Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1338 des Rates vom 15. Juni 2026 zur Unterstützung eines Projekts über digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU (AIMS/SIMS)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1338 16.6.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1338 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Unterstützung eines Projekts über digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU (AIMS/SIMS) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) haben 2001 das Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten angenommen (im Folgenden „Kleinwaffenaktionsprogramm“). Im Rahmen des Kleinwaffenaktionsprogramms haben die Mitgliedstaaten den VN zugestimmt, die nationalen Vorschriften zu Kleinwaffen zu verbessern, die Verwaltung von Lagerbeständen zu stärken, sicherzustellen, dass Waffen ordnungsgemäß und zuverlässig gekennzeichnet werden, die Zusammenarbeit bei der Rückverfolgung von Waffen auszubauen und sich an regionaler und internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung zu beteiligen. (2) Der Rat hat am 19. November 2018 eine Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ angenommen, in der anerkannt wurde, dass eine unzureichende Sicherung von Lagerbeständen ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte ist. Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben zugesagt, dass sie andere Länder weiterhin dabei unterstützen werden, die Verwaltung und Sicherung ihrer staatlichen Lagerbestände zu verbessern, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von Kleinwaffen und leichten Waffen (small arms and light weapons — im Folgenden „SALW“) und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Kennzeichnung und Registrierung liegt, sowie die Standards und bewährten Verfahren für den Umgang mit Kleinwaffen und Munition zu fördern und umzusetzen. Ferner hat die Union zugesagt, dass sie den Einsatz neuer Technologien, die eine wirksamere Lagerbestandsverwaltung von SALW ermöglichen, fördern und weiterhin zur Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung des Kleinwaffenaktionsprogramms beitragen wird, einschließlich der physischen Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition. (3) Die VN-Generalversammlung hat am 4. Dezember 2023 den Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer (im Folgenden „Globaler Rahmen“), einen freiwilligen Kooperationsrahmen mit einer Reihe politischer Zusagen für die Stärkung und Förderung bestehender Initiativen zur Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer und der Schließung bestehender Lücken dabei, angenommen. In Ziel 5 des Globalen Rahmens werden die Staaten aufgefordert, soweit angemessen und im Einklang mit nationalem Recht, die technischen Kapazitäten für die Durchführung einer angemessenen, systematischen und langfristig tragfähigen Überwachung konventioneller Munition in nationalen Lagerbeständen aufzubauen, auch durch die Bereitstellung internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung und die Entgegennahme davon. (4) Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates (1) sieht vor, dass eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird, wenn ihre Erteilung mit den internationalen Verpflichtungen und Zusagen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Verpflichtungen aus dem Globalen Rahmen, nicht vereinbar wäre. (5) Der Rat hat am 14. April 2025 Schlussfolgerungen über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern gebilligt, in denen der Rat zugesagt hat, die Arbeit an Elementen zur Förderung eines verantwortungsvollen Handels mit Militärtechnologie und Militärgütern voranzubringen und die Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM) soweit angezeigt zu beauftragen, den Kapazitätsaufbau in Drittländern in Bezug auf die Verwaltung von Waffen- und Munitionsbeständen zu unterstützen. (6) Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining — GICHD) entwickelt das System für die Verwaltung des Munitionsbestands (ammunition inventory management system — im Folgenden „AIMS“), ein digitales Instrument zur Unterstützung einer sicheren, geschützten und langfristig tragfähigen Verwaltung von Munitionsbeständen. AIMS ist darauf ausgelegt, in Synergie mit dem Informationsmanagementsystem für die Überwachung (Surveillance