Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1338 des Rates vom 15. Juni 2026 zur Unterstützung eines Projekts über digitale Lösungen für sichere Lagerbestände konventioneller Munition in der Nachbarschaft der EU (AIMS/SIMS)

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Quellenkennung: 32026D1338. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ösungen: Bei allgemeinen Logistikplattformen, die von einzelnen Staaten genutzt werden, liegt der Schwerpunkt ebenfalls auf der allgemeinen Verwaltung von Gütern, sie sind jedoch nicht auf die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gefahrenabwehr und Transparenz für konventionelle Munition zugeschnitten und nicht dazu bestimmt, internationale Ziele der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung zu unterstützen. Im Gegensatz dazu ist AIMS/SIMS von Grund auf für diesen Zweck konzipiert, auf die IATG abgestimmt und weltweit einsetzbar, und es bietet eine dedizierte digitale Lösung, um das Umlenkungsrisiko zu verringern, unfallbedingte Explosionen zu verhindern und die Bemühungen um Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung zu verstärken. 1.2.   Entwicklung der AIMS/SIMS-Software 1.2.1   Eigentum Um vollständige Interoperabilität und Kosteneffizienz zu gewährleisten, werden AIMS und SIMS parallel unter Verwendung einer gemeinsamen Softwarearchitektur entwickelt und bieten so eine duale, integrierte Lösung für zwei der komplexesten Herausforderungen bei der Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamten Lebensdauer: Bestandskontrolle und -überwachung. Die Grundversion von AIMS/SIMS, einschließlich des Quellcodes, bleibt Eigentum des GICHD und seines Softwareentwicklungspartners. Die Software wird den Staaten kostenlos zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Komplexität der Installation — insbesondere der anfänglichen Dateneingabe und der Anpassung an nationale Verfahren und Arbeitsabläufe — wird das GICHD jedoch jedes Land bei der Installation und bedarfsgerechten Gestaltung der Software unterstützen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Nach der Installation geht die nationale Version der AIMS/SIMS-Software in das Eigentum des Partnerlandes über. Anschließend haben weder das GICHD noch Dritte Zugang zum nationalen System, es sei denn, dies ist erforderlich und das Land selbst hat über einen Gateway-PC Zugang gewährt, um Fehler zu beheben oder Aktualisierungen zu installieren. Dieser Ansatz entspricht dem Software-Eigentumsmodell, das beim Information Management System for Mine Action des GICHD gewählt wurde. 1.2.2   Zeitplan für Entwicklung, Meilensteine und Finanzierung Die Initiative AIMS/SIMS wird seit 2022 entwickelt. Der erste Konzeptnachweis wurde zwischen 2022 und 2023 mit Mitteln des britischen Außenministeriums durchgeführt. In dieser Phase wurde der konzeptionelle Rahmen für das Bestandsverwaltungssystem mit Beiträgen des Ausschusses für technische Prüfung der IATG entwickelt, und im Rahmen einer offenen Ausschreibung wurde ein erfahrenes Logistiksoftware-Unternehmen ausgewählt, um den Prototyp der Software herzustellen. Im Jahr 2023 bat BiH um internationale Unterstützung zur Stärkung der Sicherheit, Gefahrenabwehr und Rechenschaftspflicht hinsichtlich seiner nationalen Munitionsbestände. Daraufhin startete das GICHD ein Projekt zur Konzeption und Entwicklung der Kern-Softwarearchitektur von AIMS, wobei BiH als Pilotland für die Erprobung und Validierung diente. Diese Phase wurde durch finanzielle und technische Unterstützung des Schweizer Ministeriums für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ermöglicht. Im Laufe des Jahres 2024 führte das GICHD in enger Zusammenarbeit mit einer speziellen technischen Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern zuständiger Ministerien und Agenturen zusammensetzte, eine umfassende Erhebung zu den Nutzeranforderungen durch. Dabei wurde deutlich, dass