Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2278 der Europäischen Zentralbank Vom 8. November 2022 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-09-27

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02022D2278 — DE — 27.09.2023 — 001.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2022/2278 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK Vom 8. November 2022 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) (ABl. L 300 vom 21.11.2022, S. 46) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (EU) 2023/2068 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK  vom 12. September 2023   L 238 147 27.9.2023 ▼B BESCHLUSS (EU) 2022/2278 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK Vom 8. November 2022 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung. Artikel 2 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2023 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2023, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: (Mio. EUR)   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2023 Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen Belgien 38,00 0,40 38,40 Deutschland 427,00 206,00 633,00 Estland 15,30 0,29 15,59 Irland 32,60 0,50 33,10 Griechenland 125,50 0,62 126,12 Spanien 303,00 40,00 343,00 Frankreich 284,00 55,00 339,00 Kroatien 316,34 0,43 316,77 Italien 257,00 4,55 261,55 Zypern 6,00 0,01 6,01 Lettland 10,00 0,20 10,20 Litauen 12,00 0,41 12,41 Luxemburg 13,20 0,26 13,46 Malta 8,00 0,50 8,50 Niederlande 49,00 1,00 50,00 ▼M1 Österreich 116,00 175,51 291,51 ▼B Portugal 71,50 2,00 73,50 Slowenien 25,50 1,50 27,00 Slowakei 16,00 2,00 18,00 Finnland 10,00 5,00 15,00 ▼M1 Total 2 135,94 496,18 2 632,12 ▼B Artikel 3 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam. Artikel 4 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und an Kroatien gerichtet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.