02024D3161 — DE — 18.12.2024 — 000.001


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BESCHLUSS (EU) 2024/3161 DES RATES

vom 12. Dezember 2024

zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft

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(ABl. L 3161 vom 18.12.2024, S. 1)


Berichtigt durch:

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Berichtigung, ABl. L 90841 vom 30.12.2024, S.  1 (2024/3112)




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BESCHLUSS (EU) 2024/3161 DES RATES

vom 12. Dezember 2024

zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft

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Artikel 1

Die folgende von Polen benannte Kandidatin wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 8. Januar 2025 zur Europäischen Staatsanwältin der EUStA ernannt:

Frau Grażyna STRONIKOWSKA

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.