neben der Bestandsverwaltung ein zusätzliches Software-Tool für die Verwaltung überwachungsbezogener Informationen erforderlich sein würde. Infolgedessen wurde die endgültige Softwarearchitektur so umgestaltet, dass sie sowohl AIMS als auch SIMS umfasst; sie wurde im Einklang mit den IATG entwickelt und darauf ausgerichtet, die Fähigkeit der nationalen Behörden in BiH zu stärken, Umlenkungen zu verhindern, die Rechenschaftspflicht zu verbessern und allgemeinere Ziele der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung voranzubringen. Im Jahr 2025 werden Mittel beschafft, um die Fertigstellung der AIMS/SIMS-Softwarepakete, einschließlich ihrer Validierung, die Entwicklung von Schulungsmaterialien und -ressourcen für die Umsetzung und die Vorbereitung auf die Einführung in Moldau zu unterstützen. Währenddessen unterstützte das GICHD vorbereitende Arbeiten, um sicherzustellen, dass die technischen Informationen und Daten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren von AIMS und SIMS erforderlich sind, verfügbar sind, wobei der Schwerpunkt auf der Ermöglichung einer genauen Identifizierung von Munition zur Verhinderung von Umlenkungen, auf der Überprüfung der Endverwender und auf der internationalen Berichterstattung liegt. BiH soll eine umfassende Bestandsaufnahme seiner nationalen Munitionsbestände vornehmen, um sicherzustellen, dass die in AIMS eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Sobald die Softwareentwicklung abgeschlossen ist (schätzungsweise 18 Monate nach Bestätigung der Finanzierung), wird AIMS/SIMS in BiH vollständig implementiert. Diese Pilotimplementierung wird als zentrale Validierung der Funktionalität des Systems dienen und wichtige Erkenntnisse für die Einführung in Moldau liefern. 2.   PROJEKTZIEL, SPEZIFISCHE TEILZIELE UND ERGEBNISSE 2.1   Gesamtziel Das Gesamtziel des Projekts ist es, durch die Einführung und anhaltende Verwendung des Softwarepakets AIMS/SIMS die sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung konventioneller Munition in nationalem Eigentum und unter nationaler Kontrolle in BiH und Moldau über deren gesamte Lebensdauer zu erleichtern. Folglich wird mit diesem Projekt die Umsetzung des Globalen Rahmens und anderer einschlägiger EU- und internationaler Instrumente für die Rüstungskontrolle und die Nichtverbreitung unterstützt. Das Projekt dient nicht der Unterstützung oder Steigerung der Kampfkapazitäten oder der operativen Kapazitäten von Streitkräften; sein Anwendungsbereich ist strikt auf die Verhinderung von Umlenkungen, die Rüstungskontrolle und die Nichtverbreitung beschränkt. 2.2   Spezifische Teilziele Um dieses Gesamtziel zu erreichen, wird das Projekt auf folgende spezifische Teilziele hinwirken: Teilziel 1: Entwicklung, Feinabstimmung und Einsatz der Software AIMS/SIMS in BiH und Moldau als skalierbares und IATG-konformes Instrument für nationale Behörden, um Munition sicher, geschützt und rechenschaftspflichtig zu verwalten und somit das Risiko von Umlenkungen und unfallbedingten Explosionen zu mindern. Teilziel 2: Verbesserung der organisatorischen Fähigkeiten der nationalen Behörden von BiH und Moldau für die Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer durch die Einführung, Integration und anhaltende Verwendung des Softwarepakets AIMS/SIMS zur Unterstützung der nationalen Eigenverantwortung, der langfristigen Umsetzung und der Verhinderung von Umlenkungen. Teilziel 3: Förderung der Software AIMS/SIMS durch deren Einsatz in BiH und Moldau und Förderung ihrer Konformität mit dem Globalen Rahmen und anderen einschlägigen EU- und internationalen Rüstungskontrollinitiativen (insbesondere der ATT und des Kleinwaffenaktionsprogramms) bezüglich Themen wie Verhinderung der Umlenkung, Rückverfolgung illegaler Munition, Überwachung der Endverwendung und Munitionssicherheit. 3.   