Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1727 des Rates vom 7. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Ministertagung des Übereinkommens von Bonn in Bezug auf die Ministererklärung und den beigefügten strategischen Aktionsplan 2019-2025 zum Übereinkommen von Bonn (BASAP) zu vertreten ist

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Quellenkennung: 32019D1727. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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B.2 Fortführung des Austauschs von Informationen über potenziell umweltschädliche Schiffswracks (Methoden zur Entleerung, Risikobewertung usw.). Durchführung bei Bedarf VP   wird durchgeführt 21 B.4 B.5 Verbesserung der Kapazität zur Aufnahme/Leistung/Weiterleitung internationaler Hilfe, wobei auf die EU-Leitlinien zur Unterstützung durch den Gastgeberstaat zurückgegriffen wird. wird durchgeführt VP & EU   wird durchgeführt 22 B.3 Planung und Durchführung von praktischen Übungen und Schulungsmaßnahmen auf regionaler und subregionaler Ebene, unter Berücksichtigung des strategischen Bedarfs.   VP   wird durchgeführt 23 B.3 Organisation gemeinsamer praktischer Bekämpfungsübungen (BONNEX DELTA), entsprechend dem regionalen strategischen Ausbildungsbedarf.   VP gemäß JAP   wird durchgeführt 24 B.3 Einführung eines Stufensystems für gemeinsame Übungen, um die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölunfällen zu erproben und einzuüben. wird durchgeführt DK DK verfügt über entsprechendes militärisches Fachwissen und unterstützt damit die Übungen.   25 B.4 Förderung der Entwicklung nationaler Umweltberatungssysteme und des damit verbundenen Informationsaustauschs. Möglicherweise Schaffung von Strukturen für Zusammenarbeit (auf subregionaler Ebene). OTSOPA 2020 UK   wird durchgeführt 26 B.5 B.7 B.8 Stärkung der Zusammenarbeit mit REMPEC und HELCOM bei der Entwicklung eines gemeinsamen Handbuchs für die Bekämpfung von HNS-Verschmutzungen   Sek, FR   neu 27 B.6 Stärkung der Zusammenarbeit mit der OSPAR-Kommission, den regionalen Abkommen und anderen internationalen Organisationen, die am Schutz der Meeresumwelt vor der Umweltverschmutzung durch Schiffe, Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und anderen maritimen Tätigkeiten beteiligt sind, unter Berücksichtigung der Verpflichtungen im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie (1).   Sek, BE & NL; VP (Informationsaustausch über die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) Das Sekretariat setzt sich mit OSPAR in Verbindung bezüglich der Verpflichtung D8 nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zur Überwachung und Bewertung erheblicher akuter Verschmutzungen und Berichterstattung darüber an OTSOPA 2020. Im Rahmen von Bonn 19 ist die gegenseitige Teilnahme von BA/HELCOM an wichtigen Sitzungen in Betracht zu ziehen. (vgl. Aktionsplan des Übereinkommens von Bonn 2016-19, Punkt A.3.3) neu               29 B.9 Trendanalyse des BE-AWARE-Projekts 2030. Bewertung der Ergebnisse und Folgemaßnahmen. wird durchgeführt NL & VP   neu 30 B.9 Austausch von Informationen/Erfahrungen über die zunehmende Größe von Schiffen, erneuerbare Energien, die Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie, LNG-Brennstoffe, den Ausbau von Häfen, autonome Schiffe und radioaktives Material.   VP   neu Aufgaben 31 – 40 für das strategische Ziel C (Bekämpfung): Aufgabe Strategische Maßnahme Beschreibung Vorgesehener Zeitraum Leitung Fortschritte Status 31 C.1 C.4. Austausch von Informationen über Erkenntnisse aus Vorkommnissen, einschließlich in Windparks, bei Notliegeplätzen und der Abfallentsorgung nach Verschmutzungsereignissen. OTSOPA BONN VP   wird durchgeführt 32 C.1 C.5 Aufrechterhaltung eines effizienten POLREP-Systems für die Meldung von Verschmutzungsereignissen und die Verwaltung von Anträgen auf und Angeboten von Unterstützung im Rahmen des Gemeinsamen Kommunikations- und Informationssystems für Notfälle (CECIS MP) der Europäischen Kommission. wird durchgeführt EU, NO, DK 6-monatiges Projekt mit zwei Workshops & neun Ländern. wird durchgeführt 33 C.2 Ausarbeitung, Aufrechterhaltung und Aktualisierung gemeinsamer Pläne für die Bekämpfung von Vorkommnissen auf See (DENGERNETH-Plan (DE), MANCHEPLAN (UK & FR), Plan für die Vierparteien-Zone (BE), NORBRIT Plan (UK & NO), UK und Irland MOU), [Golf von Biskaya]. Durchführung bei Bedarf Betroffene VP   wird durchgeführt 34 C.3 Aufrechterhaltung des Informationsaustauschs über nationale Systeme zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten wird durchgeführt – FR, SE & VP   wird durchgeführt 35 C.7 C.6 Förderung und nach Möglichkeit Durchführung von Forschung und Entwicklung sowie eines Informationsaustauschs in Bezug auf Kraftstoffe der neuen Generation.   