Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R1253. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021277DE.01000101.doc.html text/html
- 32021R1253-53c4e83cd0d3160d6243.zip application/zip
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