Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 12. Dezember 2014 zur Unterrichtung eines Drittlands, das die Kommission möglicherweise als nichtkooperierendes Drittland gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei einstufen wird

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D1213(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

r IUU-Verordnung mitgeteilt werden, dass es von der Kommission möglicherweise als bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird. (83) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der IUU-Verordnung sollte die Kommission die Salomonen darüber informieren, dass sie möglicherweise als nichtkooperierendes Drittland eingestuft werden. Darüber hinaus sollte die Kommission gegenüber den Salomonen alle in Artikel 32 der IUU-Verordnung festgelegten Maßnahmen ergreifen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung sollte eine Frist festgelegt werden, innerhalb deren das Land schriftlich Stellung beziehen und die Situation bereinigen kann. (84) Darüber hinaus werden durch die Mitteilung an die Salomonen, dass sie möglicherweise als Land eingestuft werden, das die Kommission im Sinne dieses Beschlusses als nichtkooperierend betrachtet, weitere Schritte der Kommission oder des Rates zum Zwecke der Einstufung und der Erstellung einer Liste nichtkooperierender Länder weder ausgeschlossen noch automatisch vollzogen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Salomonen werden darüber informiert, dass sie von der Kommission möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft werden. Brüssel, den 12. Dezember 2014 Für die Kommission Karmenu VELLA Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1. (2)  http://www.ffa.int/ (3)  Nauru-Abkommen (http://www.ffa.int/node/93#attachments). (4)  Neunte ordentliche Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der WCPFC vom 6. bis 14. August 2013 in Pohnpei, Föderierte Staaten von Mikronesien, jährlicher Bericht an die WCPFC, Teil 1: Informationen zu Forschung und Statistik in der Fischerei, Salomonen, WCPFC-SC9-AR/CCM-21 (http://www.wcpfc.int/system/files/AR-CCM-21-Solomon-Islands-AR-Part-1.pdf). (5)  Internationaler Aktionsplan zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, 2001. (6)  Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, 1995. (7)  Artikel 22 bis 27 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1), Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 72 und 75 der Verordnung (EU) Nr. 1063/2010 der Kommission vom 18. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 307 vom 23.11.2010, S. 1). (8)  „Voluntary guidelines on flag state performance“, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, 2014. (9)  http://www.pmc.gov.sb/content/fisheries-act-outdated (10)  Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik, erstellt in Honolulu, am 5. September 2000 (http://www.wcpfc.int/doc/convention-conservation-and-management-highly-migratory-fish-stocks-western-and-central-pacific). (11)  Quelle: http://hdr.undp.org/en/statistics (12)  Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41). (13)  http://www.oecd.org/dac/stats/daclistofodarecipients.htm (14)  Programm zur Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, EuropeAid/129609/C/SER/Multi. (15)  Achte ordentliche Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der WCPFC, WCPFC SC8-AR/CCM-21. (16)  Zusammenfassender Bericht der siebten ordentlichen Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der WCPFC in Pohnpei, Föderierte Staaten von Mikronesien, vom 9. bis 17. August 2011 (http://www.wcpfc.int/node/2896). (17)  Zusammenfassender Bericht der achten ordentlichen Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der WCPFC vom 7. bis 15. August 2012 (http://www.wcpfc.int/node/4587), Abschnitt 3.1. (18)  Zusammenfassender Bericht der achten ordentlichen Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der WCPFC, Nummern 69-71. (19)  Achte ordentliche Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der WCPFC, WCPFC-SC8-AR/CCM-21. (20)  Zusammenfassender Bericht der siebten ordentlichen Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der WCPFC, Nummern 35 und 36. (21)  Siehe Fußnote 14.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.