NO + Projektpartner [...] Vorschlag im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durch die GD ECHO im Jahr 2019 wird durchgeführt 36 C.7 C.6 Bekämpfungs- und Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf Kraftstoffe der neuen Generation.   NO + Projektpartner [...] Auf der Grundlage der Reaktion unter 35.   37 C.6 Austausch von Informationen und Förderung weiterer Forschungsarbeiten zu Verschmutzungsereignissen, einschließlich: • Unfälle bei Nacht, bei schlechter Sicht und bei schlechtem Wetter; • Unfälle mit Verschmutzungen durch Schweröl und chemische Substanzen, möglicherweise im Rahmen extern finanzierter Projekte; • Einsatztechnologien, Ausrüstung und sonstige operative Mittel, insbesondere integrierte Überwachungssensoren, Modellierung der Ausbreitung von Ölteppichen sowie Entscheidungshilfeinstrumente und Bekämpfungstechnologien.   VP   wird durchgeführt               39 C.6 Prüfung und Ausarbeitung eines Projektvorschlags für eine regionale Risikobewertung von HNS.   VP & Sek   wird durchgeführt 40 C.6 Förderung kontinuierlicher Forschung zu HNS, u. a. zu entsprechenden Einsatztechnologien, der Prüfung von HNS-Eigenschaften und dem Verhalten von HNS unter anderen als den Normbedingungen sowie die weitere Entwicklung und Validierung fortgeschrittener Entscheidungshilfeinstrumente.   VP   wird durchgeführt 41 C.8. Informationsaustausch über nationale Risikobewertungsverfahren, einschließlich Notfallschlepper. Durchführung bei Bedarf VP   neu (1)  Norwegen ist kein Mitglied der Europäischen Union. Norwegen leistet seinen Beitrag auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Rechtsvorschriften und EU-Rechtsvorschriften, durch die das Land als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gebunden ist. ANLAGE I Aktuelle Fassung des MARPOL-Übereinkommens Aktuelle Fassung der Anlagen I bis VI und des Protokolls 1 des MARPOL-Übereinkommens Das MARPOL-Übereinkommen enthält Regeln zur Verhütung von unfallbedingter Verschmutzung und Verschmutzung durch Routinemaßnahmen, die in sechs technischen Anlagen aufgeführt sind. b)   Anlage I – Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Öl Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. März 2018 - Entschließung MEPC.276(70) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen des Formblatts B des Nachtrags zum Internationalen Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Januar 2017 — Entschließung MEPC.266(68) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Regel 12 — Behälter für Ölrückstände (Schlamm)) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Januar 2017 — Entschließung MEPC.265(68) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung der umweltbezogenen Bestimmungen des Polar-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. März 2016 - Entschließung MEPC.256(67) Änderung der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderung der Regel 43 - Sonderbestimmungen für die Nutzung und Beförderung von Öl im Gebiet der Antarktis) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Januar 2016 — Entschließung MEPC.248(66) Änderung der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der MARPOL-Anlage 1 verbindliche Beförderungsvorschriften für ein Stabilisierungsinstrument) — MEPC 66/21/Corr.1 Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Januar 2016 — Entschließung MEPC.246(66) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, III, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung von Code III verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Januar 2015 — Entschließung MEPC.238(65) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I und II des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung des RO-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Oktober 2014 — Entschließung MEPC.235(65) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Formblätter A und B des Nachtrags zum Internationalen Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung gemäß Anlage I des MARPOL-Übereinkommens) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. August 2013 - Entschließung