Europäische Union

1999/168/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Benutzerfreundlichkeit in der Informationsgesellschaft (1998-2002)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0168. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e längerfristig angelegt sind oder einem besonders hohen Risiko unterliegen, dessen Inkaufnahme die zu erwartenden Fortschritte und die möglichen industriellen und gesellschaftlichen Auswirkungen jedoch rechtfertigen. Derartige Forschungsarbeiten sind in der Regel interdisziplinärer Art oder haben neue Disziplinen zum Gegenstand. Sie sollen die Kontakte und den Fluß von Ideen, Initiativen und Personen aus dem Hochschulbereich und der Industrie in der EU verstärken. Die Aktion ergänzt die bereichsspezifischen Tätigkeiten, die in die einzelnen Leitaktionen integriert sind. Damit die Technologien der Informationsgesellschaft nahtlos abgedeckt werden, muß auf allen Ebenen Offenheit gegenüber Ideen mit möglicher Bedeutung für Industrie und Gesellschaft bestehen, damit sich diese von unten nach oben durchsetzen können. Diese Offenheit muß in bestimmten Bereichen durch gut koordinierte, gezielte, strategische und vorausschauende Initiativen verstärkt werden. Flexibilität ist hier ebenso wichtig wie ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen vorausschauenden Initiativen, die eine rasche, aber sorgfältige Planung erfordern, und der Offenheit für vielversprechende, kurzfristig aufkommende Ideen. Die Open Domain Naturgemäß können die zu behandelnden Themen nicht vorgeschrieben werden. Es könnten z. B. Projekte in folgenden Bereichen vorgeschlagen werden: Wissenstechnologien (für die Erzeugung, Darstellung und Handhabung von Wissen), Technologien für rechen- oder bandbreitenintensive Anwendungen, Schaltkreise und Geräte der Zukunft (u. a. solche, die Nano,- Quanten-, Photonen- oder bioelektronische Effekte nutzen, sowie VLSI-Technologien zur Hoechstintegration von Bauelementen) und ultrakomplexe Systeme (z. B. Ultrahochleistungsrechner und superintelligente Netze). Vorausschauende Initiativen Ergänzend zu Open Domain werden im Verlauf der Programmdurchführung einige vorausschauende Initiativen festgelegt, die von strategischer Bedeutung sind und Bereiche ansprechen, in denen in Zukunft ein beträchtliches Wachstum erwartet wird und bei denen eine enge, projektübergreifende Koordinierung erforderlich ist. Die Themen werden im Hinblick auf ihre möglichen langfristigen industriellen und gesellschaftlichen Auswirkungen (u. a. Schaffung von Arbeitsplätzen durch Unternehmensgründungen), die durch wissenschaftliche Fortschritte gebotenen Möglichkeiten oder nach beiden Kriterien ausgewählt. Die Initiativen müssen so geplant werden, daß rasch reagiert werden kann, wenn sich unerwartet neue Chancen aufgrund wissenschaftlicher Fortschritte ergeben. Die Initiativen werden aus eigenständigen, jedoch eng koordinierten und entsprechend vernetzten Projekten bestehen. Dieser Netzcharakter könnte durch einige zentrale Forschungseinrichtungen unterstützt werden, wenn sich dadurch für Teilnehmer, die an mehreren Projekten beteiligt sind, größenbedingte Kostenvorteile ergeben. So könnten z. B. Versuchsanlagen für die Fertigung im Nanobereich gemeinsam genutzt oder "Modellräume" bzw. "Modellgemeinschaften" für Versuche mit Benutzeroberflächen und virtueller Realität zur Verfügung gestellt werden usw. Die eigentliche Wahl erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen von Konsultationen mit Forscherkreisen, nachdem zuvor der diesbezügliche Plan anhand von auf breiter Basis eingeholten wissenschaftlichen und technologischen Stellungnahmen erstellt wurde. In diesem Zusammenhang wird in einer Reihe strategischer Workshops zur Bestimmung von Trends und Forschungszielen und durch die Technologieüberwachung (in enger Zusammenarbeit mit anderen Akteuren auf diesem Gebiet, wie etwa dem Institut für Technologische Zukunftsforschung der GFS und dem Referat für die Bewertung wissenschaftlicher und technischer Optionen des Europäischen Parlaments) Vorabwissen erworben. c) FÖRDERUNG DER FORSCHUNGSINFRASTRUKTUR FORSCHUNGSNETZE Breitbandverbindung nationaler Forschungs- und Bildungsnetze Es sollen transeuropäische Breitbandverbindungen zwischen nationalen Forschungs- und Bildungsnetzen erleichtert werden, wobei eine Kapazität und Qualität gewährleistet werden soll, die dem kumulierten Bedarf der europäischen Forscher in Hochschulen und Industrie entspricht. Dieses Netz soll dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Das bedeutet, daß die bisherige Kapazität von 34 Mbit/s zunächst auf 622 Mbit/s und dann auf mehrere Gigabit/s erhöht werden muß. Hinzu kommt die Unterstützung verschiedener Stufen der "Dienstqualität" und - angesichts der globalen Weiterentwicklung des Internet - die erforderliche Zusammenschaltbarkeit mit Netzen in Drittländern. Der Ausbau der Netzkapazität erfolgt entsprechend dem erwiesenen Bedarf. Das Netz soll eine wirksame europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Bildung und Ausbildung ermöglichen (dies umfaßt auch die Schaffung "virtueller" Laboratorien und Forschungseinrichtungen), die auf dem Einsatz Internet-gestützter Anwendungen nach dem neuesten Stand der Technik durch die Forscher in Hochschulen und Industrie beruht. Diese Arbeiten unterstützen die Forschung in