Information Management System — im Folgenden „SIMS“) zu arbeiten. AIMS und SIMS werden in Bosnien und Herzegowina erprobt werden; die Republik Moldau hat großes Interesse an beiden Instrumenten bekundet. (7) Es liegt im Hinblick auf die Sicherheit im Interesse der Union, Bosnien und Herzegowina und die Republik Moldau bei ihrer Angleichung an moderne Nichtverbreitungs- und Sicherheitsstandards zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, dass die Union das Projekt mit dem Titel „Digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU“, das die Entwicklung, Einführung, Integration und anhaltende Verwendung von AIMS und SIMS in diesen Ländern umfasst, durch einen finanziellen Beitrag unterstützt. Die Schweiz hat zugesagt, sich an der Finanzierung dieses Projekts zu beteiligen, indem sie zusätzlich zum Beitrag der Union einen finanziellen Beitrag leistet, um die geschätzten Gesamtmittel des Projekts zu erreichen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Mit Blick auf die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ und des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates unterstützt die Union das Projekt mit dem Titel „Digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU“, das die Entwicklung, Einführung, Integration und anhaltende Verwendung eines Systems für die Verwaltung des Munitionsbestands (ammunition inventory management system — im Folgenden „AIMS“) und eines Informationsmanagementsystems für die Überwachung (Surveillance Information Management System — im Folgenden „SIMS“) in Bosnien und Herzegowina und in der Republik Moldau umfasst (im Folgenden „Projekt“). (2)   Das Ziel des Projekts ist es, die organisatorischen Kapazitäten der nationalen Behörden von Bosnien und Herzegowina und der Republik Moldau für die Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer auszubauen, um das Risiko der Umlenkung und unfallbedingter Explosionen zu senken. (3)   Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung des Projekts wird vom Genfer Internationalen Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining — im Folgenden „GICHD“) ausgeführt. (3)   Das GICHD nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür schließt der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem GICHD. Artikel 3 (1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts dienende Betrag beläuft sich auf 1 000 000 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel für das Projekt belaufen sich auf 1 389 145 EUR. (2)   Die aus dem in Absatz 1 genannten finanziellen Bezugsrahmen finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine Vereinbarung mit dem GICHD. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass das GICHD zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die dem Umfang dieses Beitrags entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Vereinbarung und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte des GICHD über die Durchführung dieses Beschlusses. (2)   Die Kommission erstattet dem Rat Bericht über die finanziellen Aspekte des Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder, falls innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Beschlusses keine solche Vereinbarung geschlossen wurde, sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Beschlusses. Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99. ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2008/944/oj). ANHANG PROJEKTDOKUMENT Projekt über digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU: Das AIMS/SIMS-Projekt 1.   HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG DER UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE GASP 1.0   Die Herausforderung Die Fähigkeit eines Staates, konventionelle Munition, die sich in nationalem Eigentum und unter nationaler Kontrolle befindet, zu klassifizieren, zu quantifizieren und zu erfassen, ist eine grundlegende Voraussetzung für eine sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer sowie für die Stärkung der Rüstungskontrolle und die Verhinderung der Umlenkung und Verbreitung. Wenn Staaten dazu nicht in der Lage sind, sind sie einem erhöhten Risiko von unfallbedingten Explosionen, Umlenkung und unkontrollierter Verbreitung von Munition ausgesetzt. Diese Risiken sind besonders akut in Situationen, die von Konflikten oder