Europäische Union

2006/702/EG: Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0702. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Impulse erhalten, um private Investitionen in IKT zu erleichtern und zu stimulieren und gleichzeitig den Wettbewerb im IKT-Sektor zu gewährleisten. Schwerpunkt der politischen Maßnahmen sollte daher die Vernetzung sein. Dies schließt auch die Innovationsunterstützung für KMU und besonders eine Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen ein. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Fertigkeiten zu entwickeln, die in der wissensbasierten Wirtschaft benötigt werden, und Inhalte durch Anwendungen und Dienste (wie elektronische Behördendienste, elektronischer Geschäftsverkehr, technologiegestütztes Lernen, Online-Gesundheitswesen) zu entwickeln, die eine interessante Alternative zu anderen, oft teureren Arten der Dienstleistungserbringung sind. Für abgelegene und dünn besiedelte Gebiete sowie für Regionen in äußerster Randlage, Inseln und Gebiete mit naturbedingten Nachteilen ist dies besonders wichtig. Es ist offensichtlich, dass der Einsatz und die Entwicklung von Produkten und inhaltsgestützten Diensten nur funktionieren kann, wenn die geeignete Infrastruktur vorhanden und in der Lage ist, Breitbanddienste zu unterstützen. Daher ist es wichtig, dass in der ganzen Union die geeignete Infrastruktur für Breitbandkommunikation zu erschwinglichen Kosten verfügbar ist. Investitionen in die IKT-Infrastruktur sollten generell der raschen technologischen Entwicklung Rechnung tragen und die Grundsätze der Technologieneutralität und des offenen Zugangs beachten. Wesentlich ist außerdem die Beachtung des Wettbewerbsrechts und des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Die Aktionen müssen gestützt sein auf Kontextindikatoren mit Bezug auf die bestehende Wirtschaftsstruktur (einschließlich hinsichtlich der Spezialisierung der Industrie, des Niveaus der wirtschaftlichen Entwicklung, der Qualität der Anbindung an IKT und potenzieller Synergien zwischen regionalen Wirtschaftszentren). Bei der Ermittlung des regionalen Bedarfs sollten die bestehenden Gemeinschaftsinitiativen zur Förderung der IKT und besonders die Initiative „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ berücksichtigt werden (7). Angesichts der Tatsache, dass die IKT alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft berühren, müssen die Mitgliedstaaten und Regionen unbedingt kompatible Strategien für die Informationsgesellschaft entwickeln, die für Kohärenz zwischen den einzelnen Sektoren und deren Integration sorgen; hierzu sollten sie auf der Grundlage des lokalen Bedarfs, der Mitwirkung der Entscheidungsträger und einer starken öffentlichen politischen Unterstützung nachfrage- und angebotsgestützte Maßnahmen ausgewogen miteinander kombinieren. Aktionsleitlinien: — Gewährleistung der Nutzung von IKT durch Unternehmen und Haushalte sowie Förderung der Entwicklung durch ausgewogene Unterstützung der Nachfrage nach und Angebot an IKT-Produkten und öffentlichen und privaten Diensten sowie durch höhere Investitionen in das Humankapitel. Diese Maßnahmen dürften eine Produktivitätssteigerung bewirken sowie eine offene und wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft und eine Integrationsgesellschaft (z. B. durch besseren Zugang für Behinderte und Senioren) und somit Wachstum und Beschäftigung fördern. — Gewährleistung der Verfügbarkeit von IKT-Infrastruktur und verwandter Dienstleistungen in den Fällen, in denen der Markt diese nicht zu tragbaren Kosten und auf dem Niveau anbietet, das erforderlich ist, um die verlangten Dienste zu unterstützen, vor allem in abgelegenen und ländlichen Gebieten sowie in den neuen Mitgliedstaaten. 1.2.4.   