allen Bereichen und somit das gesamte Rahmenprogramm. Europäische experimentelle Testbeds der Spitzenklasse Mit dieser Maßnahme sollen Spitzenforschung und -entwicklung sowie Demonstrationsvorhaben und Maßnahmen zur Einführung der neuen Technologien im Rahmen aller Leitaktionen dieses Programms auf dem Gebiet künftiger Generationen von Kommunikationstechnologien, -protokollen und -diensten sowie verteilten Anwendungen zusammengeführt werden. Diese experimentelle Zusammenschaltung von Testbeds einzelner Betreiber, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Europa - sowie die erforderlichen Verbindungen zu Drittländern - sollen eine konkrete Grundlage für die Forschungszusammenarbeit bilden (z. B. bei optischen Netzen, Protokollen für die Dienstekonfiguration und mobilen Breitbanddiensten). Sie soll ferner dazu führen, daß die fortgeschrittensten Infrastrukturen frühzeitig zur Verfügung stehen, was seinerseits zu einem frühen Zeitpunkt Experimente mit sehr fortgeschrittenen Anwendungen ermöglicht (Visualisierung großer Datenmengen über große Entfernungen, Meta-Computeranwendungen, vernetzte virtuelle Realität, in die der Nutzer hineinversetzt wird), die eine sehr große Bandbreite und neue Dienste erfordern. Europa soll dadurch außerdem eine führende Rolle bei der Festlegung, Normung und Validierung der nächsten Generationen von Netzprotokollen (auch für das Internet) und anderen neuen Breitbanddiensten übernehmen können. Es soll ein Beitrag zur langfristigen Interoperabilität und "nahtlosen" Funktionsweise fortgeschrittener Netzinfrastrukturen, Dienste und Anwendungen geleistet werden. ANHANG III SPEZIFISCHE MODALITÄTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Das spezifische Programm wird über die indirekten FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen sind. Ferner gelten die folgenden programmspezifischen Modalitäten: 1. Begleitmaßnahmen Die Begleitmaßnahmen umfassen im einzelnen: - Technologieeinführungsmaßnahmen wie Probeläufe, Aktionen zur Verbreitung bewährter Praktiken, Maßnahmen für Erstnutzer, Maßnahmen zur Bewertung und Beurteilung der Eignung und andere Maßnahmen, die dazu beitragen, daß das Programm in breitem Umfang - insbesondere in den KMU - aufgegriffen und die Innovation gefördert wird; - Maßnahmen zur Förderung der Normung und andere Maßnahmen, die auf Nutzbarkeit, Interoperabilität und Zuverlässigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien, -systemen und -diensten abzielen; - Maßnahmen zur Förderung des Verbunds von Forschungsinfrastrukturen und anderen, für die FTE erforderlichen Einrichtungen; - flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen; - Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops oder andere wissenschaftliche oder fachliche Zusammenkünfte und die Leitung gebündelter FTE-Tätigkeiten; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz, auch in Form der Konsultation wissenschaftlicher Datenbanken, insbesondere bei der in Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Überwachung der Durchführung des spezifischen Programms sowie der in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung; - Untersuchungen der sozioökonomischen Auswirkungen der Entwicklung von Technologien für die Informationsgesellschaft; - Maßnahmen im Bereich Verbreitung, Information und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer, Förderung der Innovationsfinanzierung und Unterstützung beim Schutz des geistigen Eigentums; - Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit FTE-Tätigkeiten des spezifischen Programms mit Ausnahme der Marie-Curie-Stipendien; - Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Forschungsakteure, einschließlich der KMU; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz bei der Einrichtung von Diensten und Netzen für Information, Unterstützung und Forschungs- und Innovationsförderung sowie bei der Bereitstellung des Zugangs dazu. Nach Anhang IV des Fünften Rahmenprogramms kann der Gemeinschaftsbeitrag zu den unter dem ersten Gedankenstrich genannten Maßnahmen, die nicht Gegenstand einer Beschaffung sind, bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten betragen. Nach dem Grundsatz einer soliden und effizienten Verwaltung der Mittel kann der Gemeinschaftsbeitrag zu bestimmten Aktionen oder Maßnahmen allerdings auf 100 % oder weniger der Kostenklassen beschränkt werden, die als notwendig oder sinnvoll für die Erreichung der speziellen Ziele der Aktion erachtet werden. 2. Koordinierungsmodalitäten Die Kommission bemüht sich, innerhalb des Programms die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden. Eine Koordinierung wird, soweit möglich, auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen - anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms, - der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (1), - anderer europäischer Forschungsstrukturen einschließlich Eureka und COST, - anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich. Diese Koordinierung umfaßt i) die Ermittlung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf: - den Informationsaustausch, - die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt; ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und einem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung. (1) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.