11985I156

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 156

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0069


++++

Artikel 156

Zum Zweck ihrer Einbeziehung in die Gemeinschaftsregelung zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 170/83 gilt für den Zugang von Fischereifahrzeugen unter spanischer Flagge , die in einem Hafen im Anwendungsbereich der gemeinsamen Fischereipolitik registriert und/oder eingeschrieben sind , zu den der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der derzeitigen Mitgliedstaaten untertehenden und vom Internationalen Rat für Meeresforschung ( ICES ) erfassten Gewässern die Regelung dieses Abschnitts .