Europäische Union

2006/702/EG: Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft

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Quellenkennung: 32006D0702. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ng kohärenter, umfassender Strategien für das lebenslange Lernen mit besonderem Augenmerk auf die von der Wissensökonomie nachgefragten Fähigkeiten, einschließlich der Förderung der Zusammenarbeit und der Gründung von Partnerschaften zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und Städten im Bereich Schul- und Berufsbildung, um den Austausch von Erfahrung und bewährten Verfahren (auch aus innovativen Projekten) zu erleichtern. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Belange benachteiligter Gruppen gerichtet werden; — Förderung der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen der Schul- und Berufsbildungssysteme, denen gegebenenfalls europäische Standards und Grundsätze zugrunde liegen, insbesondere zur Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Schul- und Berufsbildung; — Stärkung der Verbindungen zwischen Hochschulen, Forschungs- und Technologiezentren und Unternehmen, namentlich durch die Arbeit in Netzwerken und gemeinsame Maßnahmen. Im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ müssen sich viele Mitgliedstaaten und Regionen beträchtlichen Herausforderungen im Schul- und Berufsbildungsbereich stellen. Die Finanzmittel sollten für die Umsetzung von Reformen eingesetzt werden, mit denen die folgenden speziellen Grundsätze verwirklicht werden: — Gewährleistung eines angemessenen Angebots an attraktiver, zugänglicher und hochwertiger Schul- und Berufsbildung auf allen Ebenen, einschließlich verbesserter Personalqualifikationen; Förderung flexibler Bildungswege und neuer Optionen, die bereits im Schul- und Vorschulalter ansetzen; deutlicher Rückgang der Zahl der Schulabbrüche und Anhebung der Zahl der Abschlüsse der Sekundarstufe II sowie verbesserter Zugang zu Vorschul- und Schulbildung; — Förderung der Modernisierung der tertiären Bildung und Entwicklung des Humanpotenzials in Forschung und Innovation, durch Aufbaustudiengänge, die weitere Fortbildung von Forschern und durch die Anziehung von mehr jungen Menschen in wissenschaftliche und technische Studiengänge; — Förderung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Ausbildung, einschließlich der betrieblichen Ausbildung und der Ausbildung in unternehmerischer Kompetenz; — gegebenenfalls Sicherstellung von mehr Mobilität auf regionaler, nationaler und transnationaler Ebene und Förderung von Rahmenbedingungen und Systemen zur Schaffung von Transparenz der Qualifikationen und zu deren Anerkennung und zur Besserstellung des nichtformalen und informellen Lernens; — Investitionen in die Schul- und Berufsbildungsinfrastruktur einschließlich in IKT, sofern solche Investitionen nötig sind, um Reformen durchzuführen und/oder sofern sie wesentlich dazu beitragen können, die Qualität und Wirksamkeit der Schul- und Berufsbildungssysteme zu steigern. 1.3.4.   Verwaltungskapazitäten In den vorangegangenen Programmplanungszeiträumen haben die Fonds im Rahmen der technischen Hilfe die Verwaltungskapazitäten der Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden für die Anwendung der einschlägigen Verordnungen gestärkt. Dies wird auch im Zeitraum von 2007 bis 2013 der Fall sein. Abgesehen von der Fondsverwaltung ist die effektive Verwaltungskapazität der öffentlichen Verwaltungen und Dienste, d. h. eine intelligente Verwaltung, eine wesentliche Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Daher werden die Fonds im Einklang mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie, in der eine bessere Rechtsetzung, Politikgestaltung und -umsetzung gefordert werden, um die Bedingungen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu schaffen, Investitionen in das Humankapital der Verwaltungs- und öffentlichen Dienste auf allen Gebietsebenen fördern. Für die Kohäsionsländer und die unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen