die einen oder mehrere neue Personenkraftwagen leasen oder kaufen (z. B. Steuererleichterungen für Firmenwagen). (O) 1.2. Beziehen sich die in Frage 1.1 genannten wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf den Hinweis, den Leitfaden oder den Aushang? Wenn ja, in welcher Form? (O) 1.3. Sind Ihnen über die genannten Regelungen hinaus weitere staatlich veranlasste Regelungen oder Marktvereinbarungen bekannt, die sich auf die Entscheidung für einen neuen Personenkraftwagen auswirken oder in sonstiger Weise die Reaktion auf die in der Richtlinie genannten Informationen beeinflussen könnten? Wenn ja, geben Sie bitte Einzelheiten an. (O) 1.4. Sind Ihnen über die genannten Regelungen hinaus weitere Marktvereinbarungen bekannt, die nicht vom Staat veranlasst wurden und die sich auf die Entscheidung für einen neuen Personenkraftwagen auswirken oder in sonstiger Weise die Reaktion auf die in der Richtlinie genannten Informationen beeinflussen könnten? Wenn ja, geben Sie bitte Einzelheiten an. (O) 2. Beschreiben Sie parallele oder frühere Initiativen zur Sensibilisierung für Fragen des Kraftstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen. (O) 2.1. Fassen Sie bitte kurz alle Initiativen oder Programme zusammen, die vor Umsetzung der Richtlinie in Ihrem Mitgliedstaat eingeführt wurden, um Kraftfahrer für Fragen der Kraftstoffeinsparung zu sensibilisieren (z. B. Hinweise zum Kraftstoffverbrauch oder Kampagnen in Radio und Fernsehen). (O) 2.1.1. Benennen Sie für die eingeführten Programme bitte den Zeitraum, über den diese Initiativen oder Programme aufrechterhalten wurden. (O) 2.1.2. Erklären Sie für die Programme bitte jeweils kurz, ob die betreffenden Initiativen im Nachhinein als wirksam beurteilt wurden und beschreiben Sie die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Ursachen, denen die Wirksamkeit bzw. die mangelnde Wirksamkeit dieser Initiativen zugemessen wurde (siehe oben). Alternativ können auch sonstige bewertende Berichte vorgelegt werden, aus denen die geforderten Informationen hervorgehen. (O) 2.2. Wurden zur Erfuellung der Anforderungen gemäß Richtlinie 1999/94/EG weitere Instrumente zur Verbraucherinformation eingesetzt (z. B. Kampagnen in Fernsehen, Radio oder Presse, Informationstage oder Konferenzen)? Geben Sie für die eingesetzten Instrumente bitte jeweils das genutzte Medium, die Dauer der Aufrechterhaltung, eine Kostenschätzung und die ungefähre Anzahl der erreichten Personen an. (O) 3. Beschreiben Sie kurz die Struktur des Marktes für Personenkraftwagen. (O) 3.1. Anzahl der in Ihrem Mitgliedstaat registrierten Händler. (O) 3.2. Prozentanteil der freien Händler (d. h. der Händler, die nicht als Vertragshändler auftreten) und der vertragsgebundenen Händler (d. h. der Händler, die als Vertragshändler auftreten). (O) 3.3. Prozentanteil der Händler, die als Vertragshändler eines einzelnen Herstellers auftreten und Prozentanteil der Händler, die als Vertragshändler mehrerer Hersteller auftreten. (O) 3.4. Prozentanteil der Neufahrzeuge, die von privaten Verbrauchern zugelassen (gekauft oder geleast) werden. (F) 3.5. Prozentanteil der Neufahrzeuge, die von gewerblichen Verbrauchern zugelassen (gekauft oder geleast) werden. (F) C. BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT DER BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE UND DER UMSETZUNG DIESER BESTIMMUNGEN 1. Haben Sie Studien hinsichtlich der Wirksamkeit der Richtlinie 1999/94/EG in Bezug auf eine Reduzierung sämtlicher CO2-Emissionen oder der spezifischen CO2-Emissionen von Personenkraftwagen durchgeführt? Erläutern Sie bitte die Ergebnisse sowie den genauen Inhalt der Studien. (F) 2. Haben Sie Studien hinsichtlich der Kosten und des Nutzens der Umsetzung dieser Richtlinie (z. B. für