geringen Kapazitäten geprägt sind, in denen die nationalen Behörden häufig nicht über die technischen, finanziellen, operativen und organisatorischen Kapazitäten verfügen, um ihre konventionelle Munition zu verwalten. In diesen Fällen kann es passieren, dass Staaten — nicht in der Lage sind, den Munitionsbedarf genau vorherzusagen oder eine rechtzeitige und kosteneffiziente Beschaffung zu planen, — verfallende oder unsichere Munition nicht erkennen, was das Risiko unfallbedingter Explosionen erhöht, — Möglichkeiten verabsäumen, veraltete Munition zu identifizieren und sicher zu entsorgen, was Sicherheitsrisiken und Risiken hinsichtlich der Gefahrenabwehr weiter erhöht, — über keine umfassenden Aufzeichnungen verfügen, einschließlich der Rückverfolgung der Chargen- oder Losnummern, was ihre Fähigkeit schwächt, Munition zurückzuverfolgen, Umlenkungsorte zu ermitteln und Ermittlungen und Nachforschungen nach der Umlenkung zu unterstützen, — den physischen Standort und den rechtlichen Status von Munitionsbeständen aus den Augen verlieren, was das Risiko einer Umlenkung erhöht und die Rückverfolgbarkeit erschwert, — nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Endverbleibsbescheinigungen auszustellen und zu überprüfen sowie solide Risikobewertungen vor und nach der Verbringung durchzuführen, wie dies in bilateralen und multilateralen Ausfuhrkontrollabkommen vorgeschrieben ist, — nicht in der Lage sind, internationale Verpflichtungen für Ausfuhrstaaten oder Staaten mit Lagerbeständen im Rahmen von Instrumenten wie dem Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“), dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „Kleinwaffenaktionsprogramm“) und dem Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer (im Folgenden „Globaler Rahmen“) zu erfüllen. Angesichts dieser operativen und institutionellen Lücken bedarf es dringend kontextgerechter, normenbasierter Systeme, die es den Staaten ermöglichen, robuste und langfristig tragfähige Rahmen für die Bestandsverwaltung zu schaffen. Um sowohl Sicherheitsrisiken als auch Risiken hinsichtlich der Gefahrenabwehr wirksam zu begegnen, müssen diese Systeme über die einfache Registrierung hinausgehen. Sie müssen die systematische Erhebung, Integration und Analyse umfassender Datensätze unterstützen, die nicht nur den Typ, den Ort und die Menge der Munition erfassen, sondern auch den Zustand, die Gebrauchstauglichkeit und den Überwachungsstatus über die gesamte Lebensdauer. Dazu ist eine spezielle digitale Infrastruktur vonnöten, die eine fundierte Entscheidungsfindung, Risikopriorisierung und langfristige Planung erleichtern kann und gleichzeitig die Ziele der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung im Einklang mit internationalen Standards, Leitlinien und bewährten Verfahren, wie sie in den Internationalen technischen Leitlinien für Munition (im Folgenden „IATG“) enthalten sind und in den Zielen 5 und 7 des Globalen Rahmens gefordert werden, unterstützt. 1.1   AIMS/SIMS: Eine digitale Lösung für eine umfassende Bestandsverwaltung Nach mehreren Ersuchen nationaler Behörden um Unterstützung bei der Stärkung der Anstrengungen in den Bereichen Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung durch eine verbesserte Bestandsaufnahme und Überwachung der Lagerbestände konventioneller Munition entwickelt das Beratungsteam für Munitionsverwaltung des Genfer Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung (GICHD) derzeit das Softwarepaket AIMS/SIMS. AIMS (Ammunition Inventory Management System) ist ein digitales, skalierbares und IATG-konformes Software-Tool, das darauf ausgelegt ist, die sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung von Munitionsbeständen zu unterstützen. AIMS basiert auf einem Bestandsverwaltungssystem, das vom Verteidigungsministerium des Vereinigten Königreichs verwendet wird, und befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase. Das System wird in Bosnien und Herzegowina (im Folgenden „BiH“) getestet werden. Auch andere Länder zeigen großes Interesse, darunter Kasachstan, Moldau und Peru. Die Anwendung unterstützt die nationalen Bemühungen zur Verringerung der Risiken durch unsicher und ungeschützt verwaltete Munitionsbestände und trägt zudem zur Verbesserung der organisatorischen Kapazitäten der nationalen Behörden