Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/3161 des Rates vom 12. Dezember 2024 zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-12-18

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02024D3161 — DE — 18.12.2024 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B ▼C1 BESCHLUSS (EU) 2024/3161 DES RATES vom 12. Dezember 2024 zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft ▼B (ABl. L 3161 vom 18.12.2024, S. 1) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 90841 vom 30.12.2024, S.  1 (2024/3112) ▼B ▼C1 BESCHLUSS (EU) 2024/3161 DES RATES vom 12. Dezember 2024 zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft ▼B Artikel 1 Die folgende von Polen benannte Kandidatin wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 8. Januar 2025 zur Europäischen Staatsanwältin der EUStA ernannt: Frau Grażyna STRONIKOWSKA Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.