Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 156

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Avis juridique important | 11985I156 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 156 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0069 ++++ Artikel 156 Zum Zweck ihrer Einbeziehung in die Gemeinschaftsregelung zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 170/83 gilt für den Zugang von Fischereifahrzeugen unter spanischer Flagge , die in einem Hafen im Anwendungsbereich der gemeinsamen Fischereipolitik registriert und/oder eingeschrieben sind , zu den der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der derzeitigen Mitgliedstaaten untertehenden und vom Internationalen Rat für Meeresforschung ( ICES ) erfassten Gewässern die Regelung dieses Abschnitts .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.