für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer bei. AIMS bietet insbesondere die folgenden zentralen Vorteile: — Es erhöht die Sicherheit für Personal und Zivilbevölkerung durch die Unterstützung der sicheren Lagerung, Handhabung, Verbringung und Entsorgung von Munition. — Es ermöglicht die rasche Erkennung von Verlusten und Umlenkungen durch Echtzeit-Bestandsverfolgung und routinemäßige physische Bestandskontrollen. — Es sorgt für bessere Lagereffizienz und Risikominderung durch die Verknüpfung der Bestandsverwaltung mit Überwachungsdaten als Grundlage für Entscheidungen über Planung, Beschaffung und Entsorgung. — Es unterstützt die Stärkung von Institutionen durch die Förderung von Prozessüberprüfungen, standardisierten Verfahren und langfristigen Kapazitätsaufbaus innerhalb nationaler Rahmen. AIMS ist ein eigenständiges Tool, ist jedoch darauf ausgelegt, in Synergie mit dem Surveillance Information Management System (SIMS) betrieben zu werden. SIMS ist in AIMS integriert und dient der Verfolgung des Zustands und der Stabilität von Munition im Laufe der Zeit, wodurch risikobasierte Entscheidungsfindung, Planung und Verwaltung unterstützt werden. Als IATG-konforme Anwendung erleichtert SIMS die systematische Erhebung, Speicherung und Auswertung von Daten im Zusammenhang mit physischen Inspektionen, chemischen Tests, Umweltbelastung und Zustandsklassifizierung. Mit ihr werden kritische Informationen über Alterung, Verfall und Instabilität (auch für Hochrisikogüter wie treibladungsbasierte Munition) erfasst, wodurch eine frühzeitige Erkennung unsicherer Munition ermöglicht wird. Dies unterstützt die Priorisierung von Risikominderungsmaßnahmen wie gezielte Entsorgung, Verbote oder Beschränkungen des Verkehrs von Munition und stellt sicher, dass nur Munition, die sicher gelagert, verbracht und verwendet werden kann, in den nationalen Lagerbeständen aufbewahrt wird. In Verbindung mit AIMS ermöglicht SIMS einen Echtzeit-Vergleich von Bestands- und Zustandsdaten, der es den nationalen technischen Behörden ermöglicht, faktengestützte Entscheidungen über die Überwachungsplanung, die Ressourcenzuweisung und die langfristige Verwaltung von Lagerbeständen zu treffen. Mit dieser Integration von Überwachungsdaten in die allgemeine Bestandsverwaltung stärkt das kombinierte System die nationalen Kapazitäten zur Verringerung des Risikos unfallbedingter Explosionen und unterstützt die Einhaltung internationaler Normen für Sicherheit und Gefahrenabwehr. Das Softwarepaket AIMS/SIMS füllt eine kritische Fähigkeitslücke, die durch kein anderes bestehendes System geschlossen wird. Es bietet eine normbasierte und skalierbare digitale Infrastrukturplattform unter nationaler Verantwortung für eine sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung konventioneller Munition. Darüber hinaus bietet AIMS/SIMS den Staaten die Möglichkeit, die Ziele 5 und 7 des Globalen Rahmens direkt umzusetzen, und erleichtert gleichzeitig Fortschritte bei Ziel 6 (Risikominderung), Ziel 10 (Verhinderung von Umleitungen), Ziel 11 (Kennzeichnung und Rückverfolgung), Ziel 12 (Informationsaustausch zu Umleitungen) und Ziel 13 (Erhebung und Auswertung von Daten über Umleitungen). Abgesehen von der Konformität mit dem Globalen Rahmen unterstützt AIMS/SIMS die Umsetzung wichtiger Instrumente der EU für Rüstungskontrolle und Sicherheit, einschließlich der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition, des gemeinsamen Standpunkts des Rates zu Rüstungsausfuhren (2008/944/GASP und Überarbeitung von 2019) und der regionalen Fahrpläne für Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) (z. B. Fahrplan für den Westbalkan 2024). Da mit diesen Systemen Bestandsdaten, die Verfolgung des Zustands und die Rückverfolgbarkeit von Munition auf präzise Weise und in Echtzeit ermöglicht werden, stärken sie — im Einklang mit den Kriterien von Artikel 5 des Gemeinsamen Standpunkts der EU — die Fähigkeit eines Staates, Risikobewertungen vor und nach der Verbringung durchzuführen sowie die Endverwendung und die Einhaltung der Vorschriften durch die Endverwender zu überprüfen und tragen zu robusteren nationalen Kontrollsystemen bei. Mit diesen Systemen werden auch die allgemeinen Sicherheits- und Entwicklungsprioritäten der EU direkt unterstützt, indem das Risiko der Umlenkung verringert, die Transparenz verbessert und die Berichterstattungskapazitäten im Rahmen des ATT, des Kleinwaffenaktionsprogramms und der Waffenembargos des VN-Sicherheitsrates erhöht werden. 