Verkäufer, für den Staat oder für Fahrzeughersteller) in Relation zur Produktion und zur Verbreitung des Leitfadens, des Hinweises und des Aushangs durchgeführt? (F) 2.1. Stellen Sie bitte die Ergebnisse der Kostenschätzungen oder die Kosten/Nutzen-Analysen dar und beschreiben Sie eindeutig die jeweiligen Annahmen und die verwendeten Methoden. Gegenstand der Kostenschätzung sind ausschließlich die Kosten, die zusätzlich zu den Kosten entstehen, die sich ergeben würden, wenn die Richtlinie nicht bestuende. (F) 2.2. Halten alle Beteiligten die Kosten für annehmbar? Wenn nein, erläutern Sie Ihre Angaben bitte näher. (F) 2.3. Wenn eine Kostensenkung vorstellbar wäre, wie könnten die Kosten gesenkt werden? (F) 3. Bewertung der Wirksamkeit der Richtlinie zu Aufklärung und Lenkung der Verbraucher (O) Bewertungsmethoden 3.1. Hat Ihr Mitgliedstaat vor Umsetzung der Richtlinie Untersuchungen zum Verbraucherbewusstsein für Fragen des Kraftstoffverbrauchs durchgeführt? Wenn ja, stellen Sie bitte die Ergebnisse, die Schlussfolgerungen und die Bewertungsmethoden sowie die geschätzte Zuverlässigkeit dar. Wenn Erhebungen ausgeführt wurden, geben Sie bitte genau an, wie viele Befragungen durchgeführt wurden sowie wie hoch die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität eingeschätzt werden. Geben Sie bitte den Zeitraum an, in dem die Bewertungen vorgenommen wurden. (O) 3.2. Haben Sie unterschiedliche Formen des Leitfadens, des Hinweises oder des Aushangs in der Praxis getestet? Wenn ja, beschreiben Sie bitte die Testmethoden und die jeweiligen Umstände sowie die Testergebnisse. (O) 3.3. Hat Ihr Mitgliedstaat die Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie (d. h. des Hinweises, des Leitfadens oder des Aushangs und des Werbematerials) dahingehend untersucht, ob dem Verbraucher eine fundierte Entscheidung ermöglicht wird? Hat Ihr Mitgliedstaat untersucht, wie die Verbraucher die gemäß der Richtlinie angebotenen Informationen zum Kraftstoffverbrauch wahrnehmen und wie die Verbraucher sich verhalten? Wenn ja, stellen Sie bitte die durchgeführten Untersuchungen, die Bewertungsmethoden und die geschätzte Zuverlässigkeit dar. Wenn Erhebungen ausgeführt wurden, geben Sie bitte genau an, wie viele Befragungen durchgeführt wurden sowie wie hoch die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität eingeschätzt werden. Geben Sie bitte den Zeitraum an, in dem die Bewertungen vorgenommen wurden. (O) Verbraucherbewusstsein und Verständnis für Fragen der Kraftstoffeinsparung 3.4. Wie stark sind das Verbraucherbewusstsein und das Verständnis für Fragen der Kraftstoffeinsparung entwickelt? (F) 3.4.1. Wie bewerten private und gewerbliche Verbraucher die verschiedenen potenziell maßgeblichen Faktoren einschließlich des Kraftstoffverbrauchs bei der Entscheidung über das Leasing oder den Kauf eines neuen Fahrzeugs? (F) 3.4.2. Wie groß können die Unterschiede im Kraftstoffverbrauch zwischen Fahrzeugen gleicher Größe nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher sein? (F) 3.4.3. Wie stark schwankt die Bedeutung, die gewerbliche Verbraucher der Kraftstoffersparnis beimessen, je nach beabsichtigtem Einsatzzweck des Fahrzeugs sowie je nach Fahrer, wirtschaftlichen Faktoren (über die Kraftstoffkosten hinaus), der Umweltschutzpolitik der betreffenden Organisation oder sonstigen wichtigen Faktoren? (F) 3.4.4. In welchem Umfang sind privaten und gewerblichen Verbrauchern Fragen der weltweiten Erwärmung und der Klimaveränderung sowie die jeweiligen Zusammenhänge mit dem Kraftstoffverbrauch (dem Verbrauch an fossilen Brennstoffen) bewusst? (F) 3.4.5. Inwieweit schwankt das Verbraucherbewusstsein und das Verständnis für Fragen der Kraftstoffeinsparung je nach sozioökonomischer Zugehörigkeit, nach