Europäische Union

2006/702/EG: Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0702. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

21.10.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 291/11 ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (2006/702/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 158 des Vertrags setzt sich die Gemeinschaft im Hinblick auf die Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts das Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern. (2) Gemäß Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sollten strategische Leitlinien für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt festgelegt werden, um einen indikativen Rahmen für die Intervention des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds und des Kohäsionsfonds (im Folgenden als „die Fonds“ bezeichnet) zu definieren; dies erfolgt unter Berücksichtigung anderer einschlägiger Gemeinschaftspolitiken zur Förderung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft. (3) Zwar vergrößern sich im Zuge der Erweiterung die regionalen Unterschiede in der Gemeinschaft beträchtlich, obwohl einige der ärmsten Teile der neuen Mitgliedstaaten die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Die Erweiterung ist daher eine beispiellose Gelegenheit für ein stärkeres Wachstum und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit in der Gemeinschaft als Ganzes, und dies sollte sich in den strategischen Leitlinien widerspiegeln. (4) Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2005 wurde bekräftigt, dass bei der Verfolgung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Agenda, welche aus den vom Rat angenommenen integrierten Leitlinien einschließlich der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Beschäftigungspolitischen Leitlinien besteht, die Gemeinschaft alle geeigneten einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Mittel — einschließlich der Kohäsionspolitik — mobilisieren solle. (5) Im Hinblick auf die im Vertrag verankerten Ziele und insbesondere mit Blick auf das Ziel der Förderung realer wirtschaftlicher Konvergenz sollten die Maßnahmen, die aus den für die Kohäsionspolitik verfügbaren, begrenzten Mitteln unterstützt werden, vornehmlich zur Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Prioritäten nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eingesetzt werden. (6) Der Zweck dieser strategischen Leitlinien sollte daher die Vergrößerung des strategischen Anteils in der Kohäsionspolitik sein, um Synergien mit den Zielen der überarbeiteten Lissabon-Strategie zu stärken und um zum Erreichen dieser Ziele beizutragen. (7) Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2005 wurde festgestellt, dass sich die Beteiligten vor Ort unter Einbeziehung der regionalen und lokalen Akteure sowie der Sozialpartner die Ziele der neuen Lissabon-Agenda stärker zu Eigen machen müssten, insbesondere in Bereichen, in denen eine größere räumliche Nähe von Bedeutung ist, wie z. B. Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, Beschäftigung, Humankapital, Unternehmergeist, Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Zugang zu Risikokapital. In diesen strategischen Leitlinien wird diese Einbeziehung der Beteiligten vor Ort berücksichtigt. (8) In diesen strategischen Leitlinien sollte auch berücksichtigt werden, dass makroökonomische Stabilität und strukturelle Reformen auf einzelstaatlicher Ebene die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Kohäsionspolitik sind, neben einer Reihe anderer investitionsfördernder Bedingungen wie z. B. der wirksamen Durchsetzung des Binnenmarktes, Verwaltungsreformen, des guten Verwaltungshandelns, eines unternehmensfreundlichen Umfeldes und der Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Arbeitskräften. (9) Die Mitgliedstaaten haben nationale Reformprogramme entwickelt, um unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien die Bedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu verbessern. Mit diesen strategischen Leitlinien sollte in allen Mitgliedstaaten und Regionen jenen Investitionsbereichen Vorrang gegeben werden, die unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse und der jeweiligen Situation zu einer Verwirklichung der Ziele der nationalen Reformprogramme beitragen: Investitionen in Innovation und in die wissensbasierte Wirtschaft, in die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, in Beschäftigung, Humankapital, unternehmerische Initiative, Unterstützung der KMU und in den Zugang zu Risikokapital. (10) Die strategischen Leitlinien