ERWARTETE ERGEBNISSE UND ETAPPENZIELE 3.1    Ergebnis 1: Ein vollständig entwickeltes Softwarepaket AIMS/SIMS, das eine digitale Lösung für ein sichere, geschützte und langfristig tragfähige Verwaltung der Bestände konventioneller Munition und deren Überwachung bietet und dadurch die Verhinderung von Umlenkungen, die Rückverfolgung illegaler Munition, die Überwachung der Endverwendung und die Munitionssicherheit verbessert. 3.1.1   Tätigkeiten — Entwicklung und Validierung der Software AIMS/SIMS als modulares, IATG-konformes Instrumentarium für die Bestandsverwaltung und Überwachung konventioneller Munition im Einklang mit den IATG. — Erstellung eines vollständigen Pakets für die Einführung, einschließlich Schulungsmaterialien, Benutzerhandbüchern und Integrationsprotokollen zur Unterstützung der nationalen Einführung und der langfristigen Tragfähigkeit. — Entwicklung von Unterlagen und operativen Protokollen zu AIMS/SIMS durch Dokumentation der Softwarearchitektur, Benutzerhandbücher und Dateneingabeprotokolle. Etappenziel: Entwicklung der Software AIMS/SIMS. 3.2    Ergebnis 2: Erhöhte organisatorische Kapazität in BiH und Moldau für die Bestandsverwaltung und Überwachung von Munition über deren gesamte Lebensdauer im Einklang mit den IATG. 3.2.1   Tätigkeiten Durchführungsphase A. Dialog und Einleitung des Projekts — Formales Ersuchen von BiH und Moldau oder Abschluss eines Abkommens mit BiH und Moldau zur Stärkung der nationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Verhinderung von Umlenkung durch die Einführung von AIMS/SIMS. — Einrichtung einer nationalen Expertengruppe, die die Projektdurchführung in BiH und Moldau leitet und überwacht. — Ermöglichung eines technischen Planungsworkshops mit der Expertengruppe und anderen Interessenträgern, um Durchführungsaufgaben festzulegen und einen detaillierten Arbeitsplan für die Projektdurchführung zu entwickeln. — Sensibilisierung und Schulung der Expertengruppe und der zuständigen nationalen Behörden in Bezug auf die Bestandsverwaltung für Munition und die Nutzung des AIMS/SIMS für die Verhinderung von Umlenkungen, die Rückverfolgung illegaler Munition, die Überwachung der Endverwendung und die Munitionssicherheit. Etappenziel: Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens mit BiH und Moldau. 3.2.2   Tätigkeiten Durchführungsphase B. Entwicklung des regulatorischen und technischen Rahmens — Festlegung der nationalen regulatorischen, verfahrenstechnischen und technischen Grundlagen, die für die Einführung und anhaltende Verwendung von AIMS/SIMS erforderlich sind. — Unterstützung der Expertengruppe bei der Entwicklung und Genehmigung eines technischen Verzeichnisses für Munition und einer konsolidierten nationalen Munitionsdatenbank zur Unterstützung standardisierter Inventur- und Überwachungsverfahren. — Unterstützung der Expertengruppe bei der Erfassung und Dokumentation aller bestehenden Arbeitsabläufe und Verfahren im Zusammenhang mit der Inventur, der Führung von Aufzeichnungen und der Überwachung. — Zusammenarbeit mit der Expertengruppe, um den Ansatz für die Integration von AIMS/SIMS mit bestehenden Systemen (z. B. allgemeine Logistiksoftware) zu ermitteln, zu dokumentieren und zu genehmigen. — Ermittlung der erforderlichen Hardware- und Softwareanforderungen für die nationale Einführung. Unterstützung der nationalen Behörden in BiH und Moldau bei der Erschließung zusätzlicher Finanzmittel, falls dies für die Beschaffung von Hardware und Software erforderlich ist. — Technische Beratung und operative Unterstützung bei der Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme konventioneller Munition. Etappenziel: Genehmigung des technischen Verzeichnisses für Munition, der Datenbank und der Prozessfahrpläne durch die zuständigen nationalen Behörden in BiH und Moldau. 