Europäische Union

2001/677/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. August 2001 über einen Musterbericht zum Ausfüllen durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1999/94/EG Artikel 9 (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1883)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32001D0677. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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m gestaltet wurde. (O) 1.10. Sind Änderungen hinsichtlich der Gestaltung des Hinweises geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O) Gestaltung des Leitfadens 2. Wie ist der Leitfaden in Ihrem Mitgliedstaat gestaltet? Legen Sie bitte mindestens ein Muster vor. (O) 2.1. Wird der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch in Ihrem Mitgliedstaat ausschließlich in einer einzigen Fassung verwendet (abgesehen von Übersetzungen in verschiedene Sprachen)? (O) 2.2. Wenn im Leitfaden auch die Kraftstoffkosten genannt werden, geben Sie bitte die jeweilige Berechnungsgrundlage an (d. h. angenommene Strecke und Kraftstoffpreis pro Liter oder Gallone der verschiedenen Kraftstofftypen, Anzahl der Jahre usw.). (Wird die gleiche Berechnungsgrundlage verwendet wie beim Hinweis?) (O) 2.3. Wenn ein "Umwelt-Index" oder eine "Umweltklasse" genannt wird, mit dem bzw. mit der das Fahrzeug in Relation zur Umweltbelastung durch sonstige Fahrzeuge gesetzt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt werden. (Geben Sie bitte an, ob der gleiche "Umwelt-Index" bzw. die gleiche "Umweltklasse" verwendet wird wie beim Hinweis.) (O) 2.4. Wenn im Leitfaden ein Geräuschpegel genannt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn diese Daten mit den Daten anderer Fahrzeuge verglichen werden, geben Sie bitte an, wie der Vergleich vorgenommen wird. (Erfolgt der Vergleich auf die gleiche Weise wie beim Hinweis?) (O) 2.5. Wenn im Leitfaden Schadstoffemissionen genannt werden, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn die betreffenden Daten mit den Daten anderer Fahrzeuge verglichen werden, beschreiben Sie bitte, wie der Vergleich erfolgt. (O) 2.6. Wurde eine Systematik zur Einstufung von Personenkraftwagen in bestimmte Klassen entwickelt, die im Leitfaden genannt werden? Wenn ja, beschreiben Sie diese Systematik bitte. (Geben Sie an, ob die gleiche Systematik verwendet wird wie auf dem Hinweis.) (O) 2.7. Enthält der Leitfaden Informationen zu wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen der Fahrzeuge (z. B. Steuern), die bei der Entscheidung für ein Fahrzeug berücksichtigt werden und sich entsprechend auf den Kraftstoffverbrauch auswirken könnten? Erläutern Sie bitte, wie diese Informationen dargestellt werden. (O) 2.8. Enthält der Leitfaden Einstufungen zum Kraftstoffverbrauch? Erläutern Sie bitte, wie die entsprechenden Informationen dargestellt werden. (O) 2.9. Enthält der in Ihrem Mitgliedstaat verwendete Leitfaden über die genannten Informationen hinaus weitere Informationen, die die in Richtlinie 1999/94/EG in Anhang II genannten Mindestanforderungen überschreiten? Wenn ja, beschreiben Sie bitte, in welcher Form der Leitfaden über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht und erläutern Sie die entsprechende Begründung. (O) 2.10. Existiert eine elektronische Fassung des Leitfadens? Geben Sie bitte die Internetadresse, den Zeitraum, seit dem die betreffende Website bereits besteht und die Anzahl der bislang erfolgten Zugriffe an. Sind Sortier- und Suchfunktionen verfügbar? Wie oft wird der elektronische Leitfaden aktualisiert? Beschreiben Sie bitte kurz Inhalt und Gestaltung des elektronischen