sollten den Beitrag berücksichtigen, den die Kohäsionspolitik zur Verwirklichung anderer, mit der erneuerten Lissabon-Agenda zusammenhängender Gemeinschaftspolitiken leisten kann. (11) Für die Regionen und Mitgliedstaaten, welche unter dem Ziel „Konvergenz“ förderfähig sind, sollte das Ziel darin bestehen, das Wachstumspotenzial zu stimulieren, um hohe Wachstumsraten zu erzielen und beizubehalten, beispielsweise indem Lösungen für Defizite bei den grundlegenden Infrastrukturnetzen gefunden werden und die institutionelle und verwaltungstechnische Kapazität gestärkt wird. (12) Dem territorialen Aspekt der Kohäsionspolitik kommt große Bedeutung zu, und alle Gebiete der Gemeinschaft sollten die Möglichkeit haben, zu Wachstum und Beschäftigung beizutragen. Daher sollte in den strategischen Leitlinien dem Investitionsbedarf sowohl städtischer als auch ländlicher Gebiete Rechnung getragen werden; dies sollte mit Blick auf deren jeweilige Rolle in der regionalen Entwicklung geschehen und die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung, nachhaltiger Gemeinschaften und der sozialen Einbeziehung zum Ziel haben. (13) Dem Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit kommt bei der Sicherstellung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft eine große Bedeutung zu. Mit den strategischen Leitlinien sollte ein Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der europäischen territorialen Zusammenarbeit geleistet werden, für dessen Gelingen gemeinsame Entwicklungsstrategien der betreffenden Gebiete auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie die Vernetzung der maßgeblichen Beteiligten notwendig sind, um insbesondere den Transfer von Ideen an die wichtigsten nationalen und regionalen Kohäsionsprogramme zu gewährleisten. (14) Zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sollten die strategischen Leitlinien die Berücksichtigung des erforderlichen Schutzes und der Verbesserung der Umwelt bei der Vorbereitung nationaler Strategien widerspiegeln. (15) Die Gleichheit von Männern und Frauen sowie die Vermeidung jeglicher Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischer Herkunft, der Religion oder Überzeugung, einer Behinderung, des Alters oder der sexueller Orientierung stellen grundlegende Prinzipien der Kohäsionspolitik dar, und sie sollten auf allen Ebenen des strategischen Kohäsionskonzeptes wirksam werden. (16) Gutes Verwaltungshandeln ist auf allen Ebenen für die erfolgreiche Umsetzung der Kohäsionspolitik unabdingbar. In den strategischen Leitlinien sollte der Rolle einer breit angelegten Partnerschaft für die Ausarbeitung und Umsetzung von Entwicklungsstrategien Rechnung getragen werden, die zur Gewährleistung einer erfolgreichen Durchführung komplexer Kohäsionsstrategien unerlässlich sind; auch die Anforderungen an Qualität und Effizienz des öffentlichen Sektors sollten berücksichtigt werden. (17) Diese Leitlinien bilden einen einheitlichen indikativen Rahmen, auf den die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Ausarbeitung ihrer nationalen und regionalen Programme zurückgreifen sollen, um insbesondere ihren Beitrag zu den Zielen der Gemeinschaft in Bezug auf Zusammenhalt, Wachstum und Beschäftigung abschätzen zu können. Unter Berücksichtigung dieser strategischen Leitlinien sollte jeder Mitgliedstaat seinen jeweiligen „Nationalen strategischen Rahmenplan“ und die daraus resultierenden operationellen Programme ausarbeiten — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die als Anhang beigefügten strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (im Folgenden als „strategische Leitlinien“ bezeichnet) werden angenommen, um als indikativer Rahmenplan für die Mitgliedstaaten zur Vorbereitung des „Nationalen strategischen Rahmenplans“ und der operationellen Programme für den Zeitraum von 2007 bis 2013 zu dienen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Luxemburg am 6. Oktober 2006. Im Namen des Rates Der Präsident K. RAJAMÄKI (1)   ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25. ANHANG Strategische Leitlinien der Gemeinschaft zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt 2007—2013 1.   