ist es äußerst wichtig, die Produktivität und Qualität am Arbeitsplatz im öffentlichen Sektor, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales, Bildung, Gesundheitswesen, Umwelt und Rechtswesen, zu verbessern, um Reformen durchzusetzen und zu beschleunigen, die Produktivität und das Wachstum der Wirtschaft als Ganzes zu steigern und den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Strukturfonds können eine wichtige Rolle übernehmen, indem sie in vielen Bereichen eine wirksame Politikgestaltung und -umsetzung mit Beteiligung aller maßgeblichen Beteiligten fördern. Deswegen sind die Kohäsionsländer und die unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen aufgefordert, öffentliche Verwaltungen und öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene aufzubauen. Die einschlägigen Maßnahmen sollten der besonderen Situation jedes Mitgliedstaats Rechnung tragen. Im Einklang mit dem Grundsatz der Mittelkonzentration werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine umfassende Analyse vorzunehmen, in der die Politikbereiche ermittelt werden, in denen die Verwaltungskapazität am förderbedürftigsten ist. Die Investitionen sollten auf die Politikbereiche, in denen die Hindernisse für die sozioökonomische Entwicklung am größten sind, und die wichtigsten Aspekte der Verwaltungsreformen konzentriert werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass dem Erfordernis, die Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltungen zu steigern und den öffentlichen Dienst zu modernisieren, in gebührendem Umfang nachgekommen wird. Aktionsleitlinien für dieses Kapitel: — Förderung guter Politiken und Programme, Begleitung, Evaluierung und Folgenabschätzung auf der Grundlage von Studien, Statistiken und Gutachten, Vorausschauen, Förderung der bereichsübergreifenden Koordinierung und des Dialogs zwischen den betreffenden öffentlichen und privaten Einrichtungen; — Förderung des Aufbaus von Kapazitäten für die Durchführung der Politiken und Programme — u. a. in Bezug auf Kriminalitätsprüfung, Rechtsdurchsetzung — insbesondere durch die Erfassung des Fortbildungsbedarfs, Beurteilung der Laufbahnentwicklung, Bewertung, Sozialaudits, Verwirklichung der Grundsätze der transparenten Führung, Management- und Personalfortbildung und spezifische Unterstützung der wesentlichen Dienste, der Aufsichtsbehörden und der sozioökonomischen Akteure. 1.3.5.   Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte Angesichts der demografischen Struktur der EU, der alternden Bevölkerung und des zu erwartenden Arbeitskräfterückgangs in den kommenden Jahren muss die Europäische Union Maßnahmen ergreifen, damit ihre Arbeitskräfte länger bei guter Gesundheit berufstätig sein können. Investitionen in die Gesundheitsfürsorge und die Krankheitsvorsorge sorgen dafür, dass möglichst viele Arbeitskräfte länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, so dass sie weiterhin zur Wirtschaft beitragen und die Abhängigkeitsquote sinkt. Dies hat eine unmittelbare Wirkung auf die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit und darüber hinaus wichtige positive Nebeneffekte für die Lebensqualität im Allgemeinen. In den europäischen Regionen bestehen beträchtliche Disparitäten in Bezug auf den Gesundheitsstatus und den Zugang zur Gesundheitsfürsorge. Deswegen müssen im Rahmen der Kohäsionspolitik Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge unterstützt werden, um dafür zu sorgen, dass die Menschen vor allem in weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten und Regionen länger bei guter Gesundheit arbeitsfähig sind. Eine gemeinschaftliche Verbesserung des Gesundheitsstatus und Vorsorgemaßnahmen spielen eine wichtige Rolle beim Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitswesen. Eine gute Gesundheitsfürsorge führt zu einer höheren Beteiligung am Arbeitsmarkt, einem längerem Arbeitsleben, höherer Produktivität und niedrigeren Gesundheits- und Sozialkosten. Die Kohäsionspolitik muss vor allem in Regionen mit Entwicklungsrückstand