Alter und Geschlecht der Verbraucher sowie nach der Bedeutung, die die Verbraucher den Kraftstoffkosten und den Fahrzeugsteuern oder sonstigen als maßgeblich betrachteten Faktoren beimessen? (F) 3.4.6. Welche Bedeutung messen private und gewerbliche Verbraucher nach Ansicht der Verkäufer einem geringen Kraftstoffverbrauch bei? (F) 3.4.7. Wie häufig erkundigen sich private und gewerbliche Verbraucher nach Auskunft der Verkäufer nach dem Kraftstoffverbrauch? (F) Haltung der Verbraucher gegenüber Informationsquellen zum Kraftstoffverbrauch 3.5. Wie bewerten private und gewerbliche Verbraucher Informationsquellen zum Kraftstoffverbrauch? (F) 3.5.1. Welche Informationsquellen halten private und gewerbliche Verbraucher bei der Entscheidung über Kauf oder Leasing eines neuen Personenkraftwagens für wichtig (einschließlich der Informationsquellen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs gemäß der Richtlinie)? (F) 3.5.2. Wie gut waren privaten und gewerblichen Verbrauchern Daten zum Kraftstoffverbrauch zugänglich und wie leicht waren die Verbrauchswerte der verschiedenen Fahrzeuge für die Verbraucher zu vergleichen? (F) 3.5.3. Wie gut waren privaten und gewerblichen Verbrauchern Daten zu umweltrelevanten Auswirkungen zugänglich und wie leicht waren Daten zu umweltrelevanten Auswirkungen der verschiedenen Fahrzeuge für die Verbraucher zu vergleichen? (F) Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie im Allgemeinen 3.6. Wie wirksam sind die Bestimmungen der Richtlinie (d. h. Hinweis, Leitfaden, Aushang und Werbematerial) insgesamt im Hinblick darauf, dass den Verbrauchern informiertere Entscheidungen ermöglicht werden sollen? (O) 3.6.1. Für wie informativ halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) die Maßnahmen zur Aufklärung über den Kraftstoffverbrauch (Hinweis, Leitfaden, Aushang und Werbematerial) insgesamt? Inwieweit hängt dies vom Verbraucherbewusstsein für Fragen der Kraftstoffeinsparung sowie von der sozioökonomischen Zugehörigkeit, von Alter und Geschlecht der Verbraucher und von der Bedeutung ab, die die Verbraucher den Kraftstoffkosten und den Fahrzeugsteuern oder sonstigen als maßgeblich betrachteten Faktoren beimessen? (F) 3.7. Welche Auswirkungen haben die Bestimmungen der Richtlinie insgesamt auf das Verbraucherverhalten? (O) 3.7.1. Wie weit wirken sich die Maßnahmen zur Aufklärung über den Kraftstoffverbrauch (Hinweis, Leitfaden, Aushang und Werbeschriften) insgesamt nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) auf die Entscheidungsfindung aus? Inwieweit schwankt das Verhalten der Verbraucher abhängig vom Verbraucherbewusstsein für Fragen der Kraftstoffeinsparung sowie je nach sozioökonomischer Zugehörigkeit, nach Alter und Geschlecht der Verbraucher und nach der Bedeutung, die die Verbraucher den Kraftstoffkosten und den Fahrzeugsteuern oder sonstigen als maßgeblich betrachteten Faktoren beimessen? (F) 3.7.2. Wie ändern private Verbraucher ihr Verhalten bei der Entscheidung für ein Fahrzeug infolge der Maßnahmen zur Aufklärung über den Kraftstoffverbrauch gemäß den Bestimmungen der Richtlinie? Inwieweit hängt das Verhalten der Verbraucher vom Bewusstsein der Verbraucher für Fragen des Kraftstoffverbrauchs sowie davon ab, welche Bedeutung den Bestimmungen der Richtlinie für die Entscheidung der Verbraucher zukommt, welcher sozioökonomischen Klasse, welcher Altersgruppe und welchem Geschlecht der Verbraucher angehört und welche Bedeutung die Verbraucher den Kraftstoffkosten, den Fahrzeugsteuern und sonstigen Faktoren beimessen, die in diesem Zusammenhang für maßgeblich betrachtet werden? (F) Wirksamkeit des Leitfadens 3.8. Inwieweit kann der Leitfaden die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O) 3.8.1. Welchem Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher ist der Leitfaden bekannt und wie wurden diese Verbraucher auf den Leitfaden aufmerksam gemacht? (F) 3.8.2. Wie erhalten private und gewerbliche Verbraucher ihren Leitfaden? Warum erhalten private und gewerbliche Verbraucher den Leitfaden nicht, obwohl sie von dem Leitfaden wissen? Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher erklärt, dass er trotz Nachfrage am Verkaufsort den Leitfaden nicht erhalten hat? (F) 3.8.3. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher beachtet Informationen aus dem Leitfaden? (F) 3.8.4. Als wie klar und verständlich bewerten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Leitfaden? (F) 3.8.5. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Leitfaden für hilfreich? (F) 3.8.6. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Leitfaden für verbesserungsfähig? Welche Verbesserungen werden empfohlen? (F) 3.9. Welcher Einfluss wird dem Leitfaden beigemessen? (O) 3.9.1. Inwieweit fördert der Leitfaden nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F) Wirksamkeit des Hinweises 3.10. Inwieweit kann der Hinweis die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O) 3.10.1. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher nimmt den Hinweis auf oder an den Fahrzeugen wahr? (F) 3.10.2. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher erklärt, dass der Verkäufer auf den Hinweis aufmerksam gemacht hat? Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher erklärt, dass der Verkäufer ihnen den Hinweis erläutert hat? Welcher Prozentanteil dieser Verbraucher hat den Verkäufer gebeten, den Hinweis zu erläutern? (F) 3.10.3. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher liest den Hinweis auf oder an den Fahrzeugen? (F) 3.10.4. Als wie klar und verständlich bewerten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Hinweis? (F) 3.10.5. Für wie hilfreich halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Hinweis? (F) 3.10.6. Wünschen sich private und gewerbliche Verbraucher auf dem Hinweis einen Vergleich des Kraftstoffverbrauchs mit dem Kraftstoffverbrauch anderer Fahrzeuge? In welcher Form würden die Verbraucher diesen Vergleich bevorzugen? (F) 3.10.7. Kennen private Verbraucher die europäische Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeräte? Bevorzugen private Verbraucher die Form der europäischen Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten gegenüber der Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch? Sollten die Hinweise auf allen energieverbrauchenden Produkten nach Ansicht der Verbraucher ähnlich gestaltet sein? (F) 3.10.8. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Hinweis für verbesserungsfähig? Welche Verbesserungen werden empfohlen? (F) 3.11. Welcher Einfluss wird dem Hinweis beigemessen? (O) 3.11.1. Inwieweit fördert der Hinweis nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F) Wirksamkeit des Aushangs (der Schautafel) 3.12. Inwieweit kann der Aushang (die Schautafel) die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O) 3.12.1. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher nimmt den Aushang (die Schautafel) wahr? (F) 3.12.2. Was entnehmen private und gewerbliche Verbraucher dem Aushang (der Schautafel)? (F) 3.12.3. Als wie klar und verständlich bewerten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Aushang (die Schautafel)? (F) 3.12.4. Für wie hilfreich halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Aushang (die Schautafel)? (F) 3.12.5. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Aushang (die Schautafel) für verbesserungsfähig? Welche Verbesserungen werden empfohlen? (F) 3.13. Welcher Einfluss wird dem Aushang (der Schautafel) beigemessen? (O) 3.13.1. Inwieweit fördert der Aushang (die Schautafel) nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F) Wirksamkeit sonstiger Werbeschriften 3.14. Inwieweit können die Bestimmungen der Richtlinie für sonstige Werbeschriften die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O) 3.14.1. In welchem Umfang nehmen private und gewerbliche Verbraucher Informationen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs in sonstigen Werbeschriften wahr? (F) 3.14.2. Für wie hilfreich halten private und gewerbliche Verbraucher klare Angaben zum Kraftstoffverbrauch in allen Werbeschriften? (F) 3.15. Welcher Einfluss kommt den Bestimmungen der Richtlinie im Hinblick auf sonstige Werbeschriften zu? (O) 3.15.1. Inwieweit fördern die Bestimmungen der Richtlinie für sonstige Werbeschriften nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F) 3.16. Legen Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Wirksamkeit der Richtlinie in Bezug auf die Aufklärung und die Lenkung der Verbraucher dar. (O) D. GESTALTUNG UND VERWENDUNG DER AUFKLÄRUNGSINSTRUMENTE Gestaltung des Hinweises 1. Wie ist der Hinweis in Ihrem Mitgliedstaat gestaltet? Legen Sie bitte entsprechende Muster vor. (O) 1.1. Wird auf dem Hinweis der Kraftstoffverbrauch des betreffenden Fahrzeugs mit dem Verbrauch anderer Fahrzeuge verglichen? Wenn ja, erläutern Sie, wie der Vergleich erfolgt (z. B. Vergleich aufgrund des Normverbrauchs oder Klassifizierung der Fahrzeuge nach einer Systematik, die einen Vergleich der Fahrzeuge mit anderen Fahrzeugen jeweils derselben Klasse ermöglicht)? (O) 1.2. Wenn die Fahrzeuge nach ihrem Kraftstoffverbrauch eingestuft werden, erläutern Sie, wie das betreffende Bewertungssystem auf die lieferbaren Modelle angewendet wird. Wie häufig werden die Einstufungen aktualisiert? Wie wird der mittlere Kraftstoffverbrauch einer Modellpalette eingestuft? (O) 1.3. Wenn auf dem Hinweis auch die Kraftstoffkosten genannt werden, geben Sie die jeweilige Berechnungsgrundlage an (d. h. angenommene Strecke und Kraftstoffpreis pro Liter oder Gallone der verschiedenen Kraftstofftypen, Anzahl der Jahre usw.). (O) 1.4. Wenn auf dem Hinweis ein "Umwelt-Index" oder eine "Umweltklasse" genannt wird, mit dem bzw. mit der das Fahrzeug in Relation zur Umweltbelastung durch sonstige Fahrzeuge gesetzt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. (O) 1.5. Wenn auf dem Hinweis ein Geräuschpegel genannt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn der Geräuschpegel mit dem Geräuschpegel anderer Fahrzeuge verglichen wird, beschreiben Sie bitte, wie der Vergleich erfolgt. (O) 1.6. Wenn auf dem Hinweis Schadstoffemissionen genannt werden, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn die betreffenden Daten mit den Daten anderer Fahrzeuge verglichen werden, beschreiben Sie bitte, wie der Vergleich erfolgt. (O) 1.7. Wurde eine Systematik zur Einstufung von Personenkraftwagen in bestimmte Klassen entwickelt, die auf dem Hinweis genannt werden? Wenn ja, beschreiben Sie diese Systematik bitte. (O) 1.8. Enthält der Hinweis Informationen zu wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen der Fahrzeuge (z. B. Steuern), die bei der Entscheidung für ein Fahrzeug berücksichtigt werden und sich entsprechend auf den Kraftstoffverbrauch auswirken könnten? Erläutern Sie bitte, wie diese Informationen dargestellt werden. (O) 1.9. Enthält der in Ihrem Mitgliedstaat verwendete Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch über die genannten Informationen hinaus weitere Informationen, die die in Richtlinie 1999/94/EG in Anhang I genannten Mindestanforderungen überschreiten? Erläutern Sie, wie die betreffenden Daten ermittelt werden. Begründen Sie, warum der Hinweis in dieser For

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.