EINLEITUNG: LEITLINIEN FÜR DIE KOHÄSIONSPOLITIK IM ZEITRAUM 2007—2013 In Übereinstimmung mit den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung der überarbeiteten Lissabon-Agenda sollten mit den Programmen, die durch die Kohäsionspolitik unterstützt werden, die finanziellen Mittel auf die folgenden drei Prioritäten konzentriert werden (1): — Verbesserung der Attraktivität der Mitgliedstaaten, der Regionen und der Städte durch Verbesserung der Anbindung, Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung der Umwelt, — Förderung der Innovation, des Unternehmergeists und des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, auch unter Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, und — Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, indem mehr Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden. Aufgrund der Berücksichtigung der erneuerten Lissabon-Agenda in den neuen Programmen wird auf folgende Prinzipien hingewiesen:   Entsprechend dem Neustart der Lissabon-Strategie sollte sich die Kohäsionspolitik stärker auf Wissen, Forschung und Innovation sowie auf das Humankapital konzentrieren. Die globalen finanziellen Anstrengungen zugunsten dieser Aktionsbereiche sollten daher erheblich gesteigert werden, wie in den neuen Vereinbarungen über Rückstellungen für die Zweckbindung („earmarking“-Bestimmungen) gefordert (2). Außerdem sollten sich die Mitgliedstaaten und Regionen von bewährten Praktiken leiten lassen, wenn diese ersichtlich positive Ergebnisse bei Wachstum und Beschäftigung erbracht haben.   Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten das Ziel der nachhaltigen Entwicklung verfolgen und Synergien zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Bereichen schaffen. In der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und in den nationalen Reformprogrammen wird die Bedeutung des umweltpolitischen Aspektes für das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung hervorgehoben. Der Umweltschutz muss bei der Vorbereitung von Programmen und Projekten im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden.   Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten das Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Phasen der Ausarbeitung und Durchführung der Programme und Projekte verfolgen. Dies kann durch spezielle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung geschehen, ebenso wie durch sorgfältige Prüfung, wie sich andere Projekte und die Verwaltung der Fonds auf Männer und Frauen auswirken.   Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Überzeugung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in den verschiedenen Phasen der Durchführung der Fonds zu vermeiden. Insbesondere der behindertengerechte Zugang ist eines der Kriterien, die bei der Definition von fondsfinanzierten Operationen beachtet und in den verschiedenen Durchführungsphasen berücksichtigt werden müssen. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Aspekte jedes dieser weit gefassten Bereiche in jedem Kapitel anhand spezieller Leitlinien untersucht. Nicht alle der näher ausgeführten Leitlinien sind für alle Regionen relevant. Welcher Investitionsmix am besten geeignet ist, hängt letztlich von der Analyse der Stärken und Schwächen des einzelnen Mitgliedstaats oder der einzelnen Region und von den besonderen nationalen und regionalen Verhältnissen ab. Die Leitlinien bilden vielmehr einen einheitlichen Rahmen, auf den die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Ausarbeitung ihrer nationalen, regionalen und lokalen Programme zurückgreifen sollen, um insbesondere ihren Beitrag zu den Zielen der Gemeinschaft in Bezug auf Zusammenhalt, Wachstum und Beschäftigung abschätzen zu können. 1.1.   Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte Eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Arbeitsplätze ist, dass die Unternehmen Zugang zur notwendigen Infrastruktur (z. B. Verkehr, Umwelt, Energie) haben. Eine moderne und sichere Infrastruktur ist für viele Unternehmen ein wichtiger Leistungsfaktor, der die wirtschaftliche und soziale Attraktivität von Regionen und Städten mitbestimmt. In Regionen mit Entwicklungsrückstand, und besonders in den neuen Mitgliedstaaten, geben Infrastrukturinvestitionen Impulse für Wachstum und somit für eine verstärke Konvergenz mit der übrigen Union und tragen zudem zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Die Finanzierung sollte nicht nur über Zuschüsse, sondern auch aus dem privaten Sektor und über Darlehen namentlich der Europäischen Investitionsbank (EIB) erfolgen. Für den nächsten Programmzeitraum werden die Programmbehörden die Möglichkeit haben, bei der Aufstellung von Projekten, die für Zuschüsse aus Gemeinschaftsmitteln in Betracht kommen, im Rahmen der JASPERS-Initiative verstärkt auf das Fachwissen der EIB zurückzugreifen. 1.1.1.   Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur Die Bereitstellung einer effizienten, flexiblen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur darf als unverzichtbare Voraussetzung für die Wirtschaftsentwicklung angesehen werden, da dies die Produktivität steigert und — aufgrund des einfacheren Personen- und Warentransports — die Entwicklungsaussichten der betreffenden Regionen verbessert. Verkehrsnetze schaffen zusätzliche Chancen für den Handel und steigern gleichzeitig die Effizienz. Darüber hinaus ist vor allem in einer erweiterten Union der Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (namentlich der betreffenden Abschnitte der 30 prioritären Projekte im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze „TEN-T-Projekte“) — mit Gewicht besonders auf grenzüberschreitenden Projekten — wesentlich, um eine bessere Integration der nationalen Märkte zu erreichen. Infrastrukturinvestitionen müssen auf den speziellen Bedarf und den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Regionen und Länder zugeschnitten sein. Dieser Bedarf ist in der Regel in den Konvergenzregionen und in Ländern am größten, die vom Kohäsionsfonds abgedeckt werden. Typischerweise weisen Infrastrukturinvestitionen (wie auch andere Investitionen) rückläufige Rentabilitätsquoten auf, sobald die Mittelausstattung ein bestimmtes Niveau überschritten hat. Der Wirtschaftsertrag solcher Investitionen ist dann hoch, wenn die Infrastrukturausstattung schlecht und die Basisnetze noch nicht vollständig sind; ab Erreichen eines bestimmten Niveaus ist jedoch mit geringeren Erträgen zu rechnen. Deswegen ist dem Stand der regionalen Wirtschaftsentwicklung und einer etwa vorhandenen guten Infrastrukturausstattung Rechnung zu tragen. In den am wenigsten entwickelten Regionen und Ländern können internationale und interregionale Verbindungen langfristig höhere Erträge in Form einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bringen und gleichzeitig die Mobilität der Arbeitskräfte erleichtern. In Regionen mit einer weit gestreuten, kleinteiligen Wirtschaftsgrundlage und einer durch Kleinstädte geprägten Siedlungsstruktur hingegen kann es sinnvoller sein, regionale Verkehrsinfrastrukturen zu errichten. In Regionen mit unzureichenden Straßennetzen sollten Fördermittel auch für den Bau von wirtschaftlich unverzichtbaren Straßenverbindungen bereitgestellt werden. Auch für die Herausforderungen, die sich in Bezug auf Mobilität und Zugänglichkeit in städtischen Gebieten stellen, sollten Lösungen gefunden werden; diesbezüglich sind integrierte Managementsysteme und saubere Verkehrslösungen zu fördern. Um maximalen Gewinn aus den Verkehrsinvestitionen zu ziehen, sollten bei der Unterstützung aus den Fonds mehrere Prinzipien beachtet werden. Als Erstes sollten Niveau und Art der zu fördernden Infrastrukturinvestition anhand objektiver Kriterien bestimmt werden. So sollten beispielsweise der Stand der wirtschaftlichen Entwicklung und die Art der Wirtschaftstätigkeiten der betreffenden Regionen, die vorliegende Infrastrukturdichte und -qualität oder das Ausmaß der Infrastrukturüberlastung herangezogen werden, um die potenziellen wirtschaftlichen Erträge zu ermitteln. Bei der Ermittlung der sozialen Erträge sollten auch die Umwelt- und Sozialfolgen der geplanten Infrastrukturprojekte berücksichtigt werden. Als Zweites sollte der Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit im Einklang mit dem Weißbuch (3) so weit wie möglich beachtet werden. Der Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel sollte fortgesetzt werden. Jedoch sollte jedes Verkehrsmittel in Bezug auf die Umweltverträglichkeit und seine allgemeine Leistungsfähigkeit optimiert werden, insbesondere was die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen sowohl innerhalb einer Transportart als auch transportartübergreifend anbelangt (4). Als Drittes ist in den Konvergenzregionen und in den vom Kohäsionsfonds abgedeckten Ländern besonderes Augenmerk auf die Modernisierung des Eisenbahnnetzes zu legen, indem die vorrangigen Streckenabschnitte sorgfältig so ausgewählt werden, dass die Interoperabilität innerhalb des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) gewährleistet ist. Als Viertes sollte nicht nur in die Verkehrsinfrastruktur investiert, sondern auch für ein geordnetes Verkehrsmanagement gesorgt werden, dessen Akzent auf der Sicherheit liegt; die einschlägigen nationalen und gemeinschaftlichen Standards sind dabei zugrunde zu legen. Nationale oder regionale Strategien sollten der Notwendigkeit einer ausgewogenen (und umweltfreundlichen) Verteilung auf die Verkehrsträger, die sowohl wirtschaftlichen als auch umweltpolitischen Anforderungen dient, Rechnung tragen. Die Strategien sollten