MEPC.216(63) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Regionale Vereinbarungen für Hafenauffanganlagen nach den Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens,) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. August 2011 — Entschließung MEPC.190(60) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Nordamerikanisches Emissionskontrollgebiet) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. August 2011 — Entschließung MEPC.189(60) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Anfügung eines neuen Kapitels 9 zur Anlage I des MARPOL-Übereinkommens) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Januar 2011 - Entschließung MEPC.187(59) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Regeln 1, 12, 13, 17 und 38, Anlage I des MARPOL-Übereinkommens, Nachtrag zum IOPP-Zeugnis und Öltagebuch Teile I und II) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Januar 2011 - Entschließung MEPC.186(59) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Anfügung eines neuen Kapitels 8 zur Anlage I des MARPOL-Übereinkommens und Folgeänderungen des Nachtrags zum IOPP-Zeugnis, Formblatt B) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. Dezember 2008 — Entschließung MEPC.164(56) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten und Einleiten von Abwasser) Änderungen von Anlage I — in Kraft getreten am 1. August 2007 — Entschließung MEPC.141(54) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Änderung der Regel 1, Ergänzung der Regel 12A, Folgeänderungen des IOPP-Zeugnisses und Änderungen der Regel 21 der überarbeiteten Anlage I des MARPOL-Übereinkommens) Wortlaut von Anlage I des MARPOL-Übereinkommens — Stand zum 1. Januar 2007 — Entschließung MEPC.117 (52) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (überarbeitete Anlage I des MARPOL-Übereinkommens) c)   Anlage II — Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe Änderungen von Anlage II — in Kraft getreten am 1. September 2017 — Entschließung MEPC.270(69) Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (Änderungen der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens — Revised GESAMP Hazard Evaluation Procedure) Änderungen von Anlage II — in Kraft getreten am 1. Januar 2017 — Entschließung MEPC.265(68) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung der umweltbezogenen Bestimmungen des Polar-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage II — in Kraft getreten am 1. Januar 2016 — Entschließung MEPC.246(66) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, III, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung des III-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage II — in Kraft getreten am 1. Januar 2015 — Entschließung MEPC.238(65) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I und II des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung des RO-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage II — in Kraft getreten am 1. August 2013 — Entschließung MEPC.216(63) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Regionale Vereinbarungen für Hafenauffanganlagen nach den Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens,) Wortlaut von Anlage II des MARPOL-Übereinkommens — Stand zum 1. Januar 2007 — Entschließung MEPC.118 (52 )(in der geänderten Fassung) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (überarbeitete Anlage II des MARPOL-Übereinkommens) Mit Anhang II Regel 11 in Kraft gesetzter Internationaler Code für am oder nach dem 1. Juli 1986 gebaute Tankschiffe zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut — Entschließung MEPC.119(52) Änderungen des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code) Entschließung MEPC.225 (64) Änderungen der Kapitel 17, 18 und 19, die am 1. Juni 2014 in Kraft getreten sind BLG.1/Circ. 19 Produkte, die seit der Annahme des geänderten IBC-Codes im Jahr 2004 eingestuft oder neu eingestuft wurden BLG.1/Circ. 19/Corr. 1 Produkte, die seit der Annahme des geänderten IBC-Codes im Jahr 2004 eingestuft oder neu eingestuft wurden Mit Anhang II Regel 11 in Kraft gesetzter Code für Chemikalien als Massengut — vor dem 1. Juli 1986 gebaute Tankschiffe — Entschließung MEPC.144(54) Änderungen des Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code) d)   Anlage III — Regeln zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schadstoffe, die auf See in verpackter Form befördert werden Die Änderung der Anlage III zum MARPOL-Übereinkommen (Änderung des Anhangs mit Kriterien für die Bestimmung von Schadstoffen in verpackter Form) tritt am 1. März 2016 in Kraft — Entschließung MEPC.257 (67) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 Änderungen von Anlage III — in Kraft getreten am 1. Januar 2016 —Entschließung MEPC.246(66) Wortlaut von Anlage III des MARPOL-Übereinkommens — Stand zum 1. Januar 2014 — Entschließung MEPC.193 (61) Wortlaut von Anlage III des MARPOL-Übereinkommens — Stand zum 1. Januar 2010 — Entschließung MEPC.156 (55) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, III, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung des III-Codes verbindlich vorzuschreiben) e)   Anlage IV — Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser Änderungen von Anlage IV — in Kraft getreten am 1. September 2017 — Entschließung MEPC.274(69) Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (Änderungen der Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens – Sondergebiet Ostsee und Formblatt für ISPP-Zeugnis) Änderungen von Anlage IV — in Kraft getreten am 1. Januar 2017 — Entschließung MEPC.265(68) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung der umweltbezogenen Bestimmungen des Polar-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage IV — in Kraft getreten am 1. Januar 2016 — Entschließung MEPC.246(66) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, III, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung des III-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen von Anlage IV — in Kraft getreten am 1. August 2013 — Entschließung MEPC.216(63) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Regionale Vereinbarungen für Hafenauffanganlagen nach den Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens) Änderungen von Anlage IV — in Kraft am 1. Januar 2013 — Entschließung MEPC.200(62) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens) 62/24/Corr. 1MEPC — enthält mehrere Berichtigungen von Entschließungen MEPC.200(62) Änderungen von Anlage IV — in Kraft getreten am 1. Dezember 2008 — Entschließung MEPC.164(56) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten und Einleiten von Abwasser) Änderungen von Anlage IV — in Kraft getreten am 1. August 2007 — Entschließung MEPC.143(54) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Anfügung von Regel 13 in Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens) Wortlaut von Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens — Stand zum 1. August 2005 — Entschließung MEPC.115 (51) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (überarbeitete Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens) f)   Anlage V — Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll Wortlaut von Anlage V des MARPOL-Übereinkommens — Stand zum 31. Dezember 1988 Änderungen von Anlage V — in Kraft getreten am 1. März 2018 — Entschließung MEPC.277(70) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens – Ladungsrückstände und Mülltagebuch) Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens — in Kraft getreten am 1. Januar 2017 — Entschließung MEPC.265(68) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung der umweltbezogenen Bestimmungen des PolarCodes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens — in Kraft getreten am 1. Januar 2016 — Entschließung MEPC.246(66) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlagen I, II, III, IV und V des MARPOL-Übereinkommens, um die Anwendung des III-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens — in Kraft getreten am 1. August 2013 — Entschließung MEPC.216(63) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Regionale Vereinbarungen für Hafenauffanganlagen nach den Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens) Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens — in Kraft getreten am 1. Januar 2013 — Entschließung MEPC.201(62) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (überarbeitete Anlage V des MARPOL-Übereinkommens) 62/24/Corr. 1MEPC —enthält mehrere Berichtigungen von Entschließungen MEPC.201(62) Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens — in Kraft getreten am 1. August 2005 — Entschließung MEPC.116(51) — Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens) Änderungen der Anlage V — in Kraft getreten am 1. März 2002 — Entschließung MEPC.89(45) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung de

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.