dazu beitragen, dass Langzeitpflegeeinrichtungen verbessert werden und Investitionen in die Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur erfolgen, insbesondere wenn deren Fehlen oder unzureichende Entwicklung ein größeres Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die notwendige Steigerung der Effizienz von Gesundheitsfürsorgesystemen durch Investitionen in IKT, Wissen und Innovation erreicht wird. Aktionsleitlinien für dieses Kapitel: — Verhütung von Gesundheitsrisiken zur Steigerung der Produktivität durch allgemeine Gesundheitsinformationskampagnen, durch einen Know-how- und Technologietransfer und durch Sicherstellung, dass Gesundheitsdienste mit den notwendigen Fertigkeiten, Produkten und Geräten ausgestattet sind, um Risiken zu verhüten und die möglichen Schäden zu minimieren. — Dort Lücken in der Gesundheitsinfrastruktur schließen und effiziente Dienstleistungen fördern, wo die wirtschaftliche Entwicklung der weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten und Regionen behindert wird. Dies setzt voraus, dass zuvor das optimale Niveau der Versorgung mit Dienstleistungen und geeigneter Technik wie Telemedizin und dem Kosten einsparenden Potenzial von Online-Gesundheitsdiensten sorgfältig geprüft wird. 2.   DER TERRITORIALE ASPEKT DER KOHÄSIONSPOLITIK Anders als die sektorbezogene Politik ist die Kohäsionspolitik dadurch gekennzeichnet, dass sie an die speziellen Bedürfnisse und Eigenheiten spezieller geografischer Probleme und Möglichkeiten angepasst werden kann. In der Kohäsionspolitik kommt dem geografischen Aspekt eine zentrale Bedeutung bei. Deswegen sollten die Mitgliedstaaten und Regionen, wenn sie ihre Programme ausarbeiten und die Mittel auf Prioritäten konzentrieren, besonders diese spezifischen geografischen Umstände berücksichtigen. Die Einbeziehung des territorialen Aspekts trägt dazu bei, dass sich nachhaltige Kommunen entwickeln können und sich eine ungleiche Regionalentwicklung nicht negativ auf das allgemeine Wachstumspotenzial auswirkt. Ein derartiger Ansatz erfordert außerdem eine Lösungssuche für die spezifischen Probleme und Möglichkeiten städtischer und ländlicher Gebiete sowie von Grenzregionen und weiteren transnationalen Gebieten, einschließlich der Regionen, die unter Nachteilen leiden aufgrund deren Insellage, Entfernung (wie z. B. die äußeren oder arktischen Regionen), geringer Bevölkerungsdichte oder Gebirgslage. Auch für die Probleme, mit denen Küstengebiete aufgrund von Umweltbedingungen und demografischen Umständen konfrontiert sind, müssen möglicherweise Lösungsansätze gefunden werden. Die erfolgreiche Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik erfordert Durchführungsmechanismen, die zur Gewährleistung einer gerechten, auf den individuellen Fähigkeiten gründenden Behandlung aller Gebiete als wettbewerbsfördernder Faktor beitragen. Infolgedessen ist gutes Verwaltungshandeln wichtig für eine erfolgreiche Herangehensweise an den territorialen Aspekt. Für die nächste Programmgeneration sollte die Förderung der territorialen Kohäsion sogar Teil der Anstrengungen sein, gemeinschaftsweit sicherzustellen, dass alle Gebiete die Möglichkeit erhalten, zur Agenda für Wachstum und Beschäftigung beizutragen. Auf den Einzelfall bezogen bedeutet dies, dass dem Konzept der territorialen Kohäsion unter der Berücksichtigung der Geschichte, Kultur oder institutionellen Beschaffenheit jedes einzelnen Mitgliedstaats eine unterschiedliche Bedeutung zukommen sollte. Der Aufbau qualitativ hochwertiger Partnerschaften ist ebenfalls unabdingbar, da dadurch die Beteiligung von Akteuren aller Ebenen (national, regional, städtisch, ländlich und lokal) erreicht wird. Der territoriale Zusammenhalt kann deswegen nur durch eine umfassende Strategie erfolgreich verwirklicht werden, die einen Rahmen absteckt, innerhalb dessen spezielle Ziele und Maßnahmen verfolgt werden. Mit dem neuen Rechtsrahmen eröffnet sich für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, an die Städte die Fonds zu delegieren, deren Zweck