Besserer Zugang zu Finanzmitteln Ein weiterer wichtiger Faktor für die Förderung des Wissens und der Innovation ist der einfachere Zugang zu Finanzmitteln. Um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, muss es für Unternehmer und Unternehmen hinreichend lohnend werden, in die Entwicklung und Herstellung von Waren und Dienstleistungen zu investieren anstatt sich beispielsweise auf Tätigkeiten zu konzentrieren, die Spekulationsgewinne abwerfen. Oft ist es in diesem Kontext schwierig, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten, was dem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege steht. Ein besserer Zugang zu Kapital ist sowohl für FtE-Tätigkeiten als auch für Existenzgründer wichtig. Deswegen müssen innovationsbezogene Risikokapitalmärkte entwickelt und gleichzeitig das Regelungsumfeld verbessert werden, um unternehmerische Initiativen zu vereinfachen. Solche Programme könnten in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Rahmen der JEREMIE-Initiative durchgeführt werden, um in den Fällen finanzielle Ressourcen zu erschließen, in denen der Markt angesichts der mit FtE-Tätigkeiten verbundenen hohen Risiken unergiebig bleibt, wodurch unternehmerische Initiativen verhindert werden. Dabei ist zu prüfen, wie sich die Förderung von Unternehmensgründungen durch die öffentliche Hand auswirkt, um zu vermeiden, dass private Investitionen völlig verdrängt und wettbewerbsverzerrende Maßnahmen getroffen werden. Die Koordinierung zwischen den Fonds sollte ebenfalls verbessert werden. Privates Beteiligungskapital und Risikokapital sowie Darlehensfonds für die Gründung innovativer Unternehmen sollten als Motor für unternehmerische Initiative, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine wesentliche Rolle spielen. Öffentliche Einrichtungen sind nicht immer am besten geeignet, um Risiken zu übernehmen. Der Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, im Falle eines Marktversagens spezialisierte Anbieter von Risikokapital und Bankbürgschaften einzurichten oder zu erweitern. Erfahrungsgemäß sind diese wirkungsvoller, wenn sie ein Unterstützungs-Gesamtpaket anbieten, das bereits eine der Unternehmensgründung oder -expansion vorangestellte Schulung einschließt. Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Aktionsleitlinien: — Förderung von zuschussfreien Finanzinstrumenten wie Darlehen, Finanzierung von nachrangigen Krediten über gesichertes Fremdkapital, wandelbare Instrumente (Mezzanin-Finanzierung) und Risikokapital (d. h. Startkapital und Risikokapital). Zuschüsse sollten für den Bau und die Erhaltung von Infrastrukturen, die den Zugang zu Finanzmitteln vereinfachen, (d. h. Technologietransferbüros, Gründerzentren, Business-Angels-Netze, Investitionsförderungsprogramme) verwendet werden. Bürgschaftsmechanismen und Kreditgarantiegemeinschaften könnten ebenfalls gefördert werden, um den KMU den Zugang zu Mikrokrediten zu erleichtern. Die EIB und der EIF könnten in dieser Hinsicht einen wertvollen Beitrag leisten. — Entwicklung eines integrierten Ansatzes, mit dem sowohl die Innovation und ihre Übertragung in neue Geschäftstätigkeiten als auch die Verfügbarkeit von Risikokapital gefördert werden. — Erreichen bestimmter Gruppen wie junge Unternehmer oder Unternehmerinnen oder benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Angesichts des über Jahre hinweg entstandenen Fachwissens des EIF ist die enge Zusammenarbeit mit ihm besonders wichtig, um den KMU die nötige Unterstützung zu leisten und gleichzeitig den europäischen Risikokapitalmarkt auszubauen. Dies könnte die Beteiligung an der JEREMIE-Initiative einschließen. 1.3.   Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze Mit dem Neustart der Lissabon-Strategie hat der Europäische Rat ein einziges Leitlinienbündel beschlossen, in dem die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (8) und die Leitlinien für die europäische Beschäftigungsstrategie vereint und somit makroökonomische, mikroökonomische und beschäftigungspolitische Strategien für Wachstum und Beschäftigung integriert werden. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Fonds (9) decken sich die Schwerpunkte der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft in den Bereichen Beschäftigung und Humanressourcen mit denjenigen der europäischen Beschäftigungsstrategie (10), ergänzt durch die länderspezifischen Prioritäten der Beschäftigungspolitischen Empfehlungen der EU. Die Offensive für Vollbeschäftigung und höhere Produktivität hängt von einer breiten Palette von Maßnahmen ab, darunter auch die bereits erörterten. Investitionen in die Infrastruktur, die Entwicklung der Unternehmen und der Forschung schaffen dank der Wirkung in der Anlaufphase kurzfristig Beschäftigungschancen, greifen aufgrund der Verbesserung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit aber auch langfristig. Damit diese Investitionen die maximale Beschäftigungswirkung erzielen und durch sie qualitativ hochwertige langfristige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden, sollte das Humankapital weiter entwickelt und gestärkt werden. In Bezug auf die Entwicklung des Humankapitals heben die beschäftigungspolitischen Leitlinien drei Aktionsschwerpunkte für die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten hervor: — mehr Menschen in Arbeit zu bringen und zu halten und die Sozialschutzsysteme zu modernisieren; — die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen zu verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern; — durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung die Investitionen in das Humankapital zu steigern. Zusätzlich zu diesen Schwerpunkten sollten Investitionen hinreichend Beachtung finden, mit denen die Effizienz der öffentlichen Verwaltung gesteigert werden kann, sowie Investitionen in die Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur. Die Kohäsionspolitik sollte sich darauf konzentrieren, die besonderen Probleme, mit denen die europäische Beschäftigungsstrategie in jedem Mitgliedstaat konfrontiert wird, zu lösen, indem sie Aktionen unterstützt, die im Rahmen der Ziele „Konvergenz“ sowie „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ durchgeführt werden; dabei ist der im Rechtsrahmen definierte Umfang der Aktivitäten zu berücksichtigen. Für das erstgenannte Ziel steht ein breiteres Spektrum von Aktionen und Finanzmitteln zur Verfügung. Für das letztgenannte Ziel müssen die Gemeinschaftsmittel wesentlich stärker konzentriert werden, um eine signifikante Wirkung zu erzielen. Die Programme für Beschäftigung und Humanressourcen sollten besonders die länderspezifischen Herausforderungen und Prioritäten berücksichtigen, die in den Beschäftigungspolitischen Empfehlungen und in den Nationalen Reformprogrammen hervorgehoben werden. Mit den auf nationaler oder regionaler Ebene durchgeführten Programmen sollten, an die örtlichen Bedürfnisse angepasst, wirksame Lösungen für regionale Disparitäten gefunden werden. Einer der sichtbarsten Aspekte für einen europäischen Mehrwert im Strukturfondszeitraum 2000—2006 war die Hilfe, die die Mitgliedstaaten und Regionen erhielten, um Erfahrungen austauschen und Netzwerke aufbauen zu können; dies war ein Beitrag zur Innovationsförderung. Vor diesem Hintergrund sollte aus den Erfahrungen, die durch die Gemeinschaftsinitiative EQUAL gewonnen wurden, größtmöglicher Nutzen gezogen werden, indem die folgenden Grundsätze, auf denen diese Initiative aufgebaut war, durchgängig berücksichtigt werden: Innovation, Transnationalität, Partnerschaft sowie die durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts. 1.3.1.   Mehr Menschen in Arbeit zu bringen und zu halten und die Sozialschutzsysteme zu modernisieren Die Verbreiterung der Wirtschaftsbasis, die Anhebung des Beschäftigungsniveaus und die Verringerung der Arbeitslosigkeit sind unabdingbar, um das Wirtschaftswachstum zu unterstützen und eine Gesellschaft ohne soziale Ausgrenzung zu fördern und die Armut zu bekämpfen. Angesichts des erwarteten Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist eine stärkere Erwerbsbeteiligung unverzichtbar. Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien ergeben sich für dieses Kapitel folgende Aktionsleitlinien: — Die Beschäftigungspolitik ausrichten auf Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts. — Einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern. — Integrative Arbeitsmärkte schaffen, Arbeit attraktiver und für Arbeit Suchende — auch für benachteiligte Menschen — und Nichterwerbstätige lohnend machen. — Den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht werden. Den Aktionen sollte die vorherige Bedarfsermittlung beispielsweise anhand einschlägiger nationaler und/oder regionaler Indikatoren wie Arbeitslosen- und Beschäftigungsquote, Anteil der Langzeitarbeitslosen, Anteil der von Armut bedrohten Menschen und Einkommensniveau zugrunde gelegt werden. Es sollte insbesondere in Bezug auf die lokale Ebene berücksichtigt werden, dass dort eventuell vorhandene große Disparitäten durch regionale Statistiken möglicherweise nicht erfasst werden. Damit die Arbeitsmarktdienste für Arbeitsuchende, Arbeitslose und Benachteiligte unterstützt werden können, müssen effiziente, wirksame Arbeitsmarkteinrichtungen, vor allem Arbeitsvermittlungsdienste, vorhanden sein, die auf die Herausforderungen des raschen wirtschaftlichen und sozialen Wandels und der Alterung der Bevölkerung reagieren können; diese könnten durch den Strukturfonds unterstützt werden. Diese Einrichtungen spielen eine zentrale Rolle, indem sie aktive Arbeitsmarktstrategien umsetzen und individuell zugeschnittene Dienste mit dem Ziel anbieten, die berufliche und geografische Mobilität zu fördern und, auch auf lokaler Ebene, das Angebot an Arbeitsplätzen mit der Nachfrage danach abzustimmen. Sie sollten dazu beitragen, Defizite und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt sowie Kompetenzen und Qualifikationen besser zu antizipieren. Eine positive Behandlung wirtschaftlicher Migration würde damit ebenfalls unterstützt werden. Dadurch würde auch eine bessere Bewältigung der Wirtschaftsmigration unterstützt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die angebotenen Dienste einfach zugänglich und transparent sind. Das EURES-Netz ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der beruflichen und geografischen Mobilität auf europäischer und auf nationaler Ebene (11). Großes Gewicht sollte auf die Stärkung aktiver und präventiver Arbeitsmarktmaßnahmen gelegt werden, die es Arbeitsuchenden, Arbeitslosen, Nichterwerbstätigen, älteren Beschäftigten und von Arbeitslosigkeit Bedrohten gestatten, Probleme beim Eintritt in das Erwerbsleben oder beim Verbleib darin zu überwinden; insbesondere sollten auch die Belange minderqualifizierter Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen sollten personenbezogene Dienste stehen, die Hilfe bei der Stellensuche, der Arbeitsvermittlung und bei Schulungen einschließen, um die Fähigkeiten der Arbeitsuchenden und Beschäftigten mit den Anforderungen der lokalen Arbeitsmärkte in Einklang zu bringen. Dabei sollte das Potenzial für Selbstständigkeit und Unternehmensgründung, IKT-Kenntnisse und die Fähigkeit zum Umgang mit digitalen Medien in vollem Umfang berücksichtigt werden. Folgende Punkte sind besonders wichtig: — Umsetzung des Europäischen Paktes für die Jugend, indem Jugendlichen der Zugang zur Beschäftigung und der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert wird, auch durch Berufsberatung, Hilfestellung bei der Vervollständigung der Bildung oder beim Zugang zu geeigneten Schulungs- und Ausbildungsgängen; — Umsetzung des Europäischen Paktes für die Gleichstellung der Geschlechter durch Einbeziehung der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und besondere Maßnahmen, um die weibliche Erwerbsbeteiligung zu steigern, die berufliche Geschlechtersegregation abzubauen sowie die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen und geschlechtsspezifische Stereotype zu beseitigen, ein familienfreundlicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern. Ein einfacherer Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen und zu Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige ist ebenso wichtig wie die Einbeziehung