Europäische Union

2006/702/EG: Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft

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Quellenkennung: 32006D0702. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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B. Ausgaben für Gesundheitsfürsorge, Sanierungskosten oder Schadensbehebung), und sie stimulieren Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Künftige Kohäsionsprogramme sollten die potenziellen Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum stärken. Dem Angebot von Umweltdienstleistungen wie saubere Wasservorräte, Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Dekontamination von Böden zur Ansiedlung neuer Wirtschaftstätigkeiten und Schutz vor bestimmten Umweltrisiken (z. B. dem Vordringen der Wüsten, Dürren, Bränden und Überschwemmungen) sollte in diesem Zusammenhang besonderer Vorrang eingeräumt werden. Zur Maximierung des wirtschaftlichen Nutzens und Minimierung der Kosten sollte die Umweltverschmutzung vor allem an der Quelle bekämpft werden. Im Sektor der Abfallwirtschaft bedeut dies, vor allem die Entstehung von Abfall zu vermeiden und Abfälle zu recyceln und biologisch abzubauen, was kostenwirksam ist und Arbeitsplätze schafft. Die Entwicklungsstrategien sollten sich auf eine Vorabeinschätzung des Bedarfs und der besonderen Probleme der Regionen stützen, die möglichst anhand geeigneter Indikatoren vorgenommen wird. Die Internalisierung externer Umweltkosten und die Einführung und Entwicklung marktbasierter Instrumente (vgl. z. B. die im Aktionsplan „Umwelttechnologien“ vorgeschlagenen Mechanismen) sollten nach Möglichkeit gefördert werden. In diesem Zusammenhang sei auf die Initiative „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ hingewiesen, mit der von 2008 an europaweit aktuelle Informationen über die Bodenbedeckung und -nutzung, über den Zustand der Ozeane sowie im Fall von Katastrophen und Unfällen aktualisierte geografische Karten zu diesen Vorfällen zur Verfügung gestellt werden. Daher werden folgende Aktionsleitlinien empfohlen: — Deckung des beträchtlichen Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen, insbesondere in den Konvergenzregionen und in den neuen Mitgliedstaaten, um dem Umweltrecht in den Bereichen Wasser, Abfälle, Luft, Natur- und Artenschutz sowie biologische Vielfalt zu genügen. — Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Unternehmen und deren hoch qualifiziertes Personal. Dies lässt sich erreichen, indem die Aufstellung von Flächennutzungsplänen zur Eindämmung des Wildwuchses von Städten gefördert und die physische Umwelt saniert wird, einschließlich der Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes. Investitionen in diesem Bereich sollten in einem klaren Zusammenhang mit der Entwicklung von innovativen, Arbeitsplätze schaffenden Unternehmen an den betreffenden Standorten erfolgen. — Förderung von Investitionen, die zur Verwirklichung der Kyoto-Verpflichtungen der EU beitragen, zusätzlich zu Investitionen in nachhaltige Energie und nachhaltigen Verkehr im Rahmen anderer Strategien. — Maßnahmen zur Risikoverhütung durch bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, gezieltere Forschung und den besseren Einsatz der IKT sowie eine innovativere Politik für die öffentliche Verwaltung, beispielsweise durch Instrumente zur vorbeugenden Kontrolle. In den Mitgliedstaaten, die sowohl aus dem Kohäsionsfonds als auch aus den Strukturfonds gefördert werden, sollten in den Programmen die Aktionen klar nach Fonds gegliedert werden, aus denen sie jeweils finanziert werden. 1.1.3.   Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen Eine damit in Zusammenhang stehende Priorität ist die Notwendigkeit, durch Steigerung der Energieeffizienz und die bessere Ausschöpfung der erneuerbaren Energien die Abhängigkeit von herkömmlichen Energieträgern zu verringern. Investitionen in diesem Bereich tragen dazu bei, eine gesicherte Energieversorgung für langfristiges Wachstum zu sichern, wirken gleichzeitig als Innovationsquelle, eröffnen Exportchancen und sind kostengünstig insbesondere bei hohen Energiepreisen. Auch in herkömmliche Energiequellen muss investiert werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In den Fällen, in denen der Markt nachweislich versagt hat und die Marktliberalisierung nicht behindert wird, sollten die Fonds besonders auf die Fertigstellung von Netzverbindungen konzentriert werden; die Herstellung von Verbindungen — mit den TEN als besonderem Schwerpunkt — die Verbesserung der Stromverbundnetze und die Vervollständigung und Verbesserung der Gasfernleitungen und der Gasverteilungsnetze, gegebenenfalls auch in Gebieten mit Insellage oder Gebieten in äußerster Randlage, sollten dabei im Mittelpunkt stehen. Aktionsleitlinien für dieses Kapitel: — Förderung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. von Gebäuden, und Verbreitung von wenig energieintensiven Entwicklungsmodellen. — Förderung der Entwicklung und der Verwendung von erneuerbaren und alternativen Technologien (z. B. Wind, Sonne, Biomasse), einschließlich zu Heiz- und Kühlzwecken, die die EU zu einer Führungsposition führen und somit ihre Wettbewerbsstellung stärken können. Solche Investitionen tragen zudem zu dem Ziel der Lissabon-Strategie bei, dem zufolge sichergestellt werden soll, dass bis 2010 Strom zu 21 % aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird. — Konzentration von Investitionen in herkömmliche Energiequellen, um die Netze in den Fällen auszubauen, in denen der Markt eindeutig versagt hat. Diese Investitionen betreffen hauptsächlich die Konvergenzregionen. 1.2.   Leitlinie: Förderung des Wissens und der Innovation für Wachstum Die Wachstums- und Beschäftigungsziele der Gemeinschaft erfordern eine Ausrichtung der Wirtschaftsstrukturen auf wissensbasierte Tätigkeiten. Dazu sind Maßnahmen in mehreren Bereichen erforderlich: Anhebung des geringen Umfangs von Forschung und technologischer Entwicklung (FtE) vor allem im Privatsektor; Förderung von Innovation in Form neuer oder besserer Produkte, Verfahren und Dienste, die im internationalen Wettbewerb bestehen können; Steigerung der regionalen und lokalen Fähigkeiten, neue Technologien (insbesondere IKT) hervorzubringen und aufzunehmen; mehr Unterstützung für Risikobereitschaft. Die FtE-Ausgaben, ausgedrückt in Prozent des BIP, sind zwar angestiegen, jedoch war der Anstieg gering, und die FtE-Ausgaben liegen mit 1,9 % des BIP deutlich unter dem Lissabon-Ziel von 3 % (6). Nicht nur der Rückstand der privaten FtE-Investitionen ist und bleibt signifikant, sondern es deutet auch einiges darauf hin, dass auch die öffentlichen Investitionen in diesem Bereich unter Druck geraten. Die Kluft, die innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf FtE und Innovation und besonders bei den FtE-Ausgaben der Unternehmen besteht, ist deutlich größer als die Unterschiede bei den Einkommen. Zwar wurden einschlägige nationale und gemeinschaftliche Initiativen ergriffen und miteinander kombiniert, doch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um dem Unternehmensbedarf entsprechende FtE-Unterstützung aus öffentlichen und privaten FtE-Einrichtungen liefern zu können. Der Rückstand Europas bei den Innovationen wird im Vergleich mit anderen führenden Industrienationen zusehends größer. Auch innerhalb Europas bleibt die Innovationskluft bestehen, da es der Union zu oft nicht gelingt, Wissen und technologische Neuentwicklung in marktgängige Produkte und gewerbliche Verfahren umzusetzen. Die Kohäsionspolitik kann dazu beitragen, die Hauptursachen der mangelnden Innovationsleistung Europas zu beseitigen, wie unwirksame Innovationssysteme, mangelnde Dynamik seitens der Unternehmer oder schleppende Nutzung von IKT durch die Unternehmen. In diesem Zusammenhang müssen die nationalen und regionalen FtE-Kapazitäten gestärkt, Investitionen in IT-Infrastruktur gefördert sowie Technologie und Wissen über geeignete Instrumente für Technologietransfers und Wissensaustausch verbreitet werden. Durch regionale Zukunftsforschung und andere regionale strategische