innerhalb der neuen Programme städtische Belange betrifft. Die Städte sollten während des gesamten Prozesses beteiligt sein, um vollen Nutzen aus der jeweiligen Partnerschaft zu ziehen. Dies könnte auch die Verantwortung für die Konzeption und Durchführung des weiterdelegierten Teils des Programms beinhalten. In dem neuen Rechtsrahmen ist darüber hinaus eine außerordentliche Unterstützung für Regionen in äußerster Randlage vorgesehen, die von diesen zur Bewältigung der Kosten zu verwenden sind, welche ihnen aufgrund der großen Entfernungen entstehen. Es wird eine besondere Herausforderung sein sicherzustellen, dass diese Unterstützung zur Verwirklichung der Programmstrategie als Ganzes beiträgt, d. h. nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung schafft. 2.1.   Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung Wie in der Mitteilung der Kommission über die Kohäsionspolitik und die Städte beschrieben, leben mehr als 60 % der Bevölkerung der Europäischen Union in städtischen Gebieten mit über 50 000 Einwohnern (12). Städte und Ballungsgebiete im Allgemeinen verfügen über das größte Angebot an Arbeitsplätzen, Unternehmen und höheren Bildungseinrichtungen und sind für die Verwirklichung des sozialen Zusammenhalts von größter Wichtigkeit. Europäische Städte und Ballungsgebiete ziehen gewöhnlich Einwohner mit hohem Ausbildungsstand an, was oft einen „Circulus virtuosus“ bewirkt, d. h. eine Aufschwungspirale, in der durch eine stimulierte Innovations- und Unternehmenstätigkeit deren eigene Attraktivität erhöht wird und wiederum neue Talente anzieht. In Städten und Ballungsgebieten konzentrieren sich nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Herausforderungen, und deshalb muss den spezifischen Problemen, mit denen sich städtische Gebiete konfrontiert sehen, beispielsweise Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung (einschließlich des Problems der „erwerbstätigen Armen“), hohe und weiter steigende Kriminalitätsraten, zunehmende Verkehrsstaus und benachteiligte Stadtviertel, Rechnung getragen werden. Programme, deren Schwerpunkt auf städtischen Gebieten liegt, können in unterschiedlicher Weise durchgeführt werden: erstens durch Maßnahmen zur Förderung der Städte als Motor der regionalen Entwicklung. Solche Maßnahmen sollten die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, z. B durch die Bildung von Clustern, zum Ziel haben. Die unterstützten Aktionen umfassen Fördermaßnahmen in Bezug auf die unternehmerische Initiative, Innovationen und die Entwicklung von Dienstleistungen, einschließlich Produktionsdienstleistungen. Darüber hinaus ist es ebenfalls wichtig, hochqualifiziertes Personal anzuziehen und dauerhaft zu beschäftigen; dies lässt sich durch Maßnahmen in den Bereichen Verkehrsanbindung, kulturelles Angebot usw. erreichen. Zweitens gibt es Maßnahmen zur Förderung des Zusammenhalts innerhalb städtischer Gebiete, deren Ziel eine Verbesserung der Situation von Problembezirken ist. Dies hat nicht nur einen unmittelbaren Nutzen für die betreffenden Bezirke zur Folge, sondern trägt auch dazu bei, einen Teil des Drucks auf die Vororte abzumildern, die aufgrund der Suche vieler Menschen nach mehr Lebensqualität einem ausufernden wilden Wachstum ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Sanierung der physischen Umwelt, der Wiedererschließung von Industriebrachen insbesondere in alten Industrieregionen und der Erhaltung und Erschließung des historischen und kulturellen Erbes mit positiven Effekten für die Entwicklung des Fremdenverkehrs wichtig, um attraktivere und damit für die Menschen lebenswertere Städte zu schaffen. Die Sanierung von öffentlichen Räumen und Industriestandorten kann wesentlich dazu beitragen, die Suburbanisierung und das unkontrollierte wilde Wachstum von Vororten zu vermeiden und so die Bedingungen zu schaffen, die für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung erforderlich sind. Im Allgemeinen können Städte bereits durch städtebauliche und planerische Maßnahmen, d. h. durch