3.2.3   Tätigkeiten Durchführungsphase C: Systemintegration und Schulung — Installation von AIMS und SIMS auf der nationalen Datenspeicherplattform von BiH und Moldau, um eine sichere Konfiguration zu gewährleisten. — Durchführung strukturierter Schulungen und von Mentoring nach Bedarf für die Nutzer. — Auf Anfrage Unterstützung bei der Datenbereinigung und -integration in die Systeme AIMS und SIMS. Etappenziel: Softwareinstallation und Datenintegration in AIMS und SIMS. 3.2.4   Tätigkeiten Durchführungsphase D: Kapazitätsaufbau und langfristige Tragfähigkeit der Systeme — Durchführung von Auffrischungsschulungen, Mentoring und Unterstützung bei der Übergabe/Übernahme für neu eingestelltes Personal. Etappenziel: Langfristiges Einbetten des Systems in die nationalen Strukturen. 3.3    Ergebnis 3: Förderung der Software AIMS/SIMS und ihrer Angleichung an den Globalen Rahmen und einschlägige EU- und internationale Rüstungskontrollinitiativen (insbesondere ATT und Kleinwaffenaktionsprogramm) durch ihre Verwendung in BiH und Moldau. 3.3.1   Tätigkeiten — Organisation und Durchführung von mindestens zwei Nebenveranstaltungen auf internationalen und regionalen Rüstungskontrollkonferenzen zur Förderung von AIMS/SIMS und ihrer Angleichung an den Globalen Rahmen und die SALW-Strategie der EU. — Entwicklung und Verbreitung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, die veranschaulichen, wie AIMS/SIMS zur Umsetzung des Globalen Rahmens sowie der allgemeineren Ziele der EU und der Vereinten Nationen im Bereich der Rüstungskontrolle (z. B. Verhinderung von Umlenkungen, Überwachung der Endverwendung und Transparenz) beitragen. — Durchführung spezieller Webinare für technische Experten, nationale Behörden und regionale Partner zur Rolle der Bestandsverwaltung und Überwachung sowie der sicheren, geschützten und langfristig tragfähigen Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer. — Bereitstellung von Beratung für BiH und Moldau, um zu zeigen, wie AIMS/SIMS Daten für die Berichterstattung im Rahmen des Globalen Rahmens, des ATT, des Kleinwaffenaktionsprogramms und anderer Instrumente generieren kann. — Förderung von Peer-Learning durch Austausch von Erkenntnissen aus der Umsetzung von AIMS/SIMS durch BiH und Moldau mit anderen interessierten Staaten. Etappenziel: Förderung von AIMS/SIMS auf den Regionaltagungen 2026-2027 des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) zum Globalen Rahmen und auf der Tagung der Staaten zum Globalen Rahmen 2027, auf den Tagungen zum Kleinwaffenaktionsprogramm sowie auf anderen einschlägigen internationalen, regionalen und subregionalen Tagungen. 4.   STELLE FÜR DIE TECHNISCHE DURCHFÜHRUNG Das Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) mit Sitz in Genf (Schweiz) operiert global in Partnerschaft mit nationalen Behörden, die für Antiminenmaßnahmen und die Verwaltung von Munition zuständig sind, sowie mit Betreibern, den VN und anderen Akteuren. Im Jahr 2024 war das Zentrum in mehr als 40 Ländern und Gebieten tätig. Ziel der Arbeit des GICHD ist es, die Risiken für Gemeinschaften zu verringern, die von allen Arten von explosiven Kampfmitteln ausgehen: Landminen, Streumunition, explosive Kampfmittelrückstände sowie unsicher und ungeschützt verwaltete konventionelle Munition. Das im Januar 2019 als gemeinsame Initiative des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen und des GICHD gegründete Beratungsteam für Munitionsverwaltung (AMAT) unterstützt die Operationalisierung des SaferGuard-Programms der Vereinten Nationen und leistet Staaten und Partnern technische Unterstützung bei der sicheren, geschützten und langfristig tragfähigen Verwaltung von Munition über deren gesamte Lebensdauer im Einklang mit den IATG. Seit seiner Gründung hat das AMAT eine positive Bilanz bei der Bereitstellung technischer Hilfe für Staaten, die als gefährdet eingestuft wurden, sowie für andere Partner bei der sicheren und geschützten Verwaltung von Munition im Einklang mit den IATG erzielt. Das GICHD hat die einzigartige Aufgabe, die Verringerung der Gefahren durch explosive Kampfmittel zu unterstützen und zu