der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts im Rahmen politischer Strategien und Maßnahmen, Bewusstseinsbildung und der Dialog zwischen Beteiligten; — spezielle Maßnahmen, um Migranten in stärkerem Maße Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren und ihre soziale Integration zu erleichtern durch Schulungen und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, auf die individuelle Situation zugeschnittene Beratung, Sprachkurse, geeignete Unterstützung für unternehmerische Initiative, Sensibilisierung von Arbeitgebern und zugewanderten Arbeitskräften für ihre Rechte und Pflichten sowie Stärkung der Durchsetzung des Diskriminierungsverbots. Eine weitere wichtige Priorität sollte darin bestehen, benachteiligte oder von sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen wie Schulabbrecher, Langzeitarbeitslose, Minderheiten und Behinderte besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies setzt eine noch größere Bandbreite von Unterstützungsmaßnahmen voraus, die Integrationswege schaffen und die Diskriminierung bekämpfen. Dabei sollte Folgendes angestrebt werden: — Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen durch eine höhere Beteiligung an Berufs- und Fortbildung, Umschulung, geeignete Anreize und besondere Arbeitsregelungen ebenso wie durch das Angebot der notwendigen sozialen Hilfs- und Betreuungsdienste, einschließlich durch Entwicklung der Sozialwirtschaft; — Bekämpfung der Diskriminierung und Förderung der Akzeptanz der Vielfalt am Arbeitsplatz durch Schulung in Sachen Vielfalt und Sensibilisierungskampagnen, in die auch lokale Gemeinschaften und Unternehmen in vollem Umfang einbezogen werden sollten. 1.3.2.   Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern Angesichts des steigenden Drucks durch die Globalisierung, einschließlich plötzlicher und unerwarteter Handelsschocks, und der ständigen Einführung neuer Technologien muss Europa wirtschaftliche und soziale Veränderungen besser antizipieren, auslösen und assimilieren können. Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien ergeben sich für dieses Kapitel folgende Aktionsleitlinien: — Unter gebührender Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern. — Die Entwicklung der Arbeitskosten und die Tarifverhandlungssysteme beschäftigungsfreundlicher gestalten. Der Schwerpunkt sollte auf die Förderung von Investitionen der Unternehmen und vor allem der KMU in die Humanressourcen und Arbeitskräfte gelegt werden, indem Strategien und Systeme für lebenslanges Lernen entwickelt werden, die Beschäftigten, vor allem minderqualifizierten und älteren Arbeitnehmern, die Fertigkeiten vermitteln, die erforderlich sind, um sich der wissensbasierten Wirtschaft anpassen und das Erwerbsleben verlängern zu können. Besonderes Augenmerk sollte gerichtet werden auf: — die Entwicklung von Strategien und Systemen für das lebenslange Lernen einschließlich Instrumenten wie regionale und sektorale Fonds, um die betrieblichen Investitionen in und die Teilnahme aller Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen anzuheben; — die Durchführung dieser Strategien durch Beiträge zur Finanzierung der Programme und Fortbildungsmaßnahmen. Besonderen Vorrang sollten der Unternehmergeist und die KMU erhalten, denen u. a. der Zugang zu externer Fachkompetenz, beispielsweise in Finanzierungstechniken wie JEREMIE, und Schulungsangeboten — mit besonderem Gewicht auf IKT- und Managementkompetenzen — erleichtert werden sollte. Außerdem sollten mehr minderqualifizierte und ältere Beschäftigte dazu bewegt werden, an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen teilzunehmen. Besondere Bedeutung kommt der besseren Antizipierung und Bewältigung des Strukturwandels und besonders der durch die Öffnung des Handels induzierten Veränderungen zu. Es wäre zu prüfen, ob unter Mitwirkung der Sozialpartner, Unternehmen und lokalen Gemeinschaften Beobachtungssysteme eingerichtet werden sollten, um sozioökonomische Veränderungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene genau zu untersuchen und künftige Wirtschafts- und Arbeitsmarkttrends zu prognostizieren. Für Programme, deren Ziel darin besteht, die Arbeitsmärkte zu modernisieren und die allmähliche Entwicklung von Sektoren wie Landwirtschaft, Automobilbau, Textil oder Bergbau innerhalb der Union zu prognostizieren, müssen Fördermittel bereitgestellt werden; außerdem müssen aktive Maßnahmen zur Konsolidierung des wirtschaftlichen Wohlstands der Regionen getroffen werden. Bedarf besteht auch an speziellen Beschäftigungs-, Fortbildungs- und Unterstützungsdiensten für Beschäftigte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmen und Sektoren, dazu gehören u. a. Möglichkeiten, rasch auf Massenentlassungen zu reagieren. Beachtung sollte auch der Entwicklung und Verbreitung des Wissens über innovative und anpassungsfähige Formen der Arbeitsorganisation geschenkt werden, um neue Technologien zu nutzen, wie z. B. Telearbeit, die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Produktivitätssteigerung und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierunter könnten auch Maßnahmen fallen, die dazu dienen, Unternehmen für ihre soziale Verantwortung zu sensibilisieren, ein Bewusstsein für mit dem Arbeitsvertrag verbundene Rechte zu entwickeln, Initiativen zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes durchzuführen, die Schattenwirtschaft einzudämmen und Möglichkeiten der Umwandlung von Schwarzarbeit in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu finden. Die Sozialpartner spielen eine wichtige Rolle bei der Einrichtung von Mechanismen zur Gewährleistung der Flexibilität des Arbeitsmarktes. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten die Beteiligung der Sozialpartner an Aktivitäten, die unter diese Priorität fallen, fördern. Des Weiteren ist im Rahmen des Konvergenzziels ein geeigneter Betrag der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Kapazitätenaufbau bereitzustellen, der auch Ausbildung, Vernetzungsmaßnahmen, einen verstärkten sozialen Dialog sowie gemeinsam von den Sozialpartnern durchgeführte Maßnahmen umfasst. 1.3.3.   Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation Europa muss mehr in Humankapital investieren. In vielen Fällen verhindern Qualifikationsdefizite (einschließlich grundlegender Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten) und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden oder in ihm verbleiben. Um den Zugang zur Beschäftigung für alle Altersgruppen zu erleichtern und das Produktivitätsniveau und die Arbeitsplatzqualität zu verbessern, muss zum Nutzen des Einzelnen, der Unternehmen, der Wirtschaft und der Gesellschaft mehr und effektiver in Humankapital investiert werden, und es müssen wirksame nationale Strategien für das lebenslange Lernen umgesetzt werden. Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien ergeben sich für dieses Kapitel folgende Aktionsleitlinien: — Die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren. — Die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen ausrichten. Reformen in Bezug auf eine arbeitsmarktorientierte Ausbildung, um mehr Menschen an das Erwerbsleben heranzuführen und die Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu steigern, müssen mit einer Reform der Schul- und Berufsbildungssysteme einhergehen. In den vorherigen Programmplanungszeiträumen haben die Strukturfonds in großem Umfang in die Schul- und Berufsbildungssysteme investiert. Im kommenden Planungszeitraum sollten die Investitionen in das Humankapital verstärkt werden, indem die Lissabon-Ziele im Einklang mit den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung in den Mittelpunkt gestellt werden. Die folgenden allgemeinen Prioritäten sollten beachtet werden: — mehr und bessere Investitionen in das Humankapital einschließlich geeigneter Anreize und Mechanismen zur Kostenaufteilung für Unternehmen, öffentliche Behörden und Privatpersonen; — Förderu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.