verbesserte Planung, Gestaltung und Instandhaltung öffentlicher Räume, die Kriminalität vermindern und so die Anziehungskraft, die von sowohl subjektiv als auch objektiv sicheren Straßen, Parks und offenen Räume ausgeht, vergrößern. In städtischen Gebieten sind die Faktoren Umwelt, Wirtschaft und Soziales eng miteinander verbunden. Eine gute Qualität der städtischen Umwelt ist auch vor dem Hintergrund der erneuerten Lissabonner Strategie anzustreben, in der das prioritäre Anliegen formuliert wurde, aus Europa einen attraktiveren Platz für Arbeit, Leben und Investitionen zu machen (13). Drittens gibt es Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogeneren polyzentrischen Entwicklung durch den Ausbau des städtischen Netzes auf der nationalen und gemeinschaftlichen Ebene einschließlich der Verbindungen zwischen den wirtschaftlich stärksten Städten und anderen städtischen Gebieten, einschließlich kleinerer und mittelgroßer Städte. Dies macht es notwendig, bei der Ermittlung und Stärkung von Wachstumspolen eine strategische Auswahl zu treffen und, was von gleicher Bedeutung ist, die Vernetzungen herzustellen, mit welchen diese Wachstumspole sowohl in physischer (Infrastruktur, Informationstechnologien usw.) als auch in menschlicher Hinsicht (Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit usw.) verbunden werden können. Da diese Pole einen größeren Einzugsbereich haben und das unmittelbare ländliche Hinterland einschließen, tragen sie zu einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung des jeweiligen Mitgliedstaats und der Gemeinschaft als Ganzes bei. In einer vergleichbaren Weise bieten ländliche Gebiete Dienstleistungen an die Gesellschaft als Ganzes, z. B. in der Form von Erholungsmöglichkeiten und von hoch geschätzten Landschaften. Besonderes Augenmerk sollte daher auch den Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gelten. Auf der Grundlage früherer Erfahrungen basieren städtische Maßnahmen auf einer Reihe von Grundsätzen. Zum einen fällt den maßgeblichen Partnern in den Städten und den lokalen Behörden bei der Verwirklichung dieser Ziele eine wesentliche Rolle zu. Wie oben erwähnt, können die Mitgliedstaaten Verantwortung für städtische Entwicklung an die Städte delegieren. Dies ist insbesondere da von Bedeutung, wo räumliche Nähe erforderlich ist, beispielsweise um auf die Herausforderungen vorwiegend lokaler Art zu reagieren wie gesellschaftliche Ausgrenzung oder mangelnder Zugang zu wichtigen Dienstleistungen. Zum anderen werden Erfolge in der Regel nur dann erzielt, wenn ein mittel- bis langfristiger Plan für eine nachhaltige städtische Entwicklung aufgestellt wird, der die Kohärenz von Investitionen und ihrer Umweltqualität gewährleistet. Dadurch kann auch das Engagement des Privatsektors und dessen Beteiligung an der Stadtentwicklung sichergestellt werden. Im Allgemeinen ist ein multidisziplinärer oder integrierter Ansatz notwendig. In Bezug auf gebietsbezogene Maßnahmen, beispielsweise zur Förderung der sozialen Einbeziehung, bedeutet dies, dass die Maßnahmen, mit denen die Lebensqualität (einschließlich der Umwelt und der Wohnverhältnisse) oder der Versorgungsgrad der Bürger mit Dienstleistungen verbessert werden soll, zu kombinieren sind mit solchen Maßnahmen, welche die Förderung der Entwicklung neuer Aktivitäten und die Schaffung von Arbeitsplätzen zum Ziel haben, um langfristig die Zukunft der betreffenden Gebiete zu sichern. Mit der neuen JESSICA-Initiative wird die Entwicklung von Finanzierungsprodukten gefördert und erleichtert, um Projekte zu unterstützen, die Teil integrierter Stadtentwicklungspläne sind. Im Allgemeinen sollten sich integrierte Unterstützungsdienste und Programme auf jene Gruppen konzentrieren, die einer Unterstützung am meisten bedürfen, beispielsweise Einwanderer, junge Menschen und Frauen. Alle Bürger sollten darin unterstützt werden, bei der Planung und der Erbringung von Dienstleistungen mitzuwirken. 2.2.   Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen Die Kohäsionspolitik kann ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Förderung der wirtschaftlichen Wiederbelebung ländlicher Gebiete spielen, indem sie die Maßnahmen des neuen Instruments für die Entwicklung des ländlichen Raums (des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums —ELER) ergänzt (14). Mit diesem ergänzenden Ansatz sollte die Umstrukturierung und Diversifizierung der Wirtschaft in Europas ländlichen Gebieten unterstützt werden. Die Synergien zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Synergie und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet und einem bestimmten Tätigkeitsbereich durch den Europäischen Regionalfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fischereifonds und den ELER zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien für die Abgrenzung und die Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten in dem „Nationalen strategischen Rahmenplan/Nationalen Strategieplan“ festgelegt werden. Die Kohäsionspolitik sollte durch Maßnahmen zugunsten ländlicher Gebiete oder Gebiete mit besonderen natürlichen Nachteilen, beispielsweise vieler Inselregionen, durch Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft zur Schaffung neuer Möglichkeiten beitragen. Zu diesem Zweck sollten beispielsweise Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Mindestversorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge gesichert wird, um die Anziehungskraft für Unternehmen und qualifizierte Arbeitskräfte zu steigern und die Abwanderung aufzuhalten. Notwendig ist in diesem Zusammenhang außerdem die Anbindung an die wichtigsten nationalen und europäischen Netze. Darüber hinaus sollte im Rahmen der Kohäsionspolitik die endogene Kapazität ländlicher Gebiete gestärkt werden, indem beispielsweise die Vermarktung lokaler Erzeugnisse auf nationaler oder globaler Ebene oder die Verfahrens- und Produktinnovation in vorhandenen Sektoren gefördert werden. Ein besonderes Problem besteht darin, die kritische Masse zu erreichen, die für eine effiziente Leistungserbringung einschließlich der vorstehend erwähnten Leistungen zur Gesundheitserhaltung der Arbeitskräfte erforderlich ist. Die allgemeine Versorgung mit allen Dienstleistungen lässt sich vor allem in sehr dünn besiedelten Gebieten durch Investitionen in Entwicklungszentren in ländlichen Gebieten (beispielsweise in Klein- und Mittelstädten), durch die Entwicklung von wirtschaftlichen Clustern, die auf die örtlichen Vorteile aufbauen, und durch den Einsatz neuer Informationstechnologien erreichen. Viele ländliche Gebiete sind stark vom Fremdenverkehr abhängig. Diese Regionen benötigen einen integrierten, qualitätsorientierten Ansatz, dessen zentrales Anliegen die Kundenzufriedenheit ist und der auf den wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Aspekten der nachhaltigen Entwicklung beruht. Die Maßnahmen sollten das natürliche und kulturelle Erbe nutzen, dieses zu erhalten und entwickeln suchen. Dies kann wichtige positive Nebenwirkungen zeitigen, indem die Lebensräume geschützt und Investitionen in die Artenvielfalt gefördert werden. Der integrierte Ansatz sollte sich positiv auf den Tourismussektor, die lokale Wirtschaft, die im Tourismus beschäftigten Menschen, die Besucher und die lokale Bevölkerung sowie das natürliche und kulturelle Erbe auswirken. In Bezug auf den Fischereisektor kann die Kohäsionspolitik eine wichtigen Beitrag als Ergänzung zu den vom Europäischen Fischereifonds finanzierten Maßnahmen leisten, da die wirtschaftliche Neuordnung der von der Fischerei abhängigen Küstengebiete und der kleineren Inseln aufgrund geografischer Bedingungen oft eine besondere Herausforderung darstellt. 2.3.   Zusammenarbeit Maßnahmen zur Förderung einer grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen sowie gegebenenfalls maritimen Zusammenarbeit sollten die drei oben beschriebenen Prioritäten ergänzen. Dies sollte bewirken, dass sich infolge der engeren Zusammenarbeit der EU-Regionen die Wirtschaftsentwicklung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.