professionalisieren; es fördert dazu innovative, maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen. Mit seinen Diensten, seinem thematischen Fachwissen und seinen geografischen Ansätzen konzentriert sich das Zentrum in erster Linie auf die vorgelagerte Arbeit, um nationale Behörden dabei zu unterstützen, Eigenverantwortung für ihre Programme zu übernehmen und sich auf die Entwicklung geeigneter Strategien, Standards und Verwaltungsrahmen zu konzentrieren. Im Gegensatz zu Organisationen, die sich in erster Linie entweder auf die Umsetzung vor Ort oder auf Interessenvertretung auf hoher Ebene konzentrieren, verbindet das GICHD Praxis und Politik über das gesamte Spektrum der Antiminenmaßnahmen und Munitionsverwaltung hinweg, von der Entwicklung internationaler Normen und Standards bis hin zur Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung vor Ort für die nationalen Behörden. Seine Arbeit bei der Kontextualisierung von Strategien und Standards, insbesondere durch enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten, stellt sicher, dass globale Rahmen relevant, praktisch und in nationaler Eigenverantwortung bleiben. In Verbindung mit dem Umstand, dass das GICHD Regierungen, VN-Agenturen, nichtstaatliche Organisationen, die Wissenschaft und die Privatindustrie zusammenbringt, spielt es eine entscheidende Rolle bei der Angleichung der operativen Gegebenheiten an sich wandelnde politische Rahmenbedingungen und sorgt für Kohärenz, Anpassungsfähigkeit und dauerhafte Auswirkungen für Gemeinschaften, die von explosiven Kampfmitteln betroffen sind. 5.   KONFORMITÄT MIT DER EU-POLITIK Mit diesem Projekt werden mehrere politische Rahmen der EU direkt unterstützt: 5.1   EU-Strategie für Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) AIMS/SIMS trägt dem in der SALW-Strategie der EU beschriebenen Kernproblem, dass „eine unzureichende Sicherung von Lagerbeständen […] ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte“ ist, unmittelbar Rechnung. Es bietet robuste digitale Bestandverwaltungsfähigkeiten und stärkt dadurch die Sicherung der Lagerbestände und unterstützt den Einsatz der EU für die Förderung der Umsetzung internationaler Standards und Leitlinien wie der IATG. Mit seinen Funktionen für die Echtzeit-Verfolgung und die Rechenschaftspflicht hilft das System dabei, Umlenkungen zu verhindern und zu erkennen, indem mit ihm umfassende Aufzeichnungen über Munitionsbewegungen und Lagerbedingungen geführt werden. 5.2   Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP der EU zu Waffenausfuhren Der 2025 aktualisierte Gemeinsame Standpunkt der EU ist in vielen vorrangigen Bereichen direkt auf die Möglichkeiten von AIMS/SIMS abgestimmt. AIMS/SIMS unterstützt den Einsatz des Rates für die Verbesserung der Rückverfolgung und fördert die Transparenz der Lieferkette, die dazu beiträgt, das Umlenkungsrisiko bei Verbringungen zu minimieren. Das System erleichtert die Überprüfung und Überwachung der Endverwender als Instrument zur Verhinderung von Umlenkungen, indem es die dafür wesentlichen Informationen bereitstellt. AIMS/SIMS unterstützt unmittelbar den Kapazitätsaufbau in Drittländern in allen Bereichen der Verwaltung von Munitionsbeständen. 5.3   Globaler Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer Die Bestandsverwaltung ist eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung der Ziele des Globalen Rahmens. Mit AIMS/SIMS wird Ziel 4 direkt unterstützt, indem die Fähigkeiten der nationalen Behörden zur Verwaltung von Munition über deren gesamte Lebensdauer durch integrierte Planungs-, Berichterstattungs- und Entsorgungsfunktionen verbessert werden. AIMS und die Begleitsoftware SIMS fördern die Ziele 5-7 durch die Bereitstellung systematischer Überwachung, Risikominderungsverfahren und umfassender Bestandsverwaltungssysteme. Die Plattform stärkt auch die Ziele 8, 9 und 11, indem sie die Transparenz der Lieferkette fördert, die Überwachung der Endverwender unterstützt und die Kennzeichnungs- und Rückverfolgungskapazitäten verbessert. 