1.1.1   Marktanalyse In den meisten Staaten fehlen dedizierte Bestandsverwaltungssysteme, die speziell für die Verwaltung konventioneller Munition konzipiert sind. In vielen Situationen verwenden nationale Behörden improvisierte oder unzureichende Systeme — wie Papierverzeichnisse, Excel-Tabellen oder allgemeine Logistiksoftware, Feuerwaffen-Registrierungsplattformen oder von Spendern bereitgestellte Lösungen — die für die komplexen Anforderungen der Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer nicht geeignet sind. Oft fehlen diesen Alternativen wichtige technische Funktionen wie die Nutzungsverfolgung auf Losebene, Verwaltung der Verträglichkeitsgruppe, Explosionsgefahr-Einstufung, mengenbegrenzte Explosivstoffgenehmigungen und die Überwachung des Zustands. Folglich können dadurch die Bemühungen zur Verhinderung und Eindämmung von unfallbedingten Explosionen, Umlenkung und Ansammlung von Überschüssen sowie der Informationsaustausch, einschließlich für die Zwecke der Rückverfolgung und der internationalen Berichterstattung, nicht ausreichend unterstützt werden. Es ist wichtig, zwischen Waffenregistern und Systemen zur Verwaltung von Munitionsbeständen unterscheiden. Der Schwerpunkt von Waffenregistern liegt generell auf der Eigentümerschaft, der Identifizierung und Verbringungskontrollen, während Munition als verfallbares Verbrauchsgut, das oft lose gelagert wird, ein wesentlich detaillierteres und dynamischeres System erfordert. Wirksame Munitionsverwaltungssysteme müssen technische Spezifikationen (Kaliber, Typ, Chargennummer, Nettoexplosivstoffmasse), Daten zur Lagerung (Ort, Verträglichkeitsgruppe, Gefahreneinstufung), Überwachungsergebnisse, Gebrauchstauglichkeitsstatus, Bewegungshistorie und Entsorgungsmaßnahmen erfassen. Dieser umfassendere Datensatz ist nicht nur für die sichere Handhabung und operative Planung, sondern auch für die Überwachung, die Erkennung von Verlusten, die Lebenszyklusprognose und die Finanzplanung von wesentlicher Bedeutung. Mehrere bestehende digitale Tools (1) bieten Teillösungen für die Verwaltung von Munitionsbeständen und die Führung von Aufzeichnungen. Zwar sind diese Systeme nützlich, jedoch sind sie in erster Linie für SALW und dazugehörige Munition konzipiert. Folglich werden allgemeinere Kategorien konventioneller Munition meistens nicht erfasst, und diese Systeme verfügen nicht über Schlüsselfunktionen wie die Integration mit Überwachungsdaten, die Einstufung der Verträglichkeitsgruppe, die Gefahrenkennzeichnung oder die Verfolgung über die gesamte Lebensdauer. Diese Einschränkungen verringern den Nutzen solcher Systeme für die umfassende Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer erheblich und sind ihrer Eignung für die Unterstützung risikobasierter Entscheidungs- oder Planungsprozesse abträglich. Im Gegensatz dazu ist das AIMS/SIMS-Softwarepaket von Grund auf darauf ausgelegt, das gesamte Spektrum der Anforderungen an eine sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung von konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer zu erfüllen. Mit AIMS/SIMS wird die rasche Verfolgung aller Munitionsarten auf Losebene erleichtert, werden Überwachungsdaten integriert und werden die Einstufung der Verträglichkeitsgruppen, die Gefahreneinstufung und die Einhaltung internationaler Standards unterstützt. Das System ist skalierbar, kann an nationale Arbeitsabläufe angepasst werden und ist so konzipiert, dass es an mehreren Orten unter nationaler Kontrolle funktioniert. Vor allem erweitert AIMS die einfache Bestandsverfolgung zu einem strategischen Instrument, das die Fähigkeiten nationaler Behörden zur Planung, Verbesserung der Sicherheit und Gefahrenabwehr der nationalen Lagerbestände, Verbesserung der Fähigkeit zur Erhebung und Analyse von Daten über umgeleitete Munition, zum Austausch von Informationen (auch über Umlenkung und unerlaubten Handel) und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen in den Bereichen Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle durch die integrierte Nutzung von Echtzeit-Multifunktions-Munitionsdaten verstärkt. 1.1.2   Alternative L

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.