Planungsmethoden, die regelmäßige, systematische Kontakte mit den wichtigsten Beteiligten umfassen, ließe sich eine verstärkte Sensibilisierung in Bezug auf eine bessere Nutzung des bestehenden FtE-Potenzials erreichen. Wichtig ist außerdem eine Verbesserung der Fähigkeit der Unternehmen und besonders der KMU, FtE zu assimilieren. Dies kann durch Maßnahmen zum Ausbau von Fähigkeiten und Kompetenzen geschehen; Anreize zu geben, damit der europäische Bestand an hoch qualifizierten Forschern wächst, die privaten und öffentlichen Innovationen in FtE und Innovation anzuheben sowie Impulse zur Gründung von FtE-Partnerschaften über verschiedene EU-Regionen hinweg zu geben. Europäische Technologieplattformen bieten beispielsweise die Möglichkeit, Forschungsprogramme besser an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten; die Kohäsionspolitik kann einen wichtigen Beitrag leisten zur gemeinschaftsweiten Umsetzung ihrer strategischen Forschungsprogramme, einschließlich in weniger entwickelten Regionen. Direktzuschüsse bleiben zwar vor allem in den Konvergenzregionen wichtig, doch ist es notwendig, sich auf die Bereitstellung kollektiver Unternehmens- und Technologiedienste für Unternehmensgruppen zu konzentrieren, um diesen bei der Verbesserung ihrer Innovationstätigkeit zu helfen. Direktzuschüsse für einzelne Firmen sollten gezielt der Verbesserung der FtE- und Innovationsfähigkeit der Firma dienen, und nicht einer vorübergehenden Senkung ihrer Produktionskosten, was erhebliche Mitnahmeeffekte zur Folge haben kann. Besonders wichtig ist dies in traditionellen Sektoren, besonders denjenigen, die dem globalen Wettbewerb ausgesetzt sind und deshalb zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und in KMU, die auf regionaler Ebene häufig die meisten Arbeitsplätze bereitstellen. Wesentlich ist, dass diese Politik auf die jeweiligen Rahmenbedingungen jeder Region und besonders an den Bedarf der KMU angepasst wird. Nationalen, regionalen und lokalen Strategien sollte eine umfassende Untersuchung der Möglichkeiten für FtE-Investitionen zugrunde liegen. Wissen und Innovation stehen im Mittelpunkt der Maßnahmen, die die Gemeinschaft unternimmt, um schnelleres Wachstum und mehr Beschäftigung zu fördern. Auf Gemeinschaftsebene werden zwei miteinander verwandte Rahmenprogramme angeboten: das siebte Rahmenprogramm für FtE und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Die Synergie zwischen der Kohäsionspolitik und diesen Instrumenten ist unverzichtbar, um eine gegenseitige Stärkung von Forschungs- und Kohäsionspolitik zu erreichen; daher muss in den nationalen und regionalen Entwicklungsstrategien dargelegt sein, wie diese Synergie erzielt werden soll. Im Rahmen der Kohäsionspolitik kann allen Regionen beim Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten geholfen und so dazu beigetragen werden, dass diese Regionen tatsächlich am europäischen Forschungsraum sowie der Forschungs- und Innovationstätigkeit der Gemeinschaft als Ganzes beteiligt sind. Die Kohäsionspolitik hat besonders zwei wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Die erste besteht darin, die Regionen bei der Aufstellung regionaler Innovationsstrategien und Aktionspläne zu unterstützen, die auf regionaler Ebene und auf der Ebene der Union als Ganzes die Wettbewerbsfähigkeit wesentlich beeinflussen können; als zweite Aufgabe ist ein Beitrag dazu zu leisten, die Forschungs- und Innovationskapazität in der Region auf ein Niveau zu heben, das es der Region gestattet, an transnationalen Forschungsprojekten teilzunehmen. Die regionalen Strategien sollten deshalb die Mittel auf FtE-Investitionen, Innovation, Humankapital und Unternehmertum konzentrieren, dem Wirtschaftsentwicklungsbedarf der jeweiligen Region entsprechende Investitionen und die Fähigkeiten zur Umwandlung von Forschung in marktfähige Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsinnovation gewährleisten, den Technologietransfer und Wissensaustausch steigern, die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung der IKT in Unternehmen steigern und gewährleisten, dass Unternehmen, die in solche Waren und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert investieren wollen, Zugang zu Finanzmitteln haben. In solchen Strategien sollten spezifische Experimentiermöglichkeiten vorgesehen werden im Hinblick auf eine Ausweitung der Fähigkeit zur politischen Einflussnahme und in Bezug auf Möglichkeiten für Mittlerorganisationen, regionale und lokale Akteure, insbesondere KMU, für Innovationen zu gewinnen. 