Leitfadens. (O) 2.11. Sind Änderungen hinsichtlich der Gestaltung des gedruckten oder im Internet bereitgestellten Leitfadens geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O) Gestaltung des Aushangs (der Schautafel) 3. Wie ist der Aushang (die Schautafel) in Ihrem Mitgliedstaat gestaltet? Legen Sie bitte entsprechende Muster vor. (O) 3.1. Bestehen in Ihrem Mitgliedstaat Bestimmungen, die über die Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG für den Aushang (die Schautafel) zum Kraftstoffverbrauch hinausgehen? Wenn ja, beschreiben Sie diese zusätzlichen rechtsverbindlichen Bestimmungen bzw. die getroffenen Maßnahmen und erläutern Sie die Begründung dieser zusätzlichen Bestimmungen bzw. Maßnahmen. (O) 3.2. Sind Änderungen hinsichtlich der Gestaltung des Aushangs (der Schautafel) geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O) Gestaltung der Werbeschriften 4. Wie sind die Werbeschriften gestaltet? (O) 4.1. Bestehen in Ihrem Mitgliedstaat Bestimmungen, die über die Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG für "sonstige Werbeschriften" hinausgehen? Wenn ja, beschreiben Sie diese zusätzlichen rechtsverbindlichen Bestimmungen bzw. die getroffenen Maßnahmen und erläutern Sie die Begründung dieser zusätzlichen Bestimmungen bzw. Maßnahmen. (O) 4.2. Bestehen in Ihrem Mitgliedstaat Bestimmungen für nicht gedrucktes Werbematerial (z. B. im Internet, im Fernsehen oder im Radio)? Wenn ja, erläutern Sie diese Bestimmungen bitte. (O) 4.3. Sind Änderungen der bestehenden Bestimmungen für Werbeschriften oder nicht gedrucktes Werbematerial geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O) Änderungen der Gestaltung seit Einführung der Richtlinie 5. Wurden in Ihrem Mitgliedstaat eingeführte Bestimmungen der Richtlinie (z. B. die Einführung des Aushangs, Leitfadens oder Hinweises) während des Bewertungszeitraums (d. h. seit der ursprünglichen Einführung der Bestimmung in Ihrem Land) geändert? (O) 5.1. Geben Sie bitte an, welche der seit 18. Januar 2001 eingeführten Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG inzwischen modifiziert wurden. Legen Sie möglichst entsprechende Muster vor (z. B. für den Hinweis oder den Leitfaden). (O) 5.2. Erläutern Sie bitte die Begründung für die verschiedenen Änderungen. (O) E. FRAGEN DER UMSETZUNG Allgemeines 1. Wie sind die Zuständigkeiten zwischen Staat, Verkäufern, Herstellern und Importeuren aufgeteilt? (O) 1.1. Wer beaufsichtigt Konzeption, Produktion und Verbreitung des Leitfadens? (O) 1.2. Wer beaufsichtigt Konzeption, Produktion und Verbreitung des Hinweises? (O) 1.3. Wer finanziert Konzeption, Produktion und Verbreitung des Leitfadens, des Hinweises und des Aushangs? (O) 2. Welche Systeme wurden zur Produktion, zur Handhabung und zur Verbreitung des Informationsmaterials eingerichtet? (O) 2.1. In welcher Auflage wird der Leitfaden jährlich gedruckt? Wie und an wen wird der Leitfaden verbreitet? (O) 2.2. Wie erhalten die Verkäufer die Hinweise? (O) 2.3. Wie erhalten die Verkäufer den Aushang? (O) 2.4. Welche Vorschläge haben die Händler für eine effizientere Bereitstellung von Hinweis, Leitfaden und Aushang (Schautafel) und welche Hindernisse stehen nach Ansicht der Händler der Einführung dieser zu empfehlenden Systeme entgegen? (F) 3. Sollen die bestehenden Produktions- und Vertriebssysteme für Leitfaden, Hinweis und Aushang aufrechterhalten werden? Wenn nicht, erläutern Sie bitte eingehend die Begründungen für die beabsichtigten Änderungen und geben Sie an, wann die Änderungen eingeführt werden sollen. (O) 4. Zu welchem Zeitpunkt sind die Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG in Ihrem Mitgliedstaat in Kraft getreten? Wenn einzelne Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten sind, geben Sie dies bitte an. (O) 5. Wurde die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie bewertet? Wenn ja, erläutern Sie bitte die betreffenden Bewertungsmethoden und geben Sie die geschätzte Zuverlässigkeit an. Beschreiben Sie bitte eindeutig, ob für Hinweis, Leitfaden und Werbeschriften unterschiedliche Bewertungskriterien verwendet werden. Wenn Erhebungen ausgeführt wurden, geben Sie bitte genau an, wie viele Befragungen durchgeführt wurden sowie wie hoch die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität eingeschätzt werden. Geben Sie bitte den Zeitraum an, in dem die Bewertungen vorgenommen wurden. (O) 6. In welchem Umfang wurden die Bestimmungen der Richtlinie eingehalten? (O) Einhaltung der Bestimmungen zum Hinweis 6.1. Werden die Bestimmungen gemäß der Richtlinie zu Inhalt und Gestaltung des Hinweises eingehalten, und wird der Hinweis gemäß den Bestimmungen der Richtlinie angebracht? (O) 6.1.1. Entsprechen die Hinweise einem vorgegebenen Muster, und sind die Hinweise für die Verbraucher daher leichter erkennbar? (O) 6.1.2. Haben die Hinweise A4-Größe (d. h. 297 mm × 210 mm)? (O) 6.1.3. Enthalten die Hinweise Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß Anhang I der Richtlinie? (O) 6.1.4. Enthalten die Hinweise die in der Richtlinie in Anhang I genannten Hinweise hinsichtlich der Verfügbarkeit des Leitfadens und der CO2-Emissionen? (O) 6.1.5. Welcher Prozentanteil der Fahrzeuge wird mit einem Hinweis ausgeliefert, der sämtliche Anforderungen der Richtlinie erfuellt? (F) 6.1.6. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist ein Hinweis am Fahrzeug angebracht? (F) 6.1.7. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist ein Hinweis in angemessener Nähe zum Fahrzeug angebracht? (F) 6.1.8. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist der Hinweis weder am Fahrzeug noch in der Nähe des Fahrzeugs angebracht? Welche Gründe geben die Händler dafür an, dass Hinweise nicht an den Fahrzeugen bzw. in der Nähe der Fahrzeuge angebracht werden? (F) 6.1.9. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist der Hinweis verdeckt? (F) 6.1.10. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist der Hinweis beschädigt? (F) 6.1.11. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge entspricht der Hinweis nicht vollständig dem jeweiligen Fahrzeug? (F) 6.1.12. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge erfuellt der Inhalt des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht? Wenn der Inhalt des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellt, beschreiben Sie bitte, warum der Inhalt die Anforderungen nicht erfuellt. (F) 6.1.13. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge erfuellt die Gestaltung des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht? Wenn die Gestaltung des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellt, beschreiben Sie bitte, warum die Gestaltung die Anforderungen nicht erfuellt. (F) 6.1.14. Beschreiben Sie bitte eingehend die Fälle, in denen Hinweise irreführende Zeichen, Symbole oder Angaben hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs oder der CO2-Emissionen aufweisen, welche die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellen. (O) 6.1.15. Wurden sonstige Hinweise mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch auf Fahrzeugen angebracht, die im Widerspruch zu den Informationen auf dem offiziellen Hinweis stehen? Wenn ja, beschreiben Sie die betreffenden Fälle bitte näher. (F) 6.2. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zum vorgesehenen Hinweis. (O) Einhaltung der Bestimmungen zum Leitfaden 6.3. Werden die Bestimmungen gemäß der Richtlinie zu Inhalt und Gestaltung des Leitfadens eingehalten, und wird der Leitfaden gemäß den Bestimmungen der Richtlinie verbreitet? (O) 6.3.1. Welche Größe hat der Leitfaden, und wie viele Seiten umfasst der Leitfaden? (O) 6.3.2. Werden die Fahrzeugmodelle sortiert nach Fabrikat und in alphabetischer Reihenfolge dargestellt? (O) 6.3.3. Werden die Fahrzeuge über die alphabetische Sortierung hinaus nach sonstigen Kriterien sortiert? Beschreiben Sie bitte die angenommenen Kriterien. (O) 6.3.4. Wie oft wird der Leitfaden aktualisiert? (O) 6.3.5. Enthält der Leitfaden nach einer Neuauflage eine Übersicht sämtlicher neuer Personenkraftwagen, die zum Zeitpunkt der Neuauflage verfügbar sind? (O) 6.3.6. Werden für die genannten Modelle jeweils der Kraftstofftyp sowie die gemäß den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß ermittelten Werte für den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen angegeben? (O) 6.3.7. Werden für die verzeichneten Modelle über die in der Richtlinie genannten Daten hinaus weitere Informationen angegeben? Wenn ja, erläutern Sie diese Informationen und stellen Sie dar, aus welchen Gründen diese Informationen in den Leitfaden aufgenommen wurden. (O) 6.3.8. Wurden in dem Leitfaden sonstige irreführende Zeichen, Symbole oder Angaben in Verbindung mit dem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen verwendet, welche die Bestimmungen der Richtlinie nicht erfuellen? Wenn ja, beschreiben Sie diese Zeichen, Symbole oder Beschriftungen bitte detaillierter. (O) 6.3.9. Wurden sonstige Leitfäden mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch auf Fahrzeugen angebracht, die im Widerspruch zu den Informationen auf dem offiziellen Leitfaden stehen? Wenn ja, beschreiben Sie die betreffenden Fälle bitte näher. (F) 6.3.10. Bei welchem Prozentanteil der Händler ist der Leitfaden kostenlos am Verkaufsort verfügbar, und bei welchem Prozentanteil der Händler ist der Leitfaden nicht verfügbar? Aus welchen Gründen ist der Leitfaden nicht kostenlos am Verkaufsort verfügbar? (F) 6.3.11. Berichten die Händler von Problemen bei der Lieferung des Leitfadens? (F) 6.3.12. Liegt der Leitfaden am Verkaufsort aus? Warum legen die Händler den Leitfaden nicht aus? (F) 6.4. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zum vorgesehenen Leitfaden. (O) Einhaltung der Bestimmungen zum Aushang (zur Schautafel) 6.5. Werden die Bestimmungen gemäß der Richtlinie zu Inhalt und Gestaltung des Aushangs (der Schautafel) eingehalten, und wird der Aushang (die Schautafel) gemäß den Bestimmungen der Richtlinie angebracht? (O) 6.5.1. Bei welchem Prozentanteil der Händler wird der Aushang (die Schautafel) nicht am Verkaufsort angebracht? (F) 6.5.2. Bei welchem Prozentanteil der Händler wird der Aushang (die Schautafel) gut sichtbar am Verkaufsort angebracht? (F) 6.5.3. In welcher Hinsicht erfuellt der am Verkaufsort angebrachte Aushang (die Schautafel) die Bestimmungen der Richtlinie nicht? (F) 6.5.4. Welche Gründe geben die Händler dafür an, dass kein Aushang (keine Schautafel) mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch angebracht wird? (F) 6.5.5. Welche Gründe geben die Händler dafür an, dass der Aushang (die Schautafel) mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch nicht gut sichtbar angebracht werden? (F) 6.5.6. Welche Gründe geben die Händler in Fällen an, in denen Gestaltung oder Inhalt des Aushangs (der Schautafel) die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellen? (F) 6.6. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zum Aushang (zur Schautafel). (O) Einhaltung der Bestimmungen zu sonstigen Werbeschriften 6.7. Erfuellen die Werbeschriften die Bestimmungen der Richtlinie? (O) 6.8. Stellen Sie bitte Beispiele dar bzw. legen Sie Muster für Fälle vor, in denen Werbeschriften die Bestimmungen der Richtlinie nicht erfuellten. (O) 6.9. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zu Werbeschriften. (O) Bewertung der allgemeinen Einhaltung der Bestimmungen 6.10. Inwieweit hängt die Einhaltung der Bestimmungen durch die Händler (hinsichtlich der Anbringung des Hinweises und des Aushangs sowie in Bezug auf die Verbreitung des Leitfadens gemäß den Bestimmungen der Richtlinie) von der jeweiligen Region und vom Händlertyp ab (d. h. davon, ob ein Händler als freier Händler oder als Vertragshändler bzw. als Vertragshändler eines einzelnen Herstellers oder mehrerer Hersteller auftritt; bestehen Unterschiede je nach Hersteller?). (F) 6.11. Inwieweit hängt die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie durch die Händler (hinsichtlich der Anbringung des Hinweises und des Aushangs und in Bezug auf die Verbreitung des Leitfadens) von den für das Verkaufspersonal zu Grunde gelegten Bonussystemen (Provisionssystemen) ab? (F) 6.12. Inwieweit hängt die Einhaltung der Richtlinie in Ihrem Mitgliedstaat vom Bewusstsein der Verbraucher hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs und vom geschätzten Einfluss der Richtlinie auf das Verbraucherverhalten ab? (F) Sanktionen 6.13. Welche Sanktionen wurden in Ihrem Mitgliedstaat für Verstöße gegen die in Ihrem Mitgliedstaat angenommenen Bestimmungen der Richtlinie festgelegt? (O) 6.13.1. Sind in Ihrem Mitgliedstaat bestimmte Sanktionen für Verletzungen der in Ihrem Mitgliedstaat angenommenen Bestimmungen der Richtlinie vorgesehen? (O) 6.13.2. Beschreiben Sie die Sanktionen näher. (O) 6.13.3. Wurden bereits Sanktionen verhängt? Wenn ja, gegen wen wurden Sanktionen verhängt und in welcher Form wurden die Sanktionen verhängt? (O) Zusammenfassung mehrerer Varianten und/oder Versionen 7. In Artikel 2 (Punkte 5 und 6) der Richtlinie heißt es, dass in einem Modell Versionen und Varianten des Fahrzeugtyps zusammengefasst werden können. Wurde diese Möglichkeit wahrgenommen? Geben Sie bitte an, auf welcher Basis die Zusammenfassung erfolgte. Bitte geben Sie an, wie das System auf die Bestimmungen der Richtlinie angewendet wurde. (F) F. AUSWEITUNG AUF ANDERE MEDIEN 1. Haben Sie das Informationssystem ausgeweitet und/oder beabsichtigen Sie eine Ausweitung (z. B. auf andere Medien)? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zweck? (F) 2. Haben Sie alternative Medien in der Praxis erprobt? Wenn ja, beschreiben Sie bitte die Testmethoden und die jeweiligen Umstände sowie die Testergebnisse. (F) 3. Haben Sie rechtliche und institutionelle Hindernisse vorgefunden, die einer Ausdehnung der Bestimmungen hinsichtlich des Werbematerials auf andere Medien entgegenstehen? Wenn ja, beschreiben Sie diese Hindernisse bitte detaillierter. (F) G. GESAMTBEWERTUNG 1. Beschreiben Sie bitte Ihre wichtigsten Erfahrungen bei der Umsetzung der Richtlinie (und Ihrer jeweiligen nationalen Bestimmungen). (F) 2. Benennen Sie bitte die Maßnahmen, die Ihnen für eine Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinie in Ihrem Mitgliedstaat und innerhalb der EU am dringlichsten erscheinen. (F) (1) Wenn das Formular von mehreren Personen (bzw. Organisationen/Abteilungen) ausgefuellt wurde, bitte jeweils die genannten Informationen angeben.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.