beispielsweise intelligente Verkehrssysteme, multimodale Plattformen und ganz besonders die Technologie einschließen, die bei ERTMS und ATM/SESAR (für ein einheitlicheres Flugverkehrsmanagementsystem in Europa) zum Einsatz kommt. Aus den vorstehenden Grundsätzen ergeben sich folgende Aktionsleitlinien: — Die Mitgliedstaaten und Regionen, die für Fördermittel im Rahmen des Konvergenzziels (5) oder des Kohäsionsfonds in Frage kommen, sollten denjenigen der 30 Projekte von europäischem Interesse angemessenen Vorrang einräumen, die ihr Gebiet betreffen. Innerhalb dieser Projektgruppe verdienen grenzüberschreitende Verbindungen besondere Aufmerksamkeit. Weitere TEN-T-Vorhaben und strategische Verkehrsverbindungen sollten gefördert werden, wenn bei ihnen ein bedeutender Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erkennbar ist. — Damit die Regionen die von den großen Verkehrsnetzen gebotenen Chancen nutzen können, sind im Kontext einer integrierten regionalen Verkehrs- und Kommunikationsstrategie, die sowohl städtische als auch ländliche Gebiete abdeckt, auch ergänzende Investitionen in Sekundärverbindungen wichtig. — Bei der Förderung von Eisenbahninfrastruktur ist für breitere Zugangsrechte zu sorgen. Fahrwegentgelte sollten unabhängigen Betreibern den Zugang erleichtern. Sie sollten auch die Errichtung eines EU-weiten, interoperablen Netzes fördern. Die Beachtung und Anwendung der Interoperabilität und die Installation des ERTMS-Systems in Fahrzeugen und an Gleisen sollte gegebenenfalls Teil aller finanzierten Projekte sein. — Förderung von ökologisch nachhaltigen Verkehrsnetzen, insbesondere in Stadtgebieten. Dies umfasst Einrichtungen für den öffentlichen Nahverkehr (einschließlich Park-and-Ride-Einrichtungen), Mobilitätspläne, Ringstraßen, Verbesserung der Sicherheit an Kreuzungen und den sanften Verkehr (Radwege, Fußwege). Dies beinhaltet auch das Angebot von öffentlichen Nahverkehrsdiensten, die für bestimmte Personengruppen (Senioren, Behinderte) zugänglich sind, sowie Verteilungsnetze für alternative Fahrzeugtreibstoffe. Binnenschifffahrtswege können ebenfalls einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Verkehrsnetzen leisten. — Damit die Verkehrsinfrastruktur effizient zur Förderung der Regionalentwicklung beiträgt, sollte für die Anbindung isolierter Gebiete und von Regionen in Insel- oder äußerster Randlage an das TEN-T-Netz gesorgt werden. In dieser Hinsicht ist mit besonderem Augenmerk auf Intermodalität und nachhaltigen Verkehr die Errichtung von Nebenstrecken förderlich. So sollten besonders Häfen und Flughäfen an ihr Hinterland angebunden werden. — Den „Meeresautobahnen“ und dem Kurzstreckenseeverkehr sollte als rentable Alternative zum Langstreckentransport auf Straße und Schiene mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In den Mitgliedstaaten, die gleichzeitig sowohl aus dem Kohäsionsfonds als auch aus den Strukturfonds gefördert werden, sollten in den Programmen die Aktionen nach den Fonds gegliedert werden, aus denen sie finanziert werden, wobei der wichtigste Anteil an der Förderung der transeuropäischen Verkehrsnetze aus dem Kohäsionsfonds kommen sollte. Die Strukturfondsmittel wiederum sollten generell auf den Ausbau von Infrastruktur konzentriert werden, die mit Maßnahmen zur Stimulierung des Wirtschaftswachstums zusammenhängt (wie Förderung des Fremdenverkehrs, Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität von Industriestandorten). Im Hinblick auf die Straßeninfrastruktur sollten die Investitionen auch dem allgemeinen Ziel der Straßenverkehrssicherheit dienen. Die Kofinanzierung aus den Fonds sollte die Zuschüsse aus den Mitteln für transeuropäische Netze ergänzen und gleichzeitig eine Überschneidung von gemeinschaftlicher Hilfe vermeiden. Die Mitgliedstaaten können sich der Koordinatoren bedienen, um den Zeitraum zwischen dem Beschluss zur Planung des Netzes und dessen physischer Ausführung zu verkürzen. Jeder Mitgliedstaat muss vorab für sich entscheiden, welches Finanzinstrument sich am besten für die geplanten Projekte eignet. Die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik kann mit den im Rahmen der TEN-T-Finanzierung gewährten Darlehensbürgschaften kombiniert werden. 1.1.2.   Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum Umweltinvestitionen können in dreierlei Form zur Wirtschaftsleistung beitragen: Sie können die langfristige Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstum gewährleisten, sie vermindern externe Umweltkosten für die Wirtschaft (z. 

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.