1.2.1.   Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hängt wesentlich von ihrer Fähigkeit ab, neues Wissen so schnell wie möglich marktfähig zu machen. Öffentliche FtE-Unterstützung ist da gerechtfertigt, wo Defizite bei den Marktbedingungen bestehen, und kann auch durch den öffentlichen Charakter bestimmter Investitionen in FtE gerechtfertigt sein. Außerdem kann die staatliche Unterstützung von FtE mit Fragen des Eigentums an Forschungsergebnissen und der Notwendigkeit, in bestimmten Forschungsbereichen die kritische Masse zu erreichen, begründet werden. Dem besonderen Charakter der FtE sollte bei der Umsetzung der Regionalpolitik Rechnung getragen werden. So setzt FtE eine besonders enge Zusammenarbeit der Beteiligten voraus, um die Entstehung von Kompetenzknoten zu fördern, die erforderlich sind, um die kritische Masse zu erreichen. Die geografische Nähe aufgrund des Vorliegens von KMU-Clustern und Innovationszentren im Umfeld öffentlicher Forschungsinstitute kann eine Schlüsselrolle spielen. Infolgedessen müssen FtE-Tätigkeiten notwendigerweise räumlich konzentriert werden, während gleichzeitig die Absorptionsfähigkeit der wenig FtE-intensiven Gebiete gesteigert werden muss. In den Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand sollte die FtE im Umfeld bestehender Kompetenzknoten entwickelt und die übermäßige räumliche Streuung von Ressourcen vermieden werden. Auch hier bieten Europäische Technologieplattformen die Möglichkeit, die Investitionen auf Schwerpunktbereiche der Forschung zu konzentrieren. Die Investitionen sollten auch den im siebten Rahmenprogramm niedergelegten europäischen Prioritäten zugute kommen und die Ziele der überarbeiteten Lissabon-Agenda unterstützen. Der Entwicklung von neuen, marktfähigen Produkten, Dienstleistungen und Fertigkeiten sollte Vorrang eingeräumt werden. Maßnahmen im FtE-Bereich sollten auf die gemeinschaftliche FtE-Politik und den Bedarf der betreffenden Regionen abgestimmt werden. Das methodische Konzept sollte sich auf eine solide Analyse wie z. B. der Zukunftsforschung, aber auch auf Indikatoren wie die Zahl der Patentanmeldungen, die Humanressourcen im FtE-Bereich, den Standort privater und öffentlicher Forschungseinrichtungen und das Vorhandensein von Clustern innovativer Unternehmen stützen. Aktionsleitlinien für den FtE-Bereich: — Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungsinstituten/tertiären Bildungseinrichtungen beispielsweise durch Förderung der Schaffung von regionalen und transregionalen Spitzentechnologie-Clustern. — Förderung der FtE-Tätigkeit in KMU und Technologietransfer (Sicherstellung des Zugangs von KMU zu FtE-Diensten in öffentlich finanzierten Forschungsinstituten). — Förderung regionaler grenzüberschreitender und transnationaler Initiativen, die der Stärkung der Forschungszusammenarbeit und dem Aufbau von Kapazitäten in prioritären Bereichen der Forschungspolitik der Gemeinschaft dienen. — Stärkung des Aufbaus von FtE-Kapazität auch in Form von IKT, Forschungsinfrastruktur und Humankapital in Bereichen mit hohem Wachstumspotenzial. Vor allem in den Regionen, die unter das Ziel „Konvergenz“ fallen, können Programme dazu beitragen, die FtE- und Bildungsinfrastruktur (einschließlich regionaler Hochgeschwindigkeits-Datennetze zwischen und innerhalb von Forschungseinrichtungen) ebenso zu verbessern wie die Geräte- und Instrumentenausstattung von aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsinstituten und von Privatunternehmen, sofern diese Investitionen direkt an die Ziele der regionalen Wirtschaftsentwicklung gekoppelt sind. Dies kann Forschungsinfrastruktur umfassen, für die unter früheren Rahmenprogrammen Machbarkeitsstudien finanziert worden sind. Zur Unterstützung der Prioritäten des siebten Rahmenprogramms sollten Bemühungen unternommen werden, das volle Potenzial der be- und entstehenden Kompetenzzentren auszuschöpfen, und es sollte stärker in das Humankapital investiert werden, indem vor allem Forscher auf nationaler Ebene ausgebildet und Bedingungen geschaffen werden, die für im Ausland ausgebildete Forscher interessant sind. 1.2.2.   Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern Innovation ist die Frucht komplexer, interaktiver Abläufe und schließt auch die Fähigkeit von Unternehmen ein, komplementäres Wissen von anderen Marktbeteiligten, Organisationen und Einrichtungen zu erschließen. Investitionen in Innovation sind die alles überragende Priorität der Kohäsionspolitik sowohl im Rahmen der Programme für Konvergenz als auch für Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. In den Regionen, die unter das neue Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallen und in denen relativ geringe Finanzmittel konzentriert werden müssen, um die kritische Masse zu erreichen und eine Hebelwirkung zu erzielen, sollte die Kofinanzierung solcher Investitionen der wesentliche Schwerpunkt sein. Hauptziel sollte es sein, ein Wirtschaftsklima zu fördern, das Unternehmen dazu motiviert, neues Wissen hervorzubringen, zu verbreiten und einzusetzen. Der Aufbau effizienter regionaler Innovationssysteme ist nur möglich, wenn die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Akteure mit den weltweit, nicht nur auf nationaler oder lokaler Ebene, führenden Verfahren in Technologie und Wirtschaft in Kontakt kommen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Zusammenarbeit mit den Innovation-Relay-Zentren und den Euro-Info-Zentren gesucht werden, die unter dem CIP finanziert werden, insbesondere in dem Bereich der transnationalen Technologie und der Verbreitung von Informationen. Existenzgründungen, vor allem im Bereich FtE, müssen gefördert werden, damit langfristig ausgelegte, eindeutig marktorientierte Partnerschaften mit Forschungsinstituten entstehen. Die Kohäsionspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, einen Ausgleich für die Unzulänglichkeiten des Marktes zu bieten, die Innovation und unternehmerische Initiative behindern. Die Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, bestehende wirtschaftliche Zentren zu nutzen, um das regionale FtE-Potenzial auszuschöpfen und die Vernetzung und technologische Zusammenarbeit in und zwischen den Regionen zu fördern. Die Behörden sollten dafür sorgen, dass die Forschungsinstitute, der Privatsektor und der öffentliche Sektor das Potenzial für Synergien zwischen ihnen voll ausschöpfen. Was die Verfahren anbelangt, so können Strategien zur Wirtschaftsentwicklung durch Daten über bestehende innovative Maßnahmen in den betreffenden Regionen bereichert werden, die beispielsweise Patentanmeldungen durch Einzelpersonen oder die Art, die Reichweite und das Entwicklungspotenzial bestehender Cluster innovativer Tätigkeiten betreffen, einschließlich solcher, an denen private und öffentliche Forschungsinstitute beteiligt sind. Auch die gemeinschaftlichen Innovationserhebungen und der Europäische Innovationsanzeiger können in diesem Zusammenhang hilfreich sein. Aktionsleitlinien für dieses Kapitel: — Effizienteres FtE-, Innovations- und Bildungsangebot in den Regionen und besserer Zugang der Unternehmen, vor allem KMU, dazu, beispielsweise durch Einrichtung von Kompetenzknoten, räumliche Konzentration von im Spitzentechnologiebereich tätigen KMU im Umfeld von Forschungs- und Technologieeinrichtungen oder durch die Schaffung und den Ausbau von regionalen Clustern im Umfeld von Großunternehmen. — Angebot an Unternehmensdiensten, damit Unternehmen und vor allem KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und internationaler werden, insbesondere indem sie die Chancen nutzen, die der Binnenmarkt bietet. Unternehmensdienste