Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1727 des Rates vom 7. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Ministertagung des Übereinkommens von Bonn in Bezug auf die Ministererklärung und den beigefügten strategischen Aktionsplan 2019-2025 zum Übereinkommen von Bonn (BASAP) zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1727. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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r Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens) Änderungen der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens — in Kraft getreten am 1. Januar 1997 — Entschließung MEPC.65(37) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Regel 2 und Hinzufügen einer neuen Regel 9 in Anlage V des MARPOL-Übereinkommens) g)   Anlage VI — Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe Änderungen der Anlage VI — in Kraft getreten am 1. Januar 2019 — Entschließung MEPC.246(71) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (im Hinblick auf das Wirksamwerden der Ausweisung der Ostsee und der Nordsee als Emissionsüberwachungsgebiete und zur Änderung der Bunkerlieferbescheinigung) Änderungen der Anlage VI — in Kraft getreten am 1. März 2018 — Entschließung MEPC.278(70) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens — Datenerhebungssystem für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen) Änderungen der Anlage VI — in Kraft getreten am 1. September 2017 — Entschließung MEPC.271(69) Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (Änderungen der Regel 13 in Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens – Anforderungen an Aufzeichnungen zur Gewährleistung der Konformität des Betriebs mit den ausgewiesenen NOx-Emissionskontrollgebieten der Stufe III) Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens — in Kraft getreten am 1. März 2016 — Entschließung MEPC.258(67) Änderung der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (Änderungen der Regeln 2 und 13 und des Nachtrags zum IAPP-Zeugnis) Änderungen von Anlage VI — in Kraft getreten am 1. Januar 2016 — Entschließung MEPC.247(66) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (um die Anwendung des III-Codes verbindlich vorzuschreiben) Änderungen der Anlage VI — in Kraft getreten am 1. März 2015 — Entschließung MEPC.251(66) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (Änderungen der Regeln 2, 13, 19, 20 und des Nachtrags zum IAPP-Zeugnis nach Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens und der Zertifizierung von Zweistoffmotoren nach der Technischen NOx-Vorschrift 2008) Änderungen von Anlage VI — in Kraft getreten am 1. August 2013 — Entschließung MEPC.217(63) Änderungen des Anhangs des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe 1973 in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (Regionale Vereinbarungen über Hafenauffangeinrichtungen nach Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens und Zertifizierung von Schiffsdieselmotoren mit selektiven katalytischen Minderungssystemen gemäß der Technischen NOx-Vorschrift 2008) Änderungen von Anlage VI — in Kraft getreten am 1. Januar 2013 — Entschließung MEPC.203(62) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Aufnahme von Regeln für die Energieeffizienz von Schiffen) 62/24/Corr. 1MEPC —enthält mehrere Berichtigungen von Entschließungen MEPC.203(62) Änderungen von Anlage VI — in Kraft getreten am 1. Januar 2013 — Entschließung MEPC.202(62) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 (Ausweisung der Karibik als Emissionskontrollgebiet) MEPC/62/24/Corr. 1 — enthält mehrere Berichtigungen von Entschließungen MEPC.202(62) Änderungen von Anlage VI — in Kraft getreten am 1. Februar 2012 — Entschließung MEPC.194(61) Änderung der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (überarbeitetes Formblatt des Nachtrags zum IAPP-Zeugnis) Änderungen von Anlage VI — in Kraft getreten am 1. August 2011 — Entschließung MEPC.190(60) Änderung der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (Nordamerikanisches Emissionskontrollgebiet) Wortlaut von Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens — Stand zum 1. Juli 2010 — Entschließung MEPC.176 (58 ) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973, geändert durch das Protokoll von 1978 (überarbeitete Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.