5.4   Vertrag über den Waffenhandel (ATT) Die Software AIMS/SIMS unterstützt die Umsetzung des ATT, indem sie eine genauere Berichterstattung über Munitionsbestände und -bewegungen ermöglicht, die Überwachung der Endverwender durch umfassende Verfolgungsfunktionen erleichtert und die Dokumentationsinfrastruktur bereitstellt, die Einfuhrstaaten dabei hilft, ihren Einsatz für die Verhinderung der Umlenkung und die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht bei der Munitionsverwaltung nachzuweisen. 5.5   Aktionsprogramm der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen Mit AIMS/SIMS werden die Kernverpflichtungen im Rahmen des Kleinwaffenaktionsprogramms bezüglich der Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen vorangebracht, da das System die technologische Grundlage für eine wirksame Bestandsverwaltung bietet. Der integrierte Ansatz des Systems für die Bestandsverwaltung und die Verfolgungsfähigkeiten unterstützt unmittelbar den Schwerpunkt des Kleinwaffenaktionsprogramms auf der Verhütung des illegalen Handels durch eine verbesserte Sicherung der Lagerbestände. AIMS ermöglicht es Staaten, detaillierte Aufzeichnungen zu führen und Rechenschaftsmaßnahmen aufrechtzuerhalten, die für eine verantwortungsvolle Verwaltung von Lagerbeständen im Rahmen des Kleinwaffenaktionsprogramms von grundlegender Bedeutung sind. 5.6.   Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — NDICI/Europa in der Welt (Verordnung (EU) 2021/947) AIMS/SIMS unterstützt unmittelbar das in Anhang II Nummer 6 Buchstabe g der NDICI-Verordnung (2) festgelegte Ziel, da es als Eckpfeiler einer verantwortungsvollen Regierungsführung im Bereich der Waffen- und Munitionsverwaltung dient. Das System fördert gute Regierungsführung und Maßnahmen für Rechenschaftspflicht, die mit demokratisch kontrollierten Verteidigungs- und Sicherheitskräften im Einklang stehen. Indem die Umsetzung von AIMS/SIMS in Nachbarländern durch NDICI-Investitionen unterstützt wird, wird dadurch auch die Reform des Sicherheitssektors vorangebracht, die wirksamere, demokratische und rechenschaftspflichtige Sicherheitsinstrumente für nachhaltige Entwicklung und Frieden bietet. 6.   ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU Das GICHD wird alle geeignete Maßnahmen ergreifen, um bekannt zu machen, dass das Projekt von der EU finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den EU-Leitlinien zur Sichtbarkeit (3) durchgeführt. Das GICHD wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der EU in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der EU herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der EU unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der EU entsprechend den Leitlinien der EU für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. Da die geplanten Maßnahmen nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Das GICHD wird in allen einschlägigen Veröffentlichungen, einschließlich seines Jahresberichts, oder in anderen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Finanzhilfe ausdrücklich auf die Unterstützung durch die EU hinweisen und dabei die durch den Vorschlag unterstützte Arbeit hervorheben. Das GICHD wird EU-Vertretern Gelegenheit bieten, auf einschlägigen vom GICHD oder gemeinsam ausgerichteten Veranstaltungen, Workshops oder Foren zu sprechen und ihr Engagement und ihre Partnerschaft hervorzuheben. Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen und Ausrüstung, die im Rahmen des Projekts beschafft werden, werden entsprechend gekennzeichnet. (1)  Zum Beispiel ArmsTracker, die Software for Control of Inventory of Firearms and Ammunition (SAM), und das Arms Registration and Management System (ARMaS). (2)  Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — E

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.