sollten die Nutzung von Synergien (z. B. Technologietransfer, Wissenschaftsparks, IKT-Zentren, Gründerzentren und verwandte Dienste, Zusammenarbeit mit Clustern) in den Mittelpunkt stellen und in den Bereichen Management, Marketing, technische Unterstützung, Personalrekrutierung sowie anderen fachlichen und wirtschaftlichen Diensten traditionelle Unterstützung leisten. — Die volle Ausschöpfung der europäischen Stärken im Bereich der Öko-Innovationen sicherstellen. Öko-Innovationen sollten zusammen mit den in KMU eingesetzten Verfahren durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen gefördert werden. Wenn die EU-Wirtschaft heute in diesen Bereich investiert, wird sie später eine starke Wettbewerbsstellung innehaben, wenn andere Regionen die Notwendigkeit solcher Technologien erkennen. Dieser Bereich steht eindeutig mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Zusammenhang. — Förderung der unternehmerischen Initiative, Erleichterung der Gründung neuer Firmen und deren Expansion. Besonderes Gewicht sollte auf die Förderung von Spin-out- und Spin-off-Unternehmen von Forschungseinrichtungen oder Firmen in unterschiedlicher Weise (z. B. Sensibilisierung, Schaffung von Prototypen, Tutoring und Bereitstellung von Verwaltungs- und Technologieunterstützung für künftige Unternehmer) gelegt werden. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass Unternehmen, einschließlich KMU, Forschungsergebnisse kommerziell nutzen können. Unternehmensdienste sollten vorzugsweise vom Privatsektor oder von gemischten öffentlich-privaten Einrichtungen erbracht werden. Die Dienste sollten von höchster Qualität, sofort verfügbar, einfach zugänglich und auf den Bedarf von KMU zugeschnitten sein. Für die Qualität der Dienste sind Vorgaben zu machen, die überwacht werden; auch sollte für die Kohärenz zwischen den einzelnen Anbietern gesorgt werden, beispielsweise durch Errichtung von öffentlich-privaten Partnerschaften oder zentralen Anlaufstellen. Die Verwaltungsverfahren sind häufig zu komplex. Ein Netz zentraler Anlaufstellen, die als Schnittstellen zwischen dem öffentlichen Sektor und dem Antragsteller dienen, sollte Auskünfte und erste Unterstützung anbieten; dies sollte auch Informationen in Bezug auf die Aktionen umfassen, die im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanziert werden. Diese Anlaufstellen sollten unabhängig von nationalen oder regionalen Verantwortlichkeiten für das gesamte Spektrum staatlicher Beihilfen zuständig sein und Zielvorgaben für die Effizienz ihrer Tätigkeit erhalten haben, die regelmäßig überprüft werden. Sobald die Umstände dies gestatten, sollten bestimmten Kategorien von Unternehmen (z. B. Existenzgründungen oder neu niedergelassene Unternehmen) oder Unternehmern (z. B. junge Menschen, Frauen, ältere Arbeitnehmer oder Angehörige ethnischer Minderheiten) auf den Einzelfall zugeschnittene Unterstützung erhalten. Außerdem sollten die Schulen dazu angehalten werden, unternehmerische Kompetenz in die Bildungsinhalte aufzunehmen. 1.2.3.   Förderung der Informationsgesellschaft für alle Der Einsatz der IKT in der gesamten Wirtschaft der Union ist ein wichtiger Hebel zur Verbesserung der Produktivitätsquoten und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Die IKT geben außerdem Anstöße dafür, Produktionsverfahren neu zu gestalten, und bewirken, dass sich neue Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen herausbilden. Die effiziente und wirksame Bereitstellung von öffentlichen Diensten — besonders im Bereich der elektronischen Behördendienste (E-Government) und des Online-Gesundheitswesens — bietet beträchtliches Potenzial für wirtschaftliches Wachstum und die Entstehung neuer Dienstleistungen. Technologiedurchdringung kann zur Regionalentwicklung beitragen, indem sie die Schaffung und das Wachstum von Kompetenzknoten in IKT-Sparten fördert und für die Vernetzung von